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Document 32020R0354R(04)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020)
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020)
C/2023/4027
ABl. L 159 vom 22.6.2023, p. 153–153
(DE)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/354/corrigendum/2023-06-22/oj
22.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 159/153 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG
( Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 5. März 2020 )
Seite 10, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Eintrag Nr. 20, Spalte „Besonderer Ernährungszweck“:
Anstatt:
„Linderung akuter Resorptionsstörungen des Darms“
muss es heißen:
„Linderung von Resorptionsstörungen des Darms“
Seite 12, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Eintrag Nr. 24, Spalte „Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP1)“:
Anstatt:
„Begrenzter Natriumgehalt: Natrium ≥ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)“
muss es heißen:
„Begrenzter Natriumgehalt: Natrium ≤ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)“
Seite 25, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Eintrag Nr. 70, Spalte „Andere Bestimmungen“, Nummer 1, erster Gedankenstrich:
Anstatt:
„— |
zu den einzelnen Fällen, in denen die Verwendung des Futtermittels angebracht ist, insbesondere, ob das Erzeugnis zur Verwendung bei Tieren mit akutem Durchfall bestimmt ist oder nicht;“ |
muss es heißen:
„— |
zu den einzelnen Fällen, in denen die Verwendung des Futtermittels angebracht ist, insbesondere, ob das Erzeugnis zur Verwendung bei Tieren mit gleichzeitigem Durchfall bestimmt ist oder nicht;“ |
Seite 26, Anhang, Teil B („Verzeichnis der Verwendungszwecke“), Tabelle, Endnote 1:
Anstatt:
„(1) |
Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen.“ |
muss es heißen:
„(1) |
Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei vorübergehender Niereninsuffizienz empfehlen.“ |