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Document 22002D0874

    2002/874/EG: Beschluss Nr. 18/2002 vom 25. Juli 2002 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit

    ABl. L 302 vom 6.11.2002, p. 32–32 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/874/oj

    22002D0874

    2002/874/EG: Beschluss Nr. 18/2002 vom 25. Juli 2002 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit

    Amtsblatt Nr. L 302 vom 06/11/2002 S. 0032 - 0032


    ANHANG A

    Konformitätsbewertungsstelle der USA, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der USA zum EG-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte aufgenommen wird

    TIMCO Engineering, Inc. 849 NW State Road 45 Newberry, Florida 32669 USA Tel. (1-352) 472 55 00 Fax (1-352) 472 20 30

    Beschluss Nr. 18/2002

    vom 25. Juli 2002

    des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit

    (2002/874/EG)

    DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

    gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 7 und 14,

    in der Erwägung, dass für die Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste eines Sektoralen Anhangs ein Beschluss des Gemischten Ausschusses erforderlich ist -

    BESCHLIESST:

    1. Die Konformitätsbewertungsstellen in Anhang A werden in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der USA zum EG-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen.

    2. Der besondere Geltungsbereich der Aufnahme der in Anhang A aufgeführten Konformitätsbewertungsstellen in die Liste, d. h. die Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, ist von den Vertragsparteien vereinbart worden und wird von ihnen aufrechterhalten.

    3. Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Dieser Beschluss tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.

    Unterzeichnet in Washington D.C. am 25. Juli 2002.

    Im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika

    James Sanford

    Unterzeichnet in Brüssel am 18. Juli 2002.

    Im Namen der Europäischen Gemeinschaft

    Philippe Meyer

    ANHANG A

    Konformitätsbewertungsstellen der USA, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der USA zum EG-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen wird

    Compatible Electronics, Inc.

    Site at:

    19121 El Toro Road Silverado/Lake Forest, California 92676 USA Tel. (1-714) 579 05 00 Fax (1-714) 579 18 50

    Test Site Services, Inc.

    PO box 766 Marlboro, Massachusetts 01752 USA Tel. (1-508) 481 16 84 Fax (1-508) 481 16 84

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