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Document 52019DC0520

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2019

COM/2019/520 final

Brüssel, den 5.6.2019

COM(2019) 520 final

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2019


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Österreichs 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2019

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Am 21. November 2018 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2019 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 21. März 2019 vom Europäischen Rat befürwortet. Am 21. November 2018 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Österreich nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 21. März 2019 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 9. April 2019 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

(2)Als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, und angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Österreich die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, die in den Empfehlungen 1 bis 3 ihren Niederschlag findet, sicherstellen. Insbesondere wird eine gezielte Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die spezifizierten Bereiche dazu beitragen, die zweite Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet im Hinblick auf die Investitionsförderung anzugehen, während mit der Empfehlung, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten, der dritten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Arbeitsmarkts Rechnung getragen wird.

(3)Der Länderbericht Österreich 2019 2 wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Österreichs bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 13. Juli 2018, bei der Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet.

(4)Am 24. April 2019 übermittelte Österreich sein nationales Reformprogramm 2019 und sein Stabilitätsprogramm 2019. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung 4 hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)Österreich befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Schuldenregel. In ihrem Stabilitätsprogramm 2019 erwartet die Regierung, dass sich der Gesamtsaldo von einem Überschuss von 0,1 % des BIP im Jahr 2018 auf einen Überschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2019 verbessert und bis 2023 schrittweise auf eine ausgeglichene Haushaltsposition zurückgeführt wird. Auf der Grundlage des neuberechneten strukturellen Saldos 5 wird das mittelfristige Haushaltsziel – ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP – im gesamten Programmzeitraum weiter übertroffen. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote schrittweise von 73,8 % des BIP im Jahr 2018 auf 59,8 % des BIP im Jahr 2023 zurückgehen. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist günstig. Die der mittelfristigen Haushaltsplanung zugrunde liegenden Risiken erscheinen moderat und betreffen in erster Linie die angekündigte Umsetzung von Sparmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung, die der Finanzierung der geplanten Reform der Einkommen- und Körperschaftsteuer zugutekommen soll.

(7)Am 13. Juli 2018 empfahl der Rat Österreich, das mittelfristige Haushaltsziel 2019 unter Berücksichtigung der aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse zugestandenen vorübergehenden Abweichung zu erreichen. Dies entspricht einer nominalen Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben 6 von höchstens 2,9 %, was eine Verbesserung des strukturellen Saldos in Höhe von 0,3 % des BIP bedeutet. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2019 der Kommission dürfte sich der strukturelle Saldo von 0,1 % des BIP im Jahr 2019 auf 0,0 % des BIP im Jahr 2020 verbessern und damit das mittelfristige Haushaltsziel übertreffen. Österreich wird die Schuldenregel in den Jahren 2019 und 2020 voraussichtlich einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass Österreich die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2019 und 2020 einhalten dürfte.

(8)Für Österreich bestehen langfristig mittlere Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Diese Risiken sind auf den vorausberechneten Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit, Langzeitpflege und Pensionen zurückzuführen. Österreichs Gesundheitsversorgung weist generell einen hohen Abdeckungsgrad auf, allerdings werden die öffentlichen Gesundheitsausgaben bis 2070 voraussichtlich um 1,3 Prozentpunkte auf 8,3 % des BIP steigen und sich damit schneller als im EU-Durchschnitt (0,9 Prozentpunkte) erhöhen. Aus den Vorausberechnungen geht hervor, dass sich die öffentlichen Ausgaben für Langzeitpflege bis 2070 von 1,9 % auf 3,8 % des BIP verdoppeln werden. Mit der Einführung von Ausgabenobergrenzen durch das Finanzausgleichsgesetz 2017 und der Reform zur Stärkung der medizinischen Primärversorgung, die darauf abzielt, die übermäßige Abhängigkeit vom Spitalssektor zu verringern, wurde damit begonnen, Probleme im Hinblick auf die Tragfähigkeit anzugehen. Das vor Kurzem verabschiedete Sozialversicherungs-Organisationsgesetz könnte bei den Steuerungs- und Verwaltungskosten weitere Einsparungen bewirken, ist jedoch mit Vorlaufkosten verbunden. Ein wirksameres öffentliches Auftragswesen (z. B. über unionsweite Ausschreibungen, nicht nur preisbezogene Zuschlagskriterien und überregionale Sammelbeschaffungen) und eine umfassendere Nutzung von e-Health-Lösungen könnten die Qualität und Kosteneffizienz erhöhen. Im Bereich der Langzeitpflege dürften die jüngsten politischen Maßnahmen, darunter die Abschaffung des Pflegeregresses, also des Rückgriffs auf das Privatvermögen zur Finanzierung stationärer Langzeitpflege, die Ausgaben eher steigern als eindämmen.

