Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 02016R1675-20201001

    Consolidated text: Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2016/1675/2020-10-01

    02016R1675 — DE — 01.10.2020 — 005.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1675 DER KOMMISSION

    vom 14. Juli 2016

    zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (ABl. L 254 vom 20.9.2016, S. 1)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      Nr.

    Seite

    Datum

     M1

    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/105 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2017

      L 19

    1

    24.1.2018

     M2

    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/212 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2017

      L 41

    4

    14.2.2018

     M3

    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1467 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2018

      L 246

    1

    2.10.2018

    ►M4

    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/855 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2020

      L 195

    1

    19.6.2020




    ▼B

    DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1675 DER KOMMISSION

    vom 14. Juli 2016

    zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen

    (Text von Bedeutung für den EWR)



    Artikel 1

    Die Liste der Drittländer, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen („Drittländer mit hohem Risiko“), ist im Anhang aufgeführt.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.




    ANHANG

    Drittländer mit hohem Risiko

    I.   Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben.

    ▼M4



    Nr.

    Drittland mit hohem Risiko

    1

    Afghanistan

    2

    Bahamas

    3

    Barbados

    4

    Botsuana

    5

    Kambodscha

    6

    Ghana

    7

    Irak

    8

    Jamaika

    9

    Mauritius

    10

    Mongolei

    11

    Myanmar/Birma

    12

    Nicaragua

    13

    Pakistan

    14

    Panama

    15

    Syrien

    16

    Trinidad und Tobago

    17

    Uganda

    18

    Vanuatu

    19

    Jemen

    20

    Simbabwe

    ▼B

    II.   Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, sich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und beschlossen haben, um technische Unterstützung für die Umsetzung des FATF-Aktionsplans zu ersuchen.



    Nr.

    Drittland mit hohem Risiko

    1

    Iran

    III.   Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, anhaltende wesentliche Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen und die festgestellten Mängel wiederholt nicht angegangen sind.



    Nr.

    Drittland mit hohem Risiko

    1

    Demokratische Volksrepublik Korea (DVK)

    Top