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Document 12006E/PRO/24
Treaty establishing the European Community (consolidated version)#D. Protocols annexed to the Treaty establishing the European Community #Protocol (No 24) on the transition to the third stage of economic and monetary union (1992)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung)
D. Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung)
D. Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
ABl. C 321E vom 29.12.2006, p. 298–298
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Konsolidierte Fassung) - D. Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft - Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0298 - 0298
Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992) DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN erklären mit der Unterzeichnung der neuen Vertragsbestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion die Unumkehrbarkeit des Übergangs der Gemeinschaft zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion. Alle Mitgliedstaaten respektieren daher unabhängig davon, ob sie die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung einer einheitlichen Währung erfüllen, den Willen der Gemeinschaft, rasch in die dritte Stufe einzutreten, und daher behindert kein Mitgliedstaat den Eintritt in die dritte Stufe. Falls der Zeitpunkt für den Beginn der dritten Stufe Ende 1997 noch nicht festgelegt ist, beschleunigen die betreffenden Mitgliedstaaten, die Gemeinschaftsorgane und die sonstigen beteiligten Gremien im Lauf des Jahres 1998 alle vorbereitenden Arbeiten, damit die Gemeinschaft am 1. Januar 1999 unwiderruflich in die dritte Stufe eintreten kann und die EZB und das ESZB zu diesem Zeitpunkt ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufnehmen können. Dieses Protokoll wird dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt. --------------------------------------------------