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Document 02019R0723-20211130

Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) 2019/723 der Kommission vom 2. Mai 2019 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des einheitlichen Musterformulars, das in den von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Jahresberichten zu verwenden ist (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/723/2021-11-30

In dieser konsolidierten Fassung sind folgende Änderungen möglicherweise nicht enthalten:

Ändernde(r) Rechtsakt(e) Art der Änderung Betreffende Passage Datum des Wirksamwerdens
32021R1935 Geändert durch Artikel 2 01/09/2022
32021R1935 Geändert durch Anhang Abschnitt 9 01/09/2022

02019R0723 — DE — 30.11.2021 — 001.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/723 DER KOMMISSION

vom 2. Mai 2019

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des einheitlichen Musterformulars, das in den von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Jahresberichten zu verwenden ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 124 vom 13.5.2019, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1935 DER KOMMISSION vom 8. November 2021

  L 396

17

10.11.2021




▼B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/723 DER KOMMISSION

vom 2. Mai 2019

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des einheitlichen Musterformulars, das in den von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Jahresberichten zu verwenden ist

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird das einheitliche Musterformular, das für die Informationen und Daten in dem von jedem Mitgliedstaat vorzulegenden Jahresbericht gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 zu verwenden ist, festgelegt.

▼M1

Artikel 2

Einheitliches Musterformular

Die Mitgliedstaaten übermitteln die Informationen und Daten gemäß Artikel 113 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 anhand des einheitlichen Musterformulars im Anhang der vorliegenden Verordnung. Zu diesem Zweck ist die elektronische Fassung des einheitlichen Musterformulars zu verwenden, die im computergestützten Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen (IMSOC) bereitgestellt ist. Für die Informationen und Daten über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse gemäß Teil II Abschnitt 9 dieses Formulars ist jedoch das Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS) zu verwenden.

Die Mitgliedstaaten bestätigen anschließend in der elektronischen Fassung des einheitlichen Musterformulars in IMSOC, dass Teil II Abschnitt 9 dieses Formulars über OFIS übermittelt wurde.

▼B

Artikel 3

Aufhebung

Die Entscheidung 2006/778/EG und der Durchführungsbeschluss 2013/188/EU werden mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben.

Artikel 4

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 14. Dezember 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG

Von (Mitgliedstaat) für den Zeitraum vom 1.1.(xxxx) bis 31.12.(xxxx) vorgelegter Jahresbericht

TEIL I



1.  Einführung

 

 

 

2.  Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen Durchführung der mehrjährigen nationalen Kontrollpläne, einschließlich Durchsetzungsmaßnahmen, und deren Ergebnisse

 

 

3.  Anpassungen des mehrjährigen nationalen Kontrollplans

 

 

4.  Gebühren oder Kostenbeiträge

 

TEIL II

1.    Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit, Lauterkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, darunter Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Interessen und der Information der Verbraucher, sowie Vorschriften über die Herstellung und Verwendung von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen



1.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 



1.2  Amtliche Kontrollen von Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben

Zugelassene Betriebe

Zahl der Betriebe

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe)

 

 

Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren

 

 

Fleisch von Geflügel und Hasentieren

 

 

Zuchtwildfleisch

 

 

Jagdwildfleisch

 

 

Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

 

 

Fleischerzeugnisse

 

 

Lebende Muscheln

 

 

Fischereierzeugnisse

 

 

Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse

 

 

Eier und Eiprodukte

 

 

Froschschenkel und Schnecken

 

 

Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln

 

 

Behandelte Mägen, Blasen und Därme

 

 

Gelatine

 

 

Kollagen

 

 

Hochverarbeitete(s) Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure, andere hydrolysierte Knorpelprodukte, Chitosan, Glucosamin, Lab, Hausenblase und Aminosäuren (HRP)

 

 

Honig

 

 

Sprossen

 

 

Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe

Zahl der Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Pflanzenbau

 

 

Tierproduktion

 

 

Gemischte Landwirtschaft

 

 

Jagd

 

 

Fischerei

 

 

Aquakultur

 

 

Obst- und Gemüseverarbeitung

 

 

Herstellung pflanzlicher Öle und Fette

 

 

Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

 

 

Herstellung von Back- und Teigwaren

 

 

Herstellung sonstiger Nahrungsmittel

 

 

Getränkeherstellung

 

 

Großhandel

 

 

Einzelhandel

 

 

Transport- und Lagerarbeiten

 

 

Gastronomie

 

 

Sonstige

 

 

 

Zahl der Betriebe

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen

 

 



