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Document 21997P1625

Paritätische Versammlung des Abkommens zwischen den Staaten Afrikas, des Karibischen und des Pazifischen Raums und der Europäischen Union (AKP-EU) - Angenommene Entschliessungen zur städtischen Entwicklung in den AKP- Ländern (AKP-EU/1625/A/endg.)

ABl. C 308 vom 9.10.1997, p. 22–25 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

21997P1625

Paritätische Versammlung des Abkommens zwischen den Staaten Afrikas, des Karibischen und des Pazifischen Raums und der Europäischen Union (AKP-EU) - Angenommene Entschliessungen zur städtischen Entwicklung in den AKP- Ländern (AKP-EU/1625/A/endg.)

Amtsblatt Nr. C 308 vom 09/10/1997 S. 0022 - 0025


Entschliessung [1] zur städtischen Entwicklung in den AKP-Ländern

[1] Angenommen von der Paritätischen Versammlung AKP-EU am 20 März 1997 in Brüssel (Belgien).

Die Paritätische Versammlung AKP-EU,

- auf ihrer Tagung vom 17. bis 20. März 1997 in Brüssel,

- in Kenntnis des Berichts über die städtische Entwicklung in den AKP-Ländern (Dok. AKP-EU 1625/A+B/97/endg.),

A. in der Erwägung, daß die Urbanisierung in den AKP-Ländern derzeit eine Wachstumsrate aufweist, wie es sie bislang auf den Kontinenten noch nicht gegeben hat, so daß die afrikanischen Städte gezwungen sind, im Zeitraum 1990-2025 rund 575 Millionen neue Bürger aufzunehmen, d.h. mehr als die gesamte derzeitige Bevölkerung Afrikas, und insbesondere des Zusammenhangs zwischen der Urbanisierungsrate und der Bevölkerungswachstumsrate, wofür die Region Westafrika, deren städtische Bevölkerung sich bis 2020 verdreifachen dürfte, Zeugnis ablegt,

B. in der Erwägung, daß die städtischen Gebiete zum Hauptmotor des Wirtschaftswachstums - einschließlich eines großen Teils des landwirtschaftlichen Wachstums - in den AKP-Ländern geworden sind, da zwei Drittel des Vermögens derzeit von den Städten in Afrika erwirtschaftet werden,

C. in der Erwägung, daß zahlreiche städtische Gebiete in AKP-Ländern mit krassen, und sich womöglich verschlimmernden, Problemen in so unterschiedlichen Bereichen wie Wohnungsbau, Infrastrukturen, Umwelt, Gesundheit, Zugang zu Bildung und Weiterbildung zu tun haben und daß die ärmsten und schwächsten Schichten der Stadtbevölkerung in diesem Zusammenhang besonders betroffen sind, daß sie vorrangiges Augenmerk verdienen und gezielte Maßnahmen brauchen,

D. in der Erwägung, daß eine Städte- und Stadtentwicklungspolitik die Städte als wirtschaftlichen Wachstumsmotor in den AKP-Ländern betrachten sollte; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, daß es keinen Ersatz für das Wirtschaftswachstum gibt und daß die wirksame Bekämpfung verschiedener Aspekte der städtischen Armut - was insbesondere die ärmsten und anfälligsten Schichten der Bevölkerung anbelangt - die Einführung von konkreten Politiken und Maßnahmen auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene bedingt, die das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung, die Produktion von Gütern und Dienstleistungen und die Verteilung der Einkommen ermöglichen,

E. unter Hinweis darauf, daß vor allem das Fehlen angemessener Infrastrukturen für die Versorgung mit Trinkwasser und die Abwasserentsorgung direkte negative Folgen für die Volksgesundheit hat, und daß das Fehlen von Infrastrukturen im Bereich der Energie sich negativ auf die Umwelt auswirkt, weil bei der Energieversorgung, vor allem im häuslichen Bereich, übermäßig zu Brennholz gegriffen wird,

F. in der Erwägung, daß zahlreiche Bürger der AKP-Staaten, was die Umwelt und die Volksgesundheit anbelangt, einer Kombination verschiedener Arten von Verschmutzung - Verschmutzung der Luft, des Wassers, in Haushalt und Industrie und vor allem die mit dem Fehlen einer ausreichenden Abfallverwertung zusammenhängende Verschmutzung - mit den industriellen Risiken aufgrund der zunehmenden Industrialisierung und der Arbeitsunfälle ausgesetzt sind; weist in diesem Sinne auf die Notwendigkeit hin, die Grundinfrastrukturen - als unerläßliche Vorbedingung für eine bessere Umwelt und ein besseres Gesundheitsniveau - auszubauen und bei der schrittweisen Verabschiedung und Durchsetzung angemessener Rechtsvorschriften im Bereich der Bekämpfung der Verschmutzung, der industriellen Risiken und der Arbeitsunfälle mitzuhelfen,