(9)Im Jahr 2036 dürften die Pensionsausgaben ihren Höchststand erreichen und 1,2 BIP-Prozentpunkte über dem Referenzwert von 2016 liegen. Mit früheren Reformen wurden erfolgreich Anreize dafür geschaffen, später in den Ruhestand zu treten (so erhöhte sich im Zeitraum von 2014 bis 2017 das tatsächliche Alter der Männer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt um schätzungsweise 1,5 Jahre und das der Frauen um schätzungsweise 1 Jahr). Die Herausforderung, die Lücke zwischen dem gesetzlichen und dem tatsächlichen Pensionsantrittsalter zu schließen, besteht jedoch nach wie vor, und längere Lebensarbeitszeiten sollten gefördert werden. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung würde außerdem eine Anpassung des für den Vorruhestand und für das gesetzliche Pensionsantrittsalter geltenden Mindestalters dazu beitragen, die langfristige Nachhaltigkeit wirksamer zu verbessern. Mit der Einführung einer automatischen Koppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die künftig steigende Lebenserwartung ließen sich die Pensionsausgaben der öffentlichen Hand senken. Schätzungen zufolge könnten auf diese Weise im Zeitraum von 2016 bis 2070 Einsparungen in Höhe von 2,4 BIP-Prozentpunkten erreicht werden, welche die Höhe der Mehrausgaben bei einer unveränderten Politik kompensieren würden.

(10)Österreichs Fiskalföderalismus führt zu einer erheblichen Inkongruenz zwischen den Befugnissen zur Steuer- und Abgabenerhebung und den Zuständigkeiten für Ausgaben auf subnationaler Ebene. Statt auf Abgabenautonomie zu setzen, werden die subnationalen Budgets aus einem komplexen System von Ertragsanteilen und innerstaatlichen Transfers finanziert. Dadurch werden sowohl die steuerliche Transparenz als auch die politische Rechenschaftspflicht beeinträchtigt und nur schwache Anreize für ein effizientes Ausgabenverhalten durch die öffentliche Hand gesetzt. Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurden verschiedene Maßnahmen eingeführt, um die finanziellen Beziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates zu straffen. Im Zuge der Änderungen wurde die Verteilung der Ertragsanteile vereinfacht, die Länder erhielten eine eigene Einnahmequelle und es wurden weitere Reformen für eine transparentere Verteilung legislativer und exekutiver Befugnisse zwischen den Ebenen des Staates vereinbart. Das Kompetenzbereinigungspaket ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Entflechtung der Zuständigkeiten, da es gemeinsame Politikbereiche der (ausschließlichen) Zuständigkeit der Bundes- oder Landesebene zuweist und gegenseitige Zustimmungsrechte aufhebt. Das Paket erfasst jedoch lediglich eine begrenzte Anzahl von Politikbereichen.

