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Document 02011D0235-20160413

Consolidated text: Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/235/2016-04-13

2011D0235 — DE — 13.04.2016 — 005.001


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B

BESCHLUSS 2011/235/GASP DES RATES

vom 12. April 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 51)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/670/GASP DES RATES vom 10. Oktober 2011

  L 267

13

12.10.2011

►M2

BESCHLUSS 2012/168/GASP DES RATES vom 23. März 2012

  L 87

85

24.3.2012

►M3

BESCHLUSS 2012/810/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2012

  L 352

49

21.12.2012

►M4

BESCHLUSS 2013/124/GASP DES RATES vom 11. März 2013

  L 68

57

12.3.2013

►M5

BESCHLUSS 2014/205/GASP DES RATES vom 10. April 2014

  L 109

25

12.4.2014

►M6

BESCHLUSS (GASP) 2015/555 DES RATES vom 7. April 2015

  L 92

91

8.4.2015

►M7

BESCHLUSS (GASP) 2016/565 DES RATES vom 11. April 2016

  L 96

41

12.4.2016




▼B

BESCHLUSS 2011/235/GASP DES RATES

vom 12. April 2011

über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 21. März 2011 hat der Rat erneut seine tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran zum Ausdruck gebracht.

(2)

Der Rat hat insbesondere auf die in den letzten Monaten dramatisch angestiegene Zahl der Hinrichtungen und die systematische Repression gegen iranische Bürger hingewiesen, die Schikanen ausgesetzt sind und festgenommen werden, weil sie ihr legitimes Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung ausüben. Die Union hat auch die Anwendung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erneut aufs Schärfste verurteilt.

(3)

In diesem Zusammenhang hat der Rat seine Entschlossenheit bekräftigt, weiterhin die Menschenrechtsverletzungen in Iran anzugehen, und seine Bereitschaft erklärt, gegen diejenigen, die für die schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte in Iran verantwortlich sind, restriktive Maßnahmen zu verhängen.

(4)

Restriktive Maßnahmen sollten gegen Personen verhängt werden, die entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Irans an der Anordnung oder Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Repression gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Studenten oder andere Menschen, die für ihre legitimen Rechte einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung eintreten, beteiligt oder hierfür verantwortlich waren, sowie gegen Personen, die an der Anordnung oder Begehung schwerer Verstöße gegen das Recht auf ein ordentliches Verfahren, von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder der unterschiedslosen, übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe einschließlich öffentlicher Hinrichtungen, Steinigungen, Hinrichtungen durch den Strang oder Hinrichtungen jugendlicher Straftäter beteiligt oder hierfür verantwortlich waren.

(5)

Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

(1)  Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den im Anhang aufgeführten Personen, die für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, und den — im Anhang aufgeführten — mit ihnen in Verbindung stehenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.

(2)  Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.

(3)  Absatz 1 berührt nicht die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar

a) wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

b) wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,

c) im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder

d) im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.

(4)  Absatz 3 ist auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar anzusehen.

(5)  Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.

(6)  Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene — einschließlich solcher, die von der Union unterstützt werden oder von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden — gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Iran unmittelbar gefördert werden.

(7)  Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Sollte von einem oder von mehreren Mitgliedern des Rates Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit dennoch beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.

(8)  In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der Absätze 3, 4, 6 oder 7 den im Anhang aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffenen Personen.

Artikel 2

(1)  Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der — im Anhang aufgeführten — für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlichen Personen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, sowie sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den — im Anhang aufgeführten — mit den genannten Personen verbundenen Personen und Organisationen gehören oder in deren Besitz oder Eigentum stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.

(2)  Den in der Liste im Anhang aufgeführten Personen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

(3)  Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen — notwendig sind;

b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit Rechtsdienstleistungen dienen;

c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder

d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(4)  Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Person oder Organisation in den Anhang aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem Zeitpunkt ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts;

b) die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch ein solches Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist;

c) das Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht oder die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte Person oder Organisation und

d) die Anerkennung des Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(5)  Absatz 1 schließt nicht aus, dass eine im Anhang aufgeführte Person oder Organisation Zahlungen aufgrund eines Vertrags leisten kann, der vor dem Zeitpunkt der Aufnahme der betreffenden Person oder Organisation in den Anhang geschlossen wurde, sofern der betreffende Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer Person oder Organisation nach Absatz 1 entgegengenommen wird.

(6)  Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorene Konten von

a) Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Maßnahmen unterliegen,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter die in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen fallen.

▼M2

Artikel 2a

Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung oder Software, die in erster Linie dazu bestimmt ist, durch das iranische Regime oder in dessen Namen bei der Überwachung und Abhörung des Internets und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Iran eingesetzt zu werden, sowie die Unterstützung bei der Installation oder dem Betrieb solcher Ausrüstung oder Software oder ihrer Anpassung an den neuesten Stand sind untersagt.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

Artikel 2b

(1)  Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, die für interne Repression verwendet werden könnte, nach Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge sind untersagt, unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht.

(2)  Ebenfalls untersagt ist es,

a) unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu erbringen;

b) unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu gewähren.

▼M3

(3)  Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, die nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt ist, oder für die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten oder von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit solcher Ausrüstung, sofern sie im Voraus von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurde.

▼B

Artikel 3

(1)  Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

(2)  Der Rat setzt die betreffende Person oder Organisation entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dieser Person oder Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme.

(3)  Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.

Artikel 4

(1)  Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Organisation in die Liste angegeben.

(2)  Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisation erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen.

▼M2

Artikel 4a

Es ist untersagt, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a und 2b genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.

▼B

Artikel 5

Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, vergleichbare restriktive Maßnahmen zu ergreifen.

▼M2

Artikel 6

(1)  Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

▼M7

(2)  Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.

▼B




ANHANG

Liste der Personen und Körperschaften nach den Artikeln 1 und 2



Personen

 

Name

Identifizierungsinfomationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M7

1.

AHMADI-MOQADDAM Esmail

Geburtsort: Teheran (Iran) —

Geburtsdatum: 1961

Chefberater für Sicherheitsfragen des Leiters des Generalstabs der Streitkräfte. Ehemaliger Chef der iranischen Polizei (bis Anfang 2015). Polizeikräfte unter seiner Führung führten brutale Angriffe auf friedliche Proteste und am 15. Juni 2009 einen gewaltsamen Angriff bei Nacht auf die Schlafsäle der Teheraner Universität durch.

 

2.

ALLAHKARAM Hossein

Geburtsort: Najafabad (Iran) —

Geburtsdatum: 1945

Chef der Ansar-e Hezbollah und Oberst in der Iranischen Revolutionsgarde. Mitbegründer der Ansar-e Hezbollah. Unter seiner Führung war diese paramilitärische Truppe für extreme Gewalt beim Vorgehen gegen Studenten und Universitäten 1999, 2002 und 2009 verantwortlich.

 

▼B

3.

ARAGHI (ERAGHI) Abdollah

 

Stellvertretender Leiter der Landstreitkräfte der Iranischen Revolutionsgarde.

