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Document 02014R1243-20200717

    Consolidated text: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1243/2014 der Kommission vom 20. November 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds bezüglich der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen sowie des Datenbedarfs und der Synergien zwischen potenziellen Datenquellen

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2014/1243/2020-07-17

    02014R1243 — DE — 17.07.2020 — 002.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1243/2014 DER KOMMISSION

    vom 20. November 2014

    zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds bezüglich der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen sowie des Datenbedarfs und der Synergien zwischen potenziellen Datenquellen

    (ABl. L 334 vom 21.11.2014, S. 39)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      Nr.

    Seite

    Datum

    ►M1

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/788 DER KOMMISSION vom 8. Mai 2017

      L 119

    7

    9.5.2017

    ►M2

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1027 DER KOMMISSION vom 14. Juli 2020

      L 227

    1

    16.7.2020


    Berichtigt durch:

     C1

    Berichtigung, ABl. L 221 vom 22.8.2015, S.  7 (Nr. 1243/2014)




    ▼B

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1243/2014 DER KOMMISSION

    vom 20. November 2014

    zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds bezüglich der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen sowie des Datenbedarfs und der Synergien zwischen potenziellen Datenquellen



    Artikel 1

    Gegenstand

    Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für die von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnden Informationen festgelegt, um die im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (nachstehend „EMFF“) finanzierten Vorhaben begleiten und bewerten zu können.

    Artikel 2

    Liste der Daten und Datenbankstruktur

    (1)  Jeder Mitgliedstaat erfasst in seiner Datenbank gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 die Liste der Daten, die die Angaben gemäß Artikel 107 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 umfassen und der Struktur in Anhang I der vorliegenden Verordnung entsprechen, und übermittelt diese Liste an die Kommission.

    ▼M1

    (2)  Die Liste der Daten wird unter Verwendung der Muster in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1242/2014 der Kommission ( 1 ) für jedes Vorhaben erfasst und jährlich bis zum 31. März an die Kommission übermittelt, das für eine Finanzierung im Rahmen des aus dem EMFF unterstützten operationellen Programms ausgewählt wurde.

    ▼M1 —————

    ▼B

    Artikel 4

    Daten zur Vorhabendurchführung

    Die Angaben gemäß Anhang I Teil D (Daten zur Vorhabendurchführung) werden entsprechend den in Anhang II aufgeführten Feldern gemacht.

    Artikel 5

    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




    ANHANG I

    DATENBANKSTRUKTUR

    ▼M1

    TEIL A

    Administrative Angaben



    Feld

    Feldinhalt

    Beschreibung

    Datenbedarf und Synergien

    1

    CCI-Nr.

    CCI-Nr. des operationellen Programms

    Datenfeld 19 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission (1)

    2

    Eindeutige Kennzeichnung des Vorhabens (ID)

    Für alle aus dem Fonds unterstützten Vorhaben obligatorisch

    Datenfeld 5 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    3

    Name des Vorhabens

    Falls vorhanden und Feld 2 eine Zahl ist

    Datenfeld 5 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    4

    Nummer des Schiffs im Fischereiflottenregister der Gemeinschaft (CFR (2))

    Falls zutreffend

    EMFF-spezifisch

    5

    NUTS-Code (3)

    Angabe der geeignetsten NUTS-Ebene (standardmäßig = Ebene III)

    EMFF-spezifisch

    6

    Begünstigter

    Name des Begünstigten (ausschließlich juristische und natürliche Personen gemäß nationalem Recht)

    Datenfeld 1 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    7

    Geschlecht des Begünstigten

    Falls zutreffend (mögliche Angaben: 1: männlich, 2: weiblich, 3: Sonstiges)

    EMFF-spezifisch

    8

    Unternehmensgröße

    Falls zutreffend (4) (mögliche Angaben: 1: Kleinstunternehmen, 2: klein, 3: mittel, 4: groß)

