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Document 02011D0344-20140426

    Consolidated text: Durchführungsbeschluss des Rates vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (2011/344/EU)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2011/344/2014-04-26

    2011D0344 — DE — 26.04.2014 — 010.001


    Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

    ►B

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    vom 17. Mai 2011

    über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

    (2011/344/EU)

    (ABl. L 159, 17.6.2011, p.88)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      No

    page

    date

    ►M1

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 2. September 2011

      L 240

    8

    16.9.2011

    ►M2

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 11. Oktober 2011

      L 269

    32

    14.10.2011

    ►M3

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 14. Dezember 2011

      L 46

    40

    17.2.2012

     M4

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 29. März 2012

      L 115

    21

    27.4.2012

     M5

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 10. Juli 2012

      L 192

    12

    20.7.2012

    ►M6

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 9. Oktober 2012

      L 295

    14

    25.10.2012

     M7

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 20. Dezember 2012

      L 26

    30

    26.1.2013

    ►M8

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 21. Juni 2013

      L 175

    47

    27.6.2013

    ►M9

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 19. November 2013

      L 322

    31

    3.12.2013

     M10

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 18. Februar 2014

      L 107

    61

    10.4.2014

    ►M11

    Durchführungsbeschluss des Rates vom 23. April 2014

      L 125

    75

    26.4.2014


    Berichtigt durch:

    ►C1

    Berichtigung, ABl. L 178 vom 10.7.2012, S. 15  (344/2011)




    ▼B

    ▼C1

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

    vom 17. Mai 2011

    über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

    ▼B

    (2011/344/EU)



    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ( 1 ), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Portugal ist an den Finanzmärkten in jüngster Zeit zunehmend unter Druck geraten, was zu wachsenden Zweifeln an der langfristigen Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen geführt hat. Tatsächlich hat sich die aktuelle Krise auch auf die öffentlichen Finanzen dramatisch ausgewirkt und letztendlich einen drastischen Anstieg der Aufschläge auf portugiesische Staatsanleihen herbeigeführt. Da portugiesische Staatsanleihen mehrfach in Folge von den Ratingagenturen herabgestuft wurden, konnte das Land sich nicht mehr zu Sätzen refinanzieren, die mit langfristig tragfähigen Finanzen zu vereinbaren wären. Gleichzeitig sah sich der Bankensektor, der, insbesondere im Euro-Währungsgebiet, in hohem Maße von Außenfinanzierung abhängt, zunehmend von den Finanzierungsmöglichkeiten der Märkte abgeschnitten.

    (2)

    Angesichts dieser gravierenden wirtschaftlichen und finanziellen Störung, die durch außergewöhnliche Umstände, die sich der Kontrolle der Regierung entziehen, bedingt sind, hat Portugal am 7. April 2011 offiziell um finanziellen Beistand durch die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und den Internationalen Währungsfonds („IWF“) ersucht, um damit ein politisches Programm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. Am 3. Mai 2011 wurde zwischen der Regierung und der gemeinsamen Abordnung von Kommission, IWF und EZB eine Einigung über ein umfassendes bis Mitte 2014 reichendes Dreijahresprogramm erzielt, das in einem Memorandum zur Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies — „MEFP“) und einer Vereinbarung über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality — „MoU“) niedergelegt werden soll. Das Programm wird von den beiden größten Oppositionsparteien unterstützt.

    (3)

    Dieses wirtschaftliche und finanzielle Sanierungsprogramm („das Programm“), das Portugal der Kommission und dem Rat im Entwurf vorgelegt hat, soll das Vertrauen in den Staatsanleihe- und den Bankensektor wiederherstellen sowie Wachstum und Beschäftigung fördern. Es sieht umfassende Maßnahmen an drei Fronten vor: Erstens tiefgreifende vorgelagerte Strukturreformen, die (u. a. durch eine Abwertung über die Finanzpolitik) das Potenzialwachstum erhöhen, Arbeitsplätze schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern sollen. Das Programm sieht insbesondere Reformen am Arbeitsmarkt, beim Gerichtswesen, bei den Netzindustrien sowie im Wohnungs- und Dienstleistungssektor vor, die das Wachstumspotenzial der Wirtschaft stärken, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und die wirtschaftliche Anpassung erleichtern sollen. Zweitens eine glaubwürdige und ausgewogene Haushaltskonsolidierungsstrategie, die durch finanzpolitische Strukturmaßnahmen und eine bessere Finanzkontrolle öffentlich-privater Partnerschaften („ÖPPs“) und staatseigener Unternehmen unterstützt wird und darauf abzielt, die Bruttoschuldenquote mittelfristig auf einen deutlichen Abwärtspfad zu führen. Die Behörden haben sich dazu verpflichtet, das Defizit bis 2013 auf 3 % des BIP abzusenken. Drittens, eine finanzpolitische Strategie, die auf Rekapitalisierung und Abbau des Fremdkapitalanteils basiert, gemeinsam mit Bemühungen, den Finanzsektor durch marktgestützte Mechanismen, die von Reserven gestützt werden, vor einem ungeordneten Abbau des Fremdkapitalanteils zu schützen.

