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Document 52021XG1213(02)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit von europäischen audiovisuellen Inhalten und Medieninhalten 2021/C 501 I/02

    ST/14543/2021/INIT

    ABl. C 501I vom 13.12.2021, p. 7–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CI 501/7


    Schlussfolgerungen des Rates zur Erhöhung der Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit von europäischen audiovisuellen Inhalten und Medieninhalten

    (2021/C 501 I/02)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    ERKENNT FOLGENDES AN:

    1.

    Die Verfügbarkeit und Barrierefreiheit von europäischen audiovisuellen Inhalten und Medieninhalten spielen für die tragfähige Entwicklung des europäischen Mediensektors eine immer entscheidendere Rolle und sind untrennbar mit der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt als wichtigstem Element seiner Wettbewerbsfähigkeit verbunden.

    2.

    Um dieses Ziel zu erreichen, sollte – angesichts der zunehmenden Präsenz weltweit tätiger Diensteanbieter und Plattformen für audiovisuelle Inhalte und Medieninhalte – durch gezielte sektorspezifische und horizontale politische Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass europäische audiovisuelle Werke und Medieninhalte entsprechend ins Blickfeld rücken und neue Finanzierungsquellen und Vertriebsmodelle gefördert werden.

    3.

    Solche Maßnahmen sind umso wichtiger, als die COVID-19-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf den Umfang und die Struktur der Finanzierung europäischer audiovisueller Inhalte hatte. Sie hat zu einer Beschleunigung der Marktentwicklung hin zu einem größeren Angebot an und einer größeren Nachfrage nach Inhalten von Online-Anbietern in Bezug auf den Anteil von Kinofilmen und anderen audiovisuellen Werken aus verschiedenen nationalen Märkten und zu einem neuen Verhältnis zwischen erfolgreichen Filmstarts im Kino und als Abrufvideo (VoD) sowie der unterschiedlichen Sichtbarkeit solcher Werke auf den verschiedenen Märkten geführt. (1)

    4.

    Angesichts der gestiegenen Nachfrage nach online verfügbaren Inhalten entstehen hochentwickelte Geschäftsmodelle für die Investitionsfinanzierung durch VoD-Anbieter und die Lizenzierung, während der Großteil der europäischen audiovisuellen Inhalte und Medieninhalte noch immer von traditionellen Akteuren wie öffentlichen und privaten Medienunternehmen und unabhängigen Produzenten produziert wird, die über die Kapazitäten für die Entwicklung neuer Projekte und neuer Talente verfügen. Während die öffentliche Finanzierung für einige Sektoren wichtiger ist als für andere, bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen den Systemen und Kapazitäten der einzelnen Länder.

    5.

    Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie die Kluft zwischen den Einnahmen aus Internetwerbung und herkömmlicher Werbung vergrößert. Die Fernsehwerbung konnte sich zwar bis zur COVID-19-Krise relativ gut gegen die Internetwerbung behaupten, doch im Jahr 2021 stieg der Anteil der Online-Werbung an. (2)

    6.

    Der Vertrieb von audiovisuellen Inhalten und Medieninhalten findet zunehmend online statt, insbesondere über Online-Plattformen, und spielt eine wichtige Rolle für die Einnahmen von Medienunternehmen. Da kreative und kulturelle Inhalte sowohl online als auch offline ein hohes wirtschaftliches Potenzial für Europa haben, ist ein fairer Zugang dazu zu gewährleisten, um die demokratische Debatte, den Medienpluralismus und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren.

    7.

    Um die Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit von europäischen audiovisuellen Inhalten und Medieninhalten zu erhöhen, sollten weitere Maßnahmen zu folgenden Prioritäten ergriffen werden:

    a)

    Kulturelle Vielfalt

    b)

    Förderung und Hervorhebung europäischer Inhalte

    c)

    Tragfähigkeit

    A.   KULTURELLE VIELFALT

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    ERKENNT FOLGENDES AN:

    8.

    Da kulturelle Vielfalt und Kreativität den Kern des europäischen audiovisuellen Sektors und des europäischen Mediensektors bilden und mit anderen auf dem internationalen Markt allgemein verfügbaren Inhalten im Wettbewerb stehen, ist es wichtig, die Kapazitäten dieser Sektoren zu stärken, um ein größeres Publikum zu erreichen, die Inhalte stärker zu verbreiten und ihre verschiedenen Ausdrucksformen, Innovationen und Talente zu fördern und gleichzeitig unsere strategischen kulturellen Werte zu bewahren.

    9.

