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Document 32005R0774

Verordnung (EG) Nr. 774/2005 der Kommission vom 23. Mai 2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der spanischen Interventionsstelle

ABl. L 130 vom 24.5.2005, p. 3–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/774/oj

24.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 130/3


VERORDNUNG (EG) Nr. 774/2005 DER KOMMISSION

vom 23. Mai 2005

zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Rohreis aus Beständen der spanischen Interventionsstelle

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis (1), insbesondere auf Artikel 7 Absätze 4 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 der Kommission (2) sind das Verfahren und die Bedingungen für die Abgabe von Rohreis durch die Interventionsstellen festgelegt worden.

(2)

Die derzeit von der spanischen Interventionsstelle gelagerte Menge Rohreis ist sehr umfangreich und die Lagerzeit sehr lang. Aus diesem Grund sollte eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von rund 26 299 Tonnen Rohreis aus Beständen dieser Interventionsstelle eröffnet werden.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die spanische Interventionsstelle führt zu den Bedingungen der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 eine Dauerausschreibung für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt der im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Mengen Rohreis aus ihren Beständen durch.

Artikel 2

(1)   Die Angebotsfrist für die erste Teilausschreibung läuft am 1. Juni 2005 aus.

(2)   Die Angebotsfrist für die letzte Teilausschreibung läuft am 13. Juli 2005 aus.

(3)   Die Angebote sind bei der spanischen Interventionsstelle zu hinterlegen:

Fondo Español de Garantía Agraria (FEGA)

Beneficencia, 8

E-28004 Madrid

Telex: 23427 FEGA E

Fax: (34) 915 21 98 32 und (34) 915 22 43 87

Artikel 3

Abweichend von Artikel 19 der Verordnung (EWG) Nr. 75/91 teilt die spanische Interventionsstelle der Kommission spätestens am Dienstag der Woche nach Ablauf der Angebotsfrist die Menge und die Durchschnittspreise der jeweils verkauften Partien, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Gruppen, mit.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. Mai 2005

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 96.

(2)  ABl. L 9 vom 12.1.1991, S. 15.


ANHANG

Gruppen

1

2

3

Menge (ca.)

22 743 t

2 509 t

1 047 t

Erntejahre

2001

2002

2003

Reissorten

Langkörniger Reis B

Rund-, mittel- und langkörniger Reis A

Rund-, mittel- und langkörniger Reis A


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