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Document 32019R0350

    Durchführungsverordnung (EU) 2019/350 des Rates vom 4. März 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    ST/6081/2019/INIT

    ABl. L 63I vom 4.3.2019, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/350/oj

    4.3.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 63/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/350 DES RATES

    vom 4. März 2019

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011( (1)), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht der kürzlichen Ministerernennungen und Wechsel auf Gouverneursebene sollten sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen werden. Die Angaben zu acht Personen, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführt sind, sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.

    (3)

    Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 4. März 2019.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    A. ANTON


    (1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


    ANHANG

    I.   

    Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „275.

    Major General Mohammad Khaled al-Rahmoun

    Geboren: 1957; Geburtsort: Idleb;

    Geschlecht: männlich

    Innenminister.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019

    276.

    Mohammad Rami Radwan Martini

    Geboren: 1970; Geburtsort: Aleppo;

    Geschlecht: männlich

    Minister für Fremdenverkehr.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019

    277.

    Imad Muwaffaq al-Azab

    Geboren: 1970; Geburtsort: Umland von Damaskus;

    Geschlecht: männlich

    Minister für Bildung.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019

    278.

    Bassam Bashir Ibrahim

    Geboren: 1960; Geburtsort: Hama;

    Geschlecht: männlich

    Minister für Höhere Bildung.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019

    279.

    Suhail Mohammad Abdullatif

    Geboren: 1961; Geburtsort: Lattakia;

    Geschlecht: männlich

    Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019

    280.

    Iyad Mohammad al-Khatib

    Geboren: 1974; Geburtsort: Damaskus;

    Geschlecht: männlich

    Minister für Kommunikation und Technologie.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019

    281.

    Mohammad Maen Zein-al-Abidin Jazba

    Geboren: 1962; Geburtsort: Aleppo;

    Geschlecht: männlich

    Industrieminister.

    Im November 2018 ernannt.

    4.3.2019“

    II.   

    In Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erhalten die nachstehenden Einträge folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „74.

    Mohammad Walid Ghazal

    Geboren: 1951; Geburtsort: Aleppo;

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    21.10.2014

    107.

    Mohammad Ibrahim Al-Sha'ar

    Geboren: 1956; Geburtsort: Aleppo;

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Innenminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    1.12.2011

    172.

    Ali Hadar

    Geschlecht: männlich

    Leiter der nationalen Stelle für Versöhnung und ehemaliger Staatsminister für nationale Versöhnungsangelegenheiten. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    16.10.2012

    188.

    Bishr Riyad Yazigi

    Geboren: 1972;

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    190.

    Hussein Arnous (alias Arnus)

    Geboren: 1953;

    Geschlecht: männlich

    Minister für Wasserressourcen. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    24.6.2014

    213.

    Bishr al-Sabban (alias Mohammed Bishr Al-Sabban; Bishr Mazin Al-Sabban)

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Gouverneur von Damaskus, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Unterstützt das Regime und ist für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich, so unter anderem für diskriminierende Praktiken gegen sunnitische Gemeinschaften in der Hauptstadt.

    28.10.2016

    217.

    Atef Naddaf

    Geboren: 1956; Geburtsort: Umland von Damaskus;

    Geschlecht: männlich

    Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz.

    Im November 2018 ernannt.

    14.11.2016

    219.

    Ali Al-Zafir

    Geboren: 1962; Geburtsort: Tartus;

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Minister für Kommunikation und Technologie. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

    14.11.2016“


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