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Document 12016M/PRO/34

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union
PROTOKOLL (Nr. 34) ÜBER DIE SONDERREGELUNG FÜR GRÖNLAND

ABl. C 202 vom 7.6.2016, p. 319–319 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/teu_2016/pro_34/oj

   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 202/319


PROTOKOLL (Nr. 34)

ÜBER DIE SONDERREGELUNG FÜR GRÖNLAND

Einziger Artikel

(1)   Die Behandlung von der gemeinsamen Fischereimarktorganisation unterliegenden Erzeugnissen mit Ursprung in Grönland bei der Einfuhr in die Union erfolgt unter Beachtung der Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisation frei von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung sowie ohne mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung, sofern die aufgrund eines Abkommens zwischen der Union und der für Grönland zuständigen Behörde eingeräumten Möglichkeiten des Zugangs der Union zu den grönländischen Fischereizonen für die Union zufrieden stellend sind.

(2)   Alle die Einfuhrregelung für die genannten Erzeugnisse betreffenden Maßnahmen einschließlich derjenigen zur Einführung dieser Maßnahmen werden nach dem Verfahren des Artikels 43 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen.


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