1.3  Amtliche Kontrollen, die eine kontinuierliche oder regelmäßige Anwesenheit von Personal oder Vertretern der zuständigen Behörden auf dem Betriebsgelände des Unternehmers erfordern

Betriebsarten

Zahl der Betriebe

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen (Anzahl der Schlachtkörper oder Gewicht in Tonnen)

Ablehnungen

Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren — Schlachthöfe

 

 

 

Fleisch von Geflügel und Hasentieren — Schlachthöfe

 

 

 

Zuchtwildfleisch — Schlachthöfe

 

 

 

Wildfleisch — Wildbearbeitungsbetriebe

 

 

 



1.4  Amtliche Kontrollen von Erzeugnissen/Waren nach horizontaler Vorschrift und Lebensmittelkategorie

Nach horizontaler Vorschrift

Nach Lebensmittelkategorie

Mikrobiologische Kriterien

Pestizidrückstände in Lebensmitteln

Kontaminanten in Lebensmitteln

Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln

Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln

Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe)

Bestrahlung

Verunreinigung durch Migration von Lebensmittelkontaktmaterialien

Sonstige

1.  Milcherzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Alternativen zu Milcherzeugnissen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.  Speiseeis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  Obst und Gemüse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.  Süßwaren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.  Getreide und Getreideerzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.  Backwaren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.  Frischfleisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Haustiere gehaltene Huftiere*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geflügel und Hasentiere*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuchtwild*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frei lebendes Wild*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.  Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hackfleisch/Faschiertes*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fleischzubereitungen*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Separatorenfleisch*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.  Fleischerzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Behandelte Mägen, Blasen und Därme*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gelatine, Kollagen und HRP*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.  Fisch und Fischereierzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lebende Muscheln*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereierzeugnisse*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13.  Eier und Eiprodukte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14.  Zucker, Sirupe, Honig und Tafelsüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.  Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.  Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.  Getränke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichtalkoholische Getränke*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18.  Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19.  Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.  Nahrungsergänzungsmittel gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2), ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.  Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22.  Sonstige — Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 21 fallen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lebensmittelkontaktmaterialien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 der Kommission (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 35).

(2)   

Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51).



1.5  Kommentarfeld*

 

 



1.6  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

Verstöße bei Wirtschaftsteilnehmern/Betrieben

Administrativ

Gerichtlich

 

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe*

Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Zugelassene Betriebe

 

 

 

 

 

Mit allgemeinen Tätigkeiten befasste Betriebe (Kühlhäuser, Wiederumhüllungs- und Umpackbetriebe, Großhandelsmärkte, Kühlschiffe)

 

 

 

 

 

Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren

 

 

 

 

Fleisch von Geflügel und Hasentieren

 

 

 

 

Zuchtwildfleisch

 

 

 

 

Jagdwildfleisch

 

 

 

 

Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

 

 

 

 

Fleischerzeugnisse

 

 

 

 

Lebende Muscheln

 

 

 

 

Fischereierzeugnisse

 

 

 

 

Kolostrum, Rohmilch, Erzeugnisse auf Kolostrumbasis und Milcherzeugnisse

 

 

 

 

Eier und Eiprodukte

 

 

 

 

Froschschenkel und Schnecken

 

 

 

 

Ausgelassene tierische Fette und Grieben/Grammeln

 

 

 

 

Behandelte Mägen, Blasen und Därme

 

 

 

 

Gelatine

 

 

 

 

Kollagen

 

 

 

 

HRP

 

 

 

 

Honig

 

 

 

 

Sprossen

 

 

 

 

Registrierte Wirtschaftsteilnehmer/Betriebe

 

 

 

 

 

Pflanzenbau

 

 

 

 

 

Tierproduktion

 

 

 

 

Gemischte Landwirtschaft

 

 

 

 

Jagd

 

 

 

 

Fischerei

 

 

 

 

Aquakultur

 

 

 

 

Obst- und Gemüseverarbeitung

 

 

 

 

Herstellung pflanzlicher Öle und Fette

 

 

 

 

Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

 

 

 

 

Herstellung von Back- und Teigwaren

 

 

 

 

Herstellung sonstiger Nahrungsmittel

 

 

 

 

Getränkeherstellung

 

 

 

 

Großhandel

 

 

 

 

Einzelhandel

 

 

 

 

Transport- und Lagerarbeiten

 

 

 

 

Gastronomie

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebe, die Lebensmittelkontaktmaterialien herstellen

 

 

 

 

 

Verstöße bei Lebensmitteln

Aktionen/Maßnahmen

 

Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße

Administrativ

Gerichtlich

Mikrobiologische Kriterien

Pestizidrückstände in Lebensmitteln

Kontaminanten in Lebensmitteln

Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln

Lebensmittelkennzeichnung, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Stoffe zur Verbesserung von Lebensmitteln (Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe)

