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Document 52007XC1204(02)

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

ABl. C 290 vom 4.12.2007, p. 12–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 290/12


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden

(2007/C 290/11)

Beihilfe Nr.

XA 7040/07

Mitgliedstaat

Italien

Region

Regione Lazio

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Agevolazioni a favore di PMI per progetti di ricerca industriale e sviluppo precompetitivo

Rechtsgrundlage

Deliberazione della giunta regionale n. 440 del 19.6.2007, pubblicata sul Bollettino Ufficiale della Regione Lazio n. 20 del 20.7.2007, che modifica la deliberazione della giunta regionale n. 28 del 25.1.2007, attuativa della legge 27.10.1994, n. 598, art. 11, e s.m.i.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung oder Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

25 Mio. EUR (1)

Beihilfehöchstintensität

Die Beihilfe darf die in den geltenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Höchstgrenzen nicht überschreiten

Inkrafttreten der Regelung

Ab 19. Juni 2007, in jedem Fall vor der Annahme weiterer, im „Beschluss Nr. 440/2007 der Regionalregierung vorgesehener Akte“

Laufzeit der Regelung oder Auszahlung der Einzelbeihilfe

Unbegrenzt; die Beihilferegelung ist jedoch bis zum 30. Juni 2008 von der Anzeigepflicht nach Art. 88 Abs. 3 des EG-Vertrags befreit; zu diesem Zeitpunkt tritt vorbehaltlich möglicher Verlängerungen die Verordnung (EG) Nr. 70/2001 in der geänderten Fassung außer Kraft

Zweck der Beihilfe

Förderung der Tätigkeiten im Bereich der industriellen Forschung und der vorwettbewerblichen Entwicklung

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche

oder

Kohlenbergbau

Gesamte verarbeitende Industrie

oder

Stahlindustrie

Schiffbau

Kunstfaserindustrie

Automobilindustrie

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Sämtliche Dienstleistungen

oder

Verkehr

Finanzdienstleistungen

Sonstige Dienstleistungen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regione Lazio — Assessorato della Piccola e media impresa, commercio e artigianato

Direzione regionale Attività produttive

Via Cristoforo Colombo, 212

I-00147 Roma

Tel. (39) 06 51 68 37 75

Fax (39) 06 51 68 37 73

E-mail: nconsole@regione.lazio.it

Sonstige Angaben


Beihilfe Nr.

XA 7041/07

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Land Niedersachsen

Bezeichnung der Regelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des Begünstigten

Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für die Landesregierung sowie für Unternehmen und Vereinigungen im land- und ernährungswirtschaftlichen Sektor

Rechtsgrundlage

Vertrag zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft über die Durchführung von Beratungs- und Organisations-Dienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für die Landesregierung sowie für Unternehmen und Vereinigungen im land- und ernährungswirtschaftlichen Sektor

Contrat attribué dans le cadre d'un appel d'offres communautaire (voir 2007/S 45-055475 du 6.3.2007)

Voraussichtliches jährliches Beihilfevolumen bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

1,23 Mio. EUR

Besicherte Darlehen

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

Besicherte Darlehen

Beihilfehöchstintensität

Im Einklang mit Art. 4 Abs. 2-6 und Art. 5 der Verordnung

Ja

Inkrafttreten der Regelung

1.7.2007

Ende der Regelung bzw. bei Einzelbeihilfen letzte Ratenzahlung

30.6.2012

Zweck der Beihilfe

Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Sämtliche Wirtschaftssektoren, in denen KMU-Beihilfen gewährt werden dürfen

 

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche:

Ja

Bergbau

 

Gesamte verarbeitende Industrie

 

oder

 

Stahlindustrie

 

Schiffbau

 

Kunstfaserindustrie

 

Kfz-Industrie

 

Andere Bereiche der verarbeiten den Industrie

 

Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen

Ja

Sämtliche Dienstleistungen

 

Oder

 

Verkehr

 

Finanzdienstleistungen

 

Sonstige Dienstleistungen

 

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Adresse

Postfach 243

D-30002 Hannover

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

Im Einklang mit Artikel 6 der Verordnung

Ja


(1)  Die angegebenen jährlichen Ausgaben erfolgen zusätzlich zu den in der Regelung vorgesehenen jährlichen Ausgaben, die dieselbe Rechtsgrundlage haben und für KMU bestimmt sind, welche in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 für andere als in diesem Formblatt genannte Sektoren fallen.


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