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Document 02006R0765-20201106
Council Regulation (EC) No 765/2006 of 18 May 2006 concerning restrictive measures in respect of Belarus
Consolidated text: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
02006R0765 — DE — 06.11.2020 — 027.001
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VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006 DES RATES vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 134 vom 20.5.2006, S. 1) |
Geändert durch:
Berichtigt durch:
VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006 DES RATES
vom 18. Mai 2006
über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Artikel 1
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
„Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:
Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel;
Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen;
öffentlich und nicht öffentlich gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikaten, lang- und kurz-/mittelfristigen Anleihen, Optionsscheinen, Schuldverschreibungen und Derivatverträgen;
Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten;
Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche;
Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungsurkunden;
Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen.
„Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeder Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderungen und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen;
„wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;
„Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ die Verhinderung jeder Verwendung wirtschaftlicher Ressourcen für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt;
„Gebiet der Gemeinschaft“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, auf die der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen;
„technische Hilfe“ jede technische Unterstützung im Zusammenhang mit Reparaturen, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; technische Hilfe kann in Form von Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fertigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen und schließt auch Hilfe in verbaler Form ein.
Artikel 1a
Es ist verboten,
die in Anhang III aufgeführte Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;
wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter Buchstabe a genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 1b
Es ist verboten,
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe im Zusammenhang mit den in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union ( 1 ) (im Folgenden „Gemeinsame Militärgüterliste“) aufgeführten Gütern und Technologien oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter zu erbringen;
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der in Anhang III aufgeführten Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, zu erbringen;
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in der Gemeinsamen Militärgüterliste oder in Anhang III aufgeführten Gütern und Technologien für deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr oder für die Leistung von damit verbundener technischer Hilfe bereitzustellen, insbesondere in Form von Zuschüssen, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen;
wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a bis c genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
Abweichend von Absatz 1 gelten diese Verbote nicht für
nichtletale militärische Ausrüstung oder zur internen Repression verwendbare Ausrüstung, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für Programme der Vereinten Nationen und der Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenbewältigungsoperationen der Vereinten Nationen und der EU bestimmt ist, oder
►C1 nicht zum Kampfeinsatz bestimmte Fahrzeuge, ◄ die mit einer Kugelsicherung ausgerüstet sind und nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Belarus bestimmt sind,
vorausgesetzt, dass dies zuvor von der auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats genehmigt wurde.
Artikel 2
▼M28 —————
Artikel 2a
Die betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen können aufgrund des Verbots nach Artikel 2 Absatz 2 in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn sie weder wussten noch Grund zu der Annahme hatten, dass ihre Handlungen gegen das Verbot verstoßen.
Artikel 2b
Artikel 3
Abweichend von Artikel 2 können die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in ►M15 Anhang I ◄ aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich sind;
ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen;
ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen.
Artikel 4
Artikel 2 Absatz 2 gilt nicht für die auf eingefrorenen Konten eingehenden
Zinsen oder sonstigen Erträge dieser Konten,
Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten dieser Verordnung unterliegen,
sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiter Artikel 2 Absatz 1 unterliegen.
Artikel 4a
Schuldet eine in ►M15 Anhang I ◄ aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die von der betreffenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung vor dem Tag geschlossen wurden beziehungsweise für sie entstanden sind, an dem diese Person, Organisation oder Einrichtung in die Liste aufgenommen wurde, so können die auf den Websites in Anhang II angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 2 Absatz 1 die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, sofern
die betreffende zuständige Behörde festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar an eine in ►M15 Anhang I ◄ aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung geleistet wird oder ihr zugutekommt, und
der betreffende Mitgliedstaat diese Feststellung und seine Absicht, die Genehmigung zu erteilen, mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission notifiziert hat.
Artikel 4b
Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die auf den in Anhang II angegebenen Websites aufgeführt sind, die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die amtliche Tätigkeit diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen erforderlich sind, die nach dem Völkerrecht Befreiungen genießen.