    (4)

    Den aktuellen Kommissionsprojektionen für das nominale BIP-Wachstum zufolge (-1,2 % im Jahr 2011, -0,5 % im Jahr 2012, 2,5 % im Jahr 2013 und 3,9 % im Jahr 2014) stehen die haushaltspolitischen Ziele mit dem Pfad für die Entwicklung der Schuldenquote in Einklang (nämlich 101,7 % des BIP im Jahr 2011, 107,4 % des BIP im Jahr 2012, 108,6 % des BIP im Jahr 2013 und 107,6 % des BIP im Jahr 2014). Demnach würde der Anstieg der Schuldenquote 2013 gestoppt und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau im Anschluss daran auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Entwicklung der Schuldenquote wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, die die Schuldenquote den Projektionen zufolge 2011 um 1¾ BIP-Prozentpunkte und im Zeitraum 2012 bis 2014 um ¾ Prozentpunkte jährlich erhöhen werden. Dazu zählen die Übernahme von Finanzaktiva in erheblichem Umfang, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und Finanzierung staatseigener Unternehmen von ½ % des BIP jährlich im Zeitraum 2011 bis 2014. Auf der anderen Seite werden Privatisierungserlöse von insgesamt etwa 3 % des BIP bis zum Jahr 2013 die Bemühungen um Schuldenabbau unterstützen.

    (5)

    Die Kommission ist im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank („EZB“) und dem IWF zu der Einschätzung gelangt, dass Portugal von Juni 2011 bis Mitte 2014 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 78 Mrd. (78 000 Mio.) EUR benötigt. Trotz der erheblichen Haushaltsanpassung könnte die Finanzierungslücke bei den öffentlichen Finanzen im Programmzeitraum 63 Mrd. EUR betragen. Dabei wird angenommen, dass bis zur ersten Jahreshälfte 2013 kein Zugang zum Kapitalmarket für mittel- und langfristige Verbindlichkeiten besteht. Es wird angenommen, dass Portugal einen Teil seines aktuellen Bestands an kurzfristigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit verlängern kann; gleichzeitig sieht das Programm für den Fall einer unerwarteten Abweichung vom Basisfinanzierungsszenario der Kommission eine Finanzierungsreserve vor. Portugal wird ermutigt, seine Geschäfte am Finanzmarkt weiterzuführen und anzupassen, um dadurch seinen Zugang zum Markt sowie Vertrauen zu fördern. Um das Vertrauen in das portugiesische Bankensystem auf Dauer wiederherzustellen, sollen Bankengruppen der im Programm enthaltenen Strategie für den Finanzsektor zufolge dazu verpflichtet werden, ihre Kernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) bis Ende 2011 auf 9 % und bis Ende 2012 auf 10 % anzuheben und es danach auf diesem Niveau zu halten. Für den Fall, dass keine marktgestützte Lösung gefunden wird, sieht das Programm eine Regelung zur Bankenstützung vor, in deren Rahmen Kapital im Umfang von maximal 12 Mrd. EUR bereitgestellt werden kann. Der tatsächliche Kapitalbedarf könnte jedoch wesentlich niedriger ausfallen, vor allem für den Fall, dass sich die Marktkonditionen erheblich verbessern und im Programmzeitraum keine gravierenden unerwarteten Bankenverluste eintreten.

    (6)

    Das Programm würde aus Beiträgen von externen Quellen finanziert. Der Beistand der Union für Portugal würde bis zu 52 Mrd. EUR erreichen und sich aus Mitteln des durch die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 geschaffenen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus („EFSM“) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zusammensetzen. Zusätzlich hat Portugal im Rahmen einer erweiterten Fondsfazilität beim IWF ein Darlehen über 23,742 Mrd. SZR (dies entspricht 26 Mrd. EUR zum Wechselkurs vom 5. Mai 2011) beantragt. Die Konditionen des Beistands aus dem EFSM müssen die gleichen sein wie beim IWF. Der finanzielle Beistand der Union sollte von der Kommission verwaltet werden.

    (7)

    Der Rat sollte die Wirtschaftspolitik Portugals in regelmäßigen Abständen überprüfen.

    (8)

    Die mit Portugal vereinbarten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen sollten in einem Memorandum of Understanding (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality — „Memorandum of Understanding“) niedergelegt werden. Die genauen finanziellen Konditionen sollten in einer Darlehensrahmenvereinbarung niedergelegt werden.

    (9)

    Die Kommission sollte sich gemeinsam mit der EZB vor Ort und durch regelmäßige Berichterstattung der portugiesischen Behörden regelmäßig vergewissern, dass die an den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt werden.

    (10)

    Die Kommission sollte Portugal im gesamten Verlauf der Programmumsetzung mit weiteren Politikempfehlungen und technischer Hilfe in bestimmten Bereichen zur Seite stehen.

    (11)

    Die Transaktionen, zu deren Finanzierung die Union mit ihrem Beistand beiträgt, müssen mit den Politiken der Union vereinbar sein und mit ihren Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Interventionen zur Stützung von Finanzinstituten müssen den Wettbewerbsvorschriften der Union entsprechen.

    (12)

    Der Beistand sollte darauf abzielen, die erfolgreiche Umsetzung des Programms zu unterstützen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



    Artikel 1

    ▼M8

    (1)  Die Europäische Union gewährt Portugal ein Darlehen über maximal 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 19,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen.

    ▼M11

    (2)  Der finanzielle Beistand steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieses Beschlusses drei Jahre und sechs Wochen lang zur Verfügung.

    ▼M1

    (3)  Der finanzielle Beistand der Europäischen Union wird Portugal von der Kommission in maximal vierzehn Tranchen zur Verfügung gestellt. Eine Tranche kann auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Teilbeträge der ersten und der zweiten Tranche können längere Laufzeiten haben als die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit. In solchen Fällen werden die Laufzeiten der weiteren Teilbeträge so festgelegt, dass nach Auszahlung sämtlicher Tranchen die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit erreicht ist.

    ▼B

    (4)  Die erste Tranche wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der Darlehensvereinbarung und des Memorandum of Understanding freigegeben. Alle weiteren Auszahlungen hängen davon ab, ob die Kommission in Konsultation mit der EZB bei ihrer Überprüfung zu der Einschätzung gelangt, dass Portugal die in diesem Beschluss und im Memorandum of Understanding festgelegten allgemeinen wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt.

