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Document 02011R0359-20230522

Consolidated text: Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2011/359/2023-05-22

02011R0359 — DE — 22.05.2023 — 022.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

VERORDNUNG (EU) Nr. 359/2011 DES RATES

vom 12. April 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

 M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1002/2011 DES RATES vom 10. Oktober 2011

  L 267

1

12.10.2011

►M2

VERORDNUNG (EU) Nr. 264/2012 DES RATES vom 23. März 2012

  L 87

26

24.3.2012

►M3

VERORDNUNG (EU) Nr. 1245/2012 DES RATES vom 20. Dezember 2012

  L 352

15

21.12.2012

►M4

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 206/2013 DES RATES vom 11. März 2013

  L 68

9

12.3.2013

 M5

VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2013 DES RATES vom 13. Mai 2013

  L 158

1

10.6.2013

 M6

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 371/2014 DES RATES vom 10. April 2014

  L 109

9

12.4.2014

►M7

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/548 DES RATES vom 7. April 2015

  L 92

1

8.4.2015

►M8

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/556 DES RATES vom 11. April 2016

  L 96

3

12.4.2016

 M9

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/685 DES RATES vom 11. April 2017

  L 99

10

12.4.2017

 M10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/565 DES RATES vom 12. April 2018

  L 95

1

13.4.2018

 M11

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/560 DES RATES vom 8. April 2019

  L 98

1

9.4.2019

 M12

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1163 DER KOMMISSION vom 5. Juli 2019

  L 182

33

8.7.2019

►M13

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/510 DES RATES vom 7. April 2020

  L 113

1

8.4.2020

►M14

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/584 DES RATES vom 12. April 2021

  L 124I

1

12.4.2021

►M15

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/587 DES RATES vom 12. April 2021

  L 125

1

13.4.2021

►M16

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/592 DES RATES vom 11. April 2022

  L 114

37

12.4.2022

►M17

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/595 DER KOMMISSION vom 11. April 2022

  L 114

60

12.4.2022

►M18

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1955 DES RATES vom 17. Oktober 2022

  L 269I

1

17.10.2022

►M19

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2230 DES RATES vom 14. November 2022

  L 293I

13

14.11.2022

►M20

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2231 DES RATES vom 14. November 2022

  L 293I

16

14.11.2022

►M21

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2428 DES RATES vom 12. Dezember 2022

  L 318I

1

12.12.2022

►M22

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/152 DES RATES vom 23. Januar 2023

  L 20I

1

23.1.2023

►M23

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/379 DES RATES vom 20. Februar 2023

  L 51I

13

20.2.2023

►M24

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/645 DES RATES vom 20. März 2023

  L 80I

1

20.3.2023

►M25

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/721 DES RATES vom 31. März 2023

  L 94

10

3.4.2023

►M26

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/846 DES RATES vom 24. April 2023

  L 109I

15

24.4.2023

►M27

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/986 DES RATES vom 22. Mai 2023

  L 134I

1

22.5.2023


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 355 vom 7.10.2021, S.  142 (2019/1163)




▼B

VERORDNUNG (EU) Nr. 359/2011 DES RATES

vom 12. April 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran



Artikel 1

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a) 

„Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:

i) 

Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel,

ii) 

Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen,

iii) 

öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Anleihen, Optionsscheine, Schuldverschreibungen und Derivatverträge,

iv) 

Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten,

v) 

Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Ansprüche,

vi) 

Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungsurkunden,

vii) 

Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;

b) 

„Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen;

c) 

„wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;

d) 

„Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist;

e) 

„Gebiet der Union“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums.

▼M2

Artikel 1a

►M3  (1) ◄   

Es ist verboten,

a) 

die in Anhang III aufgeführte Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;

b) 

für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der in Anhang III aufgeführten Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, zu erbringen;

c) 

Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe, insbesondere in Form von Zuschüssen, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, bereitzustellen, die für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der in Anhang III aufgeführten Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, oder für die Erbringung von damit verbundener technischer Hilfe verwendet werden könnten;

d) 

wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a, b und c genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

▼M3

(2)  
Abweichend von Absatz 1 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der in Anhang III aufgeführten, zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung, sofern diese ausschließlich für den Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt ist, oder die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Vermittlungsdiensten oder von Finanzmitteln oder Finanzhilfe gemäß Absatz 1 Buchstaben b und c im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen.

▼M2

Artikel 1b

(1)  
Es ist verboten, die in Anhang IV aufgeführte Ausrüstung, Technologie oder Software mit oder ohne Ursprung in der Union ohne vorherige Genehmigung durch die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
(2)  
Die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen die Genehmigung nach Absatz 1 nicht, wenn sie hinreichende Gründe für die Feststellung haben, dass die betreffende Ausrüstung, Technologie oder Software für die Überwachung oder das Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs in Iran durch die Regierung Irans, seine öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder Personen oder Organisationen, die in ihrem Namen oder auf ihre Weisung handeln, verwendet würde.
(3)  
Anhang IV enthält Ausrüstung, Technologie und Software, die für die Überwachung oder das Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs verwendet werden kann.
(4)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Artikel erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.

Artikel 1c

(1)  

Es ist verboten,

a) 

für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der in Anhang IV aufgeführten Ausrüstung, Technologie und Software, im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang IV aufgeführten Ausrüstung und Technologie oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, der Installierung, dem Betrieb oder der Aktualisierung von in Anhang IV aufgeführter Software zu erbringen,

b) 

für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit der in Anhang IV aufgeführten Ausrüstung, Technologie und Software bereitzustellen,

c) 

für die Regierung Irans, dessen öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder Personen oder Organisationen, die in ihrem Namen oder auf ihre Weisung handeln, zu ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen Dienstleistungen zum Abhören oder zur Überwachung des Telefonverkehrs oder des Internets zu erbringen und

d) 

wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a, b und c genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird,

ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats gemäß Artikel 1b Absatz 2 erteilt wurde.

(2)  
Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe c bezeichnet der Ausdruck "Dienstleistungen zum Abhören oder zur Überwachung des Telefonverkehrs oder des Internets" solche Dienstleistungen, die insbesondere unter Verwendung von in Anhang IV aufgeführter Ausrüstung, Technologie oder Software den Zugriff auf den ankommenden und abgehenden Telekommunikationsverkehr einer Person und die Verbindungsdaten sowie ihre Übergabe zum Zwecke der Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Speicherung oder anderer damit zusammenhängender Tätigkeiten ermöglichen.

▼B

Artikel 2

(1)  
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2)  
Den in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3)  
Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 3

(1)  
Anhang I enthält eine Liste der Personen, die vom Rat nach Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 2011/235/GASP als für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich ermittelt worden sind, und der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen.
(2)  
Anhang I enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
(3)  
Anhang I enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlich sind. In Bezug auf natürliche Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen.

Artikel 4

(1)  

Abweichend von Artikel 2 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) 

zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in Anhang I aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich sind,

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen dienen,

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass in diesem Fall der Mitgliedstaat die Gründe, aus denen seines Erachtens die Genehmigung erteilt werden sollte, mindestens zwei Wochen vor der Genehmigung den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt hat.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 erteilte Genehmigung.

Artikel 5

(1)  

Abweichend von Artikel 2 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

Die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Datum, an dem die in Artikel 2 genannte Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem Datum ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts,

b) 

die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich für die Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch ein solches Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,

c) 

das Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht oder die Entscheidung kommt nicht einer in Anhang I aufgeführten Person, Organisation oder Einrichtung zugute, und

d) 

die Anerkennung des Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 erteilte Genehmigung.

Artikel 6

(1)  

Artikel 2 Absatz 2 gilt nicht für die auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von

a) 

Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum, an dem die in Artikel 2 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgenommen wurde, geschlossen wurden beziehungsweise entstanden sind,

sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen nach Artikel 2 Absatz 1 eingefroren werden.

(2)  
Artikel 2 Absatz 2 hindert die Finanz- und Kreditinstitute in der Union nicht daran, Gelder, die auf das Konto einer in der Liste geführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, auf den eingefrorenen Konten gutzuschreiben, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden. Die Finanz- und Kreditinstitute unterrichten unverzüglich die betreffende zuständige Behörde über diese Transaktionen.

Artikel 7

Schuldet eine in Anhang I aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die von der betreffenden Person, Organisation oder Einrichtung vor dem Datum geschlossen wurden beziehungsweise für sie entstanden sind, an dem diese Person, Organisation oder Einrichtung benannt wurde, so können die auf den Websites in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 2 die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

Die betreffende zuständige Behörde hat festgestellt, dass

i) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für eine von einer in Anhang I aufgeführten Person, Organisation oder Einrichtung geschuldete Zahlung verwendet werden sollen, und

ii) 

die Zahlung nicht gegen Artikel 2 Absatz 2 verstößt; und

b) 

der betreffende Mitgliedstaat hat diese Feststellung und seine Absicht, die Genehmigung zu erteilen, mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mitgeteilt.

Artikel 8

(1)  
Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie ihre Führungskräfte und Beschäftigten, die im guten Glauben, im Einklang mit dieser Verordnung zu handeln, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder ihre Bereitstellung ablehnen, können hierfür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass das Einfrieren oder das Zurückhalten der Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen auf Fahrlässigkeit beruht.
(2)  
Die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt haben, können im Zusammenhang mit dem Verbot nach Artikel 2 Absatz 2 nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen dieses Verbot verstoßen.

Artikel 9

(1)  

Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Anzeigepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,

a) 

Informationen, die die Anwendung dieser Verordnung erleichtern, wie etwa über die nach Artikel 2 eingefrorenen Konten und Beträge, umgehend der auf der Website in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben, und — direkt oder über die Mitgliedstaaten — der Kommission zu übermitteln und

b) 

mit dieser zuständigen Behörde bei der Überprüfung dieser Informationen zusammenzuarbeiten.

(2)  
Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.

Artikel 10

Die Mitgliedstaaten und die Kommission und unterrichten einander umgehend über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und teilen einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen mit, insbesondere über Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile einzelstaatlicher Gerichte.

Artikel 11

Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.

Artikel 12

(1)  
Beschließt der Rat, die in Artikel 2 Absatz 1 genannten Maßnahmen auf eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung anzuwenden, so ändert er Anhang I entsprechend.
(2)  
Der Rat setzt die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entweder auf direktem Weg, falls deren Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dabei diesen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.
(4)  
Die Liste in Anhang I wird in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate überprüft.

Artikel 13

(1)  
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über die bei einem Verstoß gegen diese Verordnung zu verhängenden Sanktionen und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese Sanktionen angewandt werden. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
(2)  
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission diese Vorschriften unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung und notifizieren ihr jede spätere Änderung.

Artikel 14

Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Anschrift und die anderen Kontaktdaten verwendet, die Anhang II angegeben sind.

Artikel 15

Diese Verordnung gilt

a) 

im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums,

b) 

an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen,

c) 

für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union,

d) 

für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen,

e) 

für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden.

Artikel 16

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG I

Liste der in Artikel 2 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen



Personen

 

Name

Identifizierungsinfomationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M16

1.

AHMADI-MOQADDAM Esmail

Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 1961

Geschlecht: männlich

Seit dem 20. September 2021 Direktor der Universität und des Hochschulinstituts für nationale Verteidigungsforschung. Ehemaliger Chefberater für Sicherheitsfragen des Leiters des Generalstabs der Streitkräfte. Chef der iranischen Polizei von 2005 bis Anfang 2015. Ebenfalls Leiter der iranischen Cyber-Polizei (in der EU-Liste geführt) von Januar 2011 bis Anfang 2015. Polizeikräfte unter seiner Führung führten brutale Angriffe auf friedliche Proteste und am 15. Juni 2009 einen gewaltsamen Angriff bei Nacht auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität durch. Ehemaliger Leiter des iranischen Hauptquartiers für die Unterstützung des jemenitischen Volkes.

12.4.2011

▼M13

2.

ALLAHKARAM Hossein

Geburtsort: Najafabad (Iran)

Geburtsdatum: 1945

Geschlecht: männlich

Leiter des Koordinierungsrates der Ansar-e Hezbollah und ehemaliger General im Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guards Corps, IRGC). Mitbegründer der Ansar-e Hezbollah. Diese paramilitärische Truppe war für extreme Gewalt beim Vorgehen gegen Studenten und Universitäten 1999, 2002 und 2009 verantwortlich.

Er behält seine führende Rolle in einer Organisation bei, die bereit ist, Menschenrechtsverletzungen gegen die Öffentlichkeit zu begehen, wozu auch gehört, dazu aufzurufen, Frauen wegen ihrer Kleidung anzugreifen.

12.4.2011

3.

ARAGHI (ERAGHI) Abdollah

Geschlecht: männlich

Titel: Brigadegeneral

Brigadegeneral im IRGC. Leiter der Sicherheitsabteilung des Generalstabs der Streitkräfte. Ehemaliger stellvertretender Leiter der Landstreitkräfte des IRGC. Hatte direkte und persönliche Verantwortung für die Niederschlagung der Proteste den ganzen Sommer 2009 über.

12.4.2011

▼M15

4.

FAZLI Ali

Geschlecht: männlich

Titel: Brigadegeneral

Ehemaliger Leiter der Imam-Hossein-Kadettenakademie (2018 bis Juni 2020). Ehemaliger stellvertretender Kommandeur der Basij (2009-2018), Leiter des Seyyed-al-Shohada-Korps des IRGC, Provinz Teheran (bis Februar 2010). Das Seyyed-al-Shohada-Korps ist für die Sicherheit in der Provinz Teheran zuständig und spielte 2009 eine Schlüsselrolle bei der brutalen Repression gegen Protestteilnehmer.

12.4.2011

▼M8 —————

▼M13

6.

JAFARI Mohammad-Ali (alias „Aziz Jafari“)

Geburtsort: Yazd (Iran)

Geburtsdatum: 1.9.1957

Geschlecht: männlich

Direktor der Sozial- und Kulturabteilung Hazrat-e Baqiatollah. Ehemaliger Kommandeur des IRGC (September 2007-April 2019). Das IRGC und der Stützpunkt Sarollah unter dem Kommando von General Mohammad-Ali (Aziz) Jafari spielten eine Schlüsselrolle bei den illegalen Eingriffen in die Präsidentschaftswahlen von 2009, bei Festnahmen und Inhaftierungen von politischen Aktivisten sowie bei Zusammenstößen mit Protestierenden auf der Straße.

12.4.2011

7.

KHALILI Ali

Geschlecht: männlich

General des IRGC, hat eine leitende Funktion im Stützpunkt Sarollah inne. Er unterzeichnete am 26. Juni 2009 ein Schreiben an das Gesundheitsministerium, in dem die Aushändigung von Unterlagen oder Patientenakten an Personen, die bei den Ereignissen nach den Wahlen verletzt oder in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, untersagt wird.

12.4.2011

▼M15

8.

MOTLAGH Bahram Hosseini

Geschlecht: männlich

Mitglied des Lehrpersonals der Imam-Hossein-Universität (Revolutionsgarde). Ehemaliger Leiter der militärischen Führungs- und Generalstabsakademie (DAFOOS). Ehemaliger Leiter des Seyyed-al-Shohada-Korps des IRGC, Provinz Teheran. Das Seyyed-al-Shohada-Korps spielte eine Schlüsselrolle in der Organisation der Niederschlagung der Proteste von 2009.

12.4.2011

▼M13

9.

NAQDI Mohammad-Reza

Geburtsort: Najaf (Irak)

Geburtsdatum: etwa 1952

Geschlecht: männlich

Titel: Brigadegeneral

Stellvertretender Koordinator des IRGC. Ehemaliger stellvertretender Leiter des IRGC für kulturelle und soziale Angelegenheiten. Ehemaliger Kommandeur der Basij (2009-2016). Als Kommandeur der Basij-Streitkräfte der Iranischen Revolutionsgarde war Naqdi für Übergriffe der Basij Ende 2009, einschließlich für die gewaltsame Reaktion auf die Proteste am Ashura-Tag, bei denen 15 Menschen starben und Hunderte von Protestteilnehmern verhaftet wurden, verantwortlich oder daran beteiligt. Vor seiner Ernennung zum Kommandeur der Basij im Oktober 2009 war Naqdi Leiter der Geheimdienstabteilung der Basij und verantwortlich für die Verhöre der Personen, die bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen verhaftet wurden.

12.4.2011

10.

RADAN Ahmad-Reza

Geburtsort: Isfahan (Iran)

Geburtsdatum: 1963

Geschlecht: männlich

Leiter des Zentrums für strategische Studien der iranischen Strafverfolgungsbehörde, einer mit der iranischen Polizei verbundenen Einrichtung. Stellvertretender Leiter der iranischen Polizei bis Juni 2014. Als stellvertretender Leiter der iranischen Polizei seit 2008 war Radan dafür verantwortlich, dass Polizeikräfte Protestteilnehmer geschlagen, ermordet oder willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Derzeit Kommandeur des IRGC, verantwortlich für die Ausbildung irakischer „Anti-Terror“-Kräfte.

12.4.2011

▼M15

11.

RAJABZADEH Azizollah

Geschlecht: männlich

Seit 2014 Kommandeur des Hauptquartiers der städtischen Ordnungskräfte. Ehemaliger Leiter der Teheraner Organisation für Katastrophenschutz (2010-2013). Bis Januar 2010 war er Leiter der Teheraner Polizei und in dieser Eigenschaft verantwortlich für gewaltsame Angriffe der Polizei auf Protestteilnehmer und Studenten. Als Kommandeur der Strafverfolgungskräfte im Großraum Teheran war er der hochrangigste Beschuldigte im Fall der Übergriffe in der Haftanstalt Kahrizak im Dezember 2009.

12.4.2011

▼M13

12.

SAJEDI-NIA Hossein

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Kommandeur für Polizeieinsätze. Ehemaliger Leiter der Teheraner Polizei, ehemaliger stellvertretender Leiter der iranischen Polizei mit Zuständigkeit für Polizeieinsätze. Er ist für das Innenministerium für die Koordinierung von Repressionseinsätzen in der iranischen Hauptstadt zuständig.

12.4.2011

13.

TAEB Hossein

Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 1963

Geschlecht: männlich

Leiter des Geheimdienstes des IRGC seit Oktober 2009. Seine Zuständigkeiten wurden im Mai 2019 ausgeweitet, als das Büro des stellvertretenden Leiters für strategische Erkenntnisse und der Geheimdienst des IRGC zusammengelegt wurden. Kommandeur der Basij bis Oktober 2009. Die Streitkräfte unter seinem Kommando waren an Massenschlägereien, an der Ermordung, Inhaftierung und Folterung friedlicher Protestteilnehmer beteiligt.

12.4.2011

14.

SHARIATI Seyeed Hassan

Geschlecht: männlich

Berater und Mitglied des Obersten Gerichtshofs, Abteilung 28. Oberhaupt der Gerichtsbarkeit von Mashhad bis September 2014. Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden und unter Druck und Folter erpresste Aussagen verwertet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

12.4.2011

▼M15

15.

DORRI-NADJAFABADI Ghorban-Ali

Geburtsort: Najafabad (Iran)

Geburtsdatum: 3.12.1950

Geschlecht: männlich

Mitglied der Expertenversammlung und Vertreter des Obersten Führers in der Provinz Markazi (Zentrum) sowie Leiter des Obersten Verwaltungsgerichts. Generalstaatsanwalt des Iran bis September 2009, ferner ehemaliger Geheimdienstminister unter Präsident Khatami. Als Generalstaatsanwalt des Iran befahl und überwachte er nach den ersten Protesten nach den Wahlen Schauprozesse, bei denen den Angeklagten ihre Rechte sowie der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert wurden.

12.4.2011

▼M15 —————

▼M25

17.

SOLTANI Hodjatoleslam Seyed Mohammad

Geschlecht: männlich

Seit 2018 ist Hodjatoleslam Seyed Mohammad Soltani stellvertretender Staatsanwalt bei der Revolutionsstaatsanwaltschaft in Mashhad. Leiter der Organisation für islamische Propaganda in der Provinz Khorasan-Razavi. Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht von Mashhad (2013-2019). Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt. Er ist für die Verhängung schwerer Haftstrafen gegen Angehörige der Baha‘i-Minderheit aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen verantwortlich, die auf der Grundlage unfairer Gerichtsverfahren ohne ordnungsgemäßes Verfahren und außergerichtlicher Verfahren verhängt wurden.

12.4.2011

▼M13

18.

HEYDARIFAR Ali-Akbar

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht von Teheran. Er war an Gerichtsverfahren gegen Protestteilnehmer beteiligt. Er wurde von der Justiz zu den Übergriffen in Kahrizak verhört. Er wirkte 2009 an der Ausstellung von Befehlen zur Überstellung von Inhaftierten an die Haftanstalt Kahrizak mit. Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt.

12.4.2011

▼M25

19.

JAFARI-DOLATABADI Abbas

Geburtsort: Yazd (Iran)

Geburtsjahr: 1953

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Berater des Obersten Disziplinargerichts für Richter (29. April 2019 bis mindestens 2020). Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Teheran (August 2009 bis April 2019). Abbas Jafari-Dolatabadis Amt klagte eine große Zahl von Protestteilnehmern an, auch Personen, die an den Protesten am Ashura-Tag im Dezember 2009 teilnahmen. Er ordnete die Schließung des Büros von Karroubi im September 2009 und die Verhaftung verschiedener Reformpolitiker an; ferner verbot er im Juni 2010 zwei reformpolitische Parteien. Sein Amt klagte Protestteilnehmer der Muharebeh, der Feindschaft gegen Gott, an, die mit dem Tod bestraft wird; den Angeklagten, denen die Todesstrafe drohte, wurde ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren versagt. Sein Amt nahm ferner im Rahmen eines breit angelegten Vorgehens gegen die politische Opposition Reformer, Menschenrechtsaktivisten und Medienvertreter ins Visier und nahm Verhaftungen vor.

Im Oktober 2018 kündigte er in den Medien an, dass vier inhaftierte iranische Umweltaktivisten des Verderbens auf Erden angeklagt würden, ein Vorwurf, auf den die Todesstrafe steht.

12.4.2011

▼M16

20.

MOGHISSEH Mohammad (alias NASSERIAN)

Geschlecht: männlich

Seit November 2020 Richter am Obersten Gerichtshof. Ehemaliger Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 28. Gilt auch als verantwortlich für Verurteilungen von Mitgliedern der Gemeinschaft der Baha'i. Er war mit Fällen von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen befasst. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen soziale und politische Aktivisten und Journalisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer und soziale und politische Aktivisten.

12.4.2011

▼M25

21.

MOHSENI-EJEI Gholam-Hossein

Geburtsort: Ejiyeh (Iran)

Geburtsdatum: etwa 1956

Geschlecht: männlich

Seit Juli 2021 Oberster Richter. Mitglied des Schlichtungsrates. Generalstaatsanwalt des Iran von September 2009 bis 2014. Ehemaliger stellvertretender Leiter der Gerichtsbarkeit (2014 bis Juli 2021) und Sprecher der Justiz (2010-2019). Von 2005 bis 2009 Geheimdienstminister. In seiner Zeit als Geheimdienstminister während der Wahlen 2009 waren ihm unterstehende Angehörige des Geheimdienstes verantwortlich für die Inhaftierung, die Folter und die Erpressung falscher Geständnisse von Hunderten von Aktivisten, Journalisten, Dissidenten und Reformpolitikern. Außerdem wurden politische Akteure bei unerträglichen Verhören, bei denen es zu Folter, Misshandlung, Erpressung und Bedrohung von Familienangehörigen kam, zu falschen Geständnissen gezwungen. Während der Proteste 2022/2023 erklärte Gholam-Hossein Mohseni-Ejei, dass es keine Milde gegenüber Demonstranten geben werde.

12.4.2011

▼M16

22.

MORTAZAVI Said (alias MORTAZAVI Saeed)

Geburtsort: Meybod, Yazd (Iran)

Geburtsdatum: 1967

Geschlecht: männlich

Leiter des Sozialsystems von 2011 bis 2013. Generalstaatsanwalt von Teheran bis August 2009. Als Generalstaatsanwalt von Teheran stellte er eine Blankovollmacht für die Inhaftierung Hunderter Aktivisten, Journalisten und Studenten aus. Im Januar 2010 wurde in einer parlamentarischen Untersuchung festgestellt, dass er unmittelbar verantwortlich war für die Inhaftierung von drei Männern, die anschließend in der Haft verstarben. Er wurde nach einer Untersuchung seiner Rolle beim Tod der drei Männer, die nach den Wahlen auf seine Anordnung hin festgenommen worden waren, durch die iranische Justiz im August 2010 vom Amt suspendiert.

Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt. Er wurde am 19. August 2015 von einem iranischen Gericht von Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Folter und dem Tod von drei jungen Männern in der Haftanstalt Kahrizak im Jahr 2009 freigesprochen. 2017 zu einer Haftstrafe verurteilt und im September 2019 freigelassen. Im August 2021 erließ der Oberste Gerichtshof Irans ein Urteil zugunsten von Said Mortazavi, mit dem seine vorherige zweijährige Haftstrafe vollständig aufgehoben wurde.

12.4.2011

▼M13

23.

PIR-ABASSI Abbas

Geschlecht: männlich

Magistrat einer Strafgerichtskammer. Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht in Teheran, Abteilung 26. Er war für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsaktivisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer.

12.4.2011

24.

MORTAZAVI Amir

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Leiter der Abteilung für Soziales und Kriminalitätsprävention der Justizbehörde in der Provinz Khorasan-Razavi. Stellvertretender Staatsanwalt von Mashhad bis mindestens 2015. Verfahren unter seiner Anklage wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

12.4.2011

▼M25

25.

SALAVATI Abdolghassem

Geschlecht: männlich

Seit 2019 Richter am Sondergericht für Finanzstraftaten, Abteilung 4. Ehemaliger Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 15. Untersuchungsrichter am Teheraner Tribunal. Er ist für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig und war der vorsitzende Richter der Schauprozesse im Sommer 2009; er verurteilte zwei Monarchisten im Rahmen dieser Schauprozesse zum Tode. Er verurteilte mehr als hundert politische Gefangene, Menschenrechtsaktivisten und Demonstranten zu langen Gefängnisstrafen.

2018 ergaben Berichte, dass er nach wie vor ähnliche Urteile ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

Während der Proteste im Jahr 2022 verurteilte Abdolghassem Salavati viele Demonstranten zum Tode, darunter Mohammad Beroghani und Saman Seydi.

12.4.2011

▼M13

26.

Sharifi Malek Adjar (alias: SHARIFI Malek Ajdar)

Geschlecht: männlich

Richter am Obersten Gerichtshof, Leiter der 43. Sektion. Ehemaliger Leiter der Justiz in Ostaserbaidschan. Er war zuständig für das Gerichtsverfahren gegen Sakineh Mohammadi-Ashtiani.

12.4.2011

▼M16 —————

▼M16

28.

YASAGHI Ali-Akbar

Geschlecht: männlich

Richter am Obersten Gerichtshof, Leiter der 13. Sektion. Vorstandsvorsitzender der Setad-e-Dieh-Stiftung. Oberster Richter am Revolutionsgericht von Mashhad (2001-2011). Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden (bis zu 550 vom Sommer 2009 bis zum Sommer 2011), wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

12.4.2011

▼M13

29.

BOZORGNIA Mostafa

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung 350 des Evin-Gefängnisses. Bei mehreren Gelegenheiten wandte er unverhältnismäßige Gewalt gegen Gefangene an.

12.4.2011

▼M16

30.

ESMAILI Gholam-Hossein (alias ESMAILI Gholam Hossein)

Geschlecht: männlich

Seit August 2021 Stabschef des iranischen Präsidenten Raisi. Sprecher der Justiz von April 2019 bis Juli 2021. Ehemaliger Leiter der Gerichtsbarkeit von Teheran. Ehemaliger Leiter der Gefängnisorganisation des Iran. In dieser Eigenschaft wirkte er an der massenhaften Inhaftierung von politischen Protestierern und der Vertuschung von Übergriffen im Gefängnissystem mit.

12.4.2011

▼M13

31.

SEDAQAT (alias Sedaghat) Farajollah

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Sekretär der Allgemeinen Gefängnisverwaltung in Teheran. Leiter des Evin-Gefängnisses, Teheran, bis Oktober 2010; in dieser Zeit kam es zu Folterungen. Er war Aufseher und bedrohte vielfach Gefangene und übte Druck auf sie aus.

12.4.2011

32.

ZANJIREI Mohammad-Ali

Geschlecht: männlich

Als leitender Berater des Leiters und stellvertretender Leiter der Gefängnisorganisation des Iran war er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen an Gefangenen. Er verwaltete ein System, in dem es zu Misshandlungen, Folter und unmenschlicher/erniedrigender Behandlung von Gefangenen kam und Gefangene unter erbärmlichen Bedingungen untergebracht waren.

12.4.2011

▼M16

33.

ABBASZADEH-MESHKINI Mahmoud

Geschlecht: männlich

Parlamentsmitglied (seit Februar 2020) und Sprecher des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und auswärtige Angelegenheiten. Ehemaliger Berater des iranischen Hohen Rates für Menschenrechte (bis 2019). Ehemaliger Sekretär des Hohen Rates für Menschenrechte. Ehemaliger Gouverneur der Provinz Ilam. Ehemaliger Politischer Direktor im Innenministerium. Als Leiter des Ausschusses nach Artikel 10 des Gesetzes über die Aktivitäten der politischen Parteien und Gruppierungen war er für die Genehmigung von Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen und für die Registrierung von politischen Parteien zuständig.

