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Document 21994A1116(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung der Anhänge VIIIa, IXb und Xb des Europa- Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits

ABl. L 295 vom 16.11.1994, p. 19–22 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/1994/738/oj

Related Council decision

21994A1116(01)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung der Anhänge VIIIa, IXb und Xb des Europa- Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits

Amtsblatt Nr. L 295 vom 16/11/1994 S. 0019 - 0022


ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn zur Änderung der Anhänge VIIIa, IXb und Xb des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits

A. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Brüssel, den 25. Oktober 1994

Herr . . .,

zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn ist vereinbart worden, daß die Anhänge VIIIa, IXb und Xb wie folgt geändert werden:

I. Anhang VIIIa:

1. Der einleitende Absatz in Anhang VIIIa des Europa-Abkommens erhält folgende Fassung:

"Liste der in Artikel 20 Absatz 2 genannten Waren

Die Abschöpfung für die Waren dieses Anhangs wird um 60 % herabgesetzt."

2. Der Wortlaut der Spalte "Warenbezeichnung" für die Waren der KN-Codes 1602 49 15 und 1602 49 19 erhält folgende Fassung:

"Fleisch von Hausschweinen, anders zubereitet oder haltbar gemacht".

3. In der Spalte "KN-Code" werden in der Liste der Waren, die der Bezeichnung "Fleisch von Hausschweinen, anders zubereitet oder haltbar gemacht" entsprechen, folgende KN-Codes hinzugefügt:

"KN 1602 41 10

KN 1602 42 10

KN 1602 49 11

KN 1602 49 13

KN 1602 49 30

KN 1602 49 50".

II. Anhang IXb:

In der Tabelle in Anhang IXb wird folgendes hinzugefügt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

III. Anhang Xb:

4. In der Spalte "Warenbezeichnung" werden bei KN-Code ex 0406 90 89 folgende Käsesorten hinzugefügt:

"Bakony, Bacskai, Ban, Delikateßkäse 'Moson', Delikateßkäse 'Pelso', Goya, schinkenförmiger Käse, Karavan, Lajta, Parenyica, Sed, Tihany".

5. In die Spalten "Warenbezeichnung" und "KN-Code" werden bei dem Kontingent für den KN-Code 1001 90 09 "Weichweizen" die Ware Hartweizen und ihr KN-Code 1001 10 00 eingefügt.

6. Die Kontingente für Hühnerkörper sowie Brüste, Schenkel und entbeinte Teile von Hühnern werden wie folgt geändert:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels wird von den Vertragsparteien nach ihren eigenen Verfahren genehmigt. Es tritt am 1. Juli 1994 in Kraft oder, falls die Vertragsparteien die erforderlichen Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, am ersten Tag des Monats nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsparteien einander den Abschluß dieser Verfahren notifiziert haben.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Republik Ungarn hierzu bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

In Namen der Europäischen Gemeinschaft

B. Schreiben der Republik Ungarn

Brüssel, den 25. Oktober 1994

Herr . . .,

ich bestätige den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut:

"Zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn ist vereinbart worden, daß die Anhänge VIIIa, IXb und Xb wie folgt geändert werden:

I. Anhang VIIIa:

1. Der einleitende Absatz in Anhang VIIIa des Europa-Abkommens erhält folgende Fassung:

'Liste der in Artikel 20 Absatz 2 genannten Waren

Die Abschöpfung für die Waren dieses Anhangs wird um 60 % herabgesetzt.'

2. Der Wortlaut der Spalte 'Warenbezeichnung' für die Waren der KN-Codes 1602 49 15 und 1602 49 19 erhält folgende Fassung:

'Fleisch von Hausschweinen, anders zubereitet oder haltbar gemacht'.

3. In der Spalte 'KN-Code' werden in der Liste der Waren, die der Bezeichnung 'Fleisch von Hausschweinen, anders zubereitet oder haltbar gemacht' entsprechen, folgende KN-Codes hinzugefügt:

'1602 41 10

1602 42 10

1602 49 11

1602 49 13

1602 49 30

1602 49 50'.

II. Anhang IXb:

In der Tabelle in Anhang IXb wird folgendes hinzugefügt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

III. Anhang Xb:

4. In der Spalte 'Warenbezeichnung' werden bei KN-Code ex 0406 90 89 folgende Käsesorten hinzugefügt:

Bakony, Bacskai, Ban, Delikateßkäse 'Moson', Delikateßkäse 'Pelso', Goya, schinkenförmiger Käse, Karavan, Lajta, Parenyica, Sed, Tihany.

5. In die Spalten 'Warenbezeichnung' und 'KN-Code' werden bei dem Kontingent für den KN-Code 1001 90 09 'Weichweizen' die Ware Hartweizen und ihr KN-Code 1001 10 00 eingefügt.

6. Die Kontingente für Hühnerkörper sowie Brüste, Schenkel und entbeinte Teile von Hühnern werden wie folgt geändert:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels wird von den Vertragsparteien nach ihren eigenen Verfahren genehmigt. Es tritt am 1. Juli 1994 in Kraft oder, falls die Vertragsparteien die erforderlichen Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, am ersten Tag des Monats nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsparteien einander den Abschluß dieser Verfahren notifiziert haben.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Republik Ungarn hierzu bestätigen würden."

Ich bestätige die Zustimmung der Republik Ungarn zum Inhalt dieses Schreibens.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Republik Ungarn

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