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Document 02014D0145-20141129

    Consolidated text: Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/145(1)/2014-11-29

    2014D0145 — DE — 29.11.2014 — 004.001


    Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

    ►B

    BESCHLUSS 2014/145/GASP DES RATES

    vom 17. März 2014

    über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    (ABl. L 078, 17.3.2014, p.16)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      No

    page

    date

    ►M1

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/151/GASP DES RATES vom 21. März 2014

      L 86

    30

    21.3.2014

    ►M2

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/238/GASP DES RATES vom 28. April 2014

      L 126

    55

    29.4.2014

    ►M3

    BESCHLUSS 2014/265/GASP DES RATES vom 12. Mai 2014

      L 137

    9

    12.5.2014

    ►M4

    BESCHLUSS 2014/308/GASP DES RATES vom 28. Mai 2014

      L 160

    33

    29.5.2014

    ►M5

    BESCHLUSS 2014/455/GASP DES RATES vom 11. Juli 2014

      L 205

    22

    12.7.2014

     M6

    BESCHLUSS 2014/475/GASP DES RATES vom 18. Juli 2014

      L 214

    28

    19.7.2014

    ►M7

    BESCHLUSS 2014/499/GASP DES RATES vom 25. Juli 2014

      L 221

    15

    25.7.2014

    ►M8

    BESCHLUSS 2014/508/GASP DES RATES vom 30. Juli 2014

      L 226

    23

    30.7.2014

    ►M9

    BESCHLUSS 2014/658/GASP DES RATES vom 8. September 2014

      L 271

    47

    12.9.2014

    ►M10

    BESCHLUSS 2014/801/GASP DES RATES vom 17. November 2014

      L 331

    26

    18.11.2014

    ►M11

    BESCHLUSS 2014/855/GASP DES RATES vom 28. November 2014

      L 344

    22

    29.11.2014


    Berichtigt durch:

     C1

    Berichtigung, ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 115  (145/2014)




    ▼B

    BESCHLUSS 2014/145/GASP DES RATES

    vom 17. März 2014

    über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen



    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 6. März 2014 haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Union die grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation scharf verurteilt und die Russische Föderation aufgefordert, unverzüglich ihre Streitkräfte in die Gebiete zurückzubeordern, in denen sie gemäß den einschlägigen Abkommen dauerhaft stationiert sein dürfen. Sie haben die Russische Föderation aufgerufen, internationalen Beobachtern unverzüglich den Zugang zu ermöglichen. Ferner haben sie die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim, ein Referendum über den künftigen Status der Region abzuhalten, der ukrainischen Verfassung zuwiderläuft und daher unrechtmäßig ist.

    (2)

    Die Staats- und Regierungschefs haben beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Maßnahmen, die der Rat am 3. März 2014 in Aussicht genommen hat, insbesondere ein Aussetzen der bilateralen Gespräche mit der Russischen Föderation über Visumfragen sowie der Gespräche mit der Russischen Föderation über ein neues umfassendes Abkommen, das das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll.

    (3)

    Die Staats- und Regierungschef haben betont, dass eine Lösung der Krise durch Verhandlungen zwischen den Regierungen der Ukraine und der Russischen Föderation herbeigeführt werden sollte, was auch etwaige multilaterale Mechanismen einschließen kann, und die Union über weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und die Absage des Gipfeltreffens EU-Russland, entscheiden wird, falls innerhalb eines begrenzten zeitlichen Rahmens keine Ergebnisse zu verzeichnen sind.

    (4)

    Angesichts der aktuellen Umstände sollten gegen Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen - einschließlich Handlungen, die den zukünftigen Status jeglichen Teils des Gebiets beeinflussen und die gegen die Ukrainische Verfassung verstoßen - und gegen mit ihnen verbundene Personen, Organisationen oder Einrichtungen Reisebeschränkungen verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren werden.

    (5)

    Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



    Artikel 1

    ▼M9

    (1)  Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um folgenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:

    a) natürlichen Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und den mit ihnen verbundenen Personen;

    b) natürlichen Personen, die russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützen oder von diesen profitieren; oder

    c) natürlichen Personen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine Geschäfte tätigen,

    die im Anhang aufgeführt sind.

    ▼B

    (2)  Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.

    (3)  Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:

    a) wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

    b) wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,

    c) im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder

    d) im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.

    (4)  Absatz 3 ist auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar anzusehen.

    (5)  Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.

    (6)  Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene sowie an Tagungen, die von der Union unterstützt oder ausgerichtet werden oder aber von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden, gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, der die Politikziele der restriktiven Maßnahmen, einschließlich der Unterstützung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine unmittelbar fördert.

    (7)  Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Sollte von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.

    (8)  In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der Absätze 3, 4, 6 und 7 im Anhang aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffenen Personen.

    Artikel 2

    ▼M9

    (1)  Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum stehen oder gehalten oder kontrolliert werden von:

    a) natürlichen Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen, verantwortlich sind oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen aktiv unterstützen oder umsetzen oder die die Arbeit von internationalen Organisationen in der Ukraine behindern, und den mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen;

    b) juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die materiell oder finanziell Handlungen unterstützen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen;

    c) juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen auf der Krim oder in Sewastopol, deren Inhaberschaft entgegen ukrainischem Recht übertragen wurde, oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von einer solchen Übertragung profitiert haben;

    d) natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die russische Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind, materiell oder finanziell aktiv unterstützen oder von diesen profitieren; oder

    e) natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine Geschäfte tätigen,

    die im Anhang aufgeführt sind, werden eingefroren.

    ▼B

    (2)  Den im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

    (3)  Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

    a) zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen – unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen – notwendig sind;

    b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen;

    c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen; oder

    d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

    (4)  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    a) Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem eine Person, Organisation oder Einrichtung nach Absatz 1 in die Liste im Anhang aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,

    b) die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,

    c) die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung und

    d) die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

    (5)  Absatz 1 hindert eine aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nicht daran, Zahlungen aufgrund eines Vertrags zu leisten, der vor dem Zeitpunkt eingegangen wurde, zu dem eine solche natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in den Anhang aufgenommen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne von Absatz 1 entgegengenommen wird.

    (6)  Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf den eingefrorenen Konten von

    a) Zinsen und sonstigen Erträge dieser Konten,

    b) Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten den Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 unterliegen, oder

    c) Zahlungen aufgrund gerichtlicher, behördlicher oder schiedsgerichtlicher Entscheidungen, die in der Union erlassen wurden oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbar sind,

    sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter die Maßnahmen nach Absatz 1 fallen.

    Artikel 3

    ▼M3

    (1)  Der Rat beschließt einstimmig auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Liste im Anhang zu erstellen und zu ändern.

    ▼B

    (2)  Der Rat setzt die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von dem Beschluss nach Absatz 1 in Kenntnis, einschließlich der Gründe für die Aufnahme in die Liste, und gibt dabei dieser Person, Organisation oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme.

    (3)  Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat den Beschluss nach Absatz 1 und unterrichtet die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.

    Artikel 4

    (1)  Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der betreffenden natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 in die Liste angegeben.

    (2)  Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.

    Artikel 5

    Damit die in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen entsprechen.

    Artikel 6

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    ▼M9

    Dieser Beschluss gilt bis zum 15. März 2015.

    ▼B

    Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.




    ANHANG



    Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikeln 1 und 2

     

    Name

    Angaben zur Identifizierung

    Begründung

    Datum der Aufnahme in die Liste

    1.

    Sergey Valeryevich Aksyonov

    geb. am 26.11.1972

    Aksyonov wurde am 27. Februar 2014 in Anwesenheit prorussischer Bewaffneter im Obersten Rat der Krim zum "Premierminister der Krim" gewählt. Seine "Wahl" wurde am 1. März von Oleksandr Turchynov verfassungswidrig verfügt. Er ist aktiv für das "Referendum" vom 16. März 2014 eingetreten.

    17.3.2014

    ▼M4

    2.

    Pyotr Anatolyevich Zima

    (Пётр Анатольевич Зима)

    geb. am 29.3.1965

    Zima ist am 3. März 2014 von „Premierminister“ Aksyonov zum neuen Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim (SBU) ernannt worden und hat diese Ernennung angenommen. Er hat dem russischen Geheimdienst (SWR) einschlägige Informationen einschließlich einer Datenbank gegeben. Dazu gehörten Informationen zu Euromaidan-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern der Krim. Er hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Behörden der Ukraine die Kontrolle über das Gebiet der Krim zu entziehen.

    Am 11. März 2014 ist von ehemaligen SBU-Offizieren der Krim die Bildung eines unabhängigen Sicherheitsdienstes der Krim verkündet worden.

    17.3.2014

    ▼B

    3.

    Rustam Ilmirovich Temirgaliev

    geb. am 15.8.1976

    Als Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates der Krim hat Temirgaliev eine wichtige Rolle bei den Beschlüssen des Obersten Rates hinsichtlich des "Referendums" gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine gespielt. Er hat aktiv für den Beitritt der Krim zur Russischen Föderation geworben.

    17.3.2014

    4.

    Deniz Valentinovich Berezovskiy

    geb. am 15.7.1974

    Berezovskiy wurde am 1. März 2014 zum Kommandeur der ukrainischen Marine ernannt und hat einen Eid auf die Krim-Streitkräfte geschworen, womit er seinen Eid gebrochen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine hat gegen ihn Ermittlungen wegen Hochverrats eingeleitet.

    17.3.2014

    5.

