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Mitteilung im Hinblick auf das Gipfeltreffen in Guadalajara
Die Kommission stellt im Hinblick auf das Gipfeltreffen in Guadalajara am 28. Mai 2004 ihre Ziele in den Beziehungen mit Lateinamerika vor. In ihren Empfehlungen legt sie besonderen Nachdruck auf den sozialen Zusammenhalt und die regionale Integration.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission über die Ziele der Kommission im Rahmen der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika im Hinblick auf das dritte Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik am 28. Mai 2004 in Guadalajara (Mexiko) [KOM (2004) 220 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]
ZUSAMMENFASSUNG
Im Rahmen ihrer Beziehungen mit Lateinamerika ist die Europäische Union an einer Intensivierung des Dialogs über zentrale Themen und an einer politischen Partnerschaft interessiert, um die Global Governance und den Multilateralismus zu fördern.
Prioritäten der Kommission für den Gipfel von Guadalajara
Zwei Themen genießen oberste Priorität: der soziale Zusammenhalt und die regionale Integration.
Lateinamerika weist im Durchschnitt das größte Sozialgefälle aller Regionen der Welt auf. Daher sollen unter dem allgemeinen Ziel des sozialen Zusammenhalts insbesondere soziale Ungleichheit, Armut und Ausgrenzung bekämpft werden, da diese Faktoren die Demokratie schwächen und den Frieden und die Stabilität bedrohen.
In ihrer Mitteilung schlägt die Kommission vor, dass die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen von Guadalajara konkrete Entscheidungen treffen, die folgenden Zielen dienen:
Die regionale Integration ist nach Auffassung der Kommission kein Selbstzweck, sondern bringt erhebliche Vorteile mit sich. Dazu zählen
Die regionale Integration wirkt sich auch positiv im Hinblick auf Stabilität und Konfliktverhütung aus.
Die EU unterstützt den subregionalen Integrationsprozess durch die Entwicklung des Humankapitals, den Aufbau von Institutionen, die Unterstützung bei der Errichtung von Zollunionen sowie die Formulierung gemeinsamer Politiken.
Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Mai 2002 wurde deutlich gemacht, dass eine Vertiefung der Beziehungen mit den Ländern Mittelamerikas und der Andengemeinschaft biregional erfolgen muss. Daraus entstanden die Abkommen über den politischen Dialog und Zusammenarbeit mit diesen beiden Regionen.
In Bezug auf Mittelamerika erinnert die Kommission daran, dass die für Dezember 2003 geplante Zollunion nicht vollendet werden konnte. Sie hofft, dass dies vor Ende 2004 möglich sein wird. Dazu sind Fortschritte im Zollbereich und in Bezug auf die Umsetzung gemeinsamer Normen notwendig. Was die Andengemeinschaft betrifft, so wird voraussichtlich 2005 ein gemeinsamer Zolltarif zur Harmonisierung des gemeinsamen Außenzolls in Kraft treten.
Folgende Vorbedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und diesen beiden Regionen zustande kommen kann: Abschluss der multilateralen Entwicklungsrunde von Doha und eine ausreichende regionale Integration. Die Kommission ist prinzipiell verhandlungsbereit und schlägt vor, Kriterien festzulegen, an denen die Fortschritte der beiden Regionen gemessen werden können. Dabei kommen drei Elemente in Betracht: ein voll funktionsfähiger institutioneller Rahmen, Abbau nicht tarifärer Hemmnisse für den intraregionalen Handel und Schaffung einer Zollunion, die mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) im Einklang steht und der Welthandelsorganisation notifiziert wird.
Der Mercosur sollte den gemeinsamen Markt bis zum 1. Januar 2006 vollenden. Ziel der Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur ist eine interregionale Assoziierung. Im Hinblick darauf sind noch Fortschritte im institutionellen Bereich und im Bereich des Handels notwendig. In Bezug auf den Handel ist die Vollendung der Zollunion unabdingbar, da es eine Grundvoraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen ist, dass für diejenigen Bereiche, über die interregional verhandelt wird, intraregionale Regelungen vorhanden sind. Es ist vorgesehen, dass das Handelskapitel ein Freihandelsabkommen in Bezug auf Waren und Dienstleistungen umfasst.
Die Kommission tritt auch im Falle der Karibik für die regionale Integration ein.
Hintergrund
In ihrer Mitteilung gibt die Kommission einen Überblick über die Ergebnisse des Gipfeltreffens von Rio de Janeiro im Juni 1999, dessen Ziel es war, auf der Grundlage eines fruchtbaren politischen Dialogs, solider Wirtschafts- und Finanzbeziehungen und einer dynamischeren und kreativeren Zusammenarbeit eine strategische Partnerschaft aufzubauen.
Nach dem Gipfeltreffen in Rio wurde auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Mai 2002 beschlossen, einen wirksameren politischen Dialog zu entwickeln. Darüber hinaus wurde ein Assoziationsabkommen mit Chile geschlossen. In der politischen Erklärung von Madrid wurde ein politisches Mandat für die Verhandlung von Abkommen über den politischen Dialog und die Zusammenarbeit mit der Andengemeinschaft und Mittelamerika erteilt. Eine Verhandlung von Assoziationsabkommen wurde unter zwei Vorbedingungen in Betracht gezogen: Abschluss der Doha-Verhandlungsrunde und eine ausreichende regionale Integration.
Im November 2002 unterzeichnete die EU ein Assoziationsabkommen mit Chile. Im Dezember 2003 wurden zwei Abkommen über den politischen Dialog mit Mittelamerika und der Andengemeinschaft unterzeichnet.
Auf subregionaler Ebene konzentriert sich die Zusammenarbeit mit der EU auf die Förderung der regionalen Integration. Dies umfasst:
Auf regionaler Ebene:
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Erklärung von Guadalajara
Die nach dem Gipfeltreffen am 28. und 29. Mai in Mexiko ausgearbeitete Erklärung von Guadalajara (FR) greift Themen wie sozialen Zusammenhalt, biregionale Beziehungen und Multilateralismus auf.
Weitere Informationen über die Beziehungen Kommission-Lateinamerika finden sich auf der für diese Region (EN) (ES) (FR) vorgesehenen Seite der Europäischer Auswärtiger Dienst.
Letzte Änderung: 04.05.2007