Hatte direkte und persönliche Verantwortung für die Niederschlagung der Proteste den ganzen Sommer 2009 über.

 

▼M7

4.

FAZLI Ali

 

Stellvertretender Kommandeur der Bassidsch, früherer Leiter des Seyyed al-Shohada Korps der Iranischen Revolutionsgarde, Provinz Teheran (bis Februar 2010). Das Seyyed al-Shohada Korps ist für die Sicherheit in der Provinz Teheran zuständig und spielte 2009 unter seiner Verantwortung eine Schlüsselrolle bei der brutalen Repression gegen Protestteilnehmer.

 

▼M7 —————

▼B

6.

JAFARI Mohammad-Ali

(alias „Aziz Jafari“)

Geburtsort: Yazd (Iran) - Geburtsdatum: 1.9.1957

Oberkommandierender der Iranischen Revolutionsgarde. Die Iranische Revolutionsgarde und der Stützpunkt Sarollah unter dem Kommando von General Aziz Jafari spielten eine Schlüsselrolle bei den illegalen Eingriffen in die Präsidentschaftswahlen von 2009, bei Festnahmen und Inhaftierungen von politischen Aktivisten sowie bei Zusammenstößen mit Protestierenden auf der Straße.

 

7.

KHALILI Ali

 

General der Iranischen Revolutionsgarde, Leiter der medizinischen Einheit des Stützpunkts Sarollah. Er unterzeichnete am 26. Juni 2009 ein Schreiben an das Gesundheitsministerium, in dem die Aushändigung von Unterlagen oder Patientenakten an Personen, die bei den Ereignissen nach den Wahlen verletzt oder in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, untersagt wird.

 

▼M7

8.

MOTLAGH Bahram Hosseini

 

Leiter der militärischen Führungs- und Generalstabsakademie (DAFOOS). Ehemaliger Leiter des Seyyed al-Shohada Korps der Iranischen Revolutionsgarde, Provinz Teheran. Unter seiner Verantwortung spielte das Seyyed al-Shohada Korps eine Schlüsselrolle in der Organisation der Niederschlagung von Protesten.

 

▼B

9.

NAQDI Mohammad-Reza

Geburtsort: Najaf (Irak) – Geburtsdatum: etwa 1952

Kommandeur der Bassidsch. Als Kommandeur der Bassidsch-Streitkräfte der Iranischen Revolutionsgarde war Naqdi für Übergriffe der Bassidsch Ende 2009, einschließlich für die gewaltsame Reaktion auf die Proteste am Ashura-Tag, bei denen 15 Menschen starben und Hunderte von Protestteilnehmern verhaftet wurden, verantwortlich oder daran beteiligt.

Vor seiner Ernennung zum Kommandeur der Bassidsch im Oktober 2009 war Naqdi Leiter der Geheimdienstabteilung der Bassidsch und verantwortlich für die Verhöre der Personen, die bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen verhaftet wurden.

 

▼M7

10.

RADAN Ahmad-Reza

Geburtsort: Isfahan (Iran) —

Geburtsdatum: 1963

Leiter des Zentrums für strategische Studien der iranischen Strafverfolgungsbehörde, einer mit der iranischen Polizei verbundenen Einrichtung. Ehemaliger Leiter des Zentrums der Polizei für strategische Studien, ehemaliger stellvertretender Leiter der iranischen Polizei (bis Juni 2014). Als stellvertretender Leiter der iranischen Polizei seit 2008 war Radan dafür verantwortlich, dass Polizeikräfte Protestteilnehmer geschlagen, ermordet oder willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

12.4.2011

▼M5

11.

RAJABZADEH Azizollah

 

Leiter der Teheraner Organisation für Katastrophenschutz (TDMO) Ehemaliger Leiter der Teheraner Polizei (bis Januar 2010)

Als Kommandeur der Strafverfolgungs-kräfte im Großraum Teheran ist Azizollah Rajabzadeh der hochrangigste Beschuldigte im Fall der Übergriffe in der Haftanstalt Kahrizak.

 

▼B

12.

SAJEDI-NIA Hossein

 

Leiter der Teheraner Polizei, ehemaliger stellvertretender Leiter der iranischen Polizei mit Zuständigkeit für Polizeieinsätze. Er ist für das Innenministerium für die Koordinierung von Repressionseinsätzen in der iranischen Hauptstadt zuständig.

 

▼M6

13.

TAEB Hossein

Geburtsort: Teheran — Geburtsdatum: 1963

Stellvertretender Kommandeur des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) für den Geheimdienst. Ehemaliger Kommandeur der Bassidsch (bis Oktober 2009). Die Streitkräfte unter seinem Kommando haben an Massenschlägereien, an der Ermordung, Inhaftierung und Folterung friedlicher Protestteilnehmer teilgenommen.

12.4.2011

▼M7

14.

SHARIATI Seyeed Hassan

 

Berater und Mitglied des Obersten Gerichtshofs, Abteilung 28. Ehemaliges Oberhaupt der Gerichtsbarkeit von Mashhad (bis September 2014). Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden und unter Druck und Folter erpresste Aussagen verwertet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

12.4.2011

▼M6

15.

DORRI-NADJAFABADI Ghorban-Ali

Geburtsort: Najafabad (Iran) — Geburtsdatum: 1945

Mitglied der Expertenversammlung und Vertreter des Obersten Führers in der Provinz Markazi (Zentrum). Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Iran (bis September 2009), ferner ehemaliger Geheimdienstminister unter Präsident Khatami.

Als Generalstaatsanwalt von Iran befahl und überwachte er nach den ersten Protesten nach den Wahlen Schauprozesse, bei denen den Angeklagten ihre Rechte sowie ein Anwalt verweigert wurden. Er trägt außerdem Verantwortung an den Übergriffen in Kahrizak.

12.4.2011

▼M7

16.

HADDAD Hassan (alias Hassan ZAREH DEHNAVI)

 

Stellvertretender Sicherheitsbeauftragter des Revolutionsgerichts in Teheran. Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht in Teheran, Abteilung 26. Er war zuständig für die Fälle von Inhaftierten, die während der Krise nach den Wahlen festgenommen wurden, und drohte regelmäßig den Familien der Inhaftierten, um ihr Schweigen zu erlangen. Er wirkte an der Ausstellung von Befehlen zur Inhaftierung in der Haftanstalt Kahrizak mit. Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt.

12.4.2011

17.

SOLTANI Hodjatoleslam Seyed Mohammad

 

Leiter der Organisation für islamische Propaganda in der Provinz Khorasan-Razavi. Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht von Mashhad. Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

 

▼M6

18.

HEYDARIFAR Ali-Akbar

 

Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht von Teheran. Er nahm an Gerichtsverfahren gegen Protestteilnehmer teil. Er wurde von der Justiz zu den Übergriffen in Kahrizak verhört. Er wirkte an der Ausstellung von Befehlen zur Überstellung von Inhaftierten an die Haftanstalt Kahrizak mit. Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt.

12.4.2011

19.

