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Document 02004R0314-20081210
Council Regulation (EC) No 314/2004 of 19 February 2004 concerning certain restrictive measures in respect of Zimbabwe
Consolidated text: Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
2004R0314 — DE — 10.12.2008 — 008.001
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VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (ABl. L 055, 24.2.2004, p.1) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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No |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1488/2004 DER KOMMISSION vom 20. August 2004 |
L 273 |
12 |
21.8.2004 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 898/2005 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2005 |
L 153 |
9 |
16.6.2005 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2005 DER KOMMISSION vom 1. August 2005 |
L 201 |
40 |
2.8.2005 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1367/2005 DER KOMMISSION vom 19. August 2005 |
L 216 |
6 |
20.8.2005 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1791/2006 DES RATES vom 20. November 2006 |
L 363 |
1 |
20.12.2006 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 236/2007 DER KOMMISSION vom 2. März 2007 |
L 66 |
14 |
6.3.2007 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 412/2007 DER KOMMISSION vom 16. April 2007 |
L 101 |
6 |
18.4.2007 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 777/2007 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2007 |
L 173 |
3 |
3.7.2007 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 702/2008 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2008 |
L 195 |
19 |
24.7.2008 |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1226/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 |
L 331 |
11 |
10.12.2008 |
Berichtigt durch:
VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES
vom 19. Februar 2004
über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,
gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP des Rates vom 19. Februar 2004 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe ( 1 ),
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In seinem Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vom 18. Februar 2002 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe ( 2 ) äußerte der Rat große Besorgnis über die Lage in Simbabwe und insbesondere über ernste Verletzungen der Menschenrechte, darunter auch Verletzungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, durch die Regierung von Simbabwe. Angesichts dessen verhängte er bestimmte restriktive Maßnahmen, die jährlich überprüft werden. Einige der gegen Simbabwe verhängten restriktiven Maßnahmen wurden auf Gemeinschaftsebene mit der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 ( 3 ) umgesetzt. Die Geltungsdauer dieser Verordnung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 313/2003 ( 4 ) bis 20. Februar 2004 verlängert. |
(2) |
Der Rat ist weiterhin der Auffassung, dass die Regierung Simbabwes nach wie vor an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte beteiligt ist. Der Rat hält es daher für erforderlich, die restriktiven Maßnahmen gegen die Regierung Simbabwes und diejenigen, die in erster Linie die Verantwortung für diese Verstöße tragen, aufrechtzuerhalten, solange die Verstöße anhalten. |
(3) |
Dementsprechend sieht der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP eine Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vor. |
(4) |
Die im Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umfassen unter anderem ein Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, ein Verbot der Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden könnten, sowie das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen von Mitgliedern der Regierung Simbabwes sowie mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen. |
(5) |
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des EG-Vertrags, weshalb insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gemeinschaftliche Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Maßnahmen umzusetzen, soweit die Gemeinschaft betroffen ist. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt als Gebiet der Gemeinschaft die Gesamtheit der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, auf die der Vertrag nach Maßgabe von dessen Bestimmungen Anwendung findet. |
(6) |
Es ist wünschenswert, die Bestimmungen über das Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und über das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen mit der aktuellen Lage in Einklang zu bringen. |
(7) |
Die vorliegende Verordnung ändert und verlängert die restriktiven Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 310/2002, die sie unverzüglich nach deren Ablauf ersetzen soll — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
a) „technische Hilfe“ jede technische Unterstützung in Verbindung mit der Reparatur, der Entwicklung, der Herstellung, der Montage, der Erprobung, der Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; die technische Hilfe kann in Form von Unterweisung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen; die technische Hilfe schließt Hilfe in verbaler Form ein.
b) „Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:
i) Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel;
ii) Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Schulden und Schuldverschreibungen;
iii) öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivatverträge;
iv) Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten;
v) Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen;
vi) Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen;
vii) Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;
viii) jedes andere Finanzierungsinstrument für Ausfuhren;
c) „Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeglicher Form von Bewegungen, Transfers, Veränderungen, Verwendung von Geldmitteln, des Zugangs zu ihnen oder des Handels mit ihnen, wodurch das Volumen, die Beträge, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Geldmittel verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, mit denen eine Nutzung der Mittel einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglicht wird;
d) „wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;
e) „Einfrieren wirtschaftlicher Ressourcen“ die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen betrifft, sich aber nicht darauf beschränkt.
Artikel 2
Es ist untersagt,
a) technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und damit verbundenem Material jeglicher Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern oder weiterzugeben;
b) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waffen und damit verbundenem Material an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe unmittelbar oder mittelbar bereitzustellen;
c) wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Förderung der unter Buchstabe a) oder b) genannten Transaktionen besteht, teilzunehmen.
Artikel 3
Es ist untersagt,
a) wissentlich und vorsätzlich die in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen mit oder ohne Ursprung in der Gemeinschaft, die zur internen Repression verwendet werden könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;
b) technische Hilfe im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a) genannten Ausrüstungen unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern, oder weiterzugeben;
c) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a) genannten Ausrüstungen unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe bereitzustellen;
d) wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Förderung der unter Buchstabe a), b) oder c) genannten Transaktionen besteht, teilzunehmen.
Artikel 4
(1) Abweichend von den Artikeln 2 und 3 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Folgendes genehmigen:
a) die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen sowie von technischer Hilfe im Zusammenhang mit
i) nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für Programme der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Gemeinschaft zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist,
ii) Material, das für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt ist;
b) den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt sind, sowie die Bereitstellung von Finanzhilfen, Finanzmitteln und technischer Hilfe im Zusammenhang mit diesen Transaktionen.
(2) Für bereits durchgeführte Maßnahmen werden keine Genehmigungen erteilt.
Artikel 5
Artikel 2 und 3 gelten nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die von Personal der Vereinten Nationen, Personal der Europäischen Union, der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, von humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie damit verbundenem Personal ausschließlich zur eigenen Verwendung vorübergehend nach Simbabwe ausgeführt wird.
Artikel 6
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die einzelnen Mitgliedern der Regierung von Simbabwe und mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, wie sie in Anhang III aufgeführt sind, gehören, werden eingefroren.
(2) Den in Anhang III aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen weder unmittelbar noch mittelbar zur Verfügung gestellt werden noch zugute kommen.
(3) Die wissentliche und vorsätzliche Beteiligung an Maßnahmen, deren Ziel oder Folge unmittelbar oder mittelbar die Förderung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Transaktionen ist, ist untersagt.