    Aleksei Mikhailovich Chaliy

    geb. am 13.6.1961

    Chaliy ist am 23. Februar 2014 durch Volksakklamation "Bürgermeister von Sevastopol" geworden und hat diese "Wahl" angenommen. Er ist aktiv dafür eingetreten, dass Sevastopol nach dem Referendum vom 16. März 2014 eine gesonderte Einheit der Russischen Föderation wird.

    17.3.2014

    ▼M4

    6.

    Pyotr Anatolyevich Zima

    (Пётр Анатольевич Зима)

    geb. am 29.3.1965

    Zima ist am 3. März 2014 von „Premierminister“ Aksyonov zum neuen Leiter des Sicherheitsdienstes der Krim (SBU) ernannt worden und hat diese Ernennung angenommen. Er hat dem russischen Geheimdienst (SWR) einschlägige Informationen einschließlich einer Datenbank gegeben. Dazu gehörten Informationen zu Euromaidan-Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern der Krim. Er hat eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Behörden der Ukraine die Kontrolle über das Gebiet der Krim zu entziehen.

    Am 11. März 2014 ist von ehemaligen SBU-Offizieren der Krim die Bildung eines unabhängigen Sicherheitsdienstes der Krim verkündet worden.

    17.3.2014

    7.

    Yuriy Gennadyevich Zherebtsov

    (Юрий Геннадьевич Жеребцов)

    geb. am 19.11.1965

    Berater des Vorsitzenden des Verkhovna Rada der Krim, einer der führenden Organisatoren des „Referendums“ vom 16. März 2014 gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

    17.3.2014

    ▼B

    8.

    Sergey Pavlovych Tsekov

    geb. am 28.3.1953

    Stellvertretender Vorsitzender des Obersten Rates; Tsekov hat zusammen mit Sergey Aksyonov die unrechtmäßige Entlassung der Regierung der Autonomen Republik Krim eingeleitet. Er hat Vladimir Konstantinov in dieses Vorhaben hineingezogen, indem er ihm mit der Entlassung drohte. Er hat öffentlich eingeräumt, dass die Parlamentsmitglieder der Krim die Initiatoren der Einladung an russische Soldaten waren, den Obersten Rat der Krim zu besetzen. Er war eine der ersten Persönlichkeiten der Krim, die öffentlich den Anschluss der Krim an Russland gefordert haben.

    17.3.2014

    9.

    Ozerov, Viktor Alekseevich

    geb. am 5.1.1958 in Abakan, Chakassien

    Vorsitzender des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation.

    Am 1. März 2014 hat Ozerov im Namen des Sicherheits- und Verteidigungsausschusses des Föderationsrates der Russischen Föderation im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    17.3.2014

    10.

    Dzhabarov, Vladimir Michailovich

    geb. am 29.9.1952

    Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates.

    Am 1. März 2014 hat Dzhabarov im Namen des Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Föderationsrates im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    17.3.2014

    11.

    Klishas, Andrei Aleksandrovich

    geb. am 9.11.1972 in Swerdlowsk

    Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsrecht des Föderationsrates der Russischen Föderation.

    Am 1. März 2014 hat Klishas im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. In öffentlichen Erklärungen hat Klishas versucht, eine russische Militärintervention in der Ukraine zu rechtfertigen, indem er behauptet hat, dass "der ukrainische Präsident den Appell der Behörden der Krim an den Präsidenten der Russischen Föderation, eine allumfassende Unterstützung zur Verteidigung der Bürger der Krim zu entsenden, unterstützt."

    17.3.2014

    12.

    Ryzhkov, Nikolai Ivanovich

    geb. am. 28.9.1929 in Duleevka, Region Donezk, Ukrainische SSR

    Mitglied des Ausschusses für föderale Angelegenheiten, Regionalpolitik und den Norden des Föderationsrates der Russischen Föderation.

    Am 1. März 2014 hat Ryzhkov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    17.3.2014

    13.

    Bushmin, Evgeni Viktorovich

    geb. am 4.10.1958 in Lopatino, Region Sergachiisky, RSFSR

    Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation.

    Am 1. März 2014 hat Bushmin im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    17.3.2014

    14.

    Totoonov, Aleksandr Borisovich

    geb. am 3.3.1957 in Ordzhonikidze, Nordossetien

    Mitglied des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Information des Föderationsrates der Russischen Föderation.

    Am 1. März 2014 hat Totoonov im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    17.3.2014

    15.

    Panteleev, Oleg Evgenevich

    geb. am 21.7.1952 in Zhitnikovskoe, Region Kurgan

    Erster Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für parlamentarische Angelegenheiten.

    Am 1. März 2014 hat Panteleev im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    17.3.2014

    16.

    Mironov, Sergei Mikhailovich

    geb. am 14.2.1953 in Pushkin, Region Leningrad

    Mitglied des Rates der Staatsduma; Fraktionführer der Partei Gerechtes Russland in der Duma.

    Initiator des Gesetzes, das es der Russischen Föderation erlaubt, unter dem Vorwand des Schutzes russischer Staatsangehöriger Gebiete eines anderen Staates ohne Zustimmung dieses Staates und ohne einen internationalen Vertrag in die Russische Föderation aufzunehmen.

    17.3.2014

    17.

    Zheleznyak, Sergei Vladimirovich

    geb. am. 30.7.1970 in St. Petersburg (früher Leningrad)

    Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma der Russischen Föderation.

    Unterstützt aktiv den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim. Er hat persönlich die Demonstration zur Befürwortung des Einsatzes der russischen Streitkräfte in der Ukraine angeführt.

    17.3.2014

    18.

    Slutski, Leonid Eduardovich

    geb. am 4.1.1968 in Моskau

    Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) (Mitglied der Liberal-Demokratischen Partei Russlands).

    Unterstützt aktiv den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annektierung der Krim.

    17.3.2014

    19.

    Vitko, Aleksandr Viktorovich

    geb. am 13.9.1961 in Vitebsk (Belarusische SSR)

    Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Vizeadmiral.

    Führt verantwortlich das Kommando über russische Streitkräfte, die souveränes Hoheitsgebiet der Ukraine besetzt haben.

    17.3.2014

    ▼M4

    20.

    Anatoliy Alekseevich Sidorov

    (Анатолий Алексеевич Сидоров)

    geb. am 2.7.1958

    Befehlshaber des russischen Militärbezirks West, aus dem Einheiten auf der Krim stationiert sind. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das „Referendum“ und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern.

    17.3.2014

    21.

    Aleksandr Viktorovich Galkin

    (Александр Викторович Галкин)

    geb. am 22.3.1958

    Befehlshaber des russischen Militärbezirks Süd. Einsatzkräfte dieses Militärbezirks sind auf der Krim stationiert. Verantwortlich für Teile der russischen Militärpräsenz auf der Krim, die die Souveränität der Ukraine untergräbt; unterstützte die Behörden der Krim dabei, Demonstrationen gegen das „Referendum“ und gegen den Anschluss an Russland zu verhindern.

    Die Schwarzmeerflotte untersteht Galkins Kontrolle; viele der Truppenbewegungen in die Krim sind durch den Militärbezirk Süd erfolgt.

    17.3.2014

    ▼M1

    22.

    Rogozin, Dmitry Olegovich

    geb. am 21.12.1963; in Moskau

    Stellvertretender Premierminister der Russischen Föderation.

    Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.

    21.3.2014

    23.

    Glazyev, Sergey

    geb. am 1.1.1961 in Zaporozhye, (Ukrainische SSR)

    Berater des Präsidenten der Russischen Föderation.

    Hat öffentlich zur Annektierung der Krim aufgerufen.

    21.3.2014

    24.

    Matviyenko, Valentina Ivanova

    geb. am 7.4.1949 in Shepetovka, Khmelnitskyi Oblast (Ukrainische SSR)

    Vorsitzende des Föderationsrates. Hat am 1. März 2014 im Föderationsrat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet.

    21.3.2014

    25.

    Naryshkin, Sergei Evgenevich

    geb. am 27.10.1954

    in St. Petersburg (früher Leningrad)

    Vorsitzender der Staatsduma. Hat die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine öffentlich befürwortet. Hat den Vertrag über die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation und das damit verbundene föderale Verfassungsgesetz öffentlich befürwortet.

    21.3.2014

    26.

    Kiselyov, Dmitry Konstantinovich

    geb. am 26.4.1954

    Wurde mit Präsidialdekret vom 9. Dezember 2013 zum Leiter der staatlichen russischen Nachrichtenagentur "Rossiya Segodnya" ("Russland Heute") ernannt.

    Zentrale Figur der Regierungspropaganda für die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine.

    21.3.2014

    27.

    Nosatov, Alexander Mihailovich

    geb. am 27.3.1963 in Sewastopol, (Ukrainische SSR)

    Stellvertretender Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral;

    verantwortlich für das Kommando über russische Streitkräfte, die ukrainisches Hoheitsgebiet besetzt haben.

    21.3.2014

    28.

    Kulikov, Valery Vladimirovich

    geb. am 1.9.1956 in Zaporozhye, (Ukrainische SSR)

    Stellvertretender Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Konteradmiral;

    verantwortlich für das Kommando über russische Streitkräfte, die ukrainisches Hoheitsgebiet besetzt haben.

    21.3.2014

    29.

    Surkov, Vladislav Yurievich

    geb. am 21.9.1964 in Solntsevo, Lipetsk

    Mitarbeiter des Präsidenten der Russischen Föderation. War einer der Organisatoren des Prozesses auf der Krim, durch den lokale Bevölkerungsgruppen auf der Krim für Maßnahmen mobilisiert wurden, mit denen die ukrainischen Behörden der Krim geschwächt wurden.

