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Document 52020DC0054

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität

COM/2020/54 final

Brüssel, den 14.2.2020

COM(2020) 54 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik erstellte Statistiken und deren Qualität

INHALTSVERZEICHNIS

1.Einleitung

2.Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität

3.Vollständigkeit

4.Genauigkeit der Daten

5.Vergleichbarkeit

6.Aufwand für die Unternehmen

7.Entwicklung von Indikatoren

8.Fazit und Ausblick

1.Einleitung

Ziel der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik 1 (im Folgenden „Verordnung“) ist die Erstellung von Abfallstatistiken. Die Definition von Abfall erfolgt im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle 2 (im Folgenden „Abfallrahmenrichtlinie“). Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung und danach alle drei Jahre einen Bericht über deren Durchführung vor. Der erste Bericht wurde 2008 3 veröffentlicht, der zweite 2011 4 , der dritte 2014 5 und der vierte 2016 6 .

Dieser Bericht bezieht sich auf die Qualität der im Jahr 2018 durchgeführten Datenerhebung hinsichtlich des im Jahr 2016 erzeugten und behandelten Abfalls. Die in der Verordnung verlangte Datenerhebung umfasst drei Teile: Abfallaufkommen, Abfallbehandlung und Abfallbehandlungsanlagen, letztere aufgeschlüsselt nach NUTS-II-Ebene.

Unterschiedliche nationale Ansätze und Qualität

In der Verordnung ist sowohl festgelegt, welche statistischen Daten vorzulegen sind, als auch die für diese Daten geforderte Qualität. Es ist den Mitgliedstaaten nach der Verordnung jedoch überlassen, welche spezifische Methode sie für die Erstellung der Abfallstatistiken heranziehen. Somit können sie ihre Datenerfassungssysteme beibehalten und den Aufwand zur Einhaltung der Verordnung minimieren. Die Daten werden alle zwei Jahre in geraden Jahren erfasst.

Ferner müssen die Mitgliedstaaten nach der Verordnung (Anhang I Abschnitt 7) zusammen mit den Daten einen Qualitätsbericht vorlegen. In diesen Berichten nehmen die Mitgliedstaaten Bezug auf die Qualitätskriterien, die im Europäischen Statistischen System 7 allgemein verwendet werden und in der Verordnung (EG) Nr. 1445/2005 der Kommission über die Qualität der Abfallstatistik 8 festgelegt sind.

Qualitätskontrolle

Seit der ersten Datenerfassung 2004 hat die Kommission (Eurostat) ein effizientes Zweistufensystem zur Qualitätskontrolle eingerichtet. Mit diesem System werden die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten überprüft.

Nach der Übermittlung der Daten an die Kommission führt diese innerhalb von zwei Monaten nach der Meldefrist in einem ersten Schritt eine kurze Evaluierung der Daten und Qualitätsberichte durch. In dieser Phase geht es in erster Linie um die interne Kohärenz neuer Daten und Entwicklungen im Zeitverlauf. Die Analyse wird auf einer stark aggregierten Ebene durchgeführt und soll große Brüche in den Reihen aufdecken sowie prüfen, ob die Daten veröffentlichungsreif sind. Dann schickt die Kommission (Eurostat) einen Evaluierungsbericht an den Mitgliedstaat, der die Daten vorgelegt hat. Mit dem Evaluierungsbericht kann gegebenenfalls eine Erklärung und/oder Revision der Daten angefordert werden.

Zweiter Schritt ist die gründliche Validierung der Daten. Dabei werden die Daten auf einer tieferen Gliederungsebene analysiert (z. B. nach Wirtschaftszweigen oder Abfallkategorien), ferner werden Muster und Entwicklungen der verschiedenen Länder verglichen. Die Validierungsprüfungen umfassen:

·Vergleiche des Abfallaufkommens innerhalb des Landes mit den Werten der Vorjahre für jeden Wirtschaftszweig;

·Vergleiche der Daten für jeden Wirtschaftszweig zwischen den Ländern;

·Vergleich von Abfallaufkommen und Abfallbehandlung innerhalb eines Landes für jede Abfallkategorie;

·Abgleiche mit Abfalldaten, die auf andere Berichtspflichten, wie die Überwachung der Einhaltung anderer Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Abfall, zurückgehen.

