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Document 22008D0083
2008/83/EC: Decision No 4/2007 of the ACP-EC Council of Ministers of 20 December 2007 amending Protocol No 3 on South Africa to the ACP-EC Partnership Agreement
2008/83/EG: Beschluss Nr. 4/2007 des AKP-EG-Ministerrates vom 20. Dezember 2007 zur Änderung des dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen beigefügten Protokolls Nr. 3 über den Status Südafrikas
2008/83/EG: Beschluss Nr. 4/2007 des AKP-EG-Ministerrates vom 20. Dezember 2007 zur Änderung des dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen beigefügten Protokolls Nr. 3 über den Status Südafrikas
ABl. L 25 vom 30.1.2008, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
30.1.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 25/11 |
BESCHLUSS Nr. 4/2007 DES AKP-EG-MINISTERRATES
vom 20. Dezember 2007
zur Änderung des dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen beigefügten Protokolls Nr. 3 über den Status Südafrikas
(2008/83/EG)
DER AKP-EG-MINISTERRAT —
gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (nachstehend „AKP-Staaten“ genannt) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (1), in der durch das Abkommen (2) zur Änderung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, unterzeichnet am 25. Juni 2005 in Luxemburg, geänderten Fassung (nachstehend „AKP-EG-Partnerschaftsabkommen“ genannt), insbesondere auf das Protokoll Nr. 3 über Südafrika,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In Artikel 5 des Protokolls Nr. 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen ist festgelegt, dass die Bestimmungen des Abkommens über die wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit auf Südafrika keine Anwendung finden. |
(2) |
Am 7. März 2006 ersuchte die der Entwicklungsgemeinschaft Südliches Afrika (SADC) angehörende Gruppe von AKP-Staaten, die ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Europäischen Gemeinschaft aushandelt, darum, Südafrika als Vollmitglied in diese Verhandlungen einzubeziehen; der EU-Ministerrat hat diesem Ersuchen unter bestimmten Bedingungen am 12. Februar 2007 zugestimmt. |
(3) |
Die WPA-Verhandlungen beruhen auf den wirtschafts- und handelspolitischen Bestimmungen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens, insbesondere auf Artikel 36 und 37. |
(4) |
Aus Gründen der Rechtsklarheit muss Protokoll Nr. 3 dahin gehend geändert werden, dass es der vollen Einbeziehung Südafrikas in die WPA-Verhandlungen und letztlich seinem Beitritt zum WPA Rechnung trägt. |
(5) |
Das Protokoll Nr. 3 kann gemäß seinem Artikel 7 durch Beschluss des Ministerrates geändert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Dem Artikel 5 des Protokolls Nr. 3 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Dieses Protokoll steht der Aushandlung und Unterzeichung eines der in Teil 3, Titel II dieses Abkommens vorgesehenen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) durch Südafrika nicht entgegen, sofern die anderen Vertragsparteien des WPA dem zustimmen.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2007.
Für den AKP-EG-Ministerrat Im Namen des AKP-EG-Botschafterausschusses Der Vorsitzende
Álvaro MENDONÇA E MOURA
(1) ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
(2) ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27. Vorläufig angewandt gemäß dem Beschluss Nr. 5/2005 (ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 1).