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Document 22008D0086(01)

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 86/2008 vom 4. Juli 2008 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

ABl. L 280 vom 23.10.2008, p. 22–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/86(2)/oj

23.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 280/22


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 86/2008

vom 4. Juli 2008

zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 72/2008 vom 6. Juni 2008 (1) geändert.

(2)

Die Entscheidung 2008/163/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich Sicherheit in Eisenbahntunneln im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem (2) ist in das Abkommen aufzunehmen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Nach Nummer 37da in Anhang XIII (Entscheidung 2007/756/EG der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt:

„37db.

32008 D 0163: Entscheidung 2008/163/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich Sicherheit in Eisenbahntunneln im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem (ABl. L 64 vom 7.3.2008, S. 1)“.

Artikel 2

Der Wortlaut der Entscheidung 2008/163/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 5. Juli 2008 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (3).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschenhen zu Brüssel am 4. Juli 2008.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

H.S.H. Prinz Nikolaus von LIECHTENSTEIN


(1)  ABl. L 257 vom 25.9.2008, S. 36.

(2)  ABl. L 64 vom 7.3.2008, S. 1.

(3)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


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