Die Ergebnisse werden abgeglichen mit: i) den Qualitätsberichten der Länder, ii) den Rückmeldungen aus der ersten Evaluierungsphase und iii) anderen verfügbaren Dokumenten (z. B. der Berichtsdokumentation vergangener Jahre). Anschließend werden die Ergebnisse mit den Ländern erörtert. Mit dieser gründlichen Validierung sollen nicht nur Inkohärenzen aufgedeckt werden, sondern auch die Qualität der Daten soll langfristig verbessert werden.

Die Kommission (Eurostat) aktualisiert nach wie vor die auf der Eurostat-Website verfügbaren Leitfäden zur Methodik und verbessert und präzisiert weiterhin das System der Datenqualitätskontrolle.

2.Fristgerechte Datenlieferung und Aktualität

Die Daten und Qualitätsberichte sind alle zwei Jahre innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Bezugsjahres an die Kommission (Eurostat) zu übermitteln. 9  

Die Einhaltung der Berichtsfrist für das Bezugsjahr 2016 hat sich gegenüber vorherigen Jahren nicht geändert. Insgesamt haben 23 Mitgliedstaaten und zwei EFTA-Länder vollständige Datensätze und Qualitätsberichte fristgerecht geliefert. Zwei Mitgliedstaaten übermittelten einen Teil ihrer Daten mit einer Verspätung von höchstens einem Monat. Fünf Mitgliedstaaten und ein EFTA-Land übermittelten sowohl die Daten als auch die Qualitätsberichte mehr als einen Monat nach der Meldefrist. Zwei Mitgliedstaaten übermittelten die Daten mehr als neun Monate nach Fristablauf.

Die Kommission (Eurostat) ergreift Maßnahmen, um gegenüber den Ländern darauf zu drängen, ihre Verfahren für die Statistikproduktion zu überarbeiten und Daten guter Qualität innerhalb der festgelegten Fristen zu liefern.

Veröffentlichung

Die Kommission (Eurostat) schloss die Veröffentlichung der Daten über Abfallaufkommen für das Bezugsjahr 2016 am 14. September 2018 in der Eurostat-Verbreitungsdatenbank ab. Die Veröffentlichung der Daten über Abfallbehandlung schloss sie am 18. September 2018 in der Eurostat-Verbreitungsdatenbank 10 ab.

3.Vollständigkeit

Die Übermittlung vollständiger nationaler Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten untergraben den Informationswert von Abfallstatistiken. Daten sind dann unvollständig, wenn Länder entweder über keine Datenquellen oder lediglich über Daten verfügen, die für Schätzungen nicht ausreichen.

Sowohl die Zahl der fehlenden Werte als auch die Zahl der Länder, die fehlende Werte meldeten, verringerte sich in Bezug auf die Datensammlungen für das Abfallaufkommen zwischen den Bezugsjahren 2010 und 2016 erheblich. Während 2010 noch acht Länder fehlende Werte meldeten, waren es für das Bezugsjahr 2016 nur noch drei. Die Gesamtzahl fehlender Werte ging von 1668 im Bezugsjahr 2010 auf 97 im Bezugsjahr 2016 zurück. Die meisten fehlenden Werte betrafen Haushaltsabfälle.

Diese Entwicklung gilt auch für die Daten zur Abfallbehandlung. Im Jahr 2016 wurden keine fehlenden Werte für die Abfallbehandlung gemeldet – eine Verbesserung gegenüber den 263 fehlenden Werten im Bezugsjahr 2010.

4.Genauigkeit der Daten

Erfassungsbereich

Statistiken zum Abfallaufkommen sind für sämtliche Wirtschaftszweige und für private Haushalte zu erstellen. Sie müssen Abfälle einschließen, die bei den Verfahren der Abfallverwertung und -beseitigung entstehen (Sekundärabfälle). Sie müssen auch Abfälle von kleinen Unternehmen (weniger als zehn Beschäftigte) beinhalten, obwohl solch kleine Unternehmen von Erhebungen möglichst ausgenommen werden sollten.