Artikel 5
Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Anzeigepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,
Angaben, die die Anwendung dieser Verordnung erleichtern, wie etwa über die nach Artikel 2 eingefrorenen Konten und Beträge, unverzüglich den auf den Websites in Anhang II genannten zuständigen Behörden des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz bzw. Sitz haben, und — direkt oder über diese Behörden — der Kommission zu übermitteln sowie
mit den auf den Websites in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden bei der Überprüfung dieser Angaben zusammenzuarbeiten.
Artikel 6
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie deren Direktoren oder Angestellte, die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen verweigern und dies in dem guten Glauben tun, dass diese Handlungen dieser Verordnung entsprechen, können in keiner Weise hierfür haftbar gemacht werden, es sei denn, dem Einfrieren der Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen läge nachweislich Fahrlässigkeit zugrunde.
Artikel 7
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die aufgrund dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und teilen einander alle ihnen vorliegenden sachdienlichen Informationen im Zusammenhang mit dieser Verordnung mit, insbesondere Informationen über Verstöße, Durchführungsprobleme und Urteile nationaler Gerichte.
Artikel 8
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Artikel 8a
▼M28 —————
Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 9b
Enthält diese Verordnung eine Notifizierungs-, Informations- oder sonstige Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission, so werden dazu die Anschrift und die anderen Kontaktdaten verwendet, die in Anhang II angegeben sind.
Artikel 10
Diese Verordnung gilt
Artikel 11
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG I
Personen gemäß Artikel 2 Absatz 1
|
Namen Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise |
Namen (belarussische Schreibweise) |
Namen (russische Schreibweise) |
Angaben zur Identität |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
1. |
Navumau, Uladzimir Uladzimiravich Naumov, Vladimir Vladimirovich |
НАВУМАЎ, Уладзімір Уладзіміравіч |
НАУМОВ, Владимир Владимирович |
Geburtsdatum: 7.2.1956 Geburtsort: Smolensk (Russland) |
Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen. |
2. |
Paulichenka, Dzmitry Valerievich Pavlichenko, Dmitri Valerievich (Pavlichenko, Dmitriy Valeriyevich) |
ПАЎЛІЧЭНКА, Дзмітрый Валер'евіч |
ПАВЛИЧЕНКО, Дмитрий Валериевич |
Geburtsdatum: 1966 Geburtsort: Vitebsk Anschrift: Белорусская ассоциация ветеранов спецподразделений войск МВД „Честь“ 220028, Минск Маяковского, 111 |
Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR). Geschäftsmann, Präsident der „Ehre“, des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums. |
3. |
Sheiman, Viktar Uladzimiravich (Sheyman, Viktar Uladzimiravich) Sheiman, Viktor Vladimirovich (Sheyman, Viktor Vladimirovich) |
ШЭЙМАН, Bіктap Уладзіміравіч |
ШЕЙМАН, Виктор Владимирович |
Geburtsdatum: 26.5.1958 Geburtsort: Region Hrodna Anschrift: Управлениe Делами Президента ул. К.Маркса, 38 220016, г. Минск |
Leiter der Verwaltungsabteilung der Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater des Präsidenten. |
4. |
Sivakau, Iury Leanidavich (Sivakau, Yury Leanidavich) Sivakov, Iury (Yurij, Yuri) Leonidovich |
СІВАКАЎ, Юрый Леанідавіч |
СИВАКОВ, Юрий Леонидович |
Geburtsdatum: 5.8.1946 Geburtsort: Onory, Region Sakhalin Anschrift: Белорусская ассоциация ветеранов спецподразделений войск МВД „Честь“ 220028, Минск Маяковского, 111 |
Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung. |
5. |
Yuri iKhadzimuratavich KARAEU Yuri Khadzimuratovich KARAEV |
Юрый Хаджымуратавіч КАРАЕЎ |