    Digitale Lösungen können eine breitere Zugänglichkeit ermöglichen, während Koproduktionen, die Unterstützung des grenzüberschreitenden Vertriebs, ein dynamischer unabhängiger Kino- und Vertriebssektor und die Förderung der sprachlichen Vielfalt und künstlerischen Freiheit erheblich zur besseren Verfügbarkeit der Inhalte und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors beitragen können.

    BETONT FOLGENDES:

    10.

    Koproduktionen sowie die internationale Zusammenarbeit zwischen Fachleuten auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette (kreative Schöpfung, Ausbildung, Entwicklung, Produktion, Werbung, Vertrieb) erleichtern den grenzüberschreitenden Vertrieb audiovisueller Werke, tragen zur Förderung der Entwicklung des Sektors in Partnerländern bei und unterstützen die Verbesserung des kulturellen und wirtschaftlichen Austauschs.

    11.

    Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gelten für internationale Koproduktionen in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Finanzierungssysteme, und sie verfügen über unterschiedliche audiovisuelle Kapazitäten, wobei auch der Anteil vielfältiger europäischer Inhalte auf den europäischen und internationalen Märkten variiert.

    12.

    Damit europäische audiovisuelle Werke sowohl auf dem europäischen als auch auf dem internationalen Markt erfolgreich sein können, müssen die Inhalte hohen Qualitäts- und Innovationsstandards genügen, die kulturelle und thematische Vielfalt der europäischen Gesellschaft widerspiegeln und gegebenenfalls ein internationales Publikum ansprechen.

    13.

    Der historische und kulturelle Wert audiovisueller Archive ist ein wichtiges Gut für den Sektor und muss geschützt werden, um die Verbreitung und mögliche Wiederverwendung der Inhalte im öffentlichen Interesse zu erleichtern.

    14.

    Mit Blick auf die künstlerische Freiheit sind die Meinungsfreiheit, der Medienpluralismus und die Vielfalt der Meinungen und Ideen, die zu den Grundwerten der Europäischen Union gehören, zu schützen.

    15.

    Besonderes Augenmerk sollte auf die Zugänglichkeit von Inhalten für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen gerichtet werden.

    16.

    Die öffentlich-rechtlichen Medien in Europa spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung des öffentlichen Interesses, der Förderung der Meinungsvielfalt, der Schaffung neuer und innovativer Inhalte und Ideen sowie der Bekämpfung von Desinformation und Fehlinformation.

    17.

    Eine faire Vergütung von Urhebern, Produzenten und anderen Rechteinhabern ist für ihre künstlerische Freiheit und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie für die Tragfähigkeit, Originalität und Wettbewerbsfähigkeit des Mediensektors von entscheidender Bedeutung.

    18.

    Eine geschlechtergerechte und sozial inklusive Beteiligung trägt zur Verbesserung der Qualität und zur Erweiterung des Horizonts europäischer audiovisueller Inhalte und Medieninhalte bei.

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

    19.

    Koproduktionen zu erleichtern, insbesondere durch die Förderung eines europäischen Modells der Koproduktion, und ihre Verbreitung in den beteiligten Ländern und darüber hinaus zu fördern, wobei dem sich wandelnden Umfeld der Investitionen von VoD-Anbietern Rechnung zu tragen ist (3);

    20.

    zum Austausch von Know-how über Koproduktionen anzuregen und die Zusammenarbeit von den ersten Phasen der Entwicklung von Koproduktionen an ebenso wie die Kooperation zwischen Fachleuten in der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern;

    21.

    verbesserte politische Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors zu entwickeln, indem sie die Schaffung hochwertiger europäischer Inhalte, die ein breiteres Publikum ansprechen können, fördern und gleichzeitig die Urheber als wichtigste Schöpfer von Inhalten und Koproduktionen sowie die Verbreitung von Originalinhalten unterstützen;

    22.

    eine größere Verfügbarkeit von Originalinhalten in verschiedenen Sprachfassungen zu fördern und die Entwicklung digitaler Lösungen, die sprachliche Vielfalt ermöglichen und die Möglichkeit bieten, die Inhalte in der Originalsprache zu verfolgen, zu unterstützen;

    23.

    die Entwicklung von effizienten Marketinginstrumente und auf das Filmpublikum ausgerichteten Strategien sowie die Stärkung der Medien- und Filmkompetenz unter Berücksichtigung von Publikumsanalysen und -erwartungen zu fördern;

    24.

    ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und die soziale Vielfalt bei der Schaffung von Inhalten zu fördern, indem Anreize geschaffen werden, um die Akteure des audiovisuellen Sektors unter Wahrung der künstlerischen Freiheit dazu anzuhalten, sich um Gleichheit, Vielfalt und Inklusivität zu bemühen;

    25.

    darauf hinzuwirken, dass der Inhalt der nationalen Archive und der im Bereich des Filmerbes tätigen Einrichtungen geschützt und gefördert wird und in größerem Umfang verfügbar ist, wobei die Achtung der jeweiligen Rechte des geistigen Eigentums zu gewährleisten ist.

    ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:

    26.

    Netzwerke europäischer unabhängiger VoD-Dienste, die einen hohen Anteil an europäischen Inhalten aufweisen und diese durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten sichtbar machen, durch den Aktionsbereich MEDIA des Programms „Kreatives Europa“ weiter zu unterstützen;

    27.

    den Konsultationsprozess zu Möglichkeiten der Förderung einer langfristigen Verbreitung europäischer Inhalte, die aus Koproduktionen und anderen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervorgehen, mit den Mitgliedstaaten und allen einschlägigen Interessenträgern im Rahmen des Europäischen Filmforums fortzuführen und dabei auch das Ergebnis des im Medienaktionsplan angekündigten Dialogs mit der audiovisuellen Industrie über Möglichkeiten zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu und der Verfügbarkeit von audiovisuellen Inhalten zu berücksichtigen.

    B.   FÖRDERUNG UND HERVORHEBUNG EUROPÄISCHER INHALTE

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    ERKENNT FOLGENDES AN:

    28.

    Der Zugang zu vielfältigen audiovisuellen Inhalten und Informationen in allen EU-Sprachen sowie zu verlässlichen und vertrauenswürdigen Inhalten ist von großer Bedeutung.

    29.

    Die öffentlich-rechtlichen Medien in Europa spielen eine wichtige Rolle für die Wahrung der demokratischen Werte, die Förderung der Meinungsvielfalt und die Verbesserung der Verfügbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Inhalte, insbesondere beim Einsatz innovativer technologischer Instrumente.

    30.

    Die Vorschriften über die Förderung und Hervorhebung europäischer audiovisueller Inhalte und Medieninhalte sollen bei der Gewährleistung des Medienpluralismus, der Förderung der kulturellen Vielfalt, der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung unabhängiger Produktionen eine wichtige Rolle spielen.

    31.

    Im Vergleich zu herkömmlichen Vertriebsformen kann sich die Suche nach europäischen Werken auf VoD-Plattformen für die Verbraucherinnen und Verbraucher schwierig gestalten. Daher ist es wichtig, den Markt zu analysieren und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Hervorhebung dieser Werke zu bewerten.

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

    32.

    die Umsetzung der überarbeiteten AVMD-Richtlinie (4) in einzelstaatliches Recht zu beschleunigen, da die wirksame Umsetzung der AVMD-Richtlinie dazu beitragen wird, den Online-Zugang zu europäischen Werken zu verbessern;

    33.

    die Diskussion über bestehende und geplante Lösungen für die Werbung für europäische Werke zu fördern und den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Hervorhebung europäischer Werke entsprechend den verschiedenen Geschäftsmodellen zu ermöglichen;

    34.

    den Austausch bewährter Verfahren weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit zwischen den für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsbehörden und Filmförderorganisationen zu stärken;

    35.

    die Auffindbarkeit legaler kreativer Online-Inhalte in allen Sprachen der Europäischen Union zu verbessern und zu erleichtern, insbesondere durch Online-Tools wie Agorateka (5), damit sie in dem breiten Spektrum anderer Inhalte leicht zu erkennen sind;

    36.

    die Entwicklung von Datenbanken wie Lumiere VoD (6) zu fördern, um die Überprüfung des Ursprungslands europäischer Werke zu erleichtern;

    37.

    die kontinuierliche Unterstützung für den Kinoverleih europäischer Werke zu fördern, einschließlich der Unterstützung kleinerer und unabhängiger Verleihfirmen für die Verbreitung einer großen Vielfalt europäischer Filme, und Festivals als wirksame Absatzmöglichkeit für originelle und vielfältige Inhalte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu unterstützen;

    38.

    die derzeitige Lage europäischer Werke in der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Marktstellung der verschiedenen Interessenträger und aller anderen relevanten Faktoren (gleiche Wettbewerbsbedingungen, audiovisuelle und sprachliche Besonderheiten in verschiedenen Ländern, derzeitige Definition europäischer Werke (7) usw.) zu bewerten und zu erörtern, um einen vielfältigen, fairen und ausgewogenen Markt für europäische Werke zu gewährleisten;

    39.

