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Document 12012E025
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union#PART TWO - NON-DISCRIMINATION AND CITIZENSHIP OF THE UNION#Article 25#(ex Article 22 TEC)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ZWEITER TEIL - NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT
Artikel 25
(ex-Artikel 22 EGV)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ZWEITER TEIL - NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT
Artikel 25
(ex-Artikel 22 EGV)
ABl. C 326 vom 26.10.2012, p. 58–58
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
26.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 326/1 |
VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION (KONSOLIDIERTE FASSUNG)
ZWEITER TEIL
NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT
Artikel 25
(ex-Artikel 22 EGV)
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss alle drei Jahre über die Anwendung dieses Teils Bericht. In dem Bericht wird der Fortentwicklung der Union Rechnung getragen.
Auf dieser Grundlage kann der Rat unbeschadet der anderen Bestimmungen der Verträge zur Ergänzung der in Artikel 20 Absatz 2 aufgeführten Rechte einstimmig gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Bestimmungen erlassen. Diese Bestimmungen treten nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.