Юрий Хаджимуратович КАРАЕВ |
Minister des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 21.6.1966 Geburtsort: Ordschonikidse frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Minister des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
6. |
Genadz Arkadzievich KAZAKEVICH Gennadi Arkadievich KAZAKEVICH |
Генадзь Аркадзьевіч КАЗАКЕВІЧ |
Геннадий Аркадьевич КАЗАКЕВИЧ |
Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren – Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 14.02.1975 Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
7. |
Aliaksandr Piatrovich BARSUKOU Aleksandr Petrovich BARSUKOV |
Аляксандр Пятровіч БАРСУКОЎ |
Александр Петрович БАРСУКОВ |
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 29.4.1965 Geburtsort: Wetkowski, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
8. |
Siarhei Mikalaevich KHAMENKA Sergei Nikolaevich KHOMENKO |
Сяргей Мікалаевіч ХАМЕНКА |
Сергей Николаевич ХОМЕНКО |
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 21.09.1966 Geburtsort: Jassinowataja frühere UdSSR(jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
9. |
Yuri Genadzevich NAZARANKA Yuri Gennadievich NAZARENKO |
Юрый Генадзевіч НАЗАРАНКА |
Юрий Геннадьевич НАЗАРЕНКО |
Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums Geburtsdatum: 17.04.1976 Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Ministerium des Inneren und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
10. |
Khazalbek Baktibekavich ATABEKAU Khazalbek Bakhtibekovich ATABEKOV |
Хазалбек Бактібекавіч АТАБЕКАЎ |
Хазалбек Бахтибекович АТАБЕКОВ |
Stellvertretender Befehlshaber der innerstaatlichen Truppen Geburtsdatum: 18.3.1967 Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
11. |
Aliaksandr Valerievich BYKAU Alexander Valerievich BYKOV |
Аляксандр Валер’евіч БЫКАЎ |
Александр Валерьевич БЫКОВ |
Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten. |
12. |
Aliaksandr Sviataslavavich SHEPELEU Alexander Svyatoslavovich SHEPELEV |
Аляксандр Святаслававіч ШЭПЕЛЕЎ |
Александр Святославович ШЕПЕЛЕВ |
Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren Geburtsdatum: 14.10.1975 Geburtsort: Rublewsk, Bezirk Krugloye, Region Mogiljow, frühere UdSSR (jetzt Belarus), Geschlecht: männlich |
In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Ministerium des Inneren ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
13. |
Dzmitry Uladzimiravich BALABA Dmitry Vladimirovich BALABA |
Дзмітрый Уладзіміравіч БАЛАБА |
Дмитрий Владимирович БАЛАБА |
Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Miliz“) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk Geburtsdatum: 1.6.1972 Geburtsort: Gorodilovo, Region Minsk frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
14. |
Ivan Uladzimiravich KUBRAKOU Ivan Vladimirovich KUBRAKOV |
Іван Уладзіміравіч КУБРАКОЎ |
Иван Владимирович КУБРАКОВ |
Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk Geburtsdatum: 5.5.1975 Geburtsort: Dorf Malinovka, Oblast Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
15. |
Maxim Aliaksandravich GAMOLA Maxim Alexandrovich GAMOLA |
Максім Аляксандравіч ГАМОЛА |
Максим Александрович ГАМОЛА |
Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Polizeidirektion im Bezirk Moskowski, Minsk, ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
16. |
Aliaksandr Mikhailavich ALIASHKEVICH Alexander Mikhailovich ALESHKEVICH |
Аляксандр Міхайлавіч АЛЯШКЕВIЧ |
Александр Михайлович АЛЕШКЕВИЧ |
Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
17. |
Andrei Vasilievich GALENKA Andrey Vasilievich GALENKA |
Андрэй Васільевіч ГАЛЕНКА |
Андрей Васильевич ГАЛЕНКА |
Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
18. |
Aliaksandr Paulavich VASILIEU Alexander Pavlovich VASILIEV |
Аляксандр Паўлавіч ВАСІЛЬЕЎ |
Александр Павлович ВАСИЛЬЕВ |
