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Document 02004R0314-20081210

    Consolidated text: Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/314/2008-12-10

    2004R0314 — DE — 10.12.2008 — 008.001


    Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

    ►B

    VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES

    vom 19. Februar 2004

    über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

    (ABl. L 055, 24.2.2004, p.1)

    Geändert durch:

     

     

    Amtsblatt

      No

    page

    date

    ►M1

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1488/2004 DER KOMMISSION vom 20. August 2004

      L 273

    12

    21.8.2004

     M2

    VERORDNUNG (EG) Nr. 898/2005 DER KOMMISSION vom 15. Juni 2005

      L 153

    9

    16.6.2005

     M3

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2005 DER KOMMISSION vom 1. August 2005

      L 201

    40

    2.8.2005

    ►M4

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1367/2005 DER KOMMISSION vom 19. August 2005

      L 216

    6

    20.8.2005

    ►M5

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1791/2006 DES RATES vom 20. November 2006

      L 363

    1

    20.12.2006

     M6

    VERORDNUNG (EG) Nr. 236/2007 DER KOMMISSION vom 2. März 2007

      L 66

    14

    6.3.2007

     M7

    VERORDNUNG (EG) Nr. 412/2007 DER KOMMISSION vom 16. April 2007

      L 101

    6

    18.4.2007

    ►M8

    VERORDNUNG (EG) Nr. 777/2007 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2007

      L 173

    3

    3.7.2007

    ►M9

    VERORDNUNG (EG) Nr. 702/2008 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2008

      L 195

    19

    24.7.2008

    ►M10

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1226/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008

      L 331

    11

    10.12.2008


    Berichtigt durch:

     C1

    Berichtigung, ABl. L 139 vom 31.5.2007, S. 40  (412/07)




    ▼B

    VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES

    vom 19. Februar 2004

    über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe



    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

    gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP des Rates vom 19. Februar 2004 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe ( 1 ),

    auf Vorschlag der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    In seinem Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vom 18. Februar 2002 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe ( 2 ) äußerte der Rat große Besorgnis über die Lage in Simbabwe und insbesondere über ernste Verletzungen der Menschenrechte, darunter auch Verletzungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, durch die Regierung von Simbabwe. Angesichts dessen verhängte er bestimmte restriktive Maßnahmen, die jährlich überprüft werden. Einige der gegen Simbabwe verhängten restriktiven Maßnahmen wurden auf Gemeinschaftsebene mit der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 ( 3 ) umgesetzt. Die Geltungsdauer dieser Verordnung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 313/2003 ( 4 ) bis 20. Februar 2004 verlängert.

    (2)

    Der Rat ist weiterhin der Auffassung, dass die Regierung Simbabwes nach wie vor an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte beteiligt ist. Der Rat hält es daher für erforderlich, die restriktiven Maßnahmen gegen die Regierung Simbabwes und diejenigen, die in erster Linie die Verantwortung für diese Verstöße tragen, aufrechtzuerhalten, solange die Verstöße anhalten.

    (3)

    Dementsprechend sieht der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP eine Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vor.

    (4)

    Die im Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umfassen unter anderem ein Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, ein Verbot der Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden könnten, sowie das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen von Mitgliedern der Regierung Simbabwes sowie mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

    (5)

    Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des EG-Vertrags, weshalb insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gemeinschaftliche Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Maßnahmen umzusetzen, soweit die Gemeinschaft betroffen ist. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt als Gebiet der Gemeinschaft die Gesamtheit der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, auf die der Vertrag nach Maßgabe von dessen Bestimmungen Anwendung findet.

    (6)

    Es ist wünschenswert, die Bestimmungen über das Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und über das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen mit der aktuellen Lage in Einklang zu bringen.

    (7)

    Die vorliegende Verordnung ändert und verlängert die restriktiven Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 310/2002, die sie unverzüglich nach deren Ablauf ersetzen soll —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



    Artikel 1

    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

    a) „technische Hilfe“ jede technische Unterstützung in Verbindung mit der Reparatur, der Entwicklung, der Herstellung, der Montage, der Erprobung, der Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; die technische Hilfe kann in Form von Unterweisung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen; die technische Hilfe schließt Hilfe in verbaler Form ein.

    b) „Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:

    i) Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel;

    ii) Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Schulden und Schuldverschreibungen;

    iii) öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivatverträge;

    iv) Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten;

    v) Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen;

    vi) Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen;

    vii) Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;

    viii) jedes andere Finanzierungsinstrument für Ausfuhren;

    c) „Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeglicher Form von Bewegungen, Transfers, Veränderungen, Verwendung von Geldmitteln, des Zugangs zu ihnen oder des Handels mit ihnen, wodurch das Volumen, die Beträge, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Geldmittel verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, mit denen eine Nutzung der Mittel einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglicht wird;

    d) „wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;

    e) „Einfrieren wirtschaftlicher Ressourcen“ die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen betrifft, sich aber nicht darauf beschränkt.

    Artikel 2

    Es ist untersagt,

    a) technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und damit verbundenem Material jeglicher Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern oder weiterzugeben;

    b) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waffen und damit verbundenem Material an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe unmittelbar oder mittelbar bereitzustellen;

    c) wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Förderung der unter Buchstabe a) oder b) genannten Transaktionen besteht, teilzunehmen.

    Artikel 3

    Es ist untersagt,

    a) wissentlich und vorsätzlich die in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen mit oder ohne Ursprung in der Gemeinschaft, die zur internen Repression verwendet werden könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;

    b) technische Hilfe im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a) genannten Ausrüstungen unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern, oder weiterzugeben;

    c) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a) genannten Ausrüstungen unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe bereitzustellen;

    d) wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Förderung der unter Buchstabe a), b) oder c) genannten Transaktionen besteht, teilzunehmen.

    Artikel 4

    (1)  Abweichend von den Artikeln 2 und 3 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Folgendes genehmigen:

    a) die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen sowie von technischer Hilfe im Zusammenhang mit

    i) nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für Programme der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Gemeinschaft zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist,

    ii) Material, das für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt ist;

    b) den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt sind, sowie die Bereitstellung von Finanzhilfen, Finanzmitteln und technischer Hilfe im Zusammenhang mit diesen Transaktionen.

    (2)  Für bereits durchgeführte Maßnahmen werden keine Genehmigungen erteilt.

    Artikel 5

    Artikel 2 und 3 gelten nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die von Personal der Vereinten Nationen, Personal der Europäischen Union, der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, von humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie damit verbundenem Personal ausschließlich zur eigenen Verwendung vorübergehend nach Simbabwe ausgeführt wird.

    Artikel 6

    (1)  Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die einzelnen Mitgliedern der Regierung von Simbabwe und mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, wie sie in Anhang III aufgeführt sind, gehören, werden eingefroren.

    (2)  Den in Anhang III aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen weder unmittelbar noch mittelbar zur Verfügung gestellt werden noch zugute kommen.

