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Document C2020/190A/01

Eurostat — Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) für sektorale und regionale Statistiken (Besoldungsgruppe AD 14) (GD ESTAT.E) (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts) — COM/2020/10393

PUB/2020/371

ABl. C 190A vom 8.6.2020, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 190/1


Eurostat

Ausschreibung der Stelle eines Direktors (m/w) für sektorale und regionale Statistiken (Besoldungsgruppe AD 14)

(GD ESTAT.E)

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts)

COM/2020/10393

(2020/C 190 A/01)

 

Eurostat

Eurostat ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission. Sie bietet der Europäischen Union einen qualitativ hochwertigen statistischen Informationsdienst zur Nutzung durch die europäischen Organe, die Mitgliedstaaten, die Finanzmärkte, die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger, die Forschung und die Medien.

Eurostat ist für die Koordinierung und Stärkung der Governance des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zuständig und verfolgt das Ziel, allen Nutzern einen einfachen Zugang zu zeitnahen, verlässlichen und vergleichbaren Statistiken auf EU-Ebene zu bieten. Eurostat arbeitet sämtliche Vorschläge für statistische Rechtsvorschriften der EU aus. Ferner kooperiert Eurostat mit internationalen Organisationen auf dem Gebiet der amtlichen Statistik und unterstützt Länder außerhalb der EU bei der Verbesserung ihrer statistischen Systeme.

Die Direktion E „Sektorale und regionale Statistiken“ umfasst fünf Referate mit etwa 120 Mitarbeitern (befristet und unbefristet Beschäftigte) und verwaltet ein Budget von rund 12,5 Mio. EUR. Sie umfasst einen großen Bereich der Agrar-, Umwelt-, Verkehrs- und Energiestatistiken sowie Statistiken über nachhaltige Entwicklung und europäische Regionen.

Die Dienststellen von Eurostat befinden sich in Luxemburg.

Stellenprofil

Bei der Stelle des Direktors für sektorale und regionale Statistiken bei Eurostat handelt es sich um eine anspruchsvolle, herausgehobene Position mit folgenden Hauptaufgaben:

Führungsrolle und strategisches Management in einer Vielzahl von Bereichen — Agrar-, Umwelt-, Verkehrs- und Energiestatistiken sowie Statistiken über nachhaltige Entwicklung und europäische Regionen;

Führungsrolle und strategisches Management bei der Verbreitung und Übermittlung der von der Direktion erstellten Statistiken und Daten;

Vertretung der Direktion in den wichtigsten Beziehungen zu anderen Dienststellen der Kommission, anderen Organen der Europäischen Union, nationalen statistischen Stellen und internationalen Organisationen;

Verwaltung von Human- und Finanzressourcen.

Der Direktor fungiert als nachgeordnet bevollmächtigter Anweisungsbefugter im Einklang mit den Finanzregelungen der Kommission.

Auswahlkriterien

Wir suchen Bewerberinnen/Bewerber mit folgendem Profil:

a)

Managementerfahrung, insbesondere:

hervorragende Fähigkeit zur Führung und Leitung einer Verwaltungsstelle sowohl in strategischer Hinsicht als auch auf Managementebene;

Managementqualitäten, die in einer Führungsposition mit Aufgaben im Bereich der Verwaltung von Human- und Finanzressourcen unter Beweis gestellt wurden;

Verständnis der Planung, Durchführung und Überwachung der Arbeit von Eurostat im Rahmen der in der Europäischen Kommission angewandten Verfahren;

ausgezeichnete Fähigkeit, ein großes Team von multinationaler und sektorübergreifender Zusammensetzung zu führen und zu motivieren.

Der ausgewählte Bewerber/die ausgewählte Bewerberin wird dem Managementteam der Generaldirektion angehören. Umfassende Arbeitserfahrung innerhalb eines Managementteams ist daher von Vorteil.

b)

Fachliche Kenntnisse und Erfahrung, insbesondere:

gute Kenntnis der Prioritäten der Kommission und der einschlägigen EU-Politik in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, regionale Entwicklung, Energie, Verkehr und Umwelt;

gründliche Kenntnis der Entwicklung, Erstellung und Nutzung europäischer Statistiken und der Funktionsweise des ESS;

fundierte Kenntnisse im Bereich Wirtschaft oder Statistik wären von Vorteil.

c)