    EMFF-spezifisch

    9

    Stand des Vorhabens

    einstellig

    Code 0 = für das Vorhaben liegt eine Bewilligungsentscheidung vor, aber der Begünstigte hat bei der Verwaltungsbehörde noch keine Ausgaben geltend gemacht

    Code 1 = Vorhaben nach teilweiser Durchführung unterbrochen (der Begünstigte hat bei der Verwaltungsbehörde bereits Ausgaben geltend gemacht)

    Code 2 = Vorhaben nach teilweiser Durchführung aufgegeben (der Begünstigte hat bei der Verwaltungsbehörde bereits Ausgaben geltend gemacht)

    Code 3 = Vorhaben abgeschlossen (alle Ausgaben wurden an den Begünstigten gezahlt)

    Code 4 = Vorhaben in der Durchführung (der Begünstigte hat bei der Verwaltungsbehörde bereits Ausgaben geltend gemacht)

    Code 5 = Vorhaben vollständig durchgeführt (aber es wurden nicht unbedingt alle Ausgaben an den Begünstigten gezahlt)

    EMFF-spezifisch

    (1)   Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 5).

    (2)   Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 der Kommission vom 30. Dezember 2003 über das Fischereiflottenregister der Gemeinschaft (ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 25).

    (3)   Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

    (4)   Für KMU gemäß Artikel 2 Nummer 28 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

    TEIL B

    Ausgabenprognose (in der Währung des Vorhabens)



    Feld

    Feldinhalt

    Beschreibung

    Datenbedarf und Synergien

    10

    Förderfähige Gesamtkosten

    Betrag der förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens, der in den Unterlagen gebilligt wird, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung hervorgehen

    Datenfeld 41 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    11

    Förderfähige öffentliche Gesamtkosten

    Betrag der förderfähigen Gesamtkosten, der aus öffentlichen Ausgaben im Sinne des Artikels 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 besteht

    Datenfeld 42 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    12

    EMFF-Unterstützung

    Betrag der EMFF-Unterstützung gemäß den Unterlagen, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung hervorgehen

    EMFF-spezifisch

    13

    Datum der Genehmigung

    Datum der Unterlagen, aus denen die Bedingungen für die Unterstützung hervorgehen

    Datenfeld 12 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    TEIL C

    Finanzielle Umsetzung des Vorhabens (in EUR)



    Feld

    Feldinhalt

    Beschreibung

    Datenbedarf und Synergien

    14

    Förderfähige Gesamtausgaben

    Vom Begünstigten in einem oder mehreren Zahlungsanträgen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemachte förderfähige Gesamtausgaben

    Datenfeld 46 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    15

    Förderfähige öffentliche Gesamtausgaben

    Öffentliche Ausgaben im Sinne des Artikels 2 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, die den vom Begünstigten in einem oder mehreren Zahlungsanträgen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemachten förderfähigen Ausgaben entsprechen

    Datenfeld 47 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014

    16

    Im Rahmen des EMFF förderfähige Ausgaben

    EMFF-Ausgaben, die den vom Begünstigten in einem oder mehreren Zahlungsanträgen gegenüber der Verwaltungsbehörde geltend gemachten förderfähigen Ausgaben entsprechen

    EMFF-spezifisch

    17

    Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten

     

    Datenfeld 45 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 480/2014 (nur Datum der Abschlusszahlung an den Begünstigten)

    TEIL D

    Daten zur Vorhabendurchführung



    Feld

    Feldinhalt

    Bemerkung

    Datenbedarf und Synergien

    18

    Betroffene Maßnahme

    Maßnahmencode (siehe Anhang II)

    EMFF-spezifisch

    19

    Outputindikator

    Numerischer Wert

    EMFF-spezifisch

    20

    Daten zur Vorhabendurchführung

    Siehe Anhang II

    EMFF-spezifisch

    21

    Wert der Durchführungsdaten

    Numerischer Wert

    EMFF-spezifisch

    (ist nur zweimal zu aktualisieren, und zwar jeweils wenn in Feld 9 Code 0 und Code 5 eingetragen wird)