Im Jahr 2010 verbot er zeitweilig die Aktivitäten von zwei reformpolitischen Parteien, die mit Moussavi in Verbindung stehen — der Islamisch-Iranischen Beteiligungsfront und der Organisation der Mudschahedin der Islamischen Revolution. Ab 2009 hat er durchweg alle nicht von Regierungsstellen organisierten Zusammenkünfte verboten und damit das verfassungsmäßige Recht auf Protest verweigert; in der Folge wurden in Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit zahlreiche friedliche Demonstranten verhaftet.

Im Jahr 2009 hat er ferner der Opposition die Genehmigung einer Trauerfeier für die bei den Protesten gegen die Präsidentschaftswahlen getöteten Menschen verweigert.

10.10.2011

▼M15

34.

AKBARSHAHI Ali-Reza

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Generaldirektor der zentralen Drogenkontrollstelle (Drug Control Headquarters, alias Anti-Narcotics Headquarters — zentrale Drogenbekämpfungsstelle) des Iran. Ehemaliger Befehlshaber der Teheraner Polizei. Die unter seiner Führung stehenden Polizeikräfte waren verantwortlich für die Anwendung von außergerichtlicher Gewalt gegen Verdächtige bei der Festnahme und während der Untersuchungshaft. Die Teheraner Polizei war ferner an den Razzien in Teheraner Studentenwohnheimen im Juni 2009 beteiligt, bei denen nach Angaben eines Ausschusses des iranischen Parlaments (Madschles) mehr als 100 Studenten von der Polizei und den Basij-Milizen verletzt worden waren. Bis 2018 Leiter der Bahnpolizei.

10.10.2011

▼M16

35.

AKHARIAN Hassan

Geschlecht: männlich

Leiter von Trakt 5 und seit 2015 zuständig für Einzelhaft in dem in der EU-Liste geführten Rajaee Shahr-Gefängnis; Ehemaliger Aufseher von Trakt 1 des Rajaee Shahr-Gefängnisses in Karadj (bis Juli 2010). Mehrere ehemalige Häftlinge haben angegeben, dass er Folter verwendet hat und dass er befohlen hat, Häftlingen keine medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Aus der Niederschrift eines Mannes, der Berichten zufolge im Rajaee Shahr-Gefängnis inhaftiert war, geht hervor, dass er mit vollem Wissen Akharians von allen Wächtern schwer geschlagen wurde. Es ist auch bekannt, dass unter der Leitung Akharians mindestens ein Häftling – Mohsen Beikvand – misshandelt wurde und zu Tode kam. Beikvand starb im September 2010. Andere Gefangene behaupten glaubhaft, dass er auf Anweisung von Hassan Akharian getötet wurde.

10.10.2011

36.

AVAEE Seyyed Ali-Reza (alias AVAEE Seyyed Alireza, AVAIE Alireza)

Geburtsort: Dezful (Iran)

Geburtsdatum: 20.5.1956

Geschlecht: männlich

Bis 25. August 2021 Justizminister. Ehemaliger Direktor des Büros für Sonderermittlungen. Bis Juli 2016 stellvertretender Innenminister und Leiter des öffentlichen Registers. Seit April 2014 Berater am Disziplinargericht für Richter. Ehemaliger Präsident der Gerichtsbarkeit in Teheran. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Verhaftungen, die Verweigerung von Gefangenenrechten und zahlreiche Hinrichtungen.

10.10.2011

▼M13

37.

BANESHI Jaber

Geschlecht: männlich

Seit November 2011 Leiter der Abteilung 22 des Berufungsgerichts von Shiraz. Staatsanwalt von Shiraz bis Oktober 2011. Er war Staatsanwalt zur Zeit des Bombenanschlags in Shiraz 2008, der von dem Regime genutzt wurde, um andere, nicht damit im Verbindung stehende Personen zum Tode zu verurteilen. Er hat Todesurteile und andere schwere Strafen gegen Minderheiten verhängt und so unter anderem gegen die Menschenrechte dieser Minderheiten, nämlich gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren und gegen die Freiheit von willkürlicher Inhaftierung, verstoßen.

10.10.2011

▼M16 —————

▼M15

39.

GANJI Mostafa Barzegar

Geschlecht: männlich

Seit Juni 2020 Generaldirektor der Direktion Überwachung durch Inspektion und Bewertung der Leistung der Gerichte. Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Qom (2008-2017) und ehemaliger Leiter der für Gefängnisse zuständigen Generaldirektion. Er war für die willkürliche Verhaftung und Misshandlung Dutzender Straftäter in Qom verantwortlich. Er war daher an der schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren beteiligt und hat damit zur übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe und zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen in den Jahren 2009/2010 beigetragen.

10.10.2011

40.

HABIBI Mohammad Reza

Geschlecht: männlich

Oberster Richter von Isfahan. Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Isfahan. Ehemaliger Leiter des Büros des Justizministeriums in Yazd. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt von Isfahan. Beteiligt an Gerichtsverfahren, bei denen den Angeklagten das Recht auf ein faires Verfahren verweigert wurde, wie im Fall von Abdollah Fathi, der im Mai 2011 hingerichtet wurde, nachdem sein Anspruch auf rechtliches Gehör missachtet und seine psychischen Gesundheitsprobleme im Rahmen seines Verfahrens im März 2010 von Habibi nicht berücksichtigt worden waren. Er war daher an der schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren beteiligt und hat 2011 zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen beigetragen.

10.10.2011

▼M16 —————

▼M7 —————

▼M25

43.

JAVANI Yadollah

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: iranisch

Dienstgrad: Brigadegeneral

Stellvertretender IRGC-Befehlshaber für politische Angelegenheiten. Er hat durch seine öffentlichen Erklärungen, in denen er die Verhaftung und Bestrafung von Protestteilnehmern und Andersdenkenden guthieß, zahlreiche Versuche unternommen, die Rede- und Diskursfreiheit zu unterdrücken. Er hat als einer der ersten hochrangigen Beamten 2009 die Verhaftung von Moussavi, Karroubi und Khatami gefordert. Er hat den Einsatz von Methoden unterstützt, mit denen gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen wird, einschließlich öffentlicher Geständnisse, und hat den Inhalt von Verhören vor dem Beginn von Verfahren veröffentlicht. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass er die Anwendung von Gewalt gegenüber Protestteilnehmern stillschweigend gebilligt hat, und da er festes Mitglied des IRGC ist, hatte er sehr wahrscheinlich Kenntnis davon, dass harte Vernehmungspraktiken angewandt wurden, um Geständnisse zu erzwingen.

10.10.2011

▼M15

44.

JAZAYERI Massoud

Geschlecht: männlich

Titel: Brigadegeneral

Seit April 2018 Kulturberater des gemeinsamen Stabschefs der iranischen Streitkräfte. Im gemeinsamen Militärstab der iranischen Streitkräfte war Brigadegeneral Massoud Jazayeri stellvertretender Stabschef für Kultur- und Medienangelegenheiten (alias Hauptquartier für Verteidigungswerbung). In dieser Eigenschaft war er aktiv an der Niederschlagung der Proteste von 2009 beteiligt. Er drohte in einem Interview mit der Zeitung „Kayhan“, dass viele Protestierende innerhalb und außerhalb des Iran identifiziert worden seien und man zu gegebener Zeit gegen sie vorgehen werde.

Er hat offen zur Unterdrückung der Vertretungen ausländischer Massenmedien und der iranischen Opposition aufgerufen. 2010 hat er die Regierung ersucht, strengere Gesetze gegen Iraner zu erlassen, die mit ausländischen Medienquellen zusammenarbeiten.

10.10.2011

45.

JOKAR Mohammad Saleh

Geburtsort: Yazd (Iran)

Geburtsdatum: 1957

Geschlecht: männlich

Mitglied des Parlaments der Provinz Yazd. Ehemaliger Beauftragter für parlamentarische Angelegenheiten der Revolutionsgarden. Von 2011 bis 2016 stellvertretender Parlamentsabgeordneter für die Provinz Yazd und Mitglied des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und Außenpolitik. Ehemaliger Befehlshaber Studentischer Basij -Milizen. In dieser Eigenschaft hat er aktiv bei der Unterdrückung von Protesten und bei der Indoktrinierung von Kindern und jungen Menschen mitgewirkt, um die Redefreiheit und abweichende Meinungen noch weiter einzuschränken. Als Mitglied des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und Außenpolitik hat er sich öffentlich dafür eingesetzt, gegen die Regierung gerichtete Aktivitäten zu unterdrücken.

10.10.2011

▼M16

46.

KAMALIAN Behrouz (alias Hackers Brain, Behrooz_Ice)

Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 1983

Geschlecht: männlich

Leiter der mit dem iranischen Regime verbundenen Hackergruppe „Ashiyaneh“. Die von Behrouz Kamalian gegründete „Ashiyaneh“ Digital Security ist für intensive Internetangriffe auf Mitglieder der inländischen Oppositions- und Reformbewegung und ausländische Einrichtungen verantwortlich. Das Regime konnte sich bei der Niederschlagung der Opposition, bei der es im Jahr 2009 zu zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen kam, auf die Arbeit von Kamlians „Ashiyaneh“-Organisation stützen. Sowohl Kamalian als auch die Cybergruppe „Ashiyaneh“ haben ihre Tätigkeiten mindestens bis Dezember 2021 fortgesetzt.

10.10.2011

47.

KHALILOLLAHI Moussa (alias KHALILOLLAHI Mousa, ELAHI Mousa Khalil)

Geburtsort: Tabriz (Iran)

Geburtsdatum: 1963

Geschlecht: männlich

Oberster Richter der Provinz Ost-Aserbaidschan. Ehemaliger Staatsanwalt von Tabriz von 2010 bis 2019. Er war am Fall Sakineh Mohammadi-Ashtiani und an schweren Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren beteiligt.

10.10.2011

▼M15

48.

MAHSOULI Sadeq (alias MAHSULI, Sadeq)

Geburtsort: Oroumieh (Iran)

Geburtsdatum: 1959/1960

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Generalsekretär der Paydari-Front (Front für islamische Stabilität). Ehemaliger Berater des ehemaligen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad, ehemaliges Mitglied des Schlichtungsrats und ehemaliger Stellvertretender Leiter der „Front der Beharrlichkeit“. Minister für Wohlfahrt und soziale Sicherheit zwischen 2009 und 2011. Innenminister bis August 2009. Als Innenminister hatte Mahsouli die Anordnungsbefugnis über alle Polizeikräfte, Sicherheitsbeamten des Innenministeriums und Zivilbeamten. Die Einsatzkräfte unter seiner Leitung waren verantwortlich für die Angriffe auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität vom 14. Juni 2009 und die Folterung von Studenten im Kellergeschoss des Ministeriums (das berüchtigte Kellergeschoss 4). Andere Protestteilnehmer waren in der Untersuchungshaftanstalt Kahrizak, die von der Polizei unter Mahsoulis Kontrolle betrieben wurde, schwer misshandelt worden.

10.10.2011

▼M13

49.

MALEKI Mojtaba

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Leiter des Justizministeriums in der Provinz Khorasan-Razavi. Ehemaliger Staatsanwalt von Kermanshah. Er spielte eine Rolle bei der hohen Zahl der Todesurteile im Iran, einschließlich der Strafverfolgung im Fall von sieben wegen Drogenhandels verurteilten Gefangenen, die noch am selben Tag, d. h. am 3. Januar 2010, im Zentralgefängnis von Kermanshah gehängt wurden.

10.10.2011

50.

OMIDI Mehrdad (alias Reza; OMIDI Reza)

Geschlecht: männlich

Leiter der Sektion VI der Polizei, Ermittlungsabteilung. Ehemaliger Leiter der Geheimdienste bei der iranischen Polizei. Ehemaliger Leiter der Abteilung für Computerkriminalität der iranischen Polizei. Er war verantwortlich für Tausende von Untersuchungen und Anklagen gegen Mitglieder der Reformbewegung und der politischen Opposition, die das Internet benutzen. Er war damit verantwortlich für die Anordnung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Unterdrückung von Personen, die während und nach der „Grünen Bewegung“ 2009 für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten sind.

10.10.2011

51.

SALARKIA Mahmoud

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Direktor des Teheraner Fußballvereins „Persepolis“.

Ehemaliger Leiter des Ausschusses für Benzin und Verkehr der Stadt Teheran. Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran, zuständig für Gefängnisangelegenheiten während der Niederschlagung der Proteste von 2009. Als Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran für Gefängnisangelegenheiten war er für viele der Haftbefehle gegen unschuldige, friedlich Protestierende und Aktivisten unmittelbar verantwortlich. Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsverteidigern zeigen, dass auf seine Weisung praktisch alle Festgenommenen ohne Zugang zu ihren Anwälten und Familien und ohne Anklage über unterschiedliche Zeiträume in Isolationshaft gehalten wurden, und zwar oft unter Bedingungen, die einem Verschwindenlassen gleichkommen. Ihre Familien wurden häufig nicht von der Festnahme unterrichtet. Er arbeitet derzeit als Rechtsanwalt.

10.10.2011

52.

KHODAEI SOURI Hojatollah

Geburtsort: Selseleh (Iran)

Geburtsdatum: 1964

Geschlecht: männlich

Mitglied des Komitees für nationale Sicherheit und Außenpolitik. Parlamentsabgeordneter für die Provinz Lorestan. Mitglied des Parlamentsausschusses für Außen- und Sicherheitspolitik. Leiter des Evin-Gefängnisses bis 2012. Unter seiner Leitung gehörte Folter im Evin-Gefängnis zur gängigen Praxis. In der Abteilung 209 waren zahlreiche Aktivisten wegen ihrer gegen die damalige Regierung gerichteten friedfertigen Aktivitäten inhaftiert.

10.10.2011

▼M16

53.

TALA Hossein (alias TALA Hosseyn)

Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 1969

Geschlecht: männlich

Bis 2020 Bürgermeister von Eslamshahr. Ehemaliges Mitglied des iranischen Parlaments. Ehemaliger Generalgouverneur (Farmandar) der Provinz Teheran bis September 2010, zuständig für Polizeieinsätze und somit für die Unterdrückung von Demonstrationen. Im Dezember 2010 wurde er für seine Rolle bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen ausgezeichnet.

10.10.2011

▼M15

54.

TAMADDON Morteza (alias: TAMADON Morteza)

Geburtsort: Shahr Kord-Isfahan (Iran)

Geburtsdatum: 1959

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter des Sicherheitsrates der Provinz Teheran. Ehemaliger IRGC-Generalgouverneur der Provinz Teheran. Als Gouverneur und Leiter des Sicherheitsrats der Provinz Teheran trug er die Gesamtverantwortung für alle repressiven Maßnahmen des IRGC in der Provinz Teheran, einschließlich der seit Juni 2009 laufenden Niederschlagung der politischen Proteste. Derzeit Mitglied des Vorstands der Technischen Universität Khajeh Nasireddin Tusi.

10.10.2011

▼M16

55.

ZEBHI Hossein

Geschlecht: männlich

Erster stellvertretender Berater der Justiz und Richter am Obersten Gerichtshof (Leiter der Abteilung 41 des Obersten Gerichtshofs, die insbesondere für Staatsgefährdung und Drogen zuständig ist). Stellvertreter des iranischen Generalstaatsanwalts (2007-2015). In dieser Eigenschaft war er für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen 2009 zuständig, bei deren Durchführung gegen die Menschenrechte verstoßen wurde. In dieser Eigenschaft hat er außerdem übermäßige Strafen für Drogendelikte stillschweigend gebilligt.

10.10.2011

56.

BAHRAMI Mohammad- Kazem

Geschlecht: männlich

Bis April 2021 Leiter des Verwaltungsgerichtshofs. Als Leiter des juristischen Dienstes der Streitkräfte war er 2009 mitverantwortlich für die Repressionen gegen friedliche Demonstranten.

10.10.2011

▼M25

57.

HAJMOHAM-MADI Aziz (alias Aziz Hajmohammadi, Noorollah Azizmohammadi)

Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsjahr: 1948

Geschlecht: männlich

Richter der Abteilung 71 des Strafgerichtshofs der Provinz Teheran. Er war seit 1971 für die Justiz tätig und an mehreren Prozessen gegen Demonstranten beteiligt, insbesondere denjenigen gegen Abdol-Reza Ghanbari, einen im Januar 2010 verhafteten Lehrer, der wegen seiner politischen Aktivitäten zum Tode verurteilt wurde.

10.10.2011

58.

BAGHERI Mohammad-Bagher

Geschlecht: männlich

Im Jahr 2019 wurde Mohammad-Bagher Bagheri zum stellvertretenden Leiter der Justiz für internationale Angelegenheiten und zum Sekretär des Menschenrechtspersonals ernannt, der Mohammad Javad Larijani in dieser Funktion aufgrund eines Erlasses von Ebrahim Raisi ersetzte. Von Dezember 2015 bis 2019 war er Richter am Obersten Gericht. Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Justizverwaltung der Provinz Süd-Khorasan mit Zuständigkeit für Verbrechensverhütung. Zusätzlich zu den von ihm im Juni 2011 anerkannten 140 Hinrichtungen, die im Zeitraum von März 2010 bis März 2011 stattfanden, sollen im Geheimen im gleichen Zeitraum etwa hundert weitere Hinrichtungen in der Provinz Süd-Khorasan vorgenommen worden sein, ohne dass die Angehörigen und die Anwälte davon in Kenntnis gesetzt wurden. Er war daher mitschuldig an einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und hat zu einer hohen Zahl von Todesurteilen beigetragen.

10.10.2011

▼M13

59.

BAKHTIARI Seyyed Morteza

Geburtsort: Mashhad (Iran)

Geburtsdatum: 1952

Geschlecht: männlich

Präsident der Imam Khomeini Relief Foundation (seit Juli 2019). Ehemaliger stellvertretender Wächter des Imam-Reza-Schreins. Ehemaliger Beamter am Religionssondergericht („Special Clerical Tribunal“). Ehemaliger Justizminister (2009-2013). Während seiner Amtszeit als Justizminister fielen die Haftbedingungen im Iran deutlich hinter die allgemein anerkannten internationalen Standards zurück; ferner war die Misshandlung von Gefangenen gängige Praxis. Des Weiteren spielte er eine Schlüsselrolle bei Drohungen und Schikanen gegen die iranische Diaspora, da er die Einrichtung eines Sondergerichtshofs mit spezieller Zuständigkeit für im Ausland lebende Iraner ankündigte. Ferner kam es unter seiner Leitung zu einem starken Anstieg der Zahl von Hinrichtungen im Iran, darunter auch von der Regierung nicht bekannt gegebene geheime Hinrichtungen und Hinrichtungen wegen Drogendelikten.

10.10.2011

▼M25

60.

HOSSEINI Dr. Seyyed Mohammad (alias HOSSEYNI Dr. Seyyed Mohammad; Seyed, Sayyed und Sayyid)

دکتر سيد محمد حسيني

Geburtsort: Rafsanjan, Kerman (Iran)

Geburtsdatum: 23.7.1961

Geschlecht: männlich

Seit August 2021 Vizepräsident für parlamentarische Angelegenheiten unter Präsident Raisi. Ehemaliger Berater des Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad und Sprecher der YEKTA, einer politischen Hardliner-Gruppierung. Minister für Kultur und islamische Führung (2009-2013). Ehemaliger Stellvertretender Direktor von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) Ehemaliger Berater des Direktors der Organisation für islamische Kultur und Beziehungen (ICRO). Als ehemaliges Mitglied des IRGC war er an der Repression gegen Journalisten beteiligt.

10.10.2011

▼M13

61.

MOSLEHI Heydar (alias MOSLEHI Heidar; MOSLEHI Haidar)

Geburtsort: Isfahan (Iran)

Geburtsdatum: 1956

Geschlecht: männlich

Vertreter des ideologisch-politischen Büros des Oberbefehlshabers der iranischen Streitkräfte (seit 2018). Ehemaliger Berater für höchstrichterliche Rechtsprechung beim IRGC. Leiter der Organisation für Veröffentlichungen über die Rolle des Klerus im Krieg. Ehemaliger Geheimdienstminister (2009-2013). Unter seiner Führung hat das Geheimdienstministerium die Praxis ausgedehnter willkürlicher Verhaftungen und der willkürlichen Verfolgung von Protestteilnehmern und Dissidenten fortgesetzt. Das Geheimdienstministerium leitet die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses, in der zahlreiche Aktivisten wegen ihrer gegen die aktuelle Regierung gerichteten friedfertigen Aktivitäten inhaftiert waren. Vernehmungsbeamte vom Geheimdienstministerium haben in der Abteilung 209 inhaftierte Gefangene körperlicher und seelischer Gewalt und sexuellem Missbrauch unterzogen.

10.10.2011

▼M16

62.

ZARGHAMI Ezzatollah

Geburtsort: Dezful (Iran)

Geburtsdatum: 22.7.1959

Geschlecht: männlich

Seit 25. August 2021 Minister für Kultur, Handwerk und Tourismus. Seit 2014 Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates und des Kulturrevolutionsrates. Ehemaliger Leiter von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB), der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (bis November 2014). Während seiner Amtszeit bei IRIB war er für sämtliche programmgestalterischen Entscheidungen verantwortlich. IRIB hat im August 2009 und Dezember 2011 erzwungene Geständnisse von Gefangenen und eine Reihe von Schauprozessen übertragen. Das stellt einen klaren Verstoß gegen die völkerrechtlichen Bestimmungen über ein faires Verfahren und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren dar.

23.3.2012

▼M15

63.

TAGHIPOUR Reza

Geburtsort: Maragheh (Iran)

Geburtsdatum: 1957

Geschlecht: männlich

Mitglied des 11. iranischen Parlaments (Wahlkreis Teheran). Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates. Ehemaliges Mitglied des Stadtrats von Teheran. Ehemaliger Minister für Information und Kommunikation (2009-2012).

Als Informationsminister war er einer der höchsten Beamten im Bereich der Zensur und der Kontrolle des Internets sowie aller Arten von Kommunikation (insbesondere Mobiltelefone). Bei der Vernehmung von politischen Gefangenen verwenden die Vernehmungsbeamten deren persönliche Daten, E-Mails und Kommunikation. Seit der Präsidentschaftswahl von 2009 und während der Straßeproteste waren wiederholt Mobilfunknetze für Sprachverkehr und Textmitteilungen unterbrochen, Satellitenfernsehkanäle gestört und das Internet an verschiedenen Orten abgeschaltet oder zumindest verlangsamt.

23.3.2012

▼M16

64.

KAZEMI Toraj

Geschlecht: männlich

Bis Juni 2020 Leiter der für den Großraum Teheran zuständigen Abteilung der von der EU gelisteten Cyberpolizei. In dieser Eigenschaft hat er eine Kampagne zur Anwerbung von Hackern für die Regierung angekündigt, um die Informationen im Internet besser kontrollieren und „schädliche“ Websites stören zu können.

23.3.2012

65.

LARIJANI Sadeq

Geburtsort: Najaf (Irak)

Geburtsdatum: 1960 oder August 1961

Geschlecht: männlich

Seit 29. Dezember 2018 Leiter des Schlichtungsrates. Ehemaliges Mitglied des Wächterrates (bis September 2021). Ehemaliger Leiter der Gerichtsbarkeit (2009-2019). Der Leiter der Gerichtsbarkeit muss jeder Bestrafung für qisas (Vergeltungsdelikte), hodoud (Verbrechen gegen Gott) und ta’zirat (Verbrechen gegen den Staat) zustimmen und diese anordnen. Dazu gehören Urteile, mit denen die Todesstrafe, Auspeitschungen oder Amputationen verhängt werden. Dabei hat er unter Verstoß gegen die völkerrechtlichen Normen zahlreiche Todesurteile persönlich angeordnet, u. a. durch Steinigung, Hinrichtungen durch den Strang, Hinrichtung von Jugendlichen sowie öffentliche Hinrichtungen, bei denen z. B. Gefangene vor Tausenden von Schaulustigen an Brücken erhängt wurden. Daher hat zu einer großen Zahl von Hinrichtungen beigetragen. Er hat außerdem körperlichen Strafen wie Amputationen und Verätzung der Augen von Verurteilten mit Säure stattgegeben. Seit Sadeq Larijani im Amt ist, haben willkürliche Festnahmen von politischen Dissidenten, Menschenrechtsverteidigern und Angehörigen von Minderheiten deutlich zugenommen. Sadeq Larijani trägt ferner die Verantwortung für systematische Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren im iranischen Justizwesen.

23.3.2012

▼M25

66.

MIRHEJAZI Ali Ashgar

Geburtsdatum: 8.9.1946

Geburtsort: Isfahan

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nachrichtendienstlicher Berater des Obersten Führers. Als Mitglied des inneren Kreises des Obersten Führers war er mitverantwortlich für die Planung der seit 2009 durchgeführten Unterdrückung von Protesten, und er stand in Verbindung mit den für die Unterdrückung der Proteste verantwortlichen Personen.

Außerdem war er für die Planung der Unterdrückung öffentlicher Unruhen im Dezember 2017/2018 und November 2019 verantwortlich.

23.3.2012

▼M15

67.

SAEEDI Ali

Geschlecht: männlich

Leiter des Büros für politische Ideologie des Obersten Führers. Ehemaliger Vertreter des Obersten Führers bei den Pasdaran (1995-2020) — nach einer umfassenden Militär-Karriere, insbesondere im Geheimdienst der Pasdaran. In dieser offiziellen Funktion war er das unerlässliche Bindeglied für die Weitergabe von Befehlen des Amts des Obersten Führers an den Unterdrückungsapparat der Pasdaran.

23.3.2012

▼M13

68.

RAMIN Mohammad-Ali

Geburtsort: Dezful (Iran)

Geburtsdatum: 1954

Geschlecht: männlich

Generalsekretär der World Holocaust Foundation, die 2006 auf der Internationalen Konferenz zur Revision der globalen Wahrnehmung des Holocaust gegründet wurde und für deren Organisation im Namen der iranischen Regierung Ramin verantwortlich war. Als Vizeminister mit Zuständigkeit für die Presse bis Dezember 2013 hauptverantwortlich für die Zensur; er war unmittelbar verantwortlich für die Schließung zahlreicher reformorientierter Presseorgane (Etemad, Etemad-e Melli, Shargh usw.), für die Schließung der unabhängigen Pressegewerkschaft und für die Einschüchterung oder Inhaftierung von Journalisten.

23.3.2012

▼M25

69.

MORTAZAVI Seyyed Solat

Geburtsort: Farsan, Tchar Mahal-o-Bakhtiari (Süden) (Iran)

Geburtsjahr: 1967

Geschlecht: männlich

Seit dem 19. Oktober 2022 (amtierender) Minister für Genossenschaften, Arbeit und soziale Wohlfahrt. Von September 2021 bis Oktober 2022 Vizepräsident für Verwaltungsangelegenheiten Irans und Leiter des Präsidialamtes. Vom 16. September 2019 bis September 2021 Leiter der Immobilienabteilung der Mostazafan Foundation, die direkt vom Obersten Führer Khamenei geleitet wurde. Bis November 2019 Direktor der Teheran-Zweigstelle der Astan-Qods-Razavi-Stiftung. Ehemaliger Bürgermeister von Mashhad, der zweitgrößten Stadt des Iran, in der regelmäßig öffentliche Hinrichtungen stattfinden. Ehemaliger stellvertretender Innenminister, zuständig für politische Angelegenheiten, ernannt 2009. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für die Anordnung von Repressionen gegen Personen, die für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten waren. Später zum Leiter der iranischen Wahlkommission für die Parlamentswahlen 2012 und die Präsidentschaftswahlen 2013 ernannt.

23.3.2012

▼M7 —————

▼M8 —————

▼M7 —————

▼M15

73.

FARHADI Ali

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Leiter der Aufsichtsbehörde für Rechtsfragen und öffentliche Kontrolle des Justizministeriums in Teheran. Ehemaliger Staatsanwalt von Karaj. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Durchführung von Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Während seiner Amtszeit als Staatsanwalt kam es im Bezirk Karaj zu einer großen Zahl von Hinrichtungen.

23.3.2012

▼M16

74.

REZVANMA-NESH Ali

Geschlecht: männlich

Von 2010 bis 2016 stellvertretender Staatsanwalt in der Provinz Karaj, Region Alborz. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, z. B. Beteiligung an der Hinrichtung eines Jugendlichen.

23.3.2012

▼M13

75.

RAMEZANI Gholamhossein

Geschlecht: männlich

Seit 2011 Chef des Geheimdienstes des Verteidigungsministeriums; von November 2009 bis März 2011 Geheimdienstkommandeur der Pasdaran; von März 2008 bis November 2009 stellvertretender Geheimdienstkommandeur der Pasdaran; von April 2006 bis März 2008: Schutz- und Geheimdienstleiter der Pasdaran. Beteiligt an der Unterdrückung der Freiheit der Meinungsäußerung, auch durch seine Verbindung zu den Personen, die 2004 für die Festnahme von Bloggern bzw. Journalisten verantwortlich waren; spielte ferner im Jahr 2009 Berichten zufolge eine Rolle bei der Unterdrückung der Proteste nach den Wahlen.

23.3.2012

76.