    21.3.2014

    ▼M4

    30.

    Mikhail Grigoryevich Malyshev

    (Михаил Григорьевич Малышев)

    geb. am 10.10.1955

    Leiter der Wahlkommission der Krim.

    Verantwortlich für die administrative Durchführung des Krim-„Referendums“. Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des „Referendums“.

    21.3.2014

    31.

    Valery Kirillovich Medvedev

    (Валерий Кириллович Медведев)

    geb. am 21.8.1946

    Russland

    Verantwortlich für die administrative Durch-führung des Krim-„Referendums“. Nach dem russischen System verantwortlich für die Unterzeichnung der Ergebnisse des „Referendums“.

    21.3.2014

    32.

    Generalleutnant Igor Nikolaevich Turchenyuk

    (Игорь Николаевич Турченюк)

    geb. am 5.12.1959

    Kirgisistan/Osch

    De-facto-Kommandeur der auf der Krim eingesetzten russischen Truppen (die Russland weiterhin offiziell als „örtliche Selbstverteidigungskräfte“ bezeichnet).

    21.3.2014

    33.

    Elena Borisovna Mizulina

    (Елена Борисовна Мизулина)

    geb. am 9.12.1954

    Bui, Kostroma Oblast

    Urheberin und Mitträgerin der jüngsten Gesetzesvorschläge in Russland, die es Regionen eines anderen Staates ermöglichen sollen, Russland ohne die vorherige Zustimmung der zentralen Behörden dieses Staates beizutreten.

    21.3.2014

    ▼M2

    34.

    Dmitry Nikolayevich Kozak

    geb. am 7.11.1958 in Kirovohrad, Ukrainische SSR

    Stellvertretender Ministerpräsident. Zuständig für die Beaufsichtigung der Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.

    29.4.2014

    35.

    Oleg Yevgenyvich Belaventsev

    geb. am 15.9.1949 in Moskau

    Generalbevollmächtigter Vertreter des Präsidenten der Russischen Föderation im sogenannten „Föderationskreis Krim“, nicht ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Russischen Föderation. Verantwortlich für die Wahrnehmung der konstitutionellen Vorrechte des russischen Staatsoberhaupts im Hoheitsgebiet der annektierten Autonomen Republik Krim.

    29.4.2014

    36.

    Oleg Genrikhovich Savelyev

    geb. Am 27.10.1965 in Leningrad

    Minister für Krim-Angelegenheiten. Verantwortlich für die Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.

    29.4.2014

    37.

    Sergei Ivanovich Menyailo

    geb. am 22.8.1960 in Alagir, Nordossietische Autonome SSR, RSFSR

    Amtierender Gouverneur der annektierten ukrainischen Stadt Sewastopol.

    29.4.2014

    38.

    Olga Fedorovna Kovatidi

    geb. am 7.5.1962 in Simferopol, Ukrainische SSR.

    Mitglied des Russischen Föderationsrats für die annektierte Autonome Republik Krim.

    29.4.2014

    39.

    Ludmila Ivanovna Shvetsova

    geb. am 24.9.1949 in Alma-Ata, UdSSR

    Stellvertretende Vorsitzende der Staatsduma, Partei „Vereintes Russland“ — Verantwortlich für die Vorlage der Gesetzesvorschriften zur Integration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.

    29.4.2014

    40.

    Sergei Ivanovich Neverov

    geb. am 21.12.1961 in Tashtagol, UdSSR

    Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma, Partei „Vereintes Russland“. Verantwortlich für die Vorlage der Gesetzesvorschriften zur Intergration der annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation.

    29.4.2014

    41.

    Igor Dmitrievich Sergun

    geb. am 28.3.1957

    Direktor des GRU (Hauptverwaltung für Aufklärung), Stellvertretender Generalstabschef der Streitkräfte der Russischen Föderation, Generalleutnant. Verantwortlich für die Aktivitäten von GRU-Offizieren in der Ostukraine.

    29.4.2014

    42.

    Valery Vasilevich Gerasimov

    geb. am 8.9.1955 in Kasan

    Generalstabschef der Streitkräfte der Russischen Föderation, erster stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation, General des Heeres. Verantwortlich für den massiven Aufmarsch russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine und für das Ausbleiben einer Deeskalation der Lage.

    29.4.2014

    43.

    German Prokopiv

     

    Aktiver Anführer der „Lugansker Garde“. Beteiligt an der Einnahme des Gebäudes des Lugansker Regionalbüros des Sicherheitsdienstes, fertigte eine Videobotschaft an Präsident Putin und Russland von dem besetzten Gebäude an. Enge Verbindungen zur „Armee des Südostens“.

    29.4.2014

    ▼M4

    44.

    Valeriy Dmitrievich Bolotov

    (Валерий Дмитриевич Болотов)

    geb. am 13.2.1970

    Stachanov, Lugansk Oblast, Ukrainische SSR

    Einer der Anführer der Separatistengruppe „Armee des Südostens“, die das Gebäude des Sicherheitsdienstes in der Region Lugansk besetzt hat. Vor der Einnahme des Gebäudes befanden er und andere Komplizen sich im Besitz von Waffen, die offenbar illegal von Russland und von lokalen kriminellen Gruppen geliefert wurden.

    29.4.2014

    45.

    Andriy Yevgenevich Purgin

    (Андрей Евгеньевич Пургин)

    geb. am 26.1.1972

    Leiter der „Republik Donezk“. Nahm aktiv an separatistischen Aktionen teil und organisierte sie, Koordinator von Aktionen „russischer Touristen“ in Donezk. Mitgründer der „Bürgerinitiative des Donezkbeckens für die Eurasische Union“.

    29.4.2014

    ▼M2

    46.

    Denys Pushylin

    geb. in Makiivka

    Einer der Anführer der Volksrepublik Donezk. Beteiligt an der Einnahme und Besetzung der Regionalverwaltung. Aktiver Sprecher der Separatisten.

    29.4.2014

    ▼M4

    47.

    Sergey Gennadevich Tsyplakov

    (Сергей Геннадьевич Цыплаков)

    geb. am 1.5.1983

    Donezk, Ukrainische SSR

    Einer der Anführer der ideologisch radikalen Organisation der Volksmiliz des Donezkbeckens. War aktiv an der Einnahme einiger staatlicher Gebäude in der Region Donezk beteiligt.

    29.4.2014

    48.

    Igor Vsevolodovich Girkin a.k.a. Igor Strelkov

    (Игорь Всеволодович Гиркин)

    geb. am 17.12.1970

    Passnummer 4506460961

    Identifiziert als Mitarbeiter der Hauptverwaltung für Aufklärung beim Generalstab der Streitkräfte der Russischen Föderation (GRU). War an Zwischenfällen in Slawiansk beteiligt. Er ist Assistent für Sicherheitsfragen des selbsternannten Ministerpräsidenten der Krim, Sergey Aksionov.

    29.4.2014

    ▼M3

    49.

    Vyacheslav Viktorovich Volodin

    geb. am 4.2.1964 in Alekseevka, Region Saratow

    Erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation.

    12.5.2014

    50.

    Vladimir Shamanov

    geb. am 15.2.1954 in Barnaul

    Kommandeur der luftgestützten russischen Truppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim.

    12.5.2014

    51.

    Vladimir Nikolaevich Pligin

    geb. am 19.5.1960 in Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR

    Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Verantwortlich für das Zustandekommen der Annahme der Gesetzgebung über die Annektierung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation.

    12.5.2014

    52.

    Petr Grigorievich Jarosh

     

    Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.

    12.5.2014

    53.

    Oleg Grigorievich Kozyura

    geb. am 19.12.1962 in Zaporozhye

    Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.

    12.5.2014

    ▼M4

    54.

    Viacheslav Ponomariov

    Vyacheslav Vladimirovich Ponomariov

    (Вячеслав Владимирович Пономарёв)

    geb. am 2.5.1965

    Slawiansk

    Selbsternannter Bürgermeister von Slawiansk. Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov sind an Entführungen beteiligt (sie nahmen die ukrainische Reporterin Irma Krat und einen Reporter der „Vice News“, Simon Ostrovsky, gefangen; beide wurden später freigelassen; sie hielten im Rahmen des OSZE-Dokuments von Wien eingesetzte Militärbeobachter gefangen).

    12.5.2014

    55.

    Igor Mykolaiovych Bezler

    Igor Nikolaevich Bezler,

    (Игорь Николаевич Безлер)

    geb. am 30.12.1965

    Simferopol

    Einer der Anführer der selbsternannten Milizen von Horliwka. Übernahm die Kontrolle des Amtsgebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Donezkbecken und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Igor Girkin, unter dessen Kommando er nach Angaben des SBU (staatlicher Sicherheitsdienst der Ukraine) an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrats von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war.

    12.5.2014

    ▼M3

    56.

    Igor Kakidzyanov

     

    Einer der Anführer der bewaffneten Kräfte der selbstproklamierten „Volksrepublik Donezk“. Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der „Volksrepublik Donezk“, der „Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik“.

    12.5.2014

    ▼M4

    57.

    Oleg Tsariov

    Oleg Anatolevich Tsariov

    (Олег Анатолiйович Царьов)

    (Олег Анатольевич Царёв)

    geb. 2.6.1970

    Dnipropetrowsk

    Mitglied der Rada. Sprach sich öffentlich für die Schaffung der Föderalrepublik Novorossia aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll.

    12.5.2014

    58.

    Roman Lyagin

    (Роман Лягин)

    geb. am 30.5.1980

    Donezk

    Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Donezk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Donezk“ am 11. Mai.

