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Document 32022R0441

Durchführungsverordnung (EU) 2022/441 der Kommission vom 17. März 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2022/1758

ABl. L 90 vom 18.3.2022, p. 105–115 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/441/oj

18.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 90/105


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/441 DER KOMMISSION

vom 17. März 2022

zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (1), insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.

(2)

In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission (2) sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. — im Fall von Aquakulturtieren — Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

(3)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission (3) werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.

(4)

Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.

(5)

Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Redgrave, Mid Suffolk, Suffolk, England, und der Ausbruch wurde am 1. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(6)

Auch die Vereinigten Staaten haben der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in einem zweiten Betrieb im bereits betroffenen Newcastle County, Bundesstaat Delaware, Vereinigte Staaten, im Queen Anne’s County, Bundesstaat Maryland, Vereinigte Staaten und im Jasper County, Bundesstaat Missouri, Vereinigte Staaten, und die Ausbrüche wurden am 8. März 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.

(7)

Die Vereinigten Staaten haben der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich im Lawrence County, Bundesstaat Missouri, Vereinigte Staaten, und der Ausbruch wurde am 9. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.

(8)

Die Veterinärbehörden des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben im Umkreis von 10 km eine Kontrollzone um die betroffenen Betriebe herum eingerichtet sowie ein Tilgungsprogramm zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza und zur Eindämmung der Ausbreitung dieser Seuche durchgeführt.

(9)

Das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten haben der Kommission Informationen über die Seuchenlage in ihren Hoheitsgebieten sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza vorgelegt. Diese Informationen wurden von der Kommission bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung und um den Tiergesundheitsstatus der Union zu schützen, sollte der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild aus den Gebieten, für die die Veterinärbehörden des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten aufgrund der jüngsten Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza Beschränkungen erlassen haben, nicht länger zulässig sein.

(10)

Darüber hinaus hat das Vereinigte Königreich aktualisierte Informationen über die Seuchenlage in seinem Hoheitsgebiet in Bezug auf die Ausbrüche der HPAI vorgelegt, die am 8. November 2021 in Geflügelhaltungsbetrieben in der Nähe von Alcester, Bidford, Warwickshire, England und am 21. November 2021 in der Nähe von North Fambridge, Maldon, Essex, England bestätigt wurden. Das Vereinigte Königreich hat auch Informationen über die Maßnahmen vorgelegt, die es zur Verhütung einer weiteren Ausbreitung der HPAI ergriffen hat. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich nach diesen HPAI-Ausbrüchen ein Tilgungsprogramm durchgeführt, um diese Seuche zu bekämpfen und ihre Ausbreitung einzudämmen. Des Weiteren hat das Vereinigte Königreich die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach der Durchführung des Tilgungsprogramms in den infizierten Geflügelhaltungsbetrieben in seinem Hoheitsgebiet abgeschlossen.

(11)

Die Kommission hat die vom Vereinigten Königreich vorgelegten Informationen bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass die HPAI-Ausbrüche in den Geflügelbetrieben in der Nähe Alcester, Bidford, Warwickshire, England und in der Nähe von North Fambridge, Maldon, Essex, England, getilgt wurden und dass mit dem Eingang in die Union von Geflügelwaren aus den Gebieten des Vereinigten Königreichs, aus dem der Eingang von Geflügelwaren in die Union aufgrund dieser Ausbrüche ausgesetzt wurde, kein Risiko mehr verbunden ist.

(12)

Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 sollten daher entsprechend geändert werden.

(13)

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Seuchenlage im Vereinigten Königreich und in den Vereinigten Staaten in Bezug auf die hochpathogene Aviäre Influenza und das ernst zu nehmende Risiko ihrer Einschleppung in die Union sollten die mit der vorliegenden Verordnung an der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 vorzunehmenden Änderungen unverzüglich wirksam werden.

(14)

Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. März 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.

(2)  Delegierte Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission vom 30. Januar 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 379).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission vom 24. März 2021 zur Festlegung der Listen von Drittländern, Gebieten und Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zulässig ist (ABl. L 114 vom 31.3.2021, S. 1).


ANHANG

Die Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 werden wie folgt geändert:

1.

