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Document 02011D0072-20240131

    Consolidated text: Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/72(1)/2024-01-31

    02011D0072 — DE — 31.01.2024 — 019.001


    Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

    ►B

    BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES

    vom 31. Januar 2011

    über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

    (ABl. L 028 vom 2.2.2011, S. 62)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      Nr.

    Seite

    Datum

     M1

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2011/79/GASP DES RATES  vom 4. Februar 2011

      L 31

    40

    5.2.2011

     M2

    BESCHLUSS 2012/50/GASP DES RATES  vom 27. Januar 2012

      L 27

    11

    31.1.2012

    ►M3

    BESCHLUSS 2012/724/GASP DES RATES  vom 26. November 2012

      L 327

    45

    27.11.2012

     M4

    BESCHLUSS 2013/72/GASP DES RATES  vom 31. Januar 2013

      L 32

    20

    1.2.2013

     M5

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/409/GASP DES RATES  vom 30. Juli 2013

      L 204

    52

    31.7.2013

     M6

    BESCHLUSS 2014/49/GASP DES RATES  vom 30. Januar 2014

      L 28

    38

    31.1.2014

     M7

    BESCHLUSS (GASP) 2015/157 DES RATES  vom 30. Januar 2015

      L 26

    29

    31.1.2015

     M8

    BESCHLUSS (GASP) 2016/119 DES RATES  vom 28. Januar 2016

      L 23

    65

    29.1.2016

     M9

    BESCHLUSS (GASP) 2017/153 DES RATES  vom 27. Januar 2017

      L 23

    19

    28.1.2017

     M10

    BESCHLUSS (GASP) 2018/141 DES RATES  vom 29. Januar 2018

      L 25

    38

    30.1.2018

     M11

    BESCHLUSS (GASP) 2019/135 DES RATES  vom 28. Januar 2019

      L 25

    23

    29.1.2019

    ►M12

    BESCHLUSS (GASP) 2020/117 DES RATES  vom 27. Januar 2020

      L 22

    31

    28.1.2020

    ►M13

    BESCHLUSS (GASP) 2021/55 DES RATES  vom 22. Januar 2021

      L 23

    22

    25.1.2021

    ►M14

    BESCHLUSS (GASP) 2022/118 DES RATES  vom 27. Januar 2022

      L 19

    67

    28.1.2022

    ►M15

    BESCHLUSS (GASP) 2022/154 DES RATES  vom 3. Februar 2022

      L 25

    18

    4.2.2022

    ►M16

    BESCHLUSS (GASP) 2022/1367 DES RATES  vom 4. August 2022

      L 205

    276

    5.8.2022

    ►M17

    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/2086 DES RATES  vom 27. Oktober 2022

      L 280

    47

    28.10.2022

    ►M18

    BESCHLUSS (GASP) 2023/159 DES RATES  vom 23. Januar 2023

      L 22

    18

    24.1.2023

    ►M19

    BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES  vom 27. November 2023

      L 

    1

    28.11.2023

    ►M20

    BESCHLUSS (GASP) 2024/421 DES RATES  vom 29. Januar 2024

      L 

    1

    30.1.2024




    ▼B

    BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES

    vom 31. Januar 2011

    über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien



    Artikel 1

    (1)  
    Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der — im Anhang aufgeführten — für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlichen Personen und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
    (2)  
    Den in der Liste im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

    ▼M15

    (2a)  

    Unbeschadet des Artikels 5 gilt im Falle des Todes einer im Anhang aufgeführten Person Folgendes:

    a) 

    Wurde die betreffende Person vor ihrem Tod wegen Veruntreuung staatlicher Gelder strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, so lange eingefroren, bis gerichtliche Anordnungen zur Einziehung der veruntreuten staatlichen Gelder und zur Zahlung von Geldbußen vollstreckt worden sind;

    b) 

    wurde die betreffende Person vor ihrem Tod nicht strafrechtlich verurteilt, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, vorbehaltlich des Absatzes 4 für einen angemessenen Zeitraum eingefroren. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine zivil- oder verwaltungsrechtliche Klage auf Einziehung veruntreuter staatlicher Gelder erhoben, so bleiben die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum dieser Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, bis zur Abweisung der Klage oder, wenn dieser stattgegeben wird, bis zur Vollstreckung der gerichtlichen Anordnung zur Einziehung der veruntreuten Gelder eingefroren.