In den Statistiken über die Abfallbehandlung wird das gesamte Abfallaufkommen, das in einem Land verwertet oder beseitigt wird, unabhängig von seinem Ursprung erfasst. Mit dem der Verordnung zugrundeliegenden Ziel wird die Erfassung von Daten über die endgültige Bestimmung der Abfälle verfolgt. In der Verordnung werden keine Daten zu Verfahren zu deren Vorbehandlung verlangt. Für einige Behandlungskategorien haben einige Länder jedoch Daten zur Vorbehandlung (z. B. Sortierung oder Lagerung) als Endbehandlung gemeldet. Die Kommission (Eurostat) bat diese Länder um die Korrektur ihrer Daten. Allgemein verbesserte sich im Vergleich zu 2014 die Abdeckung der Datenerfassung für Abfallstatistiken für das Bezugsjahr 2016. Die Zahl der fehlenden Werte verringerte sich, der Anteil des Abfalls, der geschätzt werden musste, verringerte sich ebenfalls, und es wurden zusätzliche Quellen genutzt. Gegenüber dem Bezugsjahr 2014 verbesserte sich die Abdeckung für das Bezugsjahr 2016 in acht Ländern. Es ergeben sich zwei wichtige Feststellungen der Validierung der Statistiken 2016:

·Einige Länder sind noch nicht in der Lage, Daten zur Behandlungskategorie „Verfüllung“ zu melden, oder sie verwenden die Kategorie „Verfüllung“ für die Meldung von „Deponierung“. Dieses Problem wurde während der Validierung festgestellt. Die Kommission (Eurostat) forderte die betreffenden Länder auf, diese Situation zu verbessern, damit vollständig korrekte Datensätze gemeldet werden können.

·Mineralische Bau- und Abbruchabfälle sind von relativ begrenzter Bedeutung, auf sie entfällt jedoch ein großer Teil des Gesamtabfalls. Deshalb erarbeitete die Kommission (Eurostat) einen zusätzlichen Indikator „Abfallaufkommen ohne dominante mineralische Abfälle“.

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen

Die Gesamtauswirkung von Fehlzuordnungen nach Wirtschaftszweig wird als gering eingeschätzt. Unwahrscheinliche Fälle werden in der Regel bei der Validierung festgestellt und entsprechend erläutert oder korrigiert. Solche Fälle treten selten auf.

Abfallkategorien

In der Verordnung ist festgelegt, dass die Berichterstattung an die EU nach dem Europäischen Abfallkatalog 11 (EAK-Stat) erfolgt. In diesem Katalog wird eine für die nationale Datenerhebung zu verwendende Klassifikation nicht vorgeschrieben.

Die meisten Länder erheben ihre Daten nach dem europäischen Abfallverzeichnis 12 , das 839 Abfallarten umfasst. Die Verordnung (EU) Nr. 849/2010 der Kommission 13 enthält eine Umwandlungstabelle für die Umwandlung der Abfallcodes des europäischen Verzeichnisses in EAK-Stat-Codes. Die weit verbreitete Verwendung dieser beiden Klassifikationen gewährleistet – zumindest auf der in der Verordnung geforderten Aggregierungsebene – ein hohes Maß an Vergleichbarkeit. Die Gesamtauswirkung von Klassifizierungsfehlern auf die Genauigkeit der Daten wird von Eurostat als gering eingeschätzt. Führen Klassifizierungsfehler zu größeren Auswirkungen, werden sie bereits bei der ersten kurzen Validierung aufgedeckt und unmittelbar vom betreffenden Mitgliedstaat korrigiert. Ein derartiger Fehler wurde 2014 entdeckt, 2016 wurden keine derartigen Fehler festgestellt.

Unterschiede zwischen Abfallaufkommen und Abfallbehandlung

Es bestehen mehrere Unterschiede zwischen Statistiken über Abfallbehandlung und Statistiken über Abfallaufkommen.

Seit 2008 weicht die Menge des Abfallaufkommens um etwa 200 Mio. Tonnen von der Menge des behandelten Abfalls ab. Das entspricht rund 10 % des Abfallaufkommens insgesamt. Dieses Muster ist seit 2008 stabil: Es wird mehr Abfall erzeugt als behandelt. Den größten Unterschied in der Abfallbehandlung (etwa 70 %) weist die Kategorie Schlämme und Flüssigabfälle auf; der geringste Unterschied (beinahe 0 %) wird für die Kategorie Böden verzeichnet.