Artikel 7
(1) Abweichend von Artikel 6 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
a) für Grundausgaben, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind;
b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung rechtlicher Dienste dienen;
c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;
d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.
Die zuständige Behörde informiert die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung.
(2) Artikel 6 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift — auf eingefrorene Konten — von
a) Zinsen oder sonstigen Erträgen der eingefrorenen Konten oder
b) fälligen Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 oder der vorliegenden Verordnung unterliegen,
vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 6 Absatz 1 fallen.
Artikel 8
(1) Unbeschadet der für die Berichterstattung, Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis geltenden Bestimmungen und unbeschadet Artikel 284 EG-Vertrag sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,
a) den in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Sitz oder eine Niederlassung haben, unverzüglich alle Informationen zu liefern, die die Einhaltung dieser Verordnung erleichtern würden, z. B. über die nach Artikel 6 eingefrorenen Konten und Beträge, und diese Informationen direkt oder über diese zuständigen Behörden der Kommission zu übermitteln;
b) mit den in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden bei der Überprüfung dieser Informationen zusammenzuarbeiten.
(2) Zusätzliche Informationen, die der Kommission direkt zugehen, werden den zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats zugänglich gemacht.
(3) Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.
Artikel 9
Weder die natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, die in dem guten Glauben, dass derartige Handlungen mit dieser Verordnung im Einklang stehen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder Gelder nicht zur Verfügung stellen, noch deren Direktoren oder Beschäftigte dürfen auf irgendeine Weise hierfür haftbar gemacht werden, sofern das Einfrieren der Gelder und der wirtschaftlichen Ressourcen nicht erwiesenermaßen auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist.
Artikel 10
Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die aufgrund dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen und teilen einander alle ihnen vorliegenden sachdienlichen Informationen im Zusammenhang mit dieser Verordnung mit, insbesondere über Verstöße und Durchführungsprobleme sowie Urteile nationaler Gerichte.
Artikel 11
Die Kommission wird ermächtigt,
a) Anhang II anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern;
b) Anhang III auf der Grundlage von Beschlüssen in Bezug auf den Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP zu ändern.
Artikel 12
Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung fest und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Sanktionen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung von diesen Vorschriften in Kenntnis und teilen ihr jede nachträgliche Änderung mit.
Artikel 13
Diese Verordnung gilt
a) im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums,
b) an Bord der Flugzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen,
c) für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort,
d) für nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründete oder eingetragene juristische Personen, Gruppen oder Rechtspersönlichkeiten,
e) für jede juristische Person, Gruppe oder Rechtspersönlichkeit, die innerhalb der Gemeinschaft einer Geschäftstätigkeit nachgeht.
Artikel 14
Diese Verordnung tritt am 21. Februar 2004 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG I
Liste der zu interner Repression verwendbaren Ausrüstungen nach Artikel 3
Die folgende Liste enthält keine speziell für militärische Zwecke ausgelegte oder angepasste Artikel.
1. Kugelsichere Helme, Polizeihelme, Polizeischilde, kugelsichere Schilde und speziell hierfür ausgelegte Bauteile.
2. Spezielle Fingerabdruck-Ausrüstung.
3. Elektrische Suchscheinwerfer.
4. Kugelsichere Baugeräte.
5. Jagdmesser.
6. Spezielle Ausrüstung zur Herstellung von Schrotflinten.
7. Handladeausrüstung für Munition.
8. Geräte zum Abhören von Nachrichtenverbindungen.
9. Optische Festkörper-Detektoren.
10. Bildverstärkerröhren.
11. Teleskop-Visiereinrichtungen.
12. Waffen mit glattem Lauf und zugehörige Munition — außer speziell für militärische Zwecke ausgelegte Waffen und Munition — sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:
— Signalpistolen,
— Druckluft- oder Patronen-Schussgeräte in Form von Industriewerkzeugen oder Tierbetäubungsgeräten.
13. Simulatoren für das Training im Umgang mit Feuerwaffen und speziell hierfür ausgelegte oder angepasste Bauteile und Zubehörteile.
14. Bomben und Granaten — mit Ausnahme der speziell für militärische Zwecke bestimmten — sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.
15. Panzerwesten — mit Ausnahme der nach Militärnormen oder -spezifikationen hergestellten — und speziell hierfür ausgelegte Bauteile.
16. Geländegängige Allrad-Nutzfahrzeuge, die bei der Herstellung oder nachträglich mit einer Kugelsicherung ausgerüstet wurden, sowie Panzerverkleidungen für derartige Fahrzeuge.
17. Wasserwerfer und speziell hierfür ausgelegte oder angepasste Bauteile.
18. Fahrzeuge, die mit einer Wasserkanone ausgerüstet sind.
19. Fahrzeuge, die speziell dafür ausgelegt oder angepasst sind, zur Abwehr von Angreifern unter Strom gesetzt zu werden, sowie speziell für diesen Zweck ausgelegte oder angepasste Bauteile.
20. Akustikgeräte, die nach Angaben des Herstellers oder Lieferanten zur Niederschlagung von Aufständen geeignet sind, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.
21. Fußschellen, Fußketten, Fesseln und Elektroschock-Gürtel, die speziell für die Fesselung von Menschen ausgelegt sind, ausgenommen:
— Handschellen, deren größte Gesamtabmessung einschließlich Kette in geschlossenem Zustand 240 mm nicht überschreitet.
22. Tragbare Geräte, die für die Niederschlagung von Aufständen oder die Selbstverteidigung ausgelegt oder angepasst sind und einen kampfunfähig machenden Stoff abgeben (z. B. Tränengas oder Reizgas), sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.
23. Tragbare Geräte, die für die Niederschlagung von Aufständen oder die Selbstverteidigung ausgelegt oder angepasst sind und einen elektrischen Schock abgeben (einschließlich Elektroschock-Stöcke, Elektroschock-Schilde, Betäubungspistolen und Elektroschock-Kletten (Taser)), sowie speziell für diesen Zweck ausgelegte oder angepasste Bauteile.
24. Elektronische Geräte zum Aufspüren von versteckten Explosivstoffen sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:
— TV- oder Röntgeninspektionsgeräte.
25. Elektronische Störgeräte, die speziell zur Verhinderung der funkferngesteuerten Detonation von improvisierten Sprengladungen ausgelegt sind, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.
