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Document 32018R0625R(02)

Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430 (Amtsblatt der Europäischen Union L 104 vom 24. April 2018)

C/2022/3157

ABl. L 135 vom 12.5.2022, p. 34–34 (DE)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/625/corrigendum/2022-05-12/oj

12.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 135/34


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430

( Amtsblatt der Europäischen Union L 104 vom 24. April 2018 )

Seite 7, Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe f:

Anstatt:

„f)

wird der Widerspruch auf eine Marke gestützt, die eine im Sinne des Artikels 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 bekannte Marke ist, ist dies für die Union oder den betreffenden Mitgliedstaat für die gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g angegebenen Waren oder Dienstleistungen zusätzlich zu dem in Buchstabe a aufgeführten Nachweis zu belegen; ferner sind Beweismittel und Bemerkungen dazu einzureichen, dass die Benutzung der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.“

muss es heißen:

„f)

wird der Widerspruch auf eine Marke gestützt, die eine im Sinne des Artikels 8 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 bekannte Marke ist, ist dies für die Union oder den betreffenden Mitgliedstaat für die gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g angegebenen Waren oder Dienstleistungen zusätzlich zu dem in Buchstabe a aufgeführten Nachweis zu belegen; ferner sind Beweismittel oder Bemerkungen dazu einzureichen, dass die Benutzung der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.“


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