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Document 32018D0880

    Beschluss (GASP) 2018/880 des Rates vom 18. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

    ST/8971/2018/INIT

    ABl. L 155 vom 19.6.2018, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/880/oj

    19.6.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 155/5


    BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES

    vom 18. Juni 2018

    zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Der Rat erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin, und er ist weiter fest entschlossen, seine Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen.

    (3)

    Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2019 verlängert werden.

    (4)

    Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2019.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    R. PORODZANOV


    (1)  Beschluss 2014/386/GASP des Rates vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (ABl. L 183 vom 24.6.2014, S. 70).


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