    12.5.2014

    ▼M3

    59.

    Aleksandr Malykhin

     

    Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Lugansk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Lugansk“ am 11. Mai.

    12.5.2014

    60.

    Natalia Vladimirovna Poklonskaya

    geb. am 18.3.1980 in Eupatoria

    Staatsanwältin auf der Krim. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.

    12.5.2014

    61.

    Igor Sergeievich Shevchenko

     

    Amtierender Staatsanwalt von Sewastopol. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.

    12.5.2014

    ▼M4

    62.

    PJSC Chernomorneftegaz

    a.k.a Chornomornaftogaz

    Prospekt Kirova/ per. Sovarkomovskij 52/1 Simferopol, Krim

    Das „Parlament der Krim“ nahm am 17. März 2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden.

    12.5.2014

    63.

    Feodosia a.k.a Feodossyskoje

    Predprijatije po obespetscheniju nefteproduktami

    98107, Krim, Feodossija, Geologicheskaya str.2

    Gesellschaft, die Umladungsdienste für Rohöl und Ölerzeugnisse erbringt.

    Das „Parlament der Krim“ nahm am 17. März 2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Feodosia erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden.

    12.5.2014

    ▼M5

    64.

    Aleksandr Yurevich BORODAI (Александр Юрьевич Бородай)

    geb. am 25.7.1972 in Moskau

    Sogenannter „Premierminister der Volksrepublik Donezk“.

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“ (hat beispielsweise am 8. Juli Folgendes erklärt: „Unser Militär führt eine Sonderoperation gegen die ukrainischen 'Faschisten' durch“). Unterzeichner der Vereinbarung über die „Union Neurussland“.

    12.7.2014

    65.

    Alexander KHODAKOVSKY (Александр Сергеевич Ходаковский)

     

    Sogenannter „Sicherheitsminister der Volksrepublik Donezk“.

    Verantwortlich für Sicherheitsaktivitäten der Separatisten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“.

    12.7.2014

    66.

    Alexandr Aleksandrovich KALYUSSKY, (Александр Александрович Калюсский)

     

    Sogenannter „De-facto-Stellvertreter des Premierministers der Volksrepublik Donezk, zuständig für soziale Angelegenheiten“.

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“.

    12.7.2014

    67.

    Alexander KHRYAKOV

     

    Sogenannter „Minister für Information und Massenkommunikation der Volksrepublik Donezk“.

    Verantwortlich für pro-separatistische Propagandaaktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Donezk“.

    12.7.2014

    68.

    Marat BASHIROV

     

    Sogenannter „Premierminister des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk“, bestätigt am 8. Juli.

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

    12.7.2014

    69.

    Vasyl NIKITIN

     

    Sogenannter „Vizepremierminister des Ministerrates der Volksrepublik Lugansk“ (war zuvor der sogenannte „Premierminister der Volksrepublik Lugansk“ und Sprecher der „Armee des Südostens“).

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

    Verantwortlich für die Erklärung der Armee des Südostens, dass die ukrainischen Präsidentschaftswahlen in der „Volksrepublik Lugansk“ aufgrund des „neuen“ Status der Region nicht stattfinden können.

    12.7.2014

    70.

    Aleksey KARYAKIN (Алексей Карякин)

    1979

    Sogenannter „Vorsitzender des Obersten Rates der Volksrepublik Lugansk“.

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten des „Obersten Rates“; ersuchte die Russische Föderation um Anerkennung der Unabhängigkeit der „Volkrepublik Lugansk“;

    Unterzeichner der Vereinbarung über die „Union Neurussland“.

    12.7.2014

    71.

    Yurij IVAKIN (Юрий Ивакин)

     

    Sogenannter „Innenminister der Volksrepublik Lugansk“.

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

    12.7.2014

    72.

    Igor PLOTNITSKY

     

    Sogenanner „Verteidigungsminister der Volksrepublik Lugansk“.

    Verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der sogenannten „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

    12.7.2014

    73.

    Nikolay KOZITSYN

    geb. am 20.6.1956 in der Region Donezk

    Kommandeur der Kosaken-Armee.

    Kommandiert Separatisten, die in der Ostukraine gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.

    12.7.2014

    74.

    Oleksiy MOZGOVY (Олексiй Мозговий)

     

    Einer der Anführer der bewaffneten Gruppen in der Ostukraine.

    Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streikräfte der ukrainischen Regierung.

    12.7.2014

    ▼M7

    75.

    Mikhail Efimovich FRADKOV

    Михаил Ефимович Фрадков

    geb. am 1.9.1950 in Kurumoch, Region Kuibyshev

    Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; Direktor des Auslandsgeheimdienstes der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegen-heiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.

    25.7.2014

    76.

    Nikolai Platonovich PATRUSHEV

    Николай Платонович Патрушев

    geb. am 11.7.1951 in Leningrad (St. Petersburg)

    Ständiges Mitglied und Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegen-heiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.

    25.7.2014

    77.

    Aleksandr Vasilievich BORTNIKOV

    Александр Васильевич Бортников

    geb. am 15.11.1951 in Perm

    Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation; Direktor des Inlandsgeheimdienstes (FSB). Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.

    25.7.2014

    78.

    Rashid Gumarovich NURGALIEV

    Рашид Гумарович Нургалиев

    geb. am 8.10.1956 in Zhetikara, Kasachische Sozialistische Sowjetrepublik

    Ständiges Mitglied und stellvertretender Sekretär des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.

    25.7.2014

    79.

    Boris Vyacheslavovich GRYZLOV

    Борис Вячеславович Грызлов

    geb. am 15.12.1950 in Wladiwostok

    Ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Russischen Föderation. Als Mitglied des Sicherheitsrates, das als Berater und Koordinator in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit tätig ist, war er beteiligt an der Gestaltung der Politik der russischen Regierung, durch die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedroht wird.

    25.7.2014

    80.

    Sergei Orestovoch BESEDA

    Сергей Орестович Беседа

    1954

    Kommandeur der Direktion Fünf des Inlandsgeheimdienstes (FSB) der Russischen Föderation.

    Als hochrangiger Beamter des FSB ist er Leiter eines Dienstes, der Geheimdienstoperationen und internationale Tätigkeiten beaufsichtigt.

    25.7.2014

    81.

    Mikhail Vladimirovich DEGTYAREV

    Михаил Владимирович Дегтярёв

    geb. am 10.7.1981 in Kuibyshev (Samara )

    Mitglied der Staatsduma.

    Am 23.5.2014 verkündete er die Eröffnung der „de facto-Botschaft“ der nicht anerkannten „Volksrepublik Donezk“ in Moskau, er trägt zur Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.

    25.7.2014

    82.

    Ramzan Akhmadovitch KADYROV

    Рамзан Ахматович Кадыров

    geb. am 5.10.1976 in Tsentaroy

    Präsident der Republik Tschetschenien. Kadyrov gab Erklärungen zur Unterstützung der widerrechtlichen Annexion der Krim und zur Unterstützung des bewaffneten Aufstands in der Ukraine ab. Er erklärte unter anderem am 14. Juni 2014, dass er alles tun werde, um die Krim wiederzubeleben. In diesem Zusammenhang wurde ihm vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der widerrechtlichen Annexion der Krim leistete, ein Orden „für die Befreiung der Krim“ verliehen. Zudem hat er sich am 1. Juni 2014 bereit erklärt, auf Anforderung 74 000 tschetschenische Freiwillige in die Ukraine zu entsenden.

    25.7.2014

    83.

    Alexander Nikolayevich TKACHYOV

    АЛЕКСАНДР НИКОЛАЕВИЧ Ткачёв

    geb. am 23.12.1960 in Vyselki

    Gouverneur des Kreises Krasnodar.

    Ihm wurde vom amtierenden Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim für die Unterstützung, die er bei der widerrechtlichen Annexion der Krim leistete, ein Orden „für die Befreiung der Krim“ verliehen. Bei dieser Gelegenheit teilte das amtierende Staatsoberhaupt der Autonomen Republik Krim mit, dass Tkachyov einer der ersten gewesen sei, der seine Unterstützung für die neue Führung der Krim bekundet habe.

    25.7.2014

    84.

    Pavel GUBAREV

    Павел Юрьевич Губарев

    geb. am 10.2.1983 in Sievierodonetsk

    Einer der selbsternannten Anführer der „Volksrepublik Donezk“. Er forderte das Eingreifen Russlands in der Ostukraine, unter anderem durch die Entsendung russischer friedenssichernder Kräfte. Er steht in Verbindung mit Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Gubarev ist verantwortlich für die Rekrutierung von bewaffneten Kräften der Separatisten.

    Er ist verantwortlich für die Über-nahme des Gebäudes der Regional-regierung in Donezk mit prorussischen Kräften und ernannte sich selbst zum „Volksgouverneur“.

    Trotz seiner Verhaftung wegen Bedrohung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine und anschließender Freilassung spielte er weiter eine wichtige Rolle bei separatistischen Aktivtäten und hat damit die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    25.7.2014

    85.

    Ekaterina GUBAREVA

    Екатерина Юрьевна Губарева

    geb. am 5.7.1983 in Kakhovka

    In ihrer Eigenschaft als „Ministerin für Auswärtige Angelegenheiten“ ist sie für die Verteidigung der „Volksrepublik Donezk“ verantwortlich und untergräbt so die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.

    Zudem wird ihr Bankkonto genutzt, um illegale Separatistengruppen zu finanzieren.

    Durch die Übernahme und Ausübung ihres Amtes hat sie deshalb Handlungen und Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    25.7.2014

    86.