JAFARI-DOLATABADI Abbas

Geburtsort: Yazd (Iran) — Geburtsdatum: 1953

Generalstaatsanwalt von Teheran seit August 2009. Dolatabadis Amt klagte eine große Zahl von Protestteilnehmern an, auch Personen, die an den Protesten am Ashura-Tag im Dezember 2009 teilnahmen. Er ordnete die Schließung des Büros von Karroubi im September 2009 und die Verhaftung verschiedener Reformpolitiker an; ferner verbot er im Juni 2010 zwei reformpolitische Parteien. Sein Amt klagte Protestteilnehmer der Moharebeh, der „Feindschaft gegen Gott“, an, die mit dem Tod bestraft wird; den Angeklagten, denen die Todesstrafe drohte, wurde ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren versagt. Sein Amt nahm ferner im Rahmen eines breit angelegten Vorgehens gegen die politische Opposition Reformer, Menschenrechtsaktivisten und Medienvertreter ins Visier und nahm Verhaftungen vor.

 

20.

MOGHISSEH Mohammad (alias NASSERIAN)

 

Richter, Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 28. Er war mit Fällen von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen befasst. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen soziale und politische Aktivisten und Journalisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer und soziale und politische Aktivisten.

12.4.2011

21.

MOHSENI-EJEI Gholam-Hossein

Geburtsort: Ejiyeh — Geburtsdatum: etwa 1956

Generalstaatsanwalt von Iran seit September 2009 und Sprecher der Justiz, ehemaliger Geheimdienstminister (während der Wahlen 2009). In seiner Zeit als Geheimdienstminister während der Wahlen 2009 waren ihm unterstehende Angehörige des Geheimdienstes verantwortlich für Inhaftierungen, Folter und Erpressung falscher Geständnisse unter Druck von Hunderten von Aktivisten, Journalisten, Dissidenten und Reformpolitikern. Außerdem wurden politische Akteure bei unerträglichen Verhören, bei denen es zu Folter, Misshandlung, Erpressung und Bedrohung von Familienangehörigen kam, zu falschen Geständnissen gezwungen.

12.4.2011

22.

MORTAZAVI Said

Geburtsort: Meybod, Yazd (Iran) — Geburtsdatum: 1967

Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Teheran (bis August 2009).

Als Generalstaatsanwalt von Teheran stellte er eine Blankovollmacht für die Inhaftierung hunderter Aktivisten, Journalisten und Studenten aus. Im Januar 2010 wurde in einer parlamentarischen Untersuchung festgestellt, dass er unmittelbar verantwortlich war für die Inhaftierung von drei Männern, die anschließend in der Haft verstarben. Er wurde nach einer Untersuchung seiner Rolle beim Tod der drei Männer, die nach den Wahlen auf seine Anordnung hin festgenommen wurden, durch die iranische Justiz im August 2010 vom Amt suspendiert. Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt.

12.4.2011

▼M7

23.

PIR-ABASSI Abbas

 

Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht in Teheran, Abteilung 26. Steht derzeit vermutlich im Begriff, einen anderen Posten zu übernehmen. Er war für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig; er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsaktivisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer.

12.4.2011

24.

MORTAZAVI Amir

 

Stellvertretender Leiter der Abteilung für Soziales und Kriminalitätsprävention der Justizbehörde in der Provinz Khorasan-Razavi. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt von Mashhad. Verfahren unter seiner Anklage wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

 

▼B

25.

SALAVATI Abdolghassem

 

Richter, Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 15. Er ist für Fälle von Teilnehmern an den Prostesten nach den Wahlen zuständig und war der vorsitzende Richter der Schauprozesse im Sommer 2009; er verurteilte zwei Monarchisten im Rahmen dieser Schauprozesse zum Tode. Er verurteilte mehr als hundert politische Gefangene, Menschenrechtsaktivisten und Demonstranten zu langen Gefängnisstrafen.

 

▼M7

26.

SHARIFI Malek Adjar

 

Richter am Obersten Gerichtshof. Ehemaliger Leiter der Justiz in Ostaserbaidschan. Er war zuständig für das Gerichtsverfahren gegen Sakineh Mohammadi-Ashtiani.

 

▼M5

27.

ZARGAR Ahmad

 

Leiter der „Organisation für die Wahrung der Moral“ Ehemaliger Richter, Berufungsgericht von Teheran, Abteilung 36

Er bestätigte langjährige Gefängnis- und Todesstrafen gegen Protestteilnehmer.

 

▼M6

28.

YASAGHI Ali-Akbar

 

Richter am Obersten Gerichtshof. Ehemaliger oberster Richter am Revolutionsgericht von Mashhad. Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.

12.4.2011

▼B

29.

BOZORGNIA Mostafa

 

Leiter der Abteilung 350 des Evin-Gefängnisses. Bei mehreren Gelegenheiten wandte er unverhältnismäßige Gewalt gegen Gefangene an.

 

▼M6

30.

ESMAILI Gholam-Hossein

 

Leiter der Gerichtsbarkeit in Teheran. Ehemaliger Leiter der Gefängnisorganisation in Iran. In dieser Eigenschaft wirkte er an der massenhaften Inhaftierung von politischen Protestierern und der Vertuschung von Übergriffen im Gefängnissystem mit.

12.4.2011

▼B

31.

SEDAQAT Farajollah

 

Stellvertretender Sekretär der Allgemeinen Gefängnisverwaltung in Teheran - ehemaliger Leiter des Evin-Gefängnisses, Teheran (bis Oktober 2010); in dieser Zeit kam es zu Folterungen. Er war Aufseher und bedrohte vielfach Gefangene und übte Druck auf sie aus.

 

32.

ZANJIREI Mohammad-Ali

 

Als stellvertretender Leiter der Gefängnisorganisation in Iran ist er verantwortlich für Übergriffe und Entrechtung in Haftanstalten. Er ordnete für viele Insassen Einzelhaft an.

 

▼M5

33.

ABBASZADEH- MESHKINI, Mahmoud

 

Gouverneur der Provinz Ilam Ehemaliger Politischer Direktor im Innenministerium

Als Leiter des Ausschusses nach Artikel 10 des Gesetzes über die Aktivitäten der politischen Parteien und Gruppierungen war er für die Genehmigung von Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen und für die Registrierung von politischen Parteien zuständig.

Im Jahr 2010 verbot er zeitweilig die Aktivitäten von zwei reformpolitischen Parteien, die mit Mussawi in Verbindung stehen — der Islamisch-Iranischen Beteiligungsfront und der Organisation der Mudschahidin der Islamischen Revolution.

Ab 2009 hat er durchweg alle nicht von Regierungsstellen organisierten Zusammenkünfte verboten und damit das verfassungsmäßige Recht auf Protest verweigert. In der Folge wurden in Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit zahlreiche friedliche Demonstranten verhaftet.

Ferner hat er der Opposition 2009 die Genehmigung einer Trauerfeier für die bei den Protesten gegen die Präsidentschaftswahlen getöteten Menschen verweigert.

10.10.2011

▼M7

34.