Sonstige

1.  Milcherzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  Alternativen zu Milcherzeugnissen

 

 

 

 

 

 

 

 

3.  Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen

 

 

 

 

 

 

 

 

4.  Speiseeis

 

 

 

 

 

 

 

 

5.  Obst und Gemüse

 

 

 

 

 

 

 

 

6.  Süßwaren

 

 

 

 

 

 

 

 

7.  Getreide und Getreideerzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

8.  Backwaren

 

 

 

 

 

 

 

 

9.  Frischfleisch

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Haustiere gehaltene Huftiere*

 

 

 

 

 

 

 

 

Geflügel und Hasentiere*

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuchtwild*

 

 

 

 

 

 

 

 

Frei lebendes Wild*

 

 

 

 

 

 

 

 

10.  Hackfleisch/Faschiertes, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch

 

 

 

 

 

 

 

 

Hackfleisch/Faschiertes*

 

 

 

 

 

 

 

 

Fleischzubereitungen*

 

 

 

 

 

 

 

 

Separatorenfleisch*

 

 

 

 

 

 

 

 

11.  Fleischerzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

Behandelte Mägen, Blasen und Därme*

 

 

 

 

 

 

 

 

Gelatine, Kollagen und HRP*

 

 

 

 

 

 

 

 

12.  Fisch und Fischereierzeugnisse

 

 

 

 

 

 

 

 

Lebende Muscheln*

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereierzeugnisse*

 

 

 

 

 

 

 

 

13.  Eier und Eiprodukte

 

 

 

 

 

 

 

 

14.  Zucker, Sirupe, Honig und Tafelsüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

15.  Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte

 

 

 

 

 

 

 

 

16.  Lebensmittel für eine besondere Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 609/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

17.  Getränke

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichtalkoholische Getränke*

 

 

 

 

 

 

 

 

Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt*

 

 

 

 

 

 

 

 

18.  Verzehrfertige süße oder herzhafte Happen und Knabbereien

 

 

 

 

 

 

 

 

19.  Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4

 

 

 

 

 

 

 

 

20.  Nahrungsergänzungsmittel gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder

 

 

 

 

 

 

 

 

21.  Verarbeitete Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 17 fallen, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindnahrung

 

 

 

 

 

 

 

 

22.  Sonstige — Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1 bis 21 fallen

 

 

 

 

 

 

 

 

Verstöße im Zusammenhang mit horizontalen Vorschriften

Aktionen/Maßnahmen

 

Bei amtlichen Kontrollen festgestellte Verstöße

Administrativ

Gerichtlich

Genetisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln:

 

Nicht zugelassene GVO

 

 

 

Kennzeichnung von GVO

 

 

Bestrahlung

 

 

 

Neuartige Lebensmittel

 

 

 

Lebensmittelkontaktmaterialien

 

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



1.7  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

2.    Absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln



2.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



2.2  Amtliche Kontrollen

 

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln (Teil C der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1))

 

Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln (Teil B der Richtlinie 2001/18/EG)

 

Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

 

(1)   

Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1).



2.3  Kommentarfeld*

 

 



2.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

 

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Administrativ

Gerichtlich

1.  Kommerzieller Anbau von GVO zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

 

 

 

 

 

2.  Experimentelle Freisetzungen von GVO im Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln

 

 

 

 

3.  Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial zum Zwecke der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln

 

 

 

 

3.1  Nicht zugelassene GVO in Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial

 

 

 

 

3.2  Kennzeichnung von GVO bei Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial

 

 

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



2.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

3.    Futtermittel und Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Futtermitteln sowie die Verwendung von Futtermitteln, einschließlich Vorschriften zur Gewährleistung fairer Handelspraktiken und über den Schutz der Gesundheit, der Interessen und der Information der Verbraucher



3.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



3.2  Amtliche Kontrollen

Nach Betrieben

Zahl der Betriebe

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zugelassen sind

 

 

Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*

 

 

Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion

 

 

Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen*

 

 

Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden

 

 

Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind

 

 

Nach horizontaler Vorschrift

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Kennzeichnung von Futtermitteln

 

Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln

 

Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (2))

 

Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3))

 

Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (4))

 

Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates (5))

 

Pestizidrückstände in Futtermitteln

 

GVO in Futtermitteln

 

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1).

(2)   

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29).

(3)   

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10).

(4)   

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission (ABl. L 229 vom 1.9.2009, S. 1).