    Fedor BEREZIN

    Фёдор Дмитриевич Березин

    geb. am 7.2.1960 in Donezk

    „Stellvertretender Verteidigungsminister“ der „Volksrepublik Donezk“. Er steht in Verbindung mit Igor Strelkov/Girkin, dem „Verteidigungsminister“ der „Volksrepublik Donezk“, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Berezin deshalb Handlungen und Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    25.7.2014

    87.

    Valery Vladimirovich KAUROV

    Валерий Владимирович Кауров

    geb. am 2.4.1956 in Odessa

    Selbsternannter „Präsident“ der „Republik Noworossija“, der Russland zur Entsendung von Truppen in die Ukraine aufgefordert hat. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat er deshalb Handlungen und Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    25.7.2014

    88.

    Serhii Anatoliyovych ZDRILIUK

    Сергей Анатольевич Здрылюкv

    geb. am 23.6.1972 in der Region Vinnytsia

    Hochrangiger Helfer von Igor Strelkov/Girkin, der für Handlungen verantwortlich ist, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Durch die Übernahme und Ausübung seines Amtes hat Zdriliuk deshalb Handlungen und Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    25.7.2014

    89.

    Vladimir ANTYUFEYEV

    Владимир Антюфеев

    (alias Vladimir SHEVTSOV, Vladimir Iurievici ANTIUFEEV, Vladimir Gheorghievici ALEXANDROV, Vadim Gheorghievici SHEVTSOV)

    geb. am 19.2.1951 in Nowosibirsk

    Ehemaliger Minister für Staatssicherheit in der abtrünnigen Region Transnistrien. Seit 9. Juli 2014 ist er der erste Vizepremierminister der „Volksrepublik Donezk“, zuständig für Sicherheit und Strafverfolgung. In dieser Eigenschaft ist er für separatistsiche „staatliche“ Aktivitäten der „Regierung der Volksrepublik Donezk“ verantwortlich.

    25.7.2014

    90.

    „Volksrepublik Lugansk“

    „Луганская народная республика“

    „Luganskaya narodnaya respublika“

    Offizielle Website:

    http://lugansk-online.info

    Telefon:

    +38-099-160-74-14

    Die „Volksrepublik Lugansk“ wurde am 27. April 2014 gegründet.

    Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Erklärung der Unabhängigkeit am 12. Mai 2014.

    Am 22. Mai 2014 gründeten die „Volksrepubliken“ Donezk und Lugansk den „Föderalen Staat Noworossija“.

    Dies verstößt gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.

    Ist auch an der Rekrutierung für die separatistische „Armee des Südostens“ und andere illegale bewaffnete separatistische Gruppen beteiligt und trägt somit zur Untergrabung der Stabilität und der Sicherheit der Ukraine bei.

    25.7.2014

    91.

    „Volksrepublik Donezk“

    „Донецкая народная республика“

    „Donétskaya naródnaya respúblika“

    Offizielle Informationen, unter anderem zur Verfassung der „Volksrepublik Donezk“ und zur Zusammensetzung des Obersten Rates

    http://dnr-news.com/

    Soziale Medien:

    https://twitter.com/dnrpress

    http://vk.com/dnrnews

    Die „Volksrepublik Donezk“ wurde am 7. April 2014 ausgerufen.

    Verantwortlich für die Organisation des rechtswidrigen Referendums vom 11. Mai 2014. Erklärung der Unabhängigkeit am 12. Mai 2014.

    Am 24. Mai 2014 unter-zeichneten die „Volksrepu-bliken“ Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des „Föderalen Staates Noworossija“.

    Dies verstößt gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und trägt somit zur Untergrabung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bei.

    Ist beteiligt an der Rekrutierung illegaler bewaffneter separatistischer Gruppen und bedroht somit die Stabilität und Sicherheit der Ukraine.

    25.7.2014

    92.

    „Föderaler Staat Noworossija“

    „Федеративное государство Новороссия“

    „Federativnoye Gosudarstvo Novorossiya“

    Offizielle Pressemitteilungen:

    http://novorossia.su/official

    Am 24. Mai 2014 unterzeichneten die „Volksrepubliken“ Donezk und Lugansk ein Abkommen über die Gründung des nicht anerkannten „Föderalen Staates Noworossija“.

    Dies verstößt gegen das ukrainische Verfassungsrecht und damit gegen das Völkerrecht und bedroht somit die territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine.

    25.7.2014

    93.

    Internationale Union öffentlicher Vereinigungen „Große Don-Armee“

    Международный Союз Общественных Объединений

    „Всевеликое Войско Донское“

    Offizielle Website:

    http://vvd2003.narod.ru/

    Telefon:

    +7-8-908-178-65-57

    Soziale Medien:

    Cossack National Guard

    http://vk.com/kazak_nac_guard

    Anschrift: 346465 Russia Rostov Region. October (C) District. St Zaplavskaya. Str Shosseynaya 1

    Die „Große Don-Armee“ gründete die „kosakische Nationalgarde“, die für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainische Regierung in der Ostukraine verantwortlich ist und damit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergräbt und die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine bedroht.

    Steht in Verbindung mit Nikolay KOZITSYN, der der Befehlshaber der kosakischen Streitkräfte ist und die Verantwortung für das Kommando über die Separatisten in der Ostukraine trägt, die gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung kämpfen.

    25.7.2014

    94.

    „Sobol“

    „СОБОЛЬ“

    Offizielle Website:

    http://soboli.net

    Soziale Medien:

    http://vk.com/sobolipress

    Tel.:

    (0652) 60-23-93.

    Email: SoboliPress@gmail.com

    Anschrift: Crimea, Simferopol, str. Kiev, 4 (area bus station „Central“).

    Radikale paramilitärische Organisation, die sich offen für die gewaltsame Beendigung der Kontrolle der Krim durch die Ukraine eingesetzt haben und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben hat.

    Verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.

    25.7.2014

    95.

    „Lugansker Guarde“

    „Луганская гвардия“

    Soziale Medien:

    https://vk.com/luguard

    http://vk.com/club68692201

    Selbstverteidigungsmiliz von Lugansk, verantwortlich für die Ausbildung von Separatisten für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.

    Steht in Verbindung mit German PROPOKIV, aktiver Anführer, der die Teilnahme an der Besetzung des Gebäudes des Lugansker Regionalbüros des ukrainischen Sicherheitsdienstes zu verantworten hat und in dem besetzten Gebäude eine Videobotschaft an Präsident Putin und Russland aufgezeichnet hat.

    25.7.2014

    96.

    „Armee des Südostens“

    „Армии Юго-Востока“

    Rekrutierung:

    http://lugansk-online.info/statements

    Soziale Medien:

    http://vk.com/lugansksbu

    Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt.

    Verantwortlich für die Besetzung des Gebäudes des Sicherheitdienstes in der Region Lugansk. Offizier im Ruhestand.

    Steht in Verbindung mit Valeriy BOLOTOV, der als einer der Anführer der Gruppe in die Liste aufgenommen wurde.

    Steht in Verbindung mit Vasyl NIKITIN, verantwortlich für separatistische „staatliche“ Aktivitäten der „Regierung der Volksrepublik Lugansk“.

    25.7.2014

    97.

    „Volksmiliz des Donezbeckens“

    „Нарóдное ополчéние Донбáсса“

    Soziale Medien:

    http://vk.com/polkdonbassa

    +38-099-445-63-78;

    +38-063-688-60-01;

    +38-067-145-14-99;

    +38-094-912-96-60;

    +38-062-213-26-60

    Email: voenkom.dnr@mail.ru

    mobilisation@novorossia.co

    Freiwilliger Telefondienst in Russland:

    +7 (926) 428-99-51

    +7 (967) 171-27-09

    oder E-mail novoross24@mail.ru

    Anschrift: Donetsk. Prospect Zasyadko.13

    Illegale bewaffnete Separatistengruppe, verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.

    Die militante Gruppe hat Anfang April 2014 u.a. die Kontrolle über mehrere Regierungsgebäude in der Ostukraine übernommen und und somit die territoriale Integrität, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    Ihr früherer Anführer, Pavel

    Gubarev, ist verantwortlich für die Übernahme des Gebäudes der regionalen Regierung in Donezk durch prorussische Streitkräfte und hat sich selbst zum „Volksgouverneur“ ernannt.

    25.7.2014

    98.

    „Bataillon Wostok“

    „батальоны Восток“

    Soziale Medien:

    http://vk.com/patriotic_forces_of_donbas

    Illegale bewaffnete Separatistengruppe, die als eine der wichtigsten der Ostukraine gilt.

    Verantwortlich für den Kampf gegen die Streitkräfte der ukrainischen Regierung in der Ostukraine und somit eine Bedrohung für die Stabilität und die Sicherheit der Ukraine.

    Versuchte den Flughafen von Donezk zu besetzen.

    25.7.2014

    99.

    Staatliches Unternehmen „Fährunternehmen Kerch“

    Государственная судоходная компания „Керченская паромная переправа“

    Gosudarstvenoye predpriyatiye

    Kerchenskaya paromnaya pereprava

    16 Tselibernaya Street, 98307 Kerch

    (Автономная Республика Крым, г. Керчь, ул. Целимберная, 16)

    Code: 14333981

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Parlament der Krim“ verabschiedete am 17.3.2014 die Entschließung Nr. 1757-6/14„über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft“, und das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 24.3.2014 einen Beschluss Nr. 1802-6/14 über das staatliche Fährunternehmen Kerch, in dem im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte dieses Unternehmens erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    100.