26. Geräte und Einrichtungen, die speziell zur Auslösung von Explosionen durch elektrische oder sonstige Mittel ausgelegt sind, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker, Sprengschnüre, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:
— speziell für einen bestimmten gewerblichen Einsatz ausgelegte Geräte und Einrichtungen, wobei der Einsatz in der durch Explosivstoffe bewirkten Betätigung oder Auslösung von anderen Geräten oder Einrichtungen besteht, deren Funktion nicht die Herbeiführung von Explosionen ist (z. B. Airbag-Füllvorrichtungen, Überspannungsvorrichtungen an Schaltelementen von Sprinkleranlagen).
27. Geräte und Einrichtungen, die speziell für die Beseitigung von Explosivstoffen ausgelegt sind, ausgenommen:
— Bombenschutzdecken,
— Behälter für die Aufnahme von Gegenständen, bei denen es sich bekanntermaßen oder vermutlich um improvisierte Explosivladungen handelt.
28. Nachtsicht- und Wärmebildgeräte und Bildverstärkerröhren oder Festkörpersensoren hierfür.
29. Software, die speziell für die aufgeführten Ausrüstungen entwickelt wurde, und Technologie, die für die aufgeführten Ausrüstungen erforderlich ist.
30. Explosivladungen mit linearer Schneidwirkung.
31. Explosivstoffe und zugehörige Stoffe wie folgt:
— Amatol,
— Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff),
— Nitroglykol,
— Pentaerythrittetranitrat (PETN),
— Pikrylchlorid,
— Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl),
— 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).
32. Software, die speziell für die aufgeführten Ausrüstungen entwickelt wurde, und Technologie, die für die aufgeführten Ausrüstungen erforderlich ist.
ANHANG II
Verzeichnis der zuständigen Behörden nach den Artikeln 4, 7 und 8
BELGIEN
Service public fédéral des affaires étrangères, commerce extérieur et coopération au développement
Egmont 1
Rue des Petits Carmes 19
B-1000 Bruxelles
Direction générale des affaires bilatérales
Service „Afrique du sud du Sahara“
Tel.: (32-2) 501 85 77
Fax: (32-2) 501 38 26
Service des transports
Tel.: (32-2) 501 37 62
Fax: (32-2) 501 88 27
Direction générale de la coordination et des affaires européennes
Coordination de la politique commerciale
Tel.: (32-2) 501 83 20
Federale Overheidsdienst Buitenlandse Zaken, Buitenlandse Handel en Ontwikkelingssamenwerking
Egmont 1
Karmelietenstraat 15
B-1000 Brussel
Directie van de bilaterale betrekkingen
Dienst „Afrika ten Zuiden van de Sahara“
Tel.: (32-2) 501 88 75
Fax: (32-2) 501 38 26
Dienst Vervoer
Tel.: (32-2) 501 37 62
Fax: (32-2) 501 88 27
Directie-generaal Europese Zaken en coördinatie
Coördinatie Handelsbeleid
Tel.: (32-2) 501 83 20
2.
Service public fédéral économie, P.M.E., classes moyennes & énergie
Potentiel économique
Direction industries
Textile — Diamants et autres secteurs
City Atrium
Rue du Progrès 50
5ème étage
B-1210 Bruxelles
Tel.: (32-2) 277 51 11
Fax: (32-2) 277 53 09
Fax: (32-2) 277 53 10
2.
Federale Overheidsdienst Economie, KMO, Middenstand en Energie
Economisch potentieel
Directie Nijverheid
Textiel — Diamant en andere sectoren
City Atrium
Vooruitgangstraat 50
5de verdieping
B-1210 Brussel
Tel.: (32-2) 277 51 11
Fax: (32-2) 277 53 09
Fax: (32-2) 277 53 10
3.
Service public fédéral des finances
Administration de la Trésorerie
Avenue des Arts 30
B-1040 Bruxelles
Tel.: (32-2) 233 74 65
E-mail: Quesfinvragen.tf@minfin.fed.be
3.
Federale Overheidsdienst Financiën
Administratie van de Thesaurie
Kunstlaan 30
B-1040 Brussel
Fax: (32-2) 233 74 65
E-mail: Quesfinvragen.tf@minfin.fed.be
4. Brussels Hoofdstedelijk Gewest:
Kabinet van de minister van Financiën, Begroting, Openbaar Ambt en Externe Betrekkingen van de Brusselse Hoofdstedelijke Regering
Kunstlaan 9
B-1210 Brussel
Tel.: (32-2) 209 28 25
Fax: (32-2) 209 28 12
4. Région de Bruxelles-Capitale:
Cabinet du ministre des finances, du budget, de la fonction publique et des relations extérieures du gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale
Avenue des Arts 9
B-1210 Bruxelles
Tel.: (32-2) 209 28 25
Fax: (32-2) 209 28 12
5. Région wallonne:
Cabinet du ministre-président du gouvernement wallon
Rue Mazy 25-27
B-5100 Jambes-Namur
Tel.: (32-81) 33 12 11
Fax: (32-81) 33 13 13
6. Vlaams Gewest:
Administratie Buitenlands Beleid
Boudewijnlaan 30
B-1000 Brussel
Tel.: (32-2) 553 59 28
Fax: (32-2) 553 60 37
BULGARIEN
für technische Hilfe und Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen:
Междуведомствен съвет по въпросите на военнопромишления комплекс и мобилизационната готовност на страната
бул. „Дондуков“ № 1
1594 София
тел.: (359) 2 987 91 45
факс: (359) 2 988 03 79
Interdepartmental Council on the Military-Industrial Complex and the Mobilisation Preparedness of the Country
1 „Dondukov“ Blvd.