(11)Die Steuerstruktur Österreichs ist durch eine starke Belastung des Faktors Arbeit (Lohnsummensteuern und Sozialversicherungsbeiträge) gekennzeichnet. So lange die Steuerklassen nicht an die Inflation gekoppelt sind, dürfte diese Belastung im Laufe der Zeit weiter zunehmen. Im Jahr 2017 war der Anteil der Steuern auf den Faktor Arbeit am gesamten Steueraufkommen mit 55,3 % einer der höchsten in der EU (EU-Durchschnitt: 49,7 %). Die jüngsten Reformen haben dazu beigetragen, die Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit zu senken; so wurden die Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener und Arbeitgeber heruntergeschraubt und berufstätigen Eltern im Rahmen des neuen Familienbonus Plus Steuererleichterungen gewährt. Es besteht noch Spielraum dafür, den Steuermix auf Steuerquellen zu verlagern, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum stärker förderlich sind. So haben sich insbesondere periodische Immobiliensteuern als relativ wachstumsfreundlich und progressiv erwiesen, da Personen mit höherem Einkommen über ein höheres Immobilienvermögen verfügen dürften. Aufgrund einer größtenteils veralteten Steuerbemessungsgrundlage sind die Einnahmen aus periodischen Immobiliensteuern in Österreich jedoch nach wie vor gering und bewegen sich deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Eine Neubewertung der Steuerbemessungsgrundlage würde dazu beitragen, mehr Einnahmen zu generieren und Fragen der Steuergerechtigkeit anzugehen, die sich bei einer Entkoppelung des Einheitswerts von den Marktpreisen stellen. Zudem könnten wirksame, gut konzipierte Vermögenssteuern das Steuersystem gerechter machen, vor allem vor dem Hintergrund der bemerkenswerten Ungleichverteilung der Vermögen in Österreich und der Tatsache, dass Erbschaften und Schenkungen nicht besteuert werden. Schließlich tragen Umweltsteuern dazu bei, negative externe Effekte der Ressourcennutzung und umweltbelastender Tätigkeiten, die Gesundheit und Klima schädigen, zu internalisieren. In diesem Zusammenhang sollte die derzeitige steuerliche Begünstigung solcher Tätigkeiten überdacht werden.

(12)Die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert sich, doch werden Produktivität und langfristiges Wachstum dadurch gebremst, dass Humankapitalpotenzial ungenutzt bleibt – so sind insbesondere im Hinblick auf Frauen, Geringqualifizierte, ältere Arbeitnehmer und Menschen mit Migrationshintergrund Änderungen vonnöten. Wenngleich die Beschäftigungsquote der Frauen auf dem Arbeitsmarkt insgesamt hoch ist (2018 lag die Quote in Österreich bei 71,7 %, in der EU bei 67,4 %), bleibt die Anzahl der Frauen in Vollzeitbeschäftigung gering. Der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt (2018 betrug der Anteil in Österreich 47,6 % gegenüber 30,8 % in der EU), was hauptsächlich im Zusammenhang mit dem unzureichenden Kinderbetreuungsangebot und dem hohen Anteil von Frauen, die unbezahlte Betreuungsaufgaben wahrnehmen, zu sehen ist. Die derzeitige Ausgestaltung des Kinderbetreuungsangebots sowie die Urlaubs- und Freistellungsansprüche aus familiären Gründen tragen nicht ausreichend zur Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt bei. Weitere Investitionen in erschwingliche Ganztagskinderbetreuung und -schulen würden dazu beitragen, Frauen eine Vollzeitbeschäftigung zu ermöglichen, das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen besser zu nutzen und die Produktivität sowie das langfristige, inklusive Wachstum zu stärken. Auch das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle, das nach wie vor deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt (2017 verdienten Frauen in Österreich 19,9 % weniger als Männer, in der EU betrug die Lücke 16,0 %), lässt sich zu einem wesentlichen Teil auf die Teilzeitbeschäftigung von Frauen zurückführen. Weitere maßgebliche Ursachen dieser Lücke sind die Überrepräsentation von Frauen in Niedriglohnsektoren, die Geschlechtersegregation bei der Wahl des Bildungswegs, die Unterrepräsentation von Frauen in leitenden und beaufsichtigenden Positionen sowie Erwerbsunterbrechungen. Insgesamt ist das erhebliche geschlechtsspezifische Pensionsgefälle (im Jahr 2017 machte die Lücke in Österreich 40,5 % aus, in der EU hingegen 35,2 %) weitgehend auf die während des Erwerbslebens entstandenen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede zurückzuführen. Darüber hinaus sind geringfügig Beschäftigte, von denen die Mehrheit weiblich ist, nicht über Systeme der Arbeitslosenunterstützung abgesichert. Die hohen Arbeitslosenquoten bei Geringqualifizierten deuten darauf hin, dass deren Arbeitsmarktpotenzial nur unzureichend ausgeschöpft wird. Mehr als 44 % aller Arbeitslosen haben lediglich die Pflichtschule abgeschlossen. Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich des lebenslangen Lernens‚ die Menschen dazu ermutigen, zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen, sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um das Arbeitskräftepotenzial von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund und von gering qualifizierten Erwachsenen auszuschöpfen. Die Sozialpartner sind traditionell stark in den Entscheidungsprozess im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen eingebunden, doch wird ihre Beteiligung in Frage gestellt.