SADEGHI Mohamed

Geschlecht: männlich

Oberst und stellvertretender Leiter des technischen und cybertechnischen Geheimdienstes des IRGC und verantwortlich für das Analysezentrum und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität innerhalb der Pasdaran. Verantwortlich für die Festnahme und Folter von Bloggern und Journalisten.

23.3.2012

▼M25

77.

JAFARI Reza

Geburtsjahr: 1967

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Berater am Disziplinargericht für Richter (2012-2022). Mitglied des Ausschusses für die Ermittlung krimineller Internetinhalte, eines für die Zensur von Websites und sozialen Medien verantwortlichen Gremiums. Ehemaliger Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität zwischen 2007 und 2012. Er war verantwortlich für die Unterdrückung der Freiheit der Meinungsäußerung, auch durch Festnahme, Inhaftierung und Verfolgung von Bloggern und Journalisten. Unter dem Verdacht der Cyberkriminalität festgenommene Personen wurden misshandelt und einem unfairen Gerichtsverfahren unterworfen.

23.3.2012

▼M13

78.

RESHTE-AHMADI Bahram

Geschlecht: männlich

Richter an einem ordentlichen Gericht im Norden Teherans. Ehemaliger Dienstleiter der Staatsanwaltschaft in Teheran. Stellvertretender Leiter des Amts für Gefängnisangelegenheiten der Provinz Teheran. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt in Teheran (bis 2013). Leitete die Staatsanwaltschaft von Evin. Er war verantwortlich für die Versagung von Rechten, einschließlich Besuchsrechten und anderer Rechte von Gefangenen, gegenüber Menschenrechtsverteidigern und politischen Gefangenen.

23.3.2012

▼M16

79.

RASHIDI AGHDAM Ali Ashraf

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Direktor für Gesundheit, Umerziehung und Bildung der Gefängnisse von Teheran. Ehemaliger Leiter des Evin-Gefängnisses (2012-2015). Während seiner Amtszeit haben sich die Haftbedingungen verschlechtert, und es wurde über verstärkte Misshandlungen von Häftlingen berichtet. Im Oktober 2012 sind neun weibliche Häftlinge in Hungerstreik getreten, um gegen die Verletzung ihrer Rechte und gegen Gewalttätigkeiten von Gefängniswärtern zu protestieren.

12.3.2013

80.

KIASATI Morteza

Geschlecht: männlich

Richter der Abteilung 54 des Revolutionsgerichts von Teheran und Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 4; hat die Todesstrafe gegen vier arabische politische Häftlinge, Taha Heidarian, Abbas Heidarian, Abd al-Rahman Heidarian (drei Brüder) und Ali Sharifi, verhängt. Die Personen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren festgenommen, gefoltert und gehängt. Auf diese Fälle und das fehlende ordnungsgemäße Verfahren wurde in einem Bericht des VN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation im Iran vom 13. September 2012 und im Bericht des VN-Generalsekretärs über Iran vom 22. August 2012 hingewiesen.

12.3.2013

▼M25

81.

MOUSSAVI Seyed Mohammad Bagher (alias MOUSAVI Sayed Mohammed Baqir)

محمدباقر موسوﻯ

Geschlecht: männlich

Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 2 (2011-2015); hat die Todesstrafe gegen zahlreiche Menschen verhängt, darunter am 17. März 2012 gegen fünf Araber aus Ahwaz, Mohammad Ali Amouri, Hashem Sha'bani Amouri, Hadi Rashedi, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka, wegen Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit und „Feindschaft gegen Gott“. Die Urteile sind am 9. Januar 2013 durch den Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt worden. Die fünf Personen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren über ein Jahr lang ohne Anklage inhaftiert, gefoltert und verurteilt. Hadi Rashedi und Hashem Sha'bani Amouri wurden 2014 hingerichtet.

12.3.2013

▼M25 —————

▼M25

83.

JAFARI, Asadollah

Geschlecht: männlich

Derzeit Generalstaatsanwalt von Isfahan. In dieser Position hat er das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten angeordnet, die im November 2021 auf die Straße gingen, um gegen Wasserknappheit zu protestieren. Einigen Berichten zufolge hat Asadollah Jafari die Einrichtung einer besonderen Stelle für Ermittlungen gegen die festgenommenen Demonstranten angekündigt.

Von 2017 bis 2021 war er Generalstaatsanwalt in der Provinz Nord-Khorasan.

Als ehemaliger Staatsanwalt der Provinz Mazandaran (2006-2017) hat Jafari die Verhängung der Todesstrafe in Verfahren empfohlen, in denen er die Anklage vertreten hat; das hat zu einer Vielzahl von Hinrichtungen (darunter auch öffentliche Hinrichtungen) unter Umständen geführt, unter denen die Verhängung der Todesstrafe gegen die internationalen Menschenrechtsnormen verstößt, unter anderem, weil es sich um eine unverhältnismäßige und übermäßige Strafe handelt. Jafari war ebenfalls verantwortlich für rechtswidrige Festnahmen und Verletzungen der Rechte von Häftlingen, die der Baha'i-Gemeinschaft angehören, beginnend mit der ursprünglichen Festnahme bis zum Festhalten in Einzelhaft in der Haftanstalt des Geheimdienstes.

12.3.2013

84.

EMADI Hamid Reza (alias Hamidreza Emadi)

Geburtsort: Hamedan (Iran)

Geburtsdatum: etwa 1973

Wohnort: Teheran

Dienstort: Hauptsitz von Press TV, Teheran

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter der Nachrichtenabteilung von Press TV. Ehemaliger ranghoher Produzent von Press TV.

Verantwortlich für Produktion und Ausstrahlung von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischer Aktivisten und Angehöriger der kurdischen und arabischen Minderheiten; hierdurch hat er gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen. Die unabhängige Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 GBP wegen Ausstrahlung des erzwungenen Geständnisses des iranisch-kanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. NRO haben über weitere Fälle der Ausstrahlung erzwungener Geständnisse durch Press TV berichtet. Emadi wird daher mit Verletzungen des Rechts auf ein ordentliches und faires Verfahren in Verbindung gebracht.

2016 wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren wegen sexueller Belästigung seiner Kollegin Sheena Shirani eingeleitet, das zu seiner Entlassung aus dem Dienst führte.

12.3.2013

▼M13

85.

HAMLBAR, Rahim

Geschlecht: männlich

Richter am Revolutionsgericht von Tabriz, Abteilung 1. Verantwortlich für die Verhängung schwerer Strafen gegen Angehörige der ethnischen Minderheit der Azeri und Arbeiterrechtsaktivisten, die der Spionage, der Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit, der Propaganda gegen das iranische Regime und der Beleidigung der iranischen Führung beschuldigt wurden. Ein vielbeachteter Fall betraf 20 freiwillige Erdbeben-Noteinsatzhelfer (nach einem Erdbeben im August 2012 im Iran), die von ihm für ihre Versuche, den Erdbebenopfern zu helfen, zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Das Gericht fand die Noteinsatzhelfer des „Zusammenschlusses und der Absprache zur Verübung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ für schuldig.

12.3.2013

▼M15

86.

MUSAVI-TABAR Seyyed Reza

Geburtsort: Jahrom (Iran)

Geburtsdatum: 1964

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Shiraz. Verantwortlich für die illegale Festnahme und Misshandlung von politischen Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Angehörigen der Baha’i-Gemeinschaft und Gefangenen aus Gewissensgründen, die schikaniert, gefoltert und verhört wurden, und denen der Zugang zu einem Anwalt und ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert wurden. Musavi-Tabar hat gerichtliche Anordnungen in der berüchtigten Haftanstalt Nr. 100 (einer Männer-Haftanstalt) unterzeichnet, einschließlich der Anordnung von drei Jahren Einzelhaft für die — der Baha’i-Gemeinschaft angehörende — Inhaftierte Raha Sabet.

12.3.2013

87.

KHORAMABADI Abdolsamad

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Direktor für gerichtliche Aufsicht (seit 13. Oktober 2018). Ehemaliger Leiter der „Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte“, einer mit Online-Zensur und Cyber-Kriminalität betrauten Regierungsorganisation. Unter seiner Leitung hat die Kommission „Cyberkriminalität“ anhand einer Reihe vager Kriterien definiert, die die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten, die das Regime für unangemessen erachtet, zum Straftatbestand erheben. Er war verantwortlich dafür, dass seit September 2012 zahlreiche Oppositions-Websites, elektronische Zeitungen, Blogs, Websites von Menschenrechts-NRO, Google und Gmail unterdrückt und blockiert wurden. Er und die Kommission trugen aktiv dazu bei, dass der Blogger Sattar Beheshti im November 2012 in Haft starb. Die von ihm geleitete Kommission war somit unmittelbar verantwortlich für systematische Verstöße gegen die Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot und das Filtern öffentlicher Websites, sowie durch das gelegentliche Abschalten des gesamten Internets.

12.3.2013

▼M14

88.

SOLEIMANI Gholamreza

Geburtsort: Farsan (Iran)

Geburtsdatum: 1343 (Iranischer Hijri Kalender), 1964 oder 1965 (Gregorianischer Kalender)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Leiter der Bassidsch-Organisation des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Gholamreza Soleimani ist Leiter der Bassidsch-Organisation. Die Bassidsch-Organisation hat tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Leiter der Bassidsch-Organisation ist Gholamreza Soleimani verantwortlich für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste und schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

89.

SALAMI Hossein (alias: SALAMI Hussain)

Geburtsort: Vaneshan, Golpayegan (Iran)

Geburtsdatum: 1339 (Iranischer Hijri Kalender), 1960 oder 1961 (Gregorianischer Kalender)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Oberbefehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Rang: Generalmajor

Hossein Salami ist seit April 2019 Oberbefehlshaber des IRGC, zu dem die Bassidsch-Milizen gehören, und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Die regulären Streitkräfte des IRGC und die Bassidsch-Milizen haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Salami an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Salami ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

90.

KARAMI Hassan

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Befehlshaber der Sondereinheiten der iranischen Polizei

Hassan Karami ist Befehlshaber der Sondereinheiten der iranischen Polizei. Die Sondereinheiten haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Befehlshaber der Sondereinheiten, durch die unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten getötet oder verletzt wurden, ist Hassan Karami verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

91.

PAKPOUR Mohammad (alias: PAKPUR Mohammad)

Geburtsort: Arak (Iran)

Geburtsdatum: 1340 (Iranischer Hijri Kalender), 1961 (Gregorianischer Kalender)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Status: Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Rang: Brigadegeneral

Mohammad Pakpour ist seit März 2010 Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte des IRGC. Die Landstreitkräfte des IRGC haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte der IRGC, die tödliche Gewalt gegen unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten eingesetzt haben, ist Mohammad Pakpour verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

▼M25

92.

ASHTARI Hossein

Geburtsort: Isfahan (alias: Esfahan, Ispahan)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Oberbefehlshaber der iranischen Polizei

Hossein Ashtari war von März 2015 bis Januar 2023 Oberbefehlshaber der iranischen Polizei und ist Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Zu den Polizeikräften gehören die Emdad-Einheiten und die Sondereinheiten. Die reguläre Polizei, die Emdad-Einheiten und die Sondereinheiten haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Ashtari an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Ashtari ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.4.2021

▼M14

93.

ZIAEI Gholamreza

Geschlecht: männlich

Status: Ehemaliger Direktor des Evin-Gefängnisses; ehemaliger Direktor anderer Hafteinrichtungen

Von Juli 2019 bis Juni 2020 war Gholamreza Ziaei Direktor des Evin-Gefängnisses, wo sich die bereits strengen Haftbedingungen unter seiner Führung weiter verschlechtert haben. Weiblichen Häftlingen wurde der telefonische Kontakt zu ihren Kindern verwehrt. Politischen Gefangenen wurden wöchentliche Besuche von Verwandten verweigert, die nur alle zwei Monate erlaubt waren. Während der Proteste von 2009 war Ziaei für die Haftanstalt Kahrizak zuständig, in der mindestens fünf Häftlinge, die im Zusammenhang mit Massenprotesten auf der Straße 2009 festgenommen worden waren, zu Tode gefoltert wurden. Bevor er das Evin-Gefängnis in Teheran übernahm, war Ziaei von 2017 bis 2019 Direktor des Rajaee-Shahr-Gefängnisses in Karadsch westlich von Teheran, wo es zu zahlreichen Protesten von politischen Gefangenen gegen Missbrauch und unmenschliche Lebensbedingungen kam.

12.4.2021

94.

SHAHVARPOUR Hassan

Geburtsort: Safi Abad, südlich von Dezful, Chuzestan (Iran)

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 2001624001 (nationale Kennziffer)

Status: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), Befehlshaber des Vali-Asr-Korps in der Provinz Chuzestan

Rang: Brigadegeneral

Als Befehlshaber des IRGC in Chuzestan seit 2009 kommandiert Hassan Shahvarpour die Streitkräfte, die während der Proteste vom November 2019 Maschinengewehre gegen Demonstranten und andere Zivilisten in der Stadt Mahschahr eingesetzt haben. Unter seinem Kommando wurden vom IRGC 148 fliehende Demonstranten, die sich in nahegelegenen Marschen versteckten, von gepanzerten Fahrzeugen umzingelt und durch schwere Maschinengewehrangriffe getötet.

12.4.2021

▼M25

95.

VASEGHI Leyla (alias VASEQI Layla, VASEGHI Leila, VASEGHI Layla)

Geburtsort: Sari, Provinz Mazandaran (Iran)

Geburtsjahr: 1352 (Iranischer Hijri Kalender), 1972 oder 1973 (Gregorianischer Kalender)

Geschlecht: weiblich

Funktion: Ehemalige Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt

Als Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt von September 2019 bis November 2021 befahl Leyla Vaseghi der Polizei und anderen bewaffneten Gruppen während der Proteste vom November 2019 den Einsatz tödlicher Gewalt, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten getötet oder verletzt wurden. Als Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt ist Vaseghi verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. Im Zusammenhang mit den Protesten 2022/2023 bleibt den Iranern in Erinnerung, dass sie bei den gewaltsamen Repressionen eine führende Rolle spielte, wobei Parallelen zwischen ihren öffentlichen Äußerungen und der derzeitigen Unterdrückung gezogen werden.

12.4.2021

▼M18

96.

ROSTAMI CHESHMEH GACHI Mohammed (alias ROSTAMI Mohammad)

محمد رستمی چشمه گچی

(alias محمد رستمی)

Geburtsort: Kermanshah (Iran)

Geburtsdatum: 1976 oder 1977

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 111936 (Iran)

Kenn-Nr.: 13821 (Iran)

Funktion: Leiter der iranischen Sittenpolizei

Mohammad Rostami Cheshmeh Gachi ist der Leiter der iranischen Sittenpolizei. Er war von Anfang 2014 bis Anfang 2019 Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit von Kermanshah und bekleidete ranghohe Positionen im iranischen Geheimdienst.

Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (Law Enforcement Forces — LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.

Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Als Leiter der iranischen Sittenpolizei ist Rostami verantwortlich für das Vorgehen der Sittenpolizei. Er trägt somit Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

97.

RAHIMI Hossein

حسین رحیمی

Geburtsort: Dorf Dodhak, Mahalat, Provinz Zentrum (Iran)

Geburtsdatum: 1964

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Teheran

Brigadegeneral Hossein Rahimi ist seit 7. August 2017 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Teheran.

Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Teheran war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung dieser Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.

Als Leiter der LEF in Teheran ist Rahimi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

98.

ABDI Abbas

عبدى عباس

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Divandarreh

Oberst Abbas Abdi ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) im Bezirk Divandarreh.

Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Divandarreh war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung dieser Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.

Als Leiter der LEF in Divandarreh ist Abdi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

99.

MIRZAEI Haj Ahmad (alias MIRZAEI Hajahmad; MIRZAYI, Hajj Ahmad)

حاج احمد میرزایی

Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 9. Februar 1957

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Kenn-Nr.: 4268935215 (Iran)

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Sittenpolizei in Teheran

Oberst Haj Ahmed Mirzaei ist seit 2018 Leiter der iranischen Sittenpolizei in Teheran.

Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.

Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Als Leiter der Sittenpolizei in Teheran ist Mirzaei verantwortlich für die Handlungen der Sittenpolizei in Teheran, einschließlich in ihrem Hauptquartier, wo Amini geschlagen und misshandelt wurde. Er trägt somit Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

100.

ZAREPOUR Issa

عیسی زارع پور

Geburtsort: Eslamabad-e Gharb, Provinz Kermanshah (Iran)

Geburtsdatum: 1980

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie

Issa Zarepour ist seit dem 25. August 2021 iranischer Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie.

In dieser Funktion spielte er eine zentrale Rolle bei der Entscheidung der iranischen Regierung, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung der iranischen Bevölkerung systematisch zu verletzen, indem während der Proteste im Anschluss an den Tod der 22-jährigen Mahsa Amini am 16. September 2022 Beschränkungen des Internetzugangs verhängt wurden.

Mit dieser Maßnahme wurde der bereits zuvor sehr begrenzte Spielraum für Akteure der Zivilgesellschaft in Iran, einschließlich Menschenrechtsverteidigern, für das Einholen objektiver Informationen und für die Kommunikation sowohl untereinander als auch mit der Außenwelt noch weiter eingeschränkt.

Die Sperrung des Internets hatte negative Auswirkungen in Bezug auf die Wahrnehmung der Menschenrechte im Iran, sowohl direkte (d. h. die Beeinträchtigung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und der Verfügbarkeit objektiver Informationen) als auch indirekte (d. h. die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Menschenrechtsverletzungen nicht dokumentiert werden, und somit negative Auswirkungen auf die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen).

Als Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie ist Zarepour somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

101.

SEPEHR Mohammad-Hossein

محمدحسین سپهر

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Befehlshaber des iranischen zentralen Ausbildungsstützpunkts des Generalstabs der Streitkräfte

Mohammad-Hossein Sepehr ist Befehlshaber des zentralen Ausbildungsstützpunkts des Generalstabs der Streitkräfte in Teheran. Er ist Mitglied des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) und der Bassidsch-Milizen (aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des IRGC mit Ablegern in ganz Iran).

Sepehr ist zuständig für die Ausbildung der iranischen Sicherheitskräfte zur Abwehr von Protesten und unterstützt eine repressive Haltung gegenüber Demonstrierenden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

102.

SAFARI Sayd Ali

صفرى سید علی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Saqqez

Oberst Sayd Ali Safari ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Saqqez.

Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Saqqez war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung der Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.

Als Leiter der LEF in Saqqez ist Safari somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

103.

ADYANI Seyed Alireza (alias ADIANI Hojjat al-Islam Seyyed Alireza)

ادیانی سید علیرضا

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter des ideologisch-politischen Büros der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF)

Seyed Alireza Adyani ist Leiter des ideologisch-politischen Büros der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF).

Adyani ist zuständig für die Festlegung und Umsetzung der Einsatzregeln für die Polizeikräfte. Er hat erklärt, die LEF müssten „praktisch“ und „effektiv“ mit Gegnern umgehen, und er hat die Sittenpolizei dafür gelobt, dass sie ihren Auftrag „intensiv“ ausführe.

Die LEF sind mit massiver Brutalität gegen Demonstrierende vorgegangen, auch gegen diejenigen, die nach dem Tod von Mahsa Amini protestierten.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

104.

AZADI Ali

آزادى علی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Zweiter Brigadegeneral

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Kurdistan

Zweiter Brigadegeneral Ali Azadi ist seit 2019 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Kurdistan.

Während der Unterdrückung der Proteste von September 2022 haben Einheiten unter seinem Kommando in Kurdistan auf Demonstrierende geschossen und dabei zahlreiche Menschen getötet und verletzt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

105.

SHALIKAR Mohammed Zaman

شالیکار محمد زمان

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Babol, Provinz Mazandaran

Oberst Mohammed Zaman Shalikar ist seit 2021 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Babol, Provinz Mazandaran.

Während der Proteste nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 haben Einheiten unter seinem Kommando in Babol, Provinz Mazandaran, auf Demonstrierende geschossen und dabei Menschen verletzt und getötet.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

106.

HEIDARI Salman

حیدرى سلمان

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Bukan

Oberst Salman Heidari ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Bukan.

Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Bukan war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung der Proteste führte zum Tod mindestens eines Kindes und zu Verletzungen zahlreicher Personen.

Als Leiter der LEF in Bukan ist Heidari somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

▼M19

107.

VAHIDI Ahmad

احمد وحیدﻯ

Geburtsort: Shiraz (Iran)

Geburtsdatum: 27. Juli 1958

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Minister des Innern

Ahmad Vahidi ist seit dem 25. August 2021 iranischer Minister des Innern. In dieser Funktion ist er für die iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) zuständig.

Seit seinem Amtsantritt wurde eine beispiellose Anzahl von Militäroffizieren und Sicherheitsbeamten in die Gouverneursämter der Provinzen berufen, die eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung von Maßnahmen zur Kontrolle von Menschenmengen durch Sondereinheiten der Polizei, die Bassidsch-Milizen und das Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) spielen.

Eklatante und schwere Menschenrechtsverletzungen durch die LEF, wie etwa wahlloses Schießen mit scharfer Munition auf friedlich Demonstrierende, einschließlich Kinder, sind seit Beginn der Proteste wegen des Todes von Mahsa Amini Mitte September 2022 umfassend dokumentiert. Mehr als 70 Demonstrierende sind gestorben und Hunderte wurden schwer verletzt, auch Kinder. Seit Beginn der Demonstrationen haben die Polizeikräfte außerdem zahlreiche Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten willkürlich festgenommen. Vahidi hat sich auch öffentlich für ein hartes Vorgehen gegen Personen ausgesprochen, die an den Demonstrationen teilnehmen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

▼M20

108.

ABNOUSH Salar

سالار آبنوش

Geburtsdatum: 2.5.1962

Geburtsort: Hamedan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Stellvertretender Kommandeur der Bassidsch-Milizen

Salar Abnoush ist stellvertretender Kommandeur der Bassidsch-Milizen (in der EU-Liste geführt).

Die Bassidsch-Milizen sind eine aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des IRGC mit Ablegern in ganz Iran. Sie hat den Auftrag, die Unterstützung in der Bevölkerung für das iranische Regime zu steuern.

Die Bassidsch-Milizen sind berüchtigt für ihre Rekrutierung von Freiwilligen, unter denen viele Jugendliche sind, und für Menschliche Wellen während des Kriegs zwischen Iran und Irak. Nach den umstrittenen iranischen Präsidentschaftswahlen im Jahr 2009 haben die Bassidsch-Milizen die Proteste brutal unterdrückt und Studentenwohnheime angegriffen. Die Bassidsch-Milizen haben zwei Aufgaben, und zwar die militärische Ausbildung im Verteidigungsbereich zum Schutz vor ausländischer Invasion und die Unterdrückung von regimefeindlichen Tätigkeiten durch Gewaltanwendung und Einschüchterung im öffentlichen Raum.

Sie zählen zu den Kräften, die von der Regierung angewiesen wurden, die Proteste im September/Oktober 2022 niederzuschlagen. Sie verletzten und töteten mehrere Demonstrierende. Quellen zufolge haben Mitglieder der Bassidsch-Milizen unter dem Kommando von Salar Abnoush schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran begangen. Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

109.

REZAEI Qasem (alias REZAEI Ghasem)

رضایی قاسم

Geburtsdatum: 27.9.1961

Geburtsort: Abhar, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: D10005996 (Iran)

Funktion: Stellvertretender Kommandeur der Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF)

Qasem Rezaei ist stellvertretender Kommandeur der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF).

Er überwachte unmittelbar Gewalttaten gegen Häftlinge, darunter Folter und Schläge. Er rechtfertigte das Vorgehen der Sicherheitskräfte nach der Anwendung tödlicher Gewalt gegen iranische Demonstrierende und rief im Mai 2022 dazu auf, gegen Demonstrierende weiter Gewalt anzuwenden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

110.

AMANOLLAHI Manouchehr (alias AMANOLLAHI BAHARVAND Manouchehr)

منوچهر امن اللهي

Geburtsdatum: März 1965 oder 1966

Geburtsort: Khorramabad, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Kommandeur der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Tschahār Mahāl und Bachtiyāri

Manouchehr Amanollahi ist Kommandeur der in der EU-Liste geführten iranische Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Tschahār Mahāl und Bachtiyāri.

Während seiner Amtszeit unterdrückten die LEF im Jahr 2021 Proteste wegen des Wassermangels bzw. im Jahr 2022wegen der Rationierung von Nahrungsmitteln in dieser Provinz. LEF-Einheiten unter dem Kommando von Amanollahi setzten bei der Unterdrückung der Proteste scharfe Munition ein, was zu zahlreichen Todesopfern führte. Als Berater der LEF-Führung war Amanollahi auch an der Reaktion der LEF auf die landesweiten Proteste im November 2019 beteiligt, bei denen Hunderte von Demonstrierenden ums Leben kamen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

111.

HEIDARI Kiyumars (alias HEYDARI Kioumars, HEYDARI Amir Kyomarth)

حیدرﻯ کیومرث

Geburtsdatum: 1964

Geburtsort: Kermanshah, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber der Bodentruppen der iranischen Armee

Brigadegeneral Kiyumars Heidari ist Befehlshaber der Bodentruppen der iranischen Armee und untersteht unmittelbar dem Obersten Führer der Islamischen Republik Iran.

Er hat öffentlich eingeräumt, dass er und seine Truppen an der gewaltsamen Reaktion auf die Proteste im November 2019 beteiligt waren, die den Tod von Hunderten Demonstrierender zur Folge hatte. Die eklatanten und schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Truppen, wie etwa wahlloses Schießen mit scharfer Munition auf friedliche Demonstrierende, einschließlich Kindern, sind seit dem Beginn der Proteste wegen des Todes von Mahsa Amini Mitte September 2022 umfassend dokumentiert. Mehr als 70 Demonstrierende sind gestorben und Hunderte wurden schwer verletzt. Die Bodentruppen der Armee, die unter der Befehlsgewalt von Heidari stehen, waren an der Unterdrückung der Proteste beteiligt und haben mindestens eine Person getötet. Heidari selbst erklärte, dass seine Truppen gegen die Proteste im Jahr 2022 eingesetzt wurden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

112.

Majid Vahid Mohammad Naser

وحید مجید

Geburtsdatum: 15.8.1964

Geburtsort: Isfahan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 3874409929 (Iran)

Funktion: Leiter der iranischen Cyber-Polizei

Vahid Mohammad Naser Majid ist Leiter der iranischen Cyber-Polizei (in der EU-Liste geführt).

Die iranische Cyber-Polizei manipuliert und beschränkt den Internetzugang in Iran und nimmt willkürlich Personen fest, die im Internet Kritik am iranischen Regime äußern. Die Cyber-Polizei ist in eine landesweite Reihe von Festnahmen und Strafverfolgungen involviert. Sie unterstützt das iranische Regime bei seinem gewaltsamen Vorgehen gegen die landesweiten Proteste von Menschen, die ihre legitimen Rechte verteidigen.

In seiner Funktion als Leiter der iranischen Cyber-Polizei ist Vahid Mohammad Naser Majid somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

113.

NEJAT Hossein (alias ZIBAYINEJAD Mohammad-Hossein)

حسین نجات

Geburtsdatum: 1955

Geburtsort: Shiraz, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Stellvertretender Kommandeur des Sarallah (alias Tharullah, Thar-Allah, Tharallah, Tharallollah)

Brigadegeneral Hossein Nejat ist seit dem 21. Juni 2020 stellvertretender Kommandeur des Sarallah, eines speziellen Sicherheitsapparats des iranischen Staates mit Sitz in Teheran, der mit dem IRGC verbunden ist.

Der Sarallah ist für die Sicherheit Teherans von entscheidender Bedeutung, da das Hauptquartier für den Schutz der Hauptstadt und der staatlichen Institutionen vor Bedrohungen wie Staatsstreichen oder Protesten gegen die Regierung zuständig ist.

Die Truppen des Sarallah unter dem direkten Kommando von Nejat sind mit der Niederschlagung von Protesten gegen die Regierung beauftragt, darunter die gewaltsame Unterdrückung der friedlichen Proteste im Jahr 2022.

Nejat ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

114.

MAROUFI Hossein

حسین معروفی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: General

Funktion: Stellvertretender Leiter der Mobilmachung des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Sistan und Belutschistan

General Sardar Hossein Maroufi ist stellvertretender Leiter der Mobilmachung des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Sistan und Belutschistan. Daher ist er ein führendes IRGC-Mitglied in dieser Provinz.

In der Provinz Sistan und Belutschistan waren während der Protestwelle 2022 einige der gewaltsamsten Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch Kräfte des IRGC, zu verzeichnen. Am 30. September 2022 erlebte die Provinzhauptstadt Zahedan einen „blutigen Freitag“, als die Sicherheitskräfte bei einer Protestkundgebung, die im Zuge des Freitagsgebets stattfand, das Feuer eröffneten. Schätzungen zufolge wurden mindestens 70 Demonstrierende erschossen und getötet. Seitdem wird gegen Teilnehmende an nachfolgenden Protesten weiter Gewalt angewendet.

Sardar Hossein Maroufi gehört zu den Verantwortlichen für das gewaltsame Vorgehen des IRGC gegen Demonstrierende in der Provinz Sistan und Belutschistan, insbesondere im Zuge des „blutigen Freitags“.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

115.