1594 Sofia
Tel.: (359) 2 987 91 45
Fax: (359) 2 988 03 79
für das Einfrieren von Geldern:
Министерство на финансите
ул. „Г.С. Раковски“ № 102
София 1000
Тел: (359-2) 985 91
Факс: (359-2) 988 1207
Е-Mail: feedback@minfin.bg
Ministry of Finance
102 „G.S. Rakovsky“ street
Sofia 1000
Tel.: (359-2) 985 91
Fax: (359-2) 988 1207
E-Mail: feedback@minfin.bg
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Ministerstvo průmyslu a obchodu
Licenční správa
Na Františku 32
110 15 Praha 1
Tel: +420 22406 2720
Fax: +420 22422 1811
Ministerstvo financí
Finanční analyticky útvar
P.O. Box 675
Jindřisská 14
111 21 Praha 1
Tel: +420 25704 4501
Fax: +420 25704 4502
DÄNEMARK
Erhvervs- og Boligstyrelsen
Dahlerups Pakhus
Langelinie Allé 17
DK-2100 København Ø
Tlf. (45) 35 46 60 00
Fax (45) 35 46 60 01
Udenrigsministeriet
Asiatisk Plads 2
DK-1448 København K
Tlf. (45) 33 92 00 00
Fax (45) 32 54 05 33
Justitsministeriet
Slotholmsgade 10
DK-1216 København K
Tlf. (45) 33 92 33 40
Fax (45) 33 93 35 10
DEUTSCHLAND
Betr. Finanzmittel und Finanzhilfe:
Deutsche Bundesbank
Servicezentrum Finanzsanktionen
Postfach
D-80281 München
Tel. (49-89) 28 89 38 00
Fax (49-89) 35 01 63 38 00
Betr. Güter, technische Hilfe und andere Dienstleistungen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
D-65760 Eschborn
Tel. (49-61) 969 08-0
Fax (49-61) 969 08-800
ESTLAND
Eesti Välisministeerium
Islandi väljak 1
15049 Tallinn
Tel: +372 6 317 100
Fax: +372 6 317 199
Finantsinspektsioon
Sakala 4
15030 Tallinn
Tel: +372 6680500
Fax: +372 6680501
GRIECHENLAND
Yπουργείο Εθνικής Οικονομίας
Γενική Διεύθυνση Οικονομικής Πολιτικής
Νίκηs 5-7
GR-101 80 Αθήνα
Τηλ.: (0030-210) 333 27 81-2
Φαξ: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93
Ministry of National Economy
General Directorate of Economic Policy
5-7 Nikis St.
GR-101 80 Athens
Tel.: (0030-210) 333 27 81-2
Fax: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93
Υπουργείο Εθνικής Οικονομίας
Γενική Γραμματεία Διεθνών Οικονομικών Σχέσεων
Γενική Διεύθυνση Σχεδιασμού και Διαχείρισης Πολιτικής
Κορνάρου 1
GR-105 63 Αθήνα
Τηλ.: (0030-210) 333 27 81-2
Φαξ: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93
Ministry of National Economy
General Directorate for Policy Planning and Implementation
1, Kornarou St.
GR-105 63 Athens
Tel.: (0030-210) 333 27 81-2
Fax: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93
SPANIEN
Ministerio de Economía
Dirección General de Comercio e Inversiones
Paseo de la Castellana, 162
E-28046 Madrid
Tel. (34) 913 49 38 60
Fax (34) 914 57 28 63
Dirección General del Tesoro y Política Financiera
Subdirección General de Inspección y Control de Movimientos de Capitales
Ministerio de Economía
Paseo del Prado, 6
E-28014 Madrid
Tel. (34) 912 09 95 11
Fax (34) 912 09 96 56
FRANKREICH
Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie
Direction générale des douanes et des droits indirects
Cellule embargo — Bureau E2
Téléphone (33) 144 74 48 93
Télécopie (33) 144 74 48 97
Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie
Direction du Trésor
Service des affaires européennes et internationales
Sous-direction E
139 rue de Bercy
F-75572 Paris
Cedex 12
Téléphone (33) 144 87 17 17
Télécopieur (33) 153 18 36 15
Ministère des affaires étrangères
Direction de la coopération européenne
Sous-direction des relations extérieures de la Communauté
Téléphone (33) 143 17 44 52
Télécopieur (33) 143 17 56 95
Direction générale des affaires politiques et de sécurité
Service de la politique étrangère et de sécurité commune
Téléphone (33) 143 17 45 16
Télécopieur (33) 143 17 45 84
IRLAND
Central Bank of Ireland
Financial Markets Department
PO box 559
Dame Street
Dublin 2
Ireland
Tel. (353-1) 671 66 66
Department of Foreign Affairs
Bilateral Economic Relations Division
76-78 Harcourt Street
Dublin 2
Ireland
Tel. (353-1) 408 24 92
Department of Enterprise, Trade and Employment
Licensing Unit
Earlsfort Centre
Lower Hatch Street
Dublin 2
Ireland
Tel. (353-1) 631 21 21
Fax (353-1) 631 25 62
ITALIEN
Ministero degli Affari esteri
DGAS — Uff. II
Roma
Tel. (39) 06 36 91 24 35
Fax (39) 06 36 91 45 34
Ministero delle Attività produttive
Gabinetto del vice ministro per il Commercio estero
Roma
Tel. (39) 06 59 64 75 47
Fax (39) 06 59 64 74 94
Ministero delle Infrastrutture e dei trasporti
Gabinetto del ministro
Roma
Tel. (39) 06 44 26 73 75
Fax (39) 06 44 26 73 70
ZYPERN
Υπουργείο Εξωτερικών
Λεωφ. Προεδρικού Μεγάρου
1447 Λευκωσία
Τηλ: +357-22-300600
Φαξ: +357-22-661881
Ministry of Foreign Affairs
Presidential Palace Avenue
1447 Nicosia
Tel: +357-22-300600
Fax: +357-22-661881
LETTLAND
Latvijas Republikas Ārlietu ministrija
Brīvības iela 36
Rīga LV1395
Tel. Nr. (371) 7016201
Fax Nr. (371) 7828121
Noziedzīgi iegūto līdzekļu legalizācijas novēršanas dienests
Kalpaka bulvārī 6,
Rīgā, LV 1081
Tel: +7044 431
Fax: +7044 549
LITAUEN
Užsienio reikalų ministerija
Saugumo politikos departamentas
J. Tumo-Vaižganto 2
LT-01511 Vilnius
Tel. (370-5) 236 25 16
Faks. (370-5) 231 30 90
LUXEMBURG
Ministère des affaires étrangères
Direction des relations économiques internationales
6 rue de la Congrégation
L-1352 Luxembourg
Téléphone (352) 478 23 46
Télécopieur (352) 22 20 48
Ministère des finances
3 rue de la Congrégation
L-1352 Luxembourg
Téléphone (352) 478 27 12
Télécopieur (352) 47 52 41
UNGARN
Artikel 4
Gazdasági és Közlekedési Minisztérium – Kereskedelmi Engedélyezési Hivatal
H-1024 Budapest
Margit krt. 85.
Magyarország
Postafiók: 1537 Pf. 345
Tel.: (36-1) 336 73 00
Artikel 8
Pénzügyminisztérium
1051 Budapest
József nádor tér 2–4.