    (2b)  
    Der Rat ändert erforderlichenfalls die Liste im Anhang, sobald er feststellt, dass die Bedingungen des Absatzes 2a für die Aufrechterhaltung des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der verstorbenen Person standen oder von ihr gehalten oder kontrolliert wurden, nicht mehr erfüllt sind.

    ▼B

    (3)  

    Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

    a) 

    zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen — notwendig sind;

    b) 

    ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Leistung rechtskundiger Dienste dienen;

    c) 

    ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder

    d) 

    für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

    Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

    ▼M3

    (4)  

    Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    a) 

    Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem die in Absatz 1 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in die Liste im Anhang aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,

    b) 

    die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,

    c) 

    die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, und

    d) 

    die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

    (5)  

    Absatz 2 gilt nicht für eine auf eingefrorene Konten erfolgte Gutschrift von

    a) 

    Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder

    b) 

    Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten diesem Beschluss unterliegen, oder

    c) 

    Zahlungen aufgrund einer in der Union ergangenen oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen, behördlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidung,

    vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin den Maßnahmen nach Absatz 1 unterliegen.

    ▼M19

    (6)  

    Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Bereitstellung, den Einsatz oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von

    a) 

    den Vereinten Nationen (VN), einschließlich ihrer Programme, Gelder und sonstigen Einrichtungen und Stellen, sowie ihren Sonderorganisationen und verwandten Organisationen,

    b) 

    internationalen Organisationen,

    c) 

    humanitäre Hilfe leistenden Organisationen mit Beobachterstatus in der Generalversammlung der VN und Mitgliedern dieser Organisationen,

    d) 

    bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an den Plänen der VN für humanitäre Maßnahmen, den Plänen der VN für Flüchtlingshilfemaßnahmen oder anderen Appellen der VN oder an vom Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten koordinierten humanitären „Clustern“ beteiligen,

    e) 

    Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat oder die von einem Mitgliedstaat als Partner für humanitäre Hilfe nach nationalen Verfahren zertifiziert oder anerkannt sind,

    f) 

    spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten oder

    g) 

    den Beschäftigten, Zuschussempfängern, Tochtergesellschaften oder Durchführungspartnern der unter den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen, während und soweit sie in dieser Eigenschaft tätig sind.

    (7)  
    Unbeschadet des Absatzes 6 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von den Absätzen 1 und 2 unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Zurverfügungstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen notwendig ist, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen.
    (8)  
    Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Genehmigungsantrags nach Absatz 7 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen oder keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der einschlägigen zuständigen Behörde, so gilt die Genehmigung als erteilt.
    (9)  
    Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach den Absätzen 7 und 8 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach einer solchen Erteilung.

    ▼B

    Artikel 2

    (1)  
    Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.
    (2)  
    Der Rat setzt die betreffende Person oder Organisation entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person oder Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme.
    (3)  
    Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.

    Artikel 3

    (1)  
    Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der Personen und Organisationen in die Liste angegeben.
    (2)  
    Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisationen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen — einschließlich Aliasnamen —, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, sofern bekannt die Anschrift sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.

    Artikel 4

    Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen analog zu den in diesem Beschluss vorgesehenen zu ergreifen.

    ▼M20

    Artikel 5

    (1)  
    Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2025.
    (2)  
    Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

    ▼B

    Artikel 6

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    ▼M12




    ANHANG

    A. Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen



     

    Name

    Angaben zur Identifizierung

    Gründe

    1.

    Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Geburtsort: Hammam-Sousse

    Geburtsdatum: 3. September 1936

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Personalausweisnummer: 00354671

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Ehemaliger Präsident Tunesiens, Sohn von Selma HASSEN, verheiratet mit Leïla TRABELSI

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

    2.

    Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 24. Oktober 1956

    Personalausweisnummer: 00683530

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Zine El Abidine BEN ALI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

    ▼M18

    3.

    Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 4. März 1944

    Personalausweisnummer: 05000799

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M17 —————

    ▼M12

    5.

    Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 2. Dezember 1981

    Personalausweisnummer: 04682068

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Sohn von Naïma BOUTIBA, verheiratet mit Nesrine BEN ALI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

    6.

    Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 16. Januar 1987

    Personalausweisnummer: 00299177

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI, verheiratet mit Fahd Mohamed Sakher MATERI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen, und der Mittäterschaft bei dem Straftatbestand der Entgegennahme staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, von denen er wusste, dass diese nicht geschuldet waren, zur persönlichen Verwendung oder zur Verwendung durch seine Familienangehörigen.

    ▼M14

    7.

    Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 17. Juli 1992

    Letzte bekannte Anschrift: Präsidentenpalast, Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 09006300

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Tochter von Leïla TRABELSI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Leila Trabelsi (Nummer 2).

    ▼M12

    8.

    Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 5. November 1962

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Hédi Karray 32 — El Menzah — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 00777029

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M18

    9.

    Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 24. Juni 1948

    Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 — Carthage — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 00104253

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M12

    10.

    Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Radès

    Geburtsdatum: 19. Februar 1953

    Letzte bekannte Anschrift: Rue d’Aristote 21 — Karthago Salammbô

    Personalausweisnummer: 00403106

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Mohamed MAHJOUB

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    11.

    Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 26. August 1974

    Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 124 — Karthago Presidence

    Personalausweisnummer: 05417770

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Geschäftsmann, Sohn von Najia JERIDI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M18

    12.

    Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 26. April 1950

    Personalausweisnummer: 00178522

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Souad BEN JEMIA

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    13.

    Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 25. September 1955

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Ibn Chabat 20 — Salammbô — Carthage — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 05150331

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Hela BELHAJ

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M20 —————

    ▼M12

    15.

    Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MEHERZI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: La Marsa

    Geburtsdatum: 5. Mai 1959

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Taoufik EI Hakim 4-La Marsa

    Personalausweisnummer: 00046988

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Fatma SFAR, verheiratet mit Samira TRABELSI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    16.

    Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsdatum: 1. Februar 1960

    Letzte bekannte Anschrift: Rue de la Mouette 4 — Gammarth Supérieur

    Personalausweisnummer: 00235016

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Tochter von Saida DHERIF, verheiratet mit Habib ZAKIR

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    17.

    Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsdatum: 5. März 1957

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Ennawras 4 — Gammarth Supérieur

    Personalausweisnummer: 00547946

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Bauträger, Sohn von Saida BEN ABDALLAH, verheiratet mit Nefissa TRABELSI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    18.

    Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 3. Juli 1973

    Letzte bekannte Anschrift: Wohnblock Amine El Bouhaira — Rue du Lac Turkana — Les Berges du Lac — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 05411511

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Geschäftsführer eines Unternehmens, Bauträger, Sohn von Yamina SOUIEI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    19.

    Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 25. Juni 1975

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 05417907

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Geschäftsführerin eines Unternehmens, Tochter von Mounira TRABELSI (Schwester von Leila TRABELSI), verheiratet mit Mourad MEHDOUI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    20.

    Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 3. Mai 1962

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Garibaldi 41 — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 05189459

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Neila BARTAJI, verheiratet mit Lilia NACEF

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M18

    21.

    Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsdatum: 18. September 1976

    Personalausweisnummer: 05412560

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Najia JERIDI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M13 —————

    ▼M12

    24.

    Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsdatum: 29. Januar 1988

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Mohamed Makhlouf 4 — El Manar.2 — Tunis, Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Generaldirektor des Unternehmens Stafim Peugeot, Sohn von Kaouther Feriel HAMZA

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    25.

    Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsdatum: 13. Januar 1959

    Letzte bekannte Anschrift: Rue du Jardin — Sidi Bousaid — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 00400688

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Leïla CHAIBI, verheiratet mit Dorsaf BEN ALI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes (den ehemaligen Präsidenten Ben Ali) in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M20 —————

    ▼M14

    29.

    Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Le Bardo

    Geburtsdatum: 8. März 1963

    Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Carthage

    Personalausweisnummer: 00589758

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Ärztin, Tochter von Naïma EL KEFI, verheiratet mit Slim ZARROUK

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Slim Zarrouk (Nummer 30).

    ▼M12

    30.

    Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 13. August 1960

    Letzte bekannte Anschrift: Avenue Habib Bourguiba 49 — Karthago

    Personalausweisnummer: 00642271

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Generaldirektor eines Unternehmens, Sohn von Maherzia GUEDIRA, verheiratet mit Ghazoua BEN ALI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    31.

    Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Hammam-Sousse

    Geburtsdatum: 22. November 1949

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Sidi el Gharbi 11 — Hammam-Sousse

    Personalausweisnummer: 02951793

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Pressefotograf in Deutschland, Sohn von Selma HASSEN

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    32.

    Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Hammam-Sousse

    Geburtsdatum: 13. März 1947

    Letzte bekannte Anschrift: Rue El Moez — Hammam-Sousse

    Personalausweisnummer: 02800443

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: verstorben, Geschäftsführer eines Unternehmens, verheiratet mit Zohra BEN AMMAR

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    33.

    Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Hammam-Sousse

    Geburtsdatum: 16. Mai 1952

    Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

    Personalausweisnummer: 02914657

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Vertreterin von Tunisair, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Fathi REFAT

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    34.

    Najet Bent Haj Hamda Ben Raj Hassen BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Sousse

    Geburtsdatum: 18. September 1956

    Letzte bekannte Anschrift: Avenue de l’Imam Muslim — Khezama Ouest — Sousse

    Personalausweisnummer: 02804872

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Leiterin eines Unternehmens, Tochter von Selma HASSEN, verheiratet mit Sadok Habib MHIRI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M18

    35.

    Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsdatum: 28. Oktober 1938

    Personalausweisnummer: 02810614

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Sohn von Selma HASSEN, Witwer von Selma MANSOUR

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M17 —————

    ▼M12

    40.

    Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Hammam-Sousse

    Geburtsdatum: 8. Oktober 1978

    Letzte bekannte Anschrift: Avenue de la République 17 — Hammam-Sousse

    Personalausweisnummer: 05590835

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Direktor eines Unternehmens, Sohn von Hayet BEN ALI

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M13 —————

    ▼M18

    42.

    Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Monastir

    Geburtsdatum: 30. August 1982

    Personalausweisnummer: 08434380

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: weiblich

    Weitere Angaben: Tochter von Hayet BEN ALI, verheiratet mit Badreddine BENNOUR

    Die Person ist seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen; ferner steht sie in Verbindung mit Hayet Ben Ali (Nummer 33).

    ▼M17 —————

    ▼M16 —————

    ▼M18

    46.

    Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch, französisch

    Geburtsort: Paris, Frankreich

    Geburtsdatum: 27. Oktober 1966

    Personalausweisnummer: 05515496

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben. Direktor eines Unternehmens, Sohn von Paulette HAZAT

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, den ehemaligen Präsidenten Ben Ali, in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M13 —————

    ▼M18

    48.

    Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

    Staatsangehörigkeit: tunesisch

    Geburtsort: Tunis, Tunesien

    Geburtsdatum: 28. August 1974

    Letzte bekannte Anschrift: Rue Ali Zlitni 23 — El Manar 2 — Tunis, Tunesien

    Personalausweisnummer: 04622472

    Ausstellender Staat: Tunesien

    Geschlecht: männlich

    Weitere Angaben: Verstorben, Kaufmännischer Direktor, Sohn von Leila DEROUICHE

    Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.