    Staatliches Unternehmen „Seehandelshafen Sewastopol“

    Государственное предприятие „Севастопольский морской торговый порт“

    Gosudarstvenoye predpriyatiye

    Sevastopolski morskoy torgovy port

    3 Place Nakhimova, 99011 Sevastopol

    (99011, г. Севастополь, пл. Нахимова, 3)

    Code: 01125548

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Parlament der Krim“ verabschiedete am 17.3.2014 die Entschließung Nr. 1757-6/14„über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft“, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens „Seehandelshafen Sewastopol“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert. In Bezug auf das Handelsvolumen ist dies der größte Seehandelshafen der Krim.

    25.7.2014

    101.

    Staatliches Unternehmen „Seehandelshafen Kerch“

    Государственное предприятие „Керченский морской торговый порт“

    Gosudarstvenoye predpriyatiye

    Kerchenski morskoy torgovy port

    28 Kirova Str., 98312, Kerch, Autonomous Republic of Crimea,

    (98312, Автономная Республика Крым, г. Керчь, ул. Кирова, 28)

    Code: 01125554

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Parlament der Krim“ verabschiedete am 17.3.2014 die Entschließung Nr. 1757-6/14„über die Verstaatlichung einiger Unternehmen im Besitz der ukrainischen Ministerien für Infrastruktur bzw. Landwirtschaft“ und am 26.3.2014 die Enschließung Nr. 1865-6/14„über das staatliche Unternehmen“ Seehandelshäfen Krim „(“О Государственном предприятии „Крымские морские порты“), mit der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens „Seehandelshafen Kerch“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert. In Bezug auf das Handelsvolumen ist dies der zweitgrößte Seehandelshafen der Krim.

    25.7.2014

    102.

    Staatliches Unternehmen Universal -Avia

    Государственном предприятии „Универсал-Авиа“

    Gosudarstvenoye predpriyatiye

    „Universal-Avia“

    5, Aeroflotskaya street, 95024 Simferopol

    (Аэрофлотская улица, 5, Симферополь г.)

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 24.3.2014 einen Beschluss Nr. 1794-6/14 über das staatseigene Unternehmen „Gosudarstvenoye predpriyatiye Universal-Avia“ („О Государственном предприятии ‚Универсал-Авиа‘)“, in dem im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte des staatlichen Unternehmens „Universal-Avia“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    103.

    Kurort „Nizhnyaya Oreanda“

    Санаторий „Нижняя Ореанда“

    Resort „Nizhnyaya Oreanda“, 08655, Yalta, Oreanda

    (08655, г.Ялта, пгт. Ореанда, Санаторий „Нижняя Ореанда“)

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 21.3.2014 einen Beschluss Nr. 1767-6/14„in Bezug auf die Gründung einer Vereinigung von Kur- und Badeorten“, in dem im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte des Kurorts „Nizhnyaya Oreanda“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    104.

    Krimunternehmen „Brennerei Azov“

    Крымское республиканское предприятие „Азовский ликероводочный Завод“

    Azovsky likerovodochny zavod

    40 Zeleznodorozhnaya str., 96178 town of Azov, Jankoysky district

    Джанкойский район, пгт Азовское, ул. Железнодорожная, 40)

    Code: 01271681

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschließung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014„über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim belegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes“, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens „Azovsky likerovodochny zavod“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    105.

    Staatlicher Konzern „Nationale Erzeugervereinigung ‚Massandra‘“

    Национальное производственно-аграрное объединение „Массандра“

    Nacionalnoye proizvodstvenno agrarnoye obyedinenye Massandra

    6, str. Mira, Massandra 98600 city of Yalta

    (98600, г. Ялта, пгт Массандра, ул. Мира, д. 6)

    Code: 00411890

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen.. Das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Entschließung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014„über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim belegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes“, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögenswerte des Unternehmens „Nationale Erzeugervereinigung ‚Massandra‘“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    106.

    „Staatliches Unternehmen Magarach des nationalen Weininstituts“

    Государственное предприятие Агрофирма „Магарач“ Национального института винограда и вина „Магарач“

    Gosudarstvenoye predpriyatiye „Agrofirma Magarach“ nacionalnogo instituta vinograda i vina „Magarach“

    9 Chapayeva str., 98433 Vilino, Bakhchisarayski district,

    (98433, Автономная Республика Крым, Бахчисарайский район, с. Вилино, ул. Чапаева, д. 9)

    Code: 31332064

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Ent-schließung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014„über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim belegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisa-tionen des agro-industriellen Komplexes“, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögens-werte des Unternehmens „Gosudarst-venoye predpriyatiye ‚Agrofirma Magarach‘ nacionalnogo instituta vinograda i vina ‚Magarach‘“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    107.

    Staatliches Unternehmen „Schaumweinher-steller Novy Svet“

    Государственное предприятиеЗавод шампанских вин „Новый свет“

    Gosudarstvenoye predpriyatiye „Zavod shampanskykh vin Novy Svet“

    1 Shalyapina str., 98032 Sudak, Novy Svet

    (98032, г. Судак, пгт Новый Свет, ул. Шаляпина, д. 1)

    Code: 00412665

    Die Inhaberschaft an dieser Einrichtung wurde entgegen ukrainischem Recht übertragen. Das „Präsidium des Parlaments der Krim“ verabschiedete am 9.4.2014 einen Beschluss Nr. 1991-6/14 zur Änderung der Ent-schließung Nr. 1836-6/14 des Staatsrates der Republik Krim vom 26.3.2014„über die Verstaatlichung des Eigentums von im Gebiet der Republik Krim belegenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen des agrarindustriellen Komplexes“, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung der Vermögens-werte des Unternehmens „Zavod shampanskykh vin Novy Svet“ erklärt wurde. Das Unternehmen wurde somit effektiv durch die „Behörden“ der Krim konfisziert.

    25.7.2014

    ▼M8

    108.

    Alexey Alexeyevich GROMOV

    image

    geb. am 31.5.1960; in Zagorsk (Sergiev Posad)

    Als erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung ist er verantwortlich für Anweisungen an russische Medienorgane, eine positive Haltung gegenüber den Separatisten in der Ukraine und der Annexion der Krim einzunehmen, womit er die Destabilisierung der Ostukraine und die Annexion der Krim unterstützt.

    30.7.2014

    109.

    Oksana TCHIGRINA

    Оксана Чигрина

     

    Sprecherin der „Regierung“ der „Volksrepublik Lugansk“, die Erklärungen zur Rechtfertigung unter anderem des Abschusses eines ukrainischen Militärflugzeugs, von Geiselnahmen und von Kampfhandlungen der illegalen bewaffneten Gruppen, die dazu geführt haben, dass die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben wurden, abgegeben hat.

    30.7.2014

    110.

    Boris LITVINOV

    Борис Литвинов

     

    Seit dem 22. Juli Vorsitzender des „Obersten Rates“ der „Volksrepublik Donezk“, der politische Maßnahmen und die Organisation des illegalen Referendums eingeleitet hat, das zur Ausrufung der „Volksrepublik Donezk“ geführt hat; dies stellt einen Verstoß gegen die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine dar.

    30.7.2014

    111.

    Sergey ABISOV

    image

    geb. am 27.11.1967

    Durch die Annahme seiner Ernennung zum „Innenminister der Republik Krim“ durch den russischen Präsidenten (Dekret Nr. 301) am 5. Mai 2014 und durch seine Handlungen als „Innenminister“ hat er die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Einheit der Ukraine untergraben.

    30.7.2014

    112.

    Arkady Romanovich ROTENBERG

    image

    geb. am 15.12.1951 in Leningrad (St. Petersburg)

    Herr Rotenberg ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin und sein früherer Judo-Trainingspartner.

    Er hat sein Vermögen während der Amtszeit von Präsident Putin vergrößert. Er wurde von russischen Entscheidungsträgern bei der Vergabe wichtiger Verträge durch den russischen Staat oder durch staatseigene Unternehmen begünstigt. Seinen Unternehmen wurden insbesondere mehrere sehr lukrative Verträge im Rahmen der Vorbereitung der Olympischen Spiele in Sotschi zugeteilt.

    Er ist ein wichtiger Gesellschafter von Giprotransmost, einem Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag von einem staatseigenen russischen Unternehmen zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie über den Bau einer Brücke von Russland in die rechtswidrig annektierte Autonome Republik Krim erhalten hat, wodurch die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation konsolidiert wurde, was wiederum die territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergräbt.

    30.7.2014

    113.

    Konstantin Valerevich MALOFEEV

    Константин Валерьевич Малофеев

    geb. am 3.7.1974 in Puschino

    Herr Malofeev steht in enger Verbindung zu ukrainischen Separatisten in der Ostukraine und auf der Krim. Er ist früherer Arbeitgeber von Herrn Borodai, dem „Premierminister“ der „Volksrepublik Donezk“, und kam während der Phase der Annexion der Krim mit Herrn Aksyonov, dem „Premier-minister“ der „Volksrepublik Krim“, zusammen. Die ukrainische Regierung hat ein Strafverfahren wegen mutmaßlicher materieller und finanzieller Unterstützung für Separatisten eingeleitet.

    Zudem gab er einige öffentliche Erklärungen zur Unterstützung der Annexion der Krim und der Eingliederung der Ukraine in die Russische Föderation ab und erklärte insbesondere im Juni 2014, dass man nicht die gesamte Ukraine in Russland eingliedern könne, den Osten (der Ukraine) vielleicht.

    Damit trägt Herr Malofeev zur Destabilisierung der Ostukraine bei.