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel Geburtsdatum: 24.3.1975 Geburtsort: Mahilou/Mogilev, früher USSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
19. |
Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI |
Алег Мікалаевіч ШУЛЯКОЎСКІ |
Олег Николаевич ШУЛЯКОВСКИЙ |
Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei Geburtsdatum: 26.7.1977 Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
20. |
Anatol Anatolievich VASILIEU Anatoli Anatolievich VASILIEV |
Анатоль Анатольевіч ВАСІЛЬЕЎ |
Анатолий Анатольевич ВАСИЛЬЕВ |
Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit Geburtsdatum: 26.1.1972 Geburtsort: Gomel/Homyel, Oblast Gomel/Homyel, früher USSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
21. |
Aliaksandr Viachaslavavich ASTREIKA Alexander Viacheslavovich ASTREIKO |
Аляксандр Вячаслававіч АСТРЭЙКА |
Александр Вячеславович АСТРЕЙКО |
Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geburtsdatum: 22.12.1971 Geburtsort: Kapyl, früher USSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees des Oblast Brest und Generalmajor der Miliz ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen. |
22. |
Leanid ZHURAUSKI Leonid ZHURAVSKI |
Леанід ЖУРАЎСКІ |
Леонид ЖУРАВСКИЙ |
Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Witebsk/Viciebsk Geburtsdatum: 20.9.1975 Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Viciebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten. |
23. |
Mikhail DAMARNACKI Mikhahil DOMARNATSKI |
Міхаіл ДАМАРНАЦКІ |
Михаил ДОМАРНАЦКИЙ |
Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Gomel/Homyel Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten. |
24. |
Maxim MIKHOTOVICH Maxim MIKHOVICH |
Максім МІХОВІЧ |
Максим МИХОВИЧ |
Leiter der OMON ( „Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Brest, Oberstleutnant Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten. |
25. |
Aleh Uladzimiravich MATKIN Oleg Vladimirovitch MATKIN |
Алег Уладзіміравіч МАТКІН |
Олег Владимирович МАТКИН |
Leiter der Abteilung Strafvollzug im Ministerium des Inneren, Generalmajor der Miliz (Polizei) Geschlecht: männlich |
In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. |
26. |
Ivan Yurievich SAKALOUSKI Ivan Yurievich SOKOLOVSKI |
Іван Юр’евіч САКАЛОЎСКІ |
Иван Юрьевич СОКОЛОВСКИЙ |
Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk Geschlecht: männlich |
In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020. |
27. |
Valeri Paulavich VAKULCHYK Valery Pavlovich VAKULCHIK |
Валéрый Пáўлавіч |
Валерий Павлович ВАКУЛЬЧИК |
Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB). Derzeit Staatssekretär des Sicherheitsrates von Belarus. Geburtsdatum: 19.6.1964 Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
28. |
Siarhei Yaugenavich TSERABAU Sergey Evgenievich TEREBOV |
Сяргей Яўгенавіч ЦЕРАБАЎ |
Сергей Евгеньевич ТЕРЕБОВ |
Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Geburtsdatum: 1972 Geburtsort: Borisov/Barisaw, früher UdSSR, jetzt Belarus Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
29. |
Dzmitry Vasilievich RAVUTSKI Dmitry Vasilievich REUTSKY |
Дзмітрый Васільевіч РАВУЦКІ |
Дмитрий Васильевич РЕУЦКИЙ |
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
30. |
Uladzimir Viktaravich KALACH Vladimir Viktorovich KALACH |
Уладзімір Віктаравіч КАЛАЧ |
Владимир Викторович КАЛАЧ |
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
31. |
Alieg Anatolevich CHARNYSHOU Oleg Anatolievich CHERNYSHEV |
Алег Анатольевіч ЧАРНЫШОЎ |
Олег Анатольевич ЧЕРНЫШЁВ |
Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen. |
32. |
Aliaksandr Uladzimiravich KANYUK Aleksandr Vladimirovich KONYUK |
Аляксандр Уладзімiравіч КАНЮК |
Александр Владимирович КОНЮК |