    (3)  Die wissentliche und vorsätzliche Beteiligung an Maßnahmen, deren Ziel oder Folge unmittelbar oder mittelbar die Förderung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Transaktionen ist, ist untersagt.

    Artikel 7

    (1)  Abweichend von Artikel 6 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

    a) für Grundausgaben, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind;

    b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung rechtlicher Dienste dienen;

    c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;

    d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

    Die zuständige Behörde informiert die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung.

    (2)  Artikel 6 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift — auf eingefrorene Konten — von

    a) Zinsen oder sonstigen Erträgen der eingefrorenen Konten oder

    b) fälligen Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 oder der vorliegenden Verordnung unterliegen,

    vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 6 Absatz 1 fallen.

    Artikel 8

    (1)  Unbeschadet der für die Berichterstattung, Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis geltenden Bestimmungen und unbeschadet Artikel 284 EG-Vertrag sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,

    a) den in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Sitz oder eine Niederlassung haben, unverzüglich alle Informationen zu liefern, die die Einhaltung dieser Verordnung erleichtern würden, z. B. über die nach Artikel 6 eingefrorenen Konten und Beträge, und diese Informationen direkt oder über diese zuständigen Behörden der Kommission zu übermitteln;

    b) mit den in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden bei der Überprüfung dieser Informationen zusammenzuarbeiten.

    (2)  Zusätzliche Informationen, die der Kommission direkt zugehen, werden den zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats zugänglich gemacht.

    (3)  Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.

    Artikel 9

    Weder die natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, die in dem guten Glauben, dass derartige Handlungen mit dieser Verordnung im Einklang stehen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder Gelder nicht zur Verfügung stellen, noch deren Direktoren oder Beschäftigte dürfen auf irgendeine Weise hierfür haftbar gemacht werden, sofern das Einfrieren der Gelder und der wirtschaftlichen Ressourcen nicht erwiesenermaßen auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist.

    Artikel 10

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die aufgrund dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen und teilen einander alle ihnen vorliegenden sachdienlichen Informationen im Zusammenhang mit dieser Verordnung mit, insbesondere über Verstöße und Durchführungsprobleme sowie Urteile nationaler Gerichte.

    Artikel 11

    Die Kommission wird ermächtigt,

    a) Anhang II anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern;

    b) Anhang III auf der Grundlage von Beschlüssen in Bezug auf den Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP zu ändern.

    Artikel 12

    Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung fest und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Sanktionen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung von diesen Vorschriften in Kenntnis und teilen ihr jede nachträgliche Änderung mit.

    Artikel 13

    Diese Verordnung gilt

    a) im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums,

    b) an Bord der Flugzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen,

    c) für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort,

    d) für nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründete oder eingetragene juristische Personen, Gruppen oder Rechtspersönlichkeiten,

    e) für jede juristische Person, Gruppe oder Rechtspersönlichkeit, die innerhalb der Gemeinschaft einer Geschäftstätigkeit nachgeht.

    Artikel 14

    Diese Verordnung tritt am 21. Februar 2004 in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




    ANHANG I

    Liste der zu interner Repression verwendbaren Ausrüstungen nach Artikel 3

    Die folgende Liste enthält keine speziell für militärische Zwecke ausgelegte oder angepasste Artikel.

    1. Kugelsichere Helme, Polizeihelme, Polizeischilde, kugelsichere Schilde und speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

    2. Spezielle Fingerabdruck-Ausrüstung.

    3. Elektrische Suchscheinwerfer.

    4. Kugelsichere Baugeräte.

    5. Jagdmesser.

    6. Spezielle Ausrüstung zur Herstellung von Schrotflinten.

    7. Handladeausrüstung für Munition.

    8. Geräte zum Abhören von Nachrichtenverbindungen.

    9. Optische Festkörper-Detektoren.

    10. Bildverstärkerröhren.

    11. Teleskop-Visiereinrichtungen.

    12. Waffen mit glattem Lauf und zugehörige Munition — außer speziell für militärische Zwecke ausgelegte Waffen und Munition — sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:

     Signalpistolen,

     Druckluft- oder Patronen-Schussgeräte in Form von Industriewerkzeugen oder Tierbetäubungsgeräten.

    13. Simulatoren für das Training im Umgang mit Feuerwaffen und speziell hierfür ausgelegte oder angepasste Bauteile und Zubehörteile.

    14. Bomben und Granaten — mit Ausnahme der speziell für militärische Zwecke bestimmten — sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

    15. Panzerwesten — mit Ausnahme der nach Militärnormen oder -spezifikationen hergestellten — und speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

    16. Geländegängige Allrad-Nutzfahrzeuge, die bei der Herstellung oder nachträglich mit einer Kugelsicherung ausgerüstet wurden, sowie Panzerverkleidungen für derartige Fahrzeuge.

    17. Wasserwerfer und speziell hierfür ausgelegte oder angepasste Bauteile.

    18. Fahrzeuge, die mit einer Wasserkanone ausgerüstet sind.

    19. Fahrzeuge, die speziell dafür ausgelegt oder angepasst sind, zur Abwehr von Angreifern unter Strom gesetzt zu werden, sowie speziell für diesen Zweck ausgelegte oder angepasste Bauteile.

    20. Akustikgeräte, die nach Angaben des Herstellers oder Lieferanten zur Niederschlagung von Aufständen geeignet sind, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

    21. Fußschellen, Fußketten, Fesseln und Elektroschock-Gürtel, die speziell für die Fesselung von Menschen ausgelegt sind, ausgenommen:

     Handschellen, deren größte Gesamtabmessung einschließlich Kette in geschlossenem Zustand 240 mm nicht überschreitet.

    22. Tragbare Geräte, die für die Niederschlagung von Aufständen oder die Selbstverteidigung ausgelegt oder angepasst sind und einen kampfunfähig machenden Stoff abgeben (z. B. Tränengas oder Reizgas), sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

    23. Tragbare Geräte, die für die Niederschlagung von Aufständen oder die Selbstverteidigung ausgelegt oder angepasst sind und einen elektrischen Schock abgeben (einschließlich Elektroschock-Stöcke, Elektroschock-Schilde, Betäubungspistolen und Elektroschock-Kletten (Taser)), sowie speziell für diesen Zweck ausgelegte oder angepasste Bauteile.

    24. Elektronische Geräte zum Aufspüren von versteckten Explosivstoffen sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:

     TV- oder Röntgeninspektionsgeräte.

