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Document 21983A1231(04)

    Abkommen im Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien hinsichtlich der Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft

    ABl. L 374 vom 31.12.1983, p. 8–9 (DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1984

    Related Council regulation

    21983A1231(04)

    Abkommen im Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien hinsichtlich der Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft

    Amtsblatt Nr. L 374 vom 31/12/1983 S. 0008


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    ABKOMMEN

    in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien hinsichtlich der Einfuhr haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft

    Sehr geehrter Herr ... !

    Im Hinblick auf die Anwendung der Senkung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs um 55 v . H . nach Artikel 19 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien sowie aufgrund der beiderseitigen Klarstellungen hinsichtlich der Bedingungen für Einfuhren haltbar gemachter Fruchtsalate der Tarifstellen 20.06 B II a ) ex 9 und 20.06 B II b ) ex 9 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft beehre ich mich , Ihnen mitzuteilen , daß die algerische Regierung sich verpflichtet , alle Vorkehrungen zu treffen , damit die vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 1984 der Gemeinschaft gelieferten Mengen 100 Tonnen nicht überschreiten .

    Hierzu weist die algerische Regierung darauf hin , daß sämtliche Ausfuhren der vorgenannten Erzeugnisse in die Gemeinschaft ausschließlich über Exporteure erfolgen , deren Tätigkeit von der " Société de gestion et de développement des industries alimentaires ( SOGEDIA ) " ( Gesellschaft zur Verwaltung und Entwicklung der Nahrungsmittelindustrien ) überwacht wird .

    Für die Garantien über die Mengen gelten die zwischen der Gesellschaft zur Verwaltung und Entwicklung der Nahrungsmittelindustrien ( SOGEDIA ) und der Generaldirektion Landwirtschaft bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vereinbarten Modalitäten .

    Ich wäre Ihnen dankbar , wenn Sie mir das Einverständnis der Gemeinschaft mit dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten .

    Genehmigen Sie , Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .

    Für die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien

    Sehr geehrter Herr ... !

    Ich beehre mich , den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen :

    " Im Hinblick auf die Anwendung der Senkung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs um 55 v . H . nach Artikel 19 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Demokratischen Volksrepublik Algerien sowie aufgrund der beiderseitigen Klarstellungen hinsichtlich der Bedingungen für Einfuhren haltbar gemachter Fruchtsalate der Tarifstellen 20.06 B II a ) ex 9 und 20.06 B II b ) ex 9 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien in die Gemeinschaft beehre ich mich , Ihnen mitzuteilen , daß die algerische Regierung sich verpflichtet , alle Vorkehrungen zu treffen , damit die vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 1984 der Gemeinschaft gelieferten Mengen 100 Tonnen nicht überschreiten .

    Hierzu weist die algerische Regierung darauf hin , daß sämtliche Ausfuhren der vorgenannten Erzeugnisse in die Gemeinschaft ausschließlich über Exporteure erfolgen , deren Tätigkeit von der " Société de gestion et de développement des industries alimentaires ( SOGEDIA ) " ( Gesellschaft zur Verwaltung und Entwicklung der Nahrungsmittelindustrien ) überwacht wird .

    Für die Garantien über die Mengen gelten die zwischen der Gesellschaft zur Verwaltung und Entwicklung der Nahrungsmittelindustrien ( SOGEDIA ) und der Generaldirektion Landwirtschaft bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vereinbarten Modalitäten .

    Ich wäre Ihnen dankbar , wenn Sie mir das Einverständnis der Gemeinschaft mit dem Inhalt dieses Schreibens bestätigen wollten . "

    Ich bestätige das Einverständnis der Gemeinschaft mit dem Inhalt dieses Schreibens und folglich mit der Anwendung der Senkung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs um 55 v . H . vom 1 . Januar bis 31 . Dezember 1984 auf die in Ihrem Schreiben genannte Menge haltbar gemachter Fruchtsalate mit Ursprung in Algerien .

    Genehmigen Sie , Herr ... , den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung .

    Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften

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