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Document 22005D0875

2005/875/EG: Beschluss Nr. 4/2005 vom 25. Oktober 2005 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Ausschusses betreffend die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in das sektorale Kapitel Kraftfahrzeuge

ABl. L 322 vom 9.12.2005, p. 31–32 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 349M vom 12.12.2006, p. 663–664 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/875/oj

9.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/31


BESCHLUSS Nr. 4/2005

vom 25. Oktober 2005

des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Ausschusses betreffend die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in das sektorale Kapitel „Kraftfahrzeuge“

(2005/875/EG)

DER AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 4 Buchstabe a und Artikel 11,

in der Erwägung, dass für die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in ein sektorales Kapitel des Anhangs 1 des Abkommens ein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist —

BESCHLIESST:

1.

Die im Anhang aufgeführte Konformitätsbewertungsstelle wird in die Liste der schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen des sektoralen Kapitels „Kraftfahrzeuge“ des Anhangs 1 des Abkommens aufgenommen.

2.

Der genaue Geltungsbereich der Aufnahme der im Anhang aufgeführten Konformitätsbewertungsstelle in die Liste, d. h. die davon betroffenen Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, wurde von den Vertragsparteien vereinbart und wird von ihnen aufrechterhalten.

Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften von den Vertretern des Ausschusses, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln, unterzeichnet. Dieser Beschluss tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterschrift in Kraft.

Unterzeichnet in Bern am 25. Oktober 2005.

Für die Schweizerische Eidgenossenschaft

Heinz HERTIG

Unterzeichnet in Brüssel am 21. Oktober 2005.

Für die Europäische Gemeinschaft

Andra KOKE


ANHANG

Schweizerische Konformitätsbewertungsstelle, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen des sektoralen Kapitels „Kraftfahrzeuge“ des Anhangs 1 des Abkommens aufgenommen wird

Montena emc sa

Route de Montena 75

CH-1728 Rossens

Telefon: +41 26 411 93 33

Fax: +41 26 411 93 30

Kontaktperson: Herr Jacques Ding

E-Mail: jacques.ding@montena.com


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