    ▼B

    TEIL E

    Ergebnisindikatoren



    Feld

    Feldinhalt

    Bemerkung

    Datenbedarf und Synergien

    22

    Vorhabenbezogener Ergebnisindikator/Vorhabenbezogene Ergebnisindikatoren

    Codenummer des Ergebnisindikators (1)

    EMFF-spezifisch

    23

    Vom Begünstigten erwartetes Ergebnis

    Numerischer Wert

    EMFF-spezifisch

    24

    Wert des nach der Durchführung validierten Ergebnisindikators

    Numerischer Wert

    EMFF-spezifisch

    (1)   Gemäß Artikel 107 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014.

    ▼M2

    TEIL F

    Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie



    Feld

    Feldinhalt

    Bemerkung

    Datenbedarf und Synergien

    25

    Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie

    Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie

    Code 0 = nicht in Zusammenhang mit COVID-19

    Code 1 = in Zusammenhang mit COVID-19

    EMFF-spezifisch

    ▼B




    ANHANG II

    DATEN ZUR VORHABENDURCHFÜHRUNG



    Maßnahmencode

    Maßnahmen in der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

    Daten zur Vorhabendurchführung

    Kapitel I: Nachhaltige Entwicklung der Fischerei

    I.1

    Artikel 26 und Artikel 44 Absatz 3

    Innovation

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der Innovation: Erzeugnisse und Ausrüstung; Verfahren und Techniken; System der Verwaltung und Organisation

    — Anzahl der in den geförderten Unternehmen unmittelbar von dem Vorhaben profitierenden Personen

    I.2

    Artikel 27 und Artikel 44 Absatz 3

    Beratungsdienste

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art des Beratungsdienstes: Durchführbarkeitsstudien und beratende Tätigkeiten; fachliche Beratung; Geschäftsstrategien

    I.3

    Artikel 28 und Artikel 44 Absatz 3

    Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der Aktivitäten: Netze; Partnerschaftsabkommen oder Vereinigung; Datenerhebung und -verwaltung; Studien; Pilotprojekte; Verbreitung; Seminare; optimale Verfahren

    — Anzahl der an der Partnerschaft beteiligten Wissenschaftler

    — Anzahl der an der Partnerschaft beteiligten Fischer

    — Anzahl anderer in das Vorhaben eingebundener Einrichtungen

    I.4

    Artikel 29 Absätze 1 und 2 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a

    Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs — Schulung, Vernetzung, sozialer Dialog, Unterstützung für Ehe- und Lebenspartner

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der Aktivitäten: Schulung und Ausbildung; Vernetzung; sozialer Dialog

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Ehe- und Lebenspartner

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Personen oder Organisationen (Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen, Mitglieder von Netzen, an Maßnahmen im Bereich des sozialen Dialogs beteiligte Organisationen)

    I.5

    Artikel 29 Absatz 3 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe a

    Förderung von Humankapital, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des sozialen Dialogs — Praktikanten an Bord von Fischereifahrzeugen der kleinen Küstenfischerei

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der Aktivitäten: Schulung und Ausbildung

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Praktikanten

    I.6

    Artikel 30 und Artikel 44 Absatz 4

    Diversifizierung und neue Einkommensquellen

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der Diversifizierung: Investitionen an Bord; Angeltourismus; Restaurants; Umweltleistungen; Schulungsmaßnahmen

    — Anzahl der betroffenen Fischer

    I.7

    Artikel 31 und Artikel 44 Absatz 2

    Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Alter der von dem Vorhaben profitierenden jungen Fischer

    I.8

    Artikel 32 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b

    Gesundheit und Sicherheit

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der betreffenden Ausrüstung: Investitionen an Bord; persönliche Ausrüstung