G. in der Erwägung, daß, was das Gesundheitswesen anbelangt, die Hygiene-Probleme der ärmsten Schichten der Stadtbewohner in den AKP-Ländern weniger bekannt sind und unterschätzt werden; fordert, daß im Rahmen der AKP-EU-Zusammenarbeit einer besseren Kenntnis des Gesundheitszustands dieser Bevölkerungsgruppen, ihres Bedarfs sowie der Festlegung und Durchführung angemessener Gegenmaßnahmen Vorrang eingeräumt wird,

1. betont insbesondere, daß die Hygiene-Situation der Kinder - einer besonders anfälligen Bevölkerungsgruppe - Gegenstand spezifischer Aktionen sein sollte, und daß generell die AKP-EU-Zusammenarbeit konkrete Maßnahmen zur Bewältigung des um sich greifenden Phänomens der Straßenkinder festlegen sollte;

2. fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, dem wichtigen Beitrag der Frauen im städtischen Umfeld Rechnung zu tragen - vor allem, was Gesundheit, Hygiene und Bildung anbetrifft, im informellen Produktivsektor und im familiären Rahmen - und ihre Lage und ihren spezifischen Bedarf, vor allem hinsichtlich Wohnung, Beschäftigung, Bildung und Gesundheit, angemessen zu berücksichtigen;

3. erinnert daran, daß nach den vorliegenden Daten die Fruchtbarkeitsrate der Stadtbevölkerung weniger hoch ist als die der Landbevölkerung, und daß die Frauen und Männer des städtischen Umfeldes eher mit Informationen über Verhütungsmaßnahmen versorgt werden; stellt jedoch fest, daß die arme Bevölkerung in den Städten häufig keinen Zugang zu qualitativ hochwertigen Diensten im Bereich der reproduktiven Gesundheit hat; fordert, die Bereitstellung von Dienstleistungen und Informationen für unterversorgte Gruppen bei der Einführung wirksamer Politiken in den Bereichen Demographie und reproduktive Gesundheit in den AKP-Ländern angemessen zu unterstützen;

4. fordert die Kommission auf, zu bedenken, daß die Situation in den einzelnen AKP-Ländern unterschiedlich ist und differenzierte Maßnahmen erfordert; ist der Auffassung, daß die kleinen Inselstaaten sowie die Staaten, in denen noch vor kurzem interne Konflikte herrschten, besonders schwierige Bedingungen vorfinden, die eine angemessene Reaktion erfordern;

5. bedauert, daß das Lomé-IV-Abkommen Stadtentwicklungspolitiken weder vorgesehen noch formuliert hat, daß es nur ansatzweise auf die Stadt und die städtische Entwicklung Bezug nimmt, vor allem in den Artikeln 14 und 155, und daß die jüngste Halbzeitrevision des Abkommens hier nichts geändert hat; bedauert im übrigen, daß das Grünbuch der Kommission über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Ländern an der Schwelle zum 21. Jahrhundert diese Problematik in keiner Weise erwähnt;

6. betont angesichts der derzeitigen und auch für die Zukunft absehbaren Entwicklung - sowohl aus wirtschaftlicher, sozialer, demographischer wie auch politischer Sicht - daß mit der Festlegung einer Städte- und Stadtentwicklungspolitik keinesfalls bis zur Erneuerung des derzeitigen Lomé-IV-Abkommens gewartet werden darf;

7. betont nachdrücklich, daß im Rahmen der AKP-EU-Zusammenarbeit unbedingt eine globale, kohärente und nachhaltige Städte- und Stadtentwicklungspolitik für die AKP-Länder ausgearbeitet und durchgeführt werden muß, die dazu beiträgt, die auf internationalen Konferenzen, beispielsweise der Konferenz von Rio von 1992 und in jüngster Zeit HABITAT II, gewonnenen Einsichten wie auch die dort getroffenen Verpflichtungen umzusetzen;

8. begrüßt die auf der Konferenz HABITAT II erzielten Ergebnisse und insbesondere die Anerkennung des Rechts auf Wohnung für alle, das in der Erklärung von Istanbul verankert wurde, sowie die Tatsache, daß die lokalen Behörden zu vollwertigen Akteuren bei der städtischen Entwicklung geworden sind und künftig auch als solche anerkannt werden;

