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Document 02014D0024-20140121
Council Implementing Decision 2014/24/CFSP of 20 January 2014 implementing Decision 2012/642/CFSP concerning restrictive measures against Belarus
Consolidated text: Durchführungsbeschluss 2014/24/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Durchführungsbeschluss 2014/24/GASP des Rates vom 20. Januar 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
2014D0024 — DE — 21.01.2014 — 000.001
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 016, 21.1.2014, p.32) |
Berichtigt durch:
Berichtigung, ABl. L 297 vom 15.10.2014, S. 41 (2014/24/GASP) |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES
vom 20. Januar 2014
zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates ( 1 ), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 1 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen. |
(2) |
Der Rat ist der Ansicht, dass die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP angegebenen Gründe für die Aufnahme einer Person in die Liste geändert werden sollten. |
(3) |
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses 2012/652/GASP erhält der Eintrag Nr. 199 folgende Fassung:
Namen Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise |
Namen (belarussische Schreibweise) |
Namen (russische Schreibweise) |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
|
►C1 199 ◄ |
Ternavsky, Anatoly Andreevich (Ternavski, Anatoli Andrievich; Ternavskiy, Anatoly Andreyevich) |
ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий Андрэевiч |
ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий, Андреевич |
Geburtsdatum: 1950 Geburtsort: Donetsk, Ukraine |
Er unterhält enge Verbindungen zu Familienmitgliedern von Präsident Lukaschenko. Sein Unternehmen Univest-M ist Partner des President's Sports Club und hat bis Mai 2011 die Schwiegertochter des Präsidenten beschäftigt. Er unterstützt das Regime, insbesondere finanziell, durch Zahlungen von Univest-M an das belarussische Ministerium für Inneres, die belarussische (staatliche) Rundfunk- und Fernsehgesellschaft und die Gewerkschaft der Abgeordnetenkammer der Nationalversammlung. Er profitiert von dem Regime durch umfassende Geschäftstätigkeiten in Belarus. Univest-M besitzt ein Tochterunternehmen, FLCC, mit führender Markposition im Öl- und im Kohlenwasserstoffsektor. Univest-M zählt zudem zu den größten Entwicklungs- und Immobiliengesellschaften in Belarus. Geschäftstätigkeiten in diesem Umfang sind in Belarus ohne Zustimmung des Lukaschenko-Regimes undenkbar. Er tritt über Univest-M als Sponsor mehrerer Sportvereine auf und unterhält somit gute Beziehungen zu Präsident Lukaschenko. |
( 1 ) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1).