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Document 12012E149
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union#PART THREE - UNION POLICIES AND INTERNAL ACTIONS#TITLE IX - EMPLOYMENT#Article 149#(ex Article 129 TEC)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
DRITTER TEIL - DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
TITEL IX - BESCHÄFTIGUNG
Artikel 149
(ex-Artikel 129 EGV)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
DRITTER TEIL - DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
TITEL IX - BESCHÄFTIGUNG
Artikel 149
(ex-Artikel 129 EGV)
ABl. C 326 vom 26.10.2012, p. 113–113
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
26.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/1 |
VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION (KONSOLIDIERTE FASSUNG)
DRITTER TEIL
DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
TITEL IX
BESCHÄFTIGUNG
Artikel 149
(ex-Artikel 129 EGV)
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Anreizmaßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zur Unterstützung ihrer Beschäftigungsmaßnahmen durch Initiativen beschließen, die darauf abzielen, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu entwickeln, vergleichende Analysen und Gutachten bereitzustellen sowie innovative Ansätze zu fördern und Erfahrungen zu bewerten, und zwar insbesondere durch den Rückgriff auf Pilotvorhaben.
Diese Maßnahmen schließen keinerlei Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ein.