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Document 22008D0094
Decision of the EEA Joint Committee No 94/2008 of 4 July 2008 amending Protocol 31 to the EEA Agreement, on cooperation in specific fields outside the four freedoms
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2008 vom 4. Juli 2008 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 94/2008 vom 4. Juli 2008 zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
ABl. L 280 vom 23.10.2008, p. 36–37
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.
23.10.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 280/36 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
Nr. 94/2008
vom 4. Juli 2008
zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Protokoll 31 zum Abkommen wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 71/2007 vom 29. Juni 2007 (1) geändert. |
(2) |
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens bei der Verwirklichung und Entwicklung des Binnenmarktes fortzusetzen. |
(3) |
Protokoll 31 zum Abkommen sollte daher geändert werden, damit diese Zusammenarbeit nach dem 31. Dezember 2007 fortgesetzt werden kann — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 7 von Protokoll 31 zum Abkommen wird wie folgt geändert:
1. |
In Absatz 6 werden die Worte „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006 und 2007“ durch die Worte „Haushaltsjahre 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008“ ersetzt. |
2. |
In Absatz 7 werden die Worte „Haushaltsjahre 2006 und 2007“ durch die Worte „Haushaltsjahre 2006, 2007 und 2008“ ersetzt. |
3. |
In Absatz 7 erhält der Text des Gedankenstrichs folgende Fassung: „Haushaltslinie 02 03 01: ‚Funktionsweise und Entwicklung des Binnenmarktes, insbesondere im Bereich der Meldung, Zertifizierung und der sektoriellen Angleichung.‘“ |
4. |
Nach Absatz 7 wird folgender Absatz eingefügt: „8. Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab dem 1. Januar 2008 an den Maßnahmen der Gemeinschaft hinsichtlich der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008:
|
5. |
In den Absätzen 3 und 4 werden die Worte „Absätzen 5, 6 und 7“ durch die Worte „Absätzen 5, 6, 7 und 8“ ersetzt. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung an den Gemeinsamen EWR-Ausschuss nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens in Kraft (2).
Er gilt ab dem 1. Januar 2008.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 4. Juli 2008.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Vorsitzende
H.S.H. Prinz Nikolaus von LIECHTENSTEIN
(1) ABl. L 304 vom 22.11.2007, S. 56.
(2) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.