Anhang V wird wie folgt geändert:

a)

Teil 1 wird wie folgt geändert:

i)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält die Zeile für die Zone GB-2.19 folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-2.19

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022“

ii)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält die Zeile für die Zone GB-2.28 folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-2.28

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022“

iii)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich wird nach der Zeile für die Zone GB-2.103 die folgende Zeile für die Zone GB-2.104 angefügt:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-2.104

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

1.3.2022

 

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

1.3.2022

 

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

1.3.2022

 

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

1.3.2022

 

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

1.3.2022

 

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

1.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

1.3.2022

 

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

1.3.2022

 

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

1.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

1.3.2022“

 

iv)

Im Eintrag für die Vereinigten Staaten werden nach der Zeile für die Zone US-2.16 die folgenden Zeilen für die Zonen US-2.17 bis US-2.20 angefügt:

US

Vereinigte Staaten

US-2.17

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

8.3.2022

 

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

8.3.2022

 

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

8.3.2022

 

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

8.3.2022

 

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

8.3.2022

 

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

8.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

8.3.2022

 

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

8.3.2022

 

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

8.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

8.3.2022

 

US-2.18

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

8.3.2022

 

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

8.3.2022

 

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

8.3.2022

 

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

8.3.2022

 

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

8.3.2022

 

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

8.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

8.3.2022

 

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

8.3.2022

 

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

8.3.2022“

 

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

8.3.2022

 

US-2.19

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

8.3.2022

 

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

8.3.2022

 

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

8.3.2022

 

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

8.3.2022

 

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

8.3.2022

 

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

8.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

8.3.2022

 

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

8.3.2022

 

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

8.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

8.3.2022

 

US-2.20

Zuchtgeflügel, ausgenommen Laufvögel, und Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel

BPP

N, P1

 

9.3.2022

 

Zuchtlaufvögel und Nutzlaufvögel

BPR

N, P1

 

9.3.2022

 

Schlachtgeflügel, ausgenommen Laufvögel

SP

N, P1

 

9.3.2022

 

Zur Schlachtung bestimmte Laufvögel

SR

N, P1

 

9.3.2022

 

Eintagsküken, ausgenommen Laufvögel

DOC

N, P1

 

9.3.2022

 

Eintagsküken von Laufvögeln

DOR

N, P1

 

9.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU-LT20

N, P1

 

9.3.2022

 

Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HEP

N, P1

 

9.3.2022

 

Bruteier von Laufvögeln

HER

N, P1

 

9.3.2022

 

Weniger als 20 Stück Geflügelbruteier, ausgenommen Laufvögel

HE-LT20

N, P1

 

9.3.2022

 

b)

Teil 2 wird wie folgt geändert:

i)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich wird nach der Beschreibung der Zone GB-2.103 die folgende Beschreibung der Zone GB-2.104 angefügt:

„Vereinigtes Königreich

GB-2.104

Nahe Redgrave, Mid Suffolk, Suffolk, England:

Das Gebiet in einem Umkreis von 10 km um N52.37 und E0.99 (WGS84-Dezimalkoordinaten).“

ii)

Im Eintrag für die Vereinigten Staaten werden nach der Beschreibung der Zone US-2.16 die folgenden Beschreibungen der Zonen US-2.17 bis US-2.20 angefügt:

„Vereinigte Staaten

US-2.17

Bundesstaat Delaware

New Castle 02

New Castle County: Zone mit einem Radius von 10 km, ausgehend vom Nordpunkt (GPS-Koordinaten: 75.7430486°W 39.5199819°N) und im Uhrzeigersinn aufgebaut:

a)

Norden: 1,1 km nordwestlich des Schnittpunkts der W Creek Ln mit der Dickerson Ln.

b)

Nordosten: 0,3 km nordöstlich des Schnittpunkts des Cuter Way mit dem Nantucket Dr.

c)

Osten: 0,23 km nordöstlich des Schnittpunkts des Denny Lynn Dr. mit dem Kelsey Lynn Ct.

d)

Südosten: 0,8 km südöstlich des Schnittpunkts der Blackbird Station Rd mit der Lloyd Guessford Rd.

e)

Süden: 2,2 km südöstlich des Schnittpunkts der Massey Rd mit der Bradford Johnson Rd.

f)

Südwesten: 1,9 km westsüdwestlich des Schnittpunkts der Megan Rd mit der Scott Rd.

g)

Westen: 2,7 km nordwestlich des Schnittpunkts der Bohemia Church Rd mit dem Augustine Herman Hwy.

h)

Nordwesten: 0,7 km nordnordwestlich des Schnittpunkts der Court House Point Rd mit dem Augustine Herman Hwy.

US-2.18

Bundesstaat Maryland

Queen Anne’s County: Zone mit einem Radius von 10 km, ausgehend vom Nordpunkt (GPS-Koordinaten: 75.8786226°W 39.2489713°N) und im Uhrzeigersinn aufgebaut:

a)

Norden: 0,6 km nordnordwestlich des Schnittpunkts des Herbies Way mit der Chester River Heights Rd.

b)

Nordosten: 0,8 km nordwestlich des Schnittpunkts der Stullltown Rd mit der Peters Corner Rd.

c)

Osten: 1,4 km südöstlich des Schnittpunkts der Busic Church Rd mit der Duhamel Corner Rd.

d)

Südosten: 0,36 km südwestlich des Schnittpunkts der Trunk Line Rd mit der Bee Tree Rd.

e)

Süden: 0,63 km südöstlich des Schnittpunkts der Murphy Rd mit der Price Station Rd 405

f)

Südwesten: 0,1 km südöstlich des Schnittpunkts der Flat Iron Square Rd mit der Lieby Rd.

g)

Westen: 2,2 km ostsüdöstlich des Schnittpunkts der Rolphs Wharf Rd mit der Church Hill Rd.

h)

Nordwesten: 0,5 km nordwestlich des Schnittpunkts der Deep Landing Rd mit der Bright Meadow Ln.