ABSALAN Parviz

آبسالان پرویز

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: General

Funktion: Stellvertretender Leiter des IRGC in der Provinz Sistan und Belutschistan

General Parviz Absalan ist stellvertretender Leiter des IRGC in der Provinz Sistan und Belutschistan. Das IRGC ist ein zentraler Bestandteil der iranischen Sicherheitskräfte in dieser Provinz und wird dort auch als Salman-Armee bezeichnet.

Die Sicherheitskräfte in der Provinz Sistan und Belutschistan sind während der Proteste im Herbst 2022 mit brutaler Gewalt gegen friedliche Demonstrierende, auch gegen Kinder, vorgegangen.

Als stellvertretender Leiter des IRGC in der Provinz Sistan und Belutschistan ist Parviz Absalan somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

116.

SHAFAHI Ahmad (alias SHAFAI Ahmad)

احمد شفاهی

Geburtsdatum: 21.5.1968

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Kommandeur und Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit des IRGC in der Provinz Sistan und Belutschistan

Brigadegeneral Ahmad Shafahi ist Kommandeur des IRGC in der Provinz Sistan und Belutschistan und zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. Das IRGC ist ein zentraler Bestandteil der iranischen Sicherheitskräfte in dieser Provinz und wird dort auch als Salman-Armee bezeichnet.

Die Sicherheitskräfte in der Provinz Sistan und Belutschistan sind während der Proteste im Herbst 2022 mit brutaler Gewalt gegen friedliche Demonstrierende, auch gegen Kinder, vorgegangen.

Als Kommandeur des IRGC in der Provinz Sistan und Belutschistan ist Sardar Ahmed Shafahi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

117.

KOCHZAEI Ebrahim (alias KOCHZAI Ebrahim, KOUCHAKZAEI Ebrahim)

کوچزایی ابراهیم

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Stadt Chabahar in der Provinz Sistan und Belutschistan

Oberst Ebrahim Kochzaei ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Stadt Chabahar in der Provinz Sistan und Belutschistan.

Die Sicherheitskräfte in der Provinz Sistan und Belutschistan sind während der Proteste im Herbst 2022 auch in Chabahar mit brutaler Gewalt gegen friedliche Demonstrierende, darunter Kinder, vorgegangen.

Kochzaei wird zudem beschuldigt, im September 2022 ein 15-jähriges Mädchen, das sich in Polizeigewahrsam in Chabahar befand, vergewaltigt zu haben.

Ebrahim Kochzaei ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

118.

TAHERI Ahmad

طاهرﻯ احمد

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Sistan und Belutschistan

Brigadegeneral Ahmed TAHERI ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der iranischen Provinz Sistan und Belutschistan.

Die Sicherheitskräfte in der Provinz Sistan und Belutschistan sind während der Proteste im Herbst 2022 mit brutaler Gewalt gegen friedliche Demonstrierende, auch gegen Kinder, vorgegangen.

Als Leiter der LEF in der Provinz Sistan und Belutschistan ist Ahmed TAHERI somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

119.

HOSSEINI Seyed Sadegh

سید صادق حسینی

Geburtsdatum: 1963 oder 1964

Geburtsort: Dehloran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: General

Funktion: Leiter des IRGC in der Provinz Kurdistan

General Seyed Sadegh Hosseini ist Leiter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Kurdistan.

In der Provinz Kurdistan kam es zu schweren Gewalttaten seitens der iranischen Sicherheitskräfte, auch seitens des IRGC, während der Protestwelle im Jahr 2022. Darüber hinaus nutzt das IRGC die Provinz Kurdistan als Basis für militärische Operationen gegen Irakisch-Kurdistan, die zum Tod von mehr als einem Dutzend Nichtkombattanten geführt haben.

Seyed Sadegh Hosseini gehört daher zu den Verantwortlichen für die Gewalttaten des IRGC gegen Demonstrierende in der Provinz Kurdistan. Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

120.

RAJABPOUR Sereng Hossein

رجبپور سرنگ حسین

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Kommandeur der Beit al-Maqdis (IRGC in Kurdistan) in der Stadt Sanandaj

Oberst Sereng Hossein Rajabpour ist Befehlshaber der Beit al-Maqdis (IRGC in Kurdistan) in der Stadt Sanandaj in der Provinz Kurdistan.

In der Provinz Kurdistan, insbesondere in der Stadt Sanandaj, kam es zu schweren Gewalttaten der iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des IRGC, während der Protestwelle im Jahr 2022.

Sereng Hossein Rajabpour gehört daher zu den Verantwortlichen für die Gewalttaten gegen Demonstrierende in der Provinz Kurdistan. Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

121.

ASL Gholamhossein Mohammadi

اصل غلامحسین محمدﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter des IRGC in der Provinz Ardabil

Gholamhossein Mohammadi Asl ist Leiter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Ardabil, einer Provinz mit einer aserbaidschanischen ethnischen Minderheit.

Die iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des IRGC, haben bei den Protesten im Jahr 2022 in der Provinz Ardabil schwere Menschenrechtsverletzungen begangen. Berichten zufolge wurde eine iranische Schülerin — Asra Panahi — von Sicherheitskräften zu Tode geprügelt, weil sie sich weigerte, die regierungsfreundliche Hymne zu singen.

Gholamhossein Mohammadi Asl ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

122.

ABDI Shakar

عبدﻯ شکار

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Stellvertretender Leiter des IRGC in der Provinz Ardabil

Oberst Shakar Abdi ist stellvertretender Leiter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Ardabil, einer Provinz mit einer aserbaidschanischen ethnischen Minderheit.

Die iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des IRGC, haben bei den Protesten im Jahr 2022 in der Provinz Ardabil schwere Menschenrechtsverletzungen begangen. Berichten zufolge wurde eine iranische Schülerin — Asra Panahi — von Sicherheitskräften zu Tode geprügelt, weil sie sich weigerte, die regierungsfreundliche Hymne zu singen.

Shakar Abdi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

123.

HASSANZADEH Hasan

حسنزاده حسن

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Leiter des IRGC in der Provinz Teheran

Brigadegeneral Hasan Hassanzadeh ist Leiter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Teheran.

Die iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des IRGC, haben bei den Protesten im Jahr 2022 in der Provinz Teheran schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.

Hasan Hassanzadeh ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

124.

AGHAEI Morteza Mir (alias MIRAGHAEI Morteza)

آقایی مرتضا میر

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der Bassidsch-Milizen in der Stadt Sanandaj

Oberst Morteza Mir Aghaei ist der Leiter der Bassidsch-Milizen in der Stadt Sanandaj in der Provinz Kurdistan.

Die iranischen Sicherheitskräfte, einschließlich des IRGC und seiner Bassidsch-Milizen, haben bei den Protesten im Jahr 2022 in Sanandaj schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.

Morteza Mir Aghaei ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

125.

MOHAMMADIAN Abbas-Ali

محمدیان عباس-علی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Alborz (Karaj)

Abbas-Ali Mohammadian ist seit 2017 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Alborz (Karaj).

Alborz (Karaj) ist eine Provinz, in der seit September 2022 große Demonstrationen stattfinden, gegen die mit übermäßiger Polizeigewalt vorgegangen wird. Die Sicherheitskräfte haben häufig direkt auf friedliche Demonstrierende geschossen, was zu zahlreichen Todesopfern, darunter auch Kinder, geführt hat.

Als Leiter der LEF in der Provinz Alborz (Karaj) ist Abbas-Ali Mohammadian somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

126.

JAHANBAKHSH Rahim

جهانبخش رحیم

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz West-Aserbaidschan

Brigadegeneral Rahim Jahanbakhsh ist der Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz West-Aserbaidschan.

West-Aserbaidschan ist eine Provinz, in der seit September 2022 große Demonstrationen stattfinden, gegen die mit übermäßiger Polizeigewalt vorgegangen wird.

Rahim Jahanbakhsh ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

127.

SHEIKHNEJAD Hassan

شیخنژاد حسن

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Urumeh (auch bekannt als Ouroumieh), der Hauptstadt der Provinz West-Aserbaidschan

Oberst Hassan Sheikhnejad ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Urumeh, der Hauptstadt der Provinz West-Aserbaidschan.

In Urumeh haben die iranischen Sicherheitskräfte bei den Protesten im Jahr 2022 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.

Hassan Sheikhnejad ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

128.

SAADATI Mahmoud

سعادتی محمود

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Stadt Zahedan in der Provinz Sistan und Belutschistan

Oberst Mahmoud Saadati ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Stadt Zahedan in der Provinz Sistan und Belutschistan.

In Zahedan haben die iranischen Sicherheitskräfte bei den Protesten im Jahr 2022 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.

Mahmoud Saadati ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

129.

MIRZAI Morteza

میرزاﻯ مرتضا

Geburtsort: Khorram Abad, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Mazandaran

Brigadegeneral Morteza Mirzai ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Mazandaran.

In der Provinz Mazandaran haben die iranischen Sicherheitskräfte bei den Protesten im Jahr 2022 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen.

Morteza Mirzai ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

130.

MALIKI Azizullah

عزیزالله ملکی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: General

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Gilan

General Azizullah Maliki ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Gilan.

Im Jahr 2022 leitete Azizullah Maliki die gewaltsamen Vorgehen gegen die Proteste in der Provinz Gilan. Er hatte eine hohe Medienpräsenz und verteidigte vehement das gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Proteste im September und Oktober 2022.

Als Leiter der LEF in der Provinz Gilan ist Azizullah Maliki somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

131.

MORADI Ali-Reza

مرادﻯ علی-رضا

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Stadt Sanandaj

Ali-Reza Moradi ist seit Dezember 2018 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Stadt Sanandaj in der Provinz Kurdistan.

In dieser Position untersteht Ali-Reza Moradi dem Generalstab der Streitkräfte in Iran, unter unmittelbarer Aufsicht des Obersten Führers der Islamischen Republik Iran.

Moradi war für die Massenverhaftungen von Demonstrierenden verantwortlich und ordnete den Einsatz tödlicher Waffen gegen unbewaffnete Demonstrierende während der landesweiten Proteste in Sanandaj im November 2019 an, wobei mindestens zwei Demonstrierende ums Leben kamen.

Die eklatanten und schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Polizeikräfte in Sanandaj, wie etwa wahlloses Schießen mit scharfer Munition auf friedliche Demonstrierende, auch auf Kinder, sind seit dem Beginn der Proteste wegen des Todes von Mahsa Amini Mitte September 2022 dokumentiert.

Moradi hat sich auch öffentlich für ein hartes Vorgehen gegen Personen ausgesprochen, die an den Demonstrationen teilnehmen. Seit dem Beginn der Demonstrationen von 2022 haben die Polizeikräfte zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Journalisten willkürlich festgenommen.

Ali-Reza Moradi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

132.

RAFIEI Enayatollah

رفیعی عنایاتولله

Geburtsdatum: 1970

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Hauptmann

Funktion: Anführer des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete

Hauptmann Enayatollah Rafiei ist Mitglied der Sittenpolizei (in der EU-Liste geführt), einer islamischen Religionspolizei, die Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte ist. Er ist Anführer des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete.

Am 13. September 2022 verhafteten Rafiei und drei weitere Mitglieder seines Trupps in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Aufnahme ins Krankenhaus und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Als Anführer des Trupps ist Hauptmann Enayatollah Rafiei für den Tod von Amini und somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

133.

KHOSHNAMVAND Ali

خوشناموند علی

Geburtsdatum: 1995

Geburtsort: Khoshnamvand, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Polizeihauptmeister

Funktion: Mitglied des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete

Polizeihauptmeister Ali Khoshnamvand ist Mitglied der Sittenpolizei (in der EU-Liste geführt), einer islamischen Religionspolizei, die Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte ist. Er ist ein Polizist des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete.

Am 13. September 2022 verhafteten Khoshnamvand und drei weitere Mitglieder eines Trupps in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Aufnahme ins Krankenhaus und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Als einer der Polizisten, die Amini festgenommen haben, ist Polizeihauptmeister Ali Khoshnamvand für den Tod von Amini und somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

134.

GHORBAN-HOSSEINI Fatemeh

قربان-حسینی فاطمه

Geburtsdatum: 1995

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: weiblich

Funktion: Mitglied des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete

Fatemeh Ghorban-Hosseini ist Mitglied der Sittenpolizei (in der EU-Liste geführt), einer islamischen Religionspolizei, die Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte ist. Sie ist eine Polizistin des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete.

Am 13. September 2022 verhafteten Ghorban-Hosseini und drei weitere Mitglieder eines Trupps in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Aufnahme ins Krankenhaus und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Als Polizistin des Trupps, der Amini festgenommen hat, ist Fatemeh Ghorban-Hosseini für den Tod von Amini und somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

135.

SAFARI Parastou

سفرﻯ پرستو

Geburtsdatum: 1986

Geburtsort: Kermanshah, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: weiblich

Funktion: Mitglied des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete

Parastou Safari ist Mitglied der Sittenpolizei (in der EU-Liste geführt), einer islamischen Religionspolizei, die Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte ist. Sie ist eine Polizistin des Trupps, der Mahsa Amini verhaftete.

Am 13. September 2022 verhafteten Safari und drei weitere Mitglieder eines Trupps in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Aufnahme ins Krankenhaus und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Als Polizistin des Trupps, der Amini festgenommen hat, ist Parastou Safari für den Tod von Amini und somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

▼M21

136.

JEBELLI Peyman

پیمان جبلی

Geburtsdatum: 25.1.1967

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Direktor von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB)

Peyman Jebelli ist der Direktor von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB), die als Sprachrohr des Regimes bekannt ist.

IRIB schränkt den freien Informationsfluss für die iranische Bevölkerung erheblich ein und verhindert ihn sogar. Darüber hinaus ist IRIB aktiv an der Organisation und Ausstrahlung von durch Einschüchterung und schwere Gewalt erzwungenen „Geständnissen“ von Regimekritikern beteiligt. Diese „Geständnisse“ werden häufig im Anschluss an öffentliche Proteste oder vor einer Hinrichtung ausgestrahlt, um ein Aufbegehren der Öffentlichkeit gering zu halten. Als Direktor von IRIB ist Jebelli verantwortlich für die Handlungen und den Nachrichteninhalt von IRIB.

12.12.2022

 

 

 

Während mehrere hochrangige Akteure des staatlichen Rundfunks kürzlich zurückgetreten sind und sich gegen die gewaltsame Reaktion des iranischen Regimes auf die Proteste von 2022 ausgesprochen haben, ist Jebelli weiterhin in seiner Funktion tätig. Seine Ernennung als Direktor von Irans größter offizieller Informationsquelle wurde vom Obersten Führer Ali Khamenei genehmigt und deutet auf eine ideologische Nähe zum Regime hin.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

▼M25

137.

REZVANI Ali (alias REZWANI Ali)

رضوانی علی

Geburtsdatum: 1984

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Berichterstatter und Moderator zu politischen und sicherheitspolitischen Angelegenheiten bei Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB)

Ali Rezvani ist ein Berichterstatter bei Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) und Moderator des abendlichen Nachrichtenprogramms von IRIB um 20.30 Uhr.

IRIB ist eine staatlich kontrollierte iranische Medienorganisation, die mit der Verbreitung von Regierungsinformationen beauftragt ist. Die abendliche Nachrichtensendung von IRIB um 20.30 Uhr, die auf Channel 2 ausgestrahlt wird, ist das führende Nachrichtenprogramm des Landes und gilt als vorrangige Plattform von IRIB zur Umsetzung der Agenda der Sicherheitskräfte, einschließlich des Geheimdienstministeriums (Ministry of Intelligence - MOIS) und des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps - IRGC). Dokumentierte Fälle zeigen, dass im Nachrichtenprogramm um 20.30 Uhr erzwungene Geständnisse ausgestrahlt werden.

In seiner Funktion als Berichterstatter bei IRIB nimmt Ali Rezvani an Verhören teil, die zu erzwungenen Geständnissen führen; er ist somit direkt an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt und leistet ihnen Vorschub. In seiner Funktion als Moderator der Nachrichtensendung um 20.30 Uhr fördert Rezvani die Agenda der iranischen Sicherheitskräfte, in deren Rahmen schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen gebilligt werden. Rezvani setzt außerdem Propaganda gegen Kritiker ein, um sie einzuschüchtern und ihre Misshandlung zu rechtfertigen und zu fördern, womit er ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

▼M21

138.

ZABIHPOUR Ameneh Sadat

ذبیح پور آمنه سادات

Geburtsdatum: 7.8.1984

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: weiblich

Funktion: Berichterstatterin bei Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) und Leiterin der Mediengruppe für Persisch für das Ausland bei IRIB

Reisepass-Nr.: 09324611

Ameneh Sadat Zabihpour ist Leiterin der Mediengruppe für Persisch für das Ausland bei IRIB, die als Sprachrohr des Regimes bekannt ist.

IRIB schränkt den freien Informationsfluss für die iranische Bevölkerung erheblich ein und verhindert ihn. Darüber hinaus ist IRIB aktiv an der Organisation und Ausstrahlung von durch Einschüchterung und schwere Gewalt erzwungenen „Geständnissen“ von Regimekritikern beteiligt. Diese „Geständnisse“ werden häufig im Anschluss an öffentliche Proteste oder vor einer Hinrichtung ausgestrahlt, um ein Aufbegehren der Öffentlichkeit gering zu halten.

Während einige hochrangige Akteure des staatlichen Rundfunks kürzlich zurückgetreten sind und sich gegen die gewaltsame Reaktion des iranischen Regimes auf die Proteste von 2022 ausgesprochen haben, ist Zabihpour weiterhin in ihrer Funktion tätig. Sie hat Regimekritiker verhört und Videos von erzwungenen Geständnissen produziert.

Sie ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

139.

KHATAMI Seyyed Ahmad

خاتمی سید احمد

Geburtsdatum: 8.5.1960

Geburtsort: Semnan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Imam für das Freitagsgebet, Mitglied der Assembly of Experts for the Leadership (Expertenversammlung der Führung)

Seyyed Ahmad Khatami ist ein als Hardliner bekannter Geistlicher und ein einflussreicher Imam für das Freitagsgebet in Teheran. Khatami ist außerdem Mitglied der Assembly of Experts for the Leadership, einer iranischen Einrichtung, die selbst in Menschenrechtsverletzungen verwickelt ist, da sie verfassungsrechtliche Bestimmungen nicht achtet.

Als Geistlicher, der den staatlichen Behörden nahesteht und über ein großes Publikum verfügt, nutzt Khatami seine Position, um Demonstrierende verbal zu attackieren und zu Gewalt gegen sie aufzurufen. Er verteidigt nicht nur die repressiven Handlungen der iranischen Sicherheitskräfte, er hat auch bei mehreren Gelegenheiten eine noch brutaleres Vorgehen gegen Demonstrierende gefordert, einschließlich der Todesstrafe.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

140.

MIRAHMADI Seyyed Majid

مجید سید میراحمدﻯ

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Stellvertretender Innenminister Irans

Brigadegeneral Seyyed Majid Mirahmadi ist der stellvertretende Innenminister Irans, der für die Aufsicht über die iranischen Sicherheits- und Polizeikräfte verantwortlich ist; diese Akteure sind an schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran beteiligt.

Die iranischen Sicherheits- und Polizeikräfte gehen mit Gewalt gegen Protestkundgebungen vor, schießen direkt auf friedlich Demonstrierende und nehmen Menschen willkürlich fest, wobei sie deren Menschenrechte völlig missachten.

In seinen Erklärungen bezeichnet Mirahmadi die Demonstrationen als Krawalle, die aufhören müssen, und erklärt die an friedlichen Protesten teilnehmenden Menschen zu Kriminellen und bedroht sie. Ferner beschönigt er selbst die schweren Menschenrechtsverletzungen, die die Sicherheits- und Polizeikräfte unter seiner Aufsicht begehen, z. B. indem er behauptet, die sechzehnjährige Demonstrantin Nika Shakrami, hätte Selbstmord begangen. Berichten zufolge ist es sehr wahrscheinlich, dass sie von den Sicherheitskräften getötet wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

141.

MOUSAVI Sayyed Abdolrahim

موسوﻯ سید عبدالرحیم

Geburtsdatum: 1959/1960

Geburtsort: Qom, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Generalmajor

Funktion: Oberbefehlshaber der iranischen Armee

Generalmajor Sayyed Abdolrahim Mousavi ist Oberbefehlshaber der iranischen Armee. In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Beteiligung der iranischen Armee an der gewaltsamen Reaktion des Regimes auf die Proteste von 2022.

Bei mehreren Gelegenheiten bezeichnete Mousavi die Demonstrationen in Iran als Krawalle, die von den Feinden Irans organisiert und geplant worden seien, und stufte die Proteste somit als Bedrohung für die nationale Sicherheit ein. Er richtete verbale Drohungen an die Teilnehmenden der Protestbewegung. Ferner befürwortete er die gewaltsame Reaktion der iranischen Sicherheitskräfte gegenüber den Demonstrierenden und bezeichnete sie als wirksamen Weg, um die Feinde Irans zu neutralisieren.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

▼M25

142.

BORMAHANI Mohsen (alias BARMAHANI Mohsen)

محسن برمهانی

Geburtsdatum: 24.5.1979

Geburtsort: Neishabur, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: A54062245 (Iran), läuft am 12.7.2026 ab

Personalausweis-Nr.: 1063893488 (Iran)

Funktion: Stellvertretender Direktor von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB)

Mohsen Bormahani ist der stellvertretende Direktor von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB), die als Sprachrohr des Regimes agiert.

In seiner Funktion ist Bormahani für den Inhalt von IRIB verantwortlich. IRIB schränkt den freien Informationsfluss für die iranische Bevölkerung erheblich ein und verhindert ihn. Darüber hinaus ist IRIB aktiv an der Organisation und Ausstrahlung von durch Einschüchterung und schwere Gewalt erzwungenen Geständnissen von Regimekritikern beteiligt. Diese „Geständnisse“ werden häufig im Anschluss an öffentliche Proteste oder vor einer Hinrichtung ausgestrahlt, um ein Aufbegehren der Öffentlichkeit gering zu halten.

Während mehrere hochrangige Akteure des staatlichen Rundfunks kürzlich zurückgetreten sind und sich gegen die gewaltsame Reaktion des iranischen Regimes auf die Proteste von 2022 in Iran ausgesprochen haben, ist Bormahani weiterhin in seiner Funktion als stellvertretender Direktor tätig und hat kürzlich in Erklärungen das Regime verteidigt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

▼M21

143.

JOKAR Morteza

جوکار مرتضا

(alias JOWKAR Morteza)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Stellvertretender Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Sistan und Belutschistan

Oberst Morteza Jokar ist der stellvertretende Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in der Provinz Sistan und Belutschistan.

In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Leitung des gewaltsamen Vorgehens gegen protestierende Zivilpersonen in der Provinz Sistan und Belutschistan im Anschluss an den Tod von Mahsa Amini im September 2022. Die Einsatzkräfte unter seinem Kommando schossen während des Massakers vom 30. September 2022 in Zahedan und des Massakers vom 4. November 2022 in Khash mit scharfer Munition auf Demonstrierende, wobei Dutzende Menschen getötet oder verwundet wurden. Weitere Fälle von gewaltsamer Unterdrückung fanden unter seiner Kontrolle im Herbst 2022 in anderen Provinzstädten (unter anderem in Saravan, Chabahar, Iranshahr, Rask Sarbaz) statt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

144.

SOURI Majid

سورﻯ مجید

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Lorestan

Oberst Majid Souri ist stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Lorestan.

Er ist verantwortlich für die gewaltsame Repression der Proteste im Jahr 2022 durch die Sicherheitskräfte, insbesondere in der Stadt Khorramabad, wo Menschen in Trauer um Nika Shakrami zusammenkamen, einer jugendlichen Demonstrantin, die kurz nach dem Tod von Mahsa Amini verschwand und zu Tode kam

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

145.

KARIMI Mohsen

کریمی محصن

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Markazi

Brigadegeneral Mohsen Karimi ist Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Markazi.

Er ist verantwortlich für die gewaltsame Repression der Proteste im Jahr 2022 durch die Sicherheitskräfte, die unter anderem zum Tod des neunzehnjährigen Mehrshad Shahidi in einer IRGC-Hafteinrichtung in Arak geführt hat.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

146.

HEYDARNIA Alireza

حیدرنیا علیرضا

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Alborz

Brigadegeneral Alireza Heydarnia ist Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Alborz.

Das Korps der Iranischen Revolutionsgarde ist verantwortlich für die gewaltsame Repression von Demonstrierenden in dieser Provinz, insbesondere in der Stadt Karaj im Jahr 2022. In dieser Stadt gingen die Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende vor, die zum Andenken an die Opfer der Proteste anlässlich des 40. Tages nach deren Tod zusammenkamen. Am 17. Oktober 2022 entführten Sicherheitskräfte Armita Abbasi, eine zwanzigjährige Frau, aus einem Krankenhaus in Karaj und vergewaltigten sie mehrfach.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

147.

GARSHASBI Amanollah

گرشاسبی امانالله

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Sistan und Belutschistan

Brigadegeneral Amanollah Garshasbi ist stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) in der Provinz Sistan und Belutschistan. Das Provinzkorps „Salaman“ wird von ihm befehligt.

In der Provinz Sistan und Belutschistan wurden während der Protestwelle 2022 einige der gewaltsamsten Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC, verzeichnet. Am 30. September 2022 erlebte die Provinzhauptstadt Zahedan einen „blutigen Freitag“, als die Sicherheitskräfte bei einer Protestkundgebung, die dort um das Freitagsgebet herum stattfand, das Feuer eröffneten. Schätzungen zufolge wurden mindestens 70 Demonstrierende durch Schüsse getötet. Seitdem wird gegen Teilnehmende an Protesten weiter Gewalt angewendet.

Garshasbi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

148.

REYHANI Bahman

بهمن ریحانی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) im Westen Irans, zuständig für die Provinz Kermanshah.

Brigadegeneral Bahman Reyhani ist als stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) im Westen Irans zuständig für die Provinz Kermanshah. Das Provinzkorps „Hazrat Nabi Akram“ wird von ihm befehligt.

In der Provinz Kermanshah gab es während der Protestwelle 2022 gewaltsames Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC. Reyhani ist daher mitverantwortlich für die Gewalttaten des IRGC gegen Demonstrierende in der Provinz Kermanshah.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

149.

SHAHSAVARI Habib

شهسوارﻯ حبیب

Geburtsdatum: 1963/1964

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Provinzkorps „Shohada“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für die Provinz West-Aserbaidschan.

Brigadegeneral Habib Shahsavari ist als Befehlshaber des zu den Bodentruppen gehörenden Korps „Shohada“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig für die Provinz West-Aserbaidschan.

Von ihm befehligte IRGC-Kräfte führten Einsätze gegen Demonstrierende in den kurdischen Regionen des Iran durch. Solche Einsätze gegen Demonstrierende wurden insbesondere ab dem 15. November 2022 in den Städten Piranshahr, Mahabad und Bukan der Provinz West-Aserbaidschan durchgeführt. Hierbei gingen die IRGC-Kräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt vor. Nach Schätzungen nichtstaatlicher Organisationen wurden bei den IRGC-Einsätzen in der Stadt Mahabad vier Menschen und in der Stadt Bukan zwölf Menschen getötet.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

150.

ABDOLLAHPOUR Mohammad

عبدللاهپور محمد

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Provinzkorps „Quds“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für die Provinz Gilan.

Brigadegeneral Mohammad Abdollahpour ist als Befehlshaber des Provinzkorps „Quds“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig für die Provinz Gilan.

In der Provinz Gilan gab es während der Protestwelle 2022 gewaltsames Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch von Abdollahpour befehligte IRGC-Kräfte.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

151.

MOSLEMI Siavash

مسلمی سیاوش

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Provinzkorps „Karbala“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für die Provinz Mazandaran.

Brigadegeneral Siavash Moslemi ist seit Juni 2020 als Befehlshaber des Provinzkorps „Karbala“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig für die Provinz Mazandaran.

Im Jahr 2022 führten von ihm befehligte IRGC-Kräfte unter Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt Einsätze gegen Demonstrierende durch. Als Befehlshaber der eingesetzten Kräfte ist Moslemi mitverantwortlich für die Gewalt gegen Demonstrierende.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

152.

ZULQADR Ahmad

ذوالقدر احمد

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Provinzkorps „Seyyed al-Shohada“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für die Provinz Teheran.

Brigadegeneral Ahmad Zulqadr ist seit November 2020 als Befehlshaber des Provinzkorps „Seyyed al-Shohada“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig für die Provinz Teheran. Er ist auch der stellvertretende Befehlshaber des IRGC-Korps in Teheran-Stadt.

Medienberichten zufolge wurde Zulqadr für diesen Posten insbesondere aufgrund seiner Sachkompetenz in der Unterdrückung von Protesten auserwählt. Im Jahr 2022 wurde in Teheran besonders gewaltsam gegen Demonstrierende vorgegangen.

Als Befehlshaber der IRGC-Kräfte, die besagte Gewalt gegen Demonstrierende eingesetzt haben, ist er somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

153.

KASHKOULI Morteza

کشکولی مرتضی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Provinzkorps „Hazrat Abulfazl“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für die Provinz Lorestan.

Brigadegeneral Morteza Kashkouli ist als Befehlshaber des Provinzkorps „Hazrat Abulfazl“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) zuständig für die Provinz Lorestan.

