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Document 11997D014
Treaty of Amsterdam amending the Treaty on European Union, the Treaties establishing the European Communities and certain related acts - Part three - General and final Provisions - Article 14
Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Dritter Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen - Artikel 14
Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Dritter Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen - Artikel 14
ABl. C 340 vom 10.11.1997, p. 79
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Dritter Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen - Artikel 14
Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0079
Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Dritter Teil - Allgemeine und Schlußbestimmungen - Artikel 14 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Hohen Vertragsparteien gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt. (2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des zweiten auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats in Kraft.