    ▼M2

    (5)  Portugal trägt die bei jeder Tranche tatsächlich anfallenden Finanzierungskosten der Union.

    ▼B

    (6)  Auch die in Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 genannten Kosten werden von Portugal getragen.

    (7)  Ein vorsichtiger Rückgriff auf Zinsswaps mit Gegenparteien höchster Bonität und auf fortgeschrittene Anleihetechniken ist zulässig, wenn dies zur Finanzierung des Darlehens erforderlich ist.

    (8)  Die Kommission entscheidet über die Freigabe weiterer Tranchen und deren Höhe. Die Kommission entscheidet über die Höhe der einzelnen Teilbeträge.

    ▼M8

    (9)  Auf Ersuchen Portugals kann die Kommission die Laufzeit eines Teilbetrags oder einer Tranche verlängern, sofern die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit eingehalten wird. Die Kommission kann ihre zu diesem Zweck aufgenommenen Mittel ganz oder teilweise refinanzieren. Im Voraus aufgenommene Beträge werden auf einem bei der EZB geführten Konto gehalten, das die Kommission für die Verwaltung des finanziellen Beistands eröffnet hat.

    ▼B

    Artikel 2

    (1)  Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Portugals in Einklang steht.

    (2)  In Konsultation mit der EZB vereinbart die Kommission mit den portugiesischen Behörden die an den finanziellen Beistand geknüpften, in Artikel 3 genannten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen. Diese Auflagen werden im Einklang mit den in Absatz 1 genannten Verpflichtungen in einem Memorandum of Understanding niedergelegt, das von der Kommission und den portugiesischen Behörden zu unterzeichnen ist. Die genauen finanziellen Konditionen werden in einer mit der Kommission zu schließenden Darlehensrahmenvereinbarung niedergelegt.

    (3)  Die Kommission vergewissert sich gemeinsam mit der EZB in regelmäßigen Abständen (wenigstens vierteljährlich), dass die an den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt werden und erstattet dem Wirtschafts- und Finanzausschuss vor Auszahlung jeder Tranche Bericht. Zu diesem Zweck arbeiten die portugiesischen Behörden uneingeschränkt mit der Kommission und der EZB zusammen und stellen diesen alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Kommission hält den Wirtschafts- und Finanzausschuss über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der finanziellen Konditionen auf dem Laufenden.

    (4)  Portugal beschließt zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur Sicherung der Makrofinanzstabilität und setzt diese um, sollte sich dies während der Laufzeit des Programms des finanziellen Beistands als notwendig erweisen. Die portugiesischen Behörden konsultieren die Kommission und die EZB, bevor sie solche zusätzlichen Maßnahmen beschließen.

    Artikel 3

    (1)  Der Entwurf des von den portugiesischen Behörden erstellten wirtschaftlichen und finanziellen Sanierungsprogramms („das Programm“) wird hiermit genehmigt.

    (2)  Nach Auszahlung der ersten Tranche werden alle weiteren Tranchen nur bei zufrieden stellender Umsetzung des Programms und insbesondere bei Einhaltung der im Memorandum of Understanding niedergelegten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen ausgezahlt. Dazu zählen u. a. die in den Absätzen 4 bis 8 vorgesehenen Maßnahmen.

    ▼M8

    (3)  Das gesamtstaatliche Defizit geht 2011 nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht über 5,5 % des BIP und 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen werden die Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Haushaltskonsolidierung wird durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht.

    (4)  Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis 8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Portugal ist bereit, zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Defizitziele im gesamten Programmzeitraum zu erreichen.

    ▼B

    (5)  Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding bis Ende 2011 folgende Maßnahmen:

    ▼M3

    a) Der Zielwert für das Haushaltsdefizit im Jahr 2011 wird durch eine Sondermaßnahme erreicht. Die durch die Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung übernommenen Vermögenswerte werden nicht in einer Weise verwendet, die der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Portugals abträglich ist.

    b) Portugal trifft Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Es setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens und die Einrichtung eines unabhängigen Haushaltsbeirats zählen. Der Haushaltsrahmen auf kommunaler und regionaler Ebene wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die wichtigsten Optionen für die Anpassung der jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes vorgelegt werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung arbeitet eine Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen aus, die auch einen Fahrplan dafür enthalten soll, wie und wann die Zahlungsrückstände stabilisiert werden sollen, und in der verschiedene Optionen für die Begleichung von Zahlungsrückständen geprüft werden. Was öffentlich-private Partnerschaften angeht, so geht die portugiesische Regierung keine neuen Partnerschaften dieser Art ein, bevor die Ergebnisse der im Programm vorgesehenen Überprüfung der bestehenden öffentlich-privaten Partnerschaften sowie die Vorschläge für rechtliche und institutionelle Reformen vorliegen.

    ▼M1

    c) Portugal setzt seine Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarkts fort, insbesondere durch Maßnahmen zur Reform der Rechtsvorschriften zum Beschäftigungsschutz, die Lohnverhandlungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik.

    ▼B

    d) Im Energiesektor trifft Portugal Maßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts, zur Förderung des Aufbaus des iberischen Gasmarktes und zur Überprüfung der Förder- und Vergütungsregelungen im Bereich der Stromerzeugung. Was die anderen Netzindustrien, insbesondere Verkehr, Telekommunikation und Postdienste, anbelangt, erlässt Portugal zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb und Flexibilität.

    ▼M3

    e) Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das neue Privatisierungsgesetz muss auch den Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs entsprechen und darf weder dem Staat Sonderrechte einräumen noch die Einräumung solcher Rechte gestatten. Das Wettbewerbsrecht wird mit dem Ziel überarbeitet, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen.

