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Document 32019D2036

    Beschluss (EU) 2019/2036 des Rates vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 (Luftsicherheit) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist

    ST/13944/2019/INIT

    ABl. L 314 vom 5.12.2019, p. 170–172 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/2036/oj

    5.12.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 314/170


    BESCHLUSS (EU) 2019/2036 DES RATES

    vom 25. November 2019

    über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen von Chicago“) zur Regulierung der internationalen Luftfahrt ist am 4. April 1947 in Kraft getreten. Mit diesem Abkommen wurde die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) gegründet.

    (2)

    Die Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsparteien des Abkommens von Chicago und Mitgliedstaaten der ICAO, während die Union in bestimmten ICAO-Gremien, unter anderem der Versammlung und anderen technischen Gremien, Beobachterstatus hat.

    (3)

    Nach Artikel 54 Buchstabe l des Abkommens von Chicago hat der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen anzunehmen.

    (4)

    Am 4. Juli 2019 hat die ICAO das Rundschreiben AS8/2.1-19/48 herausgegeben, mit dem sie den ICAO-Mitgliedstaaten mitteilt, dass der vorgeschlagene Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens von Chicago (im Folgenden „Anhang 17“) dem ICAO-Rat zur Annahme auf seiner 218. Tagung vom 18. bis zum 29. November 2019 vorgelegt werden und voraussichtlich im Juli 2020 in Kraft treten soll. Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 umfasst neue oder überarbeitete Bestimmungen zu Schwachstellenbeurteilungen, dem Informationsaustausch zwischen Staaten und Interessenträgern, Ausbildungsprogrammen und Zertifizierungssystemen, der Zugangskontrolle und der Personalkontrolle sowie sonstige redaktionelle Änderungen. Das Rundschreiben AS8/2.1-19/48 leitete die Phase der Konsultation der ICAO-Mitgliedstaaten zu Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 ein, die bis zum 4. Oktober 2019 dauerte.

    (5)

    Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 wurde vom ICAO-Luftsicherheitspanel vorbereitet, dem Experten aus acht Mitgliedstaaten der Union angehören, und der 217. Tagung des ICAO-Rates zur Billigung vorgelegt. Nach Abschluss der Konsultation der ICAO-Mitgliedstaaten wird Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 voraussichtlich vom ICAO-Rat auf seiner 218. Tagung angenommen.

    (6)

    Nach der Annahme wird der geänderte Anhang 17 für alle ICAO-Mitgliedstaaten, einschließlich aller Mitgliedstaaten der Union, gemäß dem Abkommen von Chicago und innerhalb der in diesem Abkommen festgelegten Grenzen verbindlich sein. Nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago müssen die Vertragsparteien die ICAO mittels des Mechanismus zur Notifizierung von Unterschieden unterrichten, wenn sie beabsichtigen, von internationalen Richtlinien oder Empfehlungen abzuweichen. Es ist zweckmäßig, den im ICAO-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 festzulegen.

    (7)

    Daher sollte der von der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt so lauten, wie im Anhang dieses Beschlusses festgelegt, und er sollte von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist, lautet, wie im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

    Artikel 2

    Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 25. November 2019.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    F. MOGHERINI


    Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 17 („Luftsicherheit“) (Änderung 17) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt („Abkommen von Chicago“) zu vertreten ist

    Allgemeine Grundsätze

    Im Rahmen der Tätigkeiten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 17 („Luftsicherheit“) (Änderung 17) des Abkommens von Chicago im Hinblick auf die Ausarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen handeln die Mitgliedstaaten wie folgt gemeinsam im Interesse der Union:

    a)

    Sie handeln im Einklang mit den von der Union im Rahmen ihrer Luftsicherheitspolitik verfolgten Zielen, zu denen vor allem der Schutz von Personen und Gütern innerhalb der Europäischen Union und die Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe im Zusammenhang mit Zivilluftfahrzeugen, die die Sicherheit der Zivilluftfahrt gefährden, gehören.

    b)

    Sie tragen zur weltweiten Erhöhung der Luftsicherheit bei, indem sie gemeinsame Vorschriften zum Schutz der zivilen Luftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen anwenden und durchsetzen.

    c)

    Sie unterstützen weiterhin die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien zum Schutz der zivilen Luftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen durch die ICAO im Einklang mit der Resolution 2309 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 22. September 2016 (1).

    Standpunkt bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 17 („Luftsicherheit“) (Änderung 17) Die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie gemeinsam im Interesse der Union handeln, die vorgeschlagene Änderung 17 zu Anhang 17.


    (1)  Resolution 2309 (2016), die vom Sicherheitsrat auf seiner 7775. Tagung am 22. September 2016 angenommen wurde: Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen: Luftsicherheit.


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