    — Anzahl der von dem Vorhaben betroffenen Fischer

    ▼M2

    I.9

    Artikel 33 und Artikel 44 Absatz 4a

    Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit

    — Anzahl der betroffenen Fischer

    — Anzahl der Tage ohne Fangtätigkeit

    ▼B

    I.10

    Artikel 34

    Endgültige Einstellung der Fangtätigkeit

    — Anzahl der betroffenen Fischer

    I.11

    Artikel 35

    Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle — Einrichtung des Fonds

    — Name des Fonds auf Gegenseitigkeit

    I.12

    Artikel 35

    Fonds auf Gegenseitigkeit für widrige Witterungsverhältnisse und Umweltvorfälle — gezahlte Entschädigungen

    — Gezahlte Entschädigung für: widrige Witterungsverhältnisse; Umweltvorfälle; Rettungskosten

    — Anzahl der betroffenen Schiffe

    — Anzahl der betroffenen Besatzungsmitglieder

    I.13

    Artikel 36

    Unterstützung für die Systeme zur Zuteilung von Fangmöglichkeiten

    — Art der Aktivität: Planung; Entwicklung; Begleitung; Bewertung; Verwaltung

    — Art des Begünstigten: Behörde; natürliche oder juristische Person; Zusammenschluss von Fischern; Erzeugerorganisationen; Sonstige

    I.14

    Artikel 37

    Unterstützung der Planung und der Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen und der regionalen Zusammenarbeit

    — Art der Aktivität: Planung; Entwicklung und Begleitung; Beteiligung interessierter Kreise; direkte Besatzmaßnahmen

    — Anzahl der betroffenen Bestände, falls zutreffend

    — von dem Projekt betroffene Gesamtfläche (in km2)

    I.15

    Artikel 38 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c

    Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art der Investition: Selektivität von Fanggerät; Verringerung von Rückwürfen oder Behandlung unerwünschter Fänge; Ausschluss der Auswirkungen auf das Ökosystem und den Meeresboden; Schutz der Fanggeräte und der Fänge vor Säugetieren und Vögeln; Fischsammelvorrichtungen in Gebieten in äußerster Randlage

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    I.16

    Artikel 39 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe c

    Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art des Vorhabens: Entwicklung neuer Technologien oder Organisationsformen zur Verringerung der Auswirkungen; Einführung neuer Technologien oder Organisationsformen zur Verringerung der Auswirkungen; Entwicklung neuer Technologien oder Organisationsformen zur nachhaltigen Nutzung; Einführung neuer Technologien oder Organisationsformen zur nachhaltigen Nutzung

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    I.17

    Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a

    Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Säuberung der Meere von Abfällen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    I.18

    Artikel 40 Absatz 1 Buchstaben b bis g und i sowie Artikel 44 Absatz 6

    Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität — Beitrag zu einer besseren Bewirtschaftung oder Erhaltung, Konstruktion, Aufstellung oder Modernisierung von stationären oder beweglichen Anlagen, Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und besondere Schutzgebiete, Verwaltung, Wiederherstellung und Begleitung von geschützten Meeresgebieten, einschließlich Natura-2000-Gebieten, Schärfung des Umweltbewusstseins, Beteiligung an anderen Aktionen zur Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art des Vorhabens: Investitionen in Anlagen; Bewirtschaftung von Ressourcen; Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete und besondere Schutzgebiete; Verwaltung von Natura-2000-Gebieten; Verwaltung von geschützten Meeresgebieten; Schärfung des Bewusstseins; andere Aktionen zur Stärkung der biologischen Vielfalt

    — betroffene Natura-2000-Gesamtfläche (in km2)

    — von geschützten Meeresgebieten betroffene Gesamtfläche (in km2)

    — Anzahl der betroffenen Fischer

    I.19

    Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe h

    Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität — Regelungen für den Ausgleich von Schäden an Fängen, die von Säugetieren und Vögeln verursacht werden

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    I.20

    Artikel 41 Absatz 1 Buchstaben a, b und c und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d

    Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels — Investitionen an Bord, Energieeffizienz und Audit-System, Studien

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art des Vorhabens: Ausrüstung an Bord; Fanggerät: Energieeffizienz; Studien

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    — Senkung des Kraftstoffverbrauchs in %

    — Reduzierung der CO2-Emissionen in % (falls zutreffend)

