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Dokument 02012R1021-20190330

    Test konsolidat: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1021/2012 der Kommission vom 6. November 2012 zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung außer Enten (Zulassungsinhaber: Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V.) (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2012/1021/2019-03-30

    02012R1021 — DE — 30.03.2019 — 001.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1021/2012 DER KOMMISSION

    vom 6. November 2012

    zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung außer Enten (Zulassungsinhaber: ►M1  Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V. ◄ )

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (ABl. L 307 vom 7.11.2012, S. 68)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      Nr.

    Seite

    Datum

    ►M1

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/221 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2019

      L 35

    28

    7.2.2019




    ▼B

    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1021/2012 DER KOMMISSION

    vom 6. November 2012

    zur Zulassung von Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588) als Zusatzstoff in Futtermitteln für Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung außer Enten (Zulassungsinhaber: ►M1  Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V. ◄ )

    (Text von Bedeutung für den EWR)



    Artikel 1

    Das im Anhang beschriebene Enzym, das in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




    ANHANG



    Kennnummer des Zusatzstoffs

    Name des Zulassungsinhabers

    Zusatzstoff

    Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

    Tierart oder Tierkategorie

    Höchstalter

    Mindestgehalt

    Höchstgehalt

    Sonstige Bestimmungen

    Geltungsdauer der Zulassung

    Aktivität/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

    Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verdaulichkeitsförderer

    4a11

    ►M1  Danisco (UK) Ltd, firmierend als Danisco Animal Nutrition und vertreten durch Genencor International B.V. ◄

    Endo-1,4-beta-Xylanase

    EC 3.2.1.8

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Zubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase (EC 3.2.1.8) aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588) mit einer Mindestaktivität von 40 000  U/g (1)

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Endo-1,4-beta-Xylanase (EC 3.2.1.8) aus Trichoderma reesei (ATCC PTA 5588)

    Analysemethode (2)

    Zur Quantifizierung der Aktivität von Endo-1,4-beta-Xylanase:

    kolorimetrisches Verfahren auf Basis der Quantifizierung wasserlöslicher gefärbter Fragmente, die durch die Einwirkung von Endo-1,4-beta-Xylanase auf mit Azurin vernetzte Weizen-Arabinoxylansubstanzen bei einem pH-Wert von 4,25 und einer Temperatur von 50 °C entstehen.

    Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung außer Enten

    625 U

     

    1.  In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

    2.  Zur Verwendung in Futtermitteln mit hohem Gehalt an Stärke und anderen Polysacchariden (überwiegend Beta-Arabinoxylane).

    27. November 2022

    (1)   1 U ist die Enzymmenge, die 0,5 μmol reduzierende Zucker (Xyloseäquivalente) pro Minute bei einem pH-Wert von 5,3 und einer Temperatur von 50 °C aus vernetztem Spelzhafer-Arabinoxylansubstrat freisetzt.

    (2)   Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/Pages/index.aspx.

    Fuq