(13)Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zeigt, dass mehr in allgemeine und berufliche Bildung investiert werden sollte. Die Lernergebnisse benachteiligter Schülerinnen und Schüler haben sich nicht verbessert. Der Leistungsabstand zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund bleibt groß. Tests auf nationaler Ebene im Jahr 2016 haben gezeigt, dass beim Niveau der Grundkompetenzen Herausforderungen bestehen, da ungefähr ein Viertel der Schülerinnen und Schüler der achten Klasse im Fach Deutsch die Bildungsstandards nicht oder nur teilweise erreicht. Die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler mit schwachem sozioökonomischem Hintergrund und/oder Migrationshintergrund haben sich in den nationalen Tests kaum verbessert. Jüngste internationale Tests bestätigten zudem, dass Schülerinnen und Schüler aus sozioökonomisch schwächeren Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund bei den Lesekompetenzen immer weiter zurückfallen. In der internationalen Schulleistungsstudie (PISA-Studie) erzielten in Österreich geborene Schülerinnen und Schüler im Vergleich zu Migranten der ersten Generation bessere Leistungen, wobei ein Unterschied von beinahe drei Schuljahren besteht. Die jüngsten Bildungsreformen heben frühere Reformanstrengungen teilweise auf und orientieren sich nicht an Ansätzen, die von der EU und der OECD als bewährte Verfahren erachtet werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der Ausbau der Ganztagsschulen verlangsamt und die Selektion und Einteilung nach Leistungsgruppen in der allgemeinen Schulbildung verstärkt. Es sind Investitionen erforderlich, um den mit dem sozioökonomischen Hintergrund und dem Migrationshintergrund zusammenhängenden ungleichen Bildungsergebnissen entgegenzuwirken. Bei den digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger schneidet Österreich zwar besser ab als der EU-Durchschnitt, fällt jedoch hinter die leistungsstärksten Länder zurück. Die Wirtschaft steht einem wachsenden Fachkräftemangel im IT-Bereich gegenüber, da die steigende Nachfrage nicht durch ein ausreichendes Angebot an Informatik-Absolventen gedeckt wird.

(14)Österreich ist ein Land, das massiv in Forschung und Entwicklung investiert und ehrgeizige nationale Ziele verfolgt. Dennoch können die Forschungs- und Innovationsergebnisse nicht mit denen der „Innovationsführer“ in der EU mithalten. 7 Höhere Investitionen in Forschung und Entwicklung haben nicht vollumfänglich zu einer Verbesserung der Innovationsergebnisse und zu Produktivitätswachstum geführt. Insbesondere bei der Beschäftigung in schnell wachsenden innovativen Unternehmen kann Österreich nur schwache Ergebnisse vorweisen. Die Investitionen in Forschung und Entwicklung könnten größere Wirksamkeit entfalten, wenn sie sich vollumfänglich in Wissenschaftsexzellenz und bahnbrechenden Innovationen niederschlagen würden. Zu diesem Zweck sollten mehr und bessere Verbindungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft geschaffen werden. Die Zusammenarbeit bei Prioritäten im Bereich der intelligenten Spezialisierung zwischen verschiedenen österreichischen Regionen und mit anderen Ländern sollte auch gefördert werden. Darüber hinaus könnten weitere Investitionen erhebliche Produktivitätsgewinne und Innovationsergebnisse bewirken, u. a. in den Bereichen Ökoinnovation, Innovationskapazitäten kleiner und mittlerer Unternehmen und ergänzende immaterielle Vermögenswerte.