    ▼B

    f) Portugal sorgt für eine Verbesserung der Praktiken und Vorschriften im öffentlichen Auftragswesen im Sinne der Schaffung eines stärker wettbewerbsorientierten Unternehmensumfelds und einer Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben.

    ▼M1

    g) Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Es erstellt ein umfassendes Strategiepapier zu staatseigenen Unternehmen, in dem die Tarifstruktur und die von diesen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen überprüft werden, und stellt einen Plan zur Beschränkung des Kreditbedarfs ab 2012 auf. Portugal setzt seine aktuellen Pläne zur Reduzierung der Betriebskosten zentralstaatlicher Unternehmen — außer solcher des Gesundheitssektors — um durchschnittlich mindestens 15 % um und stellt auch für regionale und kommunale staatliche Unternehmen einen entsprechenden Plan auf.

    ▼M3

    h) Portugal arbeitet mit der Autonomen Region Madeira eine finanzielle Vereinbarung aus, die mit dem Programm in Einklang steht. Bis diese Regelung vereinbart und im Haushalt Madeiras umgesetzt ist, überwacht Portugal den Haushaltsvollzug Madeiras genau, setzt die Übertragungen aus dem Staatshaushalt an die Regierung Madeiras weiterhin aus und honoriert keine neuen kommerziellen oder finanziellen Verpflichtungen oder Garantien der Regierung Madeiras oder deren Unternehmen, die nicht vom Finanzministerium genehmigt wurden.

    ▼M6

    (6)  Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen:

    a) Das gesamtstaatliche Defizit 2012 darf 5,0 % des BIP nicht übersteigen. Portugal behält die Haushaltsentwicklungen weiterhin genau im Auge und führt weitere Politikanpassungen durch, um das Ziel für 2012 zu erreichen. Zu diesem Zweck friert Portugal einen Teil der im Haushalt 2012 vorgesehenen Mittel für noch nicht eingeleitete Investitionsvorhaben ein, erhöht die Stempelsteuern auf Immobilien mit hohem Wert, hebt die Steuersätze für Kapitalerträge an, zieht einige der im Haushalt 2013 vorgesehenen sozialleistungswirksamen Maßnahmen vor, und setzt zusätzliche Maßnahmen um, die Einsparungen bei den Vorleistungen und höhere andere Einnahmen bewirken, um das Defizitziel für 2012 zu wahren.

    b) Portugal strebt an, 2012 Ausgaben in Höhe von mindestens 6,8 Mrd. EUR zu kürzen, unter anderem durch eine Lohn- und Stellenkürzung im öffentlichen Sektor, Rentenkürzungen, eine umfassende Reorganisation der Zentralverwaltung zur Beseitigung von Redundanzen und anderen Ineffizienzen, eine Verringerung der Transferzahlungen an staatseigene Unternehmen, eine Reorganisation und Reduzierung der Zahl der Kommunen und Gemeinden, Kürzungen im Bildungs- und Gesundheitswesen, Kürzungen bei den Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und Kürzungen bei den Investitionsausgaben sowie anderen im Programm genannten Ausgaben.

    c) Auf der Einnahmenseite führt Portugal Maßnahmen im Umfang von mindestens 3 Mrd. EUR durch, unter anderem durch eine Verbreiterung der MwSt.-Bemessungsgrundlagen durch den Abbau von Ausnahmeregelungen und die Überarbeitung der Listen der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte, mittlere und höhere MwSt.-Sätze gelten, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen für die Körperschafts- und Einkommensteuer durch Abbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten und Sonderregelungen, die Gewährleistung der Konvergenz der für Renten und Arbeitseinkommen geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sowie Änderungen bei der Vermögensbesteuerung durch erhebliche Einschränkung der Ausnahmeregelungen. Diese Maßnahmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Schattenwirtschaft ergänzt.

    d) Portugal trifft weiterhin Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Portugal setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens zählt. Der Haushaltsrahmen für Kommunen und Regionen wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes angepasst werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung wendet die Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen an und beschleunigt die Umsetzung des Verpflichtungskontrollgesetzes, um die Entstehung neuer Zahlungsrückstände zu verhindern. Portugal implementiert den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP. Bevor der neue Rahmen nicht in vollem Umfang in Kraft getreten ist, wird keine neue ÖPP gestartet. Ausgehend von einer Studie einer internationalen Wirtschaftsprüfungsfirma entwickelt Portugal einen detaillierten Strategieplan, der in voller Übereinstimmung mit geltendem Unionsrecht einschließlich des EU-Vergaberechts steht, um erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen, während die Schuldenlast minimiert und ein nachhaltiger Abbau staatlicher Verbindlichkeiten sichergestellt wird. Portugal erlässt ein Gesetz über die Gründung und Funktionsweise staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene.

    e) Portugal wendet das neue Gesetz zur Reorganisation und erheblichen Reduzierung der Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten an. Diese Änderungen sind spätestens zum Beginn des nächsten Kommunalwahlzyklus wirksam. Zudem intensiviert Portugal seine Anstrengungen zur Verschlankung des öffentlichen Sektors durch Reduzierung der Einheiten und Verbesserung der Aufgabenteilung auf allen Ebenen der Verwaltung.

    f) Portugal intensiviert die Reform der Einnahmenverwaltung, indem es die Verbindungen zwischen der Autoridade Tributária e Aduaneira und den für den Beitragseinzug zuständigen Stellen der Sozialversicherung ausbaut, die Zahl der kommunalen Ämter verringert und die nach wie vor bestehenden Engpässe innerhalb des Rechtsbehelfssystems im Steuerbereich beseitigt.