Im Jahr 2022 führten von ihm befehligte IRGC-Kräfte Einsätze gegen Demonstrierende in den kurdischen Regionen des Iran durch. Diese Einsätze wurden insbesondere in der Stadt Khorramabad in der Provinz Lorestan durchgeführt. IRGC-Kräfte gingen bei diesen Einsätzen unverhältnismäßig gewaltsam vor, indem sie scharfe Munition gegen Demonstrierende einsetzten.

Als Befehlshaber dieser IRGC-Kräfte ist Kashkouli mitverantwortlich für diese Gewalt. Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

154.

BAYAT Isa

بیات عیسی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Oberst

Funktion: Befehlshaber der 364. Brigade (Shahid Nasirzadeh) des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan.

Oberst Isa Bayat ist seit Juni 2022 Befehlshaber der 364. Brigade (Shahid Nasirzadeh) des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), zuständig für Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan.

Im Jahr 2022 führten von ihm befehligte IRGC-Kräfte Militäreinsätze gegen Demonstrierende in den kurdischen Regionen des Iran durch. Insbesondere ab dem 15. November 2022 wurden solche Einsätze gegen Demonstrierende in Mahabad durchgeführt, wobei unverhältnismäßige Gewaltanwendung zum Tod von vier Menschen führte.

Als Befehlshaber der IRGC-Kräfte, die diese Einsätze durchführten, ist Bayat verantwortlich für den Einsatz von Gewalt gegen Demonstrierende. Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

155.

ASANLOO Mohammad Taghi

آصانلو محمد تقی

Geburtsort: Provinz Zanjan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des regionalen Hauptquartiers des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) „Hamzeh Seyed Al-Shohada“ im Nordwesten Irans.

Brigadegeneral Mohammad Taghi Asanloo ist als Befehlshaber des regionalen Hauptquartiers „Hamzeh Seyed Al-Shohada“ des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) im Nordwesten des Iran zuständig für die Provinzen Kordestan und West-Aserbaidschan.

Das Hauptquartier der „Hamzeh Seyed Al-Shohada“ hat als besondere Mission die Unterdrückung von Unruhen im Nordwesten Irans. Im Jahr 2022 führten von Asanloo befehligte IRGC-Kräfte Militäreinsätze gegen Demonstrierende in den kurdischen Regionen des Iran durch. Insbesondere ab dem 15. November 2022 führten von Asanloo befehligte IRGC-Kräfte solche Einsätze gegen Demonstrierende in den Städten Piranshahr, Mahabad und Bukan durch.

Hierbei gingen die IRGC-Kräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt vor. Nach Schätzungen von NRO sind aufgrund der Einsätze von IRGC-Kräften gegen Demonstrierende in den kurdischen Regionen seit dem 15. November 2022 42 Personen ums Leben gekommen.

Als Befehlshaber der IRGC-Kräfte in der Region ist Asanloo verantwortlich für die von seinen Truppen gegen Demonstranten eingesetzte Gewalt. Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

▼M22

156.

SAJJADI Seyed Hamid Hazaveh

هزاوه حمید سید سجادﻯ

Geburtsdatum: 21.3.1969

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Iranischer Minister für Sport und Jugend

Hamid Sajjadi ist iranischer Minister für Jugend und Sport.

Er ist dafür verantwortlich, dass iranische Athleten durch Ausübung von Druck zum Schweigen gebracht und daran gehindert werden, sich auf internationaler Ebene gegen die Repressionen im Iran zu äußern. Er war persönlich am Fall von Elnaz Rekabi beteiligt, einer iranischen Sportkletterin, die im Herbst 2022 bei der Asienmeisterschaft in Seoul im Klettern ohne Hidschab antrat. Nach ihrem Wettkampf wurde Rekabi durch Täuschung in das iranische Botschaftsgebäude in Seoul gelockt, wo ihr Pass und ihr Mobiltelefon auf Anordnung der Behörden in Teheran beschlagnahmt wurden. Nach ihrer wahrscheinlich erzwungenen Rückkehr nach Teheran wurde sie von Vertretern von zwei politischen und sportlichen Institutionen des Iran verhört und traf sich mit Sajjadi. Bei diesem Treffen wurde sie gezwungen, sich in einer Erklärung für die Teilnahme am Wettkampf ohne Hidschab zu entschuldigen, und mit der Beschlagnahmung von im Besitz ihrer Familie befindlichen Grundstücken bedroht. Im Dezember 2022 wurde bekannt, dass das Haus von Elnaz Rekabis Familie in Zandschan abgerissen wurde.

Hamid Sajjadi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

157.

GOLPAYEGANI Seyyed Mohammed Saleh Hashemi

گلپایگانی سید محمد صالح هاشمی

Geburtsdatum: 1967

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen (Zentralstelle für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters)

Verbundene Organisationen: Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen (Zentralstelle für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters), Sittenpolizei

Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani ist seit dem 25. August 2021 Leiter der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen (auch bekannt als Amt oder Zentralstelle für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters). Die Zentralstelle für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters ist eine staatliche Institution, die für die Festlegung und Durchsetzung übermäßig strenger Verhaltensmodelle in der Gesellschaft verantwortlich ist.

Im Jahr 2022 war die Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen maßgeblich an der Festlegung neuer und strengerer Sittenvorschriften für Frauen beteiligt, die eindeutig gegen ihre Menschenrechte verstoßen. Darüber hinaus spielt die Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen eine zentrale Rolle bei der Einrichtung der Überwachung von Frauen und Männern, die diese Vorschriften nicht einhalten, und der Festlegung von häufig brutalen Sanktionen gegen diese. Diese strengen Vorschriften werden anschließend von den in der EU-Liste geführten Strafverfolgungskräften der Islamischen Republik Iran (LEF) (insbesondere ihrer Sittenpolizei) rabiat durchgesetzt.

Als Leiter der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen ist Seyyed Mohammed Saleh Hashemi Golpayegani somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

158.

ASGARI Hassan

حسن عسگرﻯ

alias ASKARI Hassan

حسن عسکرﻯ

Geburtsort: Bidschar, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Gouverneur von Sanandadsch, Provinz Kurdistan

Verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Hassan Asgari ist Gouverneur der Stadt Sanandadsch in der iranischen Provinz Kurdistan und ehemaliger Befehlshaber der lokalen Kräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC).

Als Gouverneur von Sanandadsch ist er für die gewaltsame und brutale Reaktion in dieser Stadt auf die Proteste nach dem Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini im September 2022 verantwortlich. Nachdem Berichten zufolge eine 16-jährige Demonstrantin von Sicherheitskräften in Sanandadsch getötet worden war, gaben Asgari und andere Beamte an, dass sie an einer Drogenüberdosis gestorben sei, möglicherweise durch Selbstmord. Die Verbreitung falscher Todesursachen von Protestteilnehmern, die von Sicherheitskräften getötet wurden, ist eine übliche Vorgehensweise iranischer Beamter, um sich der Rechenschaft für ihre Menschenrechtsverletzungen zu entziehen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

159.

KHIABANI Hossein Modarres

مدرس حسین خیابانی

Geburtsdatum: März 1968/1969

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Ehemaliger Gouverneur der Provinz Sistan und Belutschistan

Hossein Modarres Khiabani war von September 2021 bis Dezember 2022 Gouverneur der iranischen Provinz Sistan und Belutschistan und für die Beaufsichtigung der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in dieser Provinz verantwortlich.

Während seiner Amtszeit gingen die LEF und andere Sicherheitskräfte gegen verschiedene Proteste vor und wandten exzessive Gewalt gegen Protestteilnehmer an. Es gibt umfassende Beweise für die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt, die am 30. September 2022 zum Tod von mindestens 66 Menschen in der Stadt Zahedan in der Provinz Sistan und Belutschistan geführt hat.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

160.

KOUSHA Esmaeil Zarei

کوشا اسماعیل زارعی

alias KOSHA Ismail

کشا یسمیل

Geburtsdatum: 1978

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Gouverneur der Provinz Kurdistan

Esmaeil Zarei Kousha ist Gouverneur der iranischen Provinz Kurdistan und für die Beaufsichtigung der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in dieser Provinz zuständig.

In dieser Funktion ist er für die brutale Reaktion auf die Proteste in Kurdistan nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im September 2022 und das übermäßig gewaltsame Vorgehen der LEF und der Sicherheitskräfte verantwortlich.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

161.

KOWSARI Mohammad Esmail

اسماعیل محمد کوثرﻯ

Geburtsdatum: 3.5.1955

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments

Mohammad Esmail Kowsari ist seit 2020 Mitglied des iranischen Parlaments (im Folgenden „MP“). Er vertritt in der Gesetzgebung eine harte Linie und ist Mitglied des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC). Bevor er MP wurde, war Kowsari von 2017 bis 2020 Kommandeur des Sarallah-Hauptquartiers der IRGC in Teheran.

Während der Proteste 2022/2023 hat er den Sicherheitskräften wiederholt mit Konsequenzen gedroht, falls sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und nicht gegen die Proteste vorgehen. Er hat zudem mehr militärische Maßnahmen gegen friedliche Proteste gefordert. Als MP hat er die iranische Justiz nachdrücklich dazu aufgerufen, Protestteilnehmer zum Tode zu verurteilen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

162.

MIRSALIM Mostafa

میرسلیم مستفا

alias MIR-SALIM Mostafa; MIRSALIM Sayyid Mostafa Agha

میر-سالم مستفا

میرسلیم سید مستفا آقا

Geburtsdatum: 9.6.1947

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: Q5956077 (Iran)

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments

Mostafa Mirsalim ist Mitglied des iranischen Parlaments.

Während der Proteste 2022/2023 war er ein lautstarker Befürworter der Todesstrafe für verhaftete Protestteilnehmer und nutzte das Parlament als Plattform, um mit besonderem Nachdruck ihre Hinrichtung zu unterstützen und zu fordern. Er hat dazu aufgerufen, Protestteilnehmer innerhalb weniger Tage nach ihrer Festnahme hinzurichten. Zudem greift er häufig die freie Presse an und spricht sich dafür aus, die sozialen Medien einzuschränken.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

163.

NAGHDALI Mohammad Taghi

تقی محمد نقدعلی

Geburtsdatum: 6.6.1972

Geburtsort: Chomeinischahr- Isfahan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments

Mohammad Taghi Naghdali ist Mitglied des iranischen Parlaments und Mitglied des Rechtsausschusses des Parlaments

Während der Proteste 2022/2023 war er ein lautstarker Befürworter der Todesstrafe für verhaftete Protestteilnehmer und nutzte das Parlament als Plattform, um mit besonderem Nachdruck ihre Hinrichtung zu unterstützen und zu fordern. Zudem greift er häufig die freie Presse an und beteiligt sich an der Ausarbeitung von Gesetzen zur Einschränkung des freien Informationsflusses.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

164.

GHAZANFARABADI Mousa

موسا غضنفرآبادﻯ

Geburtsdatum: 1966

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments; Vorsitzender des Rechts- und Justizausschusses des Parlaments

Mousa Ghazanfarabadi ist Mitglied des iranischen Parlaments und Vorsitzender des Rechts- und Justizausschusses des Parlaments In dieser Funktion ist er verantwortlich für die juristische und rechtliche Überprüfung der von den Ministerien vorgeschlagenen Pläne im Parlament, die Überprüfung und Genehmigung von Plänen im Zusammenhang mit dem Strafrecht sowie die Prüfung der Leistung der Beamten und Führungskräfte des Landes aus juristischer und rechtlicher Sicht.

Er hat die schweren Menschenrechtsverletzungen iranischer Beamter während der Proteste 2022/2023 nicht verurteilt. Er hat im Gegenteil erklärt, dass Frauen, die gegen die Hidschab-Regeln verstoßen, ihre sozialen Rechte entzogen werden sollten, und sich für die Anwendung von Gewalt gegen sie ausgesprochen. Außerdem beschönigt er die Verbrechen der iranischen Streitkräfte, indem er die Version der Regierung zu den Umständen von Mahsa Aminis Tod verteidigt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

165.

NOROOZI Ahmad

نوروزﻯ احمد

alias NOROUZI Ahmad; NEWROUZI Ahmad; NAWROUZI Ahmad

Geburtsdatum: 1988

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter des Weltdienstes von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB); Geschäftsführer von Press TV

Verbundene Organisationen: Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB); Press TV

Ahmad Noroozi ist Leiter des Weltdienstes von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) und Geschäftsführer von Press TV, dem wichtigsten regierungsnahen englischsprachigen Sender, der die fremdsprachigen Sender von IRIB beaufsichtigt.

IRIB ist ein iranisches staatliches Medienunternehmen, das Hunderte von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten mit iranischer, doppelter und nichtiranischer Staatsangehörigkeit im Iran ausgestrahlt hat. IRIB und seine Tochtergesellschaften sind ein sehr wichtiges Instrument bei der Kampagne massiver Unterdrückung und Zensur der eigenen Bevölkerung durch die iranische Regierung. IRIB hat Interviews mit Personen aufgezeichnet und vor Kurzem ausgestrahlt, die zur Aussage dazu gezwungen wurden, dass ihre Verwandten nicht bei den landesweiten Protesten von den iranischen Behörden getötet wurden, sondern unter zufälligen, nicht damit verbundenen Umständen starben.

Press TV ist für die Aufzeichnung und Ausstrahlung von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischen Aktivisten und Angehörigen der kurdischen und arabischen Minderheiten, verantwortlich, wodurch der Sender gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen hat.

In seiner Funktion als Leiter von IRIB und Geschäftsführer von Press TV ist Ahmad Noroozi somit für schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran verantwortlich.

23.1.2023

166.

POURANVARI Youssef

یوسف پورانوارﻯ

alias POURANVARI Youssuf

Geburtsdatum: 26.5.1983

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 0492699836 (Iran)

Funktion: Direktor der Programm- und Planungsabteilung des wichtigsten fremdsprachigen Senders von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB)

Verbundene Organisationen: Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB)

Youssef Pouranvari ist Direktor der Programm- und Planungsabteilung des wichtigsten fremdsprachigen Senders von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB).

Als staatlicher Medienkonzern der iranischen Regierung verfügt IRIB bei den Fernseh- und Hörfunkdienste im Iran über eine Monopolstellung und spielt eine zentrale Rolle bei der Einschränkung der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Behinderung des freien Informationsflusses in Iran durch Zensurmaßnahmen. IRIB produziert, finanziert und verbreitet Regierungspropaganda sowohl in Iran als auch auf internationaler Ebene. Darüber hinaus sendet IRIB regelmäßig falsche und unbegründete Anschuldigungen gegen iranische Bürger, Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und Ausländer und nutzt gefälschte Nachrichten, um Falschinformationen zu verbreiten und angebliche Feinde des Regimes fälschlicherweise zu beschuldigen. IRIB arbeitet zudem umfassend mit Sicherheits- und Geheimdiensten zusammen, darunter dem iranischen Ministerium für Geheimdienste und Sicherheit (MOIS) und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), um erzwungene Geständnisse von Inhaftierten mit iranischer, doppelter und nichtiranischer Staatsangehörigkeit zu erhalten und öffentlich zu verbreiten. Zeugenaussagen und andere Beweise deuten darauf hin, dass physische und psychische Foltermethoden angewandt und Familienmitglieder bedroht werden und es zu erniedrigender Behandlung kommt, um Geständnisse zu erzwingen. Seit 2009 haben IRIB-Sender Hunderte von erzwungenen Geständnissen sowie diffamierende Inhalte, die sich gegen Hunderte weitere Personen richteten, ausgestrahlt. IRIB verwendet erzwungene Geständnisse insbesondere, um Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit und Ausländer als Spione zu diffamieren, Menschenrechtsaktivisten zu dämonisieren und die Unterdrückung religiöser Minderheiten wie die Gemeinschaft der Baha'i zu legitimieren.

In seiner Funktion als Direktor der Programm- und Planungsabteilung des wichtigsten fremdsprachigen Senders von IRIB trägt Youssef Pouranvari zur Unterdrückung von friedlichen Protestteilnehmern, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Studierenden und anderen Personen bei, die für ihre legitimen Rechte eintreten.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

167.

KADEM Ahmad

کادم احمد

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Leiter des regionalen Hauptquartiers Karbala des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

Brigadegeneral Ahmad Kadem ist Leiter der Operationsbasis (regionales Hauptquartier) Karbala des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), der die IRGC-Kräfte in den Provinzen Chuzestan, Lorestan sowie Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad unterstellt sind.

Während der Proteste 2022 sind die unter seinem Kommando stehenden IRGC-Kräfte gegen Protestteilnehmer insbesondere in den Regionen Chuzestan und Lorestan vorgegangen, einschließlich der Städte Chorramabad (Lorestan) und Izeh (Chuzestan). IRGC-Kräfte gingen bei diesen Einsätzen mit unverhältnismäßiger Gewalt vor, indem sie scharfe Munition gegen Protestteilnehmer einsetzten. Als Oberbefehlshaber der IRGC-Kräfte in diesen Regionen ist Kadem verantwortlich für die von seinen Truppen gegen Protestteilnehmer angewendete Gewalt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

168.

AZIMI Mohammad Nazar

نظر محمد عظیمی,

alias AZIMI Mohammadnazar

عظیمی موهاممادنازار

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Funktion: Befehlshaber des Hauptquartiers Najaf Al-Ashraf des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Brigadegeneral Mohammad Nazar Azimi ist Befehlshaber des Hauptquartiers Najaf Al-Ashraf des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), dem die IRGC-Kräfte in den Provinzen Kermanschah, Hamadan und Ilam unterstellt sind.

In der Provinz Kermanschah kam es während der Proteste 2022 zu gewaltsamem Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC. Als Befehlshaber des regionalen IRGC-Hauptquartiers für die in dieser Region eingesetzten IRGC-Kräfte ist er für das gewaltsame Vorgehen des IRGC gegen Protestteilnehmer in der Provinz Kermanschah verantwortlich.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

169.

NILFRUSHAN Abbas Mortaza

نیلفروشان عباس مرتاضا

alias NILFOROUSHAN Abbas; NILFOROUSHAN DARDASHTI Abbas; NILFOROUSHAN DARDASHTI Abbas; NILFOROUSHAN Abbas; NILFRUSHAN DARDASHTI Abbas Mortaza

نیلفروشان دردشتی عباس

Geburtsdatum: 23.8.1966

Geburtsort: Isfahan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: P46631463 (Iran)

Funktion: Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Abbas Nilfrushan ist stellvertretender Befehlshaber für Einsätze des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) und für das Operative Kommando des IRGC verantwortlich, eine der Sicherheitsorganisationen, die direkt für die Unterdrückung von Protesten zuständig sind.

In dieser Funktion hat er die zivile Basisprotestbewegung von 2022 als terroristische Bewegung und direkte Bedrohung für die Sicherheit Irans bezeichnet und damit das harte Vorgehen gegen die friedlichen Proteste legitimiert.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

170.

MOEIN Moslem

مسلم معین

Geburtsdatum: 22.9.1985

Geburtsort: Eslamabad, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 3341588477 (Iran)

Adresse: Part 7, Block 25, Ground Floor, 16th Street, Sarvestan Street, Chaghamirza Phase 2 Shahid Mehrabi, Kermanshah, Iran

Funktion: Leiter des Cyberspace-Hauptquartiers der Bassidsch-Milizen (Bassidsch)

Moslem Moein ist ein hochrangiges Mitglied der in der EU-Liste geführten Bassidsch-Milizen (Bassidsch), der aus Freiwilligen rekrutierten berüchtigten paramilitärischen Organisation unter Leitung des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) mit Ablegern in ganz Iran.

Während der Proteste spielten die Bassidsch-Milizen eine entscheidende Rolle beim tödlichen Vorgehen gegen die seit September 2022 im ganzen Land stattfindenden Proteste. Als Leiter des Cyberspace-Hauptquartiers der Bassidsch-Milizen überwacht Moein Maßnahmen zur Kontrolle und Zensur der Online-Aktivitäten der Iraner. Er hat öffentlich erklärt, dass die Bassidsch-Milizen der Überwachung der Nutzung des Internets durch die Iraner Vorrang einräumen. Zudem hat sich Moein für die Entwicklung eines iranischen Intranets ausgesprochen, das es dem Regime ermöglichen würde, Iran vom globalen Internet abzutrennen. Die iranische Regierung beschränkt und blockiert weiterhin den freien Informationsfluss in Iran.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

171.

KARAMI Mohammad

محمد کرمی

Geburtsdatum: 27.1.1966

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Reisepass-Nr.: K50849392 (Iran), Ablaufdatum 23.9.2024

Funktion: Befehlshaber des für die Provinzen Sistan und Belutschistan sowie Kerman zuständigen Hauptquartiers Quds des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Brigadegeneral Mohammad Karami ist Befehlshaber des Hauptquartiers Quds des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), dem die IRGC-Kräfte in den Provinzen Sistan und Belutschistan sowie Kerman unterstellt sind.

In der Provinz Sistan und Belutschistan waren während der Proteste 2022 einige der gewaltsamsten Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC, zu verzeichnen. Am 30. September 2022 erlebte die Provinzhauptstadt Zahedan einen „blutigen Freitag“, als die Sicherheitskräfte bei einer Protestkundgebung, die dort um das Freitagsgebet herum stattfand, mit scharfer Munition das Feuer eröffneten. Mindestens 70 Protestteilnehmer wurden durch Schüsse getötet. Seitdem wird gegen Teilnehmende an Protesten weiter Gewalt angewendet. Als Befehlshaber des regionalen IRGC-Hauptquartiers für die in dieser Region eingesetzten IRGC-Kräfte ist Karami für das gewaltsame Vorgehen des IRGC gegen Protestteilnehmer in der Provinz Sistan und Belutschistan verantwortlich, insbesondere im Zusammenhang mit dem „blutigen Freitag“.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

172.

JAVIDAN Ali Akbar

جاویدان علی اکبر

Geburtsdatum: 21.3.1967

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Befehlshaber der Strafverfolgungskräfte der Islamischen Republik Iran (LEF) in der Provinz Kermanschah

Ali Akbar Javidan war ab Juni 2019 Befehlshaber der Strafverfolgungskräfte (LEF) der Islamischen Republik Iran in der Provinz Kermanschah.

In dieser Funktion ist er für die Anordnung des gewaltsamen Vorgehens der LEF während der Proteste in Kermanschah im Jahr 2022 verantwortlich. Zudem ist er für die strikte Umsetzung der Sittenpolitik durch die LEF verantwortlich, die eine schwere Verletzung der Menschenrechte darstellt, auch durch die aktive Unterdrückung von Frauen, die sich nicht an die Regeln für das Tragen des Kopftuchs halten. Außerdem ist er für die Verhaftung von Frauen durch die LEF während der Proteste im Juli 2022 verantwortlich. Er ist für Gewalt, Diskriminierung, grausames und erniedrigendes Verhalten und die willkürliche Inhaftierung von Frauen verantwortlich.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

173.

AZARPENDAR Abbas

آذرپندار عباس

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Geschäftsführer von Radis Vira Tejarat Co; regionaler Manager in Iran für Tiandy Technologies

Abbas Azarpendar ist Geschäftsführer von Radis Vira Tejarat, einem wichtigen Zwischenhändler in Iran, der der iranischen Regierung modernste Überwachungsausrüstung beschafft.

Während der Proteste, die aufflammten, nachdem Mahsa Amini Mitte September 2022 im Polizeigewahrsam ums Leben kam, wurde die von Radis Vira Tejarat Co. beschaffte Ausrüstung von den iranischen Sicherheitskräften, einschließlich des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), der zugehörigen Bassidsch und der Strafverfolgungskräfte der islamischen Republik Iran (LEF) eingesetzt, um die landesweiten Proteste brutal niederzuschlagen, was dazu führte, dass mindestens 516 Protestteilnehmer, darunter mindestens 70 Kinder, gefoltert wurden oder ums Leben kamen.

Azarpendar ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

▼M23

174.

ESMAEILI Mohammad Mehdi

محمد مهدﻯ اسماعیلی

Geburtsdatum: 1975

Geburtsort: Kabudarahang, Hamedan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Minister für Kultur und islamische Führung

Verbundene Organisationen: Ministerium für Kultur und islamische Führung; Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC)

Mohammad Mehdi Esmaeili ist der iranische Minister für Kultur und islamische Führung.

Unter seiner Leitung hat das Ministerium Kunstschaffenden/Musikern, die der Regierungslinie nicht folgen, mit Reise- und Arbeitsverboten gedroht. Er hat persönlich und öffentlich Filmemachern mit Verhaftung und Arbeitsverboten gedroht, die eine Erklärung veröffentlicht hatten, in der sie die Sicherheitskräfte um Zurückhaltung gegenüber friedlichen Demonstranten ersuchen. Seit er Minister ist, wurde eine erhebliche Anzahl von Kunstschaffenden und Journalisten aufgrund fadenscheiniger Anschuldigungen verhaftet, was darauf hindeutet, dass den repressiven Drohungen repressive Taten gefolgt sind. Esmaeili arbeitet auch daran, das Recht auf freie Meinungsäußerung noch weiter einzuschränken, indem er derzeit ein Gesetz im Parlament voranbringt, mit dem die Verbreitung von Informationen oder Formen der Berichterstattung, die als regimekritisch eingestuft werden, unter Strafe gestellt werden. Unter der Verantwortung von Mohammad Mehdi Esmaeili und mit seiner ausdrücklichen Genehmigung wurden zahlreiche iranische Kunstschaffende, Musiker, Filmemacher und Journalisten bedroht, verhaftet und aufgrund fadenscheiniger Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt und wurde ihr Recht auf freie Meinungsfreiheit noch weiter erheblich eingeschränkt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

175.

NOURI Yousef

یوسف نورﻯ

Geburtsdatum: 1961

Geburtsort: Ilam, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Bildungsminister

Verbundene Organisationen: Bildungsministerium Irans; Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC)

Yousef Nouri ist seit November 2021 iranischer Bildungsminister.

Unter seiner Verantwortung wird die iranische Schul- und Hochschulbildung fortlaufend an die Standpunkte der Regierung und an die Lehren von Ayatollah Chamenei angepasst. Im September und Oktober 2022 wurden Sicherheitskräfte dabei gesichtet, wie sie iranische Schüler aufgrund ihrer angeblichen Teilnahme an Protesten gegen den Hidschab in Gewahrsam nahmen. Als Bildungsminister ist Nouri für die Inhaftierung von Schülern in Justizvollzugsanstalten verantwortlich. Nouri hat bestätigt, dass einige Schüler bereits inhaftiert wurden. Er erklärte, sie seien in „Einrichtungen für psychologische Betreuung“ verbracht worden, um sie zu „reformieren und umzuerziehen“, damit sie kein „asoziales“ Verhalten zeigten. Er fügte hinzu, die Schüler dürften erst in die Schule zurückkehren, wenn sie „reformiert“ wären.

Da er für willkürliche Verhaftungen von Studenten und Schülern, die der Umkehr der regierungskritischen Meinungen dienen sollen, verantwortlich ist, verletzt Nouri das grundlegende Menschenrecht auf Bildung, wonach Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein muss.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

176.

KARIMI Farzin

فرزین کریمی

(alias KARIMI MAZLGHANCHAY Farzin)

Geburtsdatum: 7.12.1992

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 0440273961

Funktion: Mitglied des iranischen Ministeriums für Geheimdienst und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS); Mitbegründer der Ravin Academy

Farzin Karimi ist Mitglied des iranischen Ministeriums für Geheimdienst und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS) und Mitbegründer der in der EU-Liste geführten Ravin Academy, einer Einrichtung, die Personen in den Bereichen Cybersicherheit und Hacking ausbildet; er rekrutiert Mitarbeiter aus diesem Personenkreis für das Ministerium für Geheimdienst und Sicherheit.

Das Ministerium für Geheimdienst und Sicherheit ist weitgehend daran beteiligt, interne Oppositionsgruppen zu infiltrieren, inländische Bedrohungen und iranische Dissidenten im Ausland zu überwachen und mutmaßliche Spione und Dissidenten zu verhaften.

Farzin Karimi ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

177.

MOSTAFAVI Seyed Mojtaba

سید مجتبی مصطفوﻯ

alias (MORTAZAVI, Mojtaba; MOSTAF, Mojtaba)

Geburtsdatum: 2.4.1987

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 0080467741 (Iran)

Funktion: Mitglied des iranischen Ministeriums für Geheimdienst und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS); Mitbegründer der Ravin Academy

Seyed Mojtaba Mostafavi ist Mitglied des iranischen Ministeriums für Geheimdienst und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS) und Mitbegründer der in der EU-Liste geführten Ravin Academy, einer Einrichtung, die Personen in den Bereichen Cybersicherheit und Hacking ausbildet; er rekrutiert Mitarbeiter aus diesem Personenkreis für das Ministerium für Geheimdienst und Sicherheit.

Das Ministerium für Geheimdienst und Sicherheit ist weitgehend daran beteiligt, interne Oppositionsgruppen zu infiltrieren, inländische Bedrohungen und iranische Dissidenten im Ausland zu überwachen und mutmaßliche Spione und Dissidenten zu verhaften.

Seyed Mojtaba Mostafavi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

178.

ESMAELI Vali

ولی اسماعیلی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Vorsitzender der Sozialkommission des Parlaments

Vali Esmaeli ist Abgeordneter und ein Hardliner sowie Vorsitzender der Sozialkommission des iranischen Parlaments.