Tel.: (36-1) 327 21 00
Fax: (36-1) 318 25 70
MALTA
Bord ta’ Sorveljanza dwar is-Sanzjonijiet
Direttorat ta’ l-Affarijiet Multilaterali
Ministeru ta’ l-Affarijiet Barranin
Palazzo Parisio
Triq il-Merkanti
Valletta CMR 02
Tel: +356 21 24 28 53
Fax: +356 21 25 15 20
NIEDERLANDE
Ministerie van Economische Zaken
Belastingdienst/Douane Noord
Postbus 40200
8004 De Zwolle
Nederland
Tel.: (31-38) 467 25 41
Fax: (31-38) 469 52 29
Ministerie van Financiën
Directie Financiële Markten/Afdeling Integriteit
Postbus 20201
2500 EE Den Haag
Nederland
Tel.: (31-70) 342 89 97
Fax: (31-70) 342 79 84
ÖSTERREICH
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung C/2/2
Stubenring 1
A-1010 Wien
Tel. (43-1) 711 00
Fax (43-1) 711 00-8386
Österreichische Nationalbank
Otto-Wagner-Platz 3
A-1090 Wien
Tel. (43-1) 404 20-431/404 20-0
Fax (43-1) 404 20-7399
Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt
Josef-Holaubek-Platz 1
A-1090 Wien
Tel (43-1) 313 45-0
Fax: (43-1) 313 45-85290
POLEN
Ministerstwo Spraw Zagranicznych
Departament Prawno – Traktatowy
Al. J. CH. Szucha 23
PL-00-580 Warszawa
Tel. (48 22) 523 93 48
Fax (48 22) 523 91 29
PORTUGAL
Ministério dos Negócios Estrangeiros
Direcção-Geral dos Assuntos Multilaterais
Largo do Rilvas
P-1350-179 Lisboa
Tel.: (351-21) 394 60 72
Fax: (351-21) 394 60 73
Ministério das Finanças
Direcção-Geral dos Assuntos Europeus e Relações Internacionais
Avenida Infante D. Henrique 1, C- 2.o
P-1100 Lisboa
Tel.: (351-1) 882 32 40/47
Fax: (351-1) 882 32 49
RUMÄNIEN
Ministerul Afacerilor Externe
Aleea Alexandru, nr. 31
Sector 1, București
Tel.: (40) 21 319 2183
Fax: (40) 21 319 2226
E-Mail: cabinet@mae.ro
Ministerul Finanțelor Publice
Strada Apolodor nr. 17,
Sector 5, București
Tel.: (40) 21 319 9743
Fax: (40) 21 312 1630
E-Mail: cabinet.ministru@mfinante.ro
Ministerul Economiei și Comerțului
Calea Victoriei, nr. 152
Sector 1, București
Tel.: (40) 21 231 02 62
Fax: (40) 21 312 05 13
SLOWENIEN
Bank of Slovenia
Slovenska 35
1505 Ljubljana
Tel: +386 (1) 471 90 00
Fax: +386 (1) 251 55 16
http://www.bsi.si
Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Slovenia
Prešernova 25
1000 Ljubljana
Tel: +386 1 478 20 00
Fax: +386 1 478 23 47
http://www.gov.si/mzz
SLOWAKEI
Betr. finanzielle und technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten:
Ministerstvo hospodárstva Slovenskej republiky
Sekcia obchodných vzťahov a ochranspotrebiteľa
Mierová 19
827 15 Bratislava
tel: +421 2 4854 2116
fax: +421 2 4854 3116
Betr. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen:
Ministerstvo financií Slovenskej republiky
Štefanovičova 5
817 82 Bratislava
tel: +421 2 5958 2201
fax: +421 2 5249 3531
FINNLAND
Ulkoasiainministeriö/Utrikesministeriet
PL/PB 176
FI-00161 Helsinki/Helsingfors
P./Tel. (358-9) 16 05 59 00
Faksi/Fax (358-9) 16 05 57 07
Puolustusministeriö/Försvarsministeriet
Eteläinen Makasiinikatu 8/Södra Magasinsgatan 8
FI-00131 Helsinki/Helsingfors
PL/PB 31
P./Tel. (358-9) 16 08 81 28
Faksi/Fax (358-9) 16 08 81 11
SCHWEDEN
Artikel 4
Inspektionen för strategiska produkter
Box 70252
SE-107 22 Stockholm
Tfn: (46-8) 406 31 00
Fax: (46-8) 20 31 0
Artikel 7
Försäkringskassan
SE-103 51 Stockholm
Tfn: (46-8) 786 90 00
Fax: (46-8) 411 27 89
Artikel 8
Finansinspektionen
Box 6750
SE-113 85 Stockholm
Tfn: (46-8) 787 80 00
Fax: (46-8) 24 13 35
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Sanctions Licensing Unit
Export Control Organisation
Department of Trade and Industry
4 Abbey Orchard Street
London SW1P 2HT
United Kingdom
Tel. (44-207) 215 05 94
Fax (44-207) 215 05 93
HM Treasury
Financial Systems and International Standards
1 Horse Guards Road
London SW1A 2HQ
United Kingdom
Tel. (44-207) 270 59 77
Fax (44-207) 270 54 30
Bank of England
Financial Sanctions Unit
Threadneedle Street
London EC2R 8AH
United Kingdom
Tel. (44-207) 601 46 07
Fax (44 207) 601 43 09
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
Commission of the European Communities
Directorate-General for External Relations
Directorate CFSP
Unit A.2: Legal and institutional matters for external relations — Sanctions
CHAR 12/163
B-1049 Bruxelles/Brussel
Tel. (32-2) 295 81 48, 296 25 56
Fax (32-2) 296 75 63
ANHANG III
1. Natürliche Personen
Liste der von Artikel 6 genannten Personen
Name |
Amt, sonstige Angaben |
Gründe für die Eintragung |
1. Mugabe, Robert Gabriel |
Präsident, geboren am 21.2.1924 |
Regierungschef und als solcher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
2. Bonyongwe, Happyton |
Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. am 6.11.1960 |
Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
3. Buka (auch bekannt als Bhuka), Flora |
Staatsministerin im Amt des Präsidenten und ehemalige Ministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten und Staatsministerin für das Landreformprogramm im Amt des Präsidenten), geb. 25.2.1968 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
4. Bvudzijena, Wayne |
Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für die Rechtfertigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen |
5. Chapfika, David |
Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 7.4.1957 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
6. Charamba, George |
Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. am 4.4.1963 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
7. Charumbira, Fortune Zefanaya |
ehemalige Stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen, geb. am 10.6.1962 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
8. Chigudu, Tinaye |
Gouverneur der Provinz von Manicaland |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
9. Chigwedere, Aeneas Soko |
Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 25.11.1939 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
10. Chihota, Phineas |
Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
11. Chihuri, Augustine |
Polizeichef, geb. am 10.3.1953 |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
12. Chimbudzi, Alice |
Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
13. Chimutengwende, Chen |
Staatsminister für öffentliche und interaktive Angelegenheiten (ehemaliger Minister für Post und Telekommunikation), geb. am 28.8.1943 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
14. Chinamasa, Patrick Anthony |
Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. am 25.1.1947 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
15. Chindori-Chininga, Edward Takaruza |
ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 14.3.1955 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
16. Chipanga, Tongesai Shadreck |
ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. am 10.10.1946 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
17. Chitepo, Victoria |
Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 27.3.1928 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
18. Chiwenga, Constantine |
Befehlshaber der Verteidigungskräfte Simbabwes, General (ehemaliger Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956 |
Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
19. Chiweshe, George |
Vorsitzender der simbabwischen Wahlkommission (Richter am Obersten Gerichtshof und Vorsitzender der umstrittenen Wahlkreisgrenzenkommission), geb. am 4.6.1953 |
Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
20. Chiwewe, Willard |
Gouverneur der Provinz Masvingo (ehemaliger Erster Sekretär im Amt des Präsidenten, zuständig für Sonderaufgaben), geb. am 19.3.1949 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
21. Chombo, Ignatius Morgan Chininya |
Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. am 1.8.1952 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
22. Dabengwa, Dumiso |