    Überlegungen zur digitalen und technologischen Souveränität Europas unter Berücksichtigung bestehender europäischer Anbieter anzustellen und in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Medien den Mehrwert einer möglichen europäischen Plattform zu analysieren, die europäische Inhalte aus den Mitgliedstaaten umfassen würde, die so vielen EU-Bürgerinnen und -Bürgern wie möglich zur Verfügung gestellt werden sollen, wobei die jeweiligen Rechte des geistigen Eigentums sowie die geltenden Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften zu achten sind;

    40.

    die öffentlich-rechtlichen Medien zu ermutigen, unabhängigen Produzenten neue Möglichkeiten bei der Schaffung und Förderung europäischer Inhalte zu bieten;

    41.

    neue Programme zur Förderung der Produktion und des Vertriebs europäischer audiovisueller Werke für Kinder und junge Erwachsene zu entwickeln und zu fördern.

    ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:

    42.

    durch genaue Überwachung, Berichterstattung und Unterstützung der Mitgliedstaaten weiterhin bei der Erleichterung der reibungslosen Umsetzung der AVMD-Richtlinie eine aktive Rolle zu spielen;

    43.

    die Lage auf dem europäischen audiovisuellen Markt zu analysieren und den Schwerpunkt dabei auf die wichtigsten Herausforderungen und Ungleichgewichte aus Sicht der EU und mögliche Lösungen zu setzen.

    C.   TRAGFÄHIGKEIT

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    BETONT FOLGENDES:

    44.

    Um eine tragfähige Entwicklung zu erreichen, muss der Mediensektor auf seine Stärken (wie Kreativität und kulturelle Vielfalt) setzen; die Inhalte bereitstellen und sichtbar machen und sich an die mit dem digitalen Wandel verbundenen Herausforderungen und Chancen anpassen.

    45.

    Plattformen und Online-Anbieter spielen in der digitalen Wirtschaft als globale Akteure bei der Gewährleistung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Verbreitung von Inhalten eine wichtige Rolle. Gleichzeitig gewinnen sie zunehmend an Bedeutung für die demokratische Debatte, die kulturelle Vielfalt, die Achtung der Grundrechte und -werte, den Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums.

    46.

    Gebiets- und Exklusivlizenzen sind für die künstlerische Freiheit, die Tragfähigkeit und die Finanzierung des Sektors, aber auch als Grundlage für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle nach wie vor von entscheidender Bedeutung.

    ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN

    47.

    Lizenzierungsverfahren zu fördern, die auf eine gerechtere Beziehung zwischen VoD-Anbietern, Plattformen, unabhängigen Produzenten und anderen Rechteinhabern in der gesamten Wertschöpfungskette abzielen, und die Entwicklung von Maßnahmen zu fördern, die transparente und umfassende Informationen über die Nutzung audiovisueller Werke in Online-Diensten ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, auf Daten zur Gesamtzahl der Abrufe nach Gebieten zuzugreifen;

    48.

    die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen audiovisuellen Sektors unter Berücksichtigung der Rolle von Gebiets- und Exklusivlizenzen im Finanzierungssystem für europäische Werke zu fördern. Die Frage der Lizenzen sollte auch im Rahmen des im Medienaktionsplan angekündigten Dialogs über die Verbreitung audiovisueller Werke thematisiert werden;

    49.

    Finanzierungskonzepte, die auf Innovation, Wachstum, Technologien und die Struktur der Branche ausgerichtet sind, zu fördern und zu unterstützen;

    50.

    die einschlägigen Maßnahmen im Rahmen des Medienaktionsplans zur Förderung des Wandels und der Widerstandsfähigkeit unabhängiger audiovisueller Unternehmen und Medienunternehmen – insbesondere MediaInvest, das darauf abzielt, Investitionen in die audiovisuelle Produktion und den audiovisuellen Vertrieb voranzutreiben, sowie das interaktive Tool, das Medienunternehmen eine Orientierung im Hinblick auf verschiedene Förderinstrumente bietet – weiterhin zu fördern;

    51.

    zur Aufstockung des Anteils europäischer audiovisueller Werke in den VoD-Katalogen – durch die Aufnahme hochwertiger Filme, die ein breites Spektrum von Themen und Altersgruppen abdecken – anzuregen und die Möglichkeit zu prüfen, öffentlich-private Partnerschaften für die Verbreitung hochwertiger Inhalte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einzurichten;

    52.