    g) Portugal wendet die finanzielle Vereinbarung mit der Autonomen Region Madeira an.

    h) Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Portugal lotet Optionen zur Bewältigung der hohen Schuldenlast staatseigener Unternehmen einschließlich der Parpública aus und prüft Möglichkeiten zur Verbesserung der Bedingungen für eine Finanzierung über die Märkte. Portugal wirkt darauf hin, bis Ende 2012 operationelle Ausgewogenheit auf Sektorebene zu erreichen.

    i) Portugal fährt mit der Umsetzung seines Privatisierungsprogramms fort. Die direkte Veräußerung der Versicherungssparte der Caixa Geral de Depósitos (Caixa Seguros) ist im Gange.

    j) Die portugiesische Regierung legt dem portugiesischen Parlament einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Abfindungszahlungen an den Unionsdurchschnitt von 8 bis 12 Tagen pro Arbeitsjahr und zur Einrichtung eines Fonds für Abfindungszahlungen vor.

    k) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn dies durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. Es werden Maßnahmen getroffen, um Unzulänglichkeiten in den derzeitigen Tarifverhandlungssystemen zu beheben, einschließlich Rechtsetzungsmaßnahmen zur Neufestlegung der Kriterien und Modalitäten für die Ausweitung von Tarifverträgen und zur Erleichterung von Betriebsvereinbarungen. Von Vertragsverlängerungen wird so lange abgesehen.

    l) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

    m) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen um.

    n) Die Funktionsweise des Gerichtswesens wird verbessert, indem die im Fahrplan für die Justizreform vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und gezielte Maßnahmen zum schrittweisen Abbau des Rückstands anhängiger Gerichtsverfahren und zur Förderung der alternativen Streitbeilegung getroffen werden.

    o) Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass durch ihr Handeln keine Hemmnisse für den freien Kapitalverkehr entstehen, und dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das Funktionieren fachlicher Dienstleistungen wird durch die Verbesserung des Rahmens für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und durch die Aufhebung unnötiger Beschränkungen im Bereich der reglementierten Berufe gefördert. Im Bau- und Immobiliensektor lockert Portugal die Anforderungen für grenzüberschreitend tätige Anbieter und überprüft die Hemmnisse für die Niederlassung von Dienstleistern.

    p) Der wettbewerbsrechtliche und regulatorische Rahmen wird verbessert. Portugal stärkt die Unabhängigkeit, Autonomie und Governance der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, setzt das Wettbewerbsgesetz mit dem Ziel um, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen, überwacht die Fallzugänge und erstattet Bericht über die Tätigkeit des Gerichts für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht.

    q) Im Energiesektor trifft Portugal Maßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts, zur Förderung des Aufbaus des iberischen Gasmarktes sowie weitere Maßnahmen zur vollen Umsetzung des dritten EU-Energiepakets. Um die Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, und Befugnisse der Nationalen Regulierungsbehörde nach dem dritten EU-Energiepaket sicherzustellen, verabschiedet Portugal die im Juli 2012 mit der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF vereinbarte neue Regulierungsbehörden-Satzung bis zum dritten Quartal 2012 und trägt dafür Sorge, dass sie bis Ende 2012 rechtzeitig zur Liberalisierung des Elektrizitäts- und Gasmarkts in Kraft ist. Portugal trifft ferner Maßnahmen zur Überprüfung der Förder- und Vergütungsregelungen im Bereich der Stromerzeugung. Portugal trifft Maßnahmen zur Verringerung überzogener Renten und zum Abbau des tarifären Defizits bis 2020 und legt dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Ausgleichsmechanismus für die Leistungsgarantie, die Sonderregelung (erneuerbare Energien — mit Ausnahme der Fälle, bei denen die Genehmigung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren erfolgte — und Kraft-Wärme-Kopplung) sowie die Standardregelung (CMEC und CAE).

    r) Für die anderen Netzindustrien, insbesondere Verkehr, Telekommunikation und Postdienste, erlässt Portugal zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb und Flexibilität.

    s) Portugal beschließt eine Reihe von Maßnahmen, um die Effizienz des Lizenz-. und Genehmigungswesens für die Bereiche Raumplanung, Industrie, Handel und Tourismus zu erhöhen. Außerdem unterzieht die portugiesische Regierung Genehmigungsanträge für geplante Investitionsvorhaben, die seit mehr als 12 Monaten anhängig sind, einer Prüfung und beschleunigten Bearbeitung.

    t) Portugal arbeitet einen Aktionsplan mit Maßnahmen aus, um Unternehmen und insbesondere KMU den Zugang zu Finanzierungen und zu den Exportmärkten zu erleichtern.

    ▼M9

    (7)  Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen:

    a) Das gesamtstaatliche Defizit geht im Jahr 2013 nicht über 5,5 % des BIP hinaus. Die etwaigen Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten, werden nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen. Die im Haushalt für das Jahr 2013 und im Nachtragshaushalt enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen werden im restlichen Verlauf des Jahres rigoros umgesetzt. Darüber hinaus wird die Regierung zusätzliche Korrekturmaßnahmen durchführen, falls beim Haushaltsvollzug weitere Abweichungen auftreten.

    b) Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm weiter um.

    c) Portugal setzt die Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung vollständig um.

    d) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung von Krankenhausdienstleistungen sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser.

    e) Nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes über städtische Miet- und Pachtverträge 6/2006 und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarkts durch.

    f) Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Kosten und Nutzen bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen.

    g) Unter Beachtung des Urteils des Verfassungsgerichts vom 26. September 2013 entwickelt und setzt Portugal alternative Reformen am Arbeitsmarkt mit ähnlicher Wirkung wie jene, die mit dem genannten Urteil für verfassungswidrig erklärt wurden, um.

