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Document 22023X0215(02)

BEKANNTMACHUNG – ÖFFENTLICHE KONSULTATION Inkrafttreten des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, V und VIII des Abkommens über den Handel mit Wein (Anhang V) im Anhang des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits 2023/C 56/08

PUB/2023/160

ABl. C 56 vom 15.2.2023, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/18


BEKANNTMACHUNG – ÖFFENTLICHE KONSULTATION

Inkrafttreten des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, V und VIII des Abkommens über den Handel mit Wein (Anhang V) im Anhang des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

(2023/C 56/08)

Die Republik Chile hat die Genehmigung der Annahme des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile zur Änderung der Anlagen I, II, V und VIII des Abkommens über den Handel mit Wein (Anhang V) im Anhang des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits notifiziert.

Das Abkommen tritt daher am 9. März 2023 in Kraft (1).


(1)  ABl. C 287 vom 28.7.2022, S. 19.


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