    durch Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz und Medienkompetenz gezielt in die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger zu investieren, um den Wissenserwerb und kritisches Denken zu fördern. Dadurch sollten die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, illegale Inhalte und Desinformation zu erkennen, die Funktionsweise der Empfehlungsalgorithmen zu verstehen und Inhalte leichter zu finden;

    53.

    die Ausbildung von Filmschaffenden und Unternehmen zu verbessern, um sie bei der Anpassung an das sich wandelnde Produktions- und Vertriebsmodell im Zusammenhang mit KI-gestützten Systemen zu unterstützen, und Umschulungen und Fortbildungen zu fördern;

    54.

    die neuen Möglichkeiten, die die digitale Wirtschaft für die Verbreitung von Inhalten bietet, zu fördern und zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Entwicklung von KI-Systemen und deren Zugriff auf Inhalte, um die Wettbewerbsfähigkeit sowohl des KI-Sektors als auch des audiovisuellen Sektors und Mediensektors zu gewährleisten; in diesem Zusammenhang gleiche Wettbewerbsbedingungen für die einschlägigen Interessenträger zu gewährleisten und die erfolgreiche Entwicklung des audiovisuellen Sektors und des Mediensektor zu unterstützen, ohne die Dynamik der Innovation zu behindern;

    55.

    alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Zugriff auf illegale audiovisuelle Inhalte auf nationaler und EU-Ebene zu unterbinden und eine wirksame Online-Durchsetzung bei gewerbsmäßigen Verstößen zu gewährleisten;

    56.

    die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit der Mediensektor die Chancen, die der europäische Grüne Deal und das europäische Klimagesetz bieten, nutzen kann;

    57.

    mögliche politische Initiativen im Zusammenhang mit dem Rahmen für Internetwerbung zu erörtern, um faire Vorschriften für die Internetwerbung und die herkömmliche Werbung für audiovisuelle Inhalte und Medieninhalte zu gewährleisten;

    58.

    die Unabhängigkeit der Medienorganisationen zu wahren und gegebenenfalls Maßnahmen zu treffen, um Transparenz und Pluralismus im Mediensektor zu gewährleisten.

    ERSUCHT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION:

    59.

    den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit dem Zugang zu Finanzmitteln für europäische Inhalte unter uneingeschränkter Einhaltung der Anforderungen der Haushaltsordnung zu verringern.


    (1)  Jahrbuch 2020/2021 – Schlüsseltrends, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (Europarat), Straßburg 2021, S. 20.

    (2)  Jahrbuch 2020/2021 – Schlüsseltrends, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (Europarat), Straßburg 2021, S. 46.

    (3)  In diesem Zusammenhang wird der Bericht der Arbeitsgruppe „Offene Methode der Koordinierung“ zu Koproduktionen von entscheidender Bedeutung sein.

    (4)  Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (siehe Verweis im Anhang).

    (5)  Gesamteuropäisches Portal des Büros für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO): https://agorateka.eu/ea/de

    (6)  Das erste Online-Verzeichnis von auf VoD verfügbaren europäischen Filmen, das am 16. April 2019 von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle beim Europarat ins Leben gerufen wurde.

    (7)  Wie in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgesehen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32010L0013&from=DE


    ANLAGE

    Schlussfolgerungen des Rates

    Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung europäischer Inhalte für die Digitalwirtschaft (ABl. C 457 vom 19.12.2018, S. 2).

    Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbreitung europäischer audiovisueller Werke mit einem Schwerpunkt auf Koproduktionen (ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 11).

    Schlussfolgerungen des Rates zur Sicherung eines freien und pluralistischen Mediensystems (ABl. C 422 vom 7.12.2020, S. 8).

    Schlussfolgerungen des Rates zur Medienkompetenz in einer sich ständig wandelnden Welt (ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 23).

    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels“ (ABl. C 210 vom 3.6.2021, S. 1).

    Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12).

    Gesetzgebungsakte

    Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, AVMD-Richtlinie) (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69).

    Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 1295/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34).

    Mitteilungen und Empfehlungen der Kommission

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels (COM(2020) 784 final).

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europäischer Aktionsplan für Demokratie (COM(2020) 790 final).

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (COM(2020) 67 final).

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen – Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU (COM (2020) 760 final).

    Initiativen des Europäischen Parlaments

    Bericht über künstliche Intelligenz in der Bildung, der Kultur und dem audiovisuellen Bereich (2020/2017(INI)).

    Studien der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle

    Jahrbuch 2020/2021 – Schlüsseltrends, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (Europarat), Straßburg.

    Europarat

    Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen, 1992.


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