    h) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist.

    i) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

    j) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen genannten Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarschulbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiter um, insbesondere legt die Regierung Pläne für eine wirkungsvollere Finanzierung der Schulen vor und errichtet die Referenzberufsschulen.

    k) Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) vollständig umgesetzt wird.

    l) Die Regierung legt dem portugiesischen Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor.

    m) Portugal verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden.

    n) Portugal veröffentlicht vierteljährliche Berichte über die Beitreibungsquoten, über die Dauer und Kosten von Unternehmensinsolvenz- und Steuerverfahren sowie über die Abschlussquote gerichtlicher Vollstreckungsverfahren.

    o) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll funktionsfähige einheitliche Ansprechpartner — Point of Single Contact, wie in der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte) und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten in entscheidendem Maße hemmen.

    p) Portugal vollendet die Reform des Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der Konzessionen für den Betrieb von Häfen.

    q) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Post- und Telekommunikationssektors durch.

    r) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch.

    s) Portugal setzt die Maßnahmen zur Beseitigung des tarifären Defizits im Energiesektor um.

    t) Portugal stellt sicher, dass der neue rechtliche und institutionelle Rahmen für ÖPP angewandt wird und dass ÖPP-Verträge für den Straßenbau weiterhin im Einklang mit dem von der Regierung vorgelegten Strategieplan und mit der Überarbeitung des regulatorischen Rahmens neuverhandelt werden, um insbesondere im Jahr 2013 erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen.

    u) Portugal konzentriert sich weiterhin auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und zur Stärkung der Regeltreue der Steuerpflichtigen.

    ▼M11

    (8)  Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014 folgende Maßnahmen:

    a) Das gesamtstaatliche Defizit geht im Jahr 2014 nicht über 4 % des BIP hinaus, und neue Zahlungsrückstände werden verhindert. Die etwaigen Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten, werden nicht in die Berechnung des Defizitziels einbezogen. Um dieses Ziel zu erreichen, führt Portugal Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP durch, wie sie im Haushaltsgesetz 2014 und den zu diesem Zweck erlassenen flankierenden Rechtsvorschriften festgelegt sind.

    b) Um mögliche Ausgabenüberschreitungen im Zaum zu halten, behält die Regierung die Einhaltung der Ausgabenplafonds der Ministerien mittels monatlicher Berichterstattung an den Ministerrat genauestens im Auge.

    c) Die geplanten Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für Hinterbliebenenrenten werden von Portugal zügig festgelegt und eingeführt, und der Entwurf des Rahmengesetzes zur Regelung der Bedingungen für den Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen wird bis Ende März fertiggestellt. Außerdem unternimmt Portugal entscheidende Schritte zur Umsetzung des vereinbarten Verkaufs von Hafenkonzessionen.

    d) Die umfassende Reform der Körperschaftsteuer erfolgt innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens, damit die Zielvorgaben für die Haushaltskonsolidierung eingehalten werden.

    e) Die Stillstandsregelung für steuerliche Vergünstigungen auf zentralstaatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene wird aufrechterhalten. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung und -betrug bei verschiedenen Steuerarten werden weiter verstärkt, unter anderem durch Überwachung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems. Bis zur zwölften Überprüfung wird eine Studie über die Verbreitung der Schattenwirtschaft auf dem Wohnimmobilienmarkt durchgeführt, um Mittel und Wege gegen die Mietsteuerumgehung zu finden.

    f) Sollten rechtliche oder sonstige Abwärtsrisiken für den Haushaltsvollzug eintreten, führt Portugal Ausgleichsmaßnahmen von hoher Qualität durch, um das Defizitziel zu erreichen.

    g) Die Regierung legt die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des für 2015 vorgesehenen Defizitziels von höchsten 2,5 % des BIP fest. Die ausführlichen Pläne werden in das spätestens Ende April 2014 zu veröffentlichende Dokument zur finanzpolitischen Strategie 2014 einfließen, in dem auch genaue Ausgabenobergrenzen der Fachministerien vorgesehen werden. Um den Anforderungen des haushaltspolitischen Rahmens der Union zu genügen, wird dieses Dokument auch Einzelheiten zur mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten.

    h) Die Haushaltskonsolidierungsstrategie für 2015 wird unter anderem durch folgende Maßnahmen unterstützt:

    i) Die Regierung arbeitet im Jahr 2014 eine einheitliche Lohnskala aus, die im Jahr 2015 umgesetzt werden soll, um die Vergütungspolitik über alle Laufbahnen des öffentlichen Sektors hinweg rationeller und kohärenter zu gestalten.

    ii) Die einheitliche Lohnzuschlägeskala, deren Umsetzung im Jahr 2014 erwartet wird, wird ihre volle haushaltspolitische Wirkung im Jahr 2015 entfalten.

    iii) Es wird eine neue umfassende Maßnahme als Teil der laufenden Rentenreform durchgeführt, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern. Der unlängst eingesetzte Rentenreformausschuss arbeitet spezifische Details der Reform aus. Die Reform schließt kurzfristige Maßnahmen zur weiteren Anpassung der Rentenansprüche an demografische und wirtschaftliche Kriterien ein, wahrt jedoch gleichzeitig die Progressivitätsgrundsätze in Übereinstimmung mit dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Konvergenz des Rentensystems für Staatsbedienstete (CGA) mit dem allgemeinen Rentensystem. Die konkreten Maßnahmen der Reform werden bis zur zwölften Überprüfung zusammen mit einem dem Parlament in der ersten Jahreshälfte vorzulegenden Gesetzentwurf vorgestellt. Darüber hinaus werden weitere Schritte zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der Rentensysteme festgelegt. Die Regierung trägt ferner dafür Sorge, dass das unlängst angehobene Renteneintrittsalter im Laufe des Jahres 2014 für alle CGA-Rentner gilt.

