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Document 02023D0804(02)-20230804

    Consolidated text: Beschluss des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

    02023D0804(02) — DE — 04.08.2023 — 000.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    BESCHLUSS DES RATES

    ►C1  vom 25. Juli 2023  ◄

    zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

    (ABl. C 275 vom 4.8.2023, S. 19)


    Berichtigt durch:

    ►C1

    Berichtigung, ABl. C 281 vom 10.8.2023, S.  23 (2023/C)




    ▼B

    BESCHLUSS DES RATES

    ▼C1

    vom 25. Juli 2023

    ▼B

    zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

    2023/C 275/08



    Artikel 1

    Artikel 1 des Beschlusses 98/481/EG erhält folgende Fassung:

    „Artikel 1

    Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 anerkannt.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.

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