This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 11997E066
Treaty establishing the European Community (Amsterdam consolidated version)#Part Three: Community policies#Title IV: Visas, asylum, immigration and other policies related to free movement of persons#Article 66
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)
Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft
Titel IV: Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr
Artikel 66
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)
Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft
Titel IV: Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr
Artikel 66
In force
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) - Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft - Titel IV: Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr - Artikel 66
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0203 - Konsolidierte Fassung
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) Artikel 66 Der Rat beschließt gemäß dem Verfahren des Artikels 67 Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Dienststellen der Behörden der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.