US-2.19

Bundesstaat Missouri

Jasper County: Zone mit einem Radius von 10 km, ausgehend vom Nordpunkt (GPS-Koordinaten: 94.5953717°W 37.4321134°N) und im Uhrzeigersinn aufgebaut:

a)

Norden: 0,7 km südwestlich des Schnittpunkts der SW 50th Rd mit der SW 160th Ln.

b)

Nordosten: 0,7 km westlich des Schnittpunkts des W Highway 126 mit der SW 115th Ln.

c)

Osten: 0,5 km südöstlich des Schnittpunkts des State Highway 43 mit der Thistle Rd.

d)

Südosten: 0,5 km südwestlich des Schnittpunkts der Park Ln mit der 25B.

f)

Südwesten: 0,3 km südsüdöstlich des Schnittpunkts der NE Scammon Rd mit der NE 85th St.

g)

Westen: 0,6 km nordwestlich des Schnittpunkts des E 400 Highway mit dem Highway 69.

h)

Nordwesten: 0,7 km südwestlich des Schnittpunkts des Highway 126 mit dem N Free King’s Highway.

US-2.20

Bundesstaat Missouri

Lawrence County: Zone mit einem Radius von 10 km, ausgehend vom Nordpunkt (GPS-Koordinaten: 93.7354261°W 37.1689086°N) und im Uhrzeigersinn aufgebaut:

a)

Norden: 1,2 km nordnordöstlich des Schnittpunkts der Farm Rd 2077 mit der Farm Rd 1170.

b)

Nordosten: 1,1 km westlich des Schnittpunkts der County Rd 2090 mit der County Rd 1230.

c)

Osten: 1,0 km südwestlich des Schnittpunkts der Farm Rd 2130 mit der Farm Rd 1245.

d)

Südosten: 0,4 km nordöstlich des Schnittpunkts der Farm Rd 1220 mit der Farm Rd 2180.

f)

Südwesten: 0,5 km ostnordöstlich des Schnittpunkts der County Rd 1131 mit der Farm Rd 2181.

g)

Westen: 0,7 km südsüdwestlich des Schnittpunkts der I-44 mit dem Highway H.

h)

Nordwesten: 1,5 km nordnordöstlich des Schnittpunkts der Farm Rd 2100 mit der Farm Rd 1132 LC.“

2.

Anhang XIV wird wie folgt geändert:

a)

Teil 1 wird wie folgt geändert:

i)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält die Zeile für die Zone GB-2.19 folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-2.19

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

8.11.2021

4.3.2022

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

8.11.2021

4.3.2022“

ii)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich erhält die Zeile für die Zone GB-2.28 folgende Fassung:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-2.28

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

21.11.2021

8.3.2022

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

21.11.2021

8.3.2022“

iii)

Im Eintrag für das Vereinigte Königreich wird nach der Zeile für die Zone GB-2.103 die folgende Zeile für die Zone GB-2.104 angefügt:

GB

Vereinigtes Königreich

GB-2.104

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

1.3.2022

 

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

1.3.2022

 

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

1.3.2022“

 

iv)

Im Eintrag für die Vereinigten Staaten werden nach der Zeile für die Zone US-2.16 die folgenden Zeilen für die Zonen US-2.17 bis US-2.20 angefügt:

US

Vereinigte Staaten

US-2.17

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

8.3.2022

 

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

8.3.2022

 

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

8.3.2022

 

US-2.18

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

8.3.2022

 

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

8.3.2022

 

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

8.3.2022

 

US-2.19

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

8.3.2022

 

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

8.3.2022

 

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

8.3.2022

 

US-2.20

Frisches Fleisch von Geflügel, ausgenommen Laufvögel

POU

N, P1

 

9.3.2022

 

Frisches Fleisch von Laufvögeln

RAT

N, P1

 

9.3.2022

 

Frisches Fleisch von Federwild

GBM

P1

 

9.3.2022“

 

b)

In Teil 2 erhalten im Eintrag für die Vereinigten Staaten die Zeilen US-2 bis US-2.16 folgende Fassung:

„Vereinigte Staaten

US-2

Die unter US-2 in Teil 2 von Anhang V beschriebenen Zonen der Vereinigten Staaten“


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