(5)   

Richtlinie 90/167/EWG des Rates vom 26. März 1990 zur Festlegung der Bedingungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln in der Gemeinschaft (ABl. L 92 vom 7.4.1990, S. 42).



3.3  Kommentarfeld*

 

 



3.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

Nach Betrieben

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe*

Zahl der kontrollierten Betriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Administrativ

Gerichtlich

Betriebe, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*

 

 

 

 

 

Primärproduzenten, die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassen sind*

 

 

 

 

Betriebe, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind, ohne Primärproduktion

 

 

 

 

Primärproduzenten, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 registriert sind und die Bestimmungen in Anhang I der genannten Verordnung erfüllen*

 

 

 

 

Wirtschaftsteilnehmer (Landwirte), die Futtermittel verwenden

 

 

 

 

Wirtschaftsteilnehmer, die im Bereich der Herstellung von und/oder dem Handel mit Fütterungsarzneimitteln tätig sind

 

 

 

 

Nach horizontaler Vorschrift

Zahl der festgestellten Verstöße

Administrativ

Gerichtlich

Verstoß des Erzeugnisses:

Kennzeichnung/Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen

 

 

 

Verstoß des Erzeugnisses:

Sicherheit von Futtermitteln, die in Verkehr gebracht wurden/werden sollen

 

 

Zusatzstoffe in Futtermitteln (Verordnung (EG) Nr. 1831/2003)

 

 

Unerwünschte Stoffe in Futtermitteln (Artikel 2 der Richtlinie 2002/32/EG)

 

 

Verbotene Materialien in Futtermitteln (Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 767/2009)

 

 

Fütterungsarzneimittel (Richtlinie 90/167/EWG des Rates)

 

 

Pestizidrückstände in Futtermitteln

 

 

Nicht zugelassene GVO in Futtermitteln

 

 

Kennzeichnung von GVO bei Futtermitteln

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



3.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

4.    Anforderungen im Bereich Tiergesundheit



4.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



4.2  Amtliche Kontrollen

 

Zahl der Betriebe/Einrichtungen

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Zahl der registrierten Tiere

Zahl der kontrollierten Tiere

Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

 

 

(zu Beginn des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik)

 

 

Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

 

 

(zu Beginn des Jahres des Berichtszeitraums oder an einem anderen nationalen Referenzdatum für die Tierstatistik)

 

 

Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden)

 

 

 

Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)

 

 

Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates (1))

 

 

Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG des Rates (2))

 

 

Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind

 

 

Quarantäneeinrichtungen für Vögel

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe:

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische*

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln*

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere*

 

 

Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere

 

 

Besamungsstationen:

 

 

Rinder*

 

 

Schweine*

 

 

Schafe/Ziegen*

 

 

Equiden*

 

 

Samendepots:

 

 

Rinder*

 

 

Schafe/Ziegen*

 

 

Equiden*

 

 

Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten:

 

 

Rinder*

 

 

Schweine*

 

 

Schafe/Ziegen*

 

 

Equiden*

 

 

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Kontrollstellen und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans (ABl. L 174 vom 2.7.1997, S. 1).

(2)   

Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen (ABl. L 268 vom 14.9.1992, S. 54).



4.3  Kommentarfeld*

 

 



4.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

 

Zahl der Betriebe/Einrichtungen, bei denen Verstöße festgestellt wurden

Administrativ

Gerichtlich

Verbringungsbeschränkung für einzelne Tiere

Verbringungsbeschränkung für alle Tiere

Vernichtung von Tieren

Kennzeichnung und Registrierung von Rindern

 

 

 

Betroffene Tiere

Betroffene Betriebe

Betroffene Tiere

Betroffene Betriebe

Betroffene Tiere

Betroffene Betriebe

 

 

 

 

 

 

Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen

 

 

 

Zugelassene Sammelstellen (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Equiden)

 

 

Zugelassene Händler (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine)

 

 

Kontrollstellen (Verordnung (EG) Nr. 1255/97)

 

 

Zugelassene Einrichtungen, Institute und Zentren (Richtlinie 92/65/EWG)

 

 

Einrichtungen, die für den EU-Handel mit Geflügel und Bruteiern zugelassen sind

 

 

Quarantäneeinrichtungen für Vögel

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe:

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe für Fische*

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe für lebende Muscheln*

 

 

Zugelassene Aquakulturbetriebe für Krebstiere*

 

 

Zugelassene Verarbeitungsbetriebe für Aquakulturtiere

 

 

Besamungsstationen:

 

 

Rinder*

 

 

Schweine*

 

 

Schafe/Ziegen*

 

 

Equiden*

 

 

Samendepots:

 

 

Rinder*

 

 

Schafe/Ziegen*

 

 

Equiden*

 

 

Embryo-Entnahmeeinheiten/-Erzeugungseinheiten:

 

 

Rinder*

 

 

Schweine*

 

 

Schafe/Ziegen*

 

 

Equiden*

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



4.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

5.    Verhütung und Minimierung von Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, die sich aus tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten ergeben



5.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



5.2  Amtliche Kontrollen

Nach Betrieb/Anlage

Anzahl der Betriebe/Anlagen

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zugelassen sind

 

 

Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind

 

 

Nach horizontaler Vorschrift

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten

 

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1).