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1939 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
23. Damasane, Abigail |
Stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
24. Dokora, Lazarus |
Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. am 3.11.1957 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
25. Georgias, Aguy |
Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. am 22.6.1935 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
26. Goche, Nicholas Tasunungurwa |
Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. am 1.8.1946 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
27. Gombe, G |
Leiter der Wahlaufsichtskommission |
Mitverantwortlich für Wahlbetrug bei den Wahlen im Jahr 2003 |
28. Gula-Ndebele, Sobuza |
Ehemaliger Leiter der Wahlaufsichtskommission |
Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
29. Gumbo, Rugare Eleck Ngidi |
Minister für Landwirtschaft (ehemaliger stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 8.3.1940 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
30. Hove, Richard |
Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1935 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
31. Hungwe, Josaya (auch bekannt als Josiah) Dunira |
ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. am 7.11.1935 |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
32. Kangai, Kumbirai |
Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 17.2.1938 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
33. Karimanzira, David Ishemunyoro Godi |
Gouverneur der Provinz Harare und Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 25.5.1947 |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
34. Kasukuwere, Saviour |
Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 23.10.1970 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
35. Kaukonde, Ray |
Gouverneur der Provinz Mashonaland-Ost, geb. am 4.3.1963 |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
36. Kuruneri, Christopher Tichaona |
ehemaliger Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung, geb. am 4.4.1949 (Anm.: derzeit in Untersuchungshaft) |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
37. Langa, Andrew |
Stellvertretender Minister für Umwelt und Tourismus (ehemaliger stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation) |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
38. Lesabe, Thenjiwe V. |
Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1933 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
39. Mabunda, Musarahana |
Stellvertretender Polizeichef |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
40. Machaya, Jason (auch bekannt als Jaison) Max Kokerai |
ehemaliger stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 13.6.1952 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
41. Made, Joseph Mtakwese |
Staatsminister für Agrartechnik und Mechanisierung (ehemaliger Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. am 21.11.1954 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
42. Madzongwe, Edna (auch bekannt als Edina) |
Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU (PF), geb. am 11.7.1943 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
43. Mahofa, Shuvai Ben |
ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung, geb. am 4.4.1941 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
44. Mahoso, Tafataona |
Vorsitzender des Medieninformationsausschusses |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Meinungs- und Medienfreiheit |
▼M10 ————— |
||
46. Makwavarara, Sekesai |
Amtierender Bürgermeister von Harare |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
47. Malinga, Joshua |
Stellvertretender Sekretär für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.4.1944 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
48. Maluleke, Titus |
Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
49. Mangwana, Paul Munyaradzi |
Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 10.8.1961 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
50. Manyika, Elliot Tapfumanei |
Minister ohne Geschäftsbereich (ehemaliger Minister für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung), geb. am 30.7.1955 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
51. Manyonda, Kenneth Vhundukai |
ehemaliger stellvertretender Minister für Industrie und Internationalen Handel, geb. am 10.8.1934 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
52. Marumahoko, Reuben |
Stellvertretender Außenminister (ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
53. Masawi, Ephrahim Sango |
Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
54. Masuku, Angeline |
Gouverneurin der Provinz Matabeleland-Süd, Sekretärin für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.10.1936 |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
55. Mathema, Cain |
Gouverneur der Provinz Bulawayo |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
56. Mathuthu, Thokozile |
Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord und Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU (PF) |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
57. Matiza, Joel Biggie |
Stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
58. Matonga, Brighton |
Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
59. Matshalaga, Obert |
Stellvertretender Minister des Inneren (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 21.4.1951 in Mhute Kraal — Zvishavane |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
60. Matshiya, Melusi (Mike) |
Staatssekretär, Ministerium des Inneren |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
61. Mavhaire, Dzikamai |
Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
62. Mbiriri, Partson |
Staatssekretär, Ministerium für Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
63. Midzi, Amos Bernard (Mugenva) |
Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. am 4.7.1952 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
64. Mnangagwa, Emmerson Dambudzo |
Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen (ehemaliger Parlamentssprecher), geb. am 15.9.1946 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
65. Mohadi, Kembo Campbell Dugishi |
Innenminister (ehemaliger stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen) geb. am 15.11.1949 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
66. Moyo, Jonathan |
ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. am 12.1.1957 |
Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches mitverantwortlich für Handlungen, die die Grundfreiheiten massiv beschnitten haben. |
67. Moyo, July Gabarari |
ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (sowie ehemaliger Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. am 7.5.1950 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
68. Moyo, Simon Khaya |
Stellvertretender Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1945 (Anmerkung: Botschafter in Südafrika) |
Ist als ehemaliges Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik weiterhin eng verbunden |
69. Mpofu, Obert Moses |
Minister für Industrie und internationalen Handel (ehemaliger Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU (PF)), geb. am 12.10.1951 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
70. Msika, Joseph W. |
Vizepräsident, geboren am 6.12.1923 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
71. Msipa, Cephas George |
Gouverneur der Provinz Midlands geb. am 7.7.1931 |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
72. Muchena, Olivia Nyembesi |
Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie (auch bekannt als Nyembezi) im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. am 18.8.1946 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