Früherer Generalstaatsanwalt der Republik Belarus Geburtsdatum: 11.7.1960 Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden. |
33. |
Lidzia Mihailauna YARMOSHINA Lidia Mikhailovna YERMOSHINA |
Лідзія Міхайлаўна ЯРМОШЫНА |
Лидия Михайловна ЕРМОШИНА |
Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 29.1.1953 Geburtsort: Slutsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich |
Als Vorsitzende der ZWK ist sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
34. |
Vadzim Dzmitryevich IPATAU Vadim Dmitrievich IPATOV |
Вадзім Дзмітрыевіч ІПАТАЎ |
Вадим Дмитриевич ИПАТОВ |
Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 30.10.1964 Geburtsort: Kolomyja, Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: männlich |
Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
35. |
Alena Mikalaeuna DMUHAILA Elena Nikolaevna DMUHAILO |
Алена Мікалаеўна ДМУХАЙЛА |
Елена Николаевна ДМУХАЙЛО |
Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 1.7.1971. Geschlecht: weiblich |
Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
36. |
Andrei Anatolievich GURZHY Andrey Anatolievich GURZHIY |
Андрэй Анатольевіч ГУРЖЫ |
Андрей Анатольевич ГУРЖИЙ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 10.10.1975 Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
37. |
Volga Leanidauna DARASHENKA Olga Leonidovna DOROSHENKO |
Вольга Леанідаўна ДАРАШЭНКА |
Ольга Леонидовна ДОРОШЕНКО |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 1976 Geschlecht: weiblich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
38. |
Siarhei Aliakseevich KALINOUSKI Sergey Alekseevich KALINOVSKIY |
Сяргей Аляксеевіч КАЛІНОЎСКІ |
Сергей Алексеевич КАЛИНОВСКИЙ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 3.1.1969 Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
39. |
Sviatlana Piatrouna KATSUBA Svetlana Petrovna KATSUBO |
Святлана Пятроўна КАЦУБА |
Светлана Петровна КАЦУБО |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 6.8.1959 Geburtsort: Podilsk, Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine) Geschlecht: weiblich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
40. |
Aliaksandr Mikhailavich LASYAKIN Alexander Mikhailovich LOSYAKIN |
Аляксандр Міхайлавіч ЛАСЯКІН |
Александр Михайлович ЛОСЯКИН |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 21.7.1957 Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
41. |
Igar Anatolievich PLYSHEUSKI Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY |
Ігар Анатольевіч ПЛЫШЭЎСКІ |
Игорь Анатольевич ПЛЫШЕВСКИЙ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 19.2.1979 Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
42. |
Marina Yureuna RAKHMANAVA Marina Yurievna RAKHMANOVA |
Марына Юр’еўна РАХМАНАВА |
Марина Юрьевна РАХМАНОВА |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 26.9.1970 Geschlecht: weiblich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
43. |
Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI |
Алег Леанідавiч СЛIЖЭЎСКІ |
Олег Леонидович СЛИЖЕВСКИЙ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 16.8.1972 Geburtsort: Hrodna/Grodno, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
44. |
Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS Irina Alexandrovna TSELIKOVEC |
Ірына Аляксандраўна ЦЭЛІКАВЕЦ |
Ирина Александровна ЦЕЛИКОВЕЦ |
Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK) Geburtsdatum: 02.11.1976 Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: weiblich |
Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen. Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden. |
45. |
Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA Alexandr Grigorievich LUKASHENKO |
Аляксандр Рыгоравіч ЛУКАШЭНКА |
Александр Григорьевич ЛУКАШЕНКО |
Präsident der Republik Belarus Geburtsdatum: 30.08.1954 Geburtsort: Siedlung Kopys, Oblast Witebsk/Wizebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten. |