    I.21

    Artikel 41 Absatz 2 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe d

    Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels — Austausch oder Modernisierung von Maschinen

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art des Vorhabens: Austausch; Modernisierung

    — kW vor der Maßnahme (zertifiziert oder physisch geprüft)

    — kW nach der Maßnahme (zertifiziert oder physisch geprüft)

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    — Senkung des Kraftstoffverbrauchs in %

    — Reduzierung der CO2-Emissionen in % (falls zutreffend)

    1.22

    Artikel 42 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e

    Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Art des Vorhabens: Investitionen, durch die der Mehrwert von Erzeugnissen gesteigert wird; Investitionen an Bord, durch die die Qualität von Fischereierzeugnissen gesteigert wird

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    1.23

    Artikel 43 Absätze 1 und 3 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe f

    Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen — Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Auktionshallen oder Anlandestellen und Schutzeinrichtungen Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit der Fischer

    — Angabe, ob sich die Maßnahme auf See- oder Binnenfischerei oder beides bezieht

    — Investitionskategorie: Fischereihäfen; Anlandestellen; Auktionshallen; Schutzeinrichtungen

    — Art der Aktivität: Qualität; Kontrolle und Rückverfolgbarkeit; Energieeffizienz; Umweltschutz; Sicherheit und Arbeitsbedingungen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden anderen Hafennutzer oder Arbeiter

    I.24

    Artikel 43 Absatz 2

    Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen — Investitionen zur Erleichterung der Erfüllung der Verpflichtung zur Anlandung sämtlicher Fänge

    — Investitionskategorie: Fischereihäfen; Anlandestellen; Auktionshallen; Schutzeinrichtungen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Fischer

    Kapitel II: Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur

    II.1

    Artikel 47

    Innovation

    — Art der Innovation: Entwicklung von Erkenntnissen; Einführung neuer Arten; Durchführbarkeitsstudien

    — Art der beteiligten Forschungseinrichtung: privat, öffentlich

    — Anzahl der in den geförderten Unternehmen unmittelbar von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.2

    Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben a bis d und f bis h

    Produktive Investitionen in der Aquakultur

    — Art der Investition: produktive Investition; Diversifizierung; Modernisierung; Tiergesundheit; Qualität der Erzeugnisse; Sanierung; ergänzende Tätigkeiten

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.3

    Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben e, i und j

    Produktive Investitionen in der Aquakultur — Ressourceneffizienz, Verringerung des Wasser- und Chemikalienverbrauchs, Kreislaufsysteme zur Minimierung des Wasserverbrauchs

    — Art der Investition: Umwelt und Ressourcen; Wasserverbrauch und -qualität; geschlossene Systeme

    II.4

    Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe k

    Produktive Investitionen in der Aquakultur — Steigerung der Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen

    — Art der Investition: Energieeffizienz; erneuerbare Energiequellen

    II.5

    Artikel 49

    Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen

    — Art des Vorhabens: Einrichtung von Betriebsführungsdiensten; Vertretungs- und Beratungsdienste; Erwerb von Betriebsberatungsdiensten

    — Art des Beratungsdienstes (falls zutreffend): Einhaltung der Umweltschutzvorschriften; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einhaltung der Vorschriften für Gesundheit und Schutz von Tieren und für öffentliche Gesundheit; Vermarktungs- und Geschäftsstrategien

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.6

    Artikel 50

    Förderung von Humankapital und Vernetzung

    — Art der Aktivität: berufliche Bildung; lebenslanges Lernen; Verbreitung; Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten; Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz; Vernetzung und Austausch von Erfahrungen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Ehe- und Lebenspartner

    II.7

    Artikel 51

    Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen

    — Art des Vorhabens: Bestimmung von Gebieten; Verbesserung von Unterstützungseinrichtungen und Infrastrukturen; Abwendung erheblichen Schadens; Maßnahmen infolge der Feststellung von Mortalität oder Krankheiten