73. Muchinguri, Oppah Chamu Zvipange |
Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung, Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.12.1958 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
74. Mudede, Tobaiwa (Tonneth) |
Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. am 22.12.1942 |
Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
75. Mudenge, Isack Stanilaus Gorerazvo |
Minister für höhere Bildung und Hochschulen (ehemaliger Außenminister), geb. am 17.12.1941 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
76. Mugabe, Grace |
geboren am 23.7.1965 |
Ehefrau des Regierungschefs und als solche für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
77. Mugabe, Sabina |
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.10.1934. |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
78. Mugariri, Bothwell |
Stellvertretender Polizeichef |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
79. Muguti, Edwin |
Stellvertretender Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder, geb. 1965 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
80. Mujuru, Joyce Teurai Ropa |
Vizepräsidentin (ehemalige Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.4.1955 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
81. Mujuru, Solomon T.R. |
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 1.5.1949 |
Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
82. Mumbengegwi, Samuel Creighton |
Finanzminister (ehemaliger Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) geb. am 23.10.1942 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
83. Mumbengegwi, Simbarashe |
Außenminister, geb. am 20.7.1945 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
84. Murerwa, Herbert Muchemwa |
Ehemaliger Finanzminister, geb. am 31.7.1941 |
Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung |
85. Musariri, Munyaradzi |
Stellvertretender Polizeichef |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
86. Mushohwe, Christopher Chindoti |
Minister für Verkehr und Kommunikation (ehemaliger Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. am 6.2.1954 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
87. Mutasa, Didymus Noel Edwin |
Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU (PF), geb. am 27.7.1935 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
88. Mutezo, Munacho |
Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
89. Mutinhiri, Ambros (alias Ambrose) |
Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigade-Kommandeur a. D. |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
90. Mutinhiri, Tracey |
Stellvertretende Ministerin für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) (ehemalige Sprecherin des Senats) |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
91. Mutiwekuziva, Kenneth Kaparadza |
Stellvertretender Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 27.5.1948 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
92. Muzenda, Tsitsi V. |
Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.10.1922 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
93. Muzonzini, Elisha |
Brigadegeneral (ehemaliger Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes), geb. am 24.6.1957 |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
94. Mzembi, Walter |
Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. am 16.3.1964 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
95. Ncube, Abedinico |
Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 13.10.1954 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
96. Ndlovu, Naison K. |
Sekretär für Produktion und Arbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 22.10.1930 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
97. Ndlovu, Richard |
Stellvertreter für Kommissariat im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 26.6.1942 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
98. Ndlovu, Sikhanyiso |
Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit (ehemaliger Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. am 20.9.1949 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
99. Nguni, Sylvester |
Minister für Wirtschaftsentwicklung (ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. am 4.8.1955 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
100. Nhema, Francis |
Minister für Umwelt und Tourismus, geb. am 7.4.1959 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
101. Nkomo, John Landa |
Parlamentssprecher (ehemaliger Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), geb. am 22.8.1934 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
102. Nyambuya, Michael Reuben |
Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (ehemaliger Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. am 23.7.1955 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
103. Nyanhongo, Magadzire Hubert |
Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
104. Nyathi, George |
Stellvertretender Sekretär für Wissenschaft und Technologie im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
105. Nyoni, Sithembiso Gile Glad |
Ministerin für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 20.9.1949 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
106. Parirenyatwa, David Pagwese |
Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (ehemaliger Stellvertretender Minister), geb. am 2.8.1950 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
107. Patel, Khantibhal |
Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 28.10.1928 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
108. Pote, Selina M. |
Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
109. Sakabuya, Morris |
Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
110. Sakupwanya, Stanley |
Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
111. Samkange, Nelson Tapera Crispen |
Gouverneur der Provinz Mashonaland-West |
Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte |
112. Sandi oder Sachi, E. (?) |
Stellvertretende Sekretärin für Frauenfragen im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
113. Savanhu, Tendai |
Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt der ZANU (PF), geb. am 21.3.1968 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
114. Sekeramayi, Sydney (auch bekannt als Sidney) Tigere |
Verteidigungsminister, geb. am 30.3.1944 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
115. Sekeremayi, Lovemore |
Wahlleiter |
Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
116. Shamu, Webster |
Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (ehemaliger Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. am 6.6.1945 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
117. Shamuyarira, Nathan Marwirakuwa |
Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 29.9.1928 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
118. Shiri, Perence |
Marschall der Luftwaffe, geb. am 1.11.1955 |
Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
119. Shumba, Isaiah Masvayamwando |
Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 3.1.1949 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
120. Sibanda, Jabulani |
ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen, geb. am 31.12.1970 |
Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
121. Sibanda, Misheck Julius Mpande |
Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete — Nr. 126), geb. am 3.5.1949 |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
122. Sibanda, Phillip Valerio (auch bekannt als Valentine) |
Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. am 25.8.1956 |
Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