    25. Elektronische Störgeräte, die speziell zur Verhinderung der funkferngesteuerten Detonation von improvisierten Sprengladungen ausgelegt sind, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

    26. Geräte und Einrichtungen, die speziell zur Auslösung von Explosionen durch elektrische oder sonstige Mittel ausgelegt sind, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker, Sprengschnüre, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:

     speziell für einen bestimmten gewerblichen Einsatz ausgelegte Geräte und Einrichtungen, wobei der Einsatz in der durch Explosivstoffe bewirkten Betätigung oder Auslösung von anderen Geräten oder Einrichtungen besteht, deren Funktion nicht die Herbeiführung von Explosionen ist (z. B. Airbag-Füllvorrichtungen, Überspannungsvorrichtungen an Schaltelementen von Sprinkleranlagen).

    27. Geräte und Einrichtungen, die speziell für die Beseitigung von Explosivstoffen ausgelegt sind, ausgenommen:

     Bombenschutzdecken,

     Behälter für die Aufnahme von Gegenständen, bei denen es sich bekanntermaßen oder vermutlich um improvisierte Explosivladungen handelt.

    28. Nachtsicht- und Wärmebildgeräte und Bildverstärkerröhren oder Festkörpersensoren hierfür.

    29. Software, die speziell für die aufgeführten Ausrüstungen entwickelt wurde, und Technologie, die für die aufgeführten Ausrüstungen erforderlich ist.

    30. Explosivladungen mit linearer Schneidwirkung.

    31. Explosivstoffe und zugehörige Stoffe wie folgt:

     Amatol,

     Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff),

     Nitroglykol,

     Pentaerythrittetranitrat (PETN),

     Pikrylchlorid,

     Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl),

     2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).

    32. Software, die speziell für die aufgeführten Ausrüstungen entwickelt wurde, und Technologie, die für die aufgeführten Ausrüstungen erforderlich ist.




    ANHANG II

    Verzeichnis der zuständigen Behörden nach den Artikeln 4, 7 und 8

    BELGIEN

    ▼M4

    1. 

    Service public fédéral des affaires étrangères, commerce extérieur et coopération au développement

    Egmont 1

    Rue des Petits Carmes 19

    B-1000 Bruxelles

    Direction générale des affaires bilatérales

    Service „Afrique du sud du Sahara“

    Tel.: (32-2) 501 85 77

    Fax: (32-2) 501 38 26

    Service des transports

    Tel.: (32-2) 501 37 62

    Fax: (32-2) 501 88 27

    Direction générale de la coordination et des affaires européennes

    Coordination de la politique commerciale

    Tel.: (32-2) 501 83 20

    1. 

    Federale Overheidsdienst Buitenlandse Zaken, Buitenlandse Handel en Ontwikkelingssamenwerking

    Egmont 1

    Karmelietenstraat 15

    B-1000 Brussel

    Directie van de bilaterale betrekkingen

    Dienst „Afrika ten Zuiden van de Sahara“

    Tel.: (32-2) 501 88 75

    Fax: (32-2) 501 38 26

    Dienst Vervoer

    Tel.: (32-2) 501 37 62

    Fax: (32-2) 501 88 27

    Directie-generaal Europese Zaken en coördinatie

    Coördinatie Handelsbeleid

    Tel.: (32-2) 501 83 20

    2. 

    Service public fédéral économie, P.M.E., classes moyennes & énergie

    Potentiel économique

    Direction industries

    Textile — Diamants et autres secteurs

    City Atrium

    Rue du Progrès 50

    5ème étage

    B-1210 Bruxelles

    Tel.: (32-2) 277 51 11

    Fax: (32-2) 277 53 09

    Fax: (32-2) 277 53 10

    2. 

    Federale Overheidsdienst Economie, KMO, Middenstand en Energie

    Economisch potentieel

    Directie Nijverheid

    Textiel — Diamant en andere sectoren

    City Atrium

    Vooruitgangstraat 50

    5de verdieping

    B-1210 Brussel

    Tel.: (32-2) 277 51 11

    Fax: (32-2) 277 53 09

    Fax: (32-2) 277 53 10

    3. 

    Service public fédéral des finances

    Administration de la Trésorerie

    Avenue des Arts 30

    B-1040 Bruxelles

    Tel.: (32-2) 233 74 65

    E-mail: Quesfinvragen.tf@minfin.fed.be

    3. 

    Federale Overheidsdienst Financiën

    Administratie van de Thesaurie

    Kunstlaan 30

    B-1040 Brussel

    Fax: (32-2) 233 74 65

    E-mail: Quesfinvragen.tf@minfin.fed.be

    4. Brussels Hoofdstedelijk Gewest:

    Kabinet van de minister van Financiën, Begroting, Openbaar Ambt en Externe Betrekkingen van de Brusselse Hoofdstedelijke Regering

    Kunstlaan 9

    B-1210 Brussel

    Tel.: (32-2) 209 28 25

    Fax: (32-2) 209 28 12

    4. Région de Bruxelles-Capitale:

    Cabinet du ministre des finances, du budget, de la fonction publique et des relations extérieures du gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale

    Avenue des Arts 9

    B-1210 Bruxelles

    Tel.: (32-2) 209 28 25

    Fax: (32-2) 209 28 12

    5. Région wallonne:

    Cabinet du ministre-président du gouvernement wallon

    Rue Mazy 25-27

    B-5100 Jambes-Namur

    Tel.: (32-81) 33 12 11

    Fax: (32-81) 33 13 13

    6. Vlaams Gewest:

    Administratie Buitenlands Beleid

    Boudewijnlaan 30

    B-1000 Brussel

    Tel.: (32-2) 553 59 28

    Fax: (32-2) 553 60 37

    ▼M5

    BULGARIEN

    für technische Hilfe und Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen:

    Междуведомствен съвет по въпросите на военнопромишления комплекс и мобилизационната готовност на страната

    бул. „Дондуков“ № 1

    1594 София

    тел.: (359) 2 987 91 45

    факс: (359) 2 988 03 79

    Interdepartmental Council on the Military-Industrial Complex and the Mobilisation Preparedness of the Country

    1 „Dondukov“ Blvd.

    1594 Sofia

    Tel.: (359) 2 987 91 45

    Fax: (359) 2 988 03 79

    für das Einfrieren von Geldern:

    Министерство на финансите

    ул. „Г.С. Раковски“ № 102

    София 1000

    Тел: (359-2) 985 91

    Факс: (359-2) 988 1207

    Е-Mail: feedback@minfin.bg

    Ministry of Finance

    102 „G.S. Rakovsky“ street

    Sofia 1000

    Tel.: (359-2) 985 91

    Fax: (359-2) 988 1207

    E-Mail: feedback@minfin.bg

    ▼M1

    TSCHECHISCHE REPUBLIK

    Ministerstvo průmyslu a obchodu

    Licenční správa

    Na Františku 32

    110 15 Praha 1

    Tel: +420 22406 2720

    Fax: +420 22422 1811

    Ministerstvo financí

    Finanční analyticky útvar

    P.O. Box 675

    Jindřisská 14

    111 21 Praha 1

    Tel: +420 25704 4501

    Fax: +420 25704 4502

    ▼B

    DÄNEMARK

    Erhvervs- og Boligstyrelsen

    Dahlerups Pakhus

    Langelinie Allé 17

    DK-2100 København Ø

    Tlf. (45) 35 46 60 00

    Fax (45) 35 46 60 01

    Udenrigsministeriet

    Asiatisk Plads 2

    DK-1448 København K

    Tlf. (45) 33 92 00 00

    Fax (45) 32 54 05 33

    Justitsministeriet

    Slotholmsgade 10

    DK-1216 København K

    Tlf. (45) 33 92 33 40

    Fax (45) 33 93 35 10

    DEUTSCHLAND

    Betr. Finanzmittel und Finanzhilfe:

    Deutsche Bundesbank

    Servicezentrum Finanzsanktionen

    Postfach

    D-80281 München

    Tel. (49-89) 28 89 38 00

    Fax (49-89) 35 01 63 38 00

    Betr. Güter, technische Hilfe und andere Dienstleistungen:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Frankfurter Straße 29-35

    D-65760 Eschborn

    Tel. (49-61) 969 08-0

    Fax (49-61) 969 08-800

    ▼M1

    ESTLAND

    Eesti Välisministeerium

    Islandi väljak 1

    15049 Tallinn

    Tel: +372 6 317 100

    Fax: +372 6 317 199

    Finantsinspektsioon

    Sakala 4

    15030 Tallinn

    Tel: +372 6680500

    Fax: +372 6680501

    ▼B

    GRIECHENLAND

    Yπουργείο Εθνικής Οικονομίας

    Γενική Διεύθυνση Οικονομικής Πολιτικής

    Νίκηs 5-7

    GR-101 80 Αθήνα

    Τηλ.: (0030-210) 333 27 81-2

    Φαξ: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

    Ministry of National Economy

    General Directorate of Economic Policy

    5-7 Nikis St.

    GR-101 80 Athens

    Tel.: (0030-210) 333 27 81-2

    Fax: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

    Υπουργείο Εθνικής Οικονομίας

    Γενική Γραμματεία Διεθνών Οικονομικών Σχέσεων

    Γενική Διεύθυνση Σχεδιασμού και Διαχείρισης Πολιτικής

    Κορνάρου 1

    GR-105 63 Αθήνα

    Τηλ.: (0030-210) 333 27 81-2

    Φαξ: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

    Ministry of National Economy

    General Directorate for Policy Planning and Implementation

    1, Kornarou St.

    GR-105 63 Athens

    Tel.: (0030-210) 333 27 81-2

    Fax: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

    SPANIEN

    Ministerio de Economía

    Dirección General de Comercio e Inversiones

    Paseo de la Castellana, 162

    E-28046 Madrid

    Tel. (34) 913 49 38 60

    Fax (34) 914 57 28 63

    Dirección General del Tesoro y Política Financiera

    Subdirección General de Inspección y Control de Movimientos de Capitales

    Ministerio de Economía

    Paseo del Prado, 6

    E-28014 Madrid

    Tel. (34) 912 09 95 11

    Fax (34) 912 09 96 56

    FRANKREICH

    Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie

    Direction générale des douanes et des droits indirects

    Cellule embargo — Bureau E2

    Téléphone (33) 144 74 48 93

    Télécopie (33) 144 74 48 97

    Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie

    Direction du Trésor

    Service des affaires européennes et internationales

    Sous-direction E

    139 rue de Bercy

    F-75572 Paris

    Cedex 12

    Téléphone (33) 144 87 17 17

    Télécopieur (33) 153 18 36 15

    Ministère des affaires étrangères

    Direction de la coopération européenne

    Sous-direction des relations extérieures de la Communauté

    Téléphone (33) 143 17 44 52

    Télécopieur (33) 143 17 56 95

    Direction générale des affaires politiques et de sécurité

    Service de la politique étrangère et de sécurité commune

    Téléphone (33) 143 17 45 16

    Télécopieur (33) 143 17 45 84

    IRLAND

    Central Bank of Ireland

    Financial Markets Department

    PO box 559

    Dame Street

    Dublin 2

    Ireland

    Tel. (353-1) 671 66 66

    Department of Foreign Affairs

    Bilateral Economic Relations Division

    76-78 Harcourt Street

    Dublin 2

    Ireland

    Tel. (353-1) 408 24 92

    Department of Enterprise, Trade and Employment

    Licensing Unit

    Earlsfort Centre

    Lower Hatch Street

    Dublin 2

    Ireland

    Tel. (353-1) 631 21 21

    Fax (353-1) 631 25 62

    ITALIEN

    Ministero degli Affari esteri

    DGAS — Uff. II

    Roma

    Tel. (39) 06 36 91 24 35

    Fax (39) 06 36 91 45 34

    Ministero delle Attività produttive

    Gabinetto del vice ministro per il Commercio estero

    Roma

    Tel. (39) 06 59 64 75 47

    Fax (39) 06 59 64 74 94

    Ministero delle Infrastrutture e dei trasporti

    Gabinetto del ministro

    Roma

    Tel. (39) 06 44 26 73 75

    Fax (39) 06 44 26 73 70

    ▼M1

    ZYPERN

    Υπουργείο Εξωτερικών

    Λεωφ. Προεδρικού Μεγάρου

    1447 Λευκωσία

    Τηλ: +357-22-300600

    Φαξ: +357-22-661881

    Ministry of Foreign Affairs

    Presidential Palace Avenue

    1447 Nicosia

    Tel: +357-22-300600

    Fax: +357-22-661881

    LETTLAND

    Latvijas Republikas Ārlietu ministrija

    Brīvības iela 36

    Rīga LV1395

    Tel. Nr. (371) 7016201

    Fax Nr. (371) 7828121

    Noziedzīgi iegūto līdzekļu legalizācijas novēršanas dienests

    Kalpaka bulvārī 6,

    Rīgā, LV 1081

    Tel: +7044 431

    Fax: +7044 549

    LITAUEN

    ▼M4

    Užsienio reikalų ministerija

    Saugumo politikos departamentas

    J. Tumo-Vaižganto 2

    LT-01511 Vilnius

    Tel. (370-5) 236 25 16

    Faks. (370-5) 231 30 90

    ▼B

    LUXEMBURG

    Ministère des affaires étrangères

    Direction des relations économiques internationales

    6 rue de la Congrégation

    L-1352 Luxembourg

    Téléphone (352) 478 23 46

    Télécopieur (352) 22 20 48

    Ministère des finances

    3 rue de la Congrégation

    L-1352 Luxembourg

    Téléphone (352) 478 27 12

    Télécopieur (352) 47 52 41

    ▼M1

    UNGARN

    ▼M4

    Artikel 4

    Gazdasági és Közlekedési Minisztérium – Kereskedelmi Engedélyezési Hivatal

    H-1024 Budapest

    Margit krt. 85.