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.8

    Artikel 52

    Förderung neuer Aquakulturproduzenten, die nachhaltige Aquakultur praktizieren

    — betroffene Gesamtfläche (in km2)

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.9

    Artikel 53

    Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfungen und ökologische/biologische Aquakultur

    — Art des Vorhabens: Umstellung auf ökologische/biologische Aquakultur; Beteiligung am EMAS

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    — betroffene Gesamtfläche (in km2)

    II.10

    Artikel 54

    Aquakultur und Umweltleistungen

    — Art des Vorhabens: Aquakultur in Natura-2000-Gebieten; Ex-situ-Erhaltung und -Reproduktion; Aquakulturvorhaben, die die Erhaltung und Verbesserung der Umwelt und der biologischen Vielfalt einbeziehen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    — betroffene Natura-2000-Gesamtfläche (in km2)

    — betroffene Gesamtfläche außerhalb von Natura-2000-Gebieten (in km2)

    II.11

    Artikel 55

    Gesundheitspolitische Maßnahmen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.12

    Artikel 56

    Tiergesundheit und Tierschutz

    — Art des Vorhabens: Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten; optimale Verfahren und Verhaltenskodizes; Verringerung der Abhängigkeit von Tierarzneimitteln; veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien und optimale Verfahren; Verbünde zur Förderung des Gesundheitsschutzes; Ausgleichszahlungen an Muschelzüchter

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    II.13

    Artikel 57

    Versicherung von Aquakulturbeständen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    Kapitel III: Nachhaltige Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten

    III.1

    Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a

    Unterstützung aus dem EMFF für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung — vorbereitende Unterstützung

    — Art des Begünstigten: öffentliche Einrichtung; NRO; andere kollektive Einheit; Privatperson

    III.2

    Artikel 63

    Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien — Auswahl von lokalen Fischereiaktionsgruppen (FLAG) (1)

    — von FLAG abgedeckte Gesamtbevölkerung (in Einheiten)

    — Anzahl der öffentlichen Partner in FLAG

    — Anzahl der privaten Partner in FLAG

    — Anzahl der zivilgesellschaftlichen Partner in FLAG

    — Anzahl der von FLAG für Verwaltungsaufgaben eingesetzten VZÄ

    — Anzahl der von FLAG für Sensibilisierungsmaßnahmen eingesetzten VZÄ

    III.3

    Artikel 63

    Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien — von FLAG geförderte Projekte (einschließlich Betriebskosten und Sensibilisierung)

    — Art des Vorhabens: Schaffung von Mehrwert; Diversifizierung; Umwelt; soziokulturelle Maßnahmen; politische Entscheidungen; laufende Kosten und Sensibilisierung

    III.4

    Artikel 64

    Kooperationsmaßnahmen

    — Art des Vorhabens: vorbereitende Unterstützung; Projekte innerhalb eines Mitgliedstaats; Projekte in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten; Projekte in Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU

    — Anzahl der Partner (falls zutreffend)

    Kapitel IV: Maßnahmen im Bereich Vermarktung und Verarbeitung

    IV.1

    Artikel 66

    Produktions- und Vermarktungspläne

    — Anzahl der Mitglieder der beteiligten Erzeugerorganisationen

    IV.2

    Artikel 67

    Lagerhaltungsbeihilfe

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Mitglieder von Erzeugerorganisationen

    IV.3

    Artikel 68

    Vermarktungsmaßnahmen

    — Art des Vorhabens: Gründung von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen oder Branchenverbänden; Erschließung neuer Märkte und Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen; Förderung der Qualität und des Mehrwerts; Transparenz der Erzeugung; Rückverfolgbarkeit und Umweltzeichen; Standardverträge; Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen

    — bei Projekten zur Erschließung neuer Märkte und zur Verbesserung der Bedingungen für das Inverkehrbringen: Arten mit Vermarktungspotenzial; unerwünschte Fänge; umweltfreundliche oder ökologische/biologische Erzeugnisse

