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Document 11957A054
TREATY ESTABLISHING THE EUROPEAN ATOMIC ENERGY COMMUNITY ( E.A.E.C. - EURATOM ), TITLE TWO - PROVISIONS FOR THE ENCOURAGEMENT OF PROGRESS IN THE FIELD OF NUCLEAR ENERGY, CHAPTER VI: SUPPLIES, SECTION I: THE AGENCY, ARTICLE 54
VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ( E.A.G. - EURATOM ), ZWEITER TITEL - DIE FOERDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET DER KERNENERGIE, KAPITEL VI: VERSORGUNG, ABSCHNITT I: DIE AGENTUR, ARTIKEL 54
VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ( E.A.G. - EURATOM ), ZWEITER TITEL - DIE FOERDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET DER KERNENERGIE, KAPITEL VI: VERSORGUNG, ABSCHNITT I: DIE AGENTUR, ARTIKEL 54
In force
VERTRAG ZUR GRUENDUNG DER EUROPAEISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT ( E.A.G. - EURATOM ), ZWEITER TITEL - DIE FOERDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET DER KERNENERGIE, KAPITEL VI: VERSORGUNG, ABSCHNITT I: DIE AGENTUR, ARTIKEL 54
++++ ARTIKEL 54 DIE AGENTUR HAT RECHTSPERSÖNLICHKEIT UND GENIESST FINANZIELLE AUTONOMIE . DER RAT LEGT AUF VORSCHLAG DER KOMMISSION MIT QUALIFIZIERTER MEHRHEIT DIE SATZUNG DER AGENTUR FEST . DIE SATZUNG KANN IN DERSELBEN WEISE GEÄNDERT WERDEN . SIE BESTIMMT DAS KAPITAL DER AGENTUR UND DIE ART UND WEISE, IN DER ES AUFGEBRACHT WIRD . DIE MEHRHEIT DES KAPITALS MUSS IN JEDEM FALLE DER GEMEINSCHAFT UND DEN MITGLIEDSTAATEN GEHÖREN . DIE AUFTEILUNG DES KAPITALS WIRD VON DEN MITGLIEDSTAATEN IM GEMEINSAMEN EINVERNEHMEN BESCHLOSSEN . DIE SATZUNG LEGT DIE ART UND WEISE DER KAUFMÄNNISCHEN GESCHÄFTSFÜHRUNG DER AGENTUR FEST . SIE KANN ZUR DECKUNG DER BETRIEBSKOSTEN DER AGENTUR DIE ERHEBUNG EINER ABGABE AUF DIE UMSÄTZE VORSEHEN .