Es gibt mehrere Gründe für den Unterschied zwischen Abfallaufkommen und Abfallbehandlung. Die Unterschiede werden nachfolgend dargelegt.

·Nicht alle Abfälle werden in dem Land behandelt, in dem sie erzeugt werden. Da Import- und Exportdaten nicht im Rahmen der Verordnung erfasst werden, können import- bzw. exportbedingte Unterschiede nicht auf der Grundlage der Verordnungsdaten quantifiziert werden. Schätzungen auf der Basis von Außenhandelsdaten zeigen, dass sich EU-weit rund ein Fünftel des Unterschieds durch diesen Effekt erklären lässt. Bei einzelnen Ländern kann dieser Anteil höher sein.

·Auch der Wassergehalt von Abfällen spielt eine Rolle. Alle Abfallkategorien, ausgenommen Schlämme, werden in normalem Nassgewicht angegeben. In der Vorbehandlungsphase, z. B. während der Vorbehandlung zur Entsorgung (Behandlung von flüssigen Abfällen wie Sickerwasser oder Öl-Wasser-Emulsionen), wird der Wassergehalt ausgeschieden, sodass die Abfälle in erheblich leichterem Zustand der Endbehandlung zugeführt werden.

·Einige Bereiche, z. B. Mitverbrennungsanlagen, die nur bestimmte Biomassenabfälle als Kraftstoff nutzen, sind vom Anwendungsbereich des Anhangs II der Verordnung ausgenommen.

·Nicht alle Abfälle werden im selben Jahr behandelt, in dem sie entstehen. Manche Abfälle werden vorübergehend gelagert. Somit können im Jahr t behandelte Abfälle auch Abfälle umfassen, die im Jahr t-1 erzeugt wurden. Im Jahr t erzeugte Abfälle können im Jahr t+1 behandelt werden.

·Abfallbehandlung kann zu neuen Abfallkategorien führen und somit die Menge des anfallenden Abfalls erhöhen: Asche aus der Abfallverbrennung kann auch Abfall sein. Zur quantitativen Bewertung dieses Effekts schätzt die Kommission (Eurostat) den Indikator „Sekundärabfälle“, mit dem Abfälle aggregiert werden, die durch Abfallbehandlung entstehen.

·Ausrangierte Fahrzeuge oder Geräte als solche werden nur in den Statistiken zum Abfallaufkommen erfasst. Die Abfallbehandlung wird am Ende der Behandlungskette gemessen, d. h. nach dem Ausrangieren und Sortieren. Ein Fahrzeug besteht aus unterschiedlichen Materialien, z. B. Metall und Kunststoff. Diese Materialien werden letztendlich in den Statistiken zur Abfallbehandlung erfasst. Somit erscheinen Fahrzeuge und ähnliche Geräte nur in Ausnahmefällen in den Statistiken zur Abfallbehandlung.

Der Unterschied zwischen Abfallaufkommen und Abfallbehandlung ergibt sich also nicht aus den Statistiken, da diese beiden Kategorien unterschiedliche Qualitäten aufweisen. Stattdessen spiegeln sie Unterschiede im Zweck dieser beiden Kategorien wider sowie in den dafür jeweils verwendeten Konzepten. Abhängig von der Abfallklasse sollte sich der Unterschied jedoch innerhalb bestimmter Grenzwerte bewegen. Werden diese Grenzwerte überschritten, wird der jeweilige Mitgliedstaat um Erläuterungen gebeten.

5.Vergleichbarkeit

Zeitliche Vergleichbarkeit

Die Qualitätsberichte der Länder haben sich als nützliches Instrument zur Überwachung von Änderungen in der Methodik und deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Daten erwiesen. Die Qualitätsberichte zeigen, dass fast alle Länder ihre jeweilige Vorgehensweise bei der Erstellung der nationalen Abfallstatistiken seit 2004 erheblich verbessert haben. Die meisten Länder verbessern weiterhin i) die Datenqualität durch ihre Datenerfassung (z. B. Schließung von Datenlücken und Verbesserung des Erfassungsbereichs) und ii) die Effizienz ihrer Methoden.