    — bei Projekten zur Förderung der Qualität und des Mehrwerts: Qualitätsregelungen; Zertifizierung und Förderung nachhaltiger Erzeugnisse; direkte Vermarktung; Verpackung

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Unternehmen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Mitglieder von Erzeugerorganisationen

    IV.4

    Artikel 69

    Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

    — Art der Investition: Energieeinsparung oder Verringerung der Umweltbelastung; Verbesserung von Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen; Verarbeitung von nicht für den menschlichen Verzehr genutzten Fängen; Verarbeitung von Nebenerzeugnissen; Verarbeitung von ökologischen/biologischen Aquakulturerzeugnissen; neue oder verbesserte Erzeugnisse oder Verfahren bzw. neues oder verbessertes System der Verwaltung

    — Anzahl der geförderten Unternehmen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    Kapitel V: Ausgleich für Mehrkosten für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in Gebieten in äußerster Randlage

    V.1

    Artikel 70

    Ausgleichsregelung

    — Ausgleich für Mehrkosten

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Unternehmen

    — Anzahl der von dem Vorhaben profitierenden Beschäftigten

    Kapitel VI: Begleitende Maßnahmen für die Gemeinsame Fischereipolitik in geteilter Mittelverwaltung

    VI.1

    Artikel 76

    Überwachung und Durchsetzung

    — Art des Vorhabens: Erwerb, Installation und Entwicklung von Technologien; Entwicklung, Erwerb und Installation der für die Datenübertragung erforderlichen Komponenten; Entwicklung, Erwerb und Installation der zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit erforderlichen Komponenten; Durchführung von Programmen zum Austausch und zur Analyse von Daten; Modernisierung und Erwerb von Patrouillenschiffen, -flugzeugen und -hubschraubern; Erwerb sonstiger Kontrollmittel; Entwicklung innovativer Überwachungs- und Begleitsysteme und Pilotprojekte; Schulungs- und Austauschprogramme; Kosten/Nutzen-Analysen und Bewertung von Prüfungen; Seminare und Multimedia-Instrumente; Betriebskosten; Durchführung eines Aktionsplans

    — Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

    — Anzahl der betroffenen Fischereifahrzeuge, falls zutreffend

    VI.2

    Artikel 77

    Datenerhebung

    — Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

    Kapitel VII: Technische Hilfe auf Initiative von Mitgliedstaaten

    VII.1

    Artikel 78

    Technische Hilfe auf Initiative von Mitgliedstaaten

    — Art des Vorhabens: Durchführung des operationellen Programms; IT-Systeme; Verbesserung der Verwaltungskapazität; Kommunikationstätigkeiten; Bewertung; Studien; Kontrolle und Prüfung, FLAG-Netz; Sonstiges

    Kapitel VIII: Förderung der Durchführung der integrierten Meerespolitik

    VIII.1

    Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe a

    Integrierte Meeresüberwachung

    — Art des Vorhabens: Beitrag zur integrierten Meeresüberwachung; Beitrag zum gemeinsamen Informationsraum (CISE)

    — Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

    VIII.2

    Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe b

    Schutz der Meeresumwelt und nachhaltige Nutzung von Meeres- und Küstenressourcen

    — Art des Vorhabens: geschützte Meeresgebiete; Natura-2000-Gebiete

    — betroffene Fläche geschützter Meeresgebiete (in km2)

    — betroffene Fläche von Natura-2000-Gebieten (in km2)

    — Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

    VIII.3

    Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe c

    Verbesserung der Kenntnisse über den Zustand der Meeresumwelt

    — Art des Vorhabens: Ausarbeitung des Überwachungsprogramms; Einführung von Maßnahmen im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

    — Art des Begünstigten: privat, öffentlich, gemischt

    (1)   Angaben nur dann erforderlich, wenn die FLAG ausgewählt wird.



    ( 1 ) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1242/2014 der Kommission vom 20. November 2014 zur Festlegung von Vorschriften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds hinsichtlich der Darstellung der sachdienlichen kumulierten Daten über Vorhaben (ABl. L 334 vom 21.11.2014, S. 11).

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