    30.7.2014

    114.

    Yuriy Valentinovich KOVALCHUK

    Юрий Валентинович Ковальчук

    geb. am 25.7.1951 in Leningrad (St. Petersburg)

    Herr Kovalchuk ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der „Ozero Dacha“, einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln.

    Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist Vorsitzender und größter Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 38 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert.

    Außerdem hält die Bank Rossiya große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.

    30.7.2014

    115.

    Nikolay Terentievich SHAMALOV

    Николай Терентьевич Шамалов

    geb. am 24.1.1950

    Herr Shamalov ist ein langjähriger Bekannter von Präsident Putin. Er ist Mitgründer der „Ozero Dacha“, einer Kooperative, in der sich einflussreiche Personen um Präsident Putin sammeln.

    Er profitiert von seinen Verbindungen zu russischen Entscheidungsträgern. Er ist zweitgrößter Anteilseigner der Bank Rossiya, von der er 2013 etwa 10 % hielt, und die als persönliche Bank hochrangiger Beamter der Russischen Föderation gilt. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat die Bank Rossiya Zweigstellen auf der Krim und in Sewastopol eröffnet und so die Eingliederung in die Russische Föderation konsolidiert.

    Außerdem hält die Bank Rossiya große Anteile der Nationalen Mediengruppe, die ihrerseits Fernsehsender kontrolliert, die aktiv die Politik der russischen Regierung zur Destabilisierung der Ukraine unterstützen.

    30.7.2014

    116.

    JOINT-STOCK COMPANY CONCERN ALMAZ-ANTEY (alias ALMAZ-ANTEY CORP; alias ALMAZ-ANTEY DEFENSE CORPORATION; alias ALMAZ-ANTEY JSC)

    image

    41 ul.Vereiskaya, Moskau 121471, Russland;

    Website: almaz-antey.ru;

    E-Mail-Adresse antey@almaz-antey.ru

    Almaz-Antei ist ein staatseigenes russisches Unternehmen. Es stellt Flugzeugabwehrwaffen einschließlich Boden-Luft-Raketen her, die es an die russische Armee liefert. Die russischen Behörden haben schwere Waffen an Separatisten in der Ostukraine geliefert und damit zur Destabilisierung der Ukraine beigetragen. Diese Waffen werden von Separatisten eingesetzt, unter anderem zum Abschuss von Flugzeugen. Als staatseigenes Unternehmen trägt Almaz-Antei somit zur Destabilisierung der Ukraine bei.

    30.7.2014

    117.

    DOBROLET (alias DOBROLYOT)

    Добролет/Добролёт

    Airline code QD

    International Highway, House 31, building 1, 141411 Moskau

    141411, Москва г, Международное ш, дом 31, строение 1

    Website: www.dobrolet.com

    Dobrolet ist ein Tochterunternehmen eines staatseigenen russischen Luftverkehrsunternehmens. Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim hat Dobrolet bisher ausschließlich Flüge zwischen Moskau und Simferopol durchgeführt. Es erleichtert damit die Integration der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim in die Russische Föderation und untergräbt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

    30.7.2014

    118.

    RUSSISCHE NATIONALE HANDELSBANK

    image

    Lizenz Nr. 1354 der Russischen Zentralbank,

    Russische Föderation, 127 030 Moskau, Krasnoproletarskaya Str. 9/5.

    Nach der rechtswidrigen Annexion der Krim ging die Russische Nationale Handelsbank (RNCB) vollständig in das Eigentum der „Republik Krim“ über. Sie wurde ein dominanter Marktteilnehmer, obwohl sie vor der Annexion auf der Krim keine Rolle spielte. Durch den Erwerb oder die Übernahme von Zweigstellen sich zurückziehender Banken auf der Krim, hat die RNCB materiell und finanziell die Maßnahmen der russischen Regierung zur Eingliederung der Krim in die Russische Föderation unterstützt und so die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

    30.7.2014

    ▼M9

    119.

    Alexander ZAKHARCHENKO

    Александр Владимирович Захарченко

    geb. 1976 in Donezk

    Seit dem 7. August Nachfolger von „Alexander Borodai als Premierminister“ der „Volksrepublik Donezk“. Durch die Übernahme und Ausübung dieses Amtes hat Zakharchenko Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    120.

    Vladimir KONONOV/alias „Tsar“

    image

    geb. am 14.10.1974 in Gorsky

    Seit dem 14. August Nachfolger von Igor Strelkov/Girkin als „Verteidigungsminister“ der „Volksrepublik Donezk“. Seit April hat er Berichten zufolge eine Division separatistischer Kämpfer in Donezk angeführt und hat angekündigt, „die strategische Aufgabe, die militärische Agression der Ukraine abzuwehren, zu erfüllen“. Konokov hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    121.

    Miroslav Vladimirovich RUDENKO

    Мирослав Владимирович Руденко

    geb. am 21.1.1983 in Debalcevo

    Befehlshaber der Volksmiliz des Donezkbeckens. Er hat unter anderem erklärt, dass sie ihren Kampf im Rest des Landes fortsetzen werden. Rudenko hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    122.

    Gennadiy Nikolaiovych TSYPKALOV

    Геннадий Николаевич Цыпкалов.

    geb. am 21.6.1973

    Nachfolger von Marat Bashirov als „Premierminister“ der „Volksrepublik Lugansk“. Bis dahin war er in der „Armee des Südostens“ tätig. Tsypkalov hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    123.

    Andrey Yurevich PINCHUK

    Андрей Юрьевич ПИНЧУК

     

    „Minister für Staatssicherheit“ der „Volksrepublik Donezk“. Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen „staatlichen“ Aktivitäten der „Regierung der Volksrepublik Donezk“ verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    124.

    Oleg BEREZA

    Олег БЕРЕЗА

     

    „Innenminister“ der „Volksrepublik Donezk“. Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen „staatlichen“ Aktivitäten der „Regierung der Volksrepublik Donezk“ verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    125.

    Andrei Nikolaevich RODKIN

    Андрей Николаевич Родкин

     

    Vertreter in Moskau der „Volksrepublik Donezk“. In seinen Stellungnahmen erwähnte er unter anderem, dass die Milizen zu einem Guerrillakrieg bereit seien und dass sie Waffensysteme der ukrainischen Streitkräfte beschlagnahmt hätten. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    126.

    Aleksandr KARAMAN

    Александр караман

     

    „Stellvertretender Premierminister für Soziales“ der „Volksrepublik Donezk“. Steht in Verbindung mit Vladimir Antyufeyev, der für die separatistischen „staatlichen“ Aktivitäten der „Regierung der Volksrepublik Donezk“ verantwortlich ist. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Ist ein Protegé des stellvertretenden russischen Premierministers Dmitry Rogozin.

    12.9.2014

    127.

    Georgiy L'vovich MURADOV

    Георгий Львович Мурадов

    geb. am 19.11.1954

    „Stellvertrender Premierminister“ der Krim und generalbevollmächtigter Vertreter der Krim bei Präsident Putin. Muradov hat eine entscheidende Rolle bei der Konsolidierung der institutionellen Kontrolle Russlands über die Krim seit der rechtswidrigen Annexion gespielt. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    128.

    Mikhail Sergeyevich SHEREMET

    Михаил Сергеевич Шеремет

    geb. am 23.5.1971 in Dzhankoy

    „Erster stellvertretender Premierminister“ der Krim. Sheremet spielte eine Schlüsselrolle bei der Organisation und Durchführung des Referendums vom 16. März auf der Krim über die Vereinigung mit Russland. Zum Zeitpunkt des Referendums führte Sheremet Berichten zufolge die pro-russischen „Selbstverteidigungskräfte“ auf der Krim an. Er hat daher Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

    12.9.2014

    129.

    Yuri Leonidovich VOROBIOV

    Юрий Леонидович Воробьев

    geb. am 2.2.1948 in Krasnoyarsk

    Stellvertretender Vorsitzender des Föderationsrates der Russischen Föderation. Am 1. März 2014 befürwortete Vorobiov im Föderationsrat öffentlich die Entsendung russischer Streitkräfte in die Ukraine. Anschließend stimmte er für den entsprechenden Erlass.

    12.9.2014

    ▼M10

    130.

    Vladimir Volfovich ZHIRINOVSKY

    Владимир Вольфович Жириновский

    geb. am 25.4.1946 in Almaty (früher auch bekannt als Alma-Ata), Kasachstan

    Mitglied des Rates der Staatsduma; Vorsitzender der LDPR-Partei. Er hat den Einsatz russischer Streitkräfte in der Ukraine und die Annexion der Krim aktiv unterstützt. Er hat aktiv zur Teilung der Ukraine aufgerufen. Im Namen der LDPR-Partei, deren Vorsitzender er ist, hat er eine Vereinbarung mit der „Volksrepublik Donezk“ unterzeichnet.

    12.9.2014

    ▼M9

    131.

    Vladimir Abdualiyevich VASILYEV

    image

    geb. am 11.8.1949 in Klin

    Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    132.

    Viktor Petrovich VODOLATSKY

    Виктор Петрович Водолацкий

    geb. am 19.8.1957 in der Region Azov

    Vorsitzender („Ataman“) der Vereinigung der russischen und ausländischen kosakischen Streitkräfte und Abgeordneter der Staatsduma. Er hat die Annexion der Krim unterstützt und zugegeben, dass russische Kosaken an der Seite der von Moskau unterstützten Separatisten aktiv am Ukraine-Konflikt beteiligt waren. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    133.