5.3  Kommentarfeld*

 

 



5.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

Nach Betrieben/Anlagen

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen*

Zahl der kontrollierten Betriebe/Anlagen, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Administrativ

Gerichtlich

Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen sind

 

 

 

 

 

Betriebe oder Anlagen, die gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert sind

 

 

 

 

Nach horizontaler Vorschrift

Zahl der festgestellten Verstöße

Administrativ

Gerichtlich

Verstoß des Erzeugnisses: Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten:

 

 

 

Kategorien 1 und 2*

 

 

Kategorie 3*

 

 

Verstoß des Erzeugnisses: Sicherheit von tierischen Nebenprodukten/Folgeprodukten:

 

 

Kategorien 1 und 2*

 

 

Kategorie 3*

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



5.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

6.    Anforderungen im Bereich Tierschutz



6.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



6.2  Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben (Richtlinie 98/58/EG des Rates (1) )

Landwirtschaftliche Nutztiere

(Tierkategorie)

Zahl der Produktionsstätten

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

Gesamtzahl der kontrollierten Produktionsstätten*

Zahl der kontrollierten Produktionsstätten, bei denen Verstöße festgestellt wurden

Administrativ

Gerichtlich

Schweine (im Sinne der Richtlinie 2008/120/EG des Rates (2))

 

 

 

 

 

 

Legehennen (im Sinne der Richtlinie 1999/74/EG des Rates (3))

 

 

 

 

 

Hühner (im Sinne der Richtlinie 2007/43/EG des Rates (4))

 

 

 

 

 

Kälber (im Sinne der Richtlinie 2008/119/EG des Rates (5))

 

 

 

 

 

Sonstiges (bitte angeben)

 

 

 

 

 

(1)   

Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23).

(2)   

Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (ABl. L 47 vom 18.2.2009, S. 5).

(3)   

Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. L 203 vom 3.8.1999, S. 53).

(4)   

Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern (ABl. L 182 vom 12.7.2007, S. 19).

(5)   

Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern (ABl. L 10 vom 15.1.2009, S. 7).



6.3  Analyse und Aktionsplan für den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben

 

 



6.4  Tierschutz beim Transport (Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (1) )

Schutz von Tieren beim Transport

(nach Arten)

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Zahl und Kategorie der Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

1.  Transportfähigkeit der Tiere

2.  Transportpraxis, Raumangebot, Höhe

3.  Transportmittel

4.  Wasser, Futtermittel, Reise- und Ruhezeiten

5.  Unterlagen

6.  Sonstige

Administrativ

Gerichtlich

Rinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schweine

 

 

 

 

 

 

 

 

Schafe/Ziegen

 

 

 

 

 

 

 

 

Equiden

 

 

 

 

 

 

 

 

Geflügel

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1).



6.5  Analyse und Aktionsplan für den Tierschutz beim Transport

 

 



6.6  Tierschutz zum Zeitpunkt der Tötung (Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (1) )

 

 

(1)   

Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1).



6.7  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

7.    Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen



7.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



7.2  Amtliche Kontrollen

 

Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen

 

 

Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände)

 

 



7.3  Kommentarfeld*

 

 



7.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

 

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Administrativ

Gerichtlich

Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, Pflanzenpässe auszustellen

 

 

 

 

 

Wirtschaftsteilnehmer, die befugt sind, die Markierung anzubringen (Holzverpackungsmaterial, Holz oder andere Gegenstände)

 

 

 

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



7.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

8.    Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie über die nachhaltige Anwendung von Pestiziden, mit Ausnahme von Anwendungsgeräten für Pestizide



8.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



8.2  Amtliche Kontrollen

Hinsichtlich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln (PSM)

Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Eingangsstellen

 

 

Hersteller/Formulierer

 

 

Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer

 

 

Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM

 

 

Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen

 

 

Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel

 

 

Sonstige

 

 

Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden

Zahl der Wirtschaftsteilnehmer

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Landwirtschaftliche Anwender

 

 

Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)*

 

 

Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen*

 

 

Sonstige gewerbliche Anwender

 

 

Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen*

 