    Magyarország

    Postafiók: 1537 Pf. 345

    Tel.: (36-1) 336 73 00

    Artikel 8

    Pénzügyminisztérium

    1051 Budapest

    József nádor tér 2–4.

    Tel.: (36-1) 327 21 00

    Fax: (36-1) 318 25 70

    ▼M1

    MALTA

    Bord ta’ Sorveljanza dwar is-Sanzjonijiet

    Direttorat ta’ l-Affarijiet Multilaterali

    Ministeru ta’ l-Affarijiet Barranin

    Palazzo Parisio

    Triq il-Merkanti

    Valletta CMR 02

    Tel: +356 21 24 28 53

    Fax: +356 21 25 15 20

    ▼B

    NIEDERLANDE

    ▼M4

    Ministerie van Economische Zaken

    Belastingdienst/Douane Noord

    Postbus 40200

    8004 De Zwolle

    Nederland

    Tel.: (31-38) 467 25 41

    Fax: (31-38) 469 52 29

    Ministerie van Financiën

    Directie Financiële Markten/Afdeling Integriteit

    Postbus 20201

    2500 EE Den Haag

    Nederland

    Tel.: (31-70) 342 89 97

    Fax: (31-70) 342 79 84

    ▼B

    ÖSTERREICH

    Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

    Abteilung C/2/2

    Stubenring 1

    A-1010 Wien

    Tel. (43-1) 711 00

    Fax (43-1) 711 00-8386

    Österreichische Nationalbank

    Otto-Wagner-Platz 3

    A-1090 Wien

    Tel. (43-1) 404 20-431/404 20-0

    Fax (43-1) 404 20-7399

    Bundesministerium für Inneres

    Bundeskriminalamt

    Josef-Holaubek-Platz 1

    A-1090 Wien

    Tel (43-1) 313 45-0

    Fax: (43-1) 313 45-85290

    ▼M1

    POLEN

    Ministerstwo Spraw Zagranicznych

    Departament Prawno – Traktatowy

    Al. J. CH. Szucha 23

    PL-00-580 Warszawa

    Tel. (48 22) 523 93 48

    Fax (48 22) 523 91 29

    ▼B

    PORTUGAL

    Ministério dos Negócios Estrangeiros

    Direcção-Geral dos Assuntos Multilaterais

    Largo do Rilvas

    P-1350-179 Lisboa

    Tel.: (351-21) 394 60 72

    Fax: (351-21) 394 60 73

    Ministério das Finanças

    Direcção-Geral dos Assuntos Europeus e Relações Internacionais

    Avenida Infante D. Henrique 1, C- 2.o

    P-1100 Lisboa

    Tel.: (351-1) 882 32 40/47

    Fax: (351-1) 882 32 49

    ▼M5

    RUMÄNIEN

    Ministerul Afacerilor Externe

    Aleea Alexandru, nr. 31

    Sector 1, București

    Tel.: (40) 21 319 2183

    Fax: (40) 21 319 2226

    E-Mail: cabinet@mae.ro

    Ministerul Finanțelor Publice

    Strada Apolodor nr. 17,

    Sector 5, București

    Tel.: (40) 21 319 9743

    Fax: (40) 21 312 1630

    E-Mail: cabinet.ministru@mfinante.ro

    Ministerul Economiei și Comerțului

    Calea Victoriei, nr. 152

    Sector 1, București

    Tel.: (40) 21 231 02 62

    Fax: (40) 21 312 05 13

    ▼M1

    SLOWENIEN

    Bank of Slovenia

    Slovenska 35

    1505 Ljubljana

    Tel: +386 (1) 471 90 00

    Fax: +386 (1) 251 55 16

    http://www.bsi.si

    Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Slovenia

    Prešernova 25

    1000 Ljubljana

    Tel: +386 1 478 20 00

    Fax: +386 1 478 23 47

    http://www.gov.si/mzz

    SLOWAKEI

    Betr. finanzielle und technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten:

    Ministerstvo hospodárstva Slovenskej republiky

    Sekcia obchodných vzťahov a ochranspotrebiteľa

    Mierová 19

    827 15 Bratislava

    tel: +421 2 4854 2116

    fax: +421 2 4854 3116

    Betr. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen:

    Ministerstvo financií Slovenskej republiky

    Štefanovičova 5

    817 82 Bratislava

    tel: +421 2 5958 2201

    fax: +421 2 5249 3531

    ▼B

    FINNLAND

    Ulkoasiainministeriö/Utrikesministeriet

    PL/PB 176

    FI-00161 Helsinki/Helsingfors

    P./Tel. (358-9) 16 05 59 00

    Faksi/Fax (358-9) 16 05 57 07

    Puolustusministeriö/Försvarsministeriet

    Eteläinen Makasiinikatu 8/Södra Magasinsgatan 8

    FI-00131 Helsinki/Helsingfors

    PL/PB 31

    P./Tel. (358-9) 16 08 81 28

    Faksi/Fax (358-9) 16 08 81 11

    SCHWEDEN

    ▼M4

    Artikel 4

    Inspektionen för strategiska produkter

    Box 70252

    SE-107 22 Stockholm

    Tfn: (46-8) 406 31 00

    Fax: (46-8) 20 31 0

    Artikel 7

    Försäkringskassan

    SE-103 51 Stockholm

    Tfn: (46-8) 786 90 00

    Fax: (46-8) 411 27 89

    Artikel 8

    Finansinspektionen

    Box 6750

    SE-113 85 Stockholm

    Tfn: (46-8) 787 80 00

    Fax: (46-8) 24 13 35

    ▼B

    VEREINIGTES KÖNIGREICH

    Sanctions Licensing Unit

    Export Control Organisation

    Department of Trade and Industry

    4 Abbey Orchard Street

    London SW1P 2HT

    United Kingdom

    Tel. (44-207) 215 05 94

    Fax (44-207) 215 05 93

    HM Treasury

    Financial Systems and International Standards

    1 Horse Guards Road

    London SW1A 2HQ

    United Kingdom

    Tel. (44-207) 270 59 77

    Fax (44-207) 270 54 30

    Bank of England

    Financial Sanctions Unit

    Threadneedle Street

    London EC2R 8AH

    United Kingdom

    Tel. (44-207) 601 46 07

    Fax (44 207) 601 43 09

    ▼M1

    EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

    Commission of the European Communities

    Directorate-General for External Relations

    Directorate CFSP

    Unit A.2: Legal and institutional matters for external relations — Sanctions

    CHAR 12/163

    B-1049 Bruxelles/Brussel

    Tel. (32-2) 295 81 48, 296 25 56

    Fax (32-2) 296 75 63

    ▼M8




    ANHANG III

    ▼M9

    1.   Natürliche Personen

    ▼M8



    Liste der von Artikel 6 genannten Personen

    Name

    Amt, sonstige Angaben

    Gründe für die Eintragung

    1.  Mugabe, Robert Gabriel

    Präsident, geboren am 21.2.1924

    Regierungschef und als solcher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    2.  Bonyongwe, Happyton

    Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. am 6.11.1960

    Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    3.  Buka (auch bekannt als Bhuka), Flora

    Staatsministerin im Amt des Präsidenten und ehemalige Ministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten und Staatsministerin für das Landreformprogramm im Amt des Präsidenten), geb. 25.2.1968

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    4.  Bvudzijena, Wayne

    Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für die Rechtfertigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen

    5.  Chapfika, David

    Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 7.4.1957

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    6.  Charamba, George

    Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. am 4.4.1963

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    7.  Charumbira, Fortune Zefanaya

    ehemalige Stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen, geb. am 10.6.1962

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    8.  Chigudu, Tinaye

    Gouverneur der Provinz von Manicaland

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    9.  Chigwedere, Aeneas Soko

    Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 25.11.1939

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    10.  Chihota, Phineas

    Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    11.  Chihuri, Augustine

    Polizeichef, geb. am 10.3.1953

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

    12.  Chimbudzi, Alice

    Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    13.  Chimutengwende, Chen

    Staatsminister für öffentliche und interaktive Angelegenheiten (ehemaliger Minister für Post und Telekommunikation), geb. am 28.8.1943

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    14.  Chinamasa, Patrick Anthony

    Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. am 25.1.1947

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    15.  Chindori-Chininga, Edward Takaruza

    ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 14.3.1955

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    16.  Chipanga, Tongesai Shadreck

    ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. am 10.10.1946

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    17.  Chitepo, Victoria

    Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 27.3.1928

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    18.  Chiwenga, Constantine

    Befehlshaber der Verteidigungskräfte Simbabwes, General (ehemaliger Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956

    Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    19.  Chiweshe, George

    Vorsitzender der simbabwischen Wahlkommission (Richter am Obersten Gerichtshof und Vorsitzender der umstrittenen Wahlkreisgrenzenkommission), geb. am 4.6.1953

    Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    20.  Chiwewe, Willard

    Gouverneur der Provinz Masvingo (ehemaliger Erster Sekretär im Amt des Präsidenten, zuständig für Sonderaufgaben), geb. am 19.3.1949

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    21.  Chombo, Ignatius Morgan Chininya

    Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. am 1.8.1952

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    22.  Dabengwa, Dumiso

    Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1939

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    23.  Damasane, Abigail

    Stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    24.  Dokora, Lazarus

    Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. am 3.11.1957

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    25.  Georgias, Aguy

    Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. am 22.6.1935

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    26.  Goche, Nicholas Tasunungurwa

    Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. am 1.8.1946

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    27.  Gombe, G

    Leiter der Wahlaufsichtskommission

    Mitverantwortlich für Wahlbetrug bei den Wahlen im Jahr 2003

    28.  Gula-Ndebele, Sobuza

    Ehemaliger Leiter der Wahlaufsichtskommission

    Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    29.  Gumbo, Rugare Eleck Ngidi

    Minister für Landwirtschaft (ehemaliger stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 8.3.1940

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    30.  Hove, Richard

    Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1935

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    31.  Hungwe, Josaya (auch bekannt als Josiah) Dunira

    ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. am 7.11.1935

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    32.  Kangai, Kumbirai

    Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 17.2.1938

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    33.  Karimanzira, David Ishemunyoro Godi

    Gouverneur der Provinz Harare und Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 25.5.1947

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    34.  Kasukuwere, Saviour

    Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 23.10.1970

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    35.  Kaukonde, Ray

    Gouverneur der Provinz Mashonaland-Ost, geb. am 4.3.1963

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    36.  Kuruneri, Christopher Tichaona

    ehemaliger Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung, geb. am 4.4.1949 (Anm.: derzeit in Untersuchungshaft)

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    37.  Langa, Andrew

    Stellvertretender Minister für Umwelt und Tourismus (ehemaliger stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation)

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    38.  Lesabe, Thenjiwe V.

    Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1933

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    39.  Mabunda, Musarahana

    Stellvertretender Polizeichef

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

    40.  Machaya, Jason (auch bekannt als Jaison) Max Kokerai

    ehemaliger stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 13.6.1952

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    41.  Made, Joseph Mtakwese

    Staatsminister für Agrartechnik und Mechanisierung (ehemaliger Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. am 21.11.1954

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    42.  Madzongwe, Edna (auch bekannt als Edina)

    Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU (PF), geb. am 11.7.1943

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    43.  Mahofa, Shuvai Ben

    ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung, geb. am 4.4.1941

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    44.  Mahoso, Tafataona

    Vorsitzender des Medieninformationsausschusses

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Meinungs- und Medienfreiheit

    ▼M10 —————

    ▼M8

    46.  Makwavarara, Sekesai

    Amtierender Bürgermeister von Harare

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    47.  Malinga, Joshua

    Stellvertretender Sekretär für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.4.1944

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    48.  Maluleke, Titus

    Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    49.  Mangwana, Paul Munyaradzi

    Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 10.8.1961

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    50.  Manyika, Elliot Tapfumanei

    Minister ohne Geschäftsbereich (ehemaliger Minister für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung), geb. am 30.7.1955

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    51.  Manyonda, Kenneth Vhundukai

    ehemaliger stellvertretender Minister für Industrie und Internationalen Handel, geb. am 10.8.1934

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    52.  Marumahoko, Reuben

    Stellvertretender Außenminister (ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    53.  Masawi, Ephrahim Sango

    Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    54.  Masuku, Angeline

    Gouverneurin der Provinz Matabeleland-Süd, Sekretärin für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.10.1936

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    55.  Mathema, Cain

    Gouverneur der Provinz Bulawayo

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    56.  Mathuthu, Thokozile

    Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord und Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU (PF)

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    57.  Matiza, Joel Biggie

    Stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    58.  Matonga, Brighton

    Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    59.  Matshalaga, Obert

    Stellvertretender Minister des Inneren (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 21.4.1951 in Mhute Kraal — Zvishavane

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    60.  Matshiya, Melusi (Mike)

    Staatssekretär, Ministerium des Inneren

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    61.  Mavhaire, Dzikamai

    Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    62.  Mbiriri, Partson

    Staatssekretär, Ministerium für Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    63.  Midzi, Amos Bernard (Mugenva)

    Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. am 4.7.1952

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    64.  Mnangagwa, Emmerson Dambudzo

    Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen (ehemaliger Parlamentssprecher), geb. am 15.9.1946

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    65.  Mohadi, Kembo Campbell Dugishi

    Innenminister (ehemaliger stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen) geb. am 15.11.1949

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    66.  Moyo, Jonathan

    ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. am 12.1.1957

    Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches mitverantwortlich für Handlungen, die die Grundfreiheiten massiv beschnitten haben.

