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Document 32024D0190

Beschluss (EU) 2024/190 der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2023/38)

ECB/2023/38

ABl. L, 2024/190, 5.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/190/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/190/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2024/190

5.1.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/190 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 15. Dezember 2023

zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2023/38)

Der EZB-Rat —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 12.1 zweiter Unterabsatz in Verbindung mit Artikel 3.1 erster Gedankenstrich und Artikel 18.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/29) (1), mit dem der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) (2) geändert wurde. Der Beschluss (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) sah die Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße für Ankäufe von Unternehmensanleihen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors und des zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramms entsprechend einer vom EZB-Rat genehmigten Methodik vor, insbesondere zur Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken, denen das Eurosystem ausgesetzt ist.

(2)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) wurden Klimaschutzaspekte durch „Umschichtung“ („Tilting“) der Bezugsgröße zugunsten von Emittenten mit einer besseren Klimaleistung einbezogen, d. h. dass in der Bilanz des Eurosystems der Anteil der Wertpapiere, die von Unternehmen mit einer besseren Klimaleistung ausgegeben werden, im Vergleich zum Anteil der Wertpapiere, die von Unternehmen mit einer schlechteren Klimaleistung ausgegeben werden, erhöht wurde. Wie in Erwägungsgrund 1 des Beschlusses (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) ausgeführt wird‚ sollte die Klimaleistung von Emittenten anhand ihrer Treibhausgasemissionen, des Ambitionsniveaus ihrer CO2-Reduktionsziele und ihrer klimabezogenen Offenlegungen gemessen werden.

(3)

Am 19. September 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) auf ihrer Website weitere Einzelheiten zur Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in den Ankauf von Unternehmensanleihen, in denen die wichtigsten Elemente der Vorgehensweise bei der Bewertung der Klimaleistung von Emittenten erläutert wurden, einschließlich der Methodik zur Bestimmung des Wertes der Klimaleistung von Emittenten.

(4)

Am 23. März 2023 veröffentlichte die EZB einen Bericht mit dem Titel „Climate-related financial disclosures of the Eurosystem’s corporate sector holdings for monetary policy purposes“ (3). Neben der Beschreibung der Fortschritte des Eurosystems bei der Steuerung und Minderung der mit dem Klimawandel verbundenen finanziellen Risiken enthält der Bericht weitere Einzelheiten zur klimabezogenen Bewertungsmethodik und zum Tilting-Ansatz, welche seit dem Inkrafttreten des Beschlusses (EU) 2022/1613 (EZB/2022/29) angewandt werden.

(5)

Am 5. Oktober 2023 beschloss der EZB-Rat im Anschluss an die erste regelmäßige Überprüfung der klimabezogenen Bewertungsmethodik, dass bestehende öffentliche Informationen über die klimabezogene Bewertungsmethodik in konsolidierter Form dargelegt und im Rahmen des Beschlusses (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) veröffentlicht werden sollten. Dadurch sollen die Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz in Bezug auf die klimabezogene Bewertungsmethodik und den Tilting-Ansatz verbessert werden.

(6)

Der Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderungen

Der Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 4a erhält folgende Fassung:

„Artikel 4a

Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße

1.   In die in Artikel 4 Absatz 3 genannte Bezugsgröße sind entsprechend einer vom EZB-Rat genehmigten Methodik, einschließlich der im Anhang aufgeführten Elemente, Klimaschutzaspekte mit einzubeziehen, insbesondere zur Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken, denen das Eurosystem ausgesetzt ist.

2.   Sofern der EZB-Rat es für erforderlich hält, kann er die in Absatz 1 genannte Methodik überprüfen, insbesondere um klimabezogene Finanzrisiken und die Fortschritte im Hinblick auf Kapazitäten für die Risikobewertung zu berücksichtigen.“

2.

Der Text des Anhangs dieses Beschlusses wird als Anhang angefügt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 15. Dezember 2023.

Die Präsidentin der EZB

Christine LAGARDE


(1)  Beschluss (EU) 2022/1613 der Europäischen Zentralbank vom 9. September 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (EZB/2022/29) (ABl. L 241 vom 19.9.2022, S. 13).

(2)  Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank vom 1. Juni 2016 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2016/16) (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 28).

(3)  Abrufbar auf der Website der EZB unter www.ecb.europa.eu.


ANHANG

Folgender Anhang wird dem Beschluss (EU) 2016/948 (EZB/2016/16) hinzugefügt:

„ANHANG

KLIMABEZOGENE BEWERTUNGSMETHODIK UND TILTING-ANSATZ

1.   KLIMABEZOGENE BEWERTUNGSMETHODIK

Für jeden Emittenten wird anhand einer vom EZB-Rat festgelegten Formel auf Grundlage von drei Kennzahlen, der offenlegungsbezogenen Kennzahl, der vergangenheitsbezogenen Kennzahl und der zukunftsgerichtete Kennzahl, ein Wert zur Bewertung seiner Klimaleistung (im Folgenden „Klima-Score“) berechnet. Der Klima-Score reicht von mindestens null bis höchstens fünf und konzentriert sich auf klimabezogene Finanzrisiken, die basierend auf (a) der Qualität der Offenlegungen des Emittenten, (b) den jüngsten Emissionsintensitäten (1) des Emittenten und (c) den klimabezogenen Zielen des Emittenten geschätzt werden. Je höher der Score desto besser die bewertete Klimaleistung.