Durch die im Laufe der Jahre verbesserte Datenerfassung sind Brüche in den Zeitreihen entstanden. Die Länder überprüfen ihre Datensätze aus vergangenen Jahren, um solche Brüche zu begrenzen, und die Nutzer werden über diese Überprüfungen informiert. Die Kommission (Eurostat) kennzeichnet die Diskontinuitäten der Zeitreihen in den verbreiteten Datensätzen.

Länderübergreifende Vergleichbarkeit

Aufgrund der gemeinsamen Definitionen und Klassifikationen sind die Daten für die meisten Wirtschaftszweige und Abfallkategorien länderübergreifend recht gut vergleichbar. Gleichwohl bestehen im Hinblick auf die in Abschnitt 4 beschriebenen Unterschiede beim Erfassungsbereich noch immer einige Probleme bei der länderübergreifenden Datenvergleichbarkeit. Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit wird das Aggregat „Abfallaufkommen ohne dominante mineralische Abfälle“ veröffentlicht.

6.Aufwand für die Unternehmen

In ihren Qualitätsberichten zeigen die Länder ihr Bemühen, den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering zu halten. Dies spiegelt sich in der steigenden Zahl von Mitgliedstaaten wider, die i) Angaben zum Berichterstattungsaufwand erheben und ii) in der Lage sind, die durchschnittliche Zeit zu quantifizieren, die die Auskunftgebenden für das Ausfüllen von Fragebögen oder Berichtsformularen benötigen. Die Angaben werden bei den Auskunftgebenden mit Hilfe von Fragebögen gewonnen oder im Rahmen spezifischer Studien ermittelt. Etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten zieht administrative Daten als wichtigste Quelle für Abfallstatistiken heran und vermeidet auf diese Weise die Belastung der Datenlieferanten mit zusätzlichen Fragebögen. In anderen Ländern werden administrative Daten als eine von vielen Datenquellen herangezogen. Kleine Unternehmen werden auf unterschiedliche Weise von der Erhebung ausgenommen. 14

Eine zunehmende Zahl von Ländern hat elektronische Meldesysteme eingeführt oder plant, dies zu tun. Diese Systeme leiten automatisch abfallrechtlich meldepflichtige Daten von den Abfallbehandlungsanlagen an die nationalen Statistikbehörden weiter.

7.Entwicklung von Indikatoren

Die gelieferten Daten dienen zur Berechnung von Indikatoren. Auf der Eurostat-Website stehen für die EU z. B. die Indikatoren für nachhaltige Entwicklung für das „Abfallaufkommen ohne dominante mineralische Abfälle“ 15 und die „Verwertungsquote von Abfällen, dominante mineralische Abfälle ausgenommen“ 16 zur Verfügung. Diese Indikatoren sind in Kilogramm pro Einwohner angegeben sowie als Prozentsatz der behandelten Abfälle in den Ländern. Der Indikator „Bewirtschaftung von Abfall ohne dominante mineralische Abfälle“ zeigt die Endbehandlung des nationalen Abfallaufkommens. 17 Im Gegensatz zu den nach der Verordnung erfassten Daten enthält dieser Indikator exportierte Abfälle, während er importierte Abfälle ausschließt.

Im Dezember 2018 wurde das Paket zur Kreislaufwirtschaft 18 angenommen. Um die Fortschritte beim Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft zu überwachen, bietet Eurostat leichten Zugang zu den für politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit relevanten Daten in Form von zehn Indikatoren 19 . Die Indikatoren Abfallaufkommen, Lebensmittelverschwendung, Recyclingrate, bestimmte Abfallströme und Beitrag von recyceltem Material zur Nachfrage nach Rohstoffen werden mit den nach der Verordnung erfassten Daten produziert oder direkt aus diesen Daten gewonnen.

8.Fazit und Ausblick

Seit dem letzten Bericht im Jahr 2016 sind bei der Erstellung der Abfallstatistiken erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Vollständigkeit der Datenübermittlung durch die Länder wurde kontinuierlich verbessert. Für die meisten Abfallkategorien und Wirtschaftszweige sind die Abfallstatistiken mittlerweile in hohem Maße länderübergreifend vergleichbar, und bei der Vollständigkeit der erfassten Daten werden beträchtliche Fortschritte erzielt. Insgesamt ist die Qualität der Daten bei den meisten Ländern angemessen. Die Rechtsvorschriften zu Abfall 20 , die im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft überarbeitet wurden, enthalten präzisere Vorschriften für die Messung von Abfallbehandlungsverfahren und präzisere Definitionen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Abfallstatistiken zwischen den Ländern verbessert. Die Kommission arbeitet weiterhin anhand anderer Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten zusammen, beispielsweise auf Seminaren oder durch den Austausch bewährter Verfahren. Die statistische Untersuchung dominanter mineralischer Abfälle würde zusätzliche Anstrengungen erfordern.