    67.  Moyo, July Gabarari

    ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (sowie ehemaliger Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. am 7.5.1950

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    68.  Moyo, Simon Khaya

    Stellvertretender Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1945 (Anmerkung: Botschafter in Südafrika)

    Ist als ehemaliges Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik weiterhin eng verbunden

    69.  Mpofu, Obert Moses

    Minister für Industrie und internationalen Handel (ehemaliger Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU (PF)), geb. am 12.10.1951

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    70.  Msika, Joseph W.

    Vizepräsident, geboren am 6.12.1923

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    71.  Msipa, Cephas George

    Gouverneur der Provinz Midlands geb. am 7.7.1931

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    72.  Muchena, Olivia Nyembesi

    Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie (auch bekannt als Nyembezi) im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. am 18.8.1946

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    73.  Muchinguri, Oppah Chamu Zvipange

    Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung, Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.12.1958

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    74.  Mudede, Tobaiwa (Tonneth)

    Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. am 22.12.1942

    Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    75.  Mudenge, Isack Stanilaus Gorerazvo

    Minister für höhere Bildung und Hochschulen (ehemaliger Außenminister), geb. am 17.12.1941

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    76.  Mugabe, Grace

    geboren am 23.7.1965

    Ehefrau des Regierungschefs und als solche für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    77.  Mugabe, Sabina

    Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.10.1934.

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    78.  Mugariri, Bothwell

    Stellvertretender Polizeichef

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

    79.  Muguti, Edwin

    Stellvertretender Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder, geb. 1965

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    80.  Mujuru, Joyce Teurai Ropa

    Vizepräsidentin (ehemalige Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.4.1955

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    81.  Mujuru, Solomon T.R.

    Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 1.5.1949

    Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    82.  Mumbengegwi, Samuel Creighton

    Finanzminister (ehemaliger Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) geb. am 23.10.1942

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    83.  Mumbengegwi, Simbarashe

    Außenminister, geb. am 20.7.1945

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    84.  Murerwa, Herbert Muchemwa

    Ehemaliger Finanzminister, geb. am 31.7.1941

    Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

    85.  Musariri, Munyaradzi

    Stellvertretender Polizeichef

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

    86.  Mushohwe, Christopher Chindoti

    Minister für Verkehr und Kommunikation (ehemaliger Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. am 6.2.1954

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    87.  Mutasa, Didymus Noel Edwin

    Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU (PF), geb. am 27.7.1935

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    88.  Mutezo, Munacho

    Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    89.  Mutinhiri, Ambros (alias Ambrose)

    Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigade-Kommandeur a. D.

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    90.  Mutinhiri, Tracey

    Stellvertretende Ministerin für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) (ehemalige Sprecherin des Senats)

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    91.  Mutiwekuziva, Kenneth Kaparadza

    Stellvertretender Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 27.5.1948

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    92.  Muzenda, Tsitsi V.

    Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.10.1922

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    93.  Muzonzini, Elisha

    Brigadegeneral (ehemaliger Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes), geb. am 24.6.1957

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

    94.  Mzembi, Walter

    Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. am 16.3.1964

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    95.  Ncube, Abedinico

    Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 13.10.1954

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    96.  Ndlovu, Naison K.

    Sekretär für Produktion und Arbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 22.10.1930

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    97.  Ndlovu, Richard

    Stellvertreter für Kommissariat im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 26.6.1942

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    98.  Ndlovu, Sikhanyiso

    Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit (ehemaliger Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. am 20.9.1949

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    99.  Nguni, Sylvester

    Minister für Wirtschaftsentwicklung (ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. am 4.8.1955

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    100.  Nhema, Francis

    Minister für Umwelt und Tourismus, geb. am 7.4.1959

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    101.  Nkomo, John Landa

    Parlamentssprecher (ehemaliger Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), geb. am 22.8.1934

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    102.  Nyambuya, Michael Reuben

    Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (ehemaliger Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. am 23.7.1955

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    103.  Nyanhongo, Magadzire Hubert

    Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    104.  Nyathi, George

    Stellvertretender Sekretär für Wissenschaft und Technologie im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    105.  Nyoni, Sithembiso Gile Glad

    Ministerin für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 20.9.1949

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    106.  Parirenyatwa, David Pagwese

    Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (ehemaliger Stellvertretender Minister), geb. am 2.8.1950

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    107.  Patel, Khantibhal

    Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 28.10.1928

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    108.  Pote, Selina M.

    Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    109.  Sakabuya, Morris

    Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    110.  Sakupwanya, Stanley

    Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    111.  Samkange, Nelson Tapera Crispen

    Gouverneur der Provinz Mashonaland-West

    Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

    112.  Sandi oder Sachi, E. (?)

    Stellvertretende Sekretärin für Frauenfragen im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    113.  Savanhu, Tendai

    Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt der ZANU (PF), geb. am 21.3.1968

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    114.  Sekeramayi, Sydney (auch bekannt als Sidney) Tigere

    Verteidigungsminister, geb. am 30.3.1944

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    115.  Sekeremayi, Lovemore

    Wahlleiter

    Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    116.  Shamu, Webster

    Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (ehemaliger Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. am 6.6.1945

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    117.  Shamuyarira, Nathan Marwirakuwa

    Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 29.9.1928

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    118.  Shiri, Perence

    Marschall der Luftwaffe, geb. am 1.11.1955

    Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    119.  Shumba, Isaiah Masvayamwando

    Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 3.1.1949

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    120.  Sibanda, Jabulani

    ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen, geb. am 31.12.1970

    Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    121.  Sibanda, Misheck Julius Mpande

    Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete — Nr. 126), geb. am 3.5.1949

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    122.  Sibanda, Phillip Valerio (auch bekannt als Valentine)

    Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. am 25.8.1956

    Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    123.  Sikosana, Absolom

    Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF)

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    124.  Stamps, Timothy

    Berater für Gesundheitsfragen im Amt des Präsidenten, geb. am 15.10.1936

    Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    125.  Tawengwa, Solomon Chirume

    Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 15.6.1940

    Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

    126.  Udenge, Samuel

    Staatsminister für staatliche Unternehmen (ehemaliger Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung)

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    127.  Utete, Charles

    Vorsitzender des Präsidialausschusses für die Grundeigentumsüberprüfung (ehemaliger Kabinettschef), geb. am 30.10.1938

    Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    128.  Veterai, Edmore

    Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare

    Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

    129.  Zimonte, Paradzai

    Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. am 4.3.1947

    Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    130.  Zhuwao, Patrick

    Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie (Anm.: Neffe Mugabes)

    Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

    131.  Zvinavashe, Vitalis

    Mitglied des Politbüros der ZANU (PF), Ausschuss für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 27.9.1943

    Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

    ▼M9



    Name

    Funktion/Grund der Aufnahme in die Liste

    132.  Generalleutnant (Luftwaffe) Abu Basutu

    Süd-Matabeleland, am Wahlterror beteiligt

    133.  Chimedza, Paul, Dr.

    Vorsitzender des simbabwischen Zweigs des Weltärztebundes; weigerte sich, der Oppositionspartei MDC angehörenden Opfern zu helfen