AKBARSHAHI Ali-Reza

 

Generaldirektor der zentralen Drogenkontrollstelle (Drug Control Headquarters, alias Anti-Narcotics Headquarters — zentrale Drogenbekämpfungsstelle) Irans. Ehemaliger Befehlshaber der Teheraner Polizei. Die unter seiner Führung stehenden Polizeikräfte waren verantwortlich für die Anwendung von außergerichtlicher Gewalt gegen Verdächtige bei der Festnahme und während der Untersuchungshaft. Die Teheraner Polizei war ferner an den Razzien in Teheraner Studentenwohnheimen im Juni 2009 beteiligt, bei denen nach Angaben eines Ausschusses des iranischen Parlaments (Majlis) mehr als 100 Studenten von der Polizei und den Bassidsch-Milizen verletzt worden waren.

10.10.2011

▼M1

35.

AKHARIAN Hassan

 

Leiter von Station 1 des Gefängnisses Radjai Shahr in Karadj.

Mehrere ehemalige Häftlinge haben angegeben, dass sie von ihm gefoltert wurden und dass er befohlen hat, Häftlingen keine medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Aus der Niederschrift eines bekanntgewordenen Häftlings des Gefängnisses Radjai Shahr geht hervor, dass er mit vollem Wissen Akharians von allen Wächtern schwer geschlagen worden war.

Es ist auch bekannt, dass unter der Leitung Akharians mindestens ein Häftling - Mohsen Beikvand - zu Tode gekommen ist.

10.10.2011

▼M6

36.

AVAEE Seyyed Ali-Reza (alias AVAEE Seyyed Alireza)

 

Berater am Disziplinargericht für Richter (seit April 2014). Ehemaliger Präsident der Gerichtsbarkeit in Teheran. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Verhaftungen, die Verweigerung von Gefangenenrechten und die Zunahme von Hinrichtungen.

10.10.2011

37.

BANESHI Jaber

 

Berater der iranischen Justiz. Ehemaliger Staatsanwalt von Shiraz (bis 2012). Er war verantwortlich für die übermäßige und zunehmende Anwendung der Todesstrafe, da er Dutzende von Todesurteilen gefällt hat. Er war Staatsanwalt zur Zeit des Bombenanschlags in Shiraz 2008, der von dem Regime genutzt wurde, um mehrere Regimegegner zum Tode zu verurteilen.

10.10.2011

▼M5

38.

FIRUZABADI Maj-Gen Dr. Seyyed Hasan (alias: FIRUZABADI Maj-Gen Dr. Seyed Hassan; FIROUZABADI Maj-Gen Dr. Seyyed Hasan; FIROUZABADI Maj-Gen Dr. Seyed Hassan)

Geburtsort: Mashad

Geburtsdatum: 3.2.1951

Als Stabschef der Streitkräfte Irans und höchster militärischer Befehlshaber ist er verantwortlich für die Leitung aller militärischen Abteilungen und Polizeikräfte, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) und der Polizei. Unter seiner formellen Befehlsgewalt sind Einsatzkräfte brutal gegen friedliche Demonstranten vorgegangen und haben Massenverhaftungen vorgenommen.

Zudem Mitglied des Obersten Nationalen Sicherheitsrates (SNSC) und des Schlichtungsrates

10.10.2011

▼M1

39.

GANJI Mostafa Barzegar

 

Generalstaatsanwalt von Qom.

Er ist für die willkürliche Verhaftung und Misshandlung Dutzender Straftäter in Qom verantwortlich. Ferner ist er mitschuldig an einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und hat damit zur übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe beigetragen, was zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen seit Anfang des Jahres geführt hat.

10.10.2011

▼M7

40.

HABIBI Mohammad Reza

 

Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt von Isfahan. Steht derzeit vermutlich im Begriff, einen anderen Posten zu übernehmen. Mitschuldig an Gerichtsverfahren, bei denen das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren verweigert wurde, wie im Fall von Abdollah Fathi, der im Mai 2011 hingerichtet wurde, nachdem sein Anspruch auf rechtliches Gehör missachtet und Aspekte seiner psychischen Gesundheit von Habibi während seines Verfahrens im März 2010 nicht berücksichtigt worden waren. Er ist daher mitschuldig an einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und hat damit zur übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe und zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen seit Anfang 2011 beigetragen.

10.10.2011

▼M6

41.

HEJAZI Mohammad

Geburtsort: Ispahan — Geburtsdatum: 1956

Als stellvertretender Oberbefehlshaber der Streitkräfte spielte er eine Schlüsselrolle bei der Einschüchterung und Bedrohung der „Feinde“ Irans und bei der Bombardierung kurdischer Dörfer in Irak. Ehemaliger Befehlshaber des Sarollah-Korps der IGRC in Teheran und ehemaliger Befehlshaber der Bassidsch-Milizen; er spielte eine zentrale Rolle bei dem brutalen Vorgehen gegen Protestteilnehmer nach den Wahlen.

10.10.2011

▼M6 —————

▼M7

43.

JAVANI Yadollah

Geburtsort: Isfahan —

Geburtsdatum: 1956

Berater des stellvertretenden obersten Leiters des Korps der Iranischen Revolutionsgarde. Tritt in den Medien regelmäßig als Sprachrohr der Hardliner des Regimes auf. Er hat als einer der ersten hochrangigen Beamten die Verhaftung von Mussawi, Karroubi und Khatami gefordert. Er hat wiederholt die Anwendung von Gewalt und harter Vernehmungstaktiken gegen Protestierende nach den Wahlen (zur Rechtfertigung von für das Fernsehen aufgezeichneten Geständnissen) unterstützt, einschließlich der Erteilung von Verhaltensmaßregeln für außergerichtliche Misshandlungen von Dissidenten in Veröffentlichungen für das Korps der Iranischen Revolutionsgarde und die Bassidsch-Milizen.

10.10.2011

▼M1

44.

JAZAYERI Massoud

 

Stellvertretender Stabschef der Gemeinsamen Streitkräfte Irans, verantwortlich für kulturelle Angelegenheiten (Hauptquartier für Verteidigungswerbung).

In dieser Eigenschaft war er aktiv an der Repression beteiligt. Er drohte in einem Interview mit der Zeitung „Kayhan“, dass viele Protestierende innerhalb und außerhalb Irans identifiziert worden seien und man zu gegebener Zeit gegen sie vorgehen werde. Er hat offen zur Unterdrückung der Vertretungen ausländischer Massenmedien und der iranischen Opposition aufgerufen. 2010 hat er die Regierung ersucht, strengere Gesetze gegen Iraner zu erlassen, die mit ausländischen Medienquellen zusammenarbeiten.

10.10.2011

▼M5

45.

JOKAR Mohammad Saleh

 

Seit 2011 Parlamentsabgeordneter für die Provinz Yazd. Ehemaliger Befehlshaber von Studenten-Basij-Milizen

In seiner Eigenschaft als Befehlshaber von Studenten-Basij-Milizen war er aktiv an der Unterdrückung von Protesten an Schulen und Universitäten und an der außergerichtlichen Inhaftierung von Aktivisten und Journalisten beteiligt.