123. Sikosana, Absolom |
Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF) |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
124. Stamps, Timothy |
Berater für Gesundheitsfragen im Amt des Präsidenten, geb. am 15.10.1936 |
Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
125. Tawengwa, Solomon Chirume |
Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 15.6.1940 |
Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden |
126. Udenge, Samuel |
Staatsminister für staatliche Unternehmen (ehemaliger Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung) |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
127. Utete, Charles |
Vorsitzender des Präsidialausschusses für die Grundeigentumsüberprüfung (ehemaliger Kabinettschef), geb. am 30.10.1938 |
Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
128. Veterai, Edmore |
Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare |
Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit |
129. Zimonte, Paradzai |
Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. am 4.3.1947 |
Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
130. Zhuwao, Patrick |
Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie (Anm.: Neffe Mugabes) |
Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. |
131. Zvinavashe, Vitalis |
Mitglied des Politbüros der ZANU (PF), Ausschuss für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 27.9.1943 |
Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen |
Name |
Funktion/Grund der Aufnahme in die Liste |
132. Generalleutnant (Luftwaffe) Abu Basutu |
Süd-Matabeleland, am Wahlterror beteiligt |
133. Chimedza, Paul, Dr. |
Vorsitzender des simbabwischen Zweigs des Weltärztebundes; weigerte sich, der Oppositionspartei MDC angehörenden Opfern zu helfen |
134. Chingoka, Peter |
Leiter des simbabwischen Cricketverbands; unterstützte öffentlich den Wahlterror |
135. Chinotimba, Joseph |
Stellvertretender Vorsitzender der simbabwischen Veteranen des Nationalen Befreiungskriegs, Milizführer der ZANU-PF |
136. Oberst Chipwere |
Süd-Bindura, am Wahlterror beteiligt |
137. Chiremba, Mirirai |
Leiter der Finanzfahndungsstelle der Zentralbank |
138. Chiwenga, Jocelyne |
Geschäftsfrau und Ehefrau des Befehlshabers der simbabwischen Streitkräfte (General Chiwenga) |
139. Dube, Tshingo |
Managing Director/Chief Executive Officer der Zimbabwe Defence Industries und Parlamentskandidat der ZANU-PF |
140. Gono, Gideon |
Zentralbankgouverneur |
141. Oberst T. Gurira |
Mhondoro Mubaira, am Wahlterror beteiligt |
142. Oberst Gwekwerere |
Chinhoyi, am Wahlterror beteiligt |
143. Huni, Munyaradzi |
Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“; Mitanstifter des Wahlterrors |
144. Jangara, Thomsen |
Polizeirat/Polizeioberrat, Einsatzleiter mit Stützpunkt in Southerton, Befehlsgewalt über Süd-Harare, an den Gewaltakten vom März 2007 beteiligt |
145. Generalleutnant (Luftwaffe) Karakadzai |
Provinz Harare, am Wahlterror beteiligt |
146. Kazembe, Joyce |
[Stellvertretende] Vizepräsidentin der Wahlkommission von Simbabwe |
147. Kereke, Munyaradzi |
Hauptberater des Zentralbankgouverneurs Gideon Gono |
148. Brigadegeneral Khumalo |
Nord-Matabeleland, am Wahlterror beteiligt |
149. Major R. Kwenda |
Ost-Zaka, am Wahlterror beteiligt |
150. Oberst G. Mashava |
Zentral-Chiredzi, am Wahlterror beteiligt |
151. Oberst F. Mhonda |
Rushinga, am Wahlterror beteiligt |
152. Moyo, Gilbert |
„Kriegsveteran“, an zahlreichen Straftaten im West-Maschonaland (Chegutu) beteiligt, Milizführer der ZANU-PF |
153. Oberstleutnant Mpabanga |
Ost-Mwenezi, am Wahlterror beteiligt |
154. Generalleutnant (Luftwaffe) Muchena |
Midlands, am Wahlterror beteiligt |
155. Oberstleutnant Muchono |
West-Mwenezi, am Wahlterror beteiligt |
156. Oberst Mutsvunguma |
Headlands, am Wahlterror beteiligt |
157. Oberst M. Mzilikazi (MID) |
Zentral-Buhera, am Wahlterror beteiligt |
158. Brigadegeneral D. Nyikayaramba |
Ost-Maschonaland, am Wahlterror beteiligt |
159. Patel, Bharat |
Neuer amtierender Generalstaatsanwalt |
160. Rangwani, Dani |
Kriminalhauptkommissar, beteiligt an Folter und Inhaftierung von MDC-Aktivisten und an den Gewaltaktien vom März 2007 beteiligt |
161. Generalmajor E. A. Rugeje |
Provinz Masvingo, am Wahlterror beteiligt |
162. Brigadegeneral Rungani |
Brigadegeneral A. D., am Wahlterror beteiligt |
163. Brigadegeneral Shungu |
Ost-Maschonaland, am Wahlterror beteiligt |
164. Oberst C. Sibanda |
Provinz Bulawayo, am Wahlterror beteiligt |
165. Brigadegeneral Sigauke |
Provinz Mash West, am Wahlterror beteiligt |
166. Brigadegeneral Tarumbwa |
Manicaland and Süd-Mutare, am Wahlterror beteiligt |
167. Tonderai Matibiri, Innocent |
Stellvertretender Leiter der Polizeibehörde (Mugabes afrikanischer Neffe oder „enger Cousin“, wurde als künftiger Leiter der Polizeibehörde auf der Führungsebene eingesetzt), an den Gewaltakten vom März 2007 beteiligt |
168. Zvayi, Caesar |
Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“, Mitanstifter des Wahlterrors |
173. Newton Kachepa |
Parlamentsabgeordneter für den Wahlkreis Mudzi Nord, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
174. Major Kairo Mhandu |
Angehöriger der Nationalen Armee Simbabwes (ZNA), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
175. Brigadegeneral Sibusio Bussie Moyo |
Angehöriger der Nationalen Armee Simbabwes (ZNA), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
176. Brigadegeneral Richard Ruwodo |
Am 12. August 2008 zum Generalmajor befördert (a.D.), ehemaliger ständiger Unterstaatssekretär des Verteidigungsministeriums, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
177. Misheck Nyawani |
An der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
178. Columbus Mudonhi |
Assistant Inspector der Polizeieinheit „Zimbabwe Republic Police“ (ZRP), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
179. Isaac Mumba |
Superintendent, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
180. Martin Kwainona |
Assistant Commissioner, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
181. Paul Mudzvova |
Sergeant, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt |
182. Martin Dinha |
Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral |
183. Faber Chidarikire |
Gouverneur der Provinz Mashonaland-West |
2. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen
Name |
Grund für die Aufnahme in die Liste, Anschrift |
169. Cold Comfort Farm Trust Co-operative |
Eigentümer: Didymus Mutasa, Mitbeteiligung von Grace Mugabe Anschrift: 7 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe |
170. Jongwe Printing and Publishing Company (PVT) Ltd. [alias a) Jongwe Company (PVT) Ltd., b) Jongwe printing and publishing company] |
Verlag der Zanu-PF Anschrift: a) 14 Austin Road, Coventry Road, Workington, Harare, Zimbabwe, b) PO Box 5988, Harare, Zimbabwe |
171. Zidco Holdings [alias Zidco Holdings (PVT) Ltd.] |
Finanz-Holdinggesellschaft der Zanu-PF Anschrift: PO Box 1275, Harare, Zimbabwe |
172. Zimbabwe Defence Industries (PVT) Ltd. |
Unter alleiniger Kontrolle der Regierung Simbabwes, zur Unternehmensleitung gehören Leo Mugabe und Solomon Mujuru Anschrift: 10th Floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Zimbabwe |
( 1 ) ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66.
( 2 ) ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 1. Gemeinsamer Standpunkt zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2003/115/GASP (ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 30).
( 3 ) ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 743/2003 der Kommission (ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 18).
( 4 ) ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 6.