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Document 12001C010
Treaty of Nice amending the Treaty on European Union, the Treaties establishing the European Communities and certain related acts#Part 2 – Transitional and Final Provisions#Article 10
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
Teil 2 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 10
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte
Teil 2 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 10
ABl. C 80 vom 10.3.2001, p. 43–43
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Teil 2 – Übergangs- und Schlussbestimmungen - Artikel 10
Amtsblatt Nr. 080 vom 10/03/2001 S. 0043 - 0043
Artikel 10 Der Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in der geänderten Fassung wird mit Ausnahme des Artikels 3 aufgehoben, soweit das Gericht erster Instanz aufgrund des genannten Artikels Zuständigkeiten ausübt, die dem Gerichtshof gemäß dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl übertragen sind.