(15)Wenngleich Österreich bei der Digitalisierung insgesamt bessere Ergebnisse als der EU-Durchschnitt vorweisen kann, erreicht das Land nicht das Niveau der „Innovationsführer“ der EU. Dies gilt für den Einsatz digitaler Technologien, aber auch für deren Entwicklung. Der österreichische Informations- und Technologiesektor ist vergleichsweise klein und nicht im selben Tempo gewachsen wie die entsprechenden Sektoren in den „Innovationsführer“-Ländern. Darüber hinaus mangelt es in ländlichen Gebieten an Hochgeschwindigkeitsinternetverbindungen, wodurch sich die Digitalisierungskluft und die zwischen den Regionen bestehenden Unterschiede bei den Innovationskapazitäten weiter vergrößern. Auch mit Blick auf die digitale Infrastruktur in Schulen, z. B. in puncto WLAN-Abdeckung, bestehen erhebliche Lücken. Eine Neubelebung der österreichischen Digitalisierungsstrategie insgesamt bietet die Chance, Ziele und Indikatoren festzulegen und die Fortschritte bei den erforderlichen öffentlichen und privaten Investitionen in die Digitalisierung zu überwachen.

(16)Die Erhöhung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energiequellen würde das Potenzial Österreichs für nachhaltiges Wachstum stärken und dazu beitragen, dass das Land seine Klima- und Energieziele für 2030 erreicht. Verfügbare Lösungen werden nur sporadisch angewandt, und die öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung im Umwelt- und Energiebereich liegen unter dem EU-Durchschnitt. Die Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in kleinen und mittleren Unternehmen würde dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken. Investitionen in Gebäuderenovierung, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und nachhaltige Mobilität könnten der österreichischen Wirtschaft wichtige Impulse geben. Für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sind eine Gesamtstrategie und verstärkte Investitionen seitens der Unternehmen vonnöten.

(17)Trotz des jüngsten Aufwärtstrends, der dem guten Wirtschaftsklima geschuldet ist, ist es Österreich noch nicht gelungen, das Wachstum der totalen Faktorproduktivität wieder in Gang zu bringen. Die totale Faktorproduktivität ist eine wesentliche Triebkraft für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit und hat in Österreich zehn Jahre lang stagniert. Die Hebel zur Förderung des Produktivitätswachstums finden sich in den Bereichen Digitalisierung von Unternehmen, Unternehmenswachstum und Wettbewerb im Dienstleistungssektor. Während die größeren österreichischen Unternehmen ein gutes Tempo bei der Übernahme digitaler Technologien und Geschäftsmodelle vorlegen, können die kleineren Unternehmen nicht Schritt halten. Die Digitalisierung kleinerer Unternehmen, darunter Mikrounternehmen, ist besonders wichtig, da sie das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen. Die starke Inanspruchnahme des Programms „KMU Digital“ zeigt, dass kleine und mittlere Unternehmen Interesse an einer Beratung im Bereich der Digitalisierung haben. Eine Verlängerung und Ausweitung dieses Programms wäre daher hilfreich, ebenso wie eine stärkere politische Schwerpunktsetzung auf die Unternehmensdigitalisierung im Rahmen der österreichischen Digitalisierungsstrategie insgesamt.

(18)Bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit und dem Unternehmensausbau stehen insbesondere hochinnovative Unternehmen in Österreich weiterhin vor strukturellen Herausforderungen. Was die Beschäftigung in wachstumsstarken innovativen Unternehmen anbelangt, hinkt Österreich vergleichbaren EU-Mitgliedstaaten hinterher. Dies deutet darauf hin, dass die Bedingungen für den Ausbau innovativer Unternehmen verbessert werden müssen; dieser wird nach wie vor durch Faktoren wie eine im Vergleich zu den „Innovationsführern“ schwächer entwickelte und weniger vielfältige Risikokapitallandschaft gehemmt. Bei Finanzierungsmöglichkeiten in späteren Phasen bestehen Engpässe, etwa in Bezug auf Risikokapital und den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten für expandierende Unternehmen. Die Öffnung der Wiener Börse für KMU-Notierungen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wachstumsstarke Unternehmen sind von zentraler Bedeutung, um neue Technologien und Geschäftsmodelle, auch solche in digitaler Form, zu verbreiten und somit das Produktivitätswachstum zu steigern.