10.10.2011

▼M1

46.

KAMALIAN Behrouz

Geburtsort: Teheran

Geburtsdatum: 1983

Leiter der mit dem IRGC verbundenen Hacker-Gruppe „Ashiyaneh“.

Die von Behrouz Kamalian gegründete „Ashiyaneh“ Digital Security ist für intensive Internetangriffe auf Mitglieder der inländischen Oppositions- und Reformbewegung und ausländische Einrichtungen verantwortlich. Am 21. Juni 2009 waren auf der Website des Kommandos für Cyber-Verteidigung der Revolutionsgarden immer noch Porträtfotos zu sehen, die angeblich während der Demonstrationen nach den Wahlen aufgenommen wurden. Damit verbunden war ein Aufruf an die Iraner, die Aufrührer zu identifizieren.

10.10.2011

▼M6

47.

KHALILOLLAHI Moussa (alias KHALILOLLAHI Mousa, ELAHI Mousa Khalil)

 

Staatsanwalt von Tabriz. Er war an dem Fall von Sakineh Mohammadi-Ashtiani beteiligt und ist mitschuldig an schweren Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren.

10.10.2011

48.

MAHSOULI Sadeq (alias MAHSULI, Sadeq)

Geburtsort: Oroumieh (Iran) — Geburtsdatum: 1959/60

Berater des ehemaligen Präsidenten und derzeitigen Mitglieds des Schlichtungsrats, Mahmoud Ahmadinejad, und Mitglied der „Front der Beharrlichkeit“. Minister für Wohlfahrt und soziale Sicherheit (zwischen 2009 und 2011). Innenminister (bis August 2009). In dieser Eigenschaft hatte Mahsouli die Anordnungsbefugnis über alle Polizeikräfte, Sicherheitsbeamten des Innenministeriums und Zivilbeamten. Die Einsatzkräfte unter seiner Leitung waren verantwortlich für die Angriffe auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität vom 14. Juni 2009 und die Folterung von Studenten im Kellergeschoss des Ministeriums (das berüchtigte Kellergeschoss 4). Andere Protestteilnehmer wurden in der Untersuchungshaftanstalt Kahrizak, die von der Polizei unter Mahsoulis Kontrolle betrieben wurde, schwer misshandelt.

10.10.2011

49.

MALEKI Mojtaba

 

Staatsanwalt von Kermanshah. Er spielte eine Rolle bei der dramatischen Zunahme der Todesurteile in Iran, einschließlich der Strafverfolgung im Fall von sieben wegen Drogenhandels verurteilten Gefangenen, die am 3. Januar 2010 im Zentralgefängnis von Kermanshah am selben Tag gehängt wurden.

10.10.2011

▼M7

50.

OMIDI Mehrdad

 

Leiter der Nachrichtendienste bei der iranischen Polizei. Ehemaliger Leiter der Abteilung für Computerkriminalität der iranischen Polizei. Er ist verantwortlich für Tausende von Untersuchungen und Anklagen gegen Mitglieder der Reformbewegung und der politischen Opposition, die das Internet benutzen. Er ist damit verantwortlich für die Anordnung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Unterdrückung von Personen, die für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten sind.

10.10.2011

▼M5

51.

SALARKIA Mahmoud

Direktor des Teheraner Fußballvereins „Persepolis“

Leiter des Ausschusses für Benzin und Verkehr der Stadt Teheran Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran für Gefängnisangelegenheiten während der Niederschlagung der Proteste von 2009

Als Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran für Gefängnisangelegenheiten war er für zahlreiche Haftbefehle gegen unschuldige, friedlich Protestierende und Aktivisten unmittelbar verantwortlich. Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsverteidigern zeigen, dass auf seine Weisung praktisch alle Festgenommenen ohne Zugang zu ihren Anwälten und Familien und ohne Anklage über unterschiedliche Zeiträume in Isolationshaft gehalten werden, und zwar oft unter Bedingungen, die einem Verschwindenlassen gleichkommen. Ihre Familien werden häufig nicht von der Festnahme unterrichtet.

10.10.2011

▼M6

52.

KHODAEI SOURI Hojatollah

Geburtsort: Selseleh (Iran) — Geburtsdatum: 1964

Mitglied des Komitees für nationale Sicherheit und Außenpolitik. Parlamentsabgeordneter für die Provinz Lorestan. Mitglied des Parlamentsausschusses für Außen- und Sicherheitspolitik. Ehemaliger Leiter des Evin-Gefängnisses (bis 2012). Unter seiner Leitung gehörte Folter im Evin-Gefängnis zur gängigen Praxis. In der Abteilung 209 waren zahlreiche Aktivisten wegen ihrer gegen die damalige Regierung gerichteten friedfertigen Aktivitäten inhaftiert.

10.10.2011

53.

TALA Hossein (alias TALA Hosseyn)

 

Mitglied des iranischen Parlaments. Ehemaliger Generalgouverneur „Farmandar“ der Provinz Teheran (bis September 2010), zuständig für Polizeieinsätze und somit für die Unterdrückung von Demonstrationen.

Im Dezember 2010 wurde er für seine Rolle bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen ausgezeichnet.

10.10.2011

54.

TAMADDON Morteza (alias: TAMADON Morteza)

Geburtsort: Shahr Kord-Isfahan — Geburtsdatum: 1959

Leiter des Sicherheitsrates der Provinz Teheran. Ehemaliger IRGC-Generalgouverneur der Provinz Teheran.

Als Gouverneur und Leiter des Sicherheitsrats der Provinz Teheran trägt er die Gesamtverantwortung für alle repressiven Maßnahmen der IGRC in der Provinz Teheran, einschließlich der seit Juni 2009 laufenden Niederschlagung der politischen Proteste.

10.10.2011

▼M1

55.

ZEBHI Hossein

 

Stellvertreter des iranischen Generalstaatsanwalts.

Zuständig für mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit den Protesten nach den Wahlen.

10.10.2011

56.

BAHRAMI Mohammad-Kazem

 

Leiter des juristischen Dienstes der Streitkräfte.

Beteiligt an der Repression gegen friedliche Demonstranten.

10.10.2011

▼M6

57.

HAJMOHAM- MADI Aziz

 

Richter des Strafgerichtshofs der Provinz Teheran. Ehemaliger Richter der ersten Kammer des Gerichts von Evin. Er hat mehrere Prozesse gegen Demonstranten geführt, insbesondere denjenigen gegen Abdol-Reza Ghanbari, einen im Januar 2010 verhafteten Lehrer, der wegen seiner politischen Aktivitäten zum Tode verurteilt wurde. Das Gericht erster Instanz von Evin wurde im Gefängnis von Evin eingerichtet, was im März 2010 von Jafari Dolatabadi begrüßt wurde. Im Gefängnis von Evin wurden einige Angeklagte isoliert, misshandelt und zu Falschaussagen gezwungen.

10.10.2011

▼M1

58.

