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Document 11997M045

Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung)
Titel VII: Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit
Artikel 45

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/teu_1997/art_45/oj

11997M045

Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung) - Titel VII: Bestimmungen über eine verstärkte Zusammenarbeit - Artikel 45

Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0170 - Konsolidierte Fassung


Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung)

Artikel 45

Der Rat und die Kommission unterrichten das Europäische Parlament regelmässig über die Entwicklung der durch diesen Titel begründeten verstärkten Zusammenarbeit.

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