(19)In Österreich bestehen erhebliche Zugangsbeschränkungen und restriktive Vorschriften für die Erbringung von unternehmensorientierten Dienstleistungen und die Ausübung reglementierter Berufe. Hierzu zählen u. a. spezifische Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse, zahlreiche vorbehaltene Tätigkeiten und Beschränkungen für interdisziplinäre Unternehmen. So ist die relativ schwache Entwicklung des österreichischen Einzelhandelssektors auch auf regulatorische Hindernisse, insbesondere bezüglich des täglichen Geschäftsbetriebs, zurückzuführen. Der hohe Verwaltungsaufwand stellt für die österreichischen Unternehmen nach wie vor eine große Belastung dar. Die anhaltenden Bemühungen um eine Verringerung der Verwaltungslasten und die geplante Evaluierung der österreichischen Gewerbeordnung sind wichtige Instrumente, um das Unternehmensumfeld zu verbessern. Zudem würde ein stärkerer Wettbewerb im Dienstleistungsbereich helfen, die Herausforderungen Österreichs im Zusammenhang mit der Verbreitung von digitalen Technologien und Geschäftsmodellen zu bewältigen.

(20)Die Programmplanung der EU-Fonds für den Zeitraum 2021-2027 könnte dazu beitragen, einige der in den Empfehlungen festgestellten Lücken zu schließen, insbesondere in den in Anhang D des Länderberichts 8 behandelten Bereichen. Dies würde Österreich dabei helfen, im Zusammenhang mit den ermittelten Sektoren die Fonds optimal zu nutzen und regionale Disparitäten zu berücksichtigen.

(21)Im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Österreichs umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2019 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2019 und das Nationale Reformprogramm 2019 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Österreich gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Österreich berücksichtigt, sondern auch deren Übereinstimmung mit Unionsvorschriften und -leitlinien beurteilt. Dies spiegelt die Notwendigkeit wider, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken.

(22)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2019 geprüft und ist zu der Auffassung 9 gelangt, dass Österreich den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhalten wird –

EMPFIEHLT, dass Österreich 2019 und 2020 Maßnahmen ergreift, um

1.die Tragfähigkeit des Gesundheits- und Langzeitpflegesystems sowie des Pensionssystems auch durch die Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vor dem Hintergrund der voraussichtlich steigenden Lebenserwartung zu gewährleisten; die Finanzbeziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten anzugleichen;

2.die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Quellen zu verlagern, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum stärker förderlich sind; in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Vollzeitbeschäftigung von Frauen zu unterstützen, unter anderem durch verbesserte Kinderbetreuungsangebote, und die Arbeitsmarktergebnisse der Geringqualifizierten zu steigern; die Grundkompetenzen benachteiligter Gruppen, darunter Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern;

3.die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Entwicklung, Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit auszurichten und dabei regionale Unterschiede zu berücksichtigen und das Produktivitätswachstum durch die Förderung der Unternehmensdigitalisierung und des Firmenwachstums sowie durch den Abbau regulierungsbedingter Hürden im Dienstleistungssektor zu unterstützen.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2)    SWD(2019) 1019 final.
(3)    Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
(4)    COM(2014) 494 final.
(5)    Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und befristete Maßnahmen nach Neuberechnung der Kommission unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.
(6)    Die staatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmensteigerungen werden eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.
(7)    Gemäß der Definition im Europäischen Innovationsanzeiger 2018 – Innovationsführer: SE, DK, FI, NL, UK und LU. Starke Innovatoren: DE, BE, IE, AT, FR und SI.
(8)    SWD(2019) 1019 final.
(9)    Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.
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