46. |
Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA Viktor Aleksandrovich LUKASHENKO |
Віктар Аляксандравіч ЛУКАШЭНКА |
Виктор Александрович ЛУКАШЕНКО |
Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates Geburtsdatum: 28.11.1975 Geburtsort: Mogilev/Mahiliou (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
47. |
Ihar Piatrovich SERGYAENKA Igor Petrovich SERGEENKO |
Ігар Пятровіч СЕРГЯЕНКА |
Игорь Петрович СЕРГЕЕНКО |
Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung Geburtsdatum: 14.1.1963 Geburtsort: Stolitsa, Oblast Vitebsk/Viciebsk (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Außenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. |
48. |
Ivan Stanislavavich TERTEL Ivan Stanislavovich TERTEL |
Іван Станіслававіч ТЭРТЭЛЬ |
Иван Станиславович ТЕРТЕЛЬ |
Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees Geburtsdatum: 8.9.1966 Geburtsort: Privalki/Privalka, Oblast Hrodna/Grodno (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
49. |
Raman Ivanavich MELNIK Roman Ivanovich MELNIK |
Раман Іванавіч МЕЛЬНІК |
Роман Иванович МЕЛЬНИК |
Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium Geburtsdatum: 29.5.1964 Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
50. |
Ivan Danilavich NASKEVICH Ivan Danilovich NOSKEVICH |
Іван Данілавіч НАСКЕВІЧ |
Иван Данилович НОСКЕВИЧ |
Vorsitzender des Untersuchungskomitees Geburtsdatum: 25.3.1970 Geburtsort: Cierabličy, Oblast Brest (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
51. |
Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU Alexey Aleksandrovich VOLKOV |
Аляксей Аляксандравіч ВОЛКАЎ |
Алексей Александрович ВОЛКОВ |
Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen Geburtsdatum: 7.9.1973 Geburtsort: Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner ehemaligen Führungsposition als erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
52. |
Siarhei Yakaulevich AZEMSHA Sergei Yakovlevich AZEMSHA |
Сяргей Якаўлевіч АЗЕМША |
Сергей Яковлевич АЗЕМША |
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees Geburtsdatum: 17.7.1974 Geburtsort: Rechitsa, Oblast Gomel (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
53. |
Andrei Fiodaravich SMAL Andrei Fyodorovich SMAL |
Андрэй Фёдаравіч СМАЛЬ |
Андрей Федорович СМАЛЬ |
Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees Geburtsdatum: 1.8.1973 Geburtsort: Brest (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere durch Ermittlungen, die gegen den von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden. |
54. |
Andrei Yurevich PAULIUCHENKA Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO |
Андрэй Юр’евіч ПАЎЛЮЧЕНКА |
Андрей Юрьевич ПАВЛЮЧЕНКО |
Leiter des Operations- und Analysezentrums Geburtsdatum: 1.8.1971 Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere mittels der Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression. |
55. |
Ihar Ivanavich BUZOUSKI Igor Ivanovich BUZOVSKI |
Ігар Іванавіч БУЗОЎСКІ |
Игорь Иванович БУЗОВСКИЙ |
Stellvertretender Minister für Information Geburtsdatum: 10.7.1972 Geburtsort: Koshelevo, Region Grodno/Hrodna (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere mittels des Erlasses des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression. |
56. |
Natallia Mikalaeuna EISMANT Natalia Nikolayevna EISMONT |
Наталля Мікалаеўна ЭЙСМАНТ |
Наталья Николаевна ЭЙСМОНТ |
Pressereferentin des belarussischen Präsidenten Geburtsdatum: 16.2.1984 Geburtsort: Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus) Mädchenname: Kirsanova (RU: Кирсанова) oder Selyun (RU: Селюн) Geschlecht: männlich |
Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen. |
57. |
Siarhei Yaugenavich ZUBKOU Sergei Yevgenevich ZUBKOV |
Сяргей Яўгенавіч ЗУБКОЎ |