Er ist eines der 227 Parlamentsmitglieder, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Demonstranten gelobt wurden und die Gerichte dazu gedrängt wurden, Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Demonstranten zum Tode zu verurteilen, indem sie sie zu „Muharebeh“ oder „Feinden Gottes“ erklären. Esmaeli bezeichnete die Demonstranten als „ausländische Agenten“ und rechtfertigte die von der Islamischen Republik Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen. Als Mitglied des iranischen Parlaments hat Esmaeli die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen während der landesweiten Proteste im Jahr 2022 unterstützt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

179.

NADERI Ahmad

احمد نادرﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des Präsidiums des iranischen Parlaments

Ahmad Naderi ist Abgeordneter und ein Hardliner sowie Mitglied des Präsidiums/Verwaltungsrats des iranischen Parlaments.

Er ist eines der 227 Parlamentsmitglieder, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Demonstranten gelobt wurden und die Gerichte dazu gedrängt wurden, Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Demonstranten zum Tode zu verurteilen, indem sie sie zu „Muharebeh“ oder „Feinden Gottes“ erklären.

Während der Verlesung einer Erklärung von 233 Parlamentsmitgliedern in öffentlicher Sitzung des Parlaments vom 2. Oktober 2022 lobte und unterstützte er die Leistung der Sicherheitskräfte und Strafverfolgungsbehörden bei der Unterdrückung der Demonstranten. Als Mitglied des iranischen Parlaments hat Naderi die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen während der landesweiten Proteste im Jahr 2022 unterstützt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

180.

ELAHIAN Zohreh

الهیان زهره

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: weiblich

Funktion: Mitglied der Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik des iranischen Parlaments

Zohreh Elahian ist Abgeordnete und ein Hardliner sowie Mitglied der Kommission für nationale Sicherheit und Außenpolitik des iranischen Parlaments.

Sie ist eines der 227 Parlamentsmitglieder, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Demonstranten gelobt wurden und die Gerichte dazu gedrängt wurden, Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Demonstranten zum Tode zu verurteilen, indem sie sie zu „Muharebeh“ oder „Feinden Gottes“ erklären. Als Mitglied des iranischen Parlaments hat Elahian die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen während der landesweiten Proteste im Jahr 2022 in Iran unterstützt.

Sie ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

181.

FARAHANI Ahmad Amirabadi

احمد امیرآبادﻯ فراهانی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des Präsidiums des iranischen Parlaments

Amirabadi Farahani ist Abgeordneter und ein Hardliner sowie Mitglied des Präsidiums/Verwaltungsrats des iranischen Parlaments. Er ist eines der 227 Parlamentsmitglieder, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Demonstranten gelobt wurden und die Gerichte dazu gedrängt wurden, Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Demonstranten zum Tode zu verurteilen, indem sie sie zu „Muharebeh“ oder „Feinden Gottes“ erklären. Als Mitglied des iranischen Parlaments hat Farahani die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen während der landesweiten Proteste im Jahr 2022 unterstützt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

182.

DELKHOSH-ABATARI Seyyed Kazem

سید کاظم دلخوش اباترﻯ

Geburtsort: Someh, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Sprecher der Justiz- und Rechtskommission des iranischen Parlaments

Seyyed Kazem Delkhosh-Abatari ist der Sprecher der Justiz- und Rechtskommission des iranischen Parlaments.

Während der Proteste 2022/2023 half er dabei, einen Plan zur Verfolgung von Journalisten und Medien, die nicht dem offiziellen Narrativ der Islamischen Republik entsprechende Nachrichten verbreiten, auszuarbeiten. Die Repressionen gegen Journalisten haben sich seit dem Beginn der Proteste von 2022 verstärkt, wobei bisher 70 Journalisten verhaftet wurden. Als Sprecher der Justiz- und Rechtskommission des iranischen Parlaments ist Delkhosh-Abatari an der Unterdrückung der Medien und Journalisten infolge der Proteste im Jahr 2022 in ganz Iran verantwortlich.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

183.

JALALI Hossein

حسین جلالی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Parlamentsmitglied

Hossein Jalali ist Abgeordneter und ein Hardliner sowie Mitglied des iranischen Parlaments.

Er ist eines der 227 Parlamentsmitglieder, die ein Schreiben unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Demonstranten gelobt wurden und die Gerichte dazu gedrängt wurden, Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Demonstranten zum Tode zu verurteilen, indem sie sie zu „Muharebeh“ oder „Feinden Gottes“ erklären. Er selbst hat die Existenz dieses Schreibens bestätigt und die darin enthaltenen Forderungen wiederholt. Als Mitglied des iranischen Parlaments hat Jalali persönlich die Hinrichtung von Demonstranten gefordert.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

184.

MOUSAVI Seyyed Nezamoldin

سید نظام الدین موسوﻯ

(alias MOUSAVI Nezam)

Geburtsort: Khorramabad, Iran

Geschlecht: männlich

Funktion: Sprecher des Verwaltungsrats des iranischen Parlaments

Seyyed Nezamoldin Mousavi ist Sprecher des Präsidiums/Verwaltungsrats des iranischen Parlaments.

Während der Proteste von 2022/2023 hielt er ein Treffen mit den Justizbehörden und Gesetzgebern ab, um die Vollstreckung der Urteile gegen verhaftete Demonstranten zu beschleunigen. Als Sprecher des Präsidiums/Verwaltungsrats des iranischen Parlaments forderte er die Justiz nachdrücklich auf, die Verhandlungen und die Vollstreckung der Urteile gegen Demonstranten zu beschleunigen; somit hat er gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren verstoßen und ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

Mousavi ist außerdem eines der 227 Parlamentsmitglieder, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Demonstranten gelobt wurden und die Gerichte dazu gedrängt wurden, Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Demonstranten zum Tode zu verurteilen, indem sie sie zu „Muharebeh“ oder „Feinden Gottes“ erklären. Er bezeichnete die Demonstranten als „ausländische Agenten“ und rechtfertigte die von der Islamischen Republik Iran begangenen Menschenrechtsverletzungen. Mousavi hat die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen während der landesweiten Proteste im Jahr 2022 unterstützt.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

185.

NESARI Habibollah Jan

حبیب الله جان نثارﻯ

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: für Aus- und Weiterbildung verantwortlicher stellvertretender Leiter der Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF)

Habibollah Jan Nesari ist derzeit der für Aus- und Weiterbildung verantwortliche stellvertretende Leiter der in der EU-Liste geführten Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF).

Zwischen 2016 und dem 30. Dezember 2019 war er stellvertretender Kommandeur der Sondereinheiten der LEF.

In seiner Funktion als stellvertretender Kommandeur war er für die Beaufsichtigung der Streitkräfte verantwortlich, als diese letale und nichtletale Waffen bei den landesweiten Protesten im November 2019 einsetzten, wobei Hunderte Demonstranten getötet wurden. Er wurde vom Internationalen Volksgericht zu den Gräueltaten Irans für seine Rolle bei dem brutalen Vorgehen gegen Demonstranten in seiner Funktion als stellvertretender Kommandeur für Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig befunden. Es wurde festgestellt, dass die Polizeikräfte als Teil der Sicherheitskräfte einen Plan zur Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie von Mord, Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Folter und sexueller Gewalt erarbeitet und durchgeführt haben, um die Proteste zu unterdrücken und die während der Proteste im November 2019 begangenen Straftaten zu verschleiern.

Als stellvertretender Kommandeur ist Nesari persönlich verantwortlich für die von der LEF begangenen Menschenrechtsverletzungen. Die LEF, die er derzeit ausbildet, ist Teil des brutalen Vorgehens gegen die Demonstranten bei den Protesten, die im September 2022 ausbrachen, einschließlich der Anwendung tödlicher Gewalt gegen iranische Demonstranten.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

186.

BABAEI Hassan

حسن بابایی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der staatlichen Behörde für die Eintragung von Grundstücken und Eigentum

Hassan Babaei ist der Leiter der staatlichen Behörde für die Eintragung von Grundstücken und Eigentum und eine hochrangige Persönlichkeit der iranischen Gerichtsbarkeit.

In seiner Funktion ist Hassan Babaei verantwortlich für zahlreiche Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren während der Proteste von 2022/2023 in Iran.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

187.

GHANNAD Qazi

قاض قناد

(alias QANAD Qazi)

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Staatsanwalt und Richter am Revolutionsgericht

Qazi Ghannad ist ein Staatsanwalt und Richter am Revolutionsgericht.

Während der Proteste von 2022/2023 hat er gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen und Demonstranten zum Tode verurteilt; diese wurden daraufhin vom iranischen Regime hingerichtet. Als Staatsanwalt verlangte 2022 er die Todesstrafe im Fall von Majid Rahnavard.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

188.

MANSOURI Seyed Hadi

منصورﻯ هادﻯ سید

Geburtsort: Mashhad, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der Abteilung 4 am Revolutionsgericht von Mashhad

Seyed Hadi Mansouri ist seit Dezember 2017 Richter und Leiter der Abteilung 4 am Revolutionsgericht von Mashhad.

Während der Proteste von 2022/2023 war er Teil einer Aktion von Todesurteilen gegen Demonstranten, wodurch auch deren Recht auf ein faires Verfahren verletzt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

189.

HOSSEINI Hojjat al-Eslam Hossein

حسینی الاسلام حسین حجت

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der Gerichtsbarkeit für die Provinz Kurdistan

Hojjat al-Eslam Hossein Hosseini ist der Leiter der Gerichtsbarkeit in der Provinz Kurdistan.

Während der Proteste von 2022/2023 war er an der Unterdrückung der Demonstrationen beteiligt, und er ist verantwortlich für die Ausübung schwerer Menschenrechtsverletzungen bei den Repressionen gegen friedliche Demonstranten. Er ist mitschuldig an der Durchführung dieser Verletzungen, einschließlich Folter sowie grausamer und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

190.

JABARI Mohammad

محمد جبارﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Staatsanwalt der Provinz Kurdistan

Mohammad Jabari ist der Staatsanwalt für die Provinz Kurdistan.

In dieser Funktion ist er seit den Protesten von 2019 verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Verhängung der Todesstrafe und der Unterdrückung von Demonstrationen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

191.

MOSTAFAVINIA Hojjat al-Eslam Ali

نیا مصطفوﻯ علی الاسلام هجت

(alias MOSTAFAVI (Hojjatoleslam) Ali)

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Geistlicher; Generalstaatsanwalt der Provinz Sistan und Belutschistan

Adresse: Zahedan

Hojjat-al-Eslam Ali Mostafavinia ist ein Geistlicher und der Generalstaatsanwalt für die Provinz Sistan und Belutschistan. Davor war er Staatsanwalt in der Provinz Sistan und Belutschistan sowie in der Provinz Süd-Khorasan.

In dieser Eigenschaft war er zuständig für die Strafverfolgung von Demonstranten, die während der Proteste in Zahedan im Oktober 2022 willkürlich festgenommen wurden; diese Proteste wurden von den Polizeikräften blutig niedergeschlagen, wobei es Tote und Verletzte gab.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

192.

SHAMSABAD Mehdi

آباد شمس مهدﻯ

(alias SHAMSABAD Mahdi)

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Staatsanwalt der Provinz Sistan und Belutschistan

Mehdi Shamsabad ist der Staatsanwalt von Zahedan in der Provinz Sistan und Belutschistan.

In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen während der Proteste von 2022/2023, einschließlich der Verhängung der Todesstrafe und der Unterdrückung von Demonstrationen, sowie für die Verhängung erniedrigender Strafen, einschließlich der Todesstrafe durch Auspeitschung.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

193.

HARIKANDI Hossein Fazeli

هریکندﻯ فاضلی حسین

Geburtsort: Babol, Provinz Mazandaran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Generalstaatsanwalt der Provinz Alborz

Hossein Fazeli Harikandi ist der Generalstaatsanwalt der Provinz Alborz.

In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die Anklage mehrerer Hundert Demonstranten des Verbrechens des „Verderbens auf Erden“ während der Proteste von 2022/2023, womit sie der Gefahr einer Verurteilung zum Tode ausgesetzt sind.

Er bekräftigte ferner die Darstellung der Regierung bezüglich des Todes von M. Sarina Ismailzadeh im Jahr 2022. Sie starb aufgrund von Polizeigewalt. Die Regierung veröffentlichte jedoch eine Erklärung, wonach sie Selbstmord begangen habe und daher nicht aufgrund der gewalttätigen Unterdrückung der Demonstrationen in der Provinz Alborz gestorben sei.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

194.

MADADI Hassan

حسن مددﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: amtierender Staatsanwalt in der Provinz Alborz

Hassan Madadi ist seit mindestens 2020 amtierender Staatsanwalt in der Provinz Alborz.

In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für mehrere schwere Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die Verweigerung des Rechts auf ein faires Verfahren während der Proteste von 2022/2023.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

195.

TAGHANAKI Soghra Khodadadi

صغرﻯ خدادادﻯ

Geburtsdatum: 27.3.1971

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: weiblich

Funktion: Direktorin des Frauengefängnisses von Ghartschak

Reisepass-Nr.: B50799950 (Iran) (Einzelperson)

Adresse: Varamin, Teheran, Iran

Soghra Khodadadi Taghanaki ist Direktorin/Aufseherin des Frauengefängnisses von Ghartschak.

Das Gefängnis ist bekannt für unmenschliche Haftbedingungen, einschließlich schlechter Gesundheits- und Hygienebedingungen, Verweigerung von medizinischer Versorgung, Nahrungsmangel, übermäßigem Einsatz von Gewalt gegen Gefangene, Folter, sexuellen Übergriffen und außergerichtlichen Tötungen.

Das Gefängnis von Ghartschak ist einer der Hauptorte, an denen Frauen festgehalten werden, die während der friedlichen Proteste 2022/2023 nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei festgenommen wurden.

Soghra Khodadadi Taghanaki ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

196.

PASANDIDEH Heidar

حیدر پسندیده

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Aufseher im Gefängnis von Sanandaj

Heidar Pasandideh ist seit 2020 Aufseher im Zentralgefängnis von Sanandaj in der iranischen Provinz Kurdistan.

Unter seiner Verwaltung wurden Gefangene im Zentralgefängnis von Sanandaj willkürlich hingerichtet. Als Aufseher beaufsichtigte er die Haft und Folter von Gefangenen, die während der Proteste von 2022/2023 nach dem Tod von Mahsa Amini festgenommen wurden, und trägt somit die Verantwortung dafür.

Somit ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

197.

PIRI Morteza

مرتضی پیرﻯ

Geburtsdatum: 5.7.1977

Geburtsort: Zabol, Provinz Sistan und Belutschistan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Aufseher im Zentralgefängnis von Zahedan

Personalausweis-Nr.: 4072307122

Adresse: Zahedan, Iran

Morteza Piri ist Aufseher im Zentralgefängnis von Zahedan in der Provinz Sistan und Belutschistan.

Das Gefängnis ist bekannt für unmenschliche Haftbedingungen, einschließlich schlechter Gesundheits- und Hygienebedingungen, Verweigerung von medizinischer Versorgung, übermäßigem Einsatz von Gewalt gegen Gefangene und außergerichtlichen Tötungen. Unter seiner Verwaltung wurden im Gefängnis von Zahedan zahlreiche Hinrichtungen vorgenommen, von denen eine unverhältnismäßig hohe Zahl die iranische Minderheit der Belutschen betraf. In seiner Funktion war er an der Niederschlagung der Proteste von 2022/2023 nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei beteiligt.

Morteza Piri ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

198.

AZIZI Allah-Karam

اللهکرم عزیزﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter des Gefängnisses Rajai Shahr

Adresse: Moazzen Blvd, Gohardasht, Stadt Karaj, Provinz Alborz, Iran

Verbundene Organisationen: Gefängnis Rajai Shahr

Allah-Karam Azizi ist Leiter des in der EU-Liste geführten Gefängnisses Rajai Shahr (Rajaee Shahr Prison, alias Rajai Shahr Prison, Rajaishahr, Raja’i Shahr, Reja’i Shahr, Rajayi Shahr, Gorhardasht Prison, Gohar Dasht Prison) in Iran.

In dieser Funktion ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran, insbesondere Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, sowie Misshandlung und Folter von Gefangenen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

199.

KHOSRAVI Mohammad Hossein

محمد حسین خسروﻯ

Geburtsdatum: 23.9.1974

Geburtsort: Birjand, Provinz Süd-Khorasan, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Generaldirektor der Gefängnisse der Provinz Sistan und Belutschistan, ehemaliger Aufseher im Zentralgefängnis von Zahedan

Personalausweis-Nr.: 0653027761

Adresse: Provinz Sistan und Belutschistan, Iran

Als Generaldirektor der Gefängnisse der Provinz Sistan und Belutschistan beaufsichtigt Mohammad Hossein Khosravi die Gefängnisse in der Provinz Sistan und Belutschistan.

Die Gefängnisse in der Provinz, einschließlich des Zentralgefängnisses von Zahedan, sind bekannt für unmenschliche Haftbedingungen, einschließlich schlechter Gesundheits- und Hygienebedingungen, Verweigerung von medizinischer Versorgung, übermäßigem Einsatz von Gewalt gegen Gefangene und außergerichtlichen Tötungen. Unter seiner Verwaltung wurden allein im Gefängnis von Zahedan zahlreiche Hinrichtungen vorgenommen, von denen eine unverhältnismäßig hohe Zahl die iranische Minderheit der Belutschen betraf, und er war an der Niederschlagung der Proteste von 2022/2023 nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im Gewahrsam der iranischen Sittenpolizei beteiligt.

Mohammad Hossein Khosravi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

200.

CHEHARMAHALI Ali

علی چهارمحالی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Generaldirektor der Gefängnisse der Provinz Alborz

Adresse: Alvand Building, Below Mader Square, Karaj, Mehravila, Iran

Ali Cheharmahali ist Generaldirektor der Gefängnisse der Provinz Alborz und ehemaliger Direktor des in der EU-Liste geführten Evin-Gefängnisses.

In dieser Funktion ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran, einschließlich Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, während der Proteste von 2022/2023.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

201.

FADAVI Ali

علی فدوﻯ

Geburtsdatum: 1961

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ali Fadavi ist stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC).

Das IRGC war umfassend an der aktiven und gewalttätigen Unterdrückung der Proteste von 2022/2023 in Iran beteiligt und ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen.

In seiner Funktion lenkt, ermöglicht und billigt Fadavi schwere Menschenrechtsverletzungen, die vom IRGC begangen werden.

Somit ist Ali Fadavi verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

202.

SHARIF Ramezan

شریف رمظان

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Sprecher des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ramezan Sharif ist Sprecher des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC).

Das IRGC war umfassend an der aktiven und gewalttätigen Unterdrückung der Proteste von 2022/2023 in Iran beteiligt und ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen.

In seiner Funktion vertuscht und billigt Sharif schwere Menschenrechtsverletzungen, die vom IRGC begangen werden.

Somit ist Ramezan Sharif verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

203.

JOMEIRI Fathollah

فتح الله جمیرﻯ

Geburtsort: Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der Geheimdienst-Schutzorganisation (Intelligence Protection Organization) des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)/Sicherheitseinheit des IRGC

Fathollah Jomeiri ist Leiter der Geheimdienst-Schutzorganisation (Intelligence Protection Organization) des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), die auch als Sicherheitseinheit des IRGC bekannt ist.

Diese Einheit ist verantwortlich für den Schutz von lebenswichtigen Infrastrukturen und Schlüsselbereichen des Landes sowie von wichtigen Einzelpersonen wie ranghohen Vertretern des Regimes, aber vor allem für den Schutz des Regimes.

Das IRGC war umfassend an der aktiven und gewalttätigen Unterdrückung der Proteste von 2022/2023 in Iran beteiligt und ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen.

In seiner Funktion lenkt, ermöglicht und billigt Jomeiri schwere Menschenrechtsverletzungen, die vom IRGC begangen werden.

Somit ist Fathollah Jomeiri verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

204.

KAAMFAR Behdad

کامفر بهداد

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Staatsanwalt in der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Karaj

Behdad Kaamfar ist Staatsanwalt in der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Karaj, die in Fällen am Revolutionsgericht von Karaj tätig ist.

In dieser Funktion ist er verantwortlich für die Ausübung von Repression gegen Demonstranten durch die Verhängung schwerer Strafen, einschließlich der Todesstrafe. Die iranischen Justizbehörden verwenden insbesondere die strafrechtliche Anklage „Muharebeh“ oder „Feindschaft gegen Gott“, die die Verhängung der Todesstrafe wegen Widerstands gegen staatliche Organe ermöglicht und die häufig für Repressionen gegen Demonstranten verwendet wird.

Insbesondere vertrat Kaamfar die Staatsanwaltschaft in einem Fall im November/Dezember 2022, in dem mehrere Demonstranten vorgeblich wegen Angriffen gegen die Bassidsch verurteilt wurden. In diesem Verfahren führte die Klage unter Leitung von Kaamfar zur Verhängung der Todesstrafe wegen „Muharebeh“ gegen mehrere Personen, insbesondere Mohammad Mehdi Karimi, Amid Mehdi Shokrollahi, Reza Aria Farzaneh Gharehassanlou, Hamid Gharehassanlou, Ali Moazzami Goudarzi und Hossein Mehdi Mohammadi.

Indem er diese Klagen geführt und diese strafrechtlichen Anklagen verwendet hat, die den Grundsätzen der Justiz entgegenstehen, und somit den Tod von Gegnern des iranischen Regimes verursacht hat, ist Behdad Kaamfar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

205.

FATHI Murad

مراد فتحی

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter der Gefängnisse der Provinz West-Aserbaidschan

Murad Fathi ist seit dem 22. November 2022 Direktor der Gefängnisse der Provinz West-Aserbaidschan.

Davor hatte er die gleiche Position in der Provinz Kordestan inne. In den unter seiner Kontrolle stehenden Gefängnissen wurden während der Proteste von 2022/2023 Gefangene gefoltert, was in einigen Fällen zum Tod von Inhaftierten aufgrund der Folter und/oder aufgrund des Mangels an medizinischer Versorgung geführt hat. Zu den inhaftierten und gefolterten Personen gehören Demonstranten, die in den beiden Provinzen festgenommen wurden.

Durch seine Beteiligung an Repressionen gegen Demonstranten und die Aufsicht über Folter in den unter seiner Leitung stehenden Gefängnissen, die in einigen Fällen zum Tod von Gefangenen geführt hat, ist Murad Fathi verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

▼M24

206.

KHOSROU PANAH Abdol Hossein

عبدالحسین خسرو پناه

alias KHOSROW PANAH Abdul Hossein; KHOSROPANAH Abdolhossein

Geburtsdatum: 21.3.1966

Geburtsort: Dezful, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Vorsitzender und Sekretär des Obersten Rates der Kulturrevolution

Verbundene Organisation: Oberster Rat der Kulturrevolution

Abdol Hossein Khosrou Panah ist ein konservativer Geistlicher und übt seit Januar 2023 die Funktion des Vorsitzenden und Sekretärs des Obersten Rates der Kulturrevolution aus.

Der Oberste Rat der Kulturrevolution hat verschiedene Projekte gefördert, mit denen die Freiheit von Mädchen und Frauen durch die Festlegung von Beschränkungen in Bezug auf ihre Kleidung und Bildung untergraben wurde. Mit seinen Gesetzen wurden auch Minderheiten wie die Baha’i diskriminiert. Er ist treibende Kraft bei der Förderung von Maßnahmen des derzeitigen Regimes und dessen islamistischer Ansichten.

Als Vorsitzender und Sekretär des Obersten Rates der Kulturrevolution ist Khosrou Panah daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

207.

ALAM-AL HODA Ahmad

احمد علم الهدﻯ

Geburtsdatum: 31.8.1944

Geburtsort: Maschhad, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Freitagsimam von Maschhad und Vertreter der Provinz Khorasan Razavi in der Expertenversammlung

Ahmad Alam-Al Hoda ist der Freitagsimam von Maschhad und Vertreter der Provinz Khorasan Razavi in der Expertenversammlung.

In seinen Reden und in den Medien beteiligt er sich an der Verbreitung von Hetze gegen Frauen, Demonstrierende und religiöse Minderheiten.

Alam-Al Hoda ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

208.

RASTINEH Ahmad

احمد راستینه

Geburtsdatum: 1980

Geburtsort: Provinz Bakhtiari, Iran

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Abgeordneter des Parlaments und dort Sprecher der Kulturkommission

Ahmad Rastineh ist Abgeordneter des iranischen Parlaments (Madschles) und der Sprecher dessen Kulturkommission. Die Kulturkommission hat eine überwachende Funktion zur Kontrolle der und Aufsicht über die für die „Verbreitung der Kultur der Keuschheit und des Hidschab“ zuständigen Einrichtungen.

Ahmad Rastineh setzt sich für eine strenge Auslegung der kulturellen Grundsätze der islamischen Revolution ein, insbesondere in Bezug auf Frauen und das Tragen des Kopftuches bzw. des Hidschab. Während der Proteste von 2022/2023 rief er dazu auf, das Gesetz zur Kopftuchpflicht für iranische Frauen zu bekräftigen. Er unterstützte zudem die Kontrolle des Internets und das Abschalten des Internets durch die Regierung.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

209.

KHAN MOHAMMADI Hodjatoleslam Ali

حجت الاسلام علی خان محمدﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen

Hodjatoleslam Ali Khan Mohammadi ist der Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat.

Er hat 2022 und 2023 in seiner Funktion als Sprecher der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen das Nichttragen des Hidschab zur Straftat erklärt und sich für eine strenge Auslegung der kulturellen Grundsätze der islamischen Revolution eingesetzt, insbesondere in Bezug auf Frauen und das Tragen des Kopftuches bzw. des Hidschab. In Ausübung seiner Funktion hat er seine Unterstützung für die Legitimierung der Unterdrückung von Aktivistinnen und Aktivisten, die sich gegen das Tragen des Hidschab einsetzen, ausgedrückt und dazu beigetragen und damit die Rechte und Freiheiten von Frauen und Mädchen untergraben.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

210.

AKBARI Mohammad Sadegh

محمد صادق اکبرﻯ

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Oberster Richter der Provinz Mazandaran

Mohammad Sadegh Akbari ist Oberster Richter der Provinz Mazandaran.

In seinem Amt ist er zuständig für das Verhängen von Todesstrafen in unfairen Gerichtsverfahren (ohne Rechtsbeistand, mit erzwungenen Aussagen) und für das Foltern von Verurteilten. Während der Proteste von 2022/2023 war er verantwortlich dafür, dass Geschäfte, die die Hidschab-Gesetze nicht achteten, geschlossen wurden, und dass ein 35-jähriger Demonstrierender mit geistiger Behinderung, der einen Koran verbrannt haben soll, zum Tode verurteilt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

211.

BARATI Morteza

مرتضی براتی

alias BARATI Qazi

Geburtsdatum: 30.11.1962

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Vorsitzender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Isfahan

Morteza Barati ist Vorsitzender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Isfahan.

Im Januar 2023 verurteilte er mindestens drei Demonstrierende zum Tod durch Erhängen, ohne ihnen das Recht auf ein faires Verfahren zuzugestehen.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

212.

AL HOSSEINI Musa Asif

موسی آصف الحسینی

alias AL-HOSSEINI Asef

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leitender Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Karadsch, Provinz Alborz

Musa Asif Al Hosseini ist der Leitende Richter der Abteilung 1 des Revolutionsgerichts von Karadsch, Provinz Alborz.

Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet und unter Druck und Folter erpresste Aussagen verwertet wurden. Während der Proteste von 2022/2023 führte er den Vorsitz in den Verfahren gegen Demonstrierende und verhängte mehrere Todesstrafen, von denen zwei (an Mohammed Karami und Mohammed Hosseini) vollstreckt wurden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

213.

JALILI Vahid

وحید جلیلی

Geburtsdatum: 1973

Staatsangehörigkeit: Iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Leiter für kulturelle Angelegenheiten und Politikentwicklung von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) (staatliche Rundfunkgesellschaft des Iran)

Vahid Jalili ist der Leiter für kulturelle Angelegenheiten und Politikentwicklung der in der EU-Liste geführten Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) (staatliche Rundfunkgesellschaft des Iran).

Während der Proteste von 2022/2023 sendete die IRIB erzwungene Aussagen von ausländischen Geiseln. Aufgrund seiner Leitungsfunktion bei der IRIB ist Jalili unmittelbar an der Untergrabung der Menschenrechte ausländischer Geiseln und an deren unmenschlicher Behandlung beteiligt. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, das Regime unterstützende Aussagen zu Propagandazwecken zu verbreiten.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

▼M26

214.

NOBAVEH VATAN Bijan

بیژن نوباوه وطن

Geburtsdatum: 1959/1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments, erster stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses des iranischen Parlaments

Bijan Nobaveh Vatan ist ein iranischer Abgeordneter und Hardliner sowie erster stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses des iranischen Parlaments.

Er gehört zu den 227 Mitgliedern des Parlaments, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Protestteilnehmern gelobt werden und die Justiz nachdrücklich aufgefordert wird, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Protestteilnehmer unter dem Vorwurf der „Muharebeh“, der „Feindschaft gegen Gott“, zum Tod zu verurteilen.