    iv) Etwaige sonstige Maßnahmen zur Erreichung des Defizitziels von 2,5 % des BIP werden bis spätestens Mitte April festgelegt.

    i) Die mittelfristige finanzpolitische Strategie baut auf weiteren Reformen auf, die unter anderem im Vorschlag zur Staatsreform skizziert sind. Diese Reformen stellen auf eine höhere Effizienz im öffentlichen Sektor und auf eine bessere Qualität der öffentlichen Dienstleistungen ab. Die diesbezüglich erzielten Fortschritte werden auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern bei der zwölften Überprüfung erörtert.

    j) Portugal veröffentlicht als Teil des Haushalts für 2014 einen Bericht über die steuerlichen Mindereinnahmen der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungen.

    k) Portugal richtet bis spätestens Ende Juni 2014 im Finanzministerium eine Rechnungsführungsfunktion zur Verbesserung des Buchführungs- und Berichterstattungsrahmens im öffentlichen Sektor ein. Deren Aufgabe wird insbesondere darin bestehen, eine ordnungsgemäße Buchführung über Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva von Bankkonten der Regierung, Schulden und Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sicherzustellen.

    l) Das Gesetz zur Kontrolle der Verpflichtungen wird auf allen Ebenen des Staates vollständig umgesetzt, damit keine neuen Zahlungsrückstände entstehen.

    m) Portugal trifft zusätzliche Maßnahmen, um seine öffentliche Finanzverwaltung weiter zu stärken. Portugal überprüft sein Haushaltsrahmengesetz bis spätestens Ende März, um die einschlägigen Unions-Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen. Außerdem führt Portugal eine umfassendere Überarbeitung seines Haushaltsrahmengesetzes durch, um die Fragmentierung des Haushalts durch Begrenzung der Zahl der Einzelhaushalte und durch Überprüfung der Eigeneinnahmenklassifikation abzubauen, die Struktur der Mittelzuweisungen zu straffen, die Rechenschaftspflicht zu stärken und die öffentlichen Finanzen mittelfristig verbindlicher zu verankern. Die wichtigsten Aspekte und die Struktur des neuen Gesetzes werden bis spätestens Ende April 2014 ausgearbeitet. Portugal stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Haushaltsrahmens auf zentralstaatlicher Ebene auch auf regionaler und kommunaler Ebene angewandt werden;

    n) Portugal führt den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP vollständig ein. In verschiedenen Sektoren wird die Neuaushandlung von ÖPP weitergeführt, um deren Auswirkungen auf den Haushalt einzudämmen. Durch eine jährliche Berichterstattung über ÖPP wird eine umfassende Bewertung der von den ÖPP und den Konzessionen ausgehenden finanzpolitischen Risiken ermöglicht, so dass die finanzpolitischen Risiken des Gesamthaushalts rechtzeitig bewertet werden können. Das nach dem neuen Rahmengesetz über staatseigene Unternehmen und im Einklang mit der gestärkten Rolle des Finanzministeriums als Anteilseigner eingerichtete Fachreferat zur Überwachung der staatseigenen Unternehmen wird personell verstärkt. Die Regierung führt ihr umfassendes Programm zur Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fort, damit diese weiterhin tragfähige Betriebsergebnisse erzielen. Die Regierung führt die bereits in Vorbereitung befindlichen Privatisierungen fort;

    o) Portugal führt die Reformagenda für eine modernere und effizientere Steuerverwaltung im Einklang mit international bewährten Praktiken fort. Portugal veröffentlicht bis spätestens März 2014 die Liste von 50 % aller örtlichen Finanzämter, die bis spätestens Mai 2014 zu schließen sind. Bis zur zwölften Überprüfung wird das für die Finanzprüfung zuständige Personal der Steuerverwaltung um mindestens 30 % des Gesamtpersonalbestands aufgestockt. Innerhalb der Steuerverwaltung wird eine neue Abteilung eingerichtet, in der die verschiedenen Dienstleistungen für die Steuerzahler zusammengefasst werden. Das Referat „Risikomanagement“ wird im ersten Quartal 2014 voll einsatzfähig sein und sich zunächst auf zielgerichtete Projekte konzentrieren, die die Steuerehrlichkeit von Selbständigen und Menschen mit hohem Netto-Vermögen erhöhen sollen. Die Einhaltung der Steuervorschriften wird kontinuierlich im Auge behalten. Der Rechts- und Regulierungsrahmen für die Geldwäschebekämpfung wird verstärkt, um wirksamer gegen die Geldwäsche und ihre Vortaten (darunter Steuerdelikte) vorzugehen;

    p) Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden Zielen dient:

    i) Feststellung von Überschneidungen zwischen Diensten und zuständigen Gerichten sowie anderen Ineffizienzen zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und

    ii) Neuordnung des Netzes der dezentralen Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der 'Lojas do Cidadão' (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und den Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, sodass die geografische Aufteilung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler Behördendienste verstärkt wird.

    q) Portugal setzt die Strategie für gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung weiter um, insbesondere in den Bereichen Humanressourcen und Informations- und Kommunikationstechnologien.

    r) Portugal setzt weitere Maßnahmen zur Reform der Personalverwaltung im öffentlichen Dienst um. Auf der Grundlage einer Erhebung und eines Berichts über Lohnzulagen wird bis zur zwölften Überprüfung ein Rechtsentwurf für eine einheitliche Lohnzulagenordnung vorgelegt, deren Umsetzung bis spätestens Juni 2014 vorgesehen wird. Das neue Gesetz über die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, durch das die geltenden Bestimmungen für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst vereinfacht, zusammengefasst und wie im Arbeitsrecht für die Privatwirtschaft strukturiert werden sollen, wird bis Mitte März 2014 vom Parlament verabschiedet.