Сергей Евгеньевич ЗУБКОВ |
Befehlshaber der „Alpha“-Einheit Geburtsdatum: 21.8.1975 Geschlecht: männlich |
Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der „Alpha“-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
58. |
Andrei Aliakseevich RAUKOU Andrei Alekseevich RAVKOV |
Андрэй Аляксеевіч РАЎКОЎ |
Андрей Алексеевич РАВКОВ |
Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat Geburtsdatum: 25.6.1967 Geburtsort: Revyaki, Oblast Vitebsk/Viciebsk (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere mittels willkürlicher Festnahmen und Misshandlungen — einschließlich Folterungen — von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. |
59. |
Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH Petr Petrovich MIKLASHEVICH |
Пётр Пятровіч МIКЛАШЭВІЧ |
Петр Петрович МИКЛАШЕВИЧ |
Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus Geburtsdatum: 18.10.1954 Geburtsort: Oblast Minsk (früher UdSSR, jetzt Belarus) Geschlecht: männlich |
Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmäßig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Maßnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus. |
ANHANG II
Webseiten zu Informationen über die zuständigen Behörden nach den Artikeln 3, 4 Absatz 2 und Artikel 5 und Anschrift für Mitteilungen an die Europäische Kommission
BELGIEN
https://diplomatie.belgium.be/nl/Beleid/beleidsthemas/vrede_en_veiligheid/sancties
https://diplomatie.belgium.be/fr/politique/themes_politiques/paix_et_securite/sanctions
https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions
BULGARIEN
https://www.mfa.bg/en/101
TSCHECHISCHE REPUBLIK
www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html
DÄNEMARK
http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/
DEUTSCHLAND
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Außenwirtschaft/außenwirtschaftsrecht,did=404888.html
ESTLAND
http://www.vm.ee/est/kat_622/
IRLAND
http://www.dfa.ie/home/index.aspx?id =28519
GRIECHENLAND
http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html
SPANIEN
http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/PoliticaExteriorCooperacion/GlobalizacionOportunidadesRiesgos/Paginas/SancionesInternacionales.aspx
FRANKREICH
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/
KROATIEN
http://www.mvep.hr/sankcije
ITALIEN
https://www.esteri.it/mae/it/politica_estera/politica_europea/misure_deroghe
ZYPERN
http://www.mfa.gov.cy/mfa/mfa2016.nsf/mfa35_en/mfa35_en?OpenDocument
LETTLAND
http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539
LITAUEN
http://www.urm.lt/sanctions
LUXEMBURG
https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/mesures-restrictives.html
UNGARN
http://www.kormany.hu/download/9/2a/f0000/EU%20szankci%C3%B3s%20t%C3%A1j%C3%A9koztat%C3%B3_20170214_final.pdf
ΜΑLTA
https://foreignaffairs.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/Sanctions-Monitoring-Board.aspx
NIEDERLANDE
https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties
ÖSTERREICH
http://www.bmeia.gv.at/view.php3?f_id=12750&LNG=en&version=
POLEN
https://www.gov.pl/web/dyplomacja
PORTUGAL
http://www.portugal.gov.pt/pt/ministerios/mne/quero-saber-mais/sobre-o-ministerio/medidas-restritivas/medidas-restritivas.aspx
RUMÄNIEN
http://www.mae.ro/node/1548
SLOWENIEN
http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi
SLOWAKEI
https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu
FINNLAND
http://formin.finland.fi/kvyhteistyo/pakotteet
SCHWEDEN
http://www.ud.se/sanktioner
VEREINIGTES KÖNIGREICH
https://www.gov.uk/sanctions-embargoes-and-restrictions
Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission
Europäische Kommission
Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI)
Büro EEAS 07/99
B-1049 Brüssel, Belgien
E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu.