1.1.   Offenlegungsbezogene Kennzahl

Mit der offenlegungsbezogenen Kennzahl wird die Qualität der Offenlegungen von Emittenten in Bezug auf ihre Treibhausgasemissionen in Scope 1 und Scope 2 gemäß Greenhouse Gas Protocol (2) anhand einer vom EZB-Rat festgelegten Formel bewertet. Die offenlegungsbezogene Kennzahl belohnt Emittenten, deren Offenlegung eine hohe Qualität aufweist. Emittenten erhalten für diese Kennzahl einen besseren Score, wenn ihre Offenlegungen durch Dritte geprüft wurden. Emittenten erhalten den schlechtesten Score, wenn sie über keine eigens ausgewiesenen Emissionsdaten verfügen.

1.2.   Vergangenheitsbezogene Kennzahl

Mit der vergangenheitsbezogen Kennzahl wird das Niveau der bisherigen Treibhausgasemissionen von Emittenten sowohl im Hinblick auf die Emissionsintensität als auch auf die Dekarbonisierung bewertet. Diese Kennzahl berücksichtigt die Treibhausgas-Emissionsintensität von Emittenten in Scope 1 und Scope 2 sowie die Sektordurchschnitte der Treibhausgas-Emissionsintensität in Scope 3. Entsprechend einer vom EZB-Rat festgelegten Methodik kombiniert sie einen Best-in-Class- mit einem Best-in-Universe-Ansatz. Nach dem Best-in-Class-Ansatz werden Unternehmen innerhalb bestimmter Branchen Vergleichsunternehmen gegenübergestellt. Nach dem Best-in-Universe-Ansatz werden Unternehmen im gesamten Unternehmensuniversum sowohl hinsichtlich ihrer Emissionsintensität zum jeweiligen Zeitpunkt als auch hinsichtlich der Dekarbonisierungsrate miteinander verglichen.

1.3.   Zukunftsgerichtete Kennzahl

Mit der zukunftsgerichteten Kennzahl wird die erwartete Entwicklung der Treibhausgas-Emissionsintensität von Emittenten bewertet. Zu den Faktoren, die zu einem höheren Score bei dieser Kennzahl führen, gehören das Ambitionsniveau und die Glaubwürdigkeit der erklärten Reduktionsziele der Emittenten in Bezug auf die Treibhausgas-Emissionsintensität (insbesondere wenn das Ziel wissenschaftlich fundiert ist und von einem Dritten validiert wurde) sowie die beobachtete Einhaltung ihrer eigenen Reduktionsziele in Bezug auf die Treibhausgasemissionsintensität bewertet anhand einer vom EZB-Rat festgelegten Methodik.

2.   TILTING-ANSATZ

Im Hinblick auf den Ankauf von Unternehmensanleihen erfolgt eine Umschichtung („Tilting“) zugunsten von Emittenten mit höheren Klima-Scores anhand einer vom EZB-Rat festgelegten Formel. Tilting bedeutet, dass der nach der Marktkapitalisierung gewichtete Anteil der Wertpapiere im Rahmen der Bezugsgröße, die für Ankäufe von Wertpapieren des Unternehmenssektors durch das Eurosystem herangezogen wird, für Emittenten mit einem besseren Klima-Score im Vergleich zu Emittenten mit schlechteren Klima-Scores erhöht wird. Die umgeschichtete Bezugsgröße wird in Obergrenzen für Emittentengruppen einbezogen, um sicherzustellen, dass sich Ankäufe nach der umgeschichteten Bezugsgröße richten.


(1)  Die Emissionsintensität eines Emittenten ist definiert als Treibhausgasemissionen des Emittenten (in t CO2) geteilt durch die Einnahmen des Emittenten (in Mio. EUR).

(2)  Das Treibhausgasprotokoll unterscheidet zwischen direkten Treibhausgasemissionen aus Quellen, die im Eigentum des Unternehmens stehen oder von ihm kontrolliert werden (Scope 1), indirekten Emissionen aus erworbenem oder bezogenem Strom, Dampf und erworbener oder bezogener Wärme-/Kälteenergie (Scope 2) und allen sonstigen indirekten Emissionen, insbesondere vor- und nachgelagerte Emissionen in der Wertschöpfungskette des Unternehmens (Scope 3); siehe die Website des Greenhouse Gas Protocol unter ghgprotocol.org.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/190/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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