 

Saatgutbehandlungsbetrieb*

 

 

Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten*

 

 

Forstwirtschaft*

 

 

Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)*

 

 

Sonstige

 

 



8.3  Kommentarfeld*

 

 



8.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

Hinsichtlich des Inverkehrbringens von PSM

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Administrativ

Gerichtlich

Eingangsstellen

 

 

 

 

 

Hersteller/Formulierer

 

 

 

 

Verpacker/Umverpacker/Neuetikettierer

 

 

 

 

Lieferanten/Großhändler/Einzelhändler — gewerbliche und/oder nicht gewerbliche Anwendung von PSM

 

 

 

 

Lagerhäuser/Transportunternehmen/Logistikunternehmen

 

 

 

 

Inhaber einer Zulassung/Genehmigung für den Parallelhandel

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

Hinsichtlich der Verwendung von PSM und der nachhaltigen Anwendung von Pestiziden

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer*

Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden*

Administrativ

Gerichtlich

Landwirtschaftliche Anwender

 

 

 

 

 

Antragsteller im Rahmen der Basisprämienregelung oder von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen dem Cross-Compliance-Kontrollsystem (CC)*

 

 

 

 

Landwirtschaftliche Anwender außerhalb des Anwendungsbereichs der CC-Kontrollen*

 

 

 

 

Sonstige gewerbliche Anwender

 

 

 

 

Industrielle Anwendung, z. B. auf Gleisen, Straßen*

 

 

 

 

Saatgutbehandlungsbetrieb*

 

 

 

 

Auftragnehmer/Dienstleister für Spritz- und Sprühtätigkeiten*

 

 

 

 

Forstwirtschaft*

 

 

 

 

Nicht-landwirtschaftliche Flächen (Golfplätze/sonstige öffentliche Flächen)*

 

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



8.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

▼M1

9.    Ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

9.1.  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

9.2.  Daten über die ökologische/biologische Produktion



Angaben zum Mitgliedstaat/zur zuständigen Behörde, der bzw. die den Jahresbericht vorlegt

Daten von

Mitgliedstaat

Anzahl der zuständigen Behörden, deren Daten einbezogen wurden

(A)

Anzahl der zuständigen Behörden

Anzahl der Kontrollbehörden, deren Daten einbezogen wurden

(B)

Anzahl der Kontrollbehörden

Anzahl der Kontrollstellen, deren Daten einbezogen wurden

(C)

Anzahl der Kontrollstellen

Gesamtzahl der Behörden/Stellen, deren Daten einbezogen wurden

(A) + (B) + (C)

Gesamtzahl der Behörden/Stellen

Berichtszeitraum

Jahr

Tabelle 1

Anzahl der Kontrollen für alle zuständigen Behörden — Kontrollbehörden — Kontrollstellen (alle Artikel beziehen sich auf die Verordnung (EU) 2018/848)

1.    Gemeldete Unternehmer, die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren



 

Codenummer oder Name der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle

Anzahl der Unternehmer

Anzahl der Überprüfungen der Einhaltung von Artikel 38 Absatz 3

(physisch und nicht physisch)

Anzahl der durchgeführten physischen amtlichen Vor-Ort-Kontrollen

Anzahl der gemäß Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe c entnommenen Proben

Jährliche Kontrollen Artikel 38 Absatz 3

Zusätzliche risikobasierte Kontrollen (Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b)

Gesamtzahl der Kontrollen (Artikel 38 Absatz 3 & Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b)

davon unangekündigt (Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe a)

Gesamtzahl der Proben

Anzahl der Proben mit Feststellungen

1.a.

Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.b.

Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.c.

Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufzählung aller Behörden/Stellen fortsetzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtzahl aller zuständigen Behörden/Kontrollbehörden/Kontrollstellen [Summe aus 1.a.+1.b.+1.c.+….]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.    Unternehmergruppen (UnG), die am 31. Dezember des Berichtsjahres im Besitz eines Zertifikats waren



 

Codenummer oder Name der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle

Anzahl der Gruppen

Kennung der Gruppe

Gesamtzahl der Unternehmer, die Mitglied einer Gruppe sind

Gesamtzahl der amtlichen Kontrollen von Gruppen

Anzahl der Nachinspektionen bei Gruppenmitgliedern

Inspektionen, bei denen mindestens 1 Probe entnommen wurde

2.

Gesamtzahl aller Unternehmergruppen für alle zuständigen Behörden/Kontrollbehörden/Kontrollstellen

 

 

 

 

 

 

 

2.a.

Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1

 

 

 

 

 

 

 

2.a.1

Unternehmergruppe a.1

 

 

 

 

 

 

 

2.a.2

Unternehmergruppe a.2

 

 

 

 

 

 

 

2.a…..

Unternehmergruppe a...

 

 

 

 

 

 

 

2.b.

Zahlen der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2

 

 

 

 

 

 

 

2.b.1

Unternehmergruppe b.1

 

 

 

 

 

 

 

2.b.2

Unternehmergruppe b.2

 

 

 

 

 

 

 

2.b…..

Unternehmergruppe b...

 

 

 

 

 

 

 

2.c

Liste aller Unternehmergruppen je zuständige Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle fortsetzen

 

 

 

 

 

 

 

2.c…..

Unternehmergruppe ...

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 2

VERSTÖßE

Daten der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle

1.    Art und Anzahl der festgestellten erheblichen und kritischen Verstöße



 

Name oder Codenummer der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle

Art der Fälle je Art von Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen festgestellt wurden

Allgemeine Produktions-vorschriften

Spezifische Produktions-vorschriften

Nicht zugelassene Stoffe oder Erzeugnisse

Abweichende Regelungen

Dokumente und Aufzeichnungen

Vorschriften für UnG

Kennzeichnung

Sonstiges

1.

Festgestellte Verstöße — GESAMT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.a.

Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.b.

Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.c.

Festgestellte Verstöße bei der zuständigen Behörde/Kontrollbehörde/Kontrollstelle 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufzählung aller Behörden/Stellen fortsetzen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.    Bei festgestellten erheblichen und kritischen Verstößen ergriffene Maßnahmen



Anzahl der festgestellten Verstöße

Bei festgestellten Verstößen ergriffene Maßnahmen

Verbesserung der Durchführung von Vorsorgemaßnahmen und Kontrollen durch den Unternehmer

Keine Bezugnahme auf die ökologische/biologische Produktion bei der Kennzeichnung und Werbung für die gesamte betreffende Partie oder Erzeugung

Verbot, das/die betroffene(n) Erzeugnis(se) unter Bezugnahme auf die ökologische/biologische Produktion für einen bestimmten Zeitraum in Verkehr zu bringen

Neuer Umstellungszeitraum

Einschränkung des Geltungsbereichs des Zertifikats

Aussetzung des Zertifikats

Entzug des Zertifikats

Noch über Abhilfemaßnahme zu entscheiden

Sonstiges

(A)

(B1)

(B2)

(B3)

(B4)

(B5)

(B6)

(B7)

(B8)

(B9)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle 3

Überwachung und Audits

Tätigkeiten der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit

— 
Kontrollstellen, denen sie bestimmte Aufgaben übertragen hat
— 
der Überwachung dieser Kontrollstellen
— 
der Rücknahme der Aufgabenübertragung an diese Kontrollstellen
— 
dem Audit der Kontrollbehörden

1.    Neue Kontrollstellen, denen die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat/Kontrollstellen, deren Aufgabenübertragung entzogen wurde



 

Anzahl der Kontrollstellen

Ggf. Kommentare

Anzahl zu Beginn des Berichtsjahres (1. Januar des Jahres N)

(A)

 

 

Neue Kontrollstellen im Jahr N

(B)

 

 

Kontrollstellen, denen die Aufgabenübertragung im Jahr N entzogen wurde

(C)

 

 

Anzahl am Ende des Berichtsjahres (31. Dezember des Jahres N)

(D)

 

 

2.    Überwachung der Kontrollstellen durch die zuständige Behörde

2.a.    Gesamtzahlen zur Überwachung der Kontrollstellen



 

Anzahl der Kontrollstellen am Ende des Berichtsjahres

Anzahl der von der zuständigen Behörde im Berichtsjahr durchgeführten Überwachungsaudits der Kontrollstellen

Grad der Erfassung von Kontrollstellen durch Überwachungsaudits durch die zuständige Behörde

Kommentar Ggf.

(D)

(E)

F)= (E)/(D)

 

Anzahl der Kontrollstellen Anzahl der Überwachungsaudits im Berichtsjahr — Grad der Erfassung

 

 

 

 

Die Gesamtzahl der zugelassenen Kontrollstellen (D) sollte der in Abschnitt 1 angegebenen Zahl entsprechen.