    ▼M12

    B. Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz nach tunesischem Recht:

    Verteidigungsrechte und Recht auf wirksamen Rechtsschutz

    Gemäß den Artikeln 20, 27, 29 und 108 der tunesischen Verfassung, den Artikeln 13, 47, 50, 59, 66 und 175 der Strafprozessordnung sowie gemäß dem Gesetz Nr. 2002-52 vom 3. Juni 2002 sind nach tunesischem Recht die folgenden Rechte garantiert:

    — 
    jeder Person, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird:
    1. 

    das Recht auf gerichtliche Überprüfung jedes Rechtsakts beziehungsweise jeder Verwaltungsentscheidung;

    2. 

    das Recht, sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

    — 
    jeder Person, die einer Straftat beschuldigt wird:
    1. 

    das Recht, umgehend in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

    2. 

    das Recht, ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

    3. 

    das Recht, Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

    4. 

    das Recht, die unentgeltliche Herbeiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht

    Anwendung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz

    1. 

    Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen.

    Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Ben Ali vertrat.

    2. 

    Leïla Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit der Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Frau Trabelsi vertrat.

    3. 

    Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    ▼M17 —————

    ▼M12

    5. 

    Fahd Mohamed Sakher Ben Moncef Ben Mohamed Hfaiez MATERI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht beschlossen.

    Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass das Gericht während der in Abwesenheit des Beschuldigten geführten Gerichtsverhandlungen einen Anwalt bestellt hat, der die Interessen von Herrn Materi vertrat.

    6. 

    Nesrine Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ben Ali während der in ihrer Abwesenheit geführten Gerichtsverhandlung durch einen Anwalt vertreten wurde.

    7. 

    Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Frau Halima Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali missachtet wurden.

    8. 

    Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass die tunesischen Behörden den Schweizer Behörden am 7. April 2014 im Rahmen der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens schriftlich zugesagt haben, die Grundrechte von Herrn Belhassen Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI sowie seine Verteidigungsrechte zu wahren.

    9. 

    Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 13. und am 16. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    10. 

    Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Jalila Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 5. Januar und am 5. Juli 2012 sowie am 27. Februar 2013 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    11. 

    Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Imed Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 27. Oktober 2016 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    12. 

    Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi missachtet wurden.

    13. 

    Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Mourad Ben Mohamed Ben Rehouma Trabelsi am 23. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    ▼M20 —————

    ▼M12

    15. 

    Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed MAHERZI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mohamed Montassar Ben Kbaier Ben Mohamed Maherzi am 20. August 2011, am 2. Oktober 2012 sowie am 31. Mai 2013 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    16. 

    Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Nefissa Bent Mohamed Ben Rhouma Trabelsi am 24. Januar 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    17. 

    Habib Ben Kaddour Ben Mustapha BEN ZAKIR

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Habib Ben Kaddour Ben Mustapha Ben Zakir am 24. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    18. 

    Moez Ben Moncef Ben Mohamed TRABELSI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Moez Ben Moncef Ben Mohamed Trabelsi missachtet wurden.

    19. 

    Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed NACEF

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Lilia Bent Noureddine Ben Ahmed Nacef am 20. Februar 2012 in Anwesenheit ihrer Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde, dass sie in den mündlichen Verhandlungen vor Gericht von Anwälten unterstützt wurde und dass sie von ihrem Recht, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen, Gebrauch gemacht hat.

    20. 

    Mourad Ben Hédi Ben Ali MEHDOUI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mourad Ben Hédi Ben Ali Mehdoui am 13. Februar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    21. 

    Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed TRABELSI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Houssem Ben Mohamed Naceur Ben Mohamed Trabelsi am 2. März 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    ▼M13 —————

    ▼M12

    24. 

    Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed BEN GAIED

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Mehdi Ben Ridha Ben Mohamed Ben Gaied am 22. September 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    25. 

    Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah CHIBOUB

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, i) dass Herr Mohamed Slim Ben Mohamed Hassen Ben Salah Chiboub am 24. November 2014, am 12. Januar 2015, am 10. April 2015 und am 2. Dezember 2015 in mehreren Rechtssachen in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde; ii) dass die Untersuchungen gegen Herrn Chiboub in der Rechtssache 27638/6 am 30. März 2018 mangels Beweisen eingestellt wurden; die Entscheidung über die Einstellung der Untersuchungen wurde später im Rechtsmittelverfahren bestätigt; und iii) dass Herr Chiboub während des Schiedsverfahrens vor dem Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde von einem Anwalt unterstützt wurde. ►M14  Am 15. Februar 2021 und am 10. März 2021 wurde Herr CHIBOUB in der Rechtssache 19592/1 von einem Untersuchungsrichter vernommen. Am 31. März 2021 beschloss der Untersuchungsrichter, seinen Fall von der allgemeinen Rechtssache 19592/1 abzutrennen. Die Rechtssache 1137/2 ist anhängig. ◄

    ▼M20 —————

    ▼M12

    29. 

    Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Zine El Abidine Ben Haj Hamda Ben Ali am 5. Oktober 2011 und am 18. Oktober 2012 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    30. 

    Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed ZARROUK

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Auf Antrag von Herrn Zarrouk erließ der Schiedsausschuss der Kommission für Wahrheit und Würde einen Schiedsspruch, der am 24. Dezember 2018 vom Rat der Kommission bestätigt wurde. Dieser Schiedsspruch wurde vor dem Kassationshof angefochten. Die Rechtssache ist noch anhängig. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren beziehungsweise in dem Verfahren zur Rückführung von Vermögenswerten, auf die beziehungsweise auf das sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slim Ben Mohamed Salah Ben Ahmed Zarrouk am 16. Januar 2012, am 1. Februar 2012 sowie am 22. Juni 2017 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. ►M14  In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 15. April 2021 in der Rechtssache 29443 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. ◄

    31. 

    Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Farid Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 3. Oktober 2011 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. ►M14  In einem Urteil des Berufungsgerichts von Tunis vom 1. November 2018 in der Rechtssache 27658 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. ◄

    32. 

    Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Faouzi Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden.

    33. 

    Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Hayet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 19. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. ►M14  Mit Urteil vom 14. März 2019 in der Rechtssache 40800 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. ◄

    34. 

    Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Najet Bent Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 21. November 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde. ►M14  Mit Urteil vom 7. Januar 2016 in der Rechtssache 28264 wurde sie wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. ◄

    35. 

    Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Slaheddine Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali am 13. Januar 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    ▼M17 —————

    ▼M12

    40. 

    Douraied Ben Hamed Ben Taher BOUAOUINA

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Douraied Ben Hamed Ben Taher Bouaouina am 21. April 2012 in Anwesenheit seines Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    ▼M13 —————

    ▼M12

    42. 

    Ghazoua Bent Hamed Ben Taher BOUAOUINA

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Frau Ghazoua Bent Hamed Ben Taher Bouaouina am 19. und am 25. Oktober 2011 in Anwesenheit ihres Anwalts von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

    ▼M17 —————

    ▼M16 —————

    ▼M12

    46. 

    Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen BEN ALI

    Die Person entzieht sich dem Gericht und hält sich nicht mehr in Tunesien auf. Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat hat keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Verteidigungsrechte oder das Recht auf wirksamen Rechtsschutz von Herrn Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali missachtet wurden. ►M14  In einem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts von Tunis vom 21. März 2019 in der Rechtssache 41328/19 wurde er wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. ◄

    ▼M13 —————

    ▼M12

    48. 

    Sofiene Ben Habib Ben Haj Hamda BEN ALI

    Die Ermittlungen beziehungsweise die Gerichtsverhandlungen im Zusammenhang mit der Veruntreuung von staatlichen Geldern oder Vermögenswerten sind noch nicht abgeschlossen. Aus den Akten des Rates geht hervor, dass die Verteidigungsrechte und das Recht auf wirksamen Rechtsschutz in den Gerichtsverfahren, auf die sich der Rat gestützt hat, gewahrt wurden. Dies wird insbesondere durch die Tatsache belegt, dass Herr Sofiene Ben Ali am 22. März 2012 in Anwesenheit seiner Anwälte von einem Untersuchungsrichter vernommen wurde.

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