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Document 52010XG0817(01)
Budgetary procedure for 2011: Council position on the draft budget — Expenditure and revenue
Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 — Ausgaben und Einnahmen
Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 — Ausgaben und Einnahmen
ABl. C 222 vom 17.8.2010, p. 6–6
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.8.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/6 |
STANDPUNKT DES RATES ZUM ENTWURF DES HAUSHALTSPLANS DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011
Ausgaben und Einnahmen (1)
2010/C 222/04
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,
gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2),
gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1525/2007 des Rates vom 17. Dezember 2007 (4),
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung, zuletzt geändert durch den Beschluss 2009/1005/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 (5), insbesondere auf den in Teil I der Vereinbarung vorgesehenen mehrjährigen Finanzrahmen,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
— |
Die Kommission hat am 16. Juni 2010 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (6) vorgelegt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 am 12. August 2010 festgelegt.
Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/
Brüssel, den 12. August 2010
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. VANACKERE
(1) Die Verwaltungsausgaben werden in Dokument 11662/10 FIN 293 behandelt.
(2) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(3) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1, mit Berichtigungen in ABl. L 25 vom 30.1.2003, S. 43, und in ABl. L 99 vom 14.4.2007, S. 18.
(4) ABl. L 343 vom 27.12.2007, S. 9.
(5) ABl. L 347 vom 24.12.2009, S. 26.
(6) KOM(2010) 300.