BAGHERI Mohammad-Bagher

 

Stellvertretender Vorsitzender der Justizverwaltung der Provinz SüdKhorasan mit Zuständigkeit für Verbrechensverhütung.

Zusätzlich zu den von ihm im Juni 2011 anerkannten 140 Hinrichtungen, die im Zeitraum von März 2010 bis März 2011 stattfanden, sollen im Geheimen im gleichen Zeitraum etwa hundert weitere Hinrichtungen in der Provinz Süd-Khorasan vorgenommen worden sein, ohne dass die Angehörigen und die Anwälte davon in Kenntnis gesetzt wurden.

Er ist deshalb des schweren Verstoßes gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren schuldig und hat damit zu einer übermäßig vermehrten Anwendung der Todesstrafe beigetragen.

10.10.2011

▼M7

59.

BAKHTIARI Seyyed Morteza

Geburtsort: Mashad (Iran) —

Geburtsdatum: 1952

Beamter am Religionssondergericht („Special Clerical Tribunal“). Ehemaliger Justizminister (2009-2013).

Während seiner Amtszeit als Justizminister fielen die Haftbedingungen in Iran deutlich hinter die allgemein anerkannten internationalen Standards zurück; ferner war die Misshandlung von Gefangenen gängige Praxis. Des Weiteren spielte er eine Schlüsselrolle bei Drohungen und Schikanen gegen die iranische Diaspora, da er die Einrichtung eines Sondergerichtshofs mit spezieller Zuständigkeit für im Ausland lebende Iraner ankündigte. Ferner kam es unter seiner Leitung zu einem starken Anstieg der Zahl von Hinrichtungen in Iran, darunter auch von der Regierung nicht bekannt gegebene geheime Hinrichtungen und Hinrichtungen wegen Drogendelikten.

10.10.2011

▼M6

60.

HOSSEINI Dr Mohammad (alias HOSSEYNI, Dr Seyyed Mohammad; Seyed, Sayyed und Sayyid)

Geburtsort: Rafsanjan, Kerman — Geburtsdatum: 1961

Berater des ehemaligen Präsidenten und derzeitigen Mitglieds des Schlichtungsrats, Mahmoud Ahmadinejad. Ehemaliger Minister für Kultur und islamische Führung (2009-2013). Als ehemaliges Mitglied des IRGC war er an der Repression gegen Journalisten beteiligt.

10.10.2011

▼M7

61.

MOSLEHI Heydar

(alias MOSLEHI Heidar; MOSLEHI Haidar)

Geburtsort: Isfahan (Iran) —

Geburtsdatum: 1956

Berater für höchstrichterliche Rechtsprechung beim Korps der Iranischen Revolutionsgarde. Leiter der Organisation für Veröffentlichungen über die Rolle des Klerus im Krieg. Ehemaliger Geheimdienstminister (2009-2013).

Unter seiner Führung hat das Geheimdienstministerium die Praxis ausgedehnter willkürlicher Verhaftungen und der willkürlichen Verfolgung von Protestteilnehmern und Dissidenten fortgesetzt. Das Geheimdienstministerium leitet die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses, in der zahlreiche Aktivisten wegen ihrer gegen die aktuelle Regierung gerichteten friedfertigen Aktivitäten inhaftiert waren. Vernehmungsbeamte vom Geheimdienstministerium haben in der Abteilung 209 inhaftierte Gefangene körperlicher und seelischer Gewalt und sexuellem Missbrauch unterzogen.

10.10.2011

62.

ZARGHAMI Ezzatollah

Geburtsort: Dezful (Iran) —

Geburtsdatum: 22. Juli 1959

Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates und des Kulturrevolutionsrats. Ehemaliger Leiter von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB), der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (bis November 2014). Während seiner Amtszeit bei IRIB war er für sämtliche programmgestalterischen Entscheidungen verantwortlich. IRIB hat im August 2009 und Dezember 2011 erzwungene Geständnisse von Gefangenen und eine Reihe von Schauprozessen übertragen. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die völkerrechtlichen Bestimmungen über ein faires Verfahren und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren dar.

23.3.2012

63.

TAGHIPOUR Reza

Geburtsort: Maragheh (Iran) —

Geburtsdatum: 1957

Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates. Mitglied des Stadtrats von Teheran. Ehemaliger Minister für Information und Kommunikation (2009-2012).

Als Informationsminister war er einer der höchsten Beamten im Bereich der Zensur und der Kontrolle des Internets sowie aller Arten von Kommunikation (insbesondere Mobiltelefone). Bei der Vernehmung von politischen Gefangenen verwenden die Vernehmungsbeamten deren persönliche Daten, E-Mails und Kommunikationen. Seit der Präsidentschaftswahl von 2009 und während der Straßenproteste waren wiederholt Mobilfunknetze für Sprachverkehr und Textmitteilungen unterbrochen, Satellitenfernsehkanäle gestört und das Internet an verschiedenen Orten ausgesetzt oder zumindest verlangsamt.

23.3.2012

64.

KAZEMI Toraj

 

Leiter des von der EU benannten Center to Investigate Organized Crime — Zentrale Ermittlungsstelle für organisierte Kriminalität (alias: Cyber Crime Office -Büro für Cyberkriminalität oder Cyber Police — Cyberpolizei). In dieser Eigenschaft hat er eine Kampagne zur Anwerbung von Hackern für die Regierung angekündigt, um die Informationen im Internet besser kontrollieren und „schädliche“ Websites stören zu können.

23.3.2012

▼M6

65.

LARIJANI Sadeq

Geburtsort: Najaf (Irak) — Geburtsdatum: 1960 oder August 1961

Leiter der Gerichtsbarkeit. Der Leiter der Gerichtsbarkeit muss jeder Bestrafung für qisas (Vergeltungsdelikte), hodoud (Verbrechen gegen Gott) und ta'zirat (Verbrechen gegen den Staat) zustimmen und diese anordnen. Dazu gehören Urteile, die die Todesstrafe, Auspeitschungen und Amputierungen bedeuten. Dabei hat er unter Verstoß gegen die völkerrechtlichen Normen zahlreiche Todesurteile persönlich angeordnet, u. a. durch Steinigung, Hinrichtungen durch Hängen, Hinrichtung von Jugendlichen sowie öffentliche Hinrichtungen, bei denen z. B. Gefangene vor Tausenden von Schaulustigen an Brücken aufgehängt wurden.

Er hat außerdem körperlichen Strafen wie Amputationen und Verätzung der Augen von Verurteilten durch Säure stattgegeben. Seit Sadeq Larijani im Amt ist, haben willkürliche Festnahmen von politischen Dissidenten, Menschenrechtsverteidigern und Angehörigen von Minderheiten deutlich zugenommen. Auch die Zahl der Hinrichtungen ist seit 2009 stark gestiegen. Sadeq Larijani trägt ferner die Verantwortung für systematische Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren im iranischen Justizwesen.

23.3.2012

66.

MIRHEJAZI Ali

 

Als Mitglied des inneren Kreises des Obersten Führers war er mitverantwortlich für die Planung der seit 2009 durchgeführten Unterdrückung von Protesten, und er stand in Verbindung mit den für die Unterdrückung der Proteste verantwortlichen Personen.

