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Document 12012E074

    Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
    DRITTER TEIL - DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
    TITEL V - DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
    Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
    Artikel 74
    (ex-Artikel 66 EGV)

    ABl. C 326 vom 26.10.2012, p. 75–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/tfeu_2012/art_74/oj

    26.10.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 326/1


    VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION (KONSOLIDIERTE FASSUNG)

    DRITTER TEIL

    DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION

    TITEL V

    DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

    KAPITEL 1

    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    Artikel 74

    (ex-Artikel 66 EGV)

    Der Rat erlässt Maßnahmen, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten. Dabei beschließt er auf Vorschlag der Kommission vorbehaltlich des Artikels 76 und nach Anhörung des Europäischen Parlaments.


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