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Document 02014D0024-20140121

Consolidated text: Durchführungsbeschluss 2014/24/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/24/2014-01-21

2014D0024 — DE — 21.01.2014 — 000.001


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES

vom 20. Januar 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

(ABl. L 016, 21.1.2014, p.32)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 41 (2014/24/GASP)




▼B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES

vom 20. Januar 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates ( 1 ), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen.

(2)

Der Rat ist der Ansicht, dass die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP angegebenen Gründe für die Aufnahme einer Person in die Liste geändert werden sollten.

(3)

Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.




ANHANG

▼C1

Im Anhang des Beschlusses 2012/652/GASP erhält der Eintrag Nr. 199 folgende Fassung:

▼B



 

Namen Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise

Namen (belarussische Schreibweise)

Namen (russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

►C1  199 ◄

Ternavsky, Anatoly Andreevich

(Ternavski, Anatoli Andrievich;

Ternavskiy,

Anatoly

Andreyevich)

ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий Андрэевiч

ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий, Андреевич

Geburtsdatum: 1950

Geburtsort: Donetsk, Ukraine

Er unterhält enge Verbindungen zu Familienmitgliedern von Präsident Lukaschenko. Sein Unternehmen Univest-M ist Partner des President's Sports Club und hat bis Mai 2011 die Schwiegertochter des Präsidenten beschäftigt.

Er unterstützt das Regime, insbesondere finanziell, durch Zahlungen von Univest-M an das belarussische Ministerium für Inneres, die belarussische (staatliche) Rundfunk- und Fernsehgesellschaft und die Gewerkschaft der Abgeordnetenkammer der Nationalversammlung.

Er profitiert von dem Regime durch umfassende Geschäftstätigkeiten in Belarus. Univest-M besitzt ein Tochterunternehmen, FLCC, mit führender Markposition im Öl- und im Kohlenwasserstoffsektor.

Univest-M zählt zudem zu den größten Entwicklungs- und Immobiliengesellschaften in Belarus. Geschäftstätigkeiten in diesem Umfang sind in Belarus ohne Zustimmung des Lukaschenko-Regimes undenkbar.

Er tritt über Univest-M als Sponsor mehrerer Sportvereine auf und unterhält somit gute Beziehungen zu Präsident Lukaschenko.



( 1 ) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1).

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