9. begrüßt es, daß die AKP-EU-Zusammenarbeit im Rahmen der verschiedenen Lomé-Abkommen bereits erhebliche Wirkung im städtischen Bereich gezeigt hat, vor allem im Sektor der städtischen Infrastruktur - Wasser, Abwasserentsorgung, Energie, Straßenbau - aber auch im Bereich der Förderung des Privatsektors, der Verwendung von Gegenwertmitteln als Ergebnis der Durchführung der Strukturanpassungspläne sowie im Bereich der dezentralisierten Zusammenarbeit;

10. betont die wichtige Rolle der Europäischen Investitionsbank, was insbesondere die städtische Infrastruktur und die Förderung des Privatsektors anbelangt; ersucht darum, eine möglichst wirksame Abstimmung zwischen den Interventionen der EIB und denen der Kommission zu gewährleisten;

11. bedauert das Fehlen einer umfassenden Übersicht über sämtliche im Rahmen der AKP-EU-Zusammenarbeit verwirklichten Stadtentwicklungsprojekte sowie den Mangel an ausreichenden Bewertungen der durchgeführten Maßnahmen; ist der Auffassung, daß die Bilanz der Projekte und eine Gesamtbewertung ihrer Ergebnisse - die auch den auf internationaler Ebene von anderen Akteuren und Entwicklungsstellen gemachten Erfahrungen Rechnung tragen sollte - ein Bild vermitteln könnte, das nützlich wäre, um eine globale Stadtentwicklungspolitik AKP-EU festzulegen und durchführen zu können; fordert die Kommission auf, unverzüglich mit dieser Arbeit zu beginnen;

12. ersucht die Kommission und die AKP-Staaten, die wissenschaftliche Forschung in den AKPStaaten und der EU im Hinblick auf eine bessere Analyse und ein besseres Verständnis sämtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsprozeß zu fördern, um hieraus konkrete Lehren für die Strategiegestaltung in diesem Bereich zu ziehen;

13. hält es in diesem Sinne für unerläßlich, in den Dienststellen der Kommission die erforderlichen Humanressourcen für den Bereich der Stadtentwicklung vorzusehen;

14. fordert geeignete Maßnahmen steuerlicher, verordnungspolitischer und legislativer Art zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und Industrien; fordert die Kooperation AKP-EU auf, zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der KMU/KMI in den Provinzstädten zu ergreifen, sowie in derselben Art und Weise den informellen Sektor zu begünstigen;

15. betont, daß die meisten AKP-Länder erhebliche Ungleichgewichte bei der geographischen Verteilung ihrer Bevölkerung und ihrer Wirtschaftstätigkeiten aufweisen - die sich wegen des Bevölkerungsdrucks noch verschärfen dürften -, und fordert demnach die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission gezielte Raumordnungspolitiken einzuleiten, die auf regionaler und subregionaler Ebene ausgearbeitet und durchgeführt werden und vor allem auf die Schaffung eines ausgewogenen Netzes von Provinzstädten ausgerichtet sind;

16. fordert die AKP-Staaten und die Kommission auf, die starke Komplementarität zwischen der Entwicklung der Städte und der ländlichen Regionen, vor allem der Hinterlandregionen zu berücksichtigen, insofern, als das Städtewachstum von der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung abhängig ist, diese aber wegen der zahlreichen Beziehungen zwischen Stadt und Land auch anregt; ist ferner der Ansicht, daß alles versucht werden sollte, um Bewohner ländlicher Gebiete zu ermutigen, in ihrem eigenen Umfeld zu bleiben, indem die Schaffung von Arbeitsplätzen und besseren Lebensbedingungen durch Strukturplanung und Entwicklung von Kapazitäten unterstützt wird;

17. fordert die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission auf eine Neuverteilung der Befugnisse zwischen nationalen und regionalen/lokalen Körperschaften hinzuwirken, um eine Dezentralisierung und größere Autonomie der Kommunen und Gemeinden herzustellen; diese sind Voraussetzung für die Durchführung von wirksamen Raumordnungspolitiken, sowie für das Funktonieren von Justiz und Finanzen;

18. fordert die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß mit zunehmender Kompetenzübertragung auf die lokale Ebene die Behandlung lokaler und kommunaler Angelegenheiten von demokratisch gewählten lokalen Körperschaften wahrgenommen wird;

19. weist auf die starken Querverbindungen im Bereich der städtischen Entwicklung zwischen den einzelnen Problemen und Sektoren - Infrastrukturen, Umwelt, Volksgesundheit - hin; fordert folglich die Kommission und die AKP-Staaten auf, transsektorale Analysen und Aktionspläne anzufertigen, um die Interaktionen verstehen und auf koordinierte Art und Weise auf sämtliche Sektoren einwirken zu können, so daß im Gesamtbereich ein rationeller Fortschritt gewährleistet wird;

