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Document 11997E064
Treaty establishing the European Community (Amsterdam consolidated version)#Part Three: Community policies#Title IV: Visas, asylum, immigration and other policies related to free movement of persons#Article 64
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)
Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft
Titel IV: Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr
Artikel 64
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)
Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft
Titel IV: Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr
Artikel 64
In force
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) - Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft - Titel IV: Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr - Artikel 64
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0203 - Konsolidierte Fassung
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) Artikel 64 (1) Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit. (2) Sehen sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten einer Notlage aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Staatsangehörigen dritter Länder gegenüber, so kann der Rat unbeschadet des Absatzes 1 auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten vorläufige Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens sechs Monaten beschließen.