    Leonid Ivanovich KALASHNIKOV

    Леонид Иванович Калашников

    geb. am 6.8.1960 in Stepnoy Dvorets

    Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    134.

    Vladimir Stepanovich NIKITIN

    image

    geb. am 5.4.1948 in Opochka

    Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Beziehungen zu den GUS-Staaten, Eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    135.

    Oleg Vladimirovich LEBEDEV

    Олег Владимирович Лебедев

    geb. am 21.3.1964 in Orel/Rudny

    Erster stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses der Staatsduma für die Beziehungen zu den GUS-Staaten, Eurasische Integration und Verbindungen zu Landsleuten. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    136.

    Ivan Ivanovich MELNIKOV

    Иван Иванович Мельников

    geb. am 7.8.1950 in Bogoroditsk

    Erster stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    137.

    Igor Vladimirovich LEBEDEV

    Игорь Владимирович Лебедев

    geb. am 27.9.1972 in Moskau

    Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    138.

    Nikolai Vladimirovich LEVICHEV

    Николай Владимирович Левичев

    geb. am 28.5.1953 in Pushkin

    Stellvertretender Vorsitzender der Staatsduma. Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    139.

    Svetlana Sergeevna ZHUROVA

    Светлана Сергеевна Журова

    geb. am 7.1.1972 in Pavlov an der Newa

    Erste stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses der Staatsduma für auswärtige Angelegenheiten. Am 20. März 2014 stimmte sie für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    140.

    Aleksey Vasilevich NAUMETS

    Алексей Васильевич Hаумец

    geb. am 11.2.1968

    Generalmajor der Russischen Armee. Er ist Kommandeur der 76. luftgestützten Division, die insbesondere während der rechtswidrigen Annexion der Krim an der russischen Militärpräsenz im Hoheitsgebiet der Ukraine beteiligt war.

    12.9.2014

    141.

    Sergey Viktorovich CHEMEZOV

    image

    geb. am 20.8.1952 in Cheremkhovo

    Sergei Chemezov ist als einer der engen Vertrauten Präsident Putins bekannt; beide waren als KGB-Offiziere in Dresden stationiert; Chemezov ist Mitglied des Obersten Rates von „Vereintes Russland“. Er profitiert von seinen Verbindungen zum russischen Präsidenten, da ihm Führungspositionen in staatlich kontrollierten Unternehmen zugewiesen werden. Er führt den Vorsitz des Rostec-Konglomerats, des führenden staatlich kontrollierten Rüstungs- und Industriekonzerns Russlands. Aufgrund eines Beschlusses der russischen Regierung plant Technopromexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, den Bau von Kraftwerken auf der Krim und unterstützt damit die Eingliederung der Krim in die Russische Föderation.

    Ferner hat Rosoboronexport, eine Tochtergesellschaft von Rostec, die Eingliederung von Rüstungsunternehmen der Krim in die russische Rüstungsindustrie unterstützt und somit die rechtswidrige Annexion der Krim in die Russische Föderation konsolidiert.

    12.9.2014

    142.

    Alexander Mikhailovich BABAKOV

    Aлександр Михайлович Бабаков

    geb. am 8.2.1963 in Chisinau

    Abgeordneter der Staatsduma, Vorsitzender der Kommission der Staatsduma für Rechtsvorschriften für die Entwicklung des militärisch-industriellen Komplexes der Russischen Föderation. Er ist ein wichtiges Mitglied von „Vereintes Russland“ und ein Geschäftsmann, der umfangreiche Investitionen in der Ukraine und auf der Krim tätigt.

    Am 20. März 2014 stimmte er für den Entwurf des föderalen Verfassungsgesetzes „über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Bildung neuer Föderationssubjekte innerhalb der Russischen Föderation — der Republik Krim und der Stadt mit Föderalem Status Sewastopol“.

    12.9.2014

    ▼M11

    143.

    Serhiy KOZYAKOV (alias Sergey Kozyakov)

    Сергей Козьяков

    geb. am 29.9.1982

    In seiner Funktion als „Leiter der zentralen Wahlkommission von Lugansk“ ist er verantwortlich für die Organisation der „Wahlen“ vom 2. November 2014 in der „Volksrepublik Lugansk“. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion und die Organisation der unrechtmäßigen „Wahlen“ hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    144.

    Oleg AKIMOV (alias Oleh AKIMOV)

    Олег Акимов

     

    Abgeordneter der „Wirtschaftsunion Lugansk“ im „Nationalrat“ der „Volksrepublik Lugansk“. Kandidierte bei den „Wahlen“ vom 2. November 2014 für die Funktion des „Leiters“ der „Volksrepublik Lugansk“. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion und die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ als Kandidat hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    145.

    Larisa AIRAPETYAN (alias Larysa Ayrapetyan, Larisa Airapetyan oder Larysa Airapetyan)

    Лариса Айрапетян

     

    „Gesundheitsministerin“ der „Volksrepublik Lugansk“. Kandidierte bei den „Wahlen“ vom 2. November 2014 für die Funktion des „Leiters“ der „Volksrepublik Lugansk“.

    Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion und die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ als Kandidatin hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    146.

    Yuriy SIVOKONENKO (alias Yuriy Sivokonenko, Yury Sivokonenko, Yury Syvokonenko)

    Юрий Викторович Сивоконенко

     

    Mitglied des „Parlaments“ der „Volksrepublik Donezk“ und Angehöriger der Union der Berkut-Veteranen im Donezk-Becken. Kandidierte bei den „Wahlen“ vom 2. November 2014 für die Funktion des „Leiters“ der „Volksrepublik Donezk“. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion und die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ als Kandidat hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    147.

    Aleksandr KOFMAN (alias Oleksandr Kofman)

    Александр Игоревич Кофман

     

    „Erster stellvertretender Präsident“ des „Parlaments“ der „Volksrepublik Donezk“. Kandidierte bei den unrechtmäßigen „Wahlen“ vom 2. November 2014 für die Funktion des „Leiters“ der „Volksrepublik Donezk“. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion und die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ als Kandidat hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    148.

    Ravil KHALIKOV

    Равиль Халиков

     

    „Erster stellvertretender Premierminister“ und vormaliger „Generalstaatsanwalt“ der „Volksrepublik Donezk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    149.

    Dmitry SEMYONOV

    Дмитрий Семенов

     

    „Stellvertretender Premierminister für Finanzen“ der „Volksrepublik Lugansk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    150.

    Oleg BUGROV

     

    „Verteidigungsminister“ der „Volksrepublik Lugansk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    151.

    Lesya LAPTEVA

    Леся Лаптева

     

    „Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Religion“ der „Volksrepublik Lugansk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    152.

    Yevgeniy Eduardovich MIKHAYLOV (alias Yevhen Eduardovych Mychaylov)

    image

    geb. am 17.3.1963 in Arkhangelsk

    „Leiter der Verwaltung von Regierungsangelegenheiten“ der „Volksrepublik Donezk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    153.

    Ihor Vladymyrovych KOSTENOK (alias Igor Vladimirovich Kostenok)

    Игорь Владимирович Костенок

     

    „Minister für Bildung“ der „Volksrepublik Donezk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    154.

    Yevgeniy Vyacheslavovich ORLOV (alias Yevhen Vyacheslavovych Orlov)

    Евгений Вячеславович Орлов

     

    Mitglied des „Nationalrats“ der „Volksrepublik Donezk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    155.

    Vladyslav Nykolayevych DEYNEGO (alias Vladislav Nykolayevich Deynego)

    Владислав Дейнего

     

    „Stellvertretender Leiter“ des „Volksrats“ der „Volksrepublik Lugansk“.

    Durch die Übernahme und Ausübung dieser Funktion hat er daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    156.

    Republik Donezk

    (Öffentliche Organisation)

    Донецкая республика

     

    Öffentliche „Organisation“, die Kandidaten für die „Wahlen“ in der „Volksrepublik Donezk“ vom 2. November 2014 aufstellte. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Leiter: Alexander ZAKHARCHENKO; Gründer: Andriy PURGIN.

    29.11.2014

    157.

    Frieden für die Region Lugansk (Russisch: Mir Luganschine)

    Мир Луганщине

     

    Öffentliche „Organisation“, die Kandidaten für die „Wahlen“ in der „Volksrepublik Lugansk“ vom 2. November 2014 aufstellte. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren. Leiter: Igor PLOTNITSKY.

    29.11.2014

    158.

    Freies Donbass („Free Donbass“ alias „Free Donbas“, „Svobodny Donbass“)

    Свободный Донбасс

     

    Öffentliche „Organisation“, die Kandidaten für die „Wahlen“ in der „Volksrepublik Donezk“ vom 2. November 2014 aufstellte. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    159.

    Volksunion (Narodny Soyuz)

    Народный союз

     

    Öffentliche „Organisation“, die Kandidaten für die „Wahlen“ in der „Volksrepublik Lugansk“ vom 2. November 2014 aufstellte. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

    160.

    Wirtschaftsunion Lugansk (Luganskiy Ekonomicheskiy Soyuz)

    image

     

    „Gesellschaftliche Organisation“, die Kandidaten für die unrechtmäßigen „Wahlen“ in der „Volksrepublik Lugansk“ vom 2. November 2014 aufstellte. Oleg AKIMOV wurde als Kandidat für die Funktion des „Leiters“ der „Volksrepublik Lugansk“ benannt. Diese „Wahlen“ verstoßen gegen ukrainisches Recht und sind daher unrechtmäßig.

    Durch die förmliche Teilnahme an den unrechtmäßigen „Wahlen“ hat sie daher aktiv Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

    29.11.2014

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