EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 22005D0875
2005/875/EC: Decision No 4/2005 of 25 October 2005 of the Committee established under the Agreement between the European Community and the Swiss Confederation on mutual recognition in relation to the listing of a conformity assessment body under the sectoral chapter on motor hehicles
2005/875/EG: Beschluss Nr. 4/2005 vom 25. Oktober 2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Ausschusses betreffend die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in das sektorale Kapitel Kraftfahrzeuge
2005/875/EG: Beschluss Nr. 4/2005 vom 25. Oktober 2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Ausschusses betreffend die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in das sektorale Kapitel Kraftfahrzeuge
ABl. L 322 vom 9.12.2005, p. 31–32
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 349M vom 12.12.2006, p. 663–664
(MT)
In force
9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 322/31 |
BESCHLUSS Nr. 4/2005
vom 25. Oktober 2005
des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Ausschusses betreffend die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in das sektorale Kapitel „Kraftfahrzeuge“
(2005/875/EG)
DER AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a und Artikel 11,
in der Erwägung, dass für die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in ein sektorales Kapitel des Anhangs 1 des Abkommens ein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist —
BESCHLIESST:
1. |
Die im Anhang aufgeführte Konformitätsbewertungsstelle wird in die Liste der schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen des sektoralen Kapitels „Kraftfahrzeuge“ des Anhangs 1 des Abkommens aufgenommen. |
2. |
Der genaue Geltungsbereich der Aufnahme der im Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsstelle in die Liste, d. h. die davon betroffenen Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, wurde von den Vertragsparteien vereinbart und wird von ihnen aufrechterhalten. |
Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften von den Vertretern des Ausschusses, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln, unterzeichnet. Dieser Beschluss tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift in Kraft.
Unterzeichnet in Bern am 25. Oktober 2005.
Für die Schweizerische Eidgenossenschaft
Heinz HERTIG
Unterzeichnet in Brüssel am 21. Oktober 2005.
Für die Europäische Gemeinschaft
Andra KOKE
ANHANG
Schweizerische Konformitätsbewertungsstelle, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen des sektoralen Kapitels „Kraftfahrzeuge“ des Anhangs 1 des Abkommens aufgenommen wird
Montena emc sa Route de Montena 75 CH-1728 Rossens Telefon: +41 26 411 93 33 Fax: +41 26 411 93 30 Kontaktperson: Herr Jacques Ding E-Mail: jacques.ding@montena.com