20. fordert, daß sämtliche Faktoren, die den Zugang zu Wohnungen einschränken, bewertet und geändert werden; daß insbesondere die Gewährung von Krediten für jedermann und vor allem für die Frauen erleichtert wird;

21. stellt fest, daß zunehmend und in verschiedener Form gesetzwidrig Grundstücke besetzt und Wohnungen gebaut werden, und fordert, daß Projekten für eine Grundstücksreform und Maßnahmen zur Umstrukturierung rechtswidriger Bebauungen verstärktes Augenmerk gewidmet wird;

22. fordert, daß in allen Sektoren der städtischen Entwicklung und in der Durchführung der Projekte die NRO und die Stadtteilorganisationen sowie die Vertretung der Frauen stärker einbezogen werden müssen, um die Maßnahmen besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen;

23. fordert die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Beteiligung der Betroffenen an der Festlegung und Durchführung der Projekte zu gewährleisten, damit diese Projekte dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung entsprechen und die finanzielle Beteiligung der Verbraucher von Gütern und Dienstleistungen und der Benutzer der einzelnen Infrastrukturen erleichtert wird;

24. fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, bei der Planung und Verwirklichung von Grundinfrastrukturen die regionale und subregionale Konzipierung und Kooperation zu verstärken und eine wirksame Verwaltung und Wartung der Infrastrukturen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Investitionen zu gewährleisten;

25. hält es angesichts des enormen Bedarfs an Finanzmitteln für die städtischen Investitionen und die Entwicklung der Städte in den nächsten Jahrzehnten und vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung der Grundinfrastrukturen für notwendig, die Finanz- und Haushaltsmittel in zahlreichen AKP-Ländern zu einem großen Teil diesem Sektor zuzuweisen und die Finanzmittel zwischen dem Staat und den Lokalkörperschaften neu aufzuteilen; fordert die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission so rasch wie möglich die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten;

26. fordert die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission dafür zu sorgen, daß die geltenden Rechtssysteme die benötigte stärkere Beteiligung des Privatsektors und ausländischer Investitionen und Joint-Ventures zulassen;

27. fordert überdies die AKP-Staaten auf, mit Hilfe der Kommission neue, wirksame Kreditmechanismen und - institutionen für die lokalen Körperschaften zu schaffen, und es ihnen vor allem zu ermöglichen, geeignete internationale Finanzierungen zu nutzen;

28. hält die dezentralisierte Zusammenarbeit für ein besonders geeignetes Instrument und Aktionsmittel im Rahmen der AKP-EU-Zusammenarbeit, um auf die Erfordernisse der städtischen Entwicklung und generell der Raumordnung zu reagieren; weist in diesem Zusammenhang auf die neuen Artikel 251a) bis 251e) in dem revidierten Text des Abkommens hin, wo es heißt, daß die Aktionen der dezentralisierten Zusammenarbeit sowohl im Rahmen der für die nationalen Richtprogramme bereitgestellten Finanzmittel wie im Rahmen der regionalen Richtprogramme finanziert werden können;

29. betont angesichts der wachsenden Komplexität der zu lösenden Probleme, daß die Gemeinden unbedingt mit effizienten Verwaltungsfachleuten und Technikern ausgestattet werden müssen; fordert, daß die AKP-EU-Zusammenarbeit in diesem Bereich einen wichtigen Beitrag leisten sollte;

30. fordert den vermehrten Abschluß von Kooperationsabkommen zwischen lokalen Körperschaften und Gemeinden der AKP-Länder und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, damit der unerläßliche Austausch von Informationen und Erfahrungen, sowie von technischem und Verwaltungspersonal gefördert wird;

31. fordert, daß die AKP-EU-Zusammenarbeit die Entstehung eines leistungsfähigeren privaten Sektors, vor allem im Bereich des Wohnungsbauwesens, der städtischen Einrichtungen, der Abfallbewirtschaftung und der Verwendung lokaler Baustoffe begünstigen sollte, die im allgemeinen dem Bedarf besser angepaßt und für die Benutzer erschwinglicher sind; betont, daß die Förderung dieser Tätigkeiten zur Wiederbelebung der AKP-Wirtschaft über die Anregung der internen Nachfrage beitragen kann;

32. fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, regionale Treffen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anzuberaumen und eine Übersicht über die Modalitäten für die Durchführung der Agenda HABITAT II anzufertigen;

33. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung und den diesbezüglichen Bericht dem AKP-EU-Ministerrat, der Kommission sowie den Signatarstaaten des Abkommens von Lomé zu übermitteln.

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