ANHANG III
Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung im Sinne der Artikel 1a und 1b
1. Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt:
Handfeuerwaffen, die nicht in den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union ( 3 ) (im Folgenden „Gemeinsame Militärgüterliste“) erfasst sind
Munition, besonders konstruiert für die unter Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür
Waffenzielgeräte, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind
2. Bomben und Granaten, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind
3. Fahrzeuge wie folgt:
mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen
Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert, um zur Abwehr von Angreifern Stromstöße abgeben zu können
Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschließlich Baumaschinen mit ballistischem Schutz
Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen
Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen
Bestandteile für die unter den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, speziell für die Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konstruiert
Anmerkung 1: Diese Nummer erfasst nicht Fahrzeuge, die speziell für Zwecke der Brandbekämpfung konstruiert sind.
Anmerkung 2: Für die Zwecke der Nummer 3.5 umfasst der Begriff „Fahrzeuge“ auch Anhänger.
4. Explosivstoffe und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
Geräte und Einrichtungen, die speziell zur Auslösung von Explosionen durch elektrische oder sonstige Mittel konstruiert sind, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker und Sprengschnüre sowie speziell hierfür konstruierte Bauteile, außer speziell für einen bestimmten gewerblichen Einsatz konstruierte Geräte und Einrichtungen, wobei die Explosivstoffe die Betätigung oder Auslösung von anderen Geräten oder Einrichtungen bewirken, deren Funktion nicht die Herbeiführung von Explosionen ist (z. B. Airbag-Füllvorrichtungen, Überspannungsvorrichtungen an Schaltelementen von Sprinkleranlagen);
Explosivladung mit linearer Schneidwirkung, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst ist.
Andere Explosivstoffe, die nicht in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst sind, und zugehörige Stoffe wie folgt:
Amatol;
Nitrozellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff);
Nitroglykol;
Pentaerythrittetranitrat (PETN);
Pikrylchlorid;
2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
5. Schutzausrüstung, die nicht in Nummer ML 13 der Gemeinsamen Militärgüterliste erfasst ist, wie folgt:
Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz
Helme mit ballistischem Schutz und/oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht
6. Andere als die in Nummer ML 14 der Gemeinsamen Militärgüterliste erfassten Simulatoren für das Training im Gebrauch von Handfeuerwaffen und hierfür besonders entwickelte Software
7. Andere als die in der Gemeinsamen Militärgüterliste erfassten Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren
8. Bandstacheldraht
9. Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm
10. Herstellungsausrüstung, die speziell für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter konstruiert wurde
11. Spezifische Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.
▼M28 —————
ANHANG IV
Gewehre, Munition und Zielfernrohre gemäß den Artikeln 1a und 1b, die auch den Spezifikationen für Biathlon-Ausrüstunggemäß den Veranstaltungs- und Wettkampfregeln der Internationalen Biathlon-Union entsprechen
Biathlon-Gewehre:
ex 9303 30 |
andere Jagd- und Sportgewehre |
Munition für Biathlon-Gewehre:
ex 9306 21 |
Patronen für Gewehre |
ex 9306 29 |
Teile von Patronen für Gewehre |
ex 9306 30 90 |
Patronen und Teile davon, für andere Waffen als Gewehre, Kriegswaffen, Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301 |
Zielfernrohre für Biathlon-Gewehre:
ex 9305 20 |
Teile und Zubehör für Gewehre der Position 9303 |
ANHANG V
Sportgewehre, Sportpistolen und Munition gemäß Artikel 1a Absatz 5 und Artikel 1b Absatz 5, die ausschließlich zur Verwendung bei Sportveranstaltungen und beim Sporttraining, bestimmt sind:
ex 9303 30 |
Sportgewehre Kaliber.22 Zoll |
ex 93 02 |
Sportpistolen Kaliber.22 Zoll |
ex 9306 30 10 |
Munition für Sportpistolen Kaliber.22 Zoll |
ex 9306 30 90 |
Munition für Sportgewehre Kaliber.22 Zoll. |
( 1 ) ABl. C 86 vom 18.3.2011, S. 1.
( 2 ) ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.
( 3 ) ABl. L 86 vom 18.3.2011, S. 1.