    s) Portugal stellt die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheitssystems sicher, indem es weiterhin eine rationelle Dienstenutzung und Ausgabenkontrolle sicherstellt, die öffentlichen Arzneimittelausgaben senkt und Zahlungsrückstände abbaut.

    t) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Neuzuweisung von Krankenhausdiensten fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser.

    u) Portugal führt Reformen zur Beseitigung der hochgradigen Segmentierung des Arbeitsmarkts durch.

    v) Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die mit den Zielen Arbeitsplatzschaffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Einklang steht, um makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist.

    w) Portugal stellt weiterhin die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen sicher und stützt sich dabei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.

    x) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen weiter um, um die Sekundarausbildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung zu verbessern und die Wirtschaft stärker in die Schul- und Berufsausbildung einzubinden.

    y) Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um.

    z) Portugal führt geeignete Maßnahmen durch, um die Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des nationalen Elektrizitätssystems sicherzustellen.

    aa) Portugal nimmt Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems an; der Strategieplan für das Verkehrswesen für den Zeitraum 2011-2015 wird einschließlich langfristiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Effizienz und Nachhaltigkeit vollständig umgesetzt.

    bb) Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um.

    cc) Portugal arbeitet weiter an der Verbesserung des Systems für die Verwaltung der Häfen, seiner wirtschaftspolitischen Regulierung und seiner Funktionsweise.

    dd) Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im Dienstleistungssektor ab.

    ee) Portugal schließt die Annahme der Gesetze für die Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG ab und bringt zu diesem Zweck im Parlament entsprechende Rechtsvorlagen ein.

    ff) Die Regierung legt dem Parlament die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor.

    gg) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch die Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau, insbesondere durch die Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft des einheitlichen Ansprechpartners nach Maßgabe der Richtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) und durch die weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen.

    hh) Nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006 über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch.

    ii) Die Regierung verabschiedet die entsprechenden Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden und stellt sicher, dass das Modell für die Finanzierung der Wettbewerbsbehörde wirksam funktioniert.

    jj) Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen Regelung zur Einnahmen-/Ausgabenrechnung („cash accounting“) für die Mehrwertsteuer.

    kk) Portugal setzt das umfassende Programm zum Abbau überflüssiger Lizenz- und Genehmigungsverfahren, Regularien und sonstiger Bürokratielasten für die Wirtschaft weiter um.

    (9)  Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal folgende Maßnahmen ergreifen:

    a) Es wird sicherstellen, dass die Kapitalpuffer der Banken weiterhin angemessen bleiben und den neuen Vorschriften der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) über Eigenkapitalanforderungen entsprechen.

    b) Es wird die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten.

    c) Es wird an seiner Verpflichtung festhalten, das Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus der Solvenzstützungsfazilität in Einklang mit den kürzlich geänderten EU-Beihilfevorschriften zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter strengen Auflagen weiter zu stützen.

    d) Es wird einen ausgewogenen und geordneten Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der entscheidend dazu beiträgt, Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich überprüft.

    e) Es wird die Aufsichtsorganisation der Bank von Portugal weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf EU-Ebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard der EBA in Einklang zu bringen.

    f) Es wird den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, sodass die wichtigsten Ergebnistreiber überprüft werden können.

    g) Es wird die Umsetzung der Maßnahmen, die in den Plänen für die Umstrukturierung der mit staatlichen Kapitalhilfen unterstützten Banken festgelegt worden sind, weiterhin genau beobachten.

    h) Es wird die zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte aller drei staatseigenen Zweckgesellschaften einschließlich der beiden ausgewählten Dienstanbieter sicherstellen.

    i) Es wird die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem einschlägigen technischen Standard der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten.

    j) Es wird vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen, weiterhin die Umsetzung des Rahmens für außergerichtliche Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten überwachen, für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen sorgen und in Absprache mit der Bank von Portugal einen Strategieplan zum Abbau des Schuldenüberhangs der Unternehmen aufstellen, durch den die Neuzuweisung von Kapital an die produktiven Sektoren der Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die finanzielle Stabilität gefördert wird.

    k) Es wird die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass dieser möglichst wirkungsvoll funktioniert.

    l) Es wird, ausgehend von den vorgelegten Vorschlägen, die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern.

    m) Es wird weiterhin die Auswirkungen der verbesserten staatlich garantierten Kreditinstrumente auf die tatsächlich gewährten Zinssätze analysieren, sich die Bereitschaft erhalten, bei Bedarf Alternativmaßnahmen zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger, transparenter und endkundenfreundlicher Preise staatlich garantierter Darlehen zu ergreifen und regelmäßig über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

    n) Es wird eine Entwicklungsbank einrichten, um die Umsetzung der mit Mitteln aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds geförderten Finanzierungsinstrumente im Programmierungszeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die Entwicklungsbank nimmt keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom Publikum entgegen, sie vergibt keine direkten Kredite, sie kauft keine Staatsschuldtitel an, und sie vergibt keine Darlehen an den Staat. Das Geschäftsmodell und die Satzung der Entwicklungsbank werden so konzipiert, dass zusätzliche Lasten und Risiken für die öffentlichen Finanzen vermieden werden.

    ▼M6

    (10)  Um die reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und eine nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten.

    ▼B

    Artikel 4

    Für die Verwaltung des finanziellen Beistands der Union eröffnet Portugal ein Sonderkonto bei der Banco de Portugal.

    Artikel 5

    Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

    Artikel 6

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.



    ( 1 ) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

    ( 2 ) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36).

    ( 3 ) Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22).

    ( 4 ) Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

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