Darüber hinaus ist er eine treibende Kraft hinter Rechtsvorschriften zur Durchsetzung restriktiver Bekleidungsvorschriften für Frauen, indem Sanktionen gegen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden, die mit sich diesen Vorschriften nicht beugenden Frauen interagieren, wodurch ein Boykott gegen sie entsteht.

Als Mitglied des iranischen Parlaments unterstützte Nobaveh Vatan während der landesweiten Proteste in Iran in den Jahren 2022/2023 die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen. Er unterstützt ferner Rechtsvorschriften, mit denen Frauen in Iran ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte umfassend entzogen werden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

215.

YAZDIKHAH Ali

علی یزدﻯ خواه

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Mitglied des iranischen Parlaments, Mitglied des Kulturausschusses des iranischen Parlaments

Ali Yazdikhah ist ein iranischer Abgeordneter und Hardliner sowie Mitglied des Kulturausschusses des iranischen Parlaments.

Er gehört zu den 227 Mitgliedern des Parlaments, die am 6. November 2022 eine Erklärung unterzeichnet haben, in der die Sicherheitskräfte für die Tötung von Protestteilnehmern gelobt werden und die Justiz nachdrücklich aufgefordert wird, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen und Protestteilnehmer unter dem Vorwurf der „Muharebeh“, der „Feindschaft gegen Gott“, zum Tod zu verurteilen.

Darüber hinaus ist er eine treibende Kraft hinter Rechtsvorschriften zur Durchsetzung restriktiver Bekleidungsvorschriften für Frauen, indem Sanktionen gegen Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen verhängt werden, die mit sich diesen Vorschriften nicht beugenden Frauen interagieren, wodurch ein Boykott gegen sie entsteht.

Als Mitglied des iranischen Parlaments unterstützte Yazdikhah während der landesweiten Proteste in Iran in den Jahren 2022/2023 die Tötung, Inhaftierung und Folter von Menschen. Er unterstützt ferner Rechtsvorschriften, mit denen Frauen in Iran ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte umfassend entzogen werden.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

216.

ALIBABAEI Mehdi

محدی علی بابایی

(alias ALI BABAEI Mehdi, BABAEI Ali Mehdi)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Major

Funktion: Provinzvertreter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) in Qom

Major Mehdi Alibabaei ist Provinzvertreter des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC) in Qom. Er führt IRGC- und Bassidsch-Kräfte in der Stadt Qom an.

Nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 wurden einige der heftigsten Proteste in der Stadt Qom verzeichnet. Sicherheitskräfte, darunter IRGC-Kräfte und Bassidsch-Milizen, wurden eingesetzt, um gewaltsam gegen diese Proteste vorzugehen. Seit März 2023 sind die IRGC-Kräfte und Bassidsch-Milizen auch angewiesen, das Gesetz über das obligatorische Tragen des Hidschabs durch neue Methoden der Unterdrückung durchzusetzen.

Alibabaei verkündete ein neues Konzept zur Entsendung von Mitgliedern der Bassidsch-Milizen in jeden Stadtteil von Qom, um das Hidschab-Gesetz durchzusetzen. Das neue Konzept umfasst die Einrichtung von Programmen wie „Sei ein namhafter Anführer in unserer Nachbarschaft“, wonach IRGC/Bassidsch-Kräfte angewiesen werden, Nachbarschaftspatrouillen durchzuführen, nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu nutzen, auf Einschüchterungen zurückzugreifen und gewöhnliche Bürger bezüglich der Durchsetzung in die Pflicht zu nehmen (indem z. B. Hausverwalter nachdrücklich auf ihre Verantwortung für „schlecht verschleierte“ Hausbewohner hingewiesen werden). Mit diesem Konzept erreichten die Denunzierung und die Informationssammlung durch die breite Bevölkerung zur Unterdrückung von Frauen ein neues Ausmaß.

Unter dem Kommando von Alibabaei werden die lokalen IRGC- und Bassidsch-Kräfte in Qom angewiesen, bestimmte ausgewählte Gesetze durch Mittel und Methoden durchzusetzen, die Bürger einschüchtern und ihre Grundrechte verletzen.

Als Provinzvertreter des IRGC in Qom ist Major Mehdi Alibabaei verantwortlich für die Unterdrückungshandlungen der lokalen IRGC- und Bassidsch-Kräfte sowie für die von ihnen begangenen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Privatsphäre.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

217.

NOUROUZI Ali Asghar

(alias NOROUZI Ali Asghar)

Geburtsdatum: 11.11.1962

Geburtsort: Dashtestan, Provinz Bushehr, Iran

Adresse: Unit 29, 5th Floor, Talaieh Block- B1, Elahiyeh Complex 1, Number 0, Alley 2-Shahid Sajjad Rushanai, Rabbaninejad Street, Zein Aldin Municipality, Qom 3739144673, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: Y53914915 (Iran), Ablaufdatum 11.5.2026

Nationale Identifikationsnr.: 4591967573 (Iran)

Funktion: Verwaltungsratsvorsitzender der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Seyyed Aminollah; Emami Tabatabai; Yahya Alaoddini; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Ali Asghar Nourouzi ist Verwaltungsratsvorsitzender der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation:

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Verwaltungsratsvorsitzender der IRGC Cooperative Foundation ist Ali Asghar Nourouzi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

218.

TABATABAI Seyyed Amin Ala Emami

(alias TABATBAYI Aminallah Imami)

Geburtsdatum: 26.8.1963

Geburtsort: Meybod, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 4489260229 (Iran)

Funktion: stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation; geschäftsführender Direktor der IRGC Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Yahya Alaoddini; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi

Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai ist stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender sowie geschäftsführender Direktor der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und geschäftsführender Direktor der IRGC Cooperative Foundation ist Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

24.4.2023

 

 

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

219.

ALAODDINI Yahya

(alias ALA’ODDINI Yahya; ALAEDDINI Yahya)

Geburtsdatum: 21.5.1965

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: K47201906 (Iran), Ablaufdatum 19.10.2023

Nationale Identifikationsnr.: 0036732958 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Yahya Alaoddini ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

24.4.2023

 

 

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Jamal Babamoradi; Ahmad Karimi; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Yahya Alaoddini daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

220.

BABAMORADI Jamal Ali

Geburtsdatum: 24.5.1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 0036824240 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Ahmad Karimi; Yahya Alaoddini; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai

Jamal Ali Babamoradi ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Jamal Ali Babamoradi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

24.4.2023

 

 

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

221.

KARIMI Ahmad Hasan

Geburtsdatum: 11.12.1962

Geburtsort: Qom, Iran

Adresse: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Identifikationsnr.: 0382947983 (Iran)

Funktion: Mitglied des Verwaltungsrats der Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation

Ahmad Hasan Karimi ist Mitglied des Verwaltungsrats der in einer EU-Liste geführten Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation.

Die IRGC stand an vorderster Front bei der Unterdrückung der Proteste 2022/2023 in Iran, bei denen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, getötet wurden und in deren Folge mehr als 22 000 Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und ist als solche dafür verantwortlich, dem Regime Geld für seine brutale Unterdrückung zuzuleiten.

24.4.2023

 

 

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi; Yahya Alaoddini; Seyyed Amin Ala Emami Tabatabai; Jamal Ali Babamoradi

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC) Cooperative Foundation/Bonyad Taavon Sepah

IRGC

Als Mitglied des Verwaltungsrats der IRGC Cooperative Foundation ist Ahmad Hasan Karimi daher verantwortlich für die willentliche und wissentliche Bereitstellung der Instrumente, mit denen die brutale und anhaltende Unterdrückung durchgeführt wurde.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

 

▼M27

222.

ADINEHVAND Salman

سلمان آدینه وند

Funktion: Kommandeur der polizeilichen Unterstützungseinheit der iranischen Strafverfolgungskräfte in Teheran (LEF)

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geburtsdatum: 20.5.1980

Geburtsort: Teheran, Iran

Geschlecht: männlich

Salman Adinehvand ist seit Januar 2021 Kommandeur der polizeilichen Unterstützungseinheit der iranischen Strafverfolgungskräfte in Teheran, der wichtigsten Sicherheitsorganisation, die für die Kontrolle von Menschenmengen und Unterdrückung von Protesten zuständig ist. Die Einheit von Adinehvand war direkt verantwortlich für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste in Teheran im September und Oktober 2022, bei denen Dutzende von Demonstrierenden von den Sicherheitskräften unter Einsatz von scharfer Munition getötet wurden.

Salman Adinehvand ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

22.5.2023

223.

AGHAMIRI Seyyed Mohammad Amin

سید محمد امین آقامیری

Funktion: Sekretär des iranischen Obersten Cyberspace-Rates

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geburtsdatum: 21.9.1986

Geburtsort: Iran

Geschlecht: männlich

Seyyed Mohammad Amin Aghamiri ist der Sekretär des Obersten Cyberspace-Rates Irans, der zentralen Behörde für die Gestaltung der Politik im Bereich Cyberspace. Der Cyberspace-Rat ist verantwortlich für die Blockierung populärer Online-Nachrichten und Kommunikationsplattformen und hat zudem digitale Technologien eingesetzt, um Journalisten und Regimekritiker auszuspionieren und zu belästigen.

Seyyed Mohammad Amin Aghamiri ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

22.5.2023

224.

NIKVARZ Mohsen

Funktion: Staatsanwalt von Sirdschan

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geburtsort: Iran

Geschlecht: männlich

Als Staatsanwalt von Sirdschan war Mohsen Nikvarz verantwortlich für mehrere willkürliche Verhaftungen von Rechtsanwälten sowie für Todesurteile in Sirdschan während der Proteste von 2019.

Im Zusammenhang mit den Protesten, die im September 2022 ausbrachen, war Nikvarz auch an dem „Fall Maryam Arvin“ beteiligt, da er sie für ihre Tätigkeit als Verteidigerin von Demonstrierenden belangte. Nach ihrer Verhaftung, für die Nikvarz persönlich verantwortlich ist, wurde sie im Gefängnis brutal gefoltert.

Nikvarz ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

22.5.2023

225.

MORADI Nader

نادر مرادﻯ

Funktion: Stellvertretender Leiter der Überwachung des öffentlichen Raums bei der Polizei für öffentliche Sicherheit

Militärischer Dienstgrad: Oberst

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geburtsort: Iran

Geschlecht: männlich

In seiner Eigenschaft als stellvertretender Leiter der Überwachung des öffentlichen Raums bei der Polizei für öffentliche Sicherheit ist Oberst Nader Moradi verantwortlich für die Durchsetzung der Hidschab-Gesetze. Diese Gesetze werden von den iranischen Behörden genutzt, um gegen friedliche Demonstrierende vorzugehen.

Moradi ist verantwortlich für die Verfolgung und Inhaftierung von Frauen für die Nichteinhaltung, der Hidschab-Regeln. Er ist auch verantwortlich für die Schließung von Geschäften Restaurants und anderen öffentlichen Räumen im Zusammenhang mit der Nichtdurchsetzung der Hidschab-Regeln als Unterzeichner der Schreiben, mit denen diese Geschäfte über die Anordnung ihrer Schließung unterrichtet werden.

Während der Proteste, die im September 2022 begannen und viele Monate andauerten, war Moradi ferner verantwortlich für die Verfolgung und Inhaftierung von Ladenbesitzern, die ihre Geschäfte schlossen und als Zeichen des Protests gegen den Tod von Jina Mahsa Amini Streiks planten.

Moradi ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

22.5.2023

226.

MONTAZER AL-MAHDI Saeed

(alias MONTAZER AL-MAHDI Said)

Funktion: Polizeisprecher

Militärischer Rang: Brigadegeneral

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geburtsdatum: 8.11.1971

Geburtsort: Teheran, Iran

Geschlecht: männlich

Saeed Montazer Al-Mahdi ist Sprecher der iranischen Polizei (von der EU gelistete Strafverfolgungskräfte).

Im April 2023 verkündete er die geltende strenge Durchsetzung der Hidschab-Gesetze, die von den iranischen Behörden genutzt werden, um gegen friedliche Demonstrierende vorzugehen. In dieser Eigenschaft verteidigt und unterstützt er das repressive Vorgehen der Polizei.

Seine einschüchternden Erklärungen zur Überwachung, die Schließung von Geschäften und anderen öffentlichen Räumen sowie die von den Behörden laufend versendeten Warnungen entfalten eine extrem repressive Wirkung. In seiner Eigenschaft als Polizeisprecher hat er ferner wiederholt die zahlreichen gemeldeten Vergiftungen von Schülerinnen in Iran verharmlost, indem er behauptet hat, dass die „Mehrheit“ davon „nicht wirklich passiert“ seien, und damit den Opfern Schutz durch die Polizeikräfte vorenthalten und ihr Recht auf Sicherheit untergraben.

Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.“

22.5.2023

▼M4



Organisationen

 

Name

Identifizierungsinfomationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M15

1.

Cyberpolizei

Ort: Teheran (Iran)

Website: http://www. cyberpolice.ir

Die im Januar 2011 gegründete iranische Cyberpolizei ist eine Einheit der Polizei der Islamischen Republik Iran unter der Leitung von Vahid Majid. Von ihrer Gründung bis Anfang 2015 wurde sie von Esmail Ahmadi-Moqaddam geleitet (in der Liste geführt). Ahmadi-Moqaddam hat unterstrichen, dass die Cyberpolizei gegen antirevolutionäre Gruppen und Dissidentengruppen vorgehen werde, die 2009 internetgestützte soziale Netze nutzten, um Proteste gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmoud Ahmadinejad auszulösen. Im Januar 2012 erließ die Cyberpolizei neue Leitlinien für Internetcafés, wonach Nutzer zur Angabe persönlicher Daten verpflichtet sind, die von den Betreibern der Internetcafés für sechs Monate zusammen mit einem Verzeichnis der besuchten Websites aufzubewahren sind. Nach diesen Vorschriften sind Internetcafé-Betreiber ebenfalls verpflichtet, Video-Überwachungskameras zu installieren und deren Aufzeichnungen sechs Monate aufzubewahren. Durch diese neuen Vorschriften können Protokolle über Internetsitzungen erstellt werden, die von den Behörden zum Aufspüren von Aktivisten oder von Personen, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten, herangezogen werden können.

Im Juni 2012 berichteten iranische Medien, dass die Cyberpolizei gegen virtuelle private Netze (VPN) vorgehen werde. Am 30. Oktober 2012 hat die Cyberpolizei den Blogger Sattar Beheshti wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit in sozialen Netzen und auf Facebook“ ohne Haftbefehl festgenommen. Beheshti hatte in seinem Blog die iranische Regierung kritisiert. Am 3. November 2012 wurde Beheshti tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden; er soll von der Cyberpolizei zu Tode gefoltert worden sein. Die Cyberpolizei ist für zahlreiche Festnahmen von Telegram-Gruppenadministratoren im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten vom November 2019 verantwortlich.

12.3.2013

▼M25

2.

Evin-Gefängnis

Anschrift: Provinz Teheran, Teheran, Bezirk 2, Dasht-e Behesht (Iran)

Das Evin-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der politische Gefangene festgehalten wurden und in den letzten Jahren und Jahrzehnten wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, stattgefunden haben.

An den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten wurden — und werden zumindest in gewissem Umfang immer noch — als politische Gefangene im Evin-Gefängnis festgehalten. Häftlingen im Evin-Gefängnis werden grundlegende Verfahrensrechte verweigert, und sie werden bisweilen in Einzelhaft oder überfüllten Zellen unter schlechten Hygienebedingungen festgehalten. Es liegen ausführliche Berichte über physische und psychische Folter vor. Den Häftlingen wird der Kontakt zu Familienmitgliedern und Rechtsanwälten sowie eine angemessene medizinische Behandlung verwehrt.

Im Zusammenhang mit den Protesten im Zeitraum 2022/2023 werden immer noch Fälle von Folter gemeldet. Die Ursache des Brandes, der im Oktober 2022 zu mehreren Toten und Verletzten führte, wurde nicht öffentlich bekannt gemacht und das Gefängnis lehnt internationale Untersuchungen ab. Im Zusammenhang mit dem Brand wurde auch deutlich, dass das Gefängnis international geächtete Landminen einsetzt, um Ausbrüche aus dem Gefängnis zu verhindern. Mehrere Angehörige von Drittstaaten wurden willkürlich im Evin-Gefängnis inhaftiert.

12.4.2021

3.

Fashafouyeh-Gefängnis (auch bekannt als: Teheraner Zentralgefängnis, Hasanabad-e Qom-Gefängnis, Greater Tehran Prison)

Anschrift: Provinz Teheran, Hasanabad, Industriegebiet Bijin, Teheran, Qom Old Road (Iran)

Tel.: +98 21 5625 8050

Das Fashafouyeh-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der ursprünglich Drogenstraftäter untergebracht werden sollten; seit Kurzem werden dort auch politische Gefangene festgehalten und in einigen Fällen gezwungen, Zellen mit Drogenabhängigen zu teilen. Die Lebens- und Hygienebedingungen sind äußerst schlecht, und für Grundbedürfnisse wie sauberes Trinkwasser wird nicht gesorgt.

Während der Proteste vom November 2019 wurden mehrere Demonstranten, darunter Minderjährige, im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert. Berichten zufolge wurden an den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten im Fashafouyeh-Gefängnis gefoltert und unmenschlich behandelt, z. B. durch vorsätzliche Verwundung mit kochendem Wasser und die Verweigerung medizinischer Behandlung. Einem Bericht von Amnesty International über das gewaltsame Vorgehen gegen die Proteste vom November 2019 zufolge wurden im Fashafouyeh-Gefängnis Kinder unter 15 Jahren zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Drei der an den Protesten vom November 2019 beteiligten Demonstranten, die derzeit im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert sind, wurden von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt.

Seit Beginn der Proteste im Zeitraum 2022/2023 wurde berichtet, dass 3 000 Personen in das Fashafouyeh-Gefängnis überstellt wurden, und dass sich derzeit noch 835 Personen dort befinden. Es wurden mehrere Fälle von Folter und erzwungenen Geständnissen gemeldet.

12.4.2021

4.

Rajaee-Shahr-Gefängnis (auch bekannt als: Rajai-Shahr-Gefängnis, Rajaishahr, Raja’i Shahr, Reja’i Shahr, Rajayi Shahr, Gorhardasht-Gefängnis, Gohar-Dasht-Gefängnis)

Anschrift: Provinz Alborz, Karaj, Gohardasht, Moazzen Blvd (Iran)

Tel.: +98 26 3448 9826

Das Rajaee-Shahr-Gefängnis ist seit der Islamischen Revolution von 1979 bekannt für den Entzug von Menschenrechten, einschließlich schwerer physischer und psychischer Folter politischer Gefangener und gewaltloser politischer Gefangener, sowie für Massenhinrichtungen ohne faires Verfahren.

Hunderte von Häftlingen, darunter Kinder, wurden nach den Protesten vom November 2019 im Rajaee-Shahr-Gefängnis schwer misshandelt. Es gibt glaubwürdige Berichte über zahlreiche Fälle von Folter und anderer grausamer Bestrafung, auch von Minderjährigen.

Seit Beginn der Proteste im Zeitraum 2022/2023 wurden dort zahlreiche Angehörige der Opposition willkürlich unter Bedingungen inhaftiert, die einige inhaftierte Journalisten als gefährlich und kaum erträglich bezeichnen.

12.4.2021

▼M18

5.

Iranische Sittenpolizei

(alias Gasht-e-Ershad,Islamic Guidance Patrol;Guidance Patrols)

غشتى إرشاد

Adresse: Vozara Street, corner of 25th Street, District 6, Teheran (Iran)

Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.

Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

Die Sittenpolizei ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

6.

Bassidsch-Milizen

(alias Basij-e Mostazafan, Basij Resistance Force)

بسیج مستضعفین

 

Die Bassidsch-Milizen sind eine aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des Korps der Iranischen Revolutionsgarde mit Ablegern in ganz Iran.

Die Reaktion der Sicherheitskräfte auf die Proteste im September 2022 in Iran war besonders hart und führte zum Tod zahlreicher Menschen. Die Bassidsch-Milizen gehörten zu den Kräften, die von der Regierung mit der Unterdrückung der Proteste beauftragt wurden. Sie verletzten und töteten mehrere Demonstrierende.

Die Bassidsch-Milizen sind unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

7.

Cyber-Abwehrkommando des Korps der Islamischen Revolutionsgarde

قرارگاه دفاع سایبرﻯ

Adresse: Teheran (Iran)

Telefon: +98 26 3448 9826

Das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde überwacht Websites, E-Mail-Verkehr und Online-Aktivitäten von Personen, die als politische Gegner gelten.

Während der Proteste im September 2022 in Iran übte das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde eine aktive Rolle bei der repressiven Politik der iranischen Regierung aus, unter anderem durch die Identifizierung und Festnahme von Demonstrierenden.

Das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde ist unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

8.

Iranische Strafverfolgungskräfte (LEF) (alias NAJA; FARAJA)

فرماندهی انتظامی جمهورﻯ اسلامی ایران

Adresse: Teheran (Iran)

Die Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) sind uniformierte Polizeikräfte.

Die eklatanten und schweren Menschenrechtsverletzungen durch die LEF, wie etwa wahlloses Schießen mit scharfer Munition auf friedlich Demonstrierende, einschließlich Kinder, sind seit dem Beginn der Proteste wegen des Todes von Mahsa Amini Mitte September 2022 umfassend dokumentiert. Mehr als 70 Demonstrierende sind gestorben und Hunderte wurden schwer verletzt, auch Kinder. Seit dem Beginn der Demonstrationen haben die Polizeikräfte außerdem zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Journalisten willkürlich festgenommen.

Die LEF sind daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

17.10.2022

▼M20

9.

Die Basij Cooperative Foundation (auch bekannt als Bonyad-eh Ta’avon-eh Basij)

بنیاد تعاون بسیج

Adresse: Teheran, Iran

Art der Organisation: Stiftung/Netz von Einrichtungen/Organisationen

Sonstige verbundene Organisationen: IRGC, Bassidsch-Widerstandstruppe

Die Basij Cooperative Foundation (BCF) ist eine Zweigorganisation der Bassidsch-Widerstandstruppe (in der EU-Liste geführt).

Die BCF wurde 1996 eingerichtet und hat u. a. die Aufgabe, die Bassidsch zu fördern und zu unterstützen. Zu den Tätigkeiten der BCF gehört die Finanzierung der Bassidsch-Milizen (in der EU-Liste geführt).

Daher steht die BCF in Verbindung mit der Bassidsch-Widerstandstruppe, einer Einrichtung, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich ist.

14.11.2022

10.

Press TV

پرس تو

Adresse: 4 East 2nd St., Farhang Blvd., Saadat Abad, 19977-66411 Tehran, Iran

Telefonnummer: +98 21 230 66 660

E-Mail: Presstv@presstv.ir

Art der Organisation: Staatlicher Fernsehsender

Press TV ist verantwortlich für die Produktion und Ausstrahlung erzwungener Geständnisse von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischer Aktivisten und Angehöriger der kurdischen und arabischen Minderheiten; hierdurch hat er gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen.

Somit ist Press TV unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

14.11.2022

11.

Arvan Cloud (auch bekannt als Abr Arvan; Noyan Abr Arvan Co.; Arwan Company; Arvancloud)

آرون کلود

Adresse: Zafar St. Africa Blvd., Teheran, Iran

Art der Organisation: Privatunternehmen

Sonstige verbundene Einrichtungen: IRGC, iranisches Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie

Arvan Cloud ist ein iranisches IT-Unternehmen, das der iranischen Regierung hilft, den Zugang zum iranischen Intranet zu kontrollieren. Seit 2020 ist das Unternehmen ein wichtiger Partner des Projekts der iranischen Regierung generell, insbesondere aber des iranischen Ministers für Informations- und Kommunikationstechnologie, eine eigene iranische Version des Internets einzurichten. Ein solches nationales Intranet mit speziellen Verbindungspunkten zum globalen Internet wird dazu beitragen, den Informationsfluss zwischen dem iranischen Intranet und dem globalen Internet zu kontrollieren.

Somit ist Arvan Cloud verantwortlich für die Zensur und die Bemühungen der iranischen Regierung, das Internet als Reaktion auf die jüngsten Proteste in Iran zu schließen. Arvan Cloud steht auch in Verbindung mit den Organisationen/Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, z. B. dem in der EU-Liste geführten iranischen Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie.

14.11.2022

▼M21

12.

Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB)

سازمان صدا و سيماﻯ جمهورﻯ اسلامی ايران

Adresse: Jamejam Street, Valiasr Avenue, 19395-3333 Tehran, Iran

Art der Organisation: Rundfunkanstalt in Staatsbesitz

Sonstige verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC)

Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) ist die als Sprachrohr des Regimes bekannte staatliche Rundfunkgesellschaft.

IRIB ist verantwortlich für Produktion und Ausstrahlung von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischer Aktivisten und Angehöriger der kurdischen und arabischen Minderheiten; hierdurch hat IRIB gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen.

IRIB ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

12.12.2022

▼M22

13.

Ravin Academy

آکادمی راوین

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Datum der Registrierung: 2019

Registriernummer: 49135

Hauptgeschäftssitz: Second Floor, No. 36, Naqdi Street, North Sohrevardi Street, Shahid Ghandi-Niloufar Neighborhood, Tehran, Iran

Bei Ravin Academy handelt es sich um ein Cybersicherheitsunternehmen mit Sitz in Iran, das Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet sowohl der defensiven als auch der offensiven Cybersicherheit sowie Schulung für Hacker anbietet.

Ravin Academy ist außerdem im Namen des Geheimdienstministeriums Irans (MOIS) und des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) tätig und unterstützt beide bei der Rekrutierung von Hackern.

Durch die Ravin Academy ausgebildete Hacker haben unmittelbar dabei mitgewirkt, die Kommunikation der gegen das iranische Regime Protestierenden zu unterbinden, und sind somit an der Niederschlagung der Proteste beteiligt.

Ravin Academy ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

14.

Samane Gostar Sahab Pardaz Private Limited Company

شرکت سامان گستر سحاب پرداز با مسئولیت محدود

alias Sahab Pardaz

سحاب پرداز

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Hauptgeschäftssitz:

Tehran, No. 22, Khorramshahr Street

Tehran, North Shohvardi Street, Korramshahr Street, Number 24, Floor 1

Bei der Samane Gostar Sahab Pardaz Private Limited Company handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Iran, das Filterdienste für soziale Medien anbietet.

Das Unternehmen übt Zensur- und Überwachungstätigkeiten für die Regierung Irans aus, durch die die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger Irans verboten, eingeschränkt oder unter Strafe gestellt wird oder durch die der Zugang zu Print- oder Rundfunkmedien eingeschränkt wird; das Unternehmen tat dies auch während der Proteste von 2022.

Samane Gostar Sahab Pardaz Private Limited Company ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

15.

Kommunikations-regulierungs-behörde (Communcation Regulation Authority - CRA)

ارتباطات و مقررات تنظیمسازمان رادیویی

alias Communication Regulation Authority (CRA)

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Verbundene Organisation: iranisches Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie (Iranian Ministry for Information and Communications Technology - ICT)

Die Kommunikationsregulierungsbehörde (CRA) untersteht dem iranischen Ministerium für Informations- und Kommunikations-technologie. Die CRA setzt die Vorschrift der iranischen Regierung durch, Internet-Inhalte durch eine Spähsoftware mit Namen SIAM zu filtern.

Während der Proteste 2022 hat die CRA ihre Kontrolle über den Zugang zum Internet und über Mobiltelefone dazu genutzt, Protestteilnehmer nachzuverfolgen und der Regierung ein von ihr nach Belieben zu verwendendes detailliertes Bild der Aktivitäten von Dissidenten und Protestteilnehmern zu übermitteln Die CRA ist somit verantwortlich für die Unterstützung der Unterdrückung von friedlichen Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Studierenden und anderen Personen, die für ihre legitimen Rechte eintreten.

Die Kommunikationsregulierungsbehörde ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

16.

Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen

ستاد امر به معروف و نهی از منکر

alias: Amt für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen; Zentralstelle für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters; Setad- PV

ستاد پو

Art der Organisation: staatliche Einrichtung

Ort der Registrierung: Iran

Hauptgeschäftssitz: Iran

damit verbundene Einzelpersonen: GOLPAYEGANI Seyyed Mohammed Saleh Hashemi, Leiter der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen

Sonstige verbundene Organisationen: Strafverfolgungskräfte der Islamischen Republik Iran (LEF)

Bei der Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen handelt es sich um eine staatliche Einrichtung, die für die Festlegung und Durchsetzung übermäßig strenger Verhaltensmodelle in der Gesellschaft zuständig ist.

Im Jahr 2022 war die Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen maßgeblich an der Festlegung neuer und strengerer Sittenvorschriften für Frauen beteiligt, die eindeutig gegen ihre Menschenrechte verstoßen. Darüber hinaus spielt die Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen eine zentrale Rolle bei der Einrichtung der Überwachung von Frauen und Männern, die diese Vorschriften nicht einhalten, und der Festlegung häufig brutaler Sanktionen gegen diese. Diese strengen Vorschriften werden anschließend von den in der EU-Liste geführten Strafverfolgungskräften der Islamischen Republik Iran (LEF) (insbesondere ihrer Sittenpolizei) rabiat durchgesetzt.

Die Zentralstelle für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

17.

