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Document 02023D0804(02)-20230804
Council Decision of 25 July 2023 amending Decision 98/481/EC approving the external auditors of the European Central Bank
Consolidated text: Beschluss des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank
Beschluss des Rates vom 25. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank
02023D0804(02) — DE — 04.08.2023 — 000.001
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BESCHLUSS DES RATES ►C1 vom 25. Juli 2023 ◄ (ABl. C 275 vom 4.8.2023, S. 19) |
Berichtigt durch:
BESCHLUSS DES RATES
vom 25. Juli 2023
zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank
2023/C 275/08
Artikel 1
Artikel 1 des Beschlusses 98/481/EG erhält folgende Fassung:
„Artikel 1
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 anerkannt.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.