Kommunikation/Verhandlungsgeschick/sonstige Fähigkeiten, insbesondere:

sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Sozial- und Networking-Kompetenz und Verhandlungsgeschick, d. h. der Bewerber/die Bewerberin ist in der Lage, Diskussionen zu leiten, klar zu kommunizieren, die Kommission wirksam zu vertreten und gute Arbeitsbeziehungen zu anderen Institutionen und Organen in Europa und in anderen Teilen der Welt aufzubauen;

hervorragende analytische Kompetenzen und Fähigkeit, organisatorische und operative Probleme mithilfe eines ergebnisorientierten Ansatzes zu lösen;

gutes Urteilsvermögen und nachgewiesene Motivation, neue Ideen hervorzubringen und umzusetzen;

starkes, ausgeprägtes Urteilsvermögen in politisch sensiblen Fragen.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/innen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Die Bewerber/innen müssen Folgendes nachweisen:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Erfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung: Die Bewerber/innen müssen nach ihrem Hochschulabschluss mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene gesammelt haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. Davon müssen mindestens 5 Jahre im Bereich der Statistik oder in damit zusammenhängenden Bereichen erlangt worden sein.

Managementerfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses müssen die Bewerber/innen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer höheren Managementposition (1) in einem für diese Position relevanten Bereich erworben haben.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber/innen müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (2) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersbeschränkung: Die Bewerber/innen dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben, das für Beamte der Europäischen Union am letzten Tag des Monats beginnt, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts (3)).

Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben, den für die Ausübung des Amtes zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Auswahl und Ernennung

Der Direktor/Die Direktorin wird von der Europäischen Kommission nach ihren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt (siehe: Compilation Document on Senior Officials Policy (4) (nur in englischer Sprache)).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, und ermittelt die Bewerber/innen, deren Anforderungsprofil den vorstehend genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber/innen werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber/innen, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Dieser Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber/innen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Die eingeladenen Bewerber/innen nehmen an einem ganztägigen von externen Personalberatern durchgeführten Management-Assessment-Center teil, es sei denn, sie wurden in den zwei Jahren vor dem Zeitpunkt des Gesprächs mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen bereits im Rahmen eines Assessment-Centers beurteilt, das auf Ersuchen der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission für einen gleichwertigen Dienstposten durchgeführt wurde. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Meinung nach für das Amt des Direktors geeigneten Bewerber/innen.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/innen werden dann zu einem Gespräch mit dem für Eurostat zuständigen Kommissionsmitglied (5) eingeladen.

Nach diesen Gesprächen trifft die Europäische Kommission die Ernennungsentscheidung.

Aus praktischen Gründen und um das Auswahlverfahren im Interesse der Bewerber/innen und des Organs so zügig wie möglich abzuwickeln, findet das Auswahlverfahren nur in englischer und/oder französischer Sprache (6) statt.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Statuts (7). Angesichts des geringen Anteils von Frauen in Leitungsfunktionen begrüßt die Kommission besonders Bewerbungen von Frauen.

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind im Statut (8) festgelegt.

Die Einstellung erfolgt als Beamter/Beamtin der Besoldungsgruppe AD 14. Der erfolgreiche Bewerber/die erfolgreiche Bewerberin wird entsprechend seiner/ihrer Erfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 dieser Besoldungsgruppe eingestellt.

Die Bewerber/innen werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Luxemburg, wo Eurostat ihren Sitz hat.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme seiner/ihrer Tätigkeit muss sich der Direktor/die Direktorin in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die seine/ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie alle genannten Zulassungskriterien, insbesondere in Bezug auf den Hochschulabschluss, die Berufserfahrung und die Sprachkenntnisse, erfüllen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Stufen des Verfahrens folgen:

https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm?fuseaction=premierAcces&langue=DE

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung zugeordnet werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf (als PDF-Datei) hochgeladen und ein Online-Bewerbungsschreiben (höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Ihr Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 8. Juli 2020, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit, danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Die Online-Bewerbung ist fristgerecht abzuschließen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internetverbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was nach Bewerbungsschluss nicht mehr möglich ist. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden, und verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtiger Hinweis für die Bewerberinnen/Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerberinnen/Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Im Lebenslauf sollten sie für alle Jahre, in denen sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1) Bezeichnung der Managementpositionen und Zuständigkeitsbereiche; 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen; 3) Höhe des verwalteten Budgets; 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchieebenen; und 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(2)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31958R0001

(3)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:01962R0031-20140501

(4)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf

(5)  Sofern das betreffende Kommissionsmitglied diese Aufgabe nicht gemäß dem Beschluss der Kommission vom 5. Dezember 2007 (PV(2007) 1811) einem anderen Mitglied der Kommission übertragen hat.

(6)  Die Auswahlausschüsse stellen sicher, dass Muttersprachlern kein ungerechtfertigter Vorteil erwächst.

(7)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=DE

(8)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140701&from=DE

(9)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).


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