    134.  Chingoka, Peter

    Leiter des simbabwischen Cricketverbands; unterstützte öffentlich den Wahlterror

    135.  Chinotimba, Joseph

    Stellvertretender Vorsitzender der simbabwischen Veteranen des Nationalen Befreiungskriegs, Milizführer der ZANU-PF

    136.  Oberst Chipwere

    Süd-Bindura, am Wahlterror beteiligt

    137.  Chiremba, Mirirai

    Leiter der Finanzfahndungsstelle der Zentralbank

    138.  Chiwenga, Jocelyne

    Geschäftsfrau und Ehefrau des Befehlshabers der simbabwischen Streitkräfte (General Chiwenga)

    139.  Dube, Tshingo

    Managing Director/Chief Executive Officer der Zimbabwe Defence Industries und Parlamentskandidat der ZANU-PF

    140.  Gono, Gideon

    Zentralbankgouverneur

    141.  Oberst T. Gurira

    Mhondoro Mubaira, am Wahlterror beteiligt

    142.  Oberst Gwekwerere

    Chinhoyi, am Wahlterror beteiligt

    143.  Huni, Munyaradzi

    Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“; Mitanstifter des Wahlterrors

    144.  Jangara, Thomsen

    Polizeirat/Polizeioberrat, Einsatzleiter mit Stützpunkt in Southerton, Befehlsgewalt über Süd-Harare, an den Gewaltakten vom März 2007 beteiligt

    145.  Generalleutnant (Luftwaffe) Karakadzai

    Provinz Harare, am Wahlterror beteiligt

    146.  Kazembe, Joyce

    [Stellvertretende] Vizepräsidentin der Wahlkommission von Simbabwe

    147.  Kereke, Munyaradzi

    Hauptberater des Zentralbankgouverneurs Gideon Gono

    148.  Brigadegeneral Khumalo

    Nord-Matabeleland, am Wahlterror beteiligt

    149.  Major R. Kwenda

    Ost-Zaka, am Wahlterror beteiligt

    150.  Oberst G. Mashava

    Zentral-Chiredzi, am Wahlterror beteiligt

    151.  Oberst F. Mhonda

    Rushinga, am Wahlterror beteiligt

    152.  Moyo, Gilbert

    „Kriegsveteran“, an zahlreichen Straftaten im West-Maschonaland (Chegutu) beteiligt, Milizführer der ZANU-PF

    153.  Oberstleutnant Mpabanga

    Ost-Mwenezi, am Wahlterror beteiligt

    154.  Generalleutnant (Luftwaffe) Muchena

    Midlands, am Wahlterror beteiligt

    155.  Oberstleutnant Muchono

    West-Mwenezi, am Wahlterror beteiligt

    156.  Oberst Mutsvunguma

    Headlands, am Wahlterror beteiligt

    157.  Oberst M. Mzilikazi (MID)

    Zentral-Buhera, am Wahlterror beteiligt

    158.  Brigadegeneral D. Nyikayaramba

    Ost-Maschonaland, am Wahlterror beteiligt

    159.  Patel, Bharat

    Neuer amtierender Generalstaatsanwalt

    160.  Rangwani, Dani

    Kriminalhauptkommissar, beteiligt an Folter und Inhaftierung von MDC-Aktivisten und an den Gewaltaktien vom März 2007 beteiligt

    161.  Generalmajor E. A. Rugeje

    Provinz Masvingo, am Wahlterror beteiligt

    162.  Brigadegeneral Rungani

    Brigadegeneral A. D., am Wahlterror beteiligt

    163.  Brigadegeneral Shungu

    Ost-Maschonaland, am Wahlterror beteiligt

    164.  Oberst C. Sibanda

    Provinz Bulawayo, am Wahlterror beteiligt

    165.  Brigadegeneral Sigauke

    Provinz Mash West, am Wahlterror beteiligt

    166.  Brigadegeneral Tarumbwa

    Manicaland and Süd-Mutare, am Wahlterror beteiligt

    167.  Tonderai Matibiri, Innocent

    Stellvertretender Leiter der Polizeibehörde (Mugabes afrikanischer Neffe oder „enger Cousin“, wurde als künftiger Leiter der Polizeibehörde auf der Führungsebene eingesetzt), an den Gewaltakten vom März 2007 beteiligt

    168.  Zvayi, Caesar

    Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“, Mitanstifter des Wahlterrors

    ▼M10

    173.  Newton Kachepa

    Parlamentsabgeordneter für den Wahlkreis Mudzi Nord, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    174.  Major Kairo Mhandu

    Angehöriger der Nationalen Armee Simbabwes (ZNA), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    175.  Brigadegeneral Sibusio Bussie Moyo

    Angehöriger der Nationalen Armee Simbabwes (ZNA), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    176.  Brigadegeneral Richard Ruwodo

    Am 12. August 2008 zum Generalmajor befördert (a.D.), ehemaliger ständiger Unterstaatssekretär des Verteidigungsministeriums, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    177.  Misheck Nyawani

    An der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    178.  Columbus Mudonhi

    Assistant Inspector der Polizeieinheit „Zimbabwe Republic Police“ (ZRP), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    179.  Isaac Mumba

    Superintendent, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    180.  Martin Kwainona

    Assistant Commissioner, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    181.  Paul Mudzvova

    Sergeant, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

    182.  Martin Dinha

    Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral

    183.  Faber Chidarikire

    Gouverneur der Provinz Mashonaland-West

    ▼M9

    2.   Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen



    Name

    Grund für die Aufnahme in die Liste, Anschrift

    169.  Cold Comfort Farm Trust Co-operative

    Eigentümer: Didymus Mutasa, Mitbeteiligung von Grace Mugabe

    Anschrift: 7 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe

    170.  Jongwe Printing and Publishing Company (PVT) Ltd. [alias a) Jongwe Company (PVT) Ltd., b) Jongwe printing and publishing company]

    Verlag der Zanu-PF

    Anschrift: a) 14 Austin Road, Coventry Road, Workington, Harare, Zimbabwe, b) PO Box 5988, Harare, Zimbabwe

    171.  Zidco Holdings [alias Zidco Holdings (PVT) Ltd.]

    Finanz-Holdinggesellschaft der Zanu-PF

    Anschrift: PO Box 1275, Harare, Zimbabwe

    172.  Zimbabwe Defence Industries (PVT) Ltd.

    Unter alleiniger Kontrolle der Regierung Simbabwes, zur Unternehmensleitung gehören Leo Mugabe und Solomon Mujuru

    Anschrift: 10th Floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Zimbabwe



    ( 1 ) ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66.

    ( 2 ) ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 1. Gemeinsamer Standpunkt zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2003/115/GASP (ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 30).

    ( 3 ) ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 743/2003 der Kommission (ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 18).

    ( 4 ) ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 6.

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