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Document 32020R0354R(04)

Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020)

C/2023/4027

ABl. L 159 vom 22.6.2023, p. 153–153 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/354/corrigendum/2023-06-22/oj

22.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 159/153


Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020 )

Seite 10, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Eintrag Nr. 20, Spalte „Besonderer Ernährungszweck“:

Anstatt:

„Linderung akuter Resorptionsstörungen des Darms“

muss es heißen:

„Linderung von Resorptionsstörungen des Darms“

Seite 12, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Eintrag Nr. 24, Spalte „Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP1)“:

Anstatt:

„Begrenzter Natriumgehalt: Natrium ≥ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)“

muss es heißen:

„Begrenzter Natriumgehalt: Natrium ≤ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)“

Seite 25, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Eintrag Nr. 70, Spalte „Andere Bestimmungen“, Nummer 1, erster Gedankenstrich:

Anstatt:

„—

zu den einzelnen Fällen, in denen die Verwendung des Futtermittels angebracht ist, insbesondere, ob das Erzeugnis zur Verwendung bei Tieren mit akutem Durchfall bestimmt ist oder nicht;“

muss es heißen:

„—

zu den einzelnen Fällen, in denen die Verwendung des Futtermittels angebracht ist, insbesondere, ob das Erzeugnis zur Verwendung bei Tieren mit gleichzeitigem Durchfall bestimmt ist oder nicht;“

Seite 26, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Endnote 1:

Anstatt:

„(1)

Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen.“

muss es heißen:

„(1)

Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei vorübergehender Niereninsuffizienz empfehlen.“

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