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Document 12001C010

    Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
    Teil 2 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
    Artikel 10

    ABl. C 80 vom 10.3.2001, p. 43–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/nice/art_10/sign

    12001C010

    Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Teil 2 – Übergangs- und Schlussbestimmungen - Artikel 10

    Amtsblatt Nr. 080 vom 10/03/2001 S. 0043 - 0043


    Artikel 10

    Der Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in der geänderten Fassung wird mit Ausnahme des Artikels 3 aufgehoben, soweit das Gericht erster Instanz aufgrund des genannten Artikels Zuständigkeiten ausübt, die dem Gerichtshof gemäß dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl übertragen sind.

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