23.3.2012

▼M2

67.

SAEEDI Ali

 

Vertreter des Obersten Führers bei den Pasdaran seit 1995 – nach einer umfassenden Militär-Karriere, insbesondere im Geheimdienst der Pasdaran. In dieser offiziellen Funktion ist er ein unverzichtbares Bindeglied zwischen den aus dem Amt des Obersten Führers stammenden Befehlen und dem Unterdrückungsapparat der Pasdaran.

23.3.2012

▼M6

68.

RAMIN Mohammad-Ali

Geburtsort: Dezful (Iran) — Geburtsdatum: 1954

Generalsekretär der World Holocaust Foundation, die 2006 auf der Internationalen Konferenz zur Revision der globalen Wahrnehmung des Holocaust gegründet wurde, und für deren Organisation im Namen der iranischen Regierung Ramin verantwortlich war wurde. Als Vizeminister mit Zuständigkeit für die Presse bis Dezember 2013 hauptverantwortlich für die Zensur; er war unmittelbar verantwortlich für die Schließung zahlreicher reformorientierter Presseorgane (Etemad, Etemad-e Melli, Shargh usw.), für die Schließung der unabhängigen Pressegewerkschaft und für die Einschüchterung oder Inhaftierung von Journalisten.

23.3.2012

▼M7

69.

MORTAZAVI Seyyed Solat

Geburtsort: Farsan, Tchar Mahal-o-Bakhtiari (Süden) (Iran) —

Geburtsdatum: 1967

Bürgermeister von Mashad, der zweitgrößten Stadt Irans, in der regelmäßig öffentliche Hinrichtungen stattfinden. Ehemaliger stellvertretender Innenminister, zuständig für politische Angelegenheiten. Er war verantwortlich für die Anordnung der Unterdrückung von Personen, die für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten waren. Später zum Leiter der iranischen Wahlkommission für die Parlamentswahlen 2012 und die Präsidentschaftswahlen 2013 ernannt.

23.3.2012

▼M6 —————

▼M7 —————

▼M6 —————

▼M7

73.

FAHRADI Ali

 

Staatsanwalt von Karaj. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Durchführung von Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wird. Während seiner Amtszeit als Staatsanwalt kam es in der Region Karaj zu einer hohen Zahl von Hinrichtungen, für die er die Verantwortung trägt.

23.3.2012

▼M6

74.

REZVANMA-NESH Ali

 

Staatsanwalt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, z. B. Beteiligung an der Hinrichtung eines Jugendlichen.

23.3.2012

75.

RAMEZANI Gholamhosein

 

Sicherheitschef im Ministerium der Verteidigung. Ehemaliger Leiter für Schutz und Sicherheit bei der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) (bis März 2012). Ehemaliger Befehlshaber des Geheimdienstes der IRGC (bis Oktober 2009). Beteiligt an der Unterdrückung der Freiheit der Meinungsäußerung, auch durch seine Verbindung zu den Personen, die 2004 für die Festnahme von Bloggern bzw. Journalisten verantwortlich waren; spielte ferner im Jahr 2009 Berichten zufolge eine Rolle bei der Unterdrückung der Proteste nach den Wahlen.

23.3.2012

▼M2

76.

SADEGHI Mohamed

 

Oberst und Stellvertreter des technischen und cybertechnischen Geheimdienstes der IRGC. Verantwortlich für die Festnahme und Folter von Bloggern und Journalisten.

23.3.2012

▼M6

77.

JAFARI Reza

Geburtsdatum: 1967

Berater am Disziplinargericht für Richter (seit 2012). Mitglied des „Ausschusses für die Ermittlung krimineller Internetinhalte“, eines für die Zensur von Websites und sozialen Medien verantwortlichen Gremiums. Ehemaliger Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität (2007-2012). Er war verantwortlich für die Unterdrückung der Freiheit der Meinungsäußerung, auch durch Festnahme, Inhaftierung und Verfolgung von Bloggern und Journalisten. Unter dem Verdacht der Cyberkriminalität festgenommene Personen wurden misshandelt und einem unfairen Gerichtsverfahren unterworfen.

23.3.2012

78.

RESHTE-AHMADI Bahram

 

Richter an einem ordentlichen Gericht im Norden Teherans. Ehemaliger Dienstleiter der Staatsanwaltschaft in Teheran. Stellvertretender Leiter des Amts für Gefängnisangelegenheiten der Provinz Teheran. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt in Teheran (bis 2013). Leitete die Staatsanwaltschaft von Evin. Er war verantwortlich für die Versagung von Rechten, einschließlich Besuchsrechten und anderer Rechte von Gefangenen, gegenüber Menschenrechtsverteidigern und politischen Gefangenen.

23.3.2012

79.

RASHIDI AGHDAM, Ali Ashraf

 

Leiter des Evin-Gefängnisses (Ernennung Mitte 2012). Die Haftbedingungen haben sich seit seiner Ernennung verschlechtert, und es wird über verstärkte Misshandlungen von Häftlingen berichtet. Im Oktober 2012 sind neun weibliche Häftlinge in einen Hungerstreik getreten, um gegen die Verletzung ihrer Rechte und Gewalttätigkeiten von Gefängniswärtern zu protestieren.

12.3.2013

80.

KIASATI Morteza

 

Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 4; hat die Todesstrafe gegen vier arabische politische Häftlinge, Taha Heidarian, Abbas Heidarian, Abd al-Rahman Heidarian (drei Brüder) und Ali Sharifi, verhängt. Die Personen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren festgenommen, gefoltert und gehängt. Auf diese Fälle und das fehlende ordnungsgemäße Verfahren wurde in einem Bericht des VN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Iran vom 13. September 2012 und im Bericht des VN-Generalsekretärs über Iran vom 22. August 2012 hingewiesen.

12.3.2013

81.

MOUSSAVI, Seyed Mohammad Bagher

 

Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 2; hat am 17. März 2012 die Todesstrafe gegen fünf Araber aus Ahwaz, Mohammad Ali Amouri, Hashem Sha'bani Amouri, Hadi Rashedi, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka, wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ und „Feindschaft gegen Gott“ verhängt. Die Urteile sind am 9. Januar 2013 durch den Obersten Gerichtshof Irans bestätigt worden. Die fünf Personen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren über ein Jahr lang ohne Anklage inhaftiert, gefoltert und verurteilt.

12.3.2013

82.

SARAFRAZ, Mohammad (Dr.) (alias Haj-agha Sarafraz)

Geburtsdatum: etwa 1963 Geburtsort: Teheran Wohnort: Teheran Arbeitsplatz: Hauptsitz der IRIB und von PressTV, Teheran

Präsident der Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB). Als ehemaliger Leiter des Weltdienstes und des Pressefernsehens (Press TV) der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (IRIB) war er verantwortlich für alle programmgestalterischen Entscheidungen. Eng mit dem Staatssicherheitsapparat verbunden. Unter seiner Leitung haben Press TV und IRIB mit den iranischen Sicherheitsdiensten und mit Staatsanwälten zusammengearbeitet, um erzwungene Geständnisse von Häftlingen einschließlich des iranisch-kanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari im Wochenprogramm „Iran Today“ auszustrahlen. Die unabhängige britische Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 wegen der Ausstrahlung des Geständnisses von Bahari gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 GBP verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. Sarafraz steht daher in Verbindung mit Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren.

