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Document 11957A054

VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ( E.A.G. - EURATOM ), ZWEITER TITEL - DIE FOERDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET DER KERNENERGIE, KAPITEL VI: VERSORGUNG, ABSCHNITT I: DIE AGENTUR, ARTIKEL 54

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/euratom/art_54/sign

11957A054

VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ( E.A.G. - EURATOM ), ZWEITER TITEL - DIE FOERDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET DER KERNENERGIE, KAPITEL VI: VERSORGUNG, ABSCHNITT I: DIE AGENTUR, ARTIKEL 54


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ARTIKEL 54

DIE AGENTUR HAT RECHTSPERSÖNLICHKEIT UND GENIESST FINANZIELLE AUTONOMIE .

DER RAT LEGT AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION MIT QUALIFIZIERTER MEHRHEIT DIE SATZUNG DER AGENTUR FEST .

DIE SATZUNG KANN IN DERSELBEN WEISE GEÄNDERT WERDEN .

SIE BESTIMMT DAS KAPITAL DER AGENTUR UND DIE ART UND WEISE, IN DER ES AUFGEBRACHT WIRD . DIE MEHRHEIT DES KAPITALS MUSS IN JEDEM FALLE DER GEMEINSCHAFT UND DEN MITGLIEDSTAATEN GEHÖREN . DIE AUFTEILUNG DES KAPITALS WIRD VON DEN MITGLIEDSTAATEN IM GEMEINSAMEN EINVERNEHMEN BESCHLOSSEN .

DIE SATZUNG LEGT DIE ART UND WEISE DER KAUFMÄNNISCHEN GESCHÄFTSFÜHRUNG DER AGENTUR FEST . SIE KANN ZUR DECKUNG DER BETRIEBSKOSTEN DER AGENTUR DIE ERHEBUNG EINER ABGABE AUF DIE UMSÄTZE VORSEHEN .

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