Imen Sanat Zaman Fara Company

شرکت ایمن صنعت زمان فرا

Adresse: Shahrak-e-Jafar Abad-e-Jangal Rd, Naseriyeh, Tehran, Iran;

Number 16, Kolezar alley, Farsian Street, Shahid Rezaiee Street, Azadegan Autobahn, Tehran, Iran;

Number 16, Gholshan 14, Golestan Boulevard, Negarestan Boulevard, Sham Abad, Tehran, Iran

Art der Organisation: Privatunternehmen

Ort der Registrierung: Iran

Datum der Registrierung: 2010

Nationale Identifikationsnr.: 103201991293 (Iran)

Unternehmens–registriernr.: 369541 (Iran)

Hauptgeschäftssitz: Iran

damit verbundene Einzelpersonen: Mohammad Zandi Aliabadi, Verwaltungsrats–vorsitzender;

Hossein Zandi Aliabadi, Stellevertretender Verwaltungsratsvorsitzender;

Fatemeh Haghshenas, Geschäftsführer

Sonstige verbundene Organisationen: Strafverfolgungs–kräfte der Islamischen Republik Iran (LEF)

Imen Sanat Zaman Fara Company ist ein iranisches Unternehmen, das Sicherheitsausrüstung für die iranischen Sicherheitskräfte herstellt und importiert.

Die Ausrüstung wird von den iranischen Sicherheitskräften eingesetzt, um friedliche Proteste, einschließlich der Proteste, die 2022 nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini aufflammten, gewaltsam zu unterdrücken, was dazu führte, dass mindestens 516 Protestteilnehmer, darunter mindestens 70 Kinder, gefoltert wurden oder ums Leben kamen.

Imen Sanat Zaman Fara Company ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

18.

Sondereinsatzkräfte der iranischen Polizei

نیروﻯ ویژه پاد وحشت

alias NOPO; Sondereinsatzkräfte Irans zur Terrorismus–bekämpfung (Iran’s Counter-Terror Special Forces); Niroo-ye Vizhe Pasdar-e Velayat; Sondereinsatzkräfte der Garde des Obersten Führers (Supreme Leader’s Guardian Special Forces); Provinz-Sondereinsatzkräfte (Provincial Special Forces); Sondereinheit Terrorismus–bekämpfung (Special Counter Terrorism Force)

Adresse: Iran

Art der Organisation: Polizeikräfte

Ort der Registrierung: Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

damit verbundene Einzelpersonen: Mohsen Ebrahimi (Befehlshaber)

Sonstige verbundene Organisationen: Sondereinsatztruppe Irans, Strafverfolgungskräfte der Islamischen Republik Iran (LEF)

Bei den Sondereinsatzkräften der iranischen Polizei (NOPO) handelt es sich um eine Unterabteilung der Sondereinsatztruppe Irans und der Strafverfolgungskräfte der Islamischen Republik Iran (LEF). Bei der NOPO handelt es sich um eine hervorragend ausgebildete Spezialeinheit, die oftmals zur Auflösung von Protestkundgebungen angefordert wird.

Während der Proteste, die 2022 nach dem Tod der 22-jährigen Mahsa Amini aufflammten, wandte die NOPO übermäßige und tödliche Gewalt gegenüber unbewaffneten Protestteilnehmern, zu denen auch Frauen und Kinder gehörten, an, beispielsweise indem mit automatischen Waffen auf die Protestteilnehmer geschossen wurde.

Die Sondereinsatzkräfte der iranischen Polizei (NOPO) sind somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

19.

Radis Vira Tejarat Co.

شرکت رادیس ویرا تجارت

Adresse: Tehran, Pasdaran St., West Gilan St., No. 5, Unit 1, Corner of Mohed Dou Alley

Art der Organisation: Bereitsteller von physischer Sicherheit, Privatunternehmen

Hauptgeschäftssitz: Iran

damit verbundene Einzelpersonen: Abbas Azarpendar, Geschäftsführer von Radis Vira Tejarat Co. und regionaler Manager in Iran für Tiandy Technologies

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) und die Strafverfolgungskräfte der Islamischen Republik Iran (LEF), Pars Ertebat Afzar Co (Vertriebshändler)

Radis Vira Tejarat Co. ist die iranische Vertretung des Unternehmens Tiandy Technologies. Die engen Verflechtungen zwischen den Unternehmen werden durch den Umstand verdeutlicht, dass der Geschäftsführer von Radis Vira Tejarat Co., Abbas Azarpendar, auch Regionalmanager von Tiandy Technologies in Iran ist. Radis Vira Tejarat Co. ist ein wichtiger Zwischenhändler in Iran, der der iranischen Regierung modernste Überwachungsausrüstung beschafft.

Während der Proteste, die aufflammten, nachdem Mahsa Amini Mitte September 2022 im Polizeigewahrsam ums Leben kam, wurde die von dem Unternehmen beschaffte Ausrüstung von den iranischen Sicherheitskräften, einschließlich des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), der zugehörigen Bassidsch und der Strafverfolgungskräfte der Islamischen Republik Iran (LEF), eingesetzt, um die landesweiten Proteste brutal niederzuschlagen, was dazu führte, dass mindestens 516 Protestteilnehmer, darunter mindestens 70 Kinder, gefoltert wurden oder ums Leben kamen.

Radis Vira Tejarat Co. ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

20.

Regionalkorps „Shohada“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in West- Azerbaijan

شهداء

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: West-Aserbaidschan, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: West-Aserbaidschan, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Shohada“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz West-Aserbaidschan.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Habib Shahsavari ist der Befehlshaber dieser Einheit.

Während der Proteste 2022 ging das Regionalkorps „Shohada“ der IRGC gegen Protestteilnehmer in den kurdischen Regionen des Iran vor. Solche Einsätze gegen Protestteilnehmer wurden insbesondere ab dem 15. November 2022 in den Städten Piranschahr, Mahabad und Bukan der Provinz West-Aserbaidschan durchgeführt. Hierbei gingen die IRGC-Kräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt vor. Bei den Einsätzen des IRGC in den Städten Mahabad und Bukan wurden seit dem 15. November 2022 mindestens vier bzw. zwölf Personen getötet.

Das Regionalkorps „Shohada“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

21.

Regionalkorps „Hazrat Nabi Akram“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Kermanshah

حضرت نبی اکرم

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Kermanschah (Iran)

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Kermanschah (Iran)

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Hazrat Nabi Akram“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Kermanschah.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Bahman Reyhani ist der Befehlshaber dieser Einheit.

In der Provinz Kermanschah kam es während der Proteste von 2022 zu gewaltsamem Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC.

Das Regionalkorps „Hazrat Nabi Akram“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

22.

Regionalkorps „Quds“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Gilan

قدس

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Gilan, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Gilan, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Quds“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Gilan.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Mohammad Abdollahpour ist der Befehlshaber dieser Einheit.

In der Provinz Gilan kam es während der Proteste von 2022 zu gewaltsamem Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC.

Das Regionalkorps „Quds“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

23.

Regionalkorps „Karbala“ des Korps der Islamischen Revolutions–garde (IRGC) in Mazandaran

کربلاﻯ

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Mazandaran, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Mazandaran, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Karbala“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Mazandaran.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Siavash Moslemi ist der Befehlshaber dieser Einheit.

Während der Proteste 2022 ist das Regionalkorps „Karbala“ gegen Protestteilnehmer in der Provinz Mazandaran vorgegangen. Bei diesen Einsätzen wurden unverhältnismäßiger Zwang und unverhältnismäßige Gewalt gegen Protestteilnehmer angewendet.

Das Regionalkorps „Karbala“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

24.

Regionalkorps „Seyyed al-Shohada“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC) in der Provinz Teheran

الشهداء سید

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Teheran, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Seyyed al-Shodada“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Teheran.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Ahmad Zulqadr ist der Befehlshaber dieser Einheit.

Bei den Protesten von 2022 sind die iranischen Sicherheitskräfte bei der gewaltsamen Repression in der Provinz Teheran mit außerordentlich übermäßiger Härte vorgegangen.

Das Regionalkorps „Seyyed al-Shodada“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

25.

Operationsbasis Karbala des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC)

کربلا

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Südwest-Iran (Provinzen Chusestan und Lorestan sowie die Provinz Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad)

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Das Einsatzgebiet der Operationsbasis (regionales Hauptquartier) Karbala des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) ist Südwest-Iran, es umfasst die Provinzen Chusestan, Lorestan sowie Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Ahmad Kadem ist der Befehlshaber dieser Einheit.

Während der Proteste 2022 ist das Regionalkorps gegen Protestteilnehmer insbesondere in den Provinzen Chusestan und Lorestan, einschließlich der Stadt Chorramabad in Lorestan. Während dieser Einsätze haben die Einheiten des IRGC übermäßige Gewalt angewendet, indem sie scharfe Munition gegen Protestteilnehmer einsetzten.

Die Operationsbasis Karbala des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

26.

Operationsbasis Quds des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

قدس

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Die Operationsbasis (regionales Hauptquartier) Quds des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist das regionale Hauptquartier des IRGC im Südosten Irans, von dem aus die Provinz Kerman und die Provinz Sistan und Belutschistan überwacht werden.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Mohammad Karami ist der Befehlshaber dieser Einheit.

In der Provinz Sistan und Belutschistan wurden während der Proteste 2022 einige der gewaltsamsten Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC, verzeichnet. Am 30. September 2022 erlebte die Provinzhauptstadt Zahedan einen „blutigen Freitag“, als die Sicherheitskräfte bei einer Protestkundgebung, die dort um das Freitagsgebet herum stattfand, mit scharfer Munition das Feuer eröffneten. Mindestens 70 Protestteilnehmer wurden durch Schüsse getötet. Seitdem wird gegen Teilnehmende an späteren Protesten weiter Gewalt angewendet.

Die Operationsbasis Quds des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

27.

Operationsbasis Najaf-e-Ashraf des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

الاشرف نجف

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Von der Operationsbasis (regionales Hauptquartier) Najaf-e-Ashraf des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) aus werden die Provinzen Kermanschah, Hamadan und Ilam überwacht.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Mohammad Nazar Azimi ist der Befehlshaber dieser Einheit.

In der Provinz Kermanschah kam es während der Proteste von 2022 zu gewaltsamem Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC.

Die Operationsbasis Najaf-e-Ashraf des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

28.

Regionalkorps “Valiasr“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Chuzestan

عصر ولی

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Chuzestan, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Chuzestan, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Valiasr“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Chuzestan.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Hassan Shahvarpour ist der Befehlshaber dieser Einheit.

Das Regionalkorps „Valiasr“ des IRGC ist für Massaker an Protestteilnehmern in der Provinz Chuzestan im November 2020 verantwortlich. Außerdem ist das Regionalkorps bei den Protesten von 2022 in Iran gegen Protestteilnehmer insbesondere in der Stadt Izeh vorgegangen. IRGC-Kräfte gingen bei diesen Einsätzen mit unverhältnismäßiger Gewalt vor, was zum Tod von Protestteilnehmern führte.

Das Regionalkorps „Valiasr“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

29.

Regionalkorps “Hazrat Abufazl“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Lorestan

حضرت ابوالفضل

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Lorestan, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Lorestan, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Hazrat Abufazl“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Lorestan.

Bei den Protesten von 2022 ist es gegen Protestteilnehmer in den kurdischen Regionen des Iran vorgegangen. Insbesondere in der Stadt Chorramabad in der Provinz Lorestan wurden Einsätze durchgeführt. IRGC-Kräfte gingen bei diesen Einsätzen mit unverhältnismäßiger Gewalt vor, indem sie scharfe Munition gegen Protestteilnehmer einsetzten.

Das Regionalkorps „Hazrat Abufazl“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

30.

Regionalkorps „Beit-al-Moqadas“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Kurdistan

المقدس بيت

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Kurdistan, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Kurdistan, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Einsatzgebiet des Regionalkorps „Beit-al-Moqadas“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) ist die Provinz Kurdistan.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Sadegh Hosseini ist der Befehlshaber dieser Einheit.

Während der Proteste von 2022 ist das Regionalkorps gegen Protestteilnehmer in den kurdischen Regionen des Iran vorgegangen. Solche Einsätze gegen Protestteilnehmer wurden ab dem 15. November 2022 insbesondere in Städten Sanandadsch, Kamyaran und Saqqez der Provinzen Kurdistan und West-Aserbaidschan durchgeführt. Hierbei gingen die IRGC-Kräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt vor. Bei den Einsätzen des IRGC in den Städten Sanandadsch, Kamyaran und Saqqez wurden seit dem 15. November 2022 mindestens sieben bzw. jeweils zwei Personen getötet.

Das Regionalkorps „Beit-al-Moqadas“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

31.

Regionalkorps „Salaman“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) in Sistan und Belutschistan

سلمان

سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

Adresse: Sistan und Belutschistan, Iran

Art der Organisation: Militäreinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Sistan und Belutschistan, Iran

Haupttätigkeitsort: Iran

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)

Das Regionalkorps „Salaman“ des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) überwacht die Provinz Sistan und Belutschistan.

Der in der EU-Liste geführte Brigadegeneral Amanollah Garshasbi ist der Befehlshaber dieser Einheit.

In Sistan und Belutschistan waren während der Proteste 2022 einige der gewaltsamsten Vorgehen durch iranische Sicherheitskräfte, auch durch das IRGC, zu verzeichnen. Am 30. September 2022 erlebte die Provinzhauptstadt Zahedan einen “blutigen Freitag“, als die Sicherheitskräfte bei einer Protestkundgebung, die dort um das Freitagsgebet herum stattfand, mit scharfer Munition das Feuer eröffneten. Mindestens 70 Protestteilnehmer wurden durch Schüsse getötet. Seitdem wird gegen Teilnehmende an Protesten weiter Gewalt angewendet.

Das Regionalkorps „Salaman“ des IRGC ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

23.1.2023

▼M23

32.

Kooperationsstiftung der Iranischen Strafverfolgungskräfte (Law Enforcement Forces of the Islamic Republic of Iran (LEF) Cooperation Foundation)

نیروﻯ بنیاد

ایران اسلامی جمهورﻯ انتظامی تعاون

(alias NAJA Cooperation Foundation)

Adresse: Marzdaran Blvd, Teheran, Teheran Iran

Art der Organisation: mit den Iranischen Strafverfolgungskräften verbundene Kooperationsstiftung

Verbundene Organisationen: Iranische Strafverfolgungskräfte (LEF) (alias NAJA; FARAJA)

فرماندهی انتظامی جمهورﻯ اسلامی ایران

Die Kooperationsstiftung der Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) ist ein wirtschaftliches Gemeinschaftsunternehmen unter der Kontrolle der in der EU-Liste geführten LEF (auch bekannt als NAJA), das in Iran in den Sektoren Energie, Bauwesen, Dienstleistungen, Technologie und Bankwesen tätig ist.

Die LEF Kooperationsstiftung ist ein bedeutender Finanzierungsarm der LEF und besteht de facto in einer Finanzholding, die Mittel bereitstellt und kanalisiert und die zur Umgehung von Sanktionen verwendet wird. Außerdem ist die Kooperationsstiftung mit ihren Tochterunternehmen einer der wenigen Lieferer, deren ausschließliche Tätigkeit in der Herstellung und Einfuhr von Ausrüstung, die zur Unterdrückung von Protesten in Iran verwendet wird, besteht.

Die LEF Kooperationsstiftung stellt der LEF somit Finanzmittel und Ausrüstung für Repressionen zur Verfügung, die die LEF für die Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen nutzt.

Somit ist die LEF Kooperationsstiftung verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

33.

Wissenschafts- und Sozialkundeinstitut der Polizei (Police Science and Social Studies Institute)

پژوهشگاه علوم انتظامی و مطالعات اجتماعی فراجا

Ort der Registrierung: Teheran, Iran

Adresse: QCC3 + HPP District 3, Teheran, Provinz Teheran, Iran

Art der Organisation: mit den Iranischen Strafverfolgungskräften (LEF) verbundenes Institut

Verbundene Organisationen: Iranische Strafverfolgungskräfte (LEF) (alias NAJA; FARAJA)

Das Wissenschafts- und Sozialkundeinstitut der Polizei, das mit den in der EU-Liste geführten Iranischen Strafverfolgungskräften (LEF) (auch bekannt als NAJA) verbunden ist, stellt Polizeidrohnen her, die von den Strafverfolgungskräften zur Unterdrückung von friedlichen Demonstrationen verwendet werden. Außerdem fördert das Institut Forschung zum Einsatz von Drohnen für die Polizeikräfte und führt diese Forschung durch.

Das Wissenschafts- und Sozialkundeinstitut der Polizei ist mit den Iranischen Strafverfolgungskräften verbunden und stellt Ausrüstung bereit, die zur Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen benutzt wird.

Es ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.2.2023

▼M24

34.

Oberster Rat der Kulturrevolution

damit verbundene Einzelperson: KHOSROU PANAH Abdol Hossein (Vorsitzender und Sekretär)

Der Oberste Rat der Kulturrevolution ist ein politisches Gremium des Regimes, das für die Vorbereitung und Ausformulierung von politischen Strategien und Plänen in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Religion und Forschung zuständig ist.

Er hat verschiedene Projekte gefördert, mit denen die Freiheit von Mädchen und Frauen durch die Festlegung von Beschränkungen in Bezug auf ihre Kleidung und Bildung untergraben wurde. Mit seinen Beschlüssen wurden auch Minderheiten wie die Baha’i diskriminiert. Er ist treibende Kraft bei der Förderung von Maßnahmen des derzeitigen Regimes.

Der Oberste Rat der Kulturrevolution ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

20.3.2023

▼M26

35.

Ariantel

Adresse: Ariantel Head Office, No. 15, 15th alley, South Gandhi Street, Tehran, Iran

Website: http://www.ariantel.ir

Art der Organisation: Privatunternehmen

Ariantel ist ein iranischer Mobilfunkanbieter, der beim Aufbau der umfassenden Telekommunikationsüberwachungsarchitektur, die von der iranischen Regierung konzipiert wurde, um abweichende und kritische Stimmen in Iran zu unterdrücken, an vorderster Front steht.

Ariantel hat auf Ersuchen der iranischen Regierung aktiv nach Cyber-Produkten gesucht, um Anrufe und andere Aktivitäten von Mobilfunkkommunikation seiner Nutzer zu überwachen, zu lokalisieren und abzuhören, und nutzt diese. Diese Informationen wurden anschließend verwendet, um Proteste niederzuschlagen oder zu stören sowie friedliche Demonstranten und Aktivisten zu identifizieren, aufzufinden und festzunehmen.

Ariantel ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

24.4.2023

▼M27

36.

Student Basij Organisation (SBO)

image

(alias Student and Talabeh Basij)

Art der Organisation: Zweig der Bassidsch-Organisation des Korps der islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

Ort der Registrierung: Iran

Datum der Registrierung: November 1989

Verbundene Personen: Issa Zarepour

Sonstige verbundene Organisationen: IRGC, IRGC Bassidsch-Organisation

Student Basij Organisation (studentische Bassidsch-Organisation) ist ein Zweig der Bassidsch-Organisation, die als gewaltbereiter vollstreckender Arm der IRGC auf den Universitäts-Campi fungiert. Die SBO umfasst die jüngsten und radikalsten Mitglieder der Bassidsch, durch die die Universitätscampi, auf denen Studenten zu Protesten zusammenkamen, im Herbst 2022 zu einem der Hauptschauplätze der Repression geworden sind. Bei Razzien auf einer Reihe von Universitätscampi – darunter die Sharif Universität, die Shahid Beheshti Universität und die Amirkabir Universität – verwendeten die Sicherheitskräfte, darunter die SBO, scharfe Munition und eröffneten das Feuer auf Studierende.

Neben zahlreichen anderen Meldungen über Entführungen und Folter von Studierenden im Zusammenhang mit diesen Razzien beweist dies, dass die SBO für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich ist.

22.5.2023

37.

IRGC Cooperative Foundation

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(alias IRGC Cooperation Bonyad; Bonyad Taavon Sepah; Bonyad-e Ta'avon-e; Sepah Cooperative Foundation)

Adresse: Niayes Highway, Seoul Street, Tehran, Iran

Art der Organisation: Stiftung

Ort der Registrierung: Iran

Datum der Registrierung: 1989

Verbundene Personen: Ali Asghar Nourouzi;

Seyyed Amin Ala; Emami Tabatabai;

Ahmad Hasan Karimi;

Yahya Alaoddini

Sonstige verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

Die IRGC steht an vorderster Front der Unterdrückung der Proteste in Iran seit September 2022, bei denen laut unabhängigen Quellen mehr als 520 Menschen, darunter über 70 Minderjährige, umgekommen sind, und in deren Folge mehr als 22 000  Personen festgenommen/inhaftiert wurden.

Die IRGC Cooperative Foundation ist die für die Verwaltung der Investitionen des IRGC zuständige Einrichtung und damit verantwortlich für die Finanzierung der brutalen Unterdrückung durch das Regime. Die IRGC ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

22.5.2023

▼M2




ANHANG II

Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission

▼M17

BELGIEN

https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions

BULGARIEN

https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions

TSCHECHIEN

www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html

DÄNEMARK

http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/

DEUTSCHLAND

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html

ESTLAND

https://vm.ee/et/rahvusvahelised-sanktsioonid

IRLAND

https://www.dfa.ie/our-role-policies/ireland-in-the-eu/eu-restrictive-measures/

GRIECHENLAND

http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html

SPANIEN

https://www.exteriores.gob.es/es/PoliticaExterior/Paginas/SancionesInternacionales.aspx

FRANKREICH

http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/

KROATIEN

https://mvep.gov.hr/vanjska-politika/medjunarodne-mjere-ogranicavanja/22955

ITALIEN

https://www.esteri.it/it/politica-estera-e-cooperazione-allo-sviluppo/politica_europea/misure_deroghe/

ZYPERN

https://mfa.gov.cy/themes/

LETTLAND

http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539

LITAUEN

http://www.urm.lt/sanctions

LUXEMBURG

https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/organisations-economiques-int/mesures-restrictives.html

UNGARN

https://kormany.hu/kulgazdasagi-es-kulugyminiszterium/ensz-eu-szankcios-tajekoztato

ΜΑLTA

https://foreignandeu.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/SMB-Home.aspx

NIEDERLANDE

https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties

ÖSTERREICH

https://www.bmeia.gv.at/themen/aussenpolitik/europa/eu-sanktionen-nationale-behoerden/

POLEN

https://www.gov.pl/web/dyplomacja/sankcje-miedzynarodowe

https://www.gov.pl/web/diplomacy/international-sanctions

PORTUGAL

https://www.portaldiplomatico.mne.gov.pt/politica-externa/medidas-restritivas

RUMÄNIEN

http://www.mae.ro/node/1548

SLOWENIEN

http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi

SLOWAKEI

https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu

FINNLAND

https://um.fi/pakotteet

SCHWEDEN

https://www.regeringen.se/sanktioner

Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission:

Europäische Kommission

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA)

Rue de Spa 2/Spastraat 2

1049 Bruxelles/Brussel, Belgien

E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu

▼M2




ANHANG III

Liste der in Artikel 1a genannten Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte

1. 

Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt:

1.1 

Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst werden;

1.2 

Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür;

1.3 

Waffenzielgeräte, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst werden.

2. 

Bomben und Granaten, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst werden.

3. 

Fahrzeuge wie folgt:

3.1 

mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen;

3.2 

Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert, um zur Abwehr von Angreifern Stromstöße abgeben zu können;

3.3 

Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschließlich Baumaschinen mit ballistischem Schutz;

3.4 

Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen;

3.5 

Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen;

3.6 

Bestandteile für die unter den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, speziell für die Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konstruiert.

Anmerkung 1:   Diese Nummer erfasst nicht Fahrzeuge, die speziell für Zwecke der Brandbekämpfung konstruiert sind.

Anmerkung 2:   Für die Zwecke der Nummer 3.5 umfasst der Begriff "Fahrzeuge" auch Anhänger.

4. 

Explosivstoffe und zugehörige Ausrüstung wie folgt:

4.1 

Geräte und Einrichtungen, die speziell zur Auslösung von Explosionen durch elektrische oder sonstige Mittel konstruiert sind, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker und Sprengschnüre sowie speziell hierfür konstruierte Bauteile, außer speziell für einen bestimmten gewerblichen Einsatz konstruierte Geräte und Einrichtungen, wobei die Explosivstoffe die Betätigung oder Auslösung von anderen Geräten oder Einrichtungen bewirken, deren Funktion nicht die Herbeiführung von Explosionen ist (z. B. Airbag-Füllvorrichtungen, Überspannungsvorrichtungen an Schaltelementen von Sprinkleranlagen);

4.2 

Explosivladung mit linearer Schneidwirkung, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst werden;

4.3 

Andere Explosivstoffe, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst werden, und zugehörige Stoffe wie folgt:

a) 

Amatol;

b) 

Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff);

c) 

Nitroglykol;

d) 

Pentaerythrittetranitrat (PETN);

e) 

Pikrylchlorid;

f) 

2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).

5. 

Schutzausrüstung, die nicht von Nummer ML 13 der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst wird, wie folgt:

5.1 

Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz;

5.2 

Helme mit ballistischem Schutz und/oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.

Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht

— 
speziell für Sportzwecke konstruierte Ausrüstungen;
— 
speziell für Arbeitsschutzerfordernisse konstruierte Ausrüstungen.
6. 

Andere als die von Nummer ML 14 der Gemeinsamen Militärgüterliste erfassten Simulatoren für das Training im Gebrauch von Handfeuerwaffen und hierfür besonders entwickelte Software.

7. 

Andere als die von der Gemeinsamen Militärgüterliste erfassten Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren.

8. 

Bandstacheldraht.

9. 

Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm.

10. 

Herstellungsausrüstung, die speziell für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter konstruiert wurde.

11. 

Spezifische Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.




ANHANG IV

Liste der Ausrüstung, Technologie und Software im Sinne der Artikel 1b und 1c

Allgemeiner Hinweis

Ungeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht für

a) 

Ausrüstung, Technologie oder Software, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates ( 1 ) oder in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführt ist, und

b) 

Software, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, die frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:

i) 

Barverkauf,

ii) 

Versandverkauf,

iii) 

Verkauf über elektronische Medien oder

iv) 

Telefonverkauf, oder

c) 

Software, die allgemein zugänglich ist.

Die Kategorien A, B, C, D und E beziehen sich auf die in der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannten Kategorien.

'Ausrüstung, Technologie und Software' im Sinne von Artikel 1b umfasst Folgendes:

A. 

Liste der Ausrüstung

— 
Ausrüstung für tiefe Paketinspektion
— 
Netzüberwachungsausrüstung einschließlich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung
— 
Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung
— 
Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation
— 
Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren
— 
Sprechererkennungs- und Sprecherverarbeitungsausrüstung
— 
IMSI ( 2 )-, MSISDN ( 3 )-, IMEI ( 4 )- und TMSI ( 5 )-Abhör- und Überwachungsausrüstung
— 
Taktische Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von SMS ( 6 )/ GSM ( 7 )/ GPS ( 8 )/ GPRS ( 9 )/ UMTS ( 10 )/ CDMA ( 11 )/ PSTN ( 12 )
— 
Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von DHCP ( 13 )-, SMTP ( 14 )- und GTP ( 15 )-Informationen
— 
Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen
— 
Ferngesteuerte Forensikausrüstung
— 
Ausrüstung für die semantische Verarbeitung
— 
Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel
— 
Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)
B. 

Nicht verwendet

C. 

Nicht verwendet

D. 

"Software" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung

E. 

"Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung

Ausrüstung, Technologie und Software, die unter diese Kategorien fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für "Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation" erfasst wird.

Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet "Überwachung" die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.



( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1).

( 2 ) IMSI: International Mobile Subscriber Identity. Eindeutiger Identifizierungscode für jedes Mobilfunkgerät, der fest in der SIM-Karte integriert ist und die Identifizierung der SIM-Karte über GSM- und UMTS-Netze ermöglicht.

( 3 ) MSISDN: Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number. Nummer zur eindeutigen Identifizierung eines GSM- oder UMTS-Netzteilnehmers. Dies ist die Telefonnummer, die der SIM-Karte eines Mobiltelefons zugeordnet ist und daher – genauso wie eine IMSI – die Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers ermöglicht, aber auch der Anrufvermittlung an den Teilnehmer dient.

( 4 ) IMEI: International Mobile Equipment Identity. In der Regel eindeutige Nummer zur Identifizierung von GSM-, WCDMA- und IDEN-Mobiltelefonen sowie einiger Satellitentelefone. Die Nummer ist zumeist im Batteriefach des Telefons aufgedruckt. Die Überwachung (Abhören) kann mit Hilfe der IMEI-Nummer sowie der IMSI und MSISDN erfolgen.

( 5 ) TMSI: Temporary Mobile Subscriber Identity. Kennung, die in der Regel zwischen dem Mobilfunkgerät und dem Netz übertragen wird.

( 6 ) SMS: Short Message System.

( 7 ) GSM: Global System for Mobile Communications

( 8 ) GPS: Global Positioning System.

( 9 ) GPRS: General Package Radio Service.

( 10 ) UMTS: Universal Mobile Telecommunication System.

( 11 ) CDMA: Code Division Multiple Access.

( 12 ) PSTN: Public Switch Telephone Networks.

( 13 ) DHCP: Dynamic Host Configuration Protocol.

( 14 ) SMTP: Simple Mail Transfer Protocol.

( 15 ) GTP: GPRS Tunnelling Protocol.

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