Nach der Datenerhebung 2016 stehen jetzt Daten über Abfallaufkommen und -behandlung für sieben Bezugsjahre, das heißt für den Zeitraum von 2004 bis 2016, zur Verfügung. Durch die Verlängerung der Zeitreihen werden die Daten zunehmend hilfreich, z. B. für die Entwicklung von Indikatoren oder als Input für klimabezogene Analysen.

(1)    ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1.
(2)    ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.
(3)    KOM(2008) 355 endg. vom 13.6.2008.
(4)    KOM(2011) 131 endg. vom 17.3.2011.
(5)    COM(2014) 79 final vom 14.2.2014.
(6)    COM(2016) 701 final vom 3.11.2016.
(7)    Eurostat-Website zur Qualitätsberichterstattung: https:/ec.europa.eu/eurostat/web/quality/quality-reporting .
(8)    ABl. L 229 vom 6.9.2005, S. 6.
(9)    Verordnung (EG) Nr. 2150/2002, Abschnitt 7 Nummer 2 der Anhänge I und II.
(10)    https://ec.europa.eu/eurostat/web/waste/data/database
(11)    Aktuelle Fassung EAK-Stat Rev. 4 mit 51 Kategorien nach der Verordnung (EU) Nr. 849/2010 der Kommission.
(12)    Gemäß der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission, zuletzt geändert durch den Beschluss der Kommission 2014/955/EU. Im Europäischen Abfallkatalog (EAK-Stat) erfolgt die Klassifizierung rein nach Abfallmaterial. Das europäische Abfallverzeichnis ist viel stärker untergliedert als EAK-Stat und basiert auf Material, Materialverwendung und Abfallherkunft.
(13)    ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 2-41.
(14)    Die Ausnahme kleiner Unternehmen von den Erhebungen wird auf unterschiedliche Weise gehandhabt. Einige Länder führen Stichprobenerhebungen durch und extrapolieren deren Ergebnisse, um kleine Unternehmen abzudecken. Die meisten Länder schließen kleine Unternehmen jedoch komplett aus. Steht die Ausnahme mit dem in Artikel 3 der Verordnung festgelegten Erfassungsgrad und den Qualitätszielen in Einklang, können die Zahlen ignoriert werden. Alternativ dazu können die Zahlen anhand faktorbasierter Schätzmodelle extrapoliert werden. Die einzelnen Länder haben, meist auf der Grundlage der Beschäftigtenzahl oder des jährlichen Abfallaufkommens, unterschiedliche Befreiungsschwellen festgelegt. In einigen Ländern werden beide Kriterien kombiniert, damit sichergestellt ist, dass auch kleine Unternehmen von der Datenerhebung abgedeckt werden, wenn sie den für das Abfallaufkommen festgelegten Schwellenwert überschreiten.
(15)     https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/sdg_12_50/default/table?lang=de
(16)     https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/sdg_12_60/default/table?lang=de
(17)    Der Indikator umfasst alle Abfälle ohne „dominante mineralische Abfälle“. Er liefert einen kohärenten Indikatorensatz, der sämtliche Abfallbehandlungskategorien gemäß Anhang II Abschnitt 8 der Verordnung abdeckt. Der Indikatorensatz basiert auf den Abfallbehandlungsdaten der Verordnung und spiegelt die in den einzelnen Mitgliedstaaten bewirtschafteten Abfallmengen wider. Zudem werden außenhandelsstatistische Daten (COMEXT) oder nationale Daten über Abfallimporte und -exporte verwendet, um die exportierten Abfallmengen in die Berechnung einzubeziehen bzw. die importierten Abfallmengen auszunehmen.
(18)     https://ec.europa.eu/environment/circular-economy/index_en.htm
(19)     https://ec.europa.eu/eurostat/web/circular-economy/indicators
(20)     https://ec.europa.eu/environment/waste/target_review.htm
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