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Document 21994A1231(27)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bulgarien über bestimmte Vereinbarungen über lebende Rinder

ABl. L 358 vom 31.12.1994, p. 217–218 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1994/908(4)/oj

Related Council decision

21994A1231(27)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bulgarien über bestimmte Vereinbarungen über lebende Rinder

Amtsblatt Nr. L 358 vom 31/12/1994 S. 0217 - 0218
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 39 S. 0217
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 39 S. 0217


ABKOMMEN

in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bulgarien über bestimmte Vereinbarungen über lebende Rinder

A. Schreiben der Gemeinschaft

Herr . . .,

ich nehme Bezug auf die Diskussion über Vereinbarungen für den Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien über das Europa-Abkommen stattgefunden haben.

Ich bestätige Ihnen hiermit, daß die Gemeinschaft die erforderlichen Maßnahmen treffen wird, damit Bulgarien vom Inkrafttreten dieses Abkommens an unter denselben Bedingungen wie Ungarn, Polen und die Tschechoslowakei uneingeschränkt in den Genuß der Einfuhrregelung für lebende Rinder nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates kommt.

Sollten die Vorausschätzungen ergeben, daß die Einfuhren in die Gemeinschaft möglicherweise 425 000 Stück überschreiten und daß daher dem Gemeinschaftsmarkt für Rindfleisch schwerwiegende Störungen drohen, so behält sich die Gemeinschaft unbeschadet ihrer sonstigen Rechte aus dem Abkommen vor, geeignete Verwaltungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1157/92 des Rates und den Europa-Abkommen mit Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei zu ergreifen. In diesem Fall sind die Einfuhren lebender Rinder, die weder unter die in Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates genannten geschätzten Bilanzen noch unter die Europa-Abkommen fallen, auf Kälber mit höchstens 80 kg Lebendgewicht zu begrenzen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung Ihrer Regierung zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Im Namen der Gemeinschaft

B. Schreiben Bulgariens

Herr . . .,

ich bestätige Ihnen den Erhalt Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut:

"Ich nehme Bezug auf die Diskussionen über Vereinbarungen für den Handel mit bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Gemeinschaft und Bulgarien über das Europa-Abkommen stattgefunden haben.

Ich bestätige Ihnen hiermit, daß die Gemeinschaft die erforderlichen Maßnahmen treffen wird, damit Bulgarien vom Inkrafttreten dieses Abkommens an unter denselben Bedingungen wie Ungarn, Polen und die Tschechoslowakei uneingeschränkt in den Genuß der Einfuhrregelung für lebende Rinder nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates kommt.

Sollten die Vorausschätzungen ergeben, daß die Einfuhren in die Gemeinschaft möglicherweise 425 000 Stück überschreiten und daß daher dem Gemeinschaftsmarkt für Rindfleisch schwerwiegende Störungen drohen, so behält sich die Gemeinschaft unbeschadet ihrer sonstigen Rechte aus dem Abkommen vor, geeignete Verwaltungsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1157/92 des Rates und den Europa-Abkommen mit Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei zu ergreifen. In diesem Fall sind die Einfuhren lebender Rinder, die weder unter die in Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates genannten geschätzten Bilanzen noch unter die Europa-Abkommen fallen, auf Kälber mit höchstens 80 kg Lebendgewicht zu begrenzen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung ihrer Regierung zu dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden."

Ich bestätige Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Regierung Bulgariens

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