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Document 22000A0318(01)R(01)

BERICHTIGUNG FÜR :
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits - Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft - Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft - Protokoll Nr. 3 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Marokko - Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Protokoll Nr. 5 über Amtshilfe im Zollbereich - Schlußakte - Gemeinsame Erklärungen - Abkommen in Form eines Briefwechsels - Erklärung der Europäischen Gemeinschaft - Erklärungen Marokkos

ABl. L 233 vom 15.9.2000, p. 50–50 (ES, DA, EL, IT, PT, SV)
ABl. L 233 vom 15.9.2000, p. 50–51 (DE, EN, FR, NL)
ABl. L 233 vom 15.9.2000, p. 50–52 (FI)

ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2000/204/corrigendum/2000-09-15/oj

22000A0318(01)R(01)

BERICHTIGUNG FÜR : - Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits - Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft - Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft - Protokoll Nr. 3 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Marokko - Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Protokoll Nr. 5 über Amtshilfe im Zollbereich - Schlußakte - Gemeinsame Erklärungen - Abkommen in Form eines Briefwechsels - Erklärung der Europäischen Gemeinschaft - Erklärungen Marokkos

Amtsblatt Nr. L 233 vom 15/09/2000 S. 0050 - 0051


Berichtigung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits(1)

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 70 vom 18. März 2000)

Anhang 1, Liste der in Artikel 10 Absatz 1 genannten Waren

S. 28, KN-Code " 1902 11 ", Spalten "KN-Code" und "Warenbezeichnung"

anstatt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

muss es heißen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>.

Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft Anhang

Seite 66, KN-Codes ex 0701 90 51 und ex 0701 90 90 (Frühkartoffeln), Spalte "Warenbezeichnung":

anstatt: "31. April"

muss es heißen: "30. April".

Seite 66, nach KN-Code ex 0704 (Kohl...), Spalte "KN-Code": Für "Salate und Chicorée" ist der KN-Code >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

Für "Karotten und Speisemöhren, ... genießbare Wurzeln" ist der KN-Code >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

Seite 67, KN-Code ex 0709 20 00 (Spargel): In der Spalte a) "Senkung des Zolls" ist die Zahl >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

In der Spalte c) "Senkung des Zolls außerhalb bestehender oder künftiger Zollkontingente " ist die Zahl >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

In der Spalte e) "Spezifische Bestimmungen" ist die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

Seite 67, KN-Code ex 0709 30 00 (Auberginen): In der Spalte c) "Senkung des Zolls außerhalb bestehender oder künftiger Zollkontingente" ist die Zahl >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

In der Spalte e) "Spezifische Bestimmungen" ist die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

Seite 69, KN-Code 0804 20 (Feigen), Spalte e) Spezifische Bestimmungen: Die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ist einzufügen.

Seite 69, KN-Code 0804 40 (Avocadofrüchte), Spalte e) "Spezifische Bestimmungen": Die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ist einzufügen.

Seite 69, KN-Code ex 0805 30 (Zitronen, frisch): In der Spalte a) "Senkung des Zolls" ist >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

In der Spalte c) "Senkung des Zolls außerhalb bestehender oder künftiger Zollkontingente" ist >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

In der Spalte e) "Spezifische Bestimmungen" ist die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

einzufügen.

Seite 69, KN-Code ex 0808 20 90 (Quitten), Spalte c) "Senkung des Zolls außerhalb bestehender oder künftiger Zollkontingente":

anstatt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

muss es heißen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>.

Seite 70, KN-Code ex 0811 (Früchte ...), Spalte c) "Spezifische Bestimmungen": Die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ist einzufügen.

Seite 74, KN-Code 2005 90 70 (Mischungen von Gemüsen), Spalte c) "Senkung des Zolls außerhalb bestehender oder künftiger Zollkontingente":

anstatt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

muss es heißen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>.

Seite 76, KN-Codes ex 2008 92 51,,,,, (Mischungen von Früchten), Spalte e) "Spezifische Bestimmungen": Die Bezugnahme >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ist zu streichen.

Seite 77, KN-Code ex 2204 21 (Wein ...), Spalte c) "Senkung des Zolls außerhalb bestehender oder künftiger Zollkontingente":

anstatt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

muss es heißen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>.

Seite 77, Fußnote (c):

anstatt:

(c) Die Zulassung zu dieser Unterposition unterliegt den von den zuständigen Behörden der Gemeinschaft festzulegenden Bedingungen.

muss es heißen:

(c) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen..

Seite 77, Fußnote (4):

anstatt: "Gemeinsames Zollkontingent ..."

muss es heißen: "Gemeinsame Referenzmenge ...".

(1) Die Berichtigung der in der Urschrift des Abkommens festgestellten Irrtümer erfolgte durch Berichtigungsprotokoll vom 1. August 2000. Vorliegend werden darüber hinaus die Fehler des im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Wortlauts berichtigt.

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