2.b.    Einzelheiten zur Überwachung je Kontrollstelle



Liste aller Kontrollstellen unter Aufsicht der zuständigen Behörde

Anzahl der Unternehmer

Anzahl der UnG

Von der zuständigen Behörde wurde im Berichtsjahr das Audit durchgeführt ja = 1/ nein = 0

Anzahl der bei dem Überwachungsaudit im Berichtsjahr überprüften Unternehmerakten

Anzahl der überprüften Unternehmerakten vs. Gesamtzahl der Unternehmer

Anzahl der im Laufe des Audits im Berichtsjahr überprüften UnG-Akten

Anzahl der überprüften UnG-Akten vs. Gesamtzahl der UnG

Referenznummer des für die Kontrollstelle ausgefüllten Einzelformulars angeben(Muster „Einzelformular für Kontrollstelle“ im Anhang)

Codenummer

(G)

H)

(I)

J)

K)= (J)/(G)

(L)

M)= (L)/(H)

(N)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Von der zuständigen Behörde bei den Kontrollbehörden durchgeführte Audittätigkeiten (nur, wenn die zuständige Behörde Kontrollaufgaben an Kontrollbehörden überträgt)



 

Anzahl der Kontrollbehörden, an die die zuständige Behörde Kontrollaufgaben übertragen hat

Anzahl der von der zuständigen Behörde bei Kontrollbehörden durchgeführten Audits

Grad der Erfassung von Kontrollbehörden durch von der zuständigen Behörde im Berichtsjahr durchgeführte Audits

Ggf. Kommentare

(K)

(L)

M)= (L)/(K)

 

Im Berichtsjahr

 

 

 

 



Tabelle 4

EINZELFORMULAR ZUR ÜBERWACHUNG DER KONTROLLSTELLE

(Das Formular kann von der zuständigen Behörde für jede Kontrollstelle ausgefüllt werden, die im Berichtsjahr einem Überwachungsaudit unterzogen wurde (optional))

Referenznummer Formular

 

in die Überwachungsaudittabelle zu kopieren — Datenfeld K

Berichtsjahr

 

 

Für die Überwachung zuständige Behörde

 

 

Bericht zum Überwachungsaudit

Referenz:

 

 

Datum:

 

 

Kennung der Kontrollstelle

Codenummer

 

 

ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN ERGEBNISSE DES ÜBERWACHUNGSAUDITS

1.  Bedingungen für die Zulassung der Kontrollstelle und die Übertragung von Kontrollaufgaben

Text einfügen

2.  Feststellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Mindestkontrollanforderungen

Text einfügen

3.  Feststellungen im Zusammenhang mit der Risikobewertung von Unternehmern

Text einfügen

4.  Feststellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung des nationalen Maßnahmenkatalogs

Text einfügen

5.  Feststellungen im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch mit der zuständigen Behörde

Text einfügen

6.  Weitere Feststellungen

Text einfügen

7.  Allgemeine Schlussfolgerung

Text einfügen+A1:C24



Tabelle 5

Maßnahmen der zuständigen Behörde im Berichtsjahr, um die Wirksamkeit amtlicher Kontrollen durch die Kontrollbehörden/Kontrollstellen sicherzustellen

Daten von

Mitgliedstaat

 

Zeitraum

Jahr

 

1.  Nationale Rechtsvorschriften

Text einfügen

2.  Neue, aktualisierte oder überarbeitete Kontrollverfahren

Text einfügen

3.  Fortbildungsmaßnahmen

Text einfügen

4.  Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen oder Neuzuweisung vorhandener Ressourcen nach Überprüfung der Prioritäten

Text einfügen

5.  Spezielle Kontrollinitiativen

Text einfügen

6.  Änderungen in der Organisation oder im Management der zuständigen Behörden

Text einfügen

7.  Sonstiges

Text einfügen

▼B

10.    Verwendung der Angaben „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „geschützte geografische Angabe“ und „garantiert traditionelle Spezialität“ und die entsprechende Kennzeichnung der Erzeugnisse



10.1  Gesamtschlussfolgerung zum erreichten Grad der Einhaltung

 

 



10.2  Amtliche Kontrollen

 

Zahl der durchgeführten amtlichen Kontrollen

Vor der Vermarktung

 

Konventioneller Markt

 

Elektronischer Handel

 



10.3  Kommentarfeld*

 

 



10.4  Verstöße

Aktionen/Maßnahmen

 

Bei amtlichen Kontrollen festgestellt

Gesamtzahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer

Zahl der kontrollierten Wirtschaftsteilnehmer, bei denen Verstöße festgestellt wurden

Administrativ

Gerichtlich

Vor der Vermarktung

 

 

 

 

 

Konventioneller Markt

 

 

 

 

Elektronischer Handel

 

 

 

 

Praktiken des Betrugs und der Täuschung

 



10.5  Kommentarfeld*

 

 

*  Die Mitgliedstaaten können die mit einem Sternchen (*) markierten Textfelder oder Kästchen ausfüllen oder leer lassen.

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