12.3.2013

83.

JAFARI, Asadollah

 

Staatsanwalt der Provinz Mazandaran; ist verantwortlich für rechtswidrige Festnahmen und Verletzungen der Rechte von Häftlingen, die der Bahai-Gemeinschaft angehören, beginnend mit der ursprünglichen Festnahme bis zum Festhalten in Einzelhaft in der Haftanstalt des Geheimdienstes. Es wurden sechs konkrete Fälle dokumentiert, in denen gegen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen wurde. Jafari ist als Staatsanwalt in Verfahren aufgetreten, die zu einer Vielzahl von Hinrichtungen (darunter auch öffentliche Hinrichtungen) geführt haben.

12.3.2013

▼M5

84.

EMADI, Hamid Reza (alias Hamidreza Emadi)

Geburtsdatum: ca. 1973

Geburtsort: Hamedan

Wohnort: Teheran

Arbeitsplatz: Hauptsitz von Press TV, Teheran

Leiter der Nachrichtenabteilung von Press TV Ehemaliger ranghoher Produzent von Press TV

Verantwortlich für Produktion und Ausstrahlung von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischer Aktivisten, Angehöriger der kurdischen und arabischen Minderheiten; hierdurch hat er gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen. Die unabhängige Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 GBP wegen Ausstrahlung des erzwungenen Geständnisses des iranisch-kanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. NRO haben über weitere Fälle der Ausstrahlung erzwungener Geständnisse durch Press TV berichtet. Emadi wird daher mit Verletzungen des Rechts auf ein ordentliches und faires Verfahren in Verbindung gebracht.

12.3.2013

▼M6

85.

HAMLBAR, Rahim

 

Richter am Revolutionsgericht von Tabriz, Abteilung 1. Verantwortlich für die Verhängung schwerer Strafen gegen Journalisten, Angehörige der ethnischen Minderheit der Azeri und Arbeiterrechtsaktivisten, die der Spionage, der Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit, der Propaganda gegen das iranische Regime und der Beleidigung der iranischen Führung beschuldigt wurden. Seine Urteile ergingen in vielen Fällen nicht im Anschluss an ein ordnungsgemäßes Verfahren, und Inhaftierte wurden zu falschen Geständnissen gezwungen. Ein vielbeachteter Fall betraf 20 freiwillige Erdbeben-Noteinsatzhelfer (nach einem Erdbeben im August 2012 in Iran), die von ihm für ihre Versuche, den Erdbebenopfern zu helfen, zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Das Gericht fand die Noteinsatzhelfer des „Zusammenschlusses und der Absprache zur Verübung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ für schuldig.

12.3.2013

86.

MUSAVI-TABAR, Seyyed Reza

 

Leiter der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Shiraz. Verantwortlich für die illegale Festnahme und Misshandlung von politischen Aktivisten, Journalisten, Menschenrechts Verteidigern, Angehörigen der Bahai-Gemeinschaft und Gefangenen aus Gewissensgründen, die schikaniert, gefoltert und verhört wurden, und denen der Zugang zu einem Anwalt und ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert wurden. Musavi-Tabar hat gerichtliche Anordnungen in der berüchtigten Haftanstalt Nr. 100 (einer Männer-Haftanstalt) unterzeichnet, einschließlich einer Anordnung, mit der für die der Bahai-Gemeinschaft angehörende Inhaftierte Raha Sabet drei Jahre Einzelhaft angeordnet wurden.

12.3.2013

▼M4

87.

KHORAMABADI, Abdolsamad

Leiter der "Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte"

Abdolsamad Khoramabadi ist Leiter der "Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte", einer mit Online-Zensur und Cyber-Kriminalität betrauten Regierungsorganisation. Unter seiner Leitung hat die Kommission die "Cyberkriminalität" durch eine Reihe vager Kriterien definiert, durch die die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten, die vom Regime für unangemessen gehalten werden, zu einem Straftatbestand gemacht werden. Er ist verantwortlich dafür, dass seit September 2012 zahlreiche Oppositions-Websites, elektronische Zeitungen, Blogs, Websites von Menschenrechts-NRO, Google und Gmail unterdrückt und blockiert wurden. Er und die Kommission trugen aktiv dazu bei, dass der Blogger Sattar Beheshti im November 2012 in Haft starb. Die von ihm geleitete Kommission ist somit unmittelbar verantwortlich für systematische Verstöße gegen die Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot und das Filtern von öffentlich zugänglichen Websites, sowie durch das gelegentliche Abschalten des gesamten Internets.

12.3.2013



Organisationen

 

Name

Identifizierungsinfomationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M6

1.

Centre to Investigate Organized Crime — Zentrale Ermittlungsstelle für organisierte Kriminalität (alias: Cyber Crime Office — Büro für Cyberkriminalität oder Cyber Police — Cyberpolizei)

Ort: Teheran (Iran) Website: http://www. cyberpolice.ir

Die im Januar 2011 gegründete iranische Cyberpolizei ist eine Einheit der Polizei der Islamischen Republik Iran; sie steht unter der Leitung von Esmail Ahmadi-Moqaddam (gelistet). Ahmadi-Moqaddam hat unterstrichen, dass die Cyberpolizei gegen antirevolutionäre Gruppen und Dissidentengruppen vorgehen werde, die 2009 internetgestützte soziale Netze genutzt hätten, um Proteste gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmoud Ahmadinejad auszulösen. Im Januar 2012 erließ die Cyberpolizei neue Leitlinien für Internetcafés, wonach die Nutzer verpflichtet sind, persönliche Daten anzugeben, die von den Betreibern der Internetcafés für sechs Monate zusammen mit einem Verzeichnis der besuchten Websites aufzubewahren sind. Nach diesen Vorschriften sind Internetcafé-Betreiber ebenfalls verpflichtet, Video-Überwachungskameras zu installieren und deren Aufzeichnungen sechs Monate aufzubewahren.

Durch diese neuen Vorschriften können Protokolle über Internetsitzungen erstellt werden, die von den Behörden zum Aufspüren von Aktivisten oder von Personen, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten, genutzt werden können. Im Juni 2012 berichteten iranische Medien, dass die Cyberpolizei gegen virtuelle private Netze (VPN) vorgehen werde. Am 30. Oktober 2012 hat die Cyberpolizei den Blogger Sattar Beheshti wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit in sozialen Netzen und auf Facebook“ ohne Haftbefehl festgenommen. Beheshti hatte die iranische Regierung in seinem Blog kritisiert. Am 3. November 2012 wurde Beheshti tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